Die Arbeit beschäftigt sich mit den im Rahmen des § 1631d BGB auftretenden Rechtsproblemen. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Verfassungskonformität. Weiterhin werden die Schmerztherapie, Aufklärungspflicht, das Vetorecht des Kindes, die Berücksichtigung der elterlichen Motive und die Vereinbarkeit mit der UN-Kinderrechtskonvention thematisiert.
Inhaltsverzeichnis
A.Einleitung
B. Hintergründe und Entwicklung
I. Überblick über die Zirkumzision
1. Motive für die Vornahme des Eingriffes
2. Medizinische Aspekte
II. Historie des § 1631d BGB
III. Änderungsanträge und alternativer Gesetzesentwurf
1. Änderungsanträge
2. Alternativer Gesetzesentwurf
C. Anwendungsbereich des § 1631d BGB
I. Beschneidung
II. Motivationslage
D. Offene Rechtsprobleme
I. Verortung der Problematik im Familienrecht
1. Verortung im Strafrecht
2. Verortung im Grundgesetz
3. Verortung im Gesetze über die religiöse Kindererziehung
4. Verortung im Kindschaftsrecht
II. Verfassungskonformität
1. Verletzung von Freiheitsgrundrechten
a) Verletzung der Menschenwürde
b) Verstoß gegen weitere Grundrechte
aa) Betroffene Positionen
(1) Grundrechtliche Positionen des Kindes
(2) Grundrechtliche Positionen der Eltern
(3) Das Recht der Glaubensgemeinschaft
(4) Grundrechtliche Positionen des Beschneiders
bb) Abwägung
(1) Schwere der jeweiligen Eingriffe
(2) Abwägung im engeren Sinne
cc) Zwischenergebnis
2. Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz Art. 3 GG
a) Verstoß gegen Art. 3 I, II
aa) Rechtfertigung aufgrund biologische Unterschiede
bb) Rechtfertigung durch kollidierendes Verfassungsrecht
cc) Zwischenergebnis
b) Verstoß der „Mohelklausel“ gegen Art. 3 I GG
III. Vornahme nach den Regeln der ärztlichen Kunst
1. Die Schmerztherapie
a) Vornahme des Eingriffes durch einen Arzt
b) Vornahme des Eingriffes durch einen Religionsvertreter
2. Die notwendige Aufklärung
a) Aufzuklärende Personen
b) Inhalt der Aufklärungspflicht
c) Person des Aufklärenden
IV. Das Vetorecht des Kindes
V. Die Berücksichtigung der elterlichen Motivation
1. Religiös motivierte Beschneidungen
2. Beschneidung aus sonstigen kulturellen Gründen
3. Beschneidung aus gesundheitsprophylaktischen Gründen
4. Beschneidung aus ästhetischen Gründen
5. Beschneidung aus hygienischen Gründen
6. Schlussfolgerung
VI. Vereinbarkeit mit der Kinderrechtskonvention
E. Schlusswort
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Problematik der medizinisch nicht indizierten Beschneidung männlicher Kinder gemäß § 1631d BGB. Dabei steht die Frage im Zentrum, ob die gesetzliche Neuregelung verfassungskonform ist und inwieweit sie das Kindeswohl sowie widerstreitende Grundrechte der Eltern, der Glaubensgemeinschaft und des Kindes angemessen in Einklang bringt.
- Verfassungsrechtliche Analyse des § 1631d BGB
- Kollision von Elternrechten und Kindeswohl
- Medizinethische Aspekte und Aufklärungspflichten
- Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der Kinderrechtskonvention
Auszug aus dem Buch
I. Überblick über die Zirkumzision
Nach Schätzungen der WHO sind ca. 30% der Männer weltweit beschnitten. Es handelt sich um einen der häufigsten vorgenommenen chirurgischen Eingriffe an Männern.
1. Motive für die Vornahme des Eingriffes
Die Gründe für die Vornahme des Eingriffes sind vielfältig. Überwiegend sind religiöse Gründe für die Vornahme einer Beschneidung ausschlaggebend. Im Judentum stellt die Beschneidung eine symbolische Bestätigung des Bundes zwischen dem Gott JHWH und dem Volk Israel da. Sie ist konstitutiv für die Aufnahme eines Jungen in die jüdische Gemeinschaft als vollwertiges Mitglied und soll acht Tage nach der Geburt des Kindes erfolgen. Vorgenommen wird der Eingriff traditionell durch einen religiös und medizinisch ausgebildeten Beschneider, den Mohel. Der für die Moslems verbindliche Koran kennt kein explizites Gebot zur Beschneidung. Jedoch wird die Pflicht (wajib) zur Beschneidung, zumindest aber eine nachdrückliche Empfehlung (sunna muakkadah) zu dieser, aus dem Verweis auf die Traditionen Abrahams, hergeleitet. Eine verbindliche Altersgrenze besteht hingegen nicht. Im christlichen Glauben spielt die Beschneidung zumeist keine Rolle, kommt aber bei vereinzelten Strömungen vor und wird dort als verbindlich betrachtet. Weiterhin ist vor allem in den christlich geprägten USA, aber auch bei den Völkern Australiens, ein rein kulturell bedingter Anlass zur Beschneidung anzutreffen. Ebenfalls besteht eine medizinisch-prophylaktische Motivation für den Eingriff, da ein geringeres Risiko für Harnwegsinfektionen, HIV, Syphilis sowie Peniskarzinome bei beschnittenen Männern vermutet wird. Hierbei geht die Studienlage weit auseinander. Häufiges außerreligiöses Motiv ist darüber hinaus die medizinische Indikation. Die Zirkumzision ist als therapeutische Maßnahme bei krankhafter Verengung der Penisvorhaut, Peniskarzinomen und chronischen Entzündungen der Eichel bzw. des Harntraktes indiziert.
Zusammenfassung der Kapitel
A.Einleitung: Diese Einleitung führt in die wissenschaftliche und gesellschaftliche Debatte ein, die durch das Kölner Urteil und die anschließende Einführung des § 1631d BGB entstand.
B. Hintergründe und Entwicklung: Das Kapitel beleuchtet die weltweite Verbreitung der Zirkumzision, die religiösen und medizinischen Motive sowie die Entstehungsgeschichte des § 1631d BGB.
C. Anwendungsbereich des § 1631d BGB: Hier wird geklärt, welche operativen Eingriffe unter den Begriff der Beschneidung fallen und wie die Motivationslage bei religiösen und nicht religiösen Gründen zu bewerten ist.
D. Offene Rechtsprobleme: Dieser umfangreiche Hauptteil analysiert die Verfassungskonformität der Norm, die Verletzung von Freiheitsgrundrechten, die Abwägung der Beteiligten und die medizinischen Anforderungen an den Eingriff sowie das Vetorecht des Kindes.
E. Schlusswort: Das Schlusswort zieht ein kritisches Resümee und bewertet den § 1631d BGB als gesetzgeberisch missglückt, da er grundlegende verfassungsrechtliche Probleme nicht lösen konnte.
Schlüsselwörter
Beschneidung, Zirkumzision, § 1631d BGB, Kindeswohl, Religionsfreiheit, Elternrecht, Körperliche Unversehrtheit, Kölner Urteil, Grundgesetz, Gleichbehandlungsgrundsatz, medizinische Indikation, Aufklärungspflicht, Vetorecht, Kinderrechtskonvention
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Zulässigkeit und Problematik der Beschneidung männlicher Kinder in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des § 1631d BGB.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Felder umfassen das Verhältnis von religiöser Freiheit und elterlicher Sorge zum staatlichen Schutzauftrag für das Kindeswohl sowie die medizinischen Standards bei diesem Eingriff.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das Ziel ist eine kritische Bewertung der gesetzlichen Regelung des § 1631d BGB und die Untersuchung, ob diese mit höherrangigem Verfassungsrecht vereinbar ist.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt die juristische Auslegungsmethode, insbesondere die systematische und teleologische Auslegung unter Einbeziehung von Verfassungsrecht und internationaler Kinderrechtskonvention.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Verfassungskonformität, den Auswirkungen auf Grundrechte wie die körperliche Unversehrtheit und die Menschenwürde sowie den Anforderungen an medizinische Aufklärung und Schmerztherapie.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Beschneidung, Kindeswohl, Verfassungskonformität, Elternrecht und Religionsfreiheit.
Warum wird § 1631d BGB als "handwerklich missglückt" bezeichnet?
Der Autor argumentiert, dass das Gesetz eine rechtliche Unsicherheit geschaffen hat, anstatt sie zu beheben, und dass die gesetzgeberische Abwägung zwischen den verschiedenen Grundrechtspositionen nicht ergebnisoffen und sachgerecht erfolgte.
Wie bewertet der Autor die "Mohelklausel"?
Der Autor sieht hierbei erhebliche Probleme, insbesondere hinsichtlich der geforderten medizinischen Standards und der Schmerztherapie, da Religionsvertreter ohne ärztliche Ausbildung diese Standards rechtlich kaum gewährleisten können.
- Citation du texte
- Marco Zimmehl (Auteur), 2016, Rechtsprobleme der Beschneidung des männlichen Kindes gemäß § 1631d BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/337602