Umweltgerechtigkeit am Beispiel von Hurricane Katrina. Ethnische Zugehörigkeit und die sozioökonomische Lage


Trabajo, 2015

19 Páginas, Calificación: 1,3

Anónimo


Extracto


Inhalt

Einleitung

1. Definition und Entwicklung von Environmental Justice

2. Siedlungsgeschichte und Siedlungspolitik New Orleans

3. Demographische Situation und Auswirkungen von Hurricane Katrina

4. Kapitalsorten nach Pierre Bourdieu

5. Anwendung von Bourdieus Kapitalsorten auf von Hurricane Katrina betroffene Regionenen

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

Der Begriff der „Environmental Justice“ ist nicht nur ein in Deutschland immer häufiger auftauchender Terminus. Seinen Ursprung findet „Environmental Justice“ bereits in den frühen 1980er Jahren in den USA, wo er durch vornehmlich afroamerikanische Bürgerrechtsgruppen etabliert wurde, mit dem Ziel, Umweltbelastungen gerecht auf Bevölkerungsgruppen zu verteilen und nicht in Abhängigkeit der ethnischen Zugehörigkeit. Ethnische Zugehörigkeit und „Environmental Injustice“ korrelieren insbesondere in den USA stark und die Forderung nach einer gerechten Verteilung von Umweltbelastungen in Bezug auf Wohnung und Wohnumgebung werden zunehmend zum öffentlichen Anliegen. Die „Working Group Environmental Injustice“ der U.S. Environmental Protection Agency stellte bereits in ihrem ersten Bericht dar, dass Gemeinden innerhalb der USA, die sich aus einer finanziell schwachen Bevölkerungsgruppe und ethnischen Minoritäten zusammensetzen, häufiger von Umweltbelastungen betroffen sind.[1]

In meiner Hausarbeit möchte ich mich mit „Environmental Justice“ in Bezug auf die ethnische Zugehörigkeit und die sozioökonomische Lage am Beispiel von Hurricane Katrina auseinandersetzen und hierbei ungleiche Umweltauswirkungen auf die afroamerikanischen Bevölkerung betrachten. Fokussieren werde ich mich vor allen Dingen auf Louisiana und hierbei auf die Stadt New Orleans, die vor Hurricane Katrina zu 66 Prozent aus einem afroamerikanischen Bevölkerungsanteil bestand.

Im ersten Teil meiner Hausarbeit werde ich mit einer Begriffsklärung von „Environmental Justice“ beginnen und anschließend die Entwicklung vom bürgerrechtlichen Anliegen bis hin zu der Institutionalisierung von „Environmental Justice“ darstellen. Das zweite Kapitel rückt die Siedlungsgeschichte, die Siedlungspolitik und damit einhergehend die ungleiche Ansiedlung von Bevölkerungsgruppen in New Orleans ab dem 17. Jahrhundert in seinen Vordergrund. Es geht in diesem Kontext ferner darum, umgesetzte Projekte und Bauvorhaben, die die zunehmende Verschlechterung der Wohnsituation und Wohnumgebung der afroamerikanischen Bevölkerung verursachten, darzustellen und so aufzuzeigen, wie diese die „Environmental Injustice“ begünstigten. Das vierte Kapitel meiner Hausarbeit konzentriert sich auf die demographische Situation Louisianas und New Orleans, jedoch auch auf andere Gebiete, die durch Hurricane Katrina zerstört oder überflutet wurden. In diesem Zuge wird anhand der Fokussierung sozioökonomischer Variablen und der ethnischen Zugehörigkeit ein Überblick darüber verschafft, welche Bevölkerungsgruppen besonders stark von Hurricane Katrina betroffen waren. Da finanziell schwäche Bevölkerungsgruppen und ethnische Minderheiten zuvörderst in den USA überproportional häufig von „Environmental Injustice“ betroffen sind, setze ich mich im Anschluss hieran mit Pierre Bourdieus Theorie bezüglich unterschiedlicher Kapitalsorten und der daraus resultierenden sozialen Lage auseinander. Diese Theorie wird dann auf die demographische Situation der besonders stark von Hurricane Katrina betroffenen Bevölkerungsgruppen transferiert.

1. Definition und Entwicklung von Environmental Justice

Der Begriff „Environmental Justice“ wird im deutschen in der Regel als Umweltgerechtigkeit übersetzt. Umweltgerechtigkeit setzt sich mit unterschiedlichen Belastungen durch Umwelteinwirkungen und –schadstoffe in Wohnung und Wohnumfeld auseinander und betrachtet in diesem Zusammenhang, welche Bevölkerungsgruppen von Umweltbelastungen besonders stark betroffen sind. Hierbei werden insbesondere sozioökonomische Variablen wie das Einkommen und der berufliche Status, in den USA jedoch vornehmlich die ethnische Zugehörigkeit im Hinblick auf die Wohnung und die Wohnumgebung untersucht. Inhaltlich geht es im Anschluss ferner darum, Lösungen zugunsten einer gerechten Verteilung dieser Umweltbelastungen zu erarbeiten.[2]

Seinen Ursprung findet der Terminus in den frühen 80er Jahren in den USA. Er ist dort im Rahmen von überwiegend afro-amerikanischen Bürgerrechtsgruppen geprägt worden, die sich aufgrund der ungleichen Verteilung von Mülldeponien und weiteren Industrieansiedlungen, vornehmlich in der Nähe von ethnischen Minderheiten errichtet und betrieben, formierten.[3] In diesem Zusammenhang sind insbesondere Massenproteste wie jene in Warren County zu nennen. Diese fanden in den 1980er Jahren gegen eine Deponie mit polychlorierten Biphenylen statt. Als Folge wurde kurze Zeit später eine Studie des U.S. General Accounting Office veranlasst, die die Errichtung von Giftmülldeponien in Zusammenhang mit der ethnischen Zugehörigkeit untersuchte. Die Ergebnisse offenbarten, dass ein Großteil der Giftmülldeponien, nämlich drei Viertel, in acht untersuchten südlichen Bundesstaaten vornehmlich in Regionen errichtet wurden, in denen eine afro-amerikanische Bevölkerung ansässig war. In diesen acht Bundesstaaten machte die afro-amerikanische Bevölkerung jedoch keinen beträchtlichen Anteil aus, sondern lediglich 20 Prozent aller Anwohner. Die Ergebnisse einer weiteren Studie bestätigten, dass die Errichtung und Inbetriebnahme von Giftmülldeponien zwar auch mit Faktoren wie der Armutsquote, dem Landwert und dem Anteil an Hausbesitzern in Zusammenhang gebracht werden konnten, jedoch insbesondere mit der Zugehörigkeit zu einer spezifischen Ethnie korrelierten.[4] Die Beschreibung „black, brown, red, poor, and poisoned“ betont in diesem Kontext die Bedeutung der ethnischen Zugehörigkeit und des Einkommens für die individuelle Umweltbelastung und Gesundheit, die insbesondere in den USA stark zusammenhängen. Die ungleiche Verteilung von Umweltbelastungen, die überwiegend die afro-amerikanische Bevölkerung betraf und in engem Zusammenhang mit der ethnischen Zugehörigkeit stand, konstituierte den hieraus entstehenden Begriff des „Environmental Racism“. „Environmental Justice“ postulierten daraufhin eine Vielzahl an Bürgerinitiativen, die durch ihr Engagement enormen Druck auf die lokale, einzelstaatliche und Bundesebene ausübten.[5]

Erste Erfolge verzeichneten sich durch Institutionalisierungsprozesse der „Environmental Justice“. Nachdem ab dem Jahr 1990 diverse Konferenzen stattfanden, die insbesondere „Environmental Justice“ in ihren Fokus rückten, wurde im Jahre 1994 im Rahmen des durch Präsident Clinton verabschiedeten Executive Order (EO) 12898 die „Federal Interagency Working Group on Environmental Justice“ der U.S. Environmental Protection Agency (EPA) ins Leben gerufen.[6] Wurde die Forderung nach „Environmental Justice“ in den 1980er Jahren noch vornehmlich durch Bürgerrechtsinitiativen getragen, so wurde sie in den 1990er Jahren zum politischen Anliegen. Insbesondere der von Bill Clinton im Jahre 1994 verabschiedete Executive Order 12898 kennzeichnet sich durch seine Forderung nach Umweltgerechtigkeit für zuvörderst soziale Minderheiten und einkommensschwache Bevölkerungsgruppen:[7]

„To the greatest extent practicable and permitted by law, and consistent with the principles set forth. In the report on the National Performance Review, each Federal agency shall make achieving environmental justice part of its mission by identifying and addressing, as appropriate, disproportionately high and adverse human health or environmental effects of its programs, policies, and activities on minority populations and low-income populations in the United States and its territories and possessions, the District of Columbia, the Commonwealth of Puerto Rico, and the Commonwealth of the Marian islands.“ (EO 12898)[8] Damit wird „Environmental Justice“ nicht nur zum politischen Ziel ernannt, sondern in diesem Zuge ebenso als Handelsrichtlinie für jedwede Bundesbehörde erkoren. Ebenso wird die Abschätzung möglicher Gesundheitseffekte und –risiken in den Vordergrund jeglicher politischer Aktivitäten und Entscheidungen gerückt, mit dem Ziel, Minoritäten und einkommensschwache Haushalte diesbezüglich nicht zu benachteiligen. Heutzutage ist diese Forderung des Executive Order 12898 insofern noch immer von immenser Relevanz, als dass sich jedes staatliche Handeln mit Umweltbezug als komparabel mit diesem Erlass erweisen muss.[9]

Das Ziel, Handlungen mit ungleichen Auswirkungen auf unterschiedliche Minderheiten zu vermeiden, rückt auch Titel VI des Civil Rights Act in den Vordergrund und verbietet ein solches Handeln.[10] Nichtsdestotrotz stoßen Titel VI und auch das Wirken der EPA in der Realität an ihre Grenzen. 2001 verabschiedete das United States Supreme Court den Beschluss Alexander v. Sundoval, welcher festlegt, dass Privatpersonen kein Klagerecht bezüglich ungleicher Auswirkungen, wie in Paragraph § 602 von Titel VI festgelegt, besitzen.[11] Sich Alexander v. Sundoval anschließend, folgte ein weiterer Beschluss des U.S. Third Circuit Court of Appeals, der besagt, dass es Privatpersonen nicht gestattet ist, die Beschlüsse der EPA bezüglich ungleicher Auswirkungen mithilfe der Civil Rights Satzung und 42 USC § 1983 durchzusetzen.[12] Mit diesen Beschlüssen ist es privaten prozessführenden Parteien unmöglich, Forderungen bezüglich einer Umweltgerechtigkeit, die auf ungleichen Auswirkungen basieren, geltend zu machen. Verdeutlicht wird hierdurch gleichzeitig, dass die Gründung der EPA zwar eine Institutionalisierung von „Environmental Justice“ und hiermit einen Meilenstein darstellte, insbesondere Executive Order 12898 jedoch keinerlei gerichtlichen Überprüfungen inkludiert. Mängel in der Arbeitsweise der EPA rücken die Frage nach einer effektiven Bekämpfung von „Environmental Justice“ zunehmend in den Vordergrund. 10 Jahre nach Gründung der EPA im Jahre 2004 hatte die EPA weder niedrigverdienende noch Gemeinschaften mit Minderheiten bestimmt und ebenso wenig den Terminus „disproportionately impacted“ definiert. Auch Überprüfungen von „Environmental Justice“, wie es der Executive Order 12898 vorsieht, lagen im Jahre 2006 seitens der EPA bei lediglich 60 Prozent.[13]

[...]


[1] Elvers, Horst-Dietrich: UFZ-Diskussionspapiere. Umweltgerechtigkeit (Environmental Justice). Integratives Paradigma der Gesundheits- und Sozialwissenschaften? Leipzig 2005, S. 3 f.

[2] Elvers, Horst-Dietrich: UFZ-Diskussionspapiere. Umweltgerechtigkeit (Environmental Justice). Integratives Paradigma der Gesundheits- und Sozialwissenschaften? Leipzig 2005, S. 1 ff.

[3] Mielck, A.; Heinrich, J.: ‘Environmental Justice‘ (Umweltbezogene Gerechtigkeit): Faire Verteilung von Umweltbelastungen auf verschiedene Bevölkerungsgruppen. Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, Neuherberg 2001, S. 3.

[4] Mielck, A.; Heinrich, J.: ‘Environmental Justice‘ (Umweltbezogene Gerechtigkeit): Faire Verteilung von Umweltbelastungen auf verschiedene Bevölkerungsgruppen. Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, Neuherberg 2001, S. 3.

[5] Maschewsky, Werner: Umweltgerechtigkeit – Gesundheitsrelevanz und empirische Erfassung. Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung, Berlin 2004, S. 7.

[6] U.S. Environmental Protection Agency: Federal Interagency Working Group. Abrufbar unter: http://www.epa.gov/environmentaljustice/interagency/

[7] Mielck, A.; Heinrich, J.: ‘Environmental Justice‘ (Umweltbezogene Gerechtigkeit): Faire Verteilung von Umweltbelastungen auf verschiedene Bevölkerungsgruppen. Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, Neuherberg 2001, S. 4.

[8] The White House: Executive Order (1994). Abrufbar unter: http://www.epa.gov/environmentaljustice/resources/policy/exec_order_12898.pdf

[9] Mielck, A.; Heinrich, J.: ‘Environmental Justice‘ (Umweltbezogene Gerechtigkeit): Faire Verteilung von Umweltbelastungen auf verschiedene Bevölkerungsgruppen. Forschungszentrum für Umwelt und Gesundheit, Neuherberg 2001, S. 4.

[10] Village of Arlington Heights et al. v. Metropolitan Housing Development Corp. et al.: 429 U.S. 252 (1977).

[11] Alexander v. Sandoval: 532 U.S. 275 (2001). Abrufbar unter: https://supreme.justia.com/cases/federal/us/532/275/case.html

[12] U.S. Third Circuit Court of Appeals: § 1983. Civil action for deprivation of rights. Abrufbar unter: http://www.gpo.gov/fdsys/pkg/USCODE-2009-title42/pdf/USCODE-2009-title42-chap21-subchapI-sec1983.pdf

[13] Office of Inspector General: Evaluation Report. EPA Needs to Conduct Environmental Justice Reviews of Its Programs, Policies, and Activities. Report No. 2006-P-00034. U.S. Environmental Protection Agency, 2006, S. 5. Abrufbar unter: http://www.epa.gov/oig/reports/2006/20060918-2006-P-00034.pdf

Final del extracto de 19 páginas

Detalles

Título
Umweltgerechtigkeit am Beispiel von Hurricane Katrina. Ethnische Zugehörigkeit und die sozioökonomische Lage
Universidad
University of Hamburg  (Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften)
Curso
Soziologische Forschung zur Energiewende
Calificación
1,3
Año
2015
Páginas
19
No. de catálogo
V340263
ISBN (Ebook)
9783668299047
ISBN (Libro)
9783668299054
Tamaño de fichero
881 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
umweltgerechtigkeit, beispiel, hurricane, katrina, ethnische, zugehörigkeit, lage, analyse
Citar trabajo
Anónimo, 2015, Umweltgerechtigkeit am Beispiel von Hurricane Katrina. Ethnische Zugehörigkeit und die sozioökonomische Lage, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/340263

Comentarios

  • No hay comentarios todavía.
Leer eBook
Título: Umweltgerechtigkeit am Beispiel von Hurricane Katrina. Ethnische Zugehörigkeit und die sozioökonomische Lage



Cargar textos

Sus trabajos académicos / tesis:

- Publicación como eBook y libro impreso
- Honorarios altos para las ventas
- Totalmente gratuito y con ISBN
- Le llevará solo 5 minutos
- Cada trabajo encuentra lectores

Así es como funciona