Internationale Klimaverhandlungen nach der COP 21. Erfolg oder endgültig gescheitert?


Term Paper, 2016

17 Pages


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Inhaltsverzeichnis

1. Abkürzungsverzeichnis

2. Einleitung

3. Klimaverhandlungen in der Vergangenheit
3.1 Entstehung und Etablierung der internationalen Klimaverhandlungen
3.2 Vereinbarungen erster Konferenzen
3.2.1 Verantwortlichkeitszuordnung durch Gruppenbildung
3.2.2 Festlegung einer Temperaturobergrenze

4. Aktuelle Klimaverhandlungen: COP 21 in Paris
4.1 Kernverhandlungspositionen vor der COP
4.2 Ein zentrales Element der COP 21: Der Green Climate Fund
4.3 Verlauf und Ergebnisse der COP 21

5. Fazit: Klimaverhandlungen in der Zukunft

6. Literaturverzeichnis

7. Anhang: Liste der Annex I- und Non-Annex I-Staaten

1. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

2. Einleitung

Die 21. internationalen Verhandlungen der Klimavertragsstaaten fanden vom 30. Novemb­er bis zum 12. Dezember 2015 in Paris statt. Dort wurden Entscheidungen in der weltwei­ten Kli­maschutzkooperation getroffen und ein Fahrplan für weitere Beschlüsse auf zukünf­tigen Kon­ferenzen besprochen.

Die Klimaverhandlungen stellen ein wichtiges Thema für die Nachhaltigkeitswissenschaf­ten dar, was sich aus den Ursachen und Folgen des Klimawan­dels als zentrales Nachhaltig­keitsproblem ergibt: Nach Carl von Carlowitz, 1713, liegen dessen Ursachen zum großen Teil darin, dass mit den natürlic­hen Ressourcen nicht nachhaltig gewirt­schaftet wird (Hein­richs, Mi­chelsen 2014: 4): Es wird mehr verbraucht, vor allem an fossilen Energierohstof­fen, als sich in der sel­ben Zeit wie­der nachbilden kann. Dies führt zu einem Konzentrati­onsanstieg von Kohlenstoff­dioxid in der Atmos­phäre. Außerdem schafft der Klima­wandel (nach Brundtland) Probleme in der intra- und intergeneratio­nellen Gerechtigkeit (ebd.: 12 f.), denn die Staaten des Glo­balen Nordens[1] tra­gen mehr zum Temperaturanstieg bei als die Staaten des Globalen Südens (intrageneration­ell) und heute lebende Generationen verbrau­chen Ressourcen auf Kosten zukünftiger (intergeneration­ell). Diese Probleme sollen bei den Klimaverhandlungen besprochen werden.

Um dem Leser einen Einstieg in die COPs (Conference of the Parties – Konferenz der Kli­mavertragsstaaten) zu ermöglichen, wird in dieser Arbeit „Internationale Klimaverhandlun­gen nach der COP 21 – Erfolg oder endgültig gescheitert?“ im ers­ten Teil ein kurzer Über­blick über die Geschichte der internatio­nalen Klimaverhandlungen gege­ben. Dabei werden einige wichtige Be­schlüsse und Sachverhalte erläutert, was aber auf die Kernpunkte wie Grup­penzuweisung in Annex-Staaten und einer Temperaturerhöhungs-Ober­grenze be­schränkt bleiben wird, da diese Themen eine besondere Bedeutung für die aktuellen Ver­handlungen haben. Darauf aufbauend werden im zweiten Teil die Pariser Klimaverhand­lungen im Hinblick auf Ambition und Bedeutsamkeit der Entscheidungen für wirksamen Klimaschutz analysiert, sowie die Kern­verhandlungspositionen der drei Großmächte USA, China und der EU dar­gelegt. Anschließ­end wird auf die Bedeutung des Green Climate Funds (GFC – Grüner Klimafond) eingegangen. Da­nach wer­den die Verhandlungsergebn­isse bewertet. Schließlich wird im Fazit die Zukunft der COP-Konfe­renzen diskutiert und ein Aus­blick auf die Kriterien gegeben, die zukünftige COPs zu Erfolgen machen könnten.

3. Klimaverhandlungen in der Vergangenheit

3.1 Entstehung und Etablierung der internationalen Klimaverhandlungen

In diesem Kapitel wird zum Einstieg gezeigt, wie sich aus verschiedenen internationalen Um­weltkonferenzen die COPs entwickelt haben.

1972 fand die Stockholmer Konferenz statt, eine internationale Ta­gung der UN (United Nations – Vereinte Nationen), die sich erstmals dem Thema der menschlichen Um­welt widmete (United Nations Conference on the Human Envir­onment) (Heinrichs, Michelsen 2014: 8).

Dann, 1982 fand die Nachfolgekonferenz der ersten Umweltkonferenz von Stockholm statt, bei der eine „neue langfristige Strategie für Umwelt und Entwicklung gefordert wur­de“ (ebd.).

Daraufhin wurde 1983 von der UN die Brundtland-Kommission[2] eingesetzt, die den Be­richt 'Our Common Future' vorlegte, was zu einer größeren Wahrnehmung des Themas Nachhaltigkeit in der Öffentlichkeit führte (ebd.: 12).

Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschloss 1989, dass 1992 in Rio de Ja­neiro, genau 20 Jahre nach der ersten Umweltkonferenz in Stockholm, die nächste Folge­konferenz stattfinden sollte (ebd.: 14). Es wurde dort beschlossen, dass die globa­len Treibh­ausgasemissionen auf einen Stand von 1990 gesenkt werden sollen (ebd.: 15). Zwar wurde ein gemeinsames Abkommen erreicht, dies war aber ver­wässert und unver­bindlich (ebd.: 17).

Mitte der 90er-Jahre fanden verschiedene UN-Klimakonferenzen statt, darunter 1995 der Weltklimagipfel in Berlin unter der Leitung der damaligen Umweltministerin Angela Mer­kel (ebd.: 18). Seit dem finden Weltklimakonferenzen jedes Jahr in unterschiedlichen Län­dern statt.

Im Spätsommer 2002, zehn Jahre nach der UNCED-Konferenz in Rio de Janeiro, wurde ein erneuter Weltgipfel in Johannesburg für eine nachhaltige Entwicklung von der CSD (Commission on Sustainable Development – Kommission für nachhaltige Entwicklung) und verschiede­nen NGOs (Non-governmental organisation – Nichtregierungsorganisation (NRO)) vorbereitet (ebd.). Weitere zehn Jahre später, auf der Rio+20, 2012, wurde über die „Green Economy“ debattiert (ebd.: 21).

Seit 1961 beschließt die UN für jedes Jahrzehnt neue Zielvorgaben für verbesserte humani­täre Bedingungen. 1990 erfolgte ein Para­digmenwechsel, welcher sich vom beständigen Wirtschaftswachstum abwandte, da es nicht unbedingt zu mehr Bildung und Gesundheit bei­trug. Im Gegensatz dazu sollen Ent­wicklungspartnerschaften die Lebenssituationen in be­nachteiligten Regionen verbessern (ebd.: 22).

Kürzlich, im September 2015, wurden von der UN nicht mehr Millenniumsentwicklungs­ziele vorge­geben, sondern „Sustainable Development Goals“ (SDG – Ziele nachhaltiger Entwicklung), welche auch konkrete Ziele zum Klimaschutz beinhalten.

3.2 Vereinbarungen erster Konferenzen

3.2.1 Verantwortlichkeitszuordnung durch Gruppenbildung

Einige Beschlüsse der vergangenen Konferenzen bilden die Grundlage für heutige Klima­politik, wie z. B. die Rio-Konvention von 1992, welche 1994 in Kraft trat. In ihr wurde zwischen An­nex[3] -I-Staaten[4], Annex-II-Staaten und Non-Annex-I-Staaten unterschieden. Diese verschie­denen Gruppen haben unterschiedliche Verantwortungen sowie Möglichkei­ten und sind da­her auch unter­schiedliche Verpflichtungen zum Klimaschutz eingegangen.

So umfasst der Block der Annex-I-Staaten die Industriestaaten, welche 1992 OECD-Mit­glieder (Organisation for Economic Co-operation and Development – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) waren und Schwellenländer ('Economi­es in Transition' – EIT-Parties) einschließlich Russland, den Baltischen Staaten und einigen Ländern Zentral- und Osteuropas (UNFCCC 2014).

Annex-II-Staaten sind Länder, die auch zur Gruppe der Annex-I-Staaten gehören und 1992 OECD-Mitglieder waren, jedoch keine Schwellenländer sind. Sie sind die Staaten, die dazu verpflichtet sind, Finanzierungen für Entwicklungsländer bereit zu stellen, damit diese Kli­maschutzaktivitäten im Rahmen der Konvention sowie Anpassungsmaßnahmen gegen die Auswirkungen der Erwärmung durchführen können. Außerdem müssen sie den Transfer von umweltschützenden Technologien gewährleisten (ebd.).

Non-Annex-I-Staaten sind wiederum die meisten Entwicklungsländer. Einige davon wer­den von der Rio-Konvention als besonders gefährdet anerkannt, weil sie z. B. niedrige Küstenlinien oder andere Gefährdungspotenziale aufweisen, wie z. B. drohende Verwüs­tung oder Dürre. Auch Staaten, die durch Klimaschutzmaßnahmen aufgrund von Einspa­rung fossiler Energieträger in ihrer wirtschaftlichen Stärke beeinträchtigt würden, fallen unter diesen Begriff. Für all diese Staaten sieht die Konvention besondere Maß­nahmen vor, wie Versicherungen, Technologietransfer oder zusätzliche Finanzierung (ebd.). Zusätzlich werden 49 Staaten als „Least developed countries“ anerkannt und genießen einen besonder­en Schutz.

3.2.2 Festlegung einer Temperaturobergrenze

Ein anderer wichtiger Beschluss, der auch wieder in der COP 21 zur Diskussion stand, wurde auf der COP 16 2010 in Cancún, Mexiko gefasst. Dort wurde die Vereinbarung ge­troffen, dass sich das Weltklima um maximal 2 °C erwärmen dürfe (UNFCCC 2014a). Die­se Zahl wurde zum einen gewählt, weil sie politisch durchsetzbar und einfach zu kommu­nizieren scheint und zum anderen eine Grenze darstellt, bis zu der die meisten Ökosysteme den Klima­wandel ohne kata­strophale Schäden verkraften könnten (WBGU 2009: 1). Nichtsdestotrotz wird es auch bei einer Erwärmung von unter zwei Grad zu drastischen Veränderungen kommen. Kleine Inselstaaten, z. B. im Pa­zifik, werden bei dieser Erwär­mung, den sich erhöhenden Meeresspiegel nicht überleben, was zu Klimami­gration führen wird. Auch bei einer Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 °C würde es für sie eine Heraus­forderung sein, mit den geänderten klimatischen Bedingungen zurecht zu kommen, doch eine Zukunft auf der Insel wäre wohl für die Bewohner gesichert (ebd.: 3). Trotzdem ist na­türlich jede Erhöhung der Temperatur, sei sie noch so klein, eine Um­stellung für die durch Evolutionszyklen eingespielten natürlichen Systeme, die zu Biodi­versitätsverlusten führt (ebd.: 171).

4. Aktuelle Klimaverhandlungen: COP 21 in Paris

4.1 Kernverhandlungspositionen vor der COP

Auf die Geschichte vorheriger COPs aufbauend, werden in diesem Kapitel die Standpunkte der mächtigsten und wichtigsten Verhandlungsführer, USA, China und die EU erläutert. Diese Positionen haben einen großen Einfluss auf die tatsächlichen Verhandlungsresultate, die in Abschnitt 3.3 erläutert werden.

1. Verhandlungsposition der USA

Die USA haben ihre selbst gesteckten Klimaschutzziele (INDC – Intended National De­termined Contribution) bis 2025 mit 26 bis 28 Prozent Reduzierung der Treibhausgasemis­sionen gegenüber 2005 angegeben. Präsident Obama drängte auf schnelle Maßnahmen zur Festschrei­bung konkreter Klimaschutzmaßnahmen, da nach einer erneuten Präsident­schaftswahl ein*e weniger klimaschutzfreundliche*r Präsi­dent*in an die Macht kommen könnte. Wären aber schon viele Verabredungen zur Eindämmung der Treibhausgasemissio­nen mit entsprechen­der US-Beteiligung verabschiedet, wäre eine Um­kehr der amerikani­schen Strategie un­wahrscheinlicher. Außerdem drängte der US-Präsi­dent darauf, das Pari­ser Abkommen so zu gestalten, dass es nach amerikanischem Recht in die außenpolitischen Befugnisse des Staatsoberhauptes fällt. So könnte der US-Kongress die Beschlüsse nicht blockieren. Allerdings werden keine verbindlichen Finanzierungszu­sagen gemacht werden können, da der Kongress diesen über die Haushaltsverhandlungen zustimmen müsste. Im Übrigen ha­ben sich die amerikanischen Positionen seit Kopenha­gen, 2009, nicht wesent­lich verändert: Es werden keine völkerrechtlich verbindlichen Ziele favorisiert. Stattdessen wird auf bilate­rale Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwel­lenländern in Kombina­tion mit u. a. mehr Energieeffizienz und Technologietransfer gesetzt (Dröge 2015: 21).

Die USA haben zur Implementierung ihrer Vorhaben einen 'Clean Power Plan' aufgelegt, welcher einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, aber noch sehr ausbaufähig ist.

Die amerikanischen Ziele werden vom Climate Action Tracker als gerade noch 'Mittel' ein­gestuft: Bei gegebenen US-Emissionsreduktionen müssten andere Länder überproportional große Anstrengungen unternehmen, um das amerikanische Verhalten zu kompensieren, da­mit das Zwei-Grad-Ziel noch erreicht werden könnte (Climate Action Tracker 2015).

[...]


[1] "Begrifflichkeiten: Globaler Süden/ Globaler Norden: Mit dem Begriff 'Globaler Süden' wird eine im glo­balen System benachteiligte gesellschaftliche, politische und ökonomische Position beschrieben. 'Globa­ler Norden' hingegen bestimmt eine mit Vorteilen bedachte privilegierte Position." (Demokratie und Inte­gration Brandenburg e. V. 2010)

[2] Sonderkommission für Umwelt und Entwicklung, die von der UN 1983 gegründet wurde und von der nor­wegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland geleitet wurde (ebd.: 12).

[3] Der Begriff 'Annex' bezeichnet einen Zusatz (Anhang) zum Hauptvertragstext. Dadurch ist es möglich, dass alle Parteien dem Gesetzeswerk zustimmen, aber durch mehrere Annexe spezifische Punkte für ein­zelne Gruppen festgeschrieben werden.

[4] Übersicht der Annex I-Staaten und Non-Annex-I-Staaten im Anhang

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Details

Title
Internationale Klimaverhandlungen nach der COP 21. Erfolg oder endgültig gescheitert?
Author
Year
2016
Pages
17
Catalog Number
V337517
ISBN (eBook)
9783668268913
ISBN (Book)
9783668268920
File size
567 KB
Language
German
Keywords
COP21, Paris, Klima, Klimaverhandlungen, Deutschland, Erfolg, Nachhaltigkeit, Verhandlungen, Klimaschutz, Conference of the Parties, international, Konferenz, Temperaturobergrenze, 2.0°C, 1.5°C, Inselstaaten, G77, Green Climate Fund (GCF)
Quote paper
Silke Bölts (Author), 2016, Internationale Klimaverhandlungen nach der COP 21. Erfolg oder endgültig gescheitert?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337517

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