Excerpt
Inhaltsverzeichnis
1. Abkürzungsverzeichnis
2. Einleitung
3. Klimaverhandlungen in der Vergangenheit
3.1 Entstehung und Etablierung der internationalen Klimaverhandlungen
3.2 Vereinbarungen erster Konferenzen
3.2.1 Verantwortlichkeitszuordnung durch Gruppenbildung
3.2.2 Festlegung einer Temperaturobergrenze
4. Aktuelle Klimaverhandlungen: COP 21 in Paris
4.1 Kernverhandlungspositionen vor der COP
4.2 Ein zentrales Element der COP 21: Der Green Climate Fund
4.3 Verlauf und Ergebnisse der COP 21
5. Fazit: Klimaverhandlungen in der Zukunft
6. Literaturverzeichnis
7. Anhang: Liste der Annex I- und Non-Annex I-Staaten
1. Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
2. Einleitung
Die 21. internationalen Verhandlungen der Klimavertragsstaaten fanden vom 30. November bis zum 12. Dezember 2015 in Paris statt. Dort wurden Entscheidungen in der weltweiten Klimaschutzkooperation getroffen und ein Fahrplan für weitere Beschlüsse auf zukünftigen Konferenzen besprochen.
Die Klimaverhandlungen stellen ein wichtiges Thema für die Nachhaltigkeitswissenschaften dar, was sich aus den Ursachen und Folgen des Klimawandels als zentrales Nachhaltigkeitsproblem ergibt: Nach Carl von Carlowitz, 1713, liegen dessen Ursachen zum großen Teil darin, dass mit den natürlichen Ressourcen nicht nachhaltig gewirtschaftet wird (Heinrichs, Michelsen 2014: 4): Es wird mehr verbraucht, vor allem an fossilen Energierohstoffen, als sich in der selben Zeit wieder nachbilden kann. Dies führt zu einem Konzentrationsanstieg von Kohlenstoffdioxid in der Atmosphäre. Außerdem schafft der Klimawandel (nach Brundtland) Probleme in der intra- und intergenerationellen Gerechtigkeit (ebd.: 12 f.), denn die Staaten des Globalen Nordens[1] tragen mehr zum Temperaturanstieg bei als die Staaten des Globalen Südens (intragenerationell) und heute lebende Generationen verbrauchen Ressourcen auf Kosten zukünftiger (intergenerationell). Diese Probleme sollen bei den Klimaverhandlungen besprochen werden.
Um dem Leser einen Einstieg in die COPs (Conference of the Parties – Konferenz der Klimavertragsstaaten) zu ermöglichen, wird in dieser Arbeit „Internationale Klimaverhandlungen nach der COP 21 – Erfolg oder endgültig gescheitert?“ im ersten Teil ein kurzer Überblick über die Geschichte der internationalen Klimaverhandlungen gegeben. Dabei werden einige wichtige Beschlüsse und Sachverhalte erläutert, was aber auf die Kernpunkte wie Gruppenzuweisung in Annex-Staaten und einer Temperaturerhöhungs-Obergrenze beschränkt bleiben wird, da diese Themen eine besondere Bedeutung für die aktuellen Verhandlungen haben. Darauf aufbauend werden im zweiten Teil die Pariser Klimaverhandlungen im Hinblick auf Ambition und Bedeutsamkeit der Entscheidungen für wirksamen Klimaschutz analysiert, sowie die Kernverhandlungspositionen der drei Großmächte USA, China und der EU dargelegt. Anschließend wird auf die Bedeutung des Green Climate Funds (GFC – Grüner Klimafond) eingegangen. Danach werden die Verhandlungsergebnisse bewertet. Schließlich wird im Fazit die Zukunft der COP-Konferenzen diskutiert und ein Ausblick auf die Kriterien gegeben, die zukünftige COPs zu Erfolgen machen könnten.
3. Klimaverhandlungen in der Vergangenheit
3.1 Entstehung und Etablierung der internationalen Klimaverhandlungen
In diesem Kapitel wird zum Einstieg gezeigt, wie sich aus verschiedenen internationalen Umweltkonferenzen die COPs entwickelt haben.
1972 fand die Stockholmer Konferenz statt, eine internationale Tagung der UN (United Nations – Vereinte Nationen), die sich erstmals dem Thema der menschlichen Umwelt widmete (United Nations Conference on the Human Environment) (Heinrichs, Michelsen 2014: 8).
Dann, 1982 fand die Nachfolgekonferenz der ersten Umweltkonferenz von Stockholm statt, bei der eine „neue langfristige Strategie für Umwelt und Entwicklung gefordert wurde“ (ebd.).
Daraufhin wurde 1983 von der UN die Brundtland-Kommission[2] eingesetzt, die den Bericht 'Our Common Future' vorlegte, was zu einer größeren Wahrnehmung des Themas Nachhaltigkeit in der Öffentlichkeit führte (ebd.: 12).
Die Generalversammlung der Vereinten Nationen beschloss 1989, dass 1992 in Rio de Janeiro, genau 20 Jahre nach der ersten Umweltkonferenz in Stockholm, die nächste Folgekonferenz stattfinden sollte (ebd.: 14). Es wurde dort beschlossen, dass die globalen Treibhausgasemissionen auf einen Stand von 1990 gesenkt werden sollen (ebd.: 15). Zwar wurde ein gemeinsames Abkommen erreicht, dies war aber verwässert und unverbindlich (ebd.: 17).
Mitte der 90er-Jahre fanden verschiedene UN-Klimakonferenzen statt, darunter 1995 der Weltklimagipfel in Berlin unter der Leitung der damaligen Umweltministerin Angela Merkel (ebd.: 18). Seit dem finden Weltklimakonferenzen jedes Jahr in unterschiedlichen Ländern statt.
Im Spätsommer 2002, zehn Jahre nach der UNCED-Konferenz in Rio de Janeiro, wurde ein erneuter Weltgipfel in Johannesburg für eine nachhaltige Entwicklung von der CSD (Commission on Sustainable Development – Kommission für nachhaltige Entwicklung) und verschiedenen NGOs (Non-governmental organisation – Nichtregierungsorganisation (NRO)) vorbereitet (ebd.). Weitere zehn Jahre später, auf der Rio+20, 2012, wurde über die „Green Economy“ debattiert (ebd.: 21).
Seit 1961 beschließt die UN für jedes Jahrzehnt neue Zielvorgaben für verbesserte humanitäre Bedingungen. 1990 erfolgte ein Paradigmenwechsel, welcher sich vom beständigen Wirtschaftswachstum abwandte, da es nicht unbedingt zu mehr Bildung und Gesundheit beitrug. Im Gegensatz dazu sollen Entwicklungspartnerschaften die Lebenssituationen in benachteiligten Regionen verbessern (ebd.: 22).
Kürzlich, im September 2015, wurden von der UN nicht mehr Millenniumsentwicklungsziele vorgegeben, sondern „Sustainable Development Goals“ (SDG – Ziele nachhaltiger Entwicklung), welche auch konkrete Ziele zum Klimaschutz beinhalten.
3.2 Vereinbarungen erster Konferenzen
3.2.1 Verantwortlichkeitszuordnung durch Gruppenbildung
Einige Beschlüsse der vergangenen Konferenzen bilden die Grundlage für heutige Klimapolitik, wie z. B. die Rio-Konvention von 1992, welche 1994 in Kraft trat. In ihr wurde zwischen Annex[3] -I-Staaten[4], Annex-II-Staaten und Non-Annex-I-Staaten unterschieden. Diese verschiedenen Gruppen haben unterschiedliche Verantwortungen sowie Möglichkeiten und sind daher auch unterschiedliche Verpflichtungen zum Klimaschutz eingegangen.
So umfasst der Block der Annex-I-Staaten die Industriestaaten, welche 1992 OECD-Mitglieder (Organisation for Economic Co-operation and Development – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) waren und Schwellenländer ('Economies in Transition' – EIT-Parties) einschließlich Russland, den Baltischen Staaten und einigen Ländern Zentral- und Osteuropas (UNFCCC 2014).
Annex-II-Staaten sind Länder, die auch zur Gruppe der Annex-I-Staaten gehören und 1992 OECD-Mitglieder waren, jedoch keine Schwellenländer sind. Sie sind die Staaten, die dazu verpflichtet sind, Finanzierungen für Entwicklungsländer bereit zu stellen, damit diese Klimaschutzaktivitäten im Rahmen der Konvention sowie Anpassungsmaßnahmen gegen die Auswirkungen der Erwärmung durchführen können. Außerdem müssen sie den Transfer von umweltschützenden Technologien gewährleisten (ebd.).
Non-Annex-I-Staaten sind wiederum die meisten Entwicklungsländer. Einige davon werden von der Rio-Konvention als besonders gefährdet anerkannt, weil sie z. B. niedrige Küstenlinien oder andere Gefährdungspotenziale aufweisen, wie z. B. drohende Verwüstung oder Dürre. Auch Staaten, die durch Klimaschutzmaßnahmen aufgrund von Einsparung fossiler Energieträger in ihrer wirtschaftlichen Stärke beeinträchtigt würden, fallen unter diesen Begriff. Für all diese Staaten sieht die Konvention besondere Maßnahmen vor, wie Versicherungen, Technologietransfer oder zusätzliche Finanzierung (ebd.). Zusätzlich werden 49 Staaten als „Least developed countries“ anerkannt und genießen einen besonderen Schutz.
3.2.2 Festlegung einer Temperaturobergrenze
Ein anderer wichtiger Beschluss, der auch wieder in der COP 21 zur Diskussion stand, wurde auf der COP 16 2010 in Cancún, Mexiko gefasst. Dort wurde die Vereinbarung getroffen, dass sich das Weltklima um maximal 2 °C erwärmen dürfe (UNFCCC 2014a). Diese Zahl wurde zum einen gewählt, weil sie politisch durchsetzbar und einfach zu kommunizieren scheint und zum anderen eine Grenze darstellt, bis zu der die meisten Ökosysteme den Klimawandel ohne katastrophale Schäden verkraften könnten (WBGU 2009: 1). Nichtsdestotrotz wird es auch bei einer Erwärmung von unter zwei Grad zu drastischen Veränderungen kommen. Kleine Inselstaaten, z. B. im Pazifik, werden bei dieser Erwärmung, den sich erhöhenden Meeresspiegel nicht überleben, was zu Klimamigration führen wird. Auch bei einer Begrenzung der Erwärmung auf 1,5 °C würde es für sie eine Herausforderung sein, mit den geänderten klimatischen Bedingungen zurecht zu kommen, doch eine Zukunft auf der Insel wäre wohl für die Bewohner gesichert (ebd.: 3). Trotzdem ist natürlich jede Erhöhung der Temperatur, sei sie noch so klein, eine Umstellung für die durch Evolutionszyklen eingespielten natürlichen Systeme, die zu Biodiversitätsverlusten führt (ebd.: 171).
4. Aktuelle Klimaverhandlungen: COP 21 in Paris
4.1 Kernverhandlungspositionen vor der COP
Auf die Geschichte vorheriger COPs aufbauend, werden in diesem Kapitel die Standpunkte der mächtigsten und wichtigsten Verhandlungsführer, USA, China und die EU erläutert. Diese Positionen haben einen großen Einfluss auf die tatsächlichen Verhandlungsresultate, die in Abschnitt 3.3 erläutert werden.
1. Verhandlungsposition der USA
Die USA haben ihre selbst gesteckten Klimaschutzziele (INDC – Intended National Determined Contribution) bis 2025 mit 26 bis 28 Prozent Reduzierung der Treibhausgasemissionen gegenüber 2005 angegeben. Präsident Obama drängte auf schnelle Maßnahmen zur Festschreibung konkreter Klimaschutzmaßnahmen, da nach einer erneuten Präsidentschaftswahl ein*e weniger klimaschutzfreundliche*r Präsident*in an die Macht kommen könnte. Wären aber schon viele Verabredungen zur Eindämmung der Treibhausgasemissionen mit entsprechender US-Beteiligung verabschiedet, wäre eine Umkehr der amerikanischen Strategie unwahrscheinlicher. Außerdem drängte der US-Präsident darauf, das Pariser Abkommen so zu gestalten, dass es nach amerikanischem Recht in die außenpolitischen Befugnisse des Staatsoberhauptes fällt. So könnte der US-Kongress die Beschlüsse nicht blockieren. Allerdings werden keine verbindlichen Finanzierungszusagen gemacht werden können, da der Kongress diesen über die Haushaltsverhandlungen zustimmen müsste. Im Übrigen haben sich die amerikanischen Positionen seit Kopenhagen, 2009, nicht wesentlich verändert: Es werden keine völkerrechtlich verbindlichen Ziele favorisiert. Stattdessen wird auf bilaterale Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern in Kombination mit u. a. mehr Energieeffizienz und Technologietransfer gesetzt (Dröge 2015: 21).
Die USA haben zur Implementierung ihrer Vorhaben einen 'Clean Power Plan' aufgelegt, welcher einen Schritt in die richtige Richtung darstellt, aber noch sehr ausbaufähig ist.
Die amerikanischen Ziele werden vom Climate Action Tracker als gerade noch 'Mittel' eingestuft: Bei gegebenen US-Emissionsreduktionen müssten andere Länder überproportional große Anstrengungen unternehmen, um das amerikanische Verhalten zu kompensieren, damit das Zwei-Grad-Ziel noch erreicht werden könnte (Climate Action Tracker 2015).
[...]
[1] "Begrifflichkeiten: Globaler Süden/ Globaler Norden: Mit dem Begriff 'Globaler Süden' wird eine im globalen System benachteiligte gesellschaftliche, politische und ökonomische Position beschrieben. 'Globaler Norden' hingegen bestimmt eine mit Vorteilen bedachte privilegierte Position." (Demokratie und Integration Brandenburg e. V. 2010)
[2] Sonderkommission für Umwelt und Entwicklung, die von der UN 1983 gegründet wurde und von der norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland geleitet wurde (ebd.: 12).
[3] Der Begriff 'Annex' bezeichnet einen Zusatz (Anhang) zum Hauptvertragstext. Dadurch ist es möglich, dass alle Parteien dem Gesetzeswerk zustimmen, aber durch mehrere Annexe spezifische Punkte für einzelne Gruppen festgeschrieben werden.
[4] Übersicht der Annex I-Staaten und Non-Annex-I-Staaten im Anhang
- Quote paper
- Silke Bölts (Author), 2016, Internationale Klimaverhandlungen nach der COP 21. Erfolg oder endgültig gescheitert?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337517
Publish now - it's free
Comments