Thomas Hobbes und das Widerstandsrecht des Bürgers im „Leviathan“


Dossier / Travail, 2015

19 Pages, Note: 2,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Das Menschenbild bei Hobbes
2.1. Naturzustand
2.2. Naturrecht
2.3. Naturgesetze

3. Vertrag und Übereinkommen

4. Das Staatsbild
4.1. Eroberungsstaat und institutioneller Staat

5. Freiheit des Bürgers im Staate

6. Das Widerstandsrecht

7. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der „Leviathan“ von Thomas Hobbes ist wohl eines der meistdiskutieren und kommentierten politik-philosophischen Schriften überhaupt. Durch die Reformation bedingten Bürgerkriege und Revolutionen in Frankreich und Deutschland (und auf England übergreifen zu drohten) entwickelte Hobbes seine Gedanken die ein essentielles Ziel verfolgten: Die Erhaltung des Friedens. Dieser Leitgedanke bestimmte seine gesamte Staatsphilosophie und ist auch die Grundessenz die sich in seinem Werk „Leviathan“ wieder findet. In diesem Werk fordert Hobbes die Unterwerfung des Volkes unter die Allmacht eines einzelnen Herrschers durch einen Staatsvertrag. Diese Forderung und die nach Meinung einiger Autoren völlige Aufgabe von Rechten seitens der Untertanen brachte ihm viel Kritik ein. Der Bruch mit der aristotelischen Tugendlehre und seiner Konstruktion des Staats als Mittel zum Zweck des Überlebens der Menschen machten das Denken Hobbes so modern1. Es ist verständlich, dass vor allem nach heutigem Staatsverständnis welches von Demokratie, Gewaltenteilung und den Rechten des Individuums geprägt ist, diese von Hobbes beschriebene totalitäre und absolutistische Staatsidee auf Ablehnung und Unverständnis stößt. Diese Seminararbeit soll aufzeigen, dass es sich bei dem im Leviathan beschriebenen Staat und dem ihm vorsitzenden Herrscher jedoch nicht um einen totalitären Staat handelt so wie man ihn heute zu identifizieren meint. Besondere Beachtung und Augenmerk sollen deshalb auf das Widerstandsrecht der Untertanen, dem Hauptthema dieser Arbeit. Es soll gezeigt werden, dass die Untertanen nicht einem alles beherrschenden Staatsoberhaupt schutzlos ausgeliefert sind sondern auch essentielle Rechte besitzen die sie zum Schutz von Leib und Leben umsetzen können und sogar seinem Menschenbild folgend, müssen.

Es soll auf die Feinheiten eingegangen werden die notwendig sind um Hobbes Leviathan verstehen zu können. Bevor man jedoch das Widerstandsrecht im Leviathan genauer betrachtet ist es notwendig das Menschenbild von Thomas Hobbes zu verstehen. Daher soll zunächst Naturzustand, Naturrecht und Naturgesetz im Sinne Hobbes erklärt werden. Danach soll der Staat (Vertragstheorie) wie ihn sich Hobbes vorstellt skizziert werden, seine Entstehung und die Idee dahinter. Der letzte Abschnitt soll die Freiheit der Bürger und das daraus folgende Widerstandsrecht erläutert werden. Es sollen Ausmaß und Grenzen herausgearbeitet werden. Die Leitfrage dieser Arbeit soll sein: Hat der Bürger ein legitimes Widerstandsrecht?

2. Das Menschenbild bei Hobbes

Um die Idee des Gesellschaftsvertrages und den daraus folgenden Ansprüche und Forderungen an die Untertanen zu verstehen, muss man erst verstehen wie Hobbes den Menschen im Einzelnen und in Beziehung zu seinen Mitmenschen sieht.

Hobbes Denken und seine ganze Philosophie kann man nur verstehen, wenn man die historischen Hintergründe kennt unter denen Hobbes seine Schriften verfasste. Aus ihnen lässt sich auch das pessimistische und absolutistische Denken nachvollziehen, welches alle großen Schriften Hobbes zugrunde liegen. Thomas Hobbes erlebte zeitlebens den konfessionellen Bürgerkrieg zwischen Protestanten und Katholiken, die Geburt der Republik und die darauf folgenden Restauration zur Monarchie. Des Weiteren erlebte die englische Gesellschaft einen Umbruch vom alten feudalen System hin zu einem bürgerlichen. Auch das Aufkommen des Kapitalismus in seiner frühsten Form führte zu Umbrüchen und neuen Reibungspunkten in Gesellschaft, Kultur und der Politik. Diese Zeit des Umbruchs und der Konflikte, der ständigen Unsicherheit prägte Hobbes Denken im ganz entscheidenden Maße. Hieraus ist zu verstehen, dass seine Ideen und Vorstellung einen eher pessimistischen Weg eingeschlagen haben. Man erkennt, dass sein Menschenbild von Unruhe, Krieg und Unsicherheit geprägt ist.

Das besondere an der Hobbesschen Philosophie ist der Bruch mit dem Menschenbild und Gesellschaftsbild des Aristoteles und den Theologen seiner Zeit. Er brach mit der Vorstellung, dass die Gesellschaft eine Gemeinschaft von Gottes Gnade ist, er brach mit der Vorstellung, dass der Mensch von Natur aus ein soziales Wesen ist und er stritt sogar ab, dass der Mensch einen inneren Trieb zum Zusammenschluss in der Gesellschaft hat2. Die im Folgenden behandelten Punkte von Naturzustand, Naturrecht und Naturgesetz können nur verstanden werden, wenn man die Grundlagen kennt auf denen der Mensch, im hobbesschen Sinne, handelt.

Nach Thomas Hobbes ist die Erhaltung des eigenen Lebens das höchste Gut und der Tod das größte Übel, Befriedigung der eigenen Lust und der Versuch der Unlust zu entkommen die einzigen Motive des menschlichen Handelns. „Da aber Lust nicht so sehr im Genuss als vielmehr in der Begierde wohnt, und Begierde stets eines Zieles bedarf, so kann es Zufriedenheit nur im Fortschreiten zu ewigen neuen Zielen geben“3. Alle Handlungen und sein ganzen Verhalten sind demnach daran ausgerichtet das eigene Leben zu erhalten und den Tod abzuwenden sowie seine ständig neuen aufkommenden Begierden zu befriedigen. Die Erhaltung des eigenen Lebens ist also das höchste Gut jedes Menschen und damit auch sein größtes Glück. Der daraus entstehende Wettkampf zwischen den Menschen ist das Grundmotiv menschlichen Handelns4.

2.1. Naturzustand

Ein Naturzustand wie Hobbes in beschreibt dient dazu um die Abwesenheit eines Staats zu simulieren und das daraus folgende Verhalten der Menschen. Hobbes konzipiert diesen Zustand mit den durch sein Menschenbild gegebenen Akteuren. Als Kriegszustand, alle gegen alle, sieht er diesen Zustand. Dem nach Macht, Befriedigung seiner Bedürfnisse und einem ausgeprägten Selbsterhaltungstrieb handelnden Menschen überlässt Hobbes in seinem Naturzustand alle Möglichkeiten.

„Homo homini lupus“, der Mensch ist dem Mensch ein Wolf. Das ist wohl das bekannteste Zitat aus den hobbesschen Schriften. Um dies aber nicht falsch zu verstehen muss man wissen, dass es sich nicht um das Verhältnis unter Menschen handeln soll sondern, im Kontext, um das Verhalten von Staaten untereinander. Er will damit aufzeigen was passiert, wenn es keine übergeordnete, alles regelnde Macht gibt5. Um diesen Kriegszustand weiter zu relativieren, ist es wichtig zu betonen, dass es sich nicht um einen Kriegszustand im Sinne des Wortes handelt sondern um eine latente Bedrohung durch andere Menschen/ Staaten. Der Einzelne muss immer gerüstet und handlungsfähig sein um auf möglichen Aggressionen von außen reagieren zu können. Daraus entwickelt sich ein Kreislauf der einen friedlichen Zustand unmöglich macht: Um sich selbst und seine Habe zu verteidigen nutzt der Mensch jedes Mittel. Dazu gehört auch die Aggressionen gegenüber Schwächeren um seine Machtposition zu stärken. Dieser wiederum wird sich um sich vor dem „vorgelagerten“ Aggressor versuchen zu wehren und selber gegenüber Schwächeren aktiv werden.

Als Erklärung für diesen Zustand, den Kriegszustand, kann man den Begriff der Gleichheit der Menschen hinzuziehen. Den Begriff der Gleichheit benutzt Hobbes nicht im normativen Sinne. Er will damit die Ausstattung der Menschen an Mitteln zur Selbsterhaltung beschreiben.

„Die Natur hat den Menschen in den körperlichen und geistigen Fähigkeiten so gleich geschaffen, daß sich zuweilen einer finden mag, der offenbar von größerer Körperkraft oder schnellerem Auffassungsvermögen ist als ein anderer; jedoch, wenn man alles zusammenrechnet, ist der Unterschied zwischen Mensch und Mensch nicht so beträchtlich, daß ein Mensch darauf irgendeinen Vorteil fordern kann, auf den ein anderer nicht so gut wie er Anspruch erheben könnte. Denn was die Körperkraft betrifft, so hat der Schwächste genügend Kraft, den Stärksten zu töten, entweder durch einen geheimen Anschlag oder durch ein Bündnis mit andere, die sich in der selben Gefahr befinden wie er.“6

In diesem Zustand ist unmöglich für den Menschen eine friedliche Koexistenz, dauerhaft, zu etablieren. Und da es aus diesem Kreislauf aus Misstrauen und der ständigen Angst vor Tod und Gewalt, keinen Ausweg gibt, ist eine friedliche Lösung ohne eine Macht die alle daran hindert sich seinen Leidenschaften hinzugeben, nicht möglich.

2.2. Naturrecht

Durch den im vorangegangen Punkt beschriebenen Naturzustand des Menschen ist das Fundament für die Staatsidee von Hobbes. Das Naturrecht nach Hobbes folgt aus dem Satz, dass es in einem Zustand des Strebens nach absoluten Selbsterhaltung und Befriedigung von Lust kein Recht und Unrecht gibt. Hobbes ist der Meinung, wo es keine öffentliche Macht gibt, gibt es keine Gesetzte und wo es keine Gesetze gibt gegen die man verstoßen kann dort gibt es auch kein Unrecht. Es gibt nur ein Naturrecht, das Recht sich und sein Besitztum mit allen Mitteln zu verteidigen. Jedem Mensch ist es sich selbst überlassen in welchem Umfang und welche Mittel er nutzt um sich selbst zu verteidigen7. Man kann nun erkennen, dass ein normativer Naturrechtsbegriff wie ihn die Denker vor ihm konstruiert haben nicht in die Menschenlehre von Hobbes passt. Da es jedem Menschen freigestellt ist wie „gerecht“ er vorgeht und wo seine Grenzen sind sich selbst zu verteidigen ist ein für die Menschen allgemein gültiger Begriff von Naturrecht nicht möglich.

[...]


1 Röhrich, Wolfgang: Sozialvertrag und bürgerliche Emanzipation von Hobbes bis Hegel, Darmstadt 1972, S.5. 3

2 Freund, Julian: Anthropologische Voraussetzung zur Theorie des Politischen bei Thomas Hobbes, in: Bermbach, Udo/ Kodalle, Klaus-M. (Hrsg.): Furcht und Freiheit. Leviathan- Diskussion 300 Jahre nach Thomas Hobbes, Opladen 1982, S. 107-108.

3 Mayer-Tasch, Peter Cornelius: Thomas Hobbes und das Widerstandsrecht, Tübingen 1965, S. 14.

4 Ders., S. 14-15.

5 Schwaabe, Christian: Thomas Hobbes und die neuzeitliche Vertragstheorie, in Politische Theorie 1: Von Platon bis Locke,Paderborn 2010, S.137.

6 Hobbes, Thomas: Leviathan oder Stoff , Form und Gewalt eines kirchlichen und bürgerlichen Staates, Hamburg 1996 (1691), S. 102.

7 Ders., S. 105-106.

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Thomas Hobbes und das Widerstandsrecht des Bürgers im „Leviathan“
Université
Friedrich-Alexander University Erlangen-Nuremberg  (Institut für Politische Wissenschaft)
Cours
Proseminar „Politisches Denken über die Revolution“
Note
2,7
Auteur
Année
2015
Pages
19
N° de catalogue
V339495
ISBN (ebook)
9783668290990
ISBN (Livre)
9783668291003
Taille d'un fichier
779 KB
Langue
allemand
Mots clés
Hobbes, Politische Theorie;, England, Ideengeschichte, Widerstand, Leviathan
Citation du texte
Rasmus Portmann (Auteur), 2015, Thomas Hobbes und das Widerstandsrecht des Bürgers im „Leviathan“, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/339495

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