Das Recht auf Nahrung ist ein allgemeines Menschenrecht und findet unter Art. 25 Eingang in die Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Konkretisiert wird es durch den Art. 11 im Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) von 1966. Hier wird das Recht auf Nahrung als Verantwortung der Staaten, aber auch der internationalen Gemeinschaft begriffen. Über die letzten Jahrzehnte hinweg kam es immer wieder zu Verletzungen dieses Rechts in Ländern Lateinamerikas, Südostasiens und Afrikas.
Seit einigen Jahren wird durch die Öffnung von Märkten, durch Privatisierung und Kommerzialisierung vormals geschützter Sektoren ein Modell in vielen Entwicklungsländern vorangetrieben, das auf marktwirtschaftlichen Prinzipien beruht und zur Lösung von Problematiken wie Ernährungssicherheit beitragen soll. Einer der Kernpunkte dieser Reformen ist die Öffnung von ehemals eher abgeschotteten Sektoren wie der Landwirtschaft für Ausländische Direktinvestitionen (ADI). Bei ADI in Land in Entwicklungsländer geht es vor allem um die Landnahme zur Kultivierung von Nahrungsmitteln, Futter oder um die Produktion von Treibstoff wie Biodiesel für den nationalen wie internationalen Markt. Dies kann bedeuten, dass Flächen, die ursprünglich der traditionellen Subsistenzlandwirtschaft von Kleinbauern oder Viehzüchtern zur Verfügung standen, zumeist durch den Staat an ausländische Staatsunternehmen oder privatwirtschaftliche transnationale Unternehmen (TNUs) zugeschlagen werden und somit nicht mehr der unmittelbaren Ernährungssicherung zur Verfügung stehen. Diese Einordnung ist eng verbunden mit dem Begriff land grabbing bzw. water grabbing, der in der momentan geführten Debatte vorrangig verwendet wird.
Inhaltsverzeichnis
1. Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche
2. Globale Investitionen in Landfläche
3. Internationales Investitionsschutzsystem und Menschenrechte
4. Private Akteure und Menschenrechte
5. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht den wachsenden Zielkonflikt zwischen dem internationalen Investitionsschutzsystem und der Gewährleistung des Menschenrechts auf Nahrung im Kontext großflächiger Landinvestitionen (Land grabbing) in Entwicklungsländern. Dabei wird analysiert, wie Investitionsverträge staatliche Regulierungsspielräume einschränken und lokale Gemeinschaften sowie deren Lebensgrundlagen gefährden.
- Konflikt zwischen Investitionsschutz und Menschenrechten
- Dynamiken und Treiber globaler Landinvestitionen
- Einfluss von Stabilisierungsklauseln und Schiedsgerichten
- Die Rolle privater Akteure und Governance-Defizite
- Auswirkungen auf Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität
Auszug aus dem Buch
Internationales Investitionsschutzsystem und Menschenrechte
Das heutige internationale Investorschutzsystem entwickelte sich vor allem aufgrund der historischen Erfahrung der Verstaatlichung von Unternehmensteilen in den 1970er Jahren im Zuge der Entkolonialisierung und Unabhängigkeitsbestrebungen vieler ehemaliger Kolonien. Während der letzten 30 Jahre wurden diese Regeln jedoch inhaltlich stark ausgeweitet, so dass sie weite Bereiche staatlicher Souveränität wie Finanz-, Umwelt- und Sozialpolitik betreffen. Dennoch hat sich die Mehrzahl der Staaten freiwillig diesem System unterworfen, da Investitionen als essentieller Bestandteil wirtschaftlicher Entwicklung verstanden werden. Im globalen Wettbewerb von Staaten um Investitionen in unterschiedliche Sektoren lässt sich nach Dolzer und Schreuer (2008: 23) daher festhalten, dass durch den Abschluss eines internationalen Investitionsabkommens: „[…]the host state deliberately renounces an element of its sovereignty in return for a certain new opportunity.“ Die heute angewandten Prinzipien dieses Rechtsgebiets haben sich daher zu globalen Standardregeln für ADI im Sinne einer Global Economic Governance entwickelt.
In den Zielländern von ADI verhandeln vornehmlich die dortigen Regierungen die Investitionsdeals mit ausländischen Investoren aus, da es wenig dokumentierten Landbesitz von Privatleuten gibt. In Ländern wie Äthiopien und Mosambik wird alles Land qua Verfassung staatlich kontrolliert (FAO 2009a). Ebenso schließen Staaten untereinander bilaterale Investitionsverträge (BITs) ab, welche einen legalen Schutz für Investitionsprojekte bilden (GTZ 2009: 14). Menschenrechtliche Verpflichtungen finden in diesen Verträgen jedoch zumeist keinen Eingang (de Schutter 2005: 435). Ebenso fördern Heimatstaaten von Investoren durch Subventionen, durch bürokratische Hilfen sowie durch Vergabe von Garantien und Versicherungen die Investitionstätigkeit ihrer Unternehmen (Cotula et al. 2009: 27ff.).
Zusammenfassung der Kapitel
Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche: Einleitung in die Problematik der Menschenrechtsverletzungen durch großflächige Landnahmen im Zuge der Globalisierung.
Globale Investitionen in Landfläche: Darstellung der Zunahme von Landinvestitionen seit der Finanzkrise 2007/2008 und deren Motive wie Ernährungssicherheit in Investorländern und Renditesuche.
Internationales Investitionsschutzsystem und Menschenrechte: Analyse der Normenkollision zwischen Investitionsrecht und dem Recht auf Nahrung sowie der einschränkenden Wirkung von Investitionsverträgen auf staatliches Handeln.
Private Akteure und Menschenrechte: Untersuchung der Governance-Defizite bei transnationalen Unternehmen und die begrenzte Wirkung freiwilliger Verhaltenskodices.
Fazit: Zusammenfassende Bewertung, wie das internationale Investitionsrecht staatliche Souveränität unterminiert und die menschenrechtliche Verantwortung von Staaten und Unternehmen stärkt.
Schlüsselwörter
Land grabbing, Menschenrecht auf Nahrung, Investitionsschutz, Ernährungssicherheit, Ernährungssouveränität, Bilaterale Investitionsverträge, Schiedsgerichte, Indirekte Enteignung, Transnationale Unternehmen, Stabilisierungsklauseln, Landverpachtung, Menschenrechte, Governance, Äthiopien, Agrarinvestitionen.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert, wie internationale Investitionsabkommen und die Aktivitäten ausländischer Investoren in Landfläche mit den Menschenrechten, insbesondere dem Recht auf Nahrung, in Entwicklungsländern kollidieren.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Felder sind internationales Investitionsrecht, Ernährungssicherheit, staatliche Souveränität, die Rolle transnationaler Unternehmen und zivilgesellschaftliche Mitspracherechte.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es, den Konflikt zwischen dem Schutz von Investitionen durch internationales Recht und der staatlichen Verpflichtung zur Gewährleistung des Rechts auf Nahrung in Zielländern aufzuzeigen und die daraus resultierende Normenkollision darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Arbeit?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten juristischen und politikwissenschaftlichen Analyse unter Einbeziehung relevanter internationaler Verträge, Fachliteratur und Fallbeispiele aus Sub-Sahara-Staaten.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil befasst sich mit der Genese des Investitionsschutzsystems, der Funktionsweise von Stabilisierungsklauseln, der Rechtsunsicherheit in Zielländern und der begrenzten Haftung privater Investoren.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Publikation?
Die Arbeit wird wesentlich durch Begriffe wie "Land grabbing", "Investitionsschutz", "Ernährungssouveränität" und "Recht auf Nahrung" geprägt.
Warum spielt die Ernährungssouveränität eine wichtige Rolle?
Sie bildet den Gegenentwurf zum reinen marktwirtschaftlichen Modell der Ernährungssicherheit und betont das Recht von Nationen und Gemeinschaften, ihre Nahrungsmittel selbstbestimmt und unabhängig zu produzieren.
Welche Bedeutung haben Stabilisierungsklauseln in Investitionsverträgen?
Diese Klauseln verhindern, dass Gaststaaten Gesetze zugunsten von Menschrechten oder Umweltstandards ändern können, ohne den Investoren entschädigungspflichtig zu werden, was die staatliche Handlungsfähigkeit einschränkt.
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- Martin Kurray (Author), 2014, Das Menschenrecht auf Nahrung bei Direktinvestitionen in Landfläche, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/341394