Das LuftfahrtFördG soll die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Flugindustrie durch Zahlungen an verschiedene Unternehmen dieser Branche erhalten. Das Gesetz wurde sieht einen Genehmigungsvorbehalt des Bundestages bei Zahlungen ab 10.000.000€ vor.
Fraglich ist, ob das LuftfahrtFördG (LFG) verfassungsgemäß ist. Dies ist der Fall, wenn es in formeller sowie materieller Hinsicht den verfassungsmäßigen Ansprüchen und Voraussetzungen genügt.
Inhaltsverzeichnis
A. Verfassungsmäßigkeit des LuftfahrtFördG
I. Formelle Verfassungsmäßigkeit
1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes
b. Ausschließliche Gesetzgebung
aa. Luftverkehr
bb. Zwischenergebnis
b. Konkurrierende Gesetzgebung
aa. Recht der Wirtschaft
bb. Erforderlichkeitsklausel
(1). Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse
(2) Wahrung der Rechtseinheit
(3). Wahrung der Wirtschaftseinheit
(4). Zwischenergebnis
c. Zwischenergebnis
2. Gesetzgebungsverfahren
a. Gesetzesinitiative
aa. „Outsourcing“
(1). Legitimation
(2). Interessenskonflikte
(3). Funktionsvorbehalt
(4). Zwischenergebnis
bb. Stellungnahme des Bundesrats
cc. Zwischenergebnis
b. Hauptverfahren
aa. Bundestag
bb. Bundesrat
c. Zwischenergebnis
3. Form
4. Zwischenergebnis
II. Materielle Verfassungsmäßigkeit
1. Bestimmtheit
2. Grundrechte
3. Aneignung von Länderkompetenzen der Verwaltung
4. Gewaltenteilung
a. Verstoß
b. Kernbereich
c. Rechtfertigung
aa. Demokratieprinzip
bb Stärkung der Opposition
d. Zwischenergebnis
III. Ergebnis
B. Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle
I. Zuständigkeit
II. Antragsberechtigung
III. Ergebnis
C. Zulässigkeit des Organstreit
I. Zuständigkeit
II. Parteifähigkeit
III. Streitgegenstand
IV. Antragsbefugnis
V. Ergebnis
D. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde
I. Beschwerdeberechtigung
II. Verfahrensfähigkeit
III. Beschwerdegegenstand
IV. Beschwerdebefugnis
V. Ergebnis
Zielsetzung & Themen der Arbeit
Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des LuftfahrtFördG (LFG), insbesondere im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz des Bundes, das Gesetzgebungsverfahren unter Berücksichtigung von "Gesetzgebungsoutsourcing" sowie die materielle Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, wobei der Fokus auf Gewaltenteilung und Grundrechten liegt.
- Formelle Verfassungsmäßigkeit und Gesetzgebungskompetenz
- Problematik des Gesetzgebungsoutsourcing an private Dritte
- Materielle Verfassungsmäßigkeit (Bestimmtheit, Grundrechte, Gewaltenteilung)
- Zulässigkeit verfassungsrechtlicher Kontrollinstrumente (Normenkontrolle, Organstreit, Verfassungsbeschwerde)
Auszug aus dem Buch
a. Verstoß
Ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung liegt vor, wenn mit der Entscheidung über Subventionen der Vollzug des LFG dem Kompetenzbereich der Exekutive entnommen und dem Bundestag übertragen wurde.
Aus dem Begriff der „vollziehenden“ Gewalt folgt, dass die Exekutive die abstrakt -generellen Regelungen der Legislative auf den konkreten Einzelfall anwendet. Die Entscheidung über konkrete Förderungszahlungen anhand der im LFG gestellten Kriterien fallen also in den Bereich der Exekutive.
Da Entscheidung dieser Art gemäß § 15 Abs. 2 LFG vom Bundestag mit getroffen werden, liegt ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung vor.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Verfassungsmäßigkeit des LuftfahrtFördG: Diese umfassende Analyse prüft sowohl die formellen als auch materiellen Aspekte des Gesetzes, wobei insbesondere die Gesetzgebungskompetenz und die Problematik des Outsourcings bei der Gesetzeserstellung erörtert werden.
B. Zulässigkeit der abstrakten Normenkontrolle: In diesem Kapitel wird untersucht, ob der Antrag einer Fraktion zur abstrakten Normenkontrolle zulässig ist, wobei insbesondere die Antragsberechtigung (Quorum) im Vordergrund steht.
C. Zulässigkeit des Organstreit: Hier wird geprüft, ob die Fraktion im Organstreitverfahren gegen den Bundestag vorgehen kann, wobei die Parteifähigkeit und das Erfordernis eines verfassungsrechtlichen Verhältnisses geklärt werden.
D. Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde: Dieses Kapitel widmet sich der Frage, ob eine Bürgerin Verfassungsbeschwerde gegen das LFG einlegen kann, wobei insbesondere die Betroffenheit im Wahlrecht aus Art. 38 GG geprüft wird.
Schlüsselwörter
LuftfahrtFördG, Verfassungsrecht, Gesetzgebungskompetenz, Gesetzgebungsoutsourcing, Gewaltenteilung, Demokratieprinzip, Organstreit, abstrakte Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde, Subventionsrecht, Rechtsstaatsprinzip, Flugindustrie, Kompetenzverteilung, parlamentarische Kontrolle, Wahlrecht.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die verfassungsrechtliche Prüfung eines fiktiven Gesetzes zur Förderung der deutschen Luftfahrtindustrie, des LuftfahrtFördG.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Arbeit fokussiert sich auf die formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit, die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern sowie die Zulässigkeit verschiedener verfassungsrechtlicher Rechtsschutzinstrumente.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist festzustellen, ob das LuftfahrtFördG mit dem Grundgesetz vereinbar ist, insbesondere in Bezug auf die Einbindung des Bundestages in Verwaltungsentscheidungen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit folgt dem klassischen juristischen Gutachtenstil, bei dem Normen des Grundgesetzes auf den Sachverhalt angewendet und durch die Auswertung von Rechtsprechung und Literatur untersetzt werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Neben der formellen Gesetzgebungskompetenz wird kritisch hinterfragt, ob die Formulierung von Gesetzesentwürfen durch private Anwälte ("Gesetzgebungsoutsourcing") demokratisch legitimiert ist.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentral sind Begriffe wie Gewaltenteilung, Gesetzgebungsoutsourcing, Kompetenzverteilung und die verschiedenen Klagearten vor dem Bundesverfassungsgericht.
Wie bewertet die Arbeit die Rolle der Opposition?
Die Arbeit diskutiert, ob eine stärkere Einbindung der Opposition durch Zustimmungsrechte des Bundestages bei Einzelfallentscheidungen verfassungsrechtlich geboten oder gar ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung ist.
Warum wird das "Gesetzgebungsoutsourcing" problematisiert?
Es besteht die Sorge, dass eine Auslagerung der Gesetzesformulierung an Anwälte die demokratische Legitimation schwächt und Interessenkonflikte (partikulare vs. öffentliche Interessen) hervorrufen könnte.
Zu welchem Ergebnis kommt die Arbeit in Bezug auf die Gewaltenteilung?
Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die direkte Entscheidung des Bundestages über Subventionszahlungen (gemäß § 15 Abs. 2 LFG) einen unzulässigen Eingriff in den Kernbereich der Exekutive darstellt und somit materiell verfassungswidrig ist.
Warum ist die Verfassungsbeschwerde der Bürgerin H unzulässig?
Die Beschwerde ist unzulässig, da die Bürgerin H nicht in ihrem eigenen Wahlrecht aus Art. 38 GG verletzt ist; die Kompetenzumverteilung schwächt ihren Einfluss nicht, sondern stärkt die Rolle des Parlaments.
- Citation du texte
- Antonio Aufiero (Auteur), 2016, Staatsorganisationsrecht. Gesetzgebungskompetenz bei Subventionen, Gesetzgebungsoutsourcing, Gewaltenteilung, Insichklage des Bundestages, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335192