Der Bundeswehreinsatz am Horn von Afrika als Teil eines neuen, erweiterten sicherheitspolitischen Verständnisses Deutschlands?

Eine politikwissenschaftliche Analyse der Operationen ATALANTA, EUCAP NESTOR und EUTM SOM


Trabajo Escrito, 2014

16 Páginas, Calificación: 1,7

Nico Kammerlunger (Autor)


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Definition der Begriffe Sicherheit und Sicherheitspolitik

3. Deutsche Sicherheitspolitik im Wandel der Zeit
3.1 Sicherheitsverständnis und Sicherheitspolitik der Bonner Republik
3.2 Sicherheitsverständnis und Sicherheitspolitik nach der Wiedervereinigung
3.3 Wandel der Rolle der Bundeswehr als Instrument deutscher Sicherheitspolitik Wiedervereinigung

4. Deutsche Sicherheits- und Verteidigungspolitik am Horn von Afrika
4.1 Somalia: Chaos, Warlords, Islamisten und Piraten
4.2 Ein Überblick der Operationen ATALANTA, EUCAP NESTOR und EUTM SOM
4.3 Legitimierung und Einordnung des Bundeswehreinsatz am Horn von Afrika vor dem Hintergrund des „neuen“ sicherheitspolitischen Verständnis der BRD

5. Schluss

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Anlässlich der 50. Münchener Sicherheitskonferenz am 31. Januar 2014 hielt Deutschlands Bundespräsident Joachim Gauck eine Rede, in der er Deutschlands Verantwortung und Rolle in der globalen Sicherheitspolitik thematisierte. Er hob den Sicherheitsbegriff als „eine Existenzfrage für Menschen und Nationen“ hervor. In seiner Rede umriss der Bundespräsident die Geschichte Deutschlands und ging auf ihrem Weg „von einem Nutznießer zu einem Garanten internationaler Ordnung und Sicherheit“ ein. So habe Deutschland viel Geld in Entwicklungszusammenarbeit investiert, um stabile und sichere Gesellschaften aufzubauen. Gauck betonte auch, dass sich Deutschland auch „einige Male“ militärisch beteiligt habe, wobei er hervorhob, dass es nie allein um die Unterstützungen von militärischen Lösungen ginge, sondern auch um eine effektive Kombination von politischen, diplomatischen und zivilen Möglichkeiten. Zum Schluss der Rede appelliert Gauck an Deutschland mehr Verantwortung bei sicherheitspolitischen Fragen zu übernehmen.

Vor dem Hintergrund dieser richtungsweisenden Rede des Bundespräsidenten Joachim Gauck zur Rolle Deutschlands in der globalen Sicherheitspolitik möchte ich im Rahmen dieser Hausarbeit auf ein konkretes Beispiel deutscher Außen- und Sicherheitspolitik mit militärischer Komponente eingehen. Im Folgenden sollen die mit deutscher Beteiligung von der EU z.T. auch militärisch geführten Operationen ATALANTA, EUCAP NESTOR und EUTM SOM am Horn von Afrika thematisiert werden. Hierbei soll ein spezielles Augenmerk auf die Frage gerichtet werden, inwiefern dieser Bundeswehreinsatz am Horn von Afrika als Teil bzw. Beispiel eines „neuen“ bzw. veränderten sicherheitspolitischen Verständnis der Bundesrepublik Deutschland zu verstehen ist.

Zunächst wird in dieser Hausarbeit kurz auf die grundlegenden Eckpfeiler der Außen- und Sicherheitspolitik der BRD zu Zeiten des Kalten Kriegs eingegangen. Dann soll der Wandel des Verständnis von deutscher Sicherheits- und Verteidigungspolitik der BRD nach Ende der Ost-West-Blockkonfrontation thematisiert werden. Nach einer kurzen Darstellung der politischen Situation in Somalia und der dort herrschenden Umstände, die diese EU-Mission veranlasste, werde ich mich auf die Operationen ATALANTA, EUCAP NESTOR und EUTM SOM an sich konzentrieren. Bei der Analyse dieser Operationen werde ich sowohl auf die Legitimierung der Bundeswehrbeteiligung bei diesen Operationen vor dem Hintergrund des „neuen“ bzw. veränderten sicherheitspolitischen Verständnis der BRD als auch auf die in diesem Zusammenhang verändert Rolle der Bundeswehr in der Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingehen.

2. Definition der Begriffe Sicherheit und Sicherheitspolitik

„Der Sicherheitsbegriff gehört zu den am meisten umstrittenen Begriffen in der internationalen Politik“ (vgl. Daase 2010: S.18). Eine feste und eindeutige Definition der Begriffe Sicherheit und Sicherheitspolitik ist nicht möglich, da diese Begriffe ständig eines zeitlich bedingten Bedeutungswandel unterliegen. Man kann den Sicherheitsbegriff somit auch als „Spiegel der politischen Veränderungen“ (vgl Daase 2010: S.18) betrachten. Dennoch hat sich für den Begriff Sicherheitspolitik in der Politikwissenschaft ein Definitionsvorschlag etabliert, der den gängigen Gebrauch dieses Begriffs gut widerspiegelt und für unsere Zwecke völlig ausreichend ist. Demnach versteht man unter Sicherheitspolitik „alle Maßnahmen eines Staates, die darauf abzielen, eine Bedrohung der Unversehrtheit seines Territoriums und der Stabilität seines Gesellschaftssystems zu vermeiden, einzudämmen oder zu beenden“ (vgl. Bierling 1996: S.601).

3. Deutsche Sicherheitspolitik im Wandel der Zeit

3.1 Sicherheitsverständnis und Sicherheitspolitik der Bonner Republik

„Vergleicht man […] die Sicherheitspolitik der Bundesrepublik vor und nach der (Wieder)vereinigung, dann wird unmittelbar deutlich, wie sehr sich die Gegenstände deutscher Sicherheitspolitik verändert haben“ (vgl. Hellmann 2007: S.607). Vor der deutschen Wiedervereinigung wurde Sicherheitspolitik vor allem vor dem Hintergrund des Kalten Kriegs gemacht. Das hegemoniale Expansionsbestreben der Sowjetunion und die zunehmende Aufrüstung seiner Verbündeten im Warschauer Pakt stellte das größte Gefahrenpotenzial für die Sicherheit der damaligen BRD dar. Angesichts der zunehmenden Bedrohung durch den Ostblock entschloss sich die BRD Mitte der 1950er Jahre zur Aufstellung der Bundeswehr. Dies war das erste Mal, dass das deutsche Volk wieder über eigene Streitkräfte verfügte seit der Demilitarisierung Deutschlands im Zuge des Potsdamer Abkommens 1945 (vgl. Hellmann 2007: S.608). Der darauf folgende Beitritt der BDR zum Verteidigungsbündnis NATO stellte den „Operationsrahmen und [die] Grundlage der westdeutschen Sicherheitspolitik“ (vgl. Schwartz 1975: S.484; → NATO) dar. Dabei ging es der BRD nicht nur darum, im Falle eines sowjetischen Angriffs auf militärischen Beistand seiner Bündnispartner hoffen zu können, sondern um „den Nachbarn im Westen (und im Osten) glaubhaft zu vermitteln, dass von deutschem Boden keine Gefahr mehr ausgehe“ (vgl. Hellmann 2007: S. 608), was auch durch die Formel der Bundesregierung „Friede in Freiheit“ als übergeordnetes Ziel deutscher Sicherheitspolitik verdeutlicht wurde (vgl. u.a. Ziffer 3, Weißbuch 1985).

Im Zuge der nuklearen Aufrüstung der beiden Großmächte USA und UdSSR kam es zu einem Paradigmenwechsel in der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik. Um einen möglichen nuklearen Krieg auf deutschem Boden abzuwenden, setzte man nicht mehr nur auf Sicherheitsbemühungen sondern auch auf Entspannungsbemühungen, was heißen soll, dass neben den gemeinsamen militärischen Vorbereitungen auf den Ernstfall mit den westlichen Verbündeten auch der politische Ausgleich mit dem Osten fokussiert wurde (vgl. Hellmann 2007: S.609).

3.2 Sicherheitsverständnis und Sicherheitspolitik nach der Wiedervereinigung

Das Sicherheitsverständnis und die Sicherheitspolitik Deutschlands hat sich nach Ende der Ost-West-Blockkonfrontation grundlegend verändert (vgl. Böckenförde 2011: S.79). So hat sich laut dem ersten „Weißbuch“ nach der Wiedervereinigung „die Sicherheitslage besonders in der Mitte Europas grundlegend verbessert“ (vgl. Weißbuch 1994, Ziffer 201), da Deutschland nun „nur noch von demokratischen Staaten, Freunden und Partnern umgeben“ (vgl. Ziffer 207) war. Gleichzeitig war im Weißbuch aber auch die Rede von einer „Vielzahl von Risikofaktoren anderer Art“, die „den Einsatz eines breiten Instrumentariums der Außen- und Sicherheitspolitik zur frühzeitigen Konflikterkennung“ erforderten (vgl. Ziffer 210, 212). So hat sich vor diesem Hintergrund das „eindimensionale“ Sicherheitsverständnis, welches Bedrohungen im Allgemeinen nur auf die Wirkung physischer Gewalt reduziert, zu einem breiten, umfassenden und multidimensionalen Sicherheitsverständnis gewandelt. Dieses veränderte Sicherheitsverständnis wird auch als „neuer“ bzw. „erweiterter“ Sicherheitsbegriff bezeichnet (vgl. Böckenförde 2011: S.81), welcher auch in dieser Hausarbeit eine wichtige Rolle spielt. Bei dem „erweitertem“ Sicherheitsbegriff[1] werden „neben physischer Gewalt auch wirtschaftliche, soziale, wohlfahrtsstaatliche und nicht zuletzt Umweltfaktoren eingeschlossen, die sich unmittelbar, aber auch indirekt-mittelbar auswirken können“ (vgl. Böckenförde 2011: S.81).

Da die territoriale Unversehrtheit Deutschlands, welches bisher als oberstes Ziel deutscher Sicherheitspolitik galt, nach dem Ende des Kalten Kriegs nicht mehr bedroht war, musste die deutsche Sicherheitspolitik „neu“ definiert werden. In diesem Zusammenhang kommt der Formel des „Stabilitätstransfers“ eine entscheidende Rolle zu. Deutschland sah sich ab sofort nämlich in der Lage Sicherheit zu „exportieren“: „Es konnte, sollte, und wollte stärker daran mitwirken, Werte jenseits deutscher Grenzen für sichernswert und bedroht zu erklären und entsprechend zu verteidigen“ (vgl. Hellmann 2007: S.610). Im Laufe der 1990er Jahre wurden somit „die Parameter deutscher Sicherheitspolitik sukzessive geographisch ausgedehnt und funktional umgedeutet“ (vgl. Hellmann 2007: S.612). Anstelle der eigenen Landesverteidigung steht nun im „neuen“ Sicherheitsverständnis die Förderung demokratischer Transformationen und die Eindämmung von Gewalt auf europäischer und globaler Ebene im Vordergrund (vgl. Hellmann 2007: S.612). Neben dem verändertem Aspekt der Territorialität wird das „neue“ deutsche Sicherheitsverständnis auch zunehmend vom Aspekt der Individualisierung geprägt: Die vom Staat als zu beschützend angesehenen Gefährdeten haben sich von großen Volksgruppen über kleinere Einheiten bis hinunter zum Individuum verschoben (vgl. Böckenförde 2011: S.90). Es steht nun nicht mehr nur der eigene Staatsbürger im Zentrum sicherheitspolitischer Betrachtungen, sondern „die menschliche (humanitäre) Sicherheit findet über das Element einer kosmopolitischen Empathie ihre logische Folge“ (vgl. Böckenförde 2011: S.90) in der vom VN-Generalsekretär vorgestelltem Konzept der Schutzverantwortung (Responsibility to Protect). Diesem Konzept zufolge, welches von fast allen Staaten offiziell anerkannt wurde, sind alle Individuen gleichermaßen schützenswert. Ist ein Staat nicht in der Lage seiner Bevölkerung ein Mindestmaß an Schutz zu garantieren, so geht diese Verantwortung an Drittstaaten über. Diese Drittstaaten wie z.B. Deutschland, USA oder auch internationale Organisationen wie z.B. die UNO dürfen dafür neben zivilen Mitteln auch auf militärische Mitteln zurückgreifen (vgl. Böckenförde 2011: S.94). Somit wird also die deutsche Sicherheitspolitik nach 1990 zunehmend von einer „proaktiven“ Krisenprävention bzw. einer reaktiven Strategie des „Krisenmanagements“ geprägt, die auch den Einsatz militärischer Mittel einschließt (vgl. Hellmann 2007: S.612). All diese Veränderungen der deutschen Außen- und Sicherheitspolitik gipfelten in den Anspruch des damaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder auf einen ständigen Sitz für Deutschland im UN Sicherheitsrat, um weiterführend das internationale System als einer der Hauptmächte sicherheitspolitisch mitzugestalten (vgl. G. Schröder 2004 und auch Hellmann 2007: S.615). Dieser Anspruch stellt einen radikalen Paradigmenwechsel deutscher Sicherheitspolitik dar.

3.3 Wandel der Rolle der Bundeswehr als Instrument deutscher SicherheitspolitikWiedervereinigung

Nach der vollständigen Demilitarisierung Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge des Potsdamer Abkommens kam es erst Mitte der 1950er Jahre zur Aufstellung der Bundeswehr. Vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Kalten Kriegs erschien nämlich eine Wiederbewaffnung Deutschlands unausweichlich, um die sowjetische Bedrohung glaubwürdig begegnen zu können (vgl. Hellmann 2007: S.608). Hauptaufgabe der Bundeswehr war damals vorrangig die Verteidigung des eigenen Territoriums vor der sowjetischen Bedrohung. Des Weiteren verfolgte die NATO in Kooperation mit der deutschen Bundeswehr eine Abschreckungstaktik gegenüber dem Warschauer Pakt, was zu einem gegenseitigem Wettrüsten der beiden Blöcke führte (vgl. Varwick 2007: S.247).

Nach dem Ende des Kalten Kriegs hat sich jedoch das Sicherheits- und Verteidigungsverständnis Deutschlands und somit auch die Rolle der Bundeswehr fundamental verändert: Die bis dato zentrale Aufgabe der Bundeswehr nämlich die Landesverteidigung war nun hinfällig, da es nun keine klassische Bedrohung der eigenen Grenzen mehr gab. In den Jahren nach der Wende hat sich eine sehr weite Interpretation von „Verteidigung“ durchgesetzt. Demnach müsse, wie der damalige Verteidigungsminister Struck vor dem Hintergrund „neuer“ terroristischer Bedrohungen formulierte, Deutschland „Gefahren dort begegnen, wo sie entstehen; denn sie können unsere Sicherheit natürlich auch aus großen Entfernungen beeinträchtigen, wenn wir nicht handeln“ (vgl. Struck 2004: 2). Das Einsatzgebiet der Bundeswehr stellt für ihn nunmehr „grundsätzlich die ganze Welt“ dar. Mit diesen Worten begründete Struck die schon seit Beginn der 1990er Jahre laufenden out-of-area-Einsätze der Bundeswehr. Die Bundeswehr entwickelte sich so mit der Wiedervereinigung von einer Abschreckungsstreitmacht zu einer „Interventionsstreitmacht im Dauereinsatz, die vom Balkan über Afghanistan bis zum Horn von Afrika Sicherheit herstellen sollte“ (vgl. Hellmann 2007: S. 612). Die Bundeswehr entwickelte sich somit zu einem unverzichtbarem Instrument deutscher Außen- und Sicherheitspolitik, deren Einsatz oft durch die beiden Werte „Sicherung des (Welt)friedens“, „Unterstützung von Bündnispartnern“ und auch mit der „Wahrung der außenpolitischen Handlungsfähigkeit Deutschlands“ begründet wird (alle Zitate Struck 2004: 3, 10; vgl. auch Jung 2005).

Das Einsatzspektrum der deutschen Bundeswehr war nach 1990 sehr breit. So beteiligte sich die Bundeswehr an rein humanitären Aktionen bzw. logistische Unterstützungsarbeiten der UNO-Missionen (z.B. Kambodscha 1992, Somalia 1993...etc.), UNO-mandatierte NATO-Einsätze zur Friedenserzwingung (z.B. Operation Enduring Freedom 2001) bis hin zu Kampfeinsätzen ohne ausdrückliches UNO-Mandat (z.B. Kosovo 1999). Allen Bundeswehreinsätzen ist gemeinsam, dass sie stets in einem multilateralem Kontext unter Beteiligung von Bündnispartnern stattfinden. Dies ist nämlich die „rechtliche Voraussetzung und Bedingung“ (vgl. Gareis 2009: S.110) für internationale Bundeswehreinsätze. In einem Grundsatzurteil erlaubte das Bundesverfassungsgericht den Einsatz der deutschen Bundeswehr, wenn sie in einem „System kollektiver Sicherheit“ eingesetzt wird (vgl. Bundesverfassungsgericht 1994: 226).

[...]


[1] Siehe dazu Meier/Nelte Huhn: „ [Das] gesamte Umfeld und die spezifischen Rahmenbedingungen von Sicherheit werden vor dem Hintergrund der Globalisierung und transnationalen Gefährdungen nicht mehr vorrangig unter militärischen Kategorien definiert. Der Begriff erhielt unter der Bezeichnung Erweiterte oder Umfassende Sicherheit seit den [19]80er Jahren eine neue Dimension, die besonders die politischen, ökonomischen und ökologischen Probleme und Prozesse im weltweiten Maßstab berücksichtigt.“ (Meier/Nelte/Huhn 2008: S.410) Für weitere Informationen bez. des „erweiterten“ Sicherheitsbegriff siehe: Christopher Daase (2010): Der erweiterte Sicherheitsbegriff.

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Título
Der Bundeswehreinsatz am Horn von Afrika als Teil eines neuen, erweiterten sicherheitspolitischen Verständnisses Deutschlands?
Subtítulo
Eine politikwissenschaftliche Analyse der Operationen ATALANTA, EUCAP NESTOR und EUTM SOM
Universidad
University of Frankfurt (Main)
Calificación
1,7
Autor
Año
2014
Páginas
16
No. de catálogo
V340255
ISBN (Ebook)
9783668298996
ISBN (Libro)
9783668299009
Tamaño de fichero
624 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
bundeswehreinsatz, horn, afrika, teil, verständnis, deutschlands, eine, analyse, operationen, atalanta, eucap, nestor, eutm
Citar trabajo
Nico Kammerlunger (Autor), 2014, Der Bundeswehreinsatz am Horn von Afrika als Teil eines neuen, erweiterten sicherheitspolitischen Verständnisses Deutschlands?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340255

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