Der Kategorische Imperativ. Die Problematik des Unbedingten in der Ethik und die Autonomie des Handelnden


Ensayo, 2016

15 Páginas


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abstraktum

Ein Dialog unter Freunden

Vier Fallstudien im Gefolge Kants

Nachwort und Ausblick

Literatur

Abstraktum

Aus unterschiedlichen Perspektiven und anhand ethisch problematischer Entscheidungen wird untersucht, ob oder in wie weit das Verallgemeinerungskriterium des Kategorischen Imperativs in der Lage ist, der Befindlichkeit von Personen in existentiell prekären Entscheidungssituationen gerecht zu werden.

In der alltäglichen Praxis moralischer Beurteilung empfiehlt es sich, die singulären Umstände einer Tat als solche in Betracht zu ziehen.

Ein Dialog unter Freunden

Karl und Georg haben schon eine Menge pro und contra – von Hegel und Schopenhauer bis Habermas und Singer – über Kants kategorischen Imperativ (fortan ‚KI‘) gelesen. Sie beschließen, sich noch einmal und auf ihre Art mit dem Thema zu befassen. Karl schlägt als Ausgangspunkt eine der gängigsten Formulierungen des Verallgemeinerungsprinzips vor: “Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“1

Sogleich beeilt sich Georg, die Sache an einem zeitgeschichtlich akuten Beispiel zu erörtern: „Ein Schiit dringt irgendwo in Dein Haus ein, um sich vor mörderischen Sunniten zu verstecken, die ihm auf den Fersen sind. Nehmen wir nun an, Dein moralischer Grundsatz lautet ‚Ich lüge nie‘ – Daraus folgt, dass Du, von den Häschern verhört, das Versteck preisgibst. Ein sauberer Syllogismus.“ Karl widerspricht: “Wenn Deine Maxime nicht so abstrakt und rigoros ist wie der absolute Lügenverzicht, sondern so lautet: ‚Ein religiös oder politisch Andersdenkender muss vor seinen ihn bedrohenden Glaubensfeinden geschützt werden‘, dann darfst Du lügen – und auch diesen Leitsatz kann man zu einem prinzipiell für alle Menschen gültigen Sittengesetz erheben; gewiss nicht für despotische Regime und Ähnliches, doch solche Spezifikationen schließt der KI aus. Mit dem Universalisierungsprinzip begründen sich beide Leitsätze – und sind doch so fundamental entgegengesetzt.“

Abrupt unterbricht der Freund diesen Diskurs: “So kommen wir zu keinem praktikablen Resultat. Wir haben es uns (oder hat Kant es sich?) mit dem Wort ‚jederzeit‘ zu bequem gemacht; es ist ja gleichbedeutend mit ‚immer‘ und das bedeutet‚ unter allen Umständen. Wir wären also fahrlässig, wenn wir in der Situation, in der wir das Wort anwenden, den jeweiligen konkreten Sachverhalt außer Acht lassen würden; denn es könnte ja – wie wir gesehen haben – sein, dass unsere Maxime in einem einzelnen Fall zu einer ethisch unhaltbaren inhumanen Handlung verleitet. Also kann ich nicht wollen, dass ein solcher Leitsatz zu einem allgemeingültigen Gesetz erhoben wird.

Karl akzeptiert diese Argumentation, sieht aber die Reputation des KI dadurch keineswegs bedroht und erinnert den Freund daran, dass Kant eine andere Versprachlichung des KI bereithält, deren humanistischer Kern sogleich für sich einnimmt: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“2

„Hier geht es also“, sagt er voller Genugtuung, “nicht darum, zwischen einem persönlichen Leitsatz und einer abstrakten Gesetzmäßigkeit eine rationale Passung herzustellen, sondern darum, dass du dich und jeden anderen als Zweck an sich selbst verstehst, als ein vernünftiges Wesen, das frei und tüchtig ist, seine Fähigkeiten und Ziele und damit sich selbst zu verwirklichen. Der Mensch, darin sehe ich Kants Kernthese, findet die Vollendung seiner produktiven, die Außenwelt manipulierenden Tätigkeit allein in sich selbst als dem Schöpfer seiner Werke. „ Die Selbstverwirklichung des Individuums“, fährt er fort, „ist untrennbar von seinem Einsatz für die Selbstwerdung der Anderen; denn auch hier tritt ein Allgemeines ins Zentrum der Argumentation, die Menschheit (in jedem von uns). Diese anthropologische Dialektik – des Ich und des Wir – kann uns näher an den Kern des von Kant Gedachten heranbringen, nämlich an das Ethos einer weltbürgerlichen Humanität.“

Nun sprachen beide erst einmal dem südafrikanischen Cabernet Sauvignon zu, der schon lange auf sie gewartet hatte.

Nach einer Weile besinnlichen Genießens lächelt Georg den Freund an „Weißt Du, wir Philosophen machen es uns mit unserer natürlich trefflichen und der Sache auf den Grund gehenden Intellektualität manches Mal doch allzu schwer. Ich denke jetzt nämlich daran, dass der Volksmund genau zu unserem Thema eine ‚Goldene Regel‘ zur Verfügung stellt, die es in zwei Fassungen gibt: ‚Was du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem andern zu‘, das ist die Verbotsversion. Und dann gibt es das ebenso selbstbezogene wie mitmenschliche Gebot ‚Alles was du willst, dass die andern dir tun sollen, so tu auch ihnen‘. Vielleicht ist damit ja alles gesagt…“

„Für uns vielleicht,“ sagt Karl, der über die Goldene Regel offenbar bereits meditiert hat „wir kennen ja das Bindeglied zwischen dem ersten und dem zweiten Halbsatz der Regel: ‚Jeder Mensch, wie immer er beschaffen ist, welche Sprache er sprechen und welcher Kultur und Religion er angehören mag, besitzt jene personale Würde, die wir zu achten und zu fördern haben. Diese Gewissheit ist irgendwann oder eher wohl mehrfach in der Geschichte gegen jahrtausendalte Sklaverei und Willkür der Herrschenden, gegen Verdammung und Vernichtung Andersdenkender und alles Fremden überhaupt in die Welt gekommen, ohne bewiesen werden zu können; es ist die Emanzipation des Menschen von seiner Erniedrigung durch sich selbst.“

Georg pflichtet dem Freund nur zu gern bei, fügt aber zeitkritisch dies hinzu: “In unserer Welt, in der indoktrinierte, kulturfeindliche Banden Gesellschaften und ganze Völker in unsägliches Elend treiben, wo Hunger leidende Menschen in den Entwicklungsländern Waren produzieren, die Du und ich spottbillig kaufen können, wo Fremdenfurcht und Fremdenhass grassieren und große wie kleine Sozialgebilde zunehmend triviale, böswillige und falsche Gründe finden, um sich gegeneinander abzugrenzen, bleibt eine Lebensart, die der Goldenen Regel folgt, mehr Wunsch als Wirklichkeit.“3

„Jede dieser Grundlegungen humanen Handelns, die wir erörtert haben,“ resümiert er, “kann uns ein gehöriges Stück weit den Weg zur Humanität weisen, ihn gehen – und sich dabei vor allerlei Stolperstellen hüten muss ihn jeder selbst.“

Die Freunde verabschieden sich voneinander und sind überzeugt, dass sie sich in absehbarer Zeit des Weines und der Weisheitssuche wegen wieder treffen werden.

Vier Fallstudien im Gefolge Kants

Kant erörtert in der GMS vier Beispiele von Grundsätzen menschlichen Handelns, die nicht und unter keinem Umständen zu Prinzipien einer allgemeinen und‚ wie ein Naturgesetz‘ für alle Menschen gültigen Gesetzgebung erhoben werden können.

„Die Regel der Urteilskraft unter Gesetzen der reinen praktischen Vernunft ist diese: Frage dich selbst, ob die Handlung, die du vorhast, wenn sie nach einem Gesetze der Natur, von der du selbst ein Teil wärest, geschehen sollte, sie (du) wohl als durch deinen Willen möglich ansehen könntest? Nach dieser Regel beurteilt in der Tat jedermann Handlungen, ob sie sittlich gut oder böse sind. So sagt man: Wie, wenn ein jeder, wo er seinen Vorteil zu schaffen glaubt, sich befugt hielte, sich das Leben abzukürzen, sobald ihn ein völliger Überdruss desselben befällt, oder anderer Not mit völliger Gleichgültigkeit ansähe, und du gehörtest mit zu einer solchen Ordnung der Dinge, würdest du darin wohl mit Einstimmung deines Willens sein? Nun weiß ein jeder wohl, dass, wenn er sich insgeheim Betrug erlaubt, darum nicht jedermann es auch tue, oder wenn er unbemerkt lieblos ist, nicht sofort jedermann auch gegen ihn auch sein würde; daher ist diese Vergleichung der Maxime seiner Handlungen mit einem allgemeinen Naturgesetze auch nicht der Bestimmungsgrund seines Willens. Aber das letztere ist doch ein Typus der Beurteilung der ersteren nach sittlichen Prinzipien. Wenn die Maxime der Handlung nicht so beschaffen ist, dass sie an der Form eines Naturgesetzes überhaupt die Probe hält, so ist sie sittlich unmöglich. So urteilt selbst der gemeinste Verstand; denn das Naturgesetz liegt allen seinen gewöhnlichsten, selbst den Erfahrungsurteilen immer zum Grunde.“4

Die in diesem Text angesprochenen vier Handlungsmotive – Selbsttötung aus Depression, betrügerische Geldleihe, Playboymentalität und Verweigerung jeder Nächstenhilfe – dienen dem Nachweis, dass solche Maximen, wenn man sie zu allgemeingültigen moralischen Gesetzen erklärt, zu Widersprüchen und Absurditäten führen.

Im Folgenden werde ich die einzelnen Beispiele daraufhin erörtern, ob die zugrunde gelegten Maximen in ihrem Wortlaut den praktischen Sachverhalt hinreichend erfassen, um die kategorische Nicht-Verallgemeinerbarkeit zu verabsolutieren.

In der GMS wird der Selbsttötungsentschluss folgendermaßen beschrieben: “Einer, der durch eine Reihe von Übeln, die bis zur Hoffnungslosigkeit angewachsen ist, einen Überdruss am Leben empfindet, ist noch soweit im Besitze seiner Vernunft, dass er sich selbst fragen kann, ob es auch nicht etwa der Pflicht gegen sich selbst zuwider sei, sich selbst das Leben zu nehmen.“5

Neben der‚ Pflicht gegen sich selbst‘ führt Kant hier auch den Begriff der ‚Selbstliebe‘ ein, die neben der ‚Natur‘ des Menschen (andere sprechen vom‚ Vitaltrieb‘) zutiefst bestrebt ist, Sinnvolles zu tun und Nützliches zu bewirken. Wer den Suizid plant, widerspricht somit seiner eigensten Naturanlage.

Wenn nun aber ein Mensch, heimgesucht von einer unheilbaren Krankheit und von Schmerzen gequält, die auch keine fortschrittliche Therapie wirklich beheben kann, seinen Tod herbeiführt, so darf das nach einer heute geläufigen Ansicht als eine Maxime begriffen werden, die man auch jedem Menschen in ebensolcher Lage zubilligen und insofern für moralisch vertretbar halten darf. Der Prüfstein des KI, die keinerlei besondere Umstände zulassende Verallgemeinerungsfähigkeit, wird hier, eben der Selbstliebe wegen fragwürdig.

Die Beschreibung der Selbsttötungsmaxime als Akkumulation von Überdruss und Perspektivlosigkeit (ohne Rücksicht auf spezifische Sachverhalte und die Intensität der Empfindung) erfolgt auf einer argumentativen Ebene, die sich von der Lebenswelt der suizidalen Person fundamental unterscheidet; denn die Schlüsselfrage, die einer, der so Entschlossene sich bei einer rationalen und sozial verantwortungsbewussten Selbstprüfung zu stellen hat, könnte ja lauten: “Ist die Maxime meines Tötungswillens ethisch so unanfechtbar, dass meine Entscheidung in einer so spezifischen und prekären Situation durchaus ein allgemeingültiges Prinzip sein könnte?“

Kants zweites Beispiel lautet so: Ein Mensch „sieht sich durch Not gedrungen, Geld zu borgen. Er weiß wohl, dass er nicht wird bezahlen können, sieht aber auch, dass ihm nichts geliehen werden wird, wenn er nicht festiglich verspricht, es zu einer bestimmten Zeit zu bezahlen.“6

Diese unredliche Maxime der „Selbstliebe“ widerspricht sich selbst; denn würde sie zum allgemeingültigen „Naturgesetz“ würde kein Mensch mehr Geld verleihen.

Wie aber fügt sich in diese Widerlegung der folgende – im Motiv, der notgedrungen unredlichen Geldentleihung deckungsgleiche – Fall: Ein Buchhalter beraubt die Firmenkasse um etliche tausend Euro, um die klinische Rettung seines sterbenskranken Kindes zu finanzieren, nachdem er trotz aller Mühe keine andere Geldquelle erschließen konnte. Ist dieser singuläre Notfall, obwohl kaum jemand ihn zum Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung erheben dürfte, moralisch (nicht rechtlich) vertretbar? Ich denke ja; denn seine konkrete Bewandtnis entzieht sich der generalisierenden Nagelprobe. Der in diese Zwickmühle geratene Vater kann nicht anders als autonom –zwischen Scylla und Charybdis – seine Wahl zu treffen.

Das dritte Beispiel wird vom Autor mit diesen Worten vorgestellt:

“Ein dritter findet in sich ein Talent, welches vermittelst einiger Kultur ihn zu einem in allerlei Absicht brauchbaren Menschen machen könnte. Er sieht sich aber in bequemen Umständen und zieht vor, lieber dem Vergnügen nachzuhängen, als sich mit Erweiterung und Verbesserung seiner glücklichen Naturanlagen zu bemühen.“7

Wenn dieser Mensch, so heißt es bei Kant weiter, seine Naturanlagen verwahrlost und – auf Wohlhabenheit gestützt – dem Hang zur Ergötzlichkeit frönt, sich nun fragen sollte, ob diese sich in Lust ergehende Spielart der Selbstliebe ethisch vertretbar ist, so argumentiert Kant , um eine sachgerechte Antwort bemüht, nicht so sehr mit der formalen Strenge de Sittengesetzes als vielmehr mit dem jedem Menschen ‚selbstverständlich‘ innewohnenden Willen, durch die Entfaltung seiner Fähigkeiten erstens sich selbst zu verwirklichen und zweitens ‚seine Pflicht zu tun‘. Im Lichte eines calvinistischen Menschenbildes und des Arbeitsethos der bürgerlichen (Erwerbs-)Gesellschaft wider entspricht der Maxime des Müßiggängers der von Gott und Natur vorgegebenen Substanz menschlichen Daseins.

[...]


1 Kant Ausgabe der Preußischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 1900ff., AAV,30

2 Akademieausgabe ebd. V429.- Ebenso: Immanuel Kant: Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, hrsg. v. Karl Vorländer, 6.Aufl., Neue Ausgabeverlag von Felix Meiner, Band 41 der Philosophischen Bibliothek, Leipzig 1933; fortan zit. als GMS

3 Eine aspektreiche Erörterung der Goldenen Regel bietet Jeffrey Wattles, The Golden Rule, Oxford University Press, 1996, insbesondere I/13, Seite 163-181. Das Unternehmen des Autors, die Geltungstiefe und Geltungsweite der Goldenen Regel darzulegen ist vor allem darauf gerichtet, die Solidität der ethischen Intuition gegen ihr Auseinanderfallen in unterschiedliche bis gegensätzliche soziokulturelle und historische Wertordnungen abzusichern.

4 Immanuel Kant: Kritik der praktischen Vernunft, hrsg. v. Karl Vorländer, Verlag Felix Meiner Hamburg, ,9.Aufl. 1929 u. 1952, Seite 81f.

5 GMS Seite 44

6 GMS Seite 45

7 GMS Seite 46

Final del extracto de 15 páginas

Detalles

Título
Der Kategorische Imperativ. Die Problematik des Unbedingten in der Ethik und die Autonomie des Handelnden
Autor
Año
2016
Páginas
15
No. de catálogo
V339098
ISBN (Ebook)
9783668288775
ISBN (Libro)
9783668288782
Tamaño de fichero
172 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
kategorischer Imperativ, autonomes Handeln, autonomie, das Unbedingte, kant, ethik, entscheidungen, praxis, praktische ethik
Citar trabajo
Dr. Werner Schneider (Autor), 2016, Der Kategorische Imperativ. Die Problematik des Unbedingten in der Ethik und die Autonomie des Handelnden, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339098

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