Die Grundsteuer in Russland. Die Entwicklung der Bodenreform


Thèse de Bachelor, 2013

46 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Land als Rechtsobjekt
2.1 Geschichtliche Entwicklung der Grundsteuer in Russland
2.2 Die Grundsteuerreform im modernen Russland

3 Bedeutung der Grundsteuer im Steuersystem Russlands
3.1 Die neue Grundsteuer in Russland
3.2 Grundlagen für die Bemessung der Grundsteuer
3.3 Berechnung und Zahlung der Grundsteuer

4 Land als Rechtsobjekt
4.1 Zum Begriff des Rechtsobjekts
4.2 Gesetzliche Regelungen im Grundstücksbereich
4.3 Zuständigkeiten in der Bodenreform
4.4 Phasen der Bodenreform

5 Probleme und Perspektiven der Reformen
5.1 Perspektive und Problemen der Bodenreform
5.2 Entwicklung der Grundsteuergesetze in Russland
5.3 Aufgaben und die Anforderungen an die neue Grundsteuer

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1. Landverteilung der Russischen Föderation durch Eigentum

1 Einleitung

„In dieser Welt sind nur Tod und Steuern unvermeidlich.“

Zitat von Benjamin Franklin

Die Grundsteuer für das Land in Russland gibt es erst seit 1991. Dabei markierten die Gesetze der Russischen Sozialistischen Föderalen Sowjetrepublik (RSFSR) von 1990 und 1991 den Beginn der Bodenreform. Damit führten diese Gesetze nunmehr auch Privateigentum an Grund und Boden in Russland ein, indem den Bürgern erstmals Land für den Bau von eigenem Wohnraum bzw. für das Betreiben eines eigenen Bau- ernhofes zugewiesen wurde.

Die Einführung der Grundsteuer und der Bodenreform brachte zahlreiche neue Vorschriften mit sich. Diese wurden bisher aber nur oberflächlich umgesetzt, da die Regierung der Russischen Föderation mit dieser Art von Besteuerung und Reform noch nie konfrontiert worden war.

Aufgrund dieser fehlenden Erfahrungen in der Besteuerung der Bürger wurden die Feinheiten eines solchen Gesetzesentwurfs zu wenig beachtet und die damit entstandenen Probleme und Unklarheiten in der Gesetzgebung bis heute noch nicht umfassend eindeutig beseitigt.

Etliche Verfahrensregelungen, die nach dem Zerfall der UdSSR in der Grundsteuer und Bodenreform vorgenommen worden sind, wurden bisher noch nicht umgesetzt. Wie die vorliegende Arbeit verdeutlicht, herrschte lange Zeit Unstimmigkeit darüber, wie diese Besteuerung funktionieren sollte. Obwohl die Besteuerung der Liegenschaften im Ergebnis dieser Diskussion letztlich anhand ihrer Kategorien durch die Regierung beschlossen wurde, war diese Regelung nicht von langer Dauer, denn im Jahr 2001 wurde das neue Katastersystem vorgeschlagen und eingeführt.

In der vorliegenden Arbeit, die sich mit der Grundsteuer in Russland beschäftigt, wird die Komplexität des russischen Steuerrechtes herausgearbeitet. Es wird gezeigt, dass es selbst für die Juristen schwierig ist, sich in diesem „Labyrinth“ an Steuerfestlegun- gen zurechtzufinden. Dabei verdeutlicht die Arbeit zugleich, dass diese kontinuierlichen Gesetzesänderungen vor allem auch die Autorität des Gesetzgebers schwächen, das

Vertrauen der Bevölkerung zum Staat weiter sinken lassen und in nicht wenigen Fällen zu offen dargelegter Unzufriedenheit führen.

Schwerpunkt dieser Bachelor-Thesis ist die Darstellung der geschichtlichen Entwicklung der Grundsteuer Russlands unter folgenden Fragestellungen:

- Wer und was wird besteuert? Wie soll dabei vorgegangen werden und worauf ist in diesem Prozess zu achten?
- Wer ist für die Besteuerung verantwortlich und wie setzen sich die Steuersätze zusammen?
- Welche Rolle nimmt die Grundsteuer im lokalen und Bundesbudget ein?

Darüber hinaus wird in einem weiteren Kapitel die Entwicklung der Bodenreform in Russland dargestellt und die sich daraus ergebenden Probleme und Perspektiven der Reformen werden erläutert und diskutiert.

2 Theoretische Grundlagen der Grundsteuer in Russland

2.1 Geschichtliche Entwicklung der Grundsteuer in Russland

Die Grundsteuer gehört finanzgeschichtlich zu den ältesten Formen der direkten Besteuerung.

In Russland erschienen die ersten Beschreibungen der russischen Ländereien im IX. Jahrhundert und betrafen vor allem die Ländereien, die der Kirche und dem Kloster gehörten. Diese Ländereien dienten als Grundlage für die Gewährung des geistlichen Eigentums in Form von Grund und Boden, wobei aus der wissenschaftlichen Fachliteratur nur schwer zu erschließen ist, in welchem Stadium der menschlichen Entwicklung die ersten Landesgrenzen entstanden.

Dabei wird die geschichtliche Entwicklung des Grundbuchs ebenso wie in Westeuropa auch in Russland durch die wirtschaftliche Entwicklung und damit durch die Art des Eigentumsbezugs bestimmt.

Die Geschichte der Besteuerung beginnt mit der Gründung des Staates und der Ent- wicklung der Steuerabgaben, wobei sich die Frage stellt, welchen Tribut man von den Bürgern und den eroberten Völkern verlangen konnte, wenn man nicht wusste, wie viel Land sie besaßen?

Obwohl es insgesamt relativ wenig Fachliteratur zur geschichtlichen Entwicklung der Grundsteuer in Russland gibt, lässt sich dennoch feststellen, dass die ältesten Überlieferungen, die Informationen über die Besteuerung enthalten, aus der Zeit des russischen Fürsten Oleg und seiner Ehefrau Olga im X. Jahrhundert stammen, die nach der Ermordung ihres Mannes ihre Feinde mit einem harten Tribut (Steuern) belastete, indem sie als Bemessungsgröße für diese Abgaben festlegte: „von jedem Pflug ca. 30 cm als Einheit der Bodenbemessung.“1

Ein Grundbuch und damit eine eindeutige Bemessungsgrundlage für die zu erhebende Grundsteuer existierte in vereinfachter Form erst seit dem XI. Jahrhundert. Wie aus der mittelalterlichen Chronik „Russkaya Pravda“ zu schließen ist, wurde die Aufteilung der Ländereien nach Art der Flächennutzung wie etwa Hof, Ackerland und Jagdrevieren festgelegt.

Die ersten Grundstückszählungen hinsichtlich ihrer Qualität und Quantität stammen aus dem XII. Jahrhundert, wobei in den Grundstücksurkunden eine sehr detaillierte Beschreibung des Einkommens aus den Ländereien festgehalten wurde. In diesen alten Chroniken sind auch die Umschreibungen der Ländereien unter dem tatarischen Joch enthalten.

Die erste tatarische Zählung der Kievländereien erfolgte im XIII. Jahrhundert. Zusam- men mit den tatarischen Landeszählungen während der Eroberungskriege führten auch die russischen Fürsten erstmals solche Grundstückszählungen durch. Um die Höhe der Einkommen und des tatarischen Tributs zu ermitteln bzw. festzulegen, wurde im Besitz jedes Fürsten ein Buch über sein Vermögen angelegt.2

Die vollständige Beschreibung des Grundbesitzes in Russland erfolgte zur Zeit der Liquidierung des Feudalismus und der Entstehung eines zentralen Staates im XV. Jahrhundert, indem in den Grundstücksurkunden nunmehr Informationen über die Quantität der Ländereien geführt und diese anhand bestimmter Kriterien bewertet wur- den. Als Berechnungseinheit für die Grundsteuer galt damals ein Hakenpflug, so dass die Zählung der Ländereien unter dem spezifischen Namen „Pflugbrief“ erfolgte. Außer zu steuerlichen Zwecken war die Zählung des Bodens nach der „Pflugbrief“-Methode von großer Bedeutung für die Bestimmung der Anzahl der Krieger, Pferde und Le- bensmittel, die für die Verteidigung im Falle des Kriegs nötig waren. Auch die Abgabe des Grundbesitzes an Bedienstete war einer der Gründe, warum entsprechende Zäh- lungen erfolgten.

Während der Herrschaft des Zaren Ivan IV. (der Schreckliche) wurden fast alle Liegenschaften gezählt, einige sogar mehrmals.

Für das Erfassen der Grundstücke im XVI. Jahrhundert wurde eine spezielle Einrich- tung für den gesamten Staat geschaffen, die die Arbeit der Grundbesitzer und der Leibeigenen registrierte. Dabei erfolgte das Registrieren der Liegenschaften durch da- für zuständige Beamte, die sich auch Schreiber, Prüfer und Vermesser nannten, alles in einer Person.

Die Aufgabe des Schreibers bestand vor allem darin, das bestellte Ackerland, das verunkrautete, nicht bestellte Land sowie die Heuwiesen und Wälder zu vermessen und damit die Quantität der Böden annähernd auszurechnen.

Die erhaltenen Informationen über die Liegenschaften wurden in entsprechenden Bü- chern festgeschrieben, wobei jeweils zwei Exemplare erstellt wurden, von denen ein Exemplar nach Moskau in die Staatseinrichtung (Pomestnyj Prikaz) geschickt wurde und das zweite für den betreffenden Heerführer, Statthalter und Beamten gedacht war.

Diese Bücher hatten nunmehr eine juristische und rechtliche Bedeutung, indem Kauf bzw. Verkauf von Grund und Boden, Tausch des Landbesitzes und Vererbung der Lie- genschaften in speziellen Urkunden und in entsprechenden Grundbüchern vermerkt wurde. Für den Staat waren diese Bücher fortan der Beweis des rechtmäßigen Land- besitzes, wobei darin auch die jeweiligen Grundstücke registriert wurden. In diesem Zusammenhang spricht Piskotni im Rahmen seiner Analysen zur Geschichte der Grundsteuer in Russland davon, dass das Erstellen dieser Bücher anhand solcher Kri- terien wie beispielsweise die Einteilung in Städte, Landkreise und Bezirke erfolgte.3

Die nächste Etappe der Entwicklung des Grundsteuersystems war bedingt durch die Politik Peter des Großen, der das alte System abschaffte, die bisherigen Landgüter mit den Erbgütern verglich und für das männliche Geschlecht eine Leibsteuer einführte.

Im Ergebnis dieser Entwicklung verlor die dafür bisher bedeutsame qualitative Inventur der Böden und deren Schätzung jegliche Bedeutung und die Vermessung des Acker- landes wurde in der Geschichte der geschichtlichen Entwicklung der Grundsteuer in Russland zum ersten Mal mit geometrischen und geodätischen Mitteln durchgeführt. Damit war sie viel genauer als bisher. Das Vorhaben einer geschlossenen Landvermessung misslang jedoch.

Die Idee einer Generalvermessung des Landes entstand erstmals anhand des Schrei- berauftrages im Jahr 1684. Außer der Erfassung der Ländereien ging es in diesem Zusammenhang auch um die Enteignung der Liegenschaften und um die Entnahme der Besitzurkunden.

Diese Formalitäten führten sogar zu zahlreichen Auseinandersetzungen zwischen benachbarten Grundbesitzern, die bis zur ersten Landvermessung andauerten.

Das negative Verhalten der Grundbesitzer in Bezug auf die Vermessung und die damit verbundenen bürokratischen Formalitäten führte zu großem Misstrauen der Grundbe- sitzer gegenüber dem Staat und schließlich laut Osokin zum Scheitern dieser Vermes- sung.4

Im Jahr 1837 erarbeitete das Wirtschaftsministerium Russlands ein Konzept für eine neue Grundsteuer und wurden in Bezug auf die Erfassung des Inventars und die Vermessung der Böden neue Schritte eingeleitet. Im Jahr 1917 erfolgten erste Veränderungen im Grundsteuersystem Russlands, wobei eine der wichtigsten Aspekte sich auf die Sozialisierung der Liegenschaften bezog.

Im Zeitraum von 1989 bis einschließlich 1996 wurde durch das russische Parlament ein Gesetz über Pacht und Eigentumserwerb erlassen. Dieses Gesetz erlaubte zwar die Pacht eines Grundstücks und das Recht, es zu bewirtschaften, aber nicht, es zu kaufen.5

2.2 Die Grundsteuerreform im modernen Russland

Die moderne Grundsteuerreformierung wurde in Russland mit Beginn der 90er-Jahre eingeleitet und führte zum ersten Mal seit 1917 zu Privateigentum an Grund und Boden, zu betrieblicher und unternehmerischer Tätigkeit sowie zur Bodenreform und Landwirtschaft. Ein wesentliches Ziel der Grundsteuerreform war die effektive Besteuerung von Grund und Boden, die sich sowohl in der Bedarfsdeckung der privaten und juristischen Personen in den Liegenschaften als auch in der Zuteilung der konkreten Anrechte auf Grundstücke widerspiegelte.

Wie nachfolgend verdeutlicht wird, ist dieses Ziel noch nicht allumfassend realisiert und damit auch heute noch relevant.

Für Perov erweisen sich nach Einschätzung ausländischer Experten derartige Reformen stets erst 40 bis 60 Jahre nach ihrer Realisierung als wirksam.6

Obwohl sich die russische Gesetzgebung in den letzten Jahren immer mehr in Richtung einer Liberalisierung des Grundsteuermarktes entwickelte und die dafür geltenden Gesetze schrittweise verbesserte, hat das moderne Russland noch kein optimales Modell der Rechtsvorschriften in diesem Bereich.

Dabei lassen sich drei Phasen der modernen Grundsteuerreform unterscheiden, die nachfolgend erläutert und diskutiert werden.

Die erste Phase wurde mit dem Inkrafttreten des Bodengesetzbuchs Russlands im Jahr 1991 eingeleitet und hatte eine wesentliche Bedeutung für die Entwicklung des modernen Grundstücksrechts, mit dem der Beginn der progressiven Entwicklung der Grundstücksmärkte in Russland eingeleitet wurde.

Die Entstehung dieses modernen Modells einer Grund- und Bodenreform sollte in ers- ter Linie mit Verfassungsnormen der Vielfältigkeit und Gleichberechtigung im Recht auf jegliche Form des Grundbesitzes und der Eigentumssicherung vereint werden. In die- sem Zusammenhang unterzeichnete der Präsident der Russischen Föderation am 24.12.1993 den Erlass № 2287 über die „Ausführung des Grund- und Bodengesetzes im Einklang mit der Verfassung Russlands“, wonach aus dem bisherigen Grund- und Bodengesetzbuch 48 Artikel gelöscht wurden, weil sie den Anforderungen der neuen modifizierten normativen Rechtsakte nicht mehr entsprachen. Darüber hinaus wurden die Rechtsgrundlagen der Entwicklung der Bodenreform durch Erlasse des Präsiden- ten bestimmt, wie etwa der Erlass № 1767 vom 26.10.1993 zur „Regulierung der Land- relationen und Entwicklung der Agrarreform in Russland“ bzw. der Erlass № 337 vom 07.03.1996 zur „Umsetzung der Verfassungsrechte der Bürger auf das Land.“ Wesent- liche Ideen, die für das Bodengesetz der Russischen Föderation entwickelt wurden. Obwohl die Präsidialerlasse aus dieser Zeit verschiedene Grundstücksgeschäfte er- lauben, gab es Mitte der 90er-Jahre im Gesetzbuch über Grundstücke dennoch viele Lücken.

Die zweite Phase der Grundstücksreform wurde mit den späten 90er-Jahren eingelei- tet. Das Bundesgesetz über die Nutzung und den Schutz der Liegenschaften lässt sich in folgende Gruppen einteilen: „Verordnung zur Errichtung einheitlicher Rechte auf das Land (Stadtplanung und Zivilgesetzverordnungen Russlands), maßgebende Richtlinien für die Umsetzung und Entwicklung der Ideen des Privateigentums auf Grund und Bo- den (Gärtnereien, Landwirtschaft, nicht kommerzielle Bewirtschaftung des Grund- stücks) und Vorschriften über Organisation und Management der Ländereien.“

In dieser Phase der Bodenreform ist eine wachsende Tendenz der spezifischen Regelungen erkennbar, die sich aus der Komplexität der Liegenschaftsrelation erklärt.

Das aktuelle Grundstücksrecht ist ein einzigartiges Phänomen in der legislativen Tätig- keit der Gesetzgebung Russlands, wobei die Komplexität dieses Rechts zahlreiche Widersprüche in sich birgt. So ist das Gesetz über die Verwendung und den Schutz des Grundstücks nicht frei von Mängeln und Lücken. Zwar ist das Grundstücksrecht größtenteils normativ beschaffen, aber es gibt auch Widersprüche zwischen dem Grundstücksrecht und dem Zivilrecht, insbesondere im Zusammenhang mit den Eigen- tumsrechten auf Grund und Boden. Die Gesetzgebung in diesem Bereich ist mit zahl- reichen Änderungen auf dem Weg der Entwicklung und Realisierung eines optimalen Modells der gesetzlichen Regelung verbunden, die in Bezug auf Nutzung und Bewirt- schaftung des Grundstücks sowohl private als auch öffentliche Interessen befriedigen. All dies sind Merkmale der dritten Phase der Grundstücksreform, deren Ziel darin be- steht, den Bürgern den vollwertigen Besitz über das Grundstück zu ermöglichen und ihnen das Recht zuzusprechen, selbst über eigene Bodenressourcen zu verfügen und Einkommen daraus zu erzielen.7

3 Bedeutung der Grundsteuer im Steuersystem Russlands

3.1 Die neue Grundsteuer in Russland

Wie die bisherigen Ausführungen erkennen lassen, kann das Land als Gegenstand der Besteuerung seine Eigenschaft nicht verlieren, so dass Grund und Boden aus finanzwirtschaftlicher Sicht der beste Gegenstand für eine Besteuerung ist.

Gegenwärtig ist die Funktion der Grundsteuer im Steuersystem Russlands noch relativ gering und liegt zwischen einem und drei Prozent der gesamten Steuereinnahmen des entsprechenden Budgets, wobei die Grundsteuer zur Gruppe der Finanzleistungen für die Nutzung natürlicher Ressourcen gehört. Da die Grundsteuer sich auf eine Gruppe der lokalen Steuer bezieht und mit der im Steuergesetzbuch der Russischen Föderation fixierten Klassifizierung der Abgabeordnung übereinstimmt, ist deren wichtige spezifische Verantwortung den Haushalten der regionalen Behörden und deren Subjekten8 der Russischen Föderation übertragen worden.9

3.2 Grundlagen für die Bemessung der Grundsteuer

Die Bemessungsgrundlage ist als Katasterwert von Grundstücken definiert und regelt die Besteuerung durch die russische Steuergesetzgebung, wobei das Verfahren der staatlichen Katasterbewertung der Liegenschaften durch die Regierung der Russischen Föderation festgelegt wird.

Gemäß der Regeln zur Durchführung der staatlichen Katasterbewertung von Grund und Boden hat die Regierung den Erlass № 206 vom 11.04.2006 durch den Erlass № 316 vom 08.04.2008 ersetzt, in dem als neue Normative festgelegt wurde, dass die Bewertung der Grundstücke künftig nach ihrer Art und ihrem Zweck durchzuführen ist. Dabei basiert die staatliche Katasterbewertung der Grundstücke in städtischen und ländlichen Siedlungen sowohl auf den statistischen Analysen des Marktpreises als auch auf solchen spezifischen Informationen wie den unterschiedlichen Methoden der Massenbewertung der Liegenschaften.

Die überregionale Katasterbewertung der Grundstücke außerhalb der städtischen und ländlichen Siedlungen hingegen basiert auf der Kapitalisierung der geschätzten Pachteinnahmen oder auf den Kosten, die für die Reproduktion oder Werterhaltung der natürlichen Potenziale erforderlich sind.

Im Prozess der staatlichen Katasterbewertung der Grundstücke erfolgt zunächst eine geschätzte Zonierung des Territoriums. Zum jeweiligen Bewertungsgebiet gehören Teile der Liegenschaften, die die Eigenschaften nach homogenem Verwendungszweck, Art der funktionaler Verwendung und Nähe zum Katasterwert des Grundstücks aufweisen. In Abhängigkeit von der territorialen Größe der zu bewertenden Gebiete werden ihre Grenzen mit den Grenzen der Ländereien sowohl unter Bezugnahme auf die bestehenden Gebäude, die Grundstücksnutzung und die Platzierung der linearen Objekte, wie beispielsweise Straßen, Eisenbahnen oder Flüsse als auch unter Abgrenzung der Katasterbereiche oder Katasterviertel kombiniert.

Basierend auf den Ergebnissen der Bewertung der Zoneneinteilung wird eine Karte (Schema) der Bewertungszonen erstellt, so dass der Katasterwert pro Flächeneinheit innerhalb der Grenzen dieser Zonen festzulegen ist.

Die staatliche Katasterbewertung von Grund und Boden erfolgt auf der Grundlage der aus den Grundstücks-, Städtebau-, Forst-, Wasser- und anderen Katastern ermittelten Daten. Die Ergebnisse dieser staatlichen Katasterbewertung werden in staatliche Bodenkataster eingetragen.

In ihren Untersuchungen zur Grundstücksgesetzgebung in der Praxis Russlands spricht Galinovskaja davon, dass der staatliche Grundstückskataster eine systemati- sche Zusammenführung dokumentierter Informationen über die Objekte der staatlichen Katastererfassung, die Rechtslage der Liegenschaften der Russischen Föderation, den Katasterwert, die Lage und Größe des Grund und Bodens und über die dazugehörigen Immobilien enthält.10

Laut Artikel 79 des Grundstücksgesetzes der Russischen Föderation umfasst der staatliche Grundstückskataster die Informationen über die Besitzer und ihre Rechte auf die Liegenschaften.

Der staatliche Forstkataster hingegen liefert laut Artikel 68 des Forstgesetzes der Russischen Föderation Informationen sowohl über die ökologischen und wirtschaftlichen als auch über die qualitativen und quantitativen Merkmale des Waldbestands.

Das Verfahren für die Einführung des Wasserkatasters wurde durch den Erlass №1403 vom 23.11.1996 zur „Einführung staatlicher Wasserkataster der Russischen Föderation“ bestimmt und ist in der Gesetzessammlung der Russischen Föderation von 1996, № 49. Art 5566 festgehalten.

Darüber hinaus werden methodische und normativ-technische Dokumente, die für die Durchführung der staatlichen Katasterbewertung erforderlich sind, durch ein Exeku- tivorgan im Sachgebiet der Grundstückressource entwickelt und in Absprache mit der Überwachungsbehörde genehmigt, die für die Umsetzung der Bewertungstätigkeit der Russischen Föderation und der interessierten Exekutivorgane zuständig ist. Streitigkei- ten, die während einer Katasterbewertung auftreten, werden stets in gerichtlicher Form behandelt.

Der Marktwert des Grundstücks wird in Übereinstimmung mit dem föderalen Gesetz der Bewertungswirksamkeit festgelegt, wobei sich die Gutachter verpflichten, die konkreten Bewertungen anhand der staatlichen Standards vorzunehmen, die mit dem Erlass № 519 vom 06.07.2011 der Russischen Föderation festgelegt wurden (№ 29, Art. 3026, Gesetzessammlung der Russischen Föderation vom 2001).

Im Falle der Ermittlung des Marktwerts von Grundstücken wird der Katasterwert des Grundstücks im Prozentsatz seines jeweiligen Marktwerts angesetzt.

Die Bemessungsgrundlage wird sowohl bei jedem Grundstück als auch bei dessen Katasterwert jeweils am 01.01. des betreffenden Kalenderjahres bestimmt, da dies der Beginn der jeweiligen Steuerperiode ist. In diesem Fall wird die Bemessungsgrundlage hinsichtlich der Anteile auf das Recht des gemeinsamen Eigentums auf Grund und Boden separat ermittelt.

Als Steuerzahler gelten unterschiedliche Parteien, für die auch unterschiedliche Steuersätze festgelegt werden. Dabei bestimmen Institutionen und private Unternehmen die Bemessungsgrundlage anhand der vorliegenden Informationen über das zu besteuernde Objekt aus dem staatlichen Kataster jeweils selbst.

Informationen über den Katasterwert der Grundstücke vom 01.01. der Steuerperiode werden dem Steuerzahler spätestens bis zum 01.03 der Steuerperiode übermittelt, dies ist durch den Gesetzgeber festgelegt Die Bundesbehörden und die Kommunen, die für die Führung des staatlichen Katasters zuständig sind, müssen bis zum 01.02. der Steuerperiode sämtliche Informationen über die Werte der Liegenschaften der Steuerbehörde mitteilen oder zur Verfügung stellen. Personen, die an der Information des staatlichen Katasters interessiert sind, richten unter Angabe der Daten, des Um- fangs, der Art der notwendigen Informationen sowie der Form der Bereitstellung bzw. der Versandart eine entsprechende schriftliche Anfrage an das Katasteramt. Zu dieser Anfrage hat die betreffende Person einen Zahlungsbeleg für diese Dienstleistung bei- zufügen. Für den Erhalt der Informationen über Grundstücke, die innerhalb der Gren- zen eines bestimmten Territoriums liegen, wird in der oben genannten Anfrage ein An- haltspunkt bezüglich dieser Grenzen genannt.

Dabei ist der Antragsteller nicht verpflichtet, seine Anfrage zu begründen bzw. eine entsprechende Erklärung über sein Vorhaben abzugeben. Informationen aus dem staatlichen Kataster werden dem Antragsteller als Auszugskopien zur Verfügung gestellt, wobei die Auszüge über Informationen eines bestimmten Grundstücks in Form eines Katasterplans erstellt werden. Laut Beispiel reflektiert die Katasterkarte bzw. der Flurplan grafische als Inhalte eines staatlichen Katasters. Für die privaten Haushalte wird die Bemessungsgrundlage durch die Behörden bestimmt.11

3.3 Berechnung und Zahlung der Grundsteuer

Als Steuerperiode für die Grundsteuer wird jeweils ein Kalenderjahr festgelegt. Dabei werden für mittelständische Unternehmen bzw. generell für Einzelunternehmen als Rechnungszeitraum Quartal, Halbjahr bzw. zwölf Monate eines Kalenderjahres vorgesehen. Die Gemeinden und Kommunen hingegen haben das Recht, selbst über diesen Berechnungszeitraum zu bestimmen.

Wenn die Grundsteuerzahlung für die Steuerzahler einmal pro Quartal festgelegt wur- de, dann ist die Grundsteuerzahlung grundsätzlich in vier gleichen Raten zu zahlen, wobei die Kommunen und Gemeinden den verschiedenen Gruppen der Steuerzahler das Recht einräumen können, auch eine einmalige Zahlung der Grundsteuer pro Periode zu leisten.

Die Grundsteuer ist an das jeweils zuständige Finanzamt zu entrichten, wobei die Steuererklärung des betreffenden Jahres spätestens zum 01.02. des darauf folgenden Jahres einzureichen ist. Für die Vorauszahlung der Grundsteuer sind die privaten Haushalte im Gegensatz zu den Unternehmen nicht berechtigt, diese mehr als dreimal pro Jahr zu leisten. Dabei wurde für alle zur Grundsteuerzahlung verpflichteten Steuer- zahler auch eine Regel für das Vorliegen besonderer Umstände (plötzlicher Verkauf oder Erwerb des Grundstücks unter einem Jahr) eingeführt, die in einer engen Bezie- hung zur Grundsteuerzahlung steht. Diese Zahlung wird nach folgender Formel be- rechnet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Mp ist die Anzahl der vollen Monate, in denen die Liegenschaft sich im Besitz des Steuerzahlers befindet.

Mk ist die Anzahl der Kalendermonate in der Steuerperiode.

Die Höhe der Grundsteuer wird, wenn keine besonderen Umstände vorliegen, am Ende der Steuerperiode der Bemessungsgrundlage berechnet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie bereits dargelegt, werden im Laufe der Steuerperiode entsprechende Grundsteu- ervorauszahlungen geleistet. Die Summe der Vorauszahlungen der natürlichen Perso- nen wird anhand der Bemessungsgrundlage berechnet, jedoch bei jeweils einer Vo- rauszahlung nicht mehr als des Steuersatzes und bei zwei Vorauszahlungen nicht weniger als des konkreten Steuersatzes.

Dabei wird die Summe der zu zahlenden Grundsteuer in das Bundesbudget als Differenz zwischen dem Grundsteuerbetrag und der Vorauszahlung zur Grundsteuer nach folgender Formel bestimmt:

[...]


1 Vgl. http://www.narzem.ru

2 Vgl. Volkova, K., Erste Inventur der Ländereien, 2011, S.105.

3 Vgl. Piskotni, M., Steuern in der Landwirtschaft des UdSSR, 1957, S. 95-97.

4 Vgl. Osokin, E., Strittige Fragen über die Geschichte des russischen Finanzrechts, 1995, S. 74.

5 Vgl. Saryan, E., Exkurs der russischen Geschichte über Bodenproblematik, 2004, S. 5.

6 Vgl. Perov, A., Steuern und Steuerrecht, 2007, S. 22.

7 Vgl. Gorbunov, G., Analytischer Bulletin № 37, 2012, S. 5-7.

8 Subjekte sind nach russischem Verständnis Regionen, Kommunen und Bezirke

9 Vgl. Yarulin, R., Wirtschaft in Russland, 2006, S. 28.

10 Vgl. Galinovskaja, E., Grundstücksgesetzgebung in der Praxis Russlands, 2011, S. 298-305.

11 Vgl. Romanovsky, M., Vrublevskaya, O., Das Budget der Russischen Föderation, 2008, S. 130-135.

Fin de l'extrait de 46 pages

Résumé des informations

Titre
Die Grundsteuer in Russland. Die Entwicklung der Bodenreform
Université
University of Applied Sciences Trier; Environment - Campus
Note
2,0
Auteur
Année
2013
Pages
46
N° de catalogue
V337599
ISBN (ebook)
9783668271173
ISBN (Livre)
9783668271180
Taille d'un fichier
774 KB
Langue
allemand
Mots clés
grundsteuer, russland, entwicklung, bodenreform
Citation du texte
Waldemar Lichtenwald (Auteur), 2013, Die Grundsteuer in Russland. Die Entwicklung der Bodenreform, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337599

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