Die Präimplantationsdiagnostik, eine Herausforderung für die Menschenwürde? Verfassungsrechtliche Aspekte der PID


Seminar Paper, 2012

28 Pages, Grade: 11 Punkte


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Inhaltsverzeichnis

LITERATURVERZEICHNIS

A. DIE ZULASSUNG DER PRÄIMPLANTATIONSDIAGNOSTIK (PID) - EIN SIEG DER FREIHEIT?

B. ALLGEMEINES ZUR PID
I. Begrifflichkeit und Abgrenzung
II. Anwendungsbereiche der PID
1. NachweisgenetischerDefekte und Human-Leukocyte-Antigen-Typisierung (HLA- Typisierung)
2. Weitere Möglichkeiten
III. Vereinfachte Darstellung des PID-Verfahrens
1. In-Vitro-Fertilisation, kurz IVF
2. Zeitpunkt und Techniken dergenetischen Untersuchung
3. Selektierung derEmbryonen vordem Transfer

C. AKTUELLE RECHTSLAGE
I. Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06. Juli 2010
II. Gesetzesentwürfe des Bundestages zur PID
1. Entwurfeines Gesetzes zur begrenzten Zulassung der PID
2. Entwurfeines Gesetzes zum VerbotderPID
3. Entwurfeines Gesetzes zur Regelung derPID

D. VERFASSUNGSRECHTLICHE ASPEKTE DER PID IN DEUTSCHLAND
I. Grundrechte des Embryos
1. Schutz der Menschenwürde des Embryos, Art. 1 Abs. 1 GG
a) Beginn derpersonenrechtlichen Rechtsstellung desEmbryos
b) UneingeschränkterSchutzderMenschenwürde desEmbryos
c) Abstufbarer Schutz des Embryos in-vitro
d) Beurteilung
2. Recht aufLeben, Art. 2 Abs. 2 S.l GG
3. Rechtaufkörperiiche Unversehrtheiten. 2 Abs. 2S.2 GG
4. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR), Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
5. Recht aufSchutz vor Diskriminierung, Art. 3 Abs. 3 S.2 GG
6. Feststellung
II. Schutz der Rechtsgüter der Frau bzw. beider Elternteile
1. SchutzderMenschenwürde,Art. 1 Abs. 1 GG
2. Recht aufkörperliche Unversehrtheit, Art. 2 Abs. 2 S.l GG
3. Allgemeines Persönlichkeitsrecht (APR), Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
4. RechtaufGleichbehandlung,Art. 3Abs. 1 GG
5. RechtaufFortpflanzung,Art. 6 Abs. 1 GG
III. Grundrechte von Wissenschaftlern und Ärzten
1. Berufsfreiheit, Art. 12 Abs. 1 GG
2. Wissenschaftliche Forschungsfreiheit,Art. 5 Abs. 3 GG
IV. ABSCHLIEßENDE STELLUNGNAHME

E. SCHLUSSWORT: EIN BLICK IN ANDERE LÄNDER

Literaturverzeichnis

Beckmann, Rainer, Rechtsfragen der Präimplantationsdiagnostik, MedR 2001, 169 ff.

Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, Bericht zur Präimplantationsdiagnostik (PID), zu finden auf: http://www-theol.uni graz.at/cms/dokumente/10002527/685b1814/bioethkombericht%F6stpid_+04.pdf, besucht am: 22.11.2011.

Böcher, Urs Peter, Präimplantationsdiagnostik und Embryonenschutz, Zu den Problemen der strafrechtlichen Regelung eines neuen medizinischen Verfahrens, 1. Aufl., Göttingen 2004.

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Dreier, Horst (Hrsg.), Grundgesetz Kommentar, Band I, Artikel 1-19, 1. Aufl., Tübingen 1996.

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Henking, Tanja, Wertungswidersprüche zwischen Embryonenschutzgesetz und den Regelungen des Schwangerschaftsabbruchs, 1. Aufl., Baden-Baden 2010.

Herdegen, Matthias, Die Menschenwürde im Fluß des bioethischen Diskurses, JZ 2001, S. 772 ff.

Heun, Werner, Embryonenforschung und Verfassung - Lebensrecht und Menschenwürde des Embryos, JZ 2002, S. 517 ff.

Hoerster, Norbert, Forum: Ein Lebensrecht für die menschliche Leibesfrucht?, JuS 1989, S.172 ff.

Hufen, Friedhelm, Erosion der Menschenwürde?, JZ 2004, S. 313 ff.

Jarass, Hans/ Pieroth, Bodo, Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Kommentar, II. Aufl., München 2011.

Kunz-Schmidt, Susanne, Präimplantationsdiagnostik (PID) - der Stand des Gesetzgebungsverfahrens und der aktuellen Diskussion, NJ 2011, S. 231 - 239.

Latsiou, Charikleia Z., Präimplantationsdiagnostik, Rechtsvergleichung und bioethische Fragestellungen, Band 115, 1. Aufl., Berlin 2008.

Leopoldina, Stellungnahme zur PID, Januar 2011, zu finden auf: http://www.leopoldina.org/fileadmin/user_upload/Politik/Empfehlungen/Nationale Empfehlungen/stellungnahme_pid_2011_final_a4ansicht.pdf, besucht am: 10.12.2011.

Limbeck, Achim, Embryonenschutzgesetz und Forschung an menschlichen Stammzellen, Eine strafrechtliche Untersuchung der Forschung an menschlichen Stammzellen, insbesondere ihrer Herstellung zu Forschungszwecken vor dem Hintergrund des Embryonenschutzgesetzes, 1. Aufl., o.O. 2006.

Maunz, Theodor/Dürig, Günter, Grundgesetz, Kommentar, Band I, 62. Aufl., München 2011.

Middel, Annette, Verfassungsrechtliche Fragen der Präimplantationsdiagnostik und des therapeutischen Klonens, 1. Aufl., Baden-Baden 2006.

Sachs, Michael (Hrsg.), Grundgesetz, Kommentar, 6. Aufl., München 2011.

Schmidt-Bleibtreu, Bruno/ Hofmann, Hans/ Hopfauf, Axel, GG, Kommentar zum Grundgesetz, 12. Aufl., o.O. 2011.

von Mangoldt, Hermann/Klein, Friedrich/Starck, Christian, Kommentar zum Grundgesetz, Band 1: Präambel, Artikel 1 bis 19, 6. Aufl., München 2010.

von Münch, Ingo/Kunig, Philip, Grundgesetz-Kommentar, Band 1 (Präambel bis Art. 19), 5. Aufl., München 2000.

A. Die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) - ein Sieg der Freiheit?

„Freiheit bedeutet Verantwortlichkeit. Das ist der Grund, weshalb die meisten Menschen sich vor ihr fürchten.“ (Georg Bernhard Shaw)

Das höchste Gut der Menschen ist ihre Freiheit. Sie ist kennzeichnend für ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben. War die Freiheit zur Zeit Immanuel Kants zumeist noch auf einen geistig-kulturellen Bereich beschränkt, so erstreckt sie sich heute auch auf die natürlichen biologischen Vorgänge bis hin zu der Forderung nach einer autonomen, allumfassenden Planbarkeit des Lebens.1 Wünschenswert für viele ist grundsätzlich ein langes und erfülltes Leben, das vor allem leidfrei und ohne schwere Krankheiten verläuft. Insbesondere Eltern erhoffen sich dies für ihre Kinder und mit dem medizinischen Fortschritt rückt die Erfüllung dieses Begehrens immer näher. Schon jetzt wird die durchschnittliche Lebenserwartung eines im Jahr 2030 in Deutschland geborenen Kindes für Jungen auf 81,0 Jahre und für Mädchen auf 85,7 Jahre geschätzt.2

Nicht allen Paaren ist es vergönnt, auf natürlichem Wege Kinder zu bekommen. Unfruchtbarkeit, fortgeschrittenes Alter oder genetische Defekte des Paares verhindern die erfolgreiche Austragung eines Kindes beziehungsweise lassen das Elternglück nicht lange anhalten.

Neue Methoden der Gentechnik können diesen Paaren helfen. Unter Hinzuziehung einer In-Vitro-Fertilisation mit anschließender PID haben auch diese Paare die Chance ein gesundes Kind zu bekommen. Die Frage ist hierbei nur zu welchem Preis ein solcher Kinderwunsch erfüllt wird.

Dieses Verfahren stellt zwar zunächst einen Zugewinn an Freiheit dar. Diese scheinbare Freiheit könnte aber viele Paare unter Zwang setzen, eine PID durchführen zu lassen. Fraglich dabei ist, wessen Freiheit bei diesem Verfahren höher wirkt: das Recht auf reproduktive Autonomie des Paares oder das Recht au f Schutz der Würde und des Lebens des Embryos.

Aus der PID erwachsen jedoch ethische und verfassungsrechtliche Konflikte.

?. Allgemeines zur PID

Um einen fundierten Überblick über die medizinischen Aspekte der PID zu erhalten, soll diese zunächst von den anderen Möglichkeiten der pränatalen Diagnostik abgegrenzt und, nach der Erläuterung der für eine Durchführung der PID ausschlaggebenden Indikationen, das Verfahren der PID in vereinfachter Weise dargestellt werden.

I. BegriffHchkeit und Abgrenzung

Es stehen verschiedene Wege für Paaren mit Kinderwunsch heute im Bereich der pränatalen Diagnostik zur Verfügung. Die vorgeburtlichen Untersuchungen gliedern sich in vier verschiede Teilbereiche. Besteht der Wunsch eine eigene Familie zu gründen, können genetisch vorbelastete Familien eine genetische Beratung in Anspruch nehmen. Diese Beratung gibt Aufschluss darüber, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist ein erblich negativ belastetes Kind zu bekommen.

Die Präfertilisationsdiagnostik befasst sich mit der Beurteilung der Fruchtbarkeit von Ei- und Samenzellen, z.B. mit Hilfe der Polkörperdiagnostik an der Eizelle. Außerdem ist es möglich durch die Pränataldiagnostik (PND) vorgeburtliche Untersuchungen am Fötus vorzunehmen. Dazu gehören unter anderem der Ultraschall, die Fruchtwasseruntersuchung oder die Chorionzottenbiopsie.3

Seit 1989 kommt auch die vierte Möglichkeit der pränatalen Diagnostik - die Präimplantationsdiagnostik - zum Einsatz. Darunter versteht man die extrakorporale Untersuchung von in-vitro erzeugten Embryonen, um Genommutationen und Chromosomenaberrationen festzustellen. Anschließend erfolgt die Selektion. Dabei werden nur die gesunden Embryonen in die Gebärmutter der Frau eingesetzt.4

II. Anwendungsbereiche der PID

Die Unterteilung der Indikationen für die Durchführung der PID erfolgt hier in medizinisch relevante und anderweitige Anwendungsbereiche.

1. Nachweis genetischer Defekte und Human-Leukocyte-Antigen- Typisierung (HLA-Typisierung)

Hauptsächlich dient die PID dazu, genetisch bedingte, vererbbare Krankheiten, wie z.B. die Mukoviszidose, die myotone Dystrophie oder die sogenannten Brustkrebsgene BRCA 1 und BRCA 2 festzustellen und Aussagen über strukturelle und numerische Chromosomenstörungen zu treffen. Derartige Störungen wirken größtenteils letal, so dass es zu Aborten oder Fehlgeburten kommt. Anders jedoch als die tödlichen Aneuploidien Trisomie 13 und 14, sind Embryonen mit den Aneuploidien Trisomie 21, Klinefelter- oder Turnersyndrom lebensfähig. Diese Chromosomenaberrationen treten auf, ohne dass ein spezifisches Risiko bei den Eltern bekannt sein muss. In diesen Fällen bietet sich ein Aneuploidie-Screening per PID an.5 Dadurch können nicht lebensfähige Embryonen aussortiert werden und der Mutter der psychische und physische Stress eines Abgangs erspart bleiben.

Da mit der PID auch die Geschlechtsbestimmung des Embryos möglich ist, kann eine Vererbung geschlechtsgebundener Erbkrankheiten, wie etwa von Muskeldystrophie Duchenne, verhindert werden.

Im Bereich des Möglichen liegt auch die Durchführung einer sogenannten HLA- Typisierung. Diese dient dazu einen immunkompatiblen Embryo zu finden, der nach seiner Geburt einem schwer erkrankten Geschwisterkind durch eine Spende von Stammzellen aus Nabelschnurblut oder einer Knochenmarkspende, helfen soll.6

2. Weitere Möglichkeiten

Die PID kann neben der Aufdeckung pathogener Störungen noch für anderweitige Zwecke eingesetzt werden, so etwa, um infertilen Paaren oder Paaren in fortgeschrittenem Alter zu einem eigenen Kind zu verhelfen.

Kritisch wird es jedoch bei der Anwendung von PID im Bereich des social sexing bzw. des family balancing bei der die in-vitro erzeugten Embryonen allein aufgrund ihres Geschlechts selektiert werden.

Des Weiteren kann auf Wunsch der Eltern bei der Auswahl der Embryonen auch eine positive Selektion erfolgen. Das bedeutet, dass diejenigen Embryonen, die einen genetischen Defekt haben, in den Uterus der Mutter transferiert werden. Dadurch wird die elterliche genetische Anomalie auf jeden Fall an die Kinder weitervererbt. So ist es denkbar, dass von Geburt an taubstumme Eltern sich ein ebenso taubstummes Kind wünschen und dies mit Hilfe der PID realisieren. In den USA wird dieser elterliche Wunsch bereits verwirklicht.7

Noch nicht realisierbar ist hingegen die Erzeugung sogenannte Designer-Babys. Sowohl bestimmte körperliche als auch geistige Merkmale, wie Intelligenz, Körpergröße oder Augenfarbe, können noch nicht per PID selektiert werden.8

III. Vereinfachte Darstellung des PID-Verfahrens

Im Folgenden werden die drei wichtigsten Schritte des PID-Verfahrens dargestellt:

1. In-Vitro-Fertilisation, kurz IVF

Um eine Untersuchung mittels PID durchführen zu können, muss zunächst eine In-Vitro-Fertilisation durchgeführt werden.

Dabei handelt es sich um ein Verfahren, bei dem extrakorporal Eizellen der Frau mit den Samenzellen des Mannes befruchtet und anschließend in die Gebärmutter der Frau eingesetzt werden. Diese Methode wird in Deutschland häufig bei der Infertilität von Paaren eingesetzt.

Mit Hilfe der PID können die in IVF befruchteten Eizellen zusätzlich genetisch untersucht werden, bevor sie anschließend in die Gebärmutter transferiert werden. Somit hat die IVF aufgrund der PID einen erweiterten Anwendungsbereich erhalten, da sie nun nicht mehr ausschließlich bei der Überwindung der Unfruchtbarkeit eines Paares benötigt wird. Generell ist das Verfahren der IVF, ob mit oder ohne PID, für die Frau nicht nur äußerst anstrengend, auch die Erfolgsrate ist relativ gering. 9 In England lag die Erfolgsrate der IVF mit PID im Jahr 2008 bei Frauen unter 35 bei 30,4%.10

2. Zeitpunkt und Techniken der genetischen Untersuchung

Generell gilt, dass die Untersuchung menschlicher DNA in jedem Lebensalter möglich ist, da jede Zelle jederzeit exakt dieselbe genetische Ausstattung aufweist. Voraussetzung hierfür ist, dass DNA gewonnen wird und ein entsprechender Gentest vorliegt, welcher die erwartete Krankheit identifizieren kann. Es kommen derzeit zwei verschiedene Methoden für die Untersuchung eines Embryos in-vitro in Frage:

Dies ist zum ein Gentest nach der sogenannten Blastomerenbiopsie. Der Embryo befindet sich hierbei im 8-Zell-Stadium und die Zellen sind noch totipotent, d.h. sie haben sich noch nicht spezialisiert. Aufgrund der Totipotenz der Zellen in diesem Stadium der Embryonalentwicklung verstößt diese Biopsie eindeutig gegen §§ 2 I, 6 I jew. i.V.m. § 8 I Embryonenschutzgesetz (ESchG).11

Zum anderen ist es auch möglich einen Gentest nach der - weltweit weniger verwendeten - Blastozystenbiopsie durchzuführen. Der Embryo besteht zu diesem Zeitpunkt bereits aus ca. 40 bis 80 pluripotenten Zellen. Hierbei werden aus dem Trophoplast, d.h. aus der äußeren Zellschicht, mehrere Zellen entnommen. Diese sind bereits spezialisiert - der Trophoplast ist für die Bildung der Plazenta verantwortlich. Diese Methode würde somit grundsätzlich nicht gegen das ESchG verstoßen.12 Ein weiterer Vorteil hierbei ist, dass der Embryo von der Biopsie nicht direkt betroffen ist und daher kein Verletzungsrisiko für diesen besteht.13

3. Selektierung der Embryonen vor dem Transfer

Im letzen Schritt des Verfahrens geht es um die Entscheidung welcher der per IVF erzeugten Embryonen in die Gebärmutter transferiert werden sollen. Da der Zweck der PID darin besteht Erbkrankheiten zu vermeiden, werden grundsätzlich nur gesunde Embryonen für den Transfer verwendet, wohingegen Embryonen mit positiven Befund, d.h. mit genetischem Defekt, verworfen werden. Dabei ist wissenschaftlich belegt, dass von ca. sechs bis zehn der untersuchten Embryonen gerade einmal ein bis zwei gesund und für den Transfer geeignet sind. Die restlichen Embryonen müssen absterben.

C. Aktuelle Rechtslage

I. Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06. Juli 2010

Das Urteil des BGH hat die Diskussion um ein Verbot bzw. eine Zulassung der PID neu entfacht. Bis zur Entscheidung des BGH am 06. Juli 2010 wurde die PID mehrheitlich als nicht vereinbar mit dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) gesehen.14 In seinem Urteil hat der BGH bekräftigt, dass eine Blastozystenbiopsie an pluripotenten Zellen des Embryos nach extrakorporaler Befruchtung nicht gegen §§ 1 I Nr. 2, 2 I ESchG verstoße.15 Da jedoch eine Entscheidung des BGH für den Gesetzgeber grundsätzlich nicht bindend ist, ist eine Klärung der Rechtslage wichtig.16

II. Gesetzesentwürfe des Bundestages zur PID

Es gab insgesamt drei verschiedene Gesetzesentwürfe die bezüglich der PID zur Auswahl standen:

1. Entwurf eines Gesetzes zur begrenzten Zulassung der PID

Dieser Gesetzesentwurf sieht vor, das ESchG dahingehend zu ändern, dass eine PID des Embryos nach einer IVF grundsätzlich verboten ist, in Ausnahmefällen die genetische Untersuchung aber für nicht rechtswidrig erklärt wird. Dies ist gegeben, wenn aufgrund der genetischen Disposition der Eltern eine hohe Wahrscheinlichkeit für Tot- oder Fehlgeburten oder der Tod des Kindes im ersten Lebensjahr zu erwarten ist. Die Anwendung der PID zur Feststellung schwerer Erbkrankheiten wird indes abgelehnt.

Eine vorhergehende Beratung der Eltern ist verpflichtend. Des Weiteren ist auch das positive Votum einer Ethikkommission entscheidend. Dazu soll es im Gesetz gewisse Verfahrensregelungen geben wie die Beschränkung auf ein lizenziertes Zentrum und eine Dokumentations- und Berichtspflicht.17

Dieser Gesetzesentwurf erhielt 58 von 596 Stimmen und wurde damit abgelehnt.18

2. Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der PID

Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass ein Verbot der PID im Gendiagnostikgesetz (GenDG) verankert werden soll, da die PID der Werteordnung des Grundgesetzes entgegensteht. Schließlich habe jeder Mensch den gleichen Anspruch auf Würde und besitze unveräußerliche Teilhabe an eben dieser. Des Weiteren wird befürchtet, dass die PID die Akzeptanz gesellschaftlicher Vielfalt gefährdet und dadurch der Druck der Eltern, ein gesundes Kind haben zu müssen, zunimmt.19

Dieser Vorschlag wurde mit 228 zu 596 Stimmen abgelehnt.20

3. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der PID

Dieser Vorschlag sieht die Zulässigkeit der PID in begrenzten Ausnahmefällen vor. Dafür soll das ESchG um Regelungen ergänzt werden, welche die Voraussetzungen und das Verfahren der PID beinhalten. Zulässig soll die PID nur für Paare sein, bei denen mindestens ein Elternteil eine Veranlagung für eine Erbkrankheit in sich trägt oder das Risiko einer Tot- oder Fehlgeburt besteht. Zusätzlich ist eine Aufklärung des Paares über den Ablauf der PID und eine umfassende Diagnostik der elterlichen Gene verpflichtend. Außerdem bedarf es eines positiven Votums einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethikkommission, bevor die PID in einem lizenzierten Zentrum vorgenommen werden darf.21

Dieser Gesetzentwurf wurde am 7. Juli 2011 mit einer Mehrheit von 306 zu 596 Stimmen angenommen.22

Dieser Beschluss zur Änderung des ESchG hat vorläufig die Rechtslage geklärt. Fraglich bleibt, inwieweit diese Neuregelung mit der Verfassung im Einklang steht. Schließlich handelt es sich bei dem ESchG um ein einfaches Gesetz, das seinem Rang nach erst nach der Verfassung steht.

[...]


1 Eibach, MedR 2003, 441 (442).

2 Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung im Bund und in den Ländern, Ausgabe 2011, zu finden auf: ht tp://www.destatis.de/jetspeed/portal/cms/Sites/destatis/Internet/DE/Content/Publikationen/Fa chveroeffentlichungen/Bevoelkerung/V orausberechnungBevoelkerung/BevoelkerungsHaushalt sentwicklung5871101119004,propert y=file.pdf, S. 9, aufgerufen am: 29.11.2011.

3 Böcher, Präimplantationsdiagnostik und Embryonenschutz, S. 15 ff.

4 Middel, Verfassungsrechtliche Fragen der Präimplantationsdiagnostik und des therapeutischen Klonens, S. 17; Kunz-Schmidt, NJ 6/2011, 231 (232).

5 Middel, Verfassungsrechtliche Fragen der Präimplantationsdiagnostik und des therapeutischen Klonens, S. 19 ff.

6 Kunz-Schmidt, NJ 2011, 231 (232).

7 Bericht der Bioethikkommission beim Bundeskanzleramt, Präimplantationsdiagnostik, S. 36.

8 Kunz-Schmidt, NJ 2011, 231 (232).

9 Kunz-Schmidt, NJ 2011, 231 (233).

10 Human Fertilisation Embryology Authority (HFEA), Pre-implantation genetic diagnosis, What is the chance of having a baby with PGD, finden auf: http://www.hfea.gov.uk/preimplantation -genetic-diagnosis.html#chan ce, aufgerufen am: 03.12.2011.

11 BGH, 5. Strafsenat, Urteil vom 06.07.2010, 5 StR 386/09, Rn. 22, juris.

12 BGH 5. Strafsenat, Urteil vom 06.07.2010, 5 StR 386/09, Rn. 21, juris.

13 Kunz-Schmidt, NJ 2011, 231 (233 f.).

14 Nationaler Ethikrat, Stellungnahme 2003, 101 ff.

15 BGH 5. Strafsenat, Urteil vom 06.07.2010, 5 StR 386/09, juris; Deutscher Ethikrat, S. 7 ff.

16 Deutscher Ethikrat, S. 8.

17 Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik, zu finden auf: http://dip21.bundestag.de/di p21/btd/17/054/1705452.pdf, S. 2 ff., besucht am: 24.11.2011.

18 Deutscher Bundestag, Namentliche Abstimmung zur PID am 07.07.2011, zu finden auf: ht tp://www. bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/35001126_kw27_sp_pid/abstimmung.h ml, besucht am: 24.11.2011.

19 Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf zum Verbot der PID, zu finden auf: http://dip21.bundestag.de/di p21/btd/17/054/1705450.pdf, S. 2 ff. besucht am: 24.11.2011.

20 Deutscher Bundestag, Namentliche Abstimmung zur PID am 07.07.2011, zu finden auf: ht tp://www. bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/35001126_kw27_sp_pid/abstimmung.h ml, besucht am: 24.11.2011.

21 Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf zur Regelung der PID, zu finden auf: http://dipbt.bundestag.de/ dip21/btd/17/054/1705451.pdf, S. 3 ff., besucht am: 24.11.2011.

22 Deutscher Bundestag, Namentliche Abstimmung zur PID am 07.07.2011, zu finden auf: ht tp://www. bundestag.de/dokumente/textarchiv/2011/35001126_kw27_sp_pid/abstimmung.h ml, besucht am: 24.11.2011.

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Details

Title
Die Präimplantationsdiagnostik, eine Herausforderung für die Menschenwürde? Verfassungsrechtliche Aspekte der PID
College
LMU Munich  (Juristische Fakultät)
Grade
11 Punkte
Author
Year
2012
Pages
28
Catalog Number
V335085
ISBN (eBook)
9783668249943
ISBN (Book)
9783668249950
File size
696 KB
Language
German
Keywords
Öffentliches Recht, PID, Verfassungsrecht, Menschenwürde
Quote paper
Marina Lindner (Author), 2012, Die Präimplantationsdiagnostik, eine Herausforderung für die Menschenwürde? Verfassungsrechtliche Aspekte der PID, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335085

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Menschenwürde? Verfassungsrechtliche Aspekte der PID



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