Das Problem der Konstituierung des Gesellschaftsvertrages am Beispiel des Leviathan von Thomas Hobbes


Term Paper, 2004

17 Pages, Grade: 1


Excerpt


Gliederung

2. Einleitung

3. Der Naturzustand als Ausgangspunkt

4. Das Problem der Konstituierung
4.1. Problemanalyse
4.2. The prisoner’s dilemma
4.3. The free-rider problem

5. Lösungsansätze
5.1. Verstand als Vorraussetzung für einen Ausweg aus dem Naturzustand
5.2. Die Konstituierung als dreistufiger Lernprozess
5.3. Die Konstituierung als Ergebnis rationaler Vernunft

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

2. Einleitung

Bei aktuellen Debatten, etwa bei der Auseinandersetzung um die Reform des Sozialstaates oder den Abbau der staatlichen Bürokratie, stoßen wir stets auf die Frage nach dem Einfluss des Staates auf die Bürger. Welche Legitimität besitzt der Staat, um uns seine Gesetze und Regeln aufzuzwingen und wo sind seine Grenzen? Warum und zu welchem Zweck ordnet sich der Bürger einer solchen Autorität unter?

Auf die Frage nach der Staatsautorität und -legitimation, bietet Thomas Hobbes ein Modell, welches den Staat vertragstheoretisches legitimiert. In seinem Werk Leviathan geht er zunächst davon aus, dass sich die Menschen in einem Naturzustand befinden. Dieser Zustand wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages abgelöst; als oberste Machtinstanz sanktioniert nun der Leviathan gesellschaftliches Fehlverhalten und bietet den Akteuren Schutz vor egoistischem und rationalem Machtstreben anderer Bürger.

Eine erhebliche Schwachstelle allerdings findet sich in der Vertragstheorie von Hobbes: Welche konkreten Motive veranlassen die Akteure des Naturzustandes ihr rationales und strategie- und zweckorientiertes Streben nach individueller Bedürfnisbefriedigung aufzugeben und wechselseitig auf das „ius in omnia et omnes“[1] zu verzichten, um sich in einem Gesellschaftsvertrag zusammenzuschließen? Widerspricht dieses Handeln nicht deutlich Hobbes Charakteristik des Naturzustandes?

Im Rahmen dieser Arbeit soll zunächst der Naturzustand in Hinblick auf dessen Auflösung und anschließend die Phase der Konstituierung des Gesellschaftsvertrages detailliert untersucht werden: Welche Probleme treten bei der Konstituierung des Gesellschaftsvertrag auf und wie werden diese in der Wissenschaft reflektiert? Was veranlasst die Bürger im Naturzustand einen solchen Vertrag abzuschließen? In Orientierung an aktueller Forschungsliteratur stellt sich außerdem die Frage nach modernen Lösungsansätzen der politischen Philosophie.

Das Spektrum der wissenschaftlichen Literatur im Bereich der Staatslegitimation und Vertragstheorien ist reichhaltig, weshalb die Literaturauswahl notwendigen Einschränkungen unterworfen ist, um durch die Konzentration auf ausgewählte Forschungsansätze eine detaillierte Analyse zu ermöglichen.

3. Der Naturzustand als Ausgangspunkt

Hobbes definiert die Situation des Naturzustandes als Kriegszustand nicht nur als zentrale These des Leviathan[2], sondern auch in den beiden weiteren Werken Elements of Law[3] und De Cive[4]. Der „Kriege aller gegen alle“[5] ist gekennzeichnet durch die Gleichheit der „Körperkräfte wie der Geistesfähigkeiten“[6] sämtlicher in diesem Naturzustand lebenden Personen. Dies ist für das Gerüst des Hobbesschen Naturzustandes fundamental wichtig, denn eine geistige oder körperliche Überlegenheit Einzelner am Ausgangspunkt des Naturzustandes würde Hobbes’ Modell wahrscheinlich zum Einsturz bringen. Mit der Verhinderung eines Ungleichgewichtes schließt Hobbes eine sich autonom entwickelnde Befreiung aus dem Naturzustand durch einzelne Individuen oder Autoritäten prinzipiell aus. Auf die Frage, ob die im Naturzustand vorhandene Situation, welche von Hobbes eindeutig als Rechtssituation[7] deklariert wird auch tatsächlich als „natural right“[8] bezeichnet werden kann, gibt die aktuelle Forschungsliteratur keine eindeutige Antwort. Für die Fragestellung dieser Arbeit ist sie jedoch bedeutend, um eine Feststellung darüber zu treffen, ob beim Übergang in den Gesellschaftsvertrag ein Rechtszustand geschaffen, oder ein bereits vorhandener verändert wurde. Thomas Hobbes scheint dieses Problem mit seiner Charakteristik der Menschen im Naturzustand scheinbar gelöst zu haben, schließlich gibt er eindeutig an, dass die Situation im Naturzustand gekennzeichnet ist durch das allgemeine Recht eines jeden, zum Zwecke der individuellen Selbsterhaltung und Bedürfnisbefriedigung gegenseitig „danach [zu] trachten, sich den anderen unterwürfig zu machen oder ihn zu töten“[9] Schon allein „the right to all things“ und das Recht „to come to desire and try to appropriate the same object“[10] scheint die Tatsache der These deutlich zu belegen, den Natur- und Kriegszustand tatsächlich als Rechtszustand zu bezeichnen. Im Gegensatz zu dieser These des bereits vorhandenen Rechtszustandes lehnt Wolfgang Kersting dieses Modell ab, da sich „in ihm keine natur- oder vernunftrechtliche Verfassungsordnung“[11] finden lassen. Selbst wenn Hobbes selbst vom natürlichen Recht spricht, so kann seine Terminologie nicht auf den heutigen Rechtsbegriff bezogen werden. Auch wenn diese Hypothese dem allgemeinen Forschungsstandpunkt in diesem wichtigen Faktor widerspricht, erscheint sie doch als folgerichtig, denn es ist freilich nicht gerechtfertig den Begriff des Natur rechts zustandes auch auf die natürlichen und selbstverständlichen Faktoren der individuellen Selbsterhaltung und des Schutzes zu übertragen; allein diese Faktoren stellen noch keinen Rechtszustand dar.

Das Gleichgewicht der Menschen lässt sich speziell an einer genauen Analyse der menschlichen Ziele und Bedürfnisse feststellen: Der Philosoph Wolfgang Kersting geht davon aus, dass die Bedürfnisbefriedigung in diesem Situation unter „einer doppelten unaufhebbaren Knappheit“[12] stattfindet; Kersting orientiert sich dabei an Hobbes eindrucksvoller Charakteristik des Naturzustandes, in welcher jeder die Hoffnung „zur Befriedigung seiner Wünsche hegt“[13], also jeder in ständiger und egoistischer Konkurrenz zu allen anderen lebt. Er unterteilt die vorhandenen Bedürfnisse in drei Klassen: first-order-, second-order- und transzendentale Interessen, wobei die Befriedigung der jeweiligen nächsten Interessensebene von der Erfüllung der vorherigen abhängig ist. Da das transzendentale Interesse, also das Streben nach Selbsterhaltung im Naturzustand das wichtigste Bedürfnis darstellt und nie befriedigt werden kann, treten die untergeordneteren Interessen bedeutungslos in den Hintergrund. Vergleichbar ist dieses Modell etwa mit der Bedürfnispyramide von Abraham H. Maslow[14], die jedoch natürlich nur unter anderen Rahmenbedingungen Anwendung finden kann.

Für den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages ist Vernunft als Voraussetzung unabdingbar, denn die Existenz einer menschlichen Vernunft könnte einen möglichen Ausgangspunkt für das Zustandekommen jenes Vertrages darstellen. Die aktuelle Forschungsliteratur der Politischen Philosophie ist sich dieser wichtigen und grundlegenden Frage bewusst und erkennt die Existenz einer menschlichen Vernunft im Naturzustand schon deshalb als Notwendig an, weil sie zur „Bedürfnisbefriedigung und Interessensverfolgung“[15] und zum Entgegenwirken „der existentiellen Bedrohung“[16] notwendig sei. Die Vernunft wird als rational und strategie- und zweckorientiert definiert und weist somit deutliche Parallelen zur Weberschen Zweckrationalität der „Nutzenmaximierung und Verlustminimierung“[17] auf. Es stellt sich die Frage, ob die vorhandene Vernunft ausreicht, um universell zur Einsicht zu gelangen, dass eine kooperative Unterwerfung der entscheidende Schritt aus dem Zustand „der Furcht, gemordet zu werden“ und der „stündliche[n] Gefahr eines einsame[n], kümmerliche[n] und kurzdauernde[n] Leben[s]“[18] ist. Auch wenn jemand mit seinem „mäßigen Besitz“ zufrieden ist, ist er aus „Furcht“ weiter am Kriegszustand beteiligt, da „einer dem anderen zuvorkommt oder so lange fortfährt [um] durch List und Gewalt sich alle zu unterwerfen“[19]. Hobbes zeigt somit auf, dass es auch für einzelne Menschen nicht möglich ist, aus dem Kriegszustand auszutreten. „Homo homini lupus“[20]: Gegenseitiges Misstrauen verlangt den Einsatz der zweckrationalen Vernunft eines Jeden, um seine Interessen vor den Bedürfnissen anderer zu schützen.

[...]


[1] Kersting, Wolfgang (2000), S. 71.

[2] Hobbes, Thomas (1990).

[3] Hobbes, Thomas (1994).

[4] Hobbes, Thomas (1977).

[5] Hobbes, Thomas (1990), S.117.

[6] ebenda S. 112.

[7] Hobbes führt im etwa Kapitel 15 im Leviathan detailliert die im Naturzustand vorhandene Naturrechtssituation an vgl. Hobbes Thomas (1990), S. 129ff.

[8] vgl. etwa Hampton, Jean (1995), S. 59.

[9] Hobbes, Thomas (1990), S. 114

[10] Hampton, Jean (1995), S. 59.

[11] Kersting, Wolfgang (1994), S. 73.

[12] Kersting, Wolfgang (1994), S. 65.

[13] Hobbes, Thomas (1990), S. 113.

[14] Maslow, Abraham H. (1999).

[15] Kersting, Wolfgang (1994), S. 66.

[16] Schölderle, Thomas (2002), S. 61.

[17] Kersting, Wolfgang (1994), S. 67.

[18] Hobbes, Thomas (1990), S. 116.

[19] ebenda S. 66.

[20] Hobbes berühmter Ausspruch: „Der Mensch ist ein Wolf für den Menschen“ steht als Widmung in Hobbes Werk De cive vgl. Hobbes, Thomas (1977).

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Details

Title
Das Problem der Konstituierung des Gesellschaftsvertrages am Beispiel des Leviathan von Thomas Hobbes
College
Otto-von-Guericke-University Magdeburg  (Institut für Politikwissenschaft)
Course
Staatstheorien
Grade
1
Author
Year
2004
Pages
17
Catalog Number
V33651
ISBN (eBook)
9783638340786
ISBN (Book)
9783656040842
File size
511 KB
Language
German
Notes
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem von Thomas Hobbes in seinem Werk "Leviathan" publizierten Gesellschaftsvertrag zwischen den Bürgern und einem Souverän. Wie genau funktioniert der Vorgang der Konstituierung dieses Vertrages. Was veranlasst die Bürger im Naturzustand einen solchen Vertrag abzuschließen? Das Problem der Souveränitätsübertragung wird dabei an aktuellster Forschungsliteratur analysiert.
Keywords
Problem, Konstituierung, Gesellschaftsvertrages, Beispiel, Leviathan, Thomas, Hobbes, Staatstheorien
Quote paper
Christian Dösinger (Author), 2004, Das Problem der Konstituierung des Gesellschaftsvertrages am Beispiel des Leviathan von Thomas Hobbes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/33651

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