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Der Atomausstieg aus verfassungsrechtlicher Sicht

Title: Der Atomausstieg aus verfassungsrechtlicher Sicht

Bachelor Thesis , 2016 , 74 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Michael Peller (Author)

Law - Public Law / Miscellaneous
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Gegenstand dieser Arbeit ist die verfassungsrechtliche Beurteilung der Gesetzesnovellen, die den Atomausstieg regeln.

Kernenergie galt manchen einst als eine Lösung dieser Frage, jedenfalls als notwendiger Bestandteil des Energiemixes. Dass ihre Gefahren jedoch den Nutzen überwiegen, wurde 2011 durch die Katastrophe von Fukushima erneut deutlich. Jedenfalls ist das die derzeit überwiegende Kosten-Risiken-Nutzen-Wahrnehmung in Deutschland. Für den Gesetzgeber war diese Katastrophe daher Grund und Anlass zum erneuten, beschleunigten Atomausstieg.

Wir befinden uns mitten in einer Energiewende, deren eine Säule eben der Ausstieg aus der Kernenergie darstellt. Eine Wende stellt immer auch eine Abkehr vom „Alten“ dar und diejenigen, die für das „Alte“ stehen und in dieses investiert haben, sind die Verlierer der Wende, jedenfalls wenn sie diese verschlafen haben. Im Nachhinein fällt diese Beurteilung leicht. Fraglich ist, inwieweit das Vertrauen auf den Fortbestand des „Alten“ ex ante begründet, die Wende nicht absehbar war.

Bei der Energiewende gewinnt dieser – in der Wirtschaft immer wieder vorkommende – Sachverhalt eine verfassungsrechtliche Dimension. Dies hängt damit zusammen, dass die Energiewirtschaft im Allgemeinen und die Atomwirtschaft im Speziellen in besonderen Maße durch den Staat mit geprägt sind. Der Staat hat dabei einst die Kernenergie gefördert und damit den Kernkraftwerksbetreibern scheinbare Planungssicherheit gegeben, die diese auch benötigten, da es im Wesen der Kernenergie liegt, dass die hohen Investitions- und Entsorgungskosten während des vergleichsweise günstigen Betriebs erwirtschaftet werden müssen. Wenn der Staat nun sein Energiekonzept umwirft, so macht er die einstigen wirtschaftlichen Planungen zunichte.

Inwieweit er sich daher an den Investitions- und Entsorgungskosten beteiligen muss, ist nicht nur eine Frage de lege ferenda, sondern auch de lege lata mit Blick auf die Eigentumsgarantie (Art. 14 I GG). Diese Frage beschäftigt derzeit aufgrund von Verfassungsbeschwerden der Betreiber der deutschen Kernkraftwerke das Bundesverfassungsgericht. Verallgemeinert geht es für den Staat um die Frage, inwieweit er sich durch die gesetzliche Erlaubnis einer bestimmten Technologie selbst bindet und vice versa für Unternehmen, inwieweit sie auf den Fortbestand der Erlaubnis der Nutzung einer bestimmten Technologie vertrauen dürfen und ihre Investitionen insoweit geschützt sind.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

EINLEITUNG

A. PROBLEMENTWICKLUNG

B. FESTLEGUNG DES PRÜFUNGSGEGENSTANDES UND –MAßSTABES

C. GANG DER DARSTELLUNG

DER ATOMAUSSTIEG AUS VERFASSUNGSRECHTLICHER SICHT

A. RECHTSSTAND VOR DER ATOMAUSSTIEGSGESETZGEBUNG

B. GESETZ ZUR GEORDNETEN BEENDIGUNG DER KERNENERGIENUTZUNG ZUR GEWERBLICHEN ERZEUGUNG VON ELEKTRIZITÄT VOM 22. APRIL 2002 („BEENDIGUNGSGESETZ“)

I. GESETZLICHE REGELUNGEN

II. FORMELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT

1. Zustimmung des Bundesrates nach Art. 87c, 85, 73 I Nr. 14 GG, § 24 I S. 1 AtG

a) Einführung einer neuen Verfahrensregelung

b) Änderung des Gesetzeszwecks

2. Verstoß gegen Art. 20 I, II, III GG durch eine paktierte Gesetzgebung

III. MATERIELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT

1. Gebot zur friedlichen Nutzung der Kernenergie aus Art. 73 I Nr. 14(, 87c) GG?

2. Pflicht zur Sicherstellung der Energieversorgung und anderer wesentlicher Lebensgrundlagen (Art. 20 I, 28 I S. 1 GG)

a) Energieversorgung

b) Weitere Lebensgrundlagen

3. Rechtsstaatsgarantie (Art. 20 III GG)

4. Eigentumsgarantie (Art. 14 I S. 1 1. Alt. GG)

a) Schutzbereich

(1) Persönlicher Schutzbereich

(a) Begriff der „juristischen Person“

(b) „Inländisch“ iSd Art. 19 III GG

(c) Wesensmäßige Anwendbarkeit

(d) Beteiligung der öffentlichen Hand

(aa) Inländische staatliche Beteiligung

(bb) Hundertprozentige ausländische staatlicher Beteiligung

(2) Sachlicher Schutzbereich

(a) Geschützte Rechtsposition

(aa) Grund- und Anlageneigentum

(bb) Aus dem Grund- und Anlageneigentum erwachsende Nutzungsbefugnisse

(cc) Betriebsgenehmigung

(dd) Kombination aus Grund- und Anlageneigentum und Betriebsgenehmigung

(ee) Eingerichteter und ausgeübter Gewerbebetrieb

(b) Konkurrenz

b) Eingriff

(1) Sichere Merkmale des Enteignungsbegriffs

(2) Weitere Kriterien

(a) Materielle Abgrenzungstheorien

(b) Ausnahme für Gefahrenabwehrregelungen

(c) Güterbeschaffungsvorgang

(d) Keine generelle Neugestaltung eines Rechtsgebietes / Regelung, die die abstrakte Eigentumsordnung ändert

(3) Zwischenergebnis

c) Rechtfertigung

(1) Verhältnismäßigkeit

(a) Geeignetheit zur Verfolgung eines legitimen Zwecks

(b) Erforderlichkeit

(c) Verhältnismäßigkeit i.e.S.

(aa) Grad der Interessenbeeinträchtigung bei RWE und E.ON – Eigenart und Bedeutung der vermögenswerten Position

(bb) Betroffene Gemeinwohlinteressen und Gefahrenpotential

(cc) Vertrauensschutz

(dd) Übergangsregelung

(ee) Finanzielle Ausgleichsregelung (sog. ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung)

(2) Kein Einzelfallgesetz (Art. 19 I S. 1 GG)

d) Zwischenergebnis

5. Berufsfreiheit (Art. 12 I S. 1 GG)

a) Schutzbereich

(1) Persönlicher Schutzbereich

(2) Sachlicher Schutzbereich

(3) Konkurrenz

b) Eingriff

c) Rechtfertigung

6. Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 I GG)

IV. ZWISCHENERGEBNIS

C. DIE 11. ATOMGESETZ-NOVELLE VOM 8. DEZEMBER 2010 („LAUFZEITVERLÄNGERUNGSGESETZ“)

I. GESETZLICHE REGELUNGEN

II. FORMELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT - ZUSTIMMUNG DES BUNDESRATES NACH ART. 87C, 85, 73 I NR. 14 GG, § 24 I S. 1 ATG

1. Zeitliche Verlängerung

2. Neue Bedeutung und Tragweite

III. MATERIELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT

1. Garantie von Leben und Gesundheit (Art. 2 II S. 1 GG) – Pflicht des Staates zum Atomausstieg

2. Gleichheitssatz (Art. 3 I GG)

D. DIE 13. ATOMGESETZ-NOVELLE VOM 31. JULI 2011 („BESCHLEUNIGTER AUSSTIEG“)

I. GESETZLICHE REGELUNGEN

II. FORMELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT

1. Beratungspflicht

2. Obliegenheit zur Gesetzesbegründung (Art. 20 III GG)

3. Zustimmung des Bundesrates nach Art. 87c, 85, 73 I Nr. 14 GG, § 24 I S. 1 AtG

III. MATERIELLE VERFASSUNGSMÄßIGKEIT

1. Eigentumsgarantie (Art. 14 I S. 1 1. Alt. GG)

a) Fixe Endtermine

(1) Schutzbereich

(2) Eingriff

(3) Rechtfertigung

(a) Verhältnismäßigkeit der Endtermine bzgl. der Kraftwerke, bei denen diese nicht zu einer sofortigen Abschaltung führen

(b) Verhältnismäßigkeit der Endtermine bzgl. der sieben ältesten Kraftwerke und dem Kraftwerk Krümmel

b) Hilfsweise: Streichung der zusätzlichen Elektrizitätsmengen

2. Berufsfreiheit (Art. 12 I S. 1 GG)

3. Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 I GG)

a) Vergleichsgruppen

b) Rechtfertigung

(1) Rechtfertigung der Ungleichbehandlung an sich

(2) Rechtfertigung der Typisierung

(a) Typisierung zwischen den neueren Kraftwerken

(b) Typisierte Schlechterbehandlung der älteren Kraftwerken

ZUSAMMENFASSUNG

FAZIT

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Gesetzesnovellen zum Atomausstieg in Deutschland. Im Zentrum steht dabei die Frage, inwieweit der Staat durch die gesetzliche Erlaubnis zur Kernenergienutzung gebunden ist und ob der nachträgliche Entzug dieser Befugnisse die grundrechtlich geschützte Eigentumsposition der Kernkraftwerksbetreiber verletzt.

  • Verfassungsrechtliche Prüfung der einzelnen Atomgesetz-Novellen
  • Analyse der Eigentumsgarantie und Berufsfreiheit in Bezug auf Kernkraftwerksbetreiber
  • Bewertung der staatlichen Schutzpflichten für Leben, Gesundheit und Umwelt
  • Untersuchung der formellen Verfassungsmäßigkeit (insb. Zustimmungspflicht des Bundesrates)
  • Bewertung von Vertrauensschutz und Investitionssicherheit bei staatlichen Planänderungen

Auszug aus dem Buch

A. Rechtsstand vor der Atomausstiegsgesetzgebung

Zweck des Atomgesetzes war vor allem auch die Förderung der friedlichen Nutzung der Kernenergie (§ 1 Nr. 1 3. Var. AtG a.F.).

Die praktisch wichtigste Vorschrift des Atomgesetzes war § 7 AtG a.F., die Regelung über die Anlagengenehmigung. Es handelte sich entsprechend des Förderungszwecks um ein präventives Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Anlageneigentümer konnten nicht befristet erteilt werden (§ 17 I S. 4 AtG), so dass alle Kernkraftwerksbetreiber über unbefristete Genehmigungen verfügten. Die ratio des Befristungsverbotes liegt in der Absicherung der Betreiber, die die hohen Investitionskosten und Risiken grundsätzlich tragen.

Zusammenfassung der Kapitel

EINLEITUNG: Die Einleitung beleuchtet die Problementwicklung des Atomausstiegs vor dem Hintergrund der Energiewende und definiert den verfassungsrechtlichen Rahmen der Untersuchung.

DER ATOMAUSSTIEG AUS VERFASSUNGSRECHTLICHER SICHT: Dieser Hauptteil analysiert nacheinander die verschiedenen Atomgesetz-Novellen hinsichtlich ihrer formellen und materiellen Verfassungsmäßigkeit, wobei insbesondere Eigentumsgarantie und Berufsfreiheit geprüft werden.

ZUSAMMENFASSUNG: Das Kapitel fasst die zentralen verfassungsrechtlichen Erkenntnisse zur Zulässigkeit des Atomausstiegs zusammen.

FAZIT: Das Fazit reflektiert das Spannungsfeld zwischen technischem Fortschritt, staatlicher Planungssicherheit und dem Schutz legitimer Investitionen durch das Grundgesetz.

Schlüsselwörter

Atomausstieg, Grundgesetz, Eigentumsgarantie, Kernkraftwerke, Energiewende, Atomgesetz-Novelle, Verfassungsmäßigkeit, Berufsfreiheit, Vertrauensschutz, Schutzpflicht, Gefahrenabwehr, Reststrommengen, Rechtssicherheit, Energieversorgung, Investitionsschutz

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die verschiedenen Gesetzesnovellen zum Atomausstieg in Deutschland unter dem Aspekt ihrer Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Die Arbeit behandelt schwerpunktmäßig die Eigentumsgarantie (Art. 14 GG), die Berufsfreiheit (Art. 12 GG), staatliche Schutzpflichten für Gesundheit und Umwelt sowie verfahrensrechtliche Fragen bei der Gesetzgebung.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, ob der durch den Gesetzgeber verordnete Atomausstieg die Grundrechte der betroffenen Energiekonzerne verletzt oder ob er verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.

Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die die verfassungsrechtliche Konformität der Gesetzesnovellen durch eine inzidente Prüfung der verschiedenen Gesetze in zeitlicher Reihenfolge nacheinander analysiert.

Welche Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit detailliert behandelt?

Der Hauptteil befasst sich detailliert mit der Prüfung des Beendigungsgesetzes von 2002, der 11. Atomgesetz-Novelle von 2010 und der 13. Atomgesetz-Novelle von 2011 unter Berücksichtigung von formeller und materieller Verfassungsmäßigkeit.

Welche Keywords charakterisieren die Arbeit am besten?

Atomausstieg, Eigentumsgarantie, Grundgesetz, Kernkraft, Energiewende, Vertrauensschutz und Verfassungsmäßigkeit sind die zentralen Begriffe der Untersuchung.

Welche Rolle spielt die „Reststrommengen-Regelung“ für die verfassungsrechtliche Bewertung?

Die Arbeit bewertet die Regelung der Reststrommengen als notwendiges Instrument zur Abmilderung der Eingriffe in die Eigentumspositionen der Betreiber, wodurch die Verhältnismäßigkeit des Atomausstiegs gewahrt wird.

Wie bewertet der Autor die Bedeutung von Fukushima für die Rechtfertigung des Atomausstiegs?

Der Autor führt aus, dass das veränderte Gefahrenpotential und die neue Risikowahrnehmung nach Fukushima eine hinreichende Grundlage für den Gesetzgeber bieten, um Schutzpflichten für Leben und Gesundheit priorisiert zu behandeln.

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Details

Title
Der Atomausstieg aus verfassungsrechtlicher Sicht
College
University of Hagen
Grade
1,3
Author
Michael Peller (Author)
Publication Year
2016
Pages
74
Catalog Number
V339091
ISBN (eBook)
9783668286801
ISBN (Book)
9783668286818
Language
German
Tags
Atomausstieg Verfassungsrecht Energiewende Investitionsschutz
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Michael Peller (Author), 2016, Der Atomausstieg aus verfassungsrechtlicher Sicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339091
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