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§24 WpPG. Schadenshaftung bei fehlendem Prospekt ohne Verschulden

Título: §24 WpPG. Schadenshaftung bei fehlendem Prospekt ohne Verschulden

Tesis (Bachelor) , 2016 , 33 Páginas

Autor:in: Sven Lütchens (Autor)

Derecho - Otros
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Resumen Extracto de texto Detalles

Gegenstand der Arbeit sind die §§ 24 WpPG, 21 VermAnlG, die die Haftung für fehlenden Verkaufsprospekt regeln. Dazu sei zu Beginn auf das Urteil des OLG München vom 2. November 2011 eingegangen, welches den folgenden Sachverhalt zu entscheiden hatte:

K hat sich beim Fond F1 beteiligt. Der Emittent von F1 und F2 hatte für F2 einen von der BaFin gebilligten Prospekt herausgegeben. Bezüglich einer Prospektbilligung für F1 wandte der Emittent sich an die BaFin und fragte, ob diese nötig sein, was die BaFin mündlich negativ beschied. In der Folge wurde ein nicht gebilligter Prospekt für F1 an die Anleger ausgegeben. K begehrte nun Rückabwicklung der Beteiligung und Ersatz der Kosten aus der Haftung für fehlenden Prospekt aus § 13 a VerkProspG (= §§ 24 WpPG, 21 VermAnlG).

Damit hatte das OLG München sämtliche strittige Fragen, die es im Rahmen der Haftung für fehlende Prospekte gibt, zu entscheiden. Es musste entscheiden, ob die Haftung eine Gefährdungshaftung, oder eine Verschuldenshaftung ist, denn wenn es sich um eine Verschuldenshaftung handeln würde, wäre der Anspruch der K ausgeschlossen. Dem Emittenten ist ein Verschulden nicht vorzuwerfen, er hat sich bei der BaFin erkundigt, ob eine Prospektpflicht besteht. Weiterhin galt es zu entscheiden, ob ein Prospekt vorgelegen hat und woran dieser Begriff anknüpft, denn einen Verkaufsprospekt gab es ja. Würde so ein Dokument ausreichen, also auch ohne Billigung durch die BaFin ein Prospekt im Sinne des Gesetzes vorliegen, wäre die Haftung ebenso ausgeschlossen. Die Revision zum BGH wurde nicht zugelassen. Es ist zu hoffen, dass der BGH die Revision zulässt.

Was das OLG München in seiner Urteilsbegründung versäumt hat, ist sich mit den strittigen Punkten auseinanderzusetzen, was nun auf den folgenden Seiten geschehen. Dabei sollen, nach einer kurzen Einführung, nur die Fragen, ob ein Verschulden nötig ist und wie der Begriff des Prospekts zu bestimmen ist, von Interesse sein. Ob die bürgerlich-rechtliche Haftung daneben noch anwendbar ist, soll auch nicht behandelt werden. Weiterhin bezieht sich die Untersuchung nur auf den grauen Kapitalmarkt, weil ein von der BaFin gebilligter Prospekt Voraussetzung ist, um am weißen Kapitalmarkt gehandelt zu werden und die hier behandelten Probleme dort somit nicht auftauchen. Soweit im Folgenden entweder nur vom § 24 WpPG oder § 21 VermAnlG gesprochen wird, bedeutet dies, dass für das Pendant im jeweils anderen Gesetz das geschriebene ebenso gilt.

Extracto


Inhaltsverzeichnis

A. Urteil des OLG München vom 2. November 2011 – 20 U 2289/11

B. Notwendigkeit einer Prospekthaftung am grauen Kapitalmarkt

I. Grauer Kapitalmarkt

II. Anlagevolumen und Schäden

C. Entwicklung des Haftungsinstituts für fehlendem Prospekt

I. Rechtslage vor dem Anlegerschutzverbesserungsgesetz

II. Das Anlegerschutzverbesserungsgesetz

D. Aktuelle Rechtslage

I. §§ 24 WpPG, 21 VermAnlG

1. Den Ansichten zugrunde liegende Grundauffassungen

a) Verschuldenshaftung

b) Gefährdungshaftung

2. Anwendbarkeit der alten Literatur und Rechtsprechung

II. Verschuldens- oder verschuldensunabhängige Haftung?

1. Diskussion

2. Die deutsche Haftung für fehlenden Prospekt im Vergleich zum US-amerikanischen Recht

a) Überblick über die maßgebliche Haftungsnorm

b) Verschulden und Kausalität?

3. Einwand fehlender Kausalität im deutschen Recht?

4. Ein rechtsökonomischer Blick auf die §§ 24 WpPG, 21 VermAnlG

a) Haftungsgrund

b) Verschuldens- oder Gefährdungshaftung

5. Das Urteil des OLG München und Zwischenergebnis

III. Der Prospektbegriff

1. Diskussion

2. Das Urteil des OLG München

3. Haftung auch bei Absprache mit der BaFin?

IV. Haftungsverpflichtete

E. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die zivilrechtliche Haftung für fehlende Verkaufsprospekte bei Vermögensanlagen am grauen Kapitalmarkt. Ziel ist es, auf Basis der geltenden §§ 24 WpPG und 21 VermAnlG zu klären, ob es sich dabei um eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung handelt und wie der Prospektbegriff in diesem Kontext rechtlich zu definieren ist.

  • Analyse der Haftung bei fehlendem Prospekt unter Berücksichtigung von Verschuldens- vs. Gefährdungshaftung.
  • Rechtsvergleichende Betrachtung mit dem US-amerikanischen Kapitalmarktrecht (Securities Act 1933).
  • Rechtsökonomische Bewertung der Haftungsregeln für ein effizientes Markverhalten.
  • Bestimmung des Prospektbegriffs (formell vs. materiell-funktional) im Rahmen der BaFin-Billigungspflicht.

Auszug aus dem Buch

b) Gefährdungshaftung

Dem gegenüber basiert die zweite Auffassung auf der Grundannahme, dass der Zweck der §§ 24 WpPG, 21 VermAnlG darin liegt, dass der Emittent sich an die Prospektpflicht hält. Es soll also nur um das förmliche Verfahren gehen, gegen das der Anbieter verstößt, indem er seiner Prospektpflicht nach §§ 3 Abs 1 WpPG, 6 VermAnlG nicht nachgekommen ist. Als Folge davon, soll dem Erwerber des Wertpapiers, bzw. der Vermögensanlage eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage gegeben werden, die diesen öffentlich-rechtlichen Verfahrensverstoß sanktioniert. Auf die Funktion des Kapitalmarktrechts als Informationsrecht wird gerade nicht abgestellt, so dass ein Informationsmangel keinen Ausschlag gibt.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Urteil des OLG München vom 2. November 2011 – 20 U 2289/11: Einführung in den zugrunde liegenden Sachverhalt, bei dem trotz Rücksprache mit der BaFin ein nicht gebilligter Prospekt ausgegeben wurde.

B. Notwendigkeit einer Prospekthaftung am grauen Kapitalmarkt: Erörterung der Risiken und Schäden am grauen Kapitalmarkt, die eine strenge Prospektpflicht aus Anlegerschutzgründen notwendig machen.

C. Entwicklung des Haftungsinstituts für fehlendem Prospekt: Historischer Rückblick auf die Entwicklung von der rechtsprechungsbasierten Vertrauenshaftung hin zur spezialgesetzlichen Regelung.

D. Aktuelle Rechtslage: Detaillierte Analyse der §§ 24 WpPG, 21 VermAnlG hinsichtlich Verschuldensfragen, Kausalitätserfordernissen, rechtsökonomischer Effizienz und der formalen Definition des Prospektbegriffs.

E. Fazit: Zusammenfassende Bewertung, dass es sich um eine verschuldensunabhängige Haftung bei Verfahrensverstoß handelt, die an einen formalen Prospektbegriff anknüpft.

Schlüsselwörter

Prospekthaftung, Grauer Kapitalmarkt, Gefährdungshaftung, Verschuldenshaftung, WpPG, VermAnlG, BaFin, Prospektpflicht, Verfahrensverstoß, Kausalität, Anlegerschutz, Prospektbegriff, Kapitalmarktrecht, Emissionshaftung, Vermögensanlage.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Haftungsregeln bei fehlendem Verkaufsprospekt für Vermögensanlagen, insbesondere wie diese Ansprüche systematisch und dogmatisch einzuordnen sind.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Felder sind das Haftungsregime des Kapitalmarktrechts, die Abgrenzung von Verschuldens- und Gefährdungshaftung sowie die Auslegung des Prospektbegriffs.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Das Ziel ist die Klärung, ob die Haftung wegen fehlenden Prospekts als verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung zu verstehen ist, um den Schutz der Anleger effizient zu gewährleisten.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es werden eine systematische juristische Auslegung der Gesetzesnormen, ein rechtsvergleichender Blick auf das US-Recht sowie eine rechtsökonomische Analyse zur Effizienz des Haftungssystems angewandt.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Im Hauptteil erfolgt eine kritische Auseinandersetzung mit der Literatur und Rechtsprechung zur dogmatischen Einordnung der Haftung sowie eine Prüfung, ob Kausalität und Verschulden notwendige Voraussetzungen darstellen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wichtige Begriffe sind Prospekthaftung, Grauer Kapitalmarkt, Gefährdungshaftung, BaFin-Billigungspflicht und Verfahrensverstoß.

Wie wirkt sich eine vorherige Absprache mit der BaFin auf die Haftung aus?

Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass eine Absprache mit der BaFin die Haftung begrenzen kann, da der Zweck der Prospektpflicht – die Sicherstellung der Billigung – unter bestimmten Umständen als erreicht angesehen werden könnte.

Warum wird ein "formeller Prospektbegriff" bevorzugt?

Ein formeller Prospektbegriff ist für die Rechtsklarheit effizienter, da die Billigung durch die BaFin als objektives Kriterium für die Erfüllung der Prospektpflicht dient.

Wie bewertet die Arbeit die US-amerikanische Rechtslage im Vergleich?

Die Arbeit nutzt das US-amerikanische Recht als Vorbild, da dort bei fehlender Registrierung eine strenge verschuldensunabhängige Haftung besteht, was die abschreckende Wirkung für Emittenten verstärkt.

Final del extracto de 33 páginas  - subir

Detalles

Título
§24 WpPG. Schadenshaftung bei fehlendem Prospekt ohne Verschulden
Autor
Sven Lütchens (Autor)
Año de publicación
2016
Páginas
33
No. de catálogo
V335845
ISBN (Ebook)
9783668256576
ISBN (Libro)
9783668256583
Idioma
Alemán
Etiqueta
wppg schadenshaftung prospekt verschulden
Seguridad del producto
GRIN Publishing Ltd.
Citar trabajo
Sven Lütchens (Autor), 2016, §24 WpPG. Schadenshaftung bei fehlendem Prospekt ohne Verschulden, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/335845
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