2. Der Europäische Rat sowie der Rat
Die Bezeichnungen Rat, Europäischer Rat und Ministerrat werden oft miteinander verwechselt. Dennoch sind sie unterschiedlich.
2.1. Der Europäische Rat
Die politische Schaltzentrale der EG und EU ist der seit 10.12.1974 bestehende Euro-päische Rat (ER). Er setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen. Inoffiziell existiert der ER bereits seit den 60er Jahren, als gelegentlich Gipfel-konferenzen auf höchster Ebene abgehalten wurden. Noch heute ist die Bezeichnung Europäische Gipfelkonferenz oder Gipfel üblich. 2
Der ER ist kein Organ der EG sondern der EU. Er arbeitet zwar mit den Gemeinschaften zusammen, ist aber vertraglich nicht an sie gebunden. Erst durch den Vertrag von Maastricht 1993 wurde der ER zu den gemeinsamen Bestimmungen in Art. 4 EUV angesiedelt.
„Der Europäische Rat gibt der Union die für ihre Entwicklung erforder-lichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Zielvorstellungen für diese Entwicklung fest.“ 3
Die erste Tagung des ER fand 1975 in Dublin statt.
Heutzutage finden sie drei- bis viermal jährlich statt. Je einmal in der Hauptstadt oder einer anderen Stadt des gerade amtierenden Mitgliedstaates und zusätzlich einmal in Brüssel. Nach jeder Tagung muss der ER dem Europäischen Parlament Bericht erstatten. Eben-falls muss er alljährlich einen schriftlichen Bericht über Fortschritte der Union vorlegen.
2 Vgl. Waltraud Hakenberg, „Grundzüge des Europäischen Gemeinschaftsrechts“, Verlag Franz Vahlen
(2004), S.35
1987 wurde der ER institutionalisierert und dem Ministerrat übergeordnet, dem er weisungsberechtigt ist. 4
Der ER ist die höchste Institution der Gemeinschaft und die Spitze der europäischen politischen Zusammenarbeit. Er bestimmt die Grundsätze und die allgemeinen Leit-linien der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik. 5
Die Teilnehmer des ER können sowohl in der Funktion der Regierungschefs als auch Ministerratsmitglieder tätig sein.
Inhaltsverzeichnis
- Allgemeines
- Der Europäische Rat sowie der Rat
- Der Europäische Rat
- Der Rat als Organ der EG
- Der Rat als Handlungsgremium der EU
- Die Kommission
- Das Europäische Parlament
- Der Gerichtshof
- Der Rechnungshof
- Wichtige ergänzende Einrichtungen
- Der Wirtschafts- und Sozialausschuss
- Der Ausschuss der Regionen
- Die Europäische Investitionsbank
- Die Europäische Zentralbank
- Funktionelle Einordnung der Organe
- Fazit
- Abkürzungen
- Literaturverzeichnis
- Adressen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Dokument bietet eine umfassende Einführung in die Struktur und Funktionsweise der Europäischen Organe, die das institutionelle Rückgrat der Europäischen Gemeinschaft (EG) bilden. Es analysiert die Aufgaben und Befugnisse der einzelnen Organe, unterstreicht ihre gegenseitige Vernetzung und beleuchtet die Entwicklung der Europäischen Institutionen im Kontext der Europäischen Union (EU).
- Die Rolle des Europäischen Rates und des Rates in der EG und EU
- Die Aufgaben und Kompetenzen der Europäischen Kommission
- Die Funktionsweise des Europäischen Parlaments
- Die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs
- Die Bedeutung des Europäischen Rechnungshofs
Zusammenfassung der Kapitel
Allgemeines
Dieses Kapitel stellt die Europäischen Organe als das zentrale institutionelle System der Europäischen Gemeinschaft (EG) vor. Es erläutert die Rechtspersönlichkeit der EG und die Bedeutung der Organe bei der Umsetzung des EG-Willens. Die Kapitel fokussiert auf die Rolle der Europäischen Organe als Akteure in der öffentlichen Wahrnehmung und verdeutlicht die gemeinsame Nutzung der Organe durch die Europäische Union (EU) und die drei Europäischen Gemeinschaften.
Der Europäische Rat sowie der Rat
Dieser Abschnitt befasst sich mit den Bezeichnungen Rat, Europäischer Rat und Ministerrat und klärt die Unterschiede zwischen diesen. Er beleuchtet die Geschichte und Entwicklung des Europäischen Rates, seine Funktion als politische Schaltzentrale der EG und EU sowie die Rolle der Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten. Die Kapitel geht auf die Aufgaben und Befugnisse des Rates als Organ der EG ein und erklärt seine Zusammensetzung und Funktionsweise.
Die Kommission
Dieses Kapitel erläutert die Aufgaben und Befugnisse der Europäischen Kommission, die als Exekutivorgan der EU fungiert. Es behandelt die Rolle der Kommission als Hüterin der Verträge und die Initiativkompetenz in der Gesetzgebung.
Das Europäische Parlament
Dieser Abschnitt behandelt die Struktur, Zusammensetzung und Aufgaben des Europäischen Parlaments. Er beschreibt die Rolle des Parlaments als gesetzgebendes Organ und seine Rolle in der Budgetkontrolle.
Der Gerichtshof
Dieses Kapitel behandelt die Aufgaben und Befugnisse des Europäischen Gerichtshofs. Er erklärt die Rolle des Gerichtshofs als Hüter des Gemeinschaftsrechts und seine Aufgabe zur einheitlichen Auslegung der EG-Verträge.
Der Rechnungshof
Dieser Abschnitt erläutert die Aufgabe des Europäischen Rechnungshofs bei der Kontrolle der Einnahmen und Ausgaben der Europäischen Union. Er befasst sich mit dem Kontrollmechanismus und der Rolle des Rechnungshofs bei der Wahrung der finanziellen Integrität der EU.
Wichtige ergänzende Einrichtungen
Dieses Kapitel behandelt die wichtigsten ergänzenden Einrichtungen der Europäischen Organe und ihre Aufgaben im europäischen Integrationsprozess. Es fokussiert auf die Rolle des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, der Europäischen Investitionsbank und der Europäischen Zentralbank.
Schlüsselwörter
Die zentralen Begriffe in diesem Dokument sind Europäische Organe, Europäische Gemeinschaft, Europäische Union, Europäischer Rat, Rat, Europäische Kommission, Europäisches Parlament, Europäischer Gerichtshof, Europäischer Rechnungshof, Rechtsetzung, Gesetzgebung, Kontrolle, Budget, Integration.
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- Marlene Fiedorowicz (Author), 2004, Europäische Institutionen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33605