Sozialisation im Diskurs deutscher Sozialpolitik und Sozialrecht

Menschen mit psychischer Erkrankung


Trabajo Escrito, 2016

26 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Themenwahl und Begrenzung
1.2 Strukturgebung
1.3 Gesundheit & Psychische Erkrankung

2. Werden Menschen mit psychischer Erkrankung sozial benachteiligt?
2.1 Stigma und Stigmatisierung
2.2 Befinden sich Stigmatisierung und Diskriminierung im Wandel?

3. Welche Entwicklung und Antworten hat die Sozialpolitik für Menschen mit psychischer Erkrankung von der Industrialisierung bis heute?
3.1 Industrialisierung
3.2 Von der Industrialisierung zur Dienstleistungsgesellschaft
3.3 Politisch aktiv für Menschen mit psychischer Erkrankung gegen Stigmatisierung

4. Schaffen von Verbindlichkeit im Rechtssystem

5. Soziale Arbeit mit psychisch erkrankten und behinderten Menschen

6. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

In Anbetracht der statistisch erfassten Zahlen von Menschen mit psychischer Erkrankung befasse ich mich mit einem hoch aktuellen Themenkomplex, wie dies beispielhaft aus dem Positionspapier der DRV (Deutschen Rentenversicherung) hervorgeht (PP DRV, 2014, S.7). Laut dieser Studie sind 43% der deutschen Bevölkerung in irgendeinem Lebensabschnitt von einer psychischen Erkrankung betroffen. Depressionen sowie Angststörungen werden am häufigsten genannt. Die Geschlechterverteilung ist auffallend, da Frauen deutlich häufiger betroffen sind als Männer. Verzeichnet werden, laut der in der Studie verwendeten Angaben der Krankenkassen, 259 Arbeitsausfalltage bei den Frauen und 156 bei den Männern, jeweils pro 100 Versicherte. Somit bilden psychische Erkrankungen die zweithäufigste Ursache für Arbeitsunfähigkeit. Bei der erfassten Personengruppe handelt es sich um die mittlere Altersgruppe. Auffallend ist auch, dass die im Jahr 2012 für diese Erkrankungsgruppe erfassten Fehlzeiten mit 33 Tagen doppelt so lang andauerten als für andere Erkrankungen. Im Fehlzeiten-Report des wissenschaftlichen Instituts der AOK wird verdeutlicht, dass die Fälle von Arbeitsunfähigkeit von 1994 bis 2012 um 120% angestiegen sind. Eine weitere Auswirkung ist bei der Erwerbsminderungsrente zu verzeichnen. Hierbei werden vor allem Menschen erfasst, welche „affektive, neurotische Belastungs- und Anpassungsstörungen“ haben. Da diese Personengruppe den größten Anteil bei der Erwerbsminderungsrente ausmachen. Im Jahr 2012 kam es zu 37% Berentungen aufgrund von verminderter Erwerbsfähigkeit (PP DRV, 2014, S.7-9).[1] Bei den daraus hervorgehenden Reha-Leistungen fällt erneut ein deutlicher Unterschied bei Männern und Frauen auf. Bezogen auf das Jahr 2012 waren es bei den Frauen 5,5 von 1000 und bei den Männern 2,7 von 1000, welche bewilligte Reha-Leistungen in Anspruch genommen haben (ebd., S.13).

Nicht zu vergessen sind die komorbiden psychischen Störungen, davon sind die Menschen betroffen, die an einer körperlichen Erkrankung leiden, zu welcher eine psychische Störung hinzu kommt. Handelt es sich um eine chronische (länger als sechs Monate andauernd) Krankheit, tritt die psychische Störung doppelt so häufig auf als bei körperlich gesunden Menschen. Die Kombination aus körperlicher und psychischer Erkrankung ist häufig die Grundlage für chronische Verläufe. Diese setzen wiederum die Motivation für eine Behandlung herab und erhöhen einerseits die Empfindlichkeiten für weitere Erkrankungen, andererseits erhöhen sie die Sterblichkeit. Dieser Kreislauf erhöht die Kosten innerhalb der Vorsorgesysteme (ebd., S.11).

Trotz der hohen, statistisch gestiegenen Zahlen sind sich die Experten einig, dass die psychischen Erkrankungen nicht gestiegen, sondern seit Jahrzehnten stabil geblieben sind. Verändert hat sich lediglich der Umgang in Form einer höheren Sensibilität und Offenheit, bei Ärzten wie Betroffenen. Die Zahlen seien erhöht, da es einfacher geworden sei, öffentlich zu bekennen, dass man psychisch erkrankt sei (ebd., S. 9).

Besonders erleichternd scheint das Zugeben einer psychischen Erkrankung mit der oft selbst gewählten Diagnose „Burnout“. Obwohl dieser Begriff im Diagnosemanual des ICD-10 nur als Z-Diagnose[2] aufgeführt wird, führt er in der Gesellschaft zu einer hohen Akzeptanz. Über diese Begriffsdefinition ist es den Betroffen leichter möglich zuzugeben, dass sie müde, erschöpft und überfordert sind (ebd., S.12).

Mit Blick darauf, dass sich alle aufgeführten Inhalte auf Deutschland beziehen und dieser ein Sozialstaat (Dietz, Frevel und Toens, 2015, S.11) ist, hat dies auch zur Folge, dass die Allgemeinheit für die erheblichen Kosten, welche durch M.m.p.E. (Menschen mit psychischer Erkrankung) und deren Versorgung entstehen, aufkommen muss. Somit wirkt sich eine psychische Erkrankung nicht nur auf Einzelne, sondern auf die Gesamtbevölkerung aus.

In Anbetracht der bisher aufgeführten Fakten und Daten, bilden psychische Erkrankungen aufgrund ihrer Häufigkeit und Vielfältigkeit sowie den Ausprägungen und variierenden Verläufen mit nachhaltigen Auswirkungen auf den Sozialstaat, ein Themengebiet, mit dem ich mich gerne in dieser Hausarbeit beschäftigen möchte.

1.1 Themenwahl und Begrenzung

Um eine überschaubare und schlüssige Erarbeitung innerhalb eines sehr großen Themengebietes zu gewährleisten, konzentriere ich mich in meiner nachfolgenden Hausarbeit auf die Fragen der sozialgesellschaftlichen, sozial- und gesundheitspolitischen sowie der sozialrechtlichen Dimensionen von betroffenen Menschen mit psychischer Erkrankung. Alle drei Themen sind inhaltlich aufeinander bezogen und durchdringen sich wechselseitig.

Hierbei leiten mich im Besonderen die Fragen: 1.Inwiefern psychisch kranke Menschen von sozialer Ungleichheit betroffen sind? 2. Welche Antworten die Sozialpolitik darauf findet? Und 3. wie diese im Sozialrecht verankert sind?

Außer Acht lassen werde ich aufgrund der inhaltlichen Fülle, psychologische Beschreibungen, Deutungen und Auswirkungen von Krankheitsbildern, wie sie auch in der ICD-10-Klassifikation psychischer Störungen zu finden sind. Das ICD-10 ist ein Klassifizierungssystem der WHO (Weltgesundheitsorganisation) mit internationaler Gültigkeit (Metzler, 2011, S. 103).

Eine weitere Eingrenzung nehme ich vor, indem ich mich in meinen Ausführungen auf erwachsene Menschen mittleren Alters beziehen werde, ohne Berücksichtigung der Kinder und Jugendlichen, Familien sowie Menschen ab dem Rentenalter. Alle genannten Personen können ebenso von psychischen Erkrankungen und deren Konsequenzen in ganz unterschiedlichen Kontexten betroffen sein.

An dieser Stelle möchte ich ebenfalls betonen, dass die Formen, Ausprägungen, Verläufe und Behandlungsmethoden inklusive präventiver Maßnahmen sehr unterschiedlich sein können und insofern keine Erarbeitung in dieser Hausarbeit möglich ist, sondern als Ziel ein grober, allgemein gefasster Überblick im Vordergrund steht.

Inhaltlich stütze ich mich bei meinen Ausführungen auf soziologische, sozialpolitische und sozialrechtliche Fachliteratur. Ergänzt wird die Darstellung durch Studien und Artikel, welche ich zumeist dem Internet entnommen habe.

Das Positionspapier der DRV beziehe ich mehrfach mit ein, da dort, gut zusammengefasst, die aktuellsten Zahlen der darin aufgeführten Studien verwendet wurden. Bei Dörner habe ich einen guten Überblick der Entwicklungsgeschichte als auch Gedanken zur Zukunftsgestaltung gefunden. Charlotte Jurks kritische Gedanken aus dem Blickwinkel der Psychologie gehörten für mich thematisch unabdingbar hinzu. Goffmann bot mir eine umfassende Auseinandersetzung mit dem Thema Stigmatisierung und Diskriminierung. Mit weiteren Artikeln welche von Ämtern und Behörden sowie der Zeitung veröffentlicht wurden, konnte ich genannte Aspekte schlüssig ergänzen.

1.2 Strukturgebung

Zu Beginn meiner Hausarbeit verwende ich vorwiegend Daten und Zahlen, um die Aktualität meines Themas zu belegen. Zur besseren Verständlichkeit werde ich mich daran anschließend um die Annäherung wesentlicher Begriffe bemühen. Im Anschluss daran beschäftige ich mich mit den drei inhaltlich knapp gefassten Themengebiete der Sozialgesellschaft, der Sozialpolitik und dem Sozialrecht.

Bei der Beschäftigung mit der Sozialgesellschaft wird eine weitere Begriffsannäherung nötig, um den Kernbereich der sozialen Ungleichheit herausarbeiten zu können. Anhand einiger Beispiele werde ich Einblicke geben, ob und inwiefern M.m.p.E. und Behinderung soziale Ungleichheit widerfährt. Im Anschluss wird es darum gehen, welchen Einfluss die Gesellschaft mit den Mitteln der Politik auf meine Schwerpunktgruppe hat. Hierbei verwende ich eine knappen geschichtlichen Abriss um diesen mit aktuellen Einschätzungen zu vergleichen. Im Nachfolgenden werde ich die rechtlichen Regelungen anhand des SGB IX (Sozialgesetzbuch) aufgreifen, um darzulegen, welche politischen Maßnahmen gesetzlich verankert wurden. In einer sehr knappen Zusammenfassung werde ich daran anschließend die sich aus dem Verlauf ergebenden Handlungsfelder der Sozialen Arbeit für M.m.p.E. und Behinderung aufgreifen. Abschließend wird es darum gehen, mein Fazit aus dem erarbeiteten Wissen zu ziehen.

1.3 Gesundheit & Psychische Erkrankung

Bevor es um die Auseinandersetzung mit Erkrankung geht, möchte ich mich gerne damit befassen, wie Gesundheit beschrieben wird. Hierzu werde ich mich auf die WHO beziehen. Die WHO ist eine Sonderorganisation der vereinten Nationen, welche 194 Mitgliedstaaten umfasst und ihren Sitz in Genf hat. Da ihr die Aufgabe obliegt Krankheiten zu bekämpfen und die Gesundheit zu fördern, hat sie sich damit befasst, wie Gesundheit beschrieben werden kann (Spatz, 2011, S. 972).

Aus der Verfassung der WHO möchte ich folgenden Teil als Zitat heranziehen:

„Die Gesundheit ist ein Zustand des vollständigen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlergehens und nicht nur das Fehlen von Krankheit oder Gebrechen. Der Besitz des bestmöglichen Gesundheitszustandes bildet eines der Grundrechte jedes menschlichen Wesens, ohne Unterschied der Rasse, der Religion, der politischen Anschauung und der wirtschaftlichen oder sozialen Stellung“ (WHO, 2014, S.1)

Wie dem Gesundheitsbegriff der WHO im zweiten Satz zu entnehmen ist, werden verschiedenen Kategorien wie „Rasse, Religion, politische Anschauung sowie wirtschaftliche oder soziale Stellung“ benannt. Diese stehen in Wechselwirkung miteinander und beeinflussen sich gegenseitig (ebd.).

Zeitlich gesehen, ist die Verwendung der Begrifflichkeit „Krankheit der Psyche“ noch relativ jung. Der Jurist Torben Götz schreibt in seiner Dissertation, dass noch im 19. Jahrhundert von „Geisteskrankheit“ und „Geistesschwäche“ die Rede war. Erst im Jahr 1992 zog der Begriff der „psychischen Erkrankung“ ins BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ein (Götz, 2012, S.21/22).

Im Jahr 1996 wurde der Begriff „Krankheit“ durch den Begriff „Störung“ ersetzt. (Jurk, 2014, S.151). In der Literatur der letzten drei Jahre wird der Begriff Krankheit häufig durch Störung ersetzt oder die Begriffe werden ergänzend verwendet. Im Positionspapier der DRV wird die Verwendung des Begriffes Störung wie folgt begründet: „…weil sie noch offen lässt, ob es sich um eine Krankheit im engeren Sinne oder eher um eine ausgeprägte psychische Belastung handelt“ (PP DRV, S.7).

Es gibt viele psychische Erkrankungen, welche in ihrer Form und ihrem Auftreten einen deutlich längeren Zeitraum überspannen, als bei den am häufigsten z.B. von der DRV statistisch erfassten Angststörungen und Depressionen. Mit der Dauer der Krankheit verändert sich die Begriffsbestimmung.

Sind Menschen in ihrer Funktion, bezogen auf ihre körperliche, geistige oder seelische Gesundheit, voraussichtlich länger als sechs Monate so stark beeinträchtigt, dass sie vom üblichen Zustand, welcher ihrem Lebensalter entspräche, abweichen und aus diesem Grund nicht mehr adäquat am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, spricht der Gesetzgeber von einer Behinderung. Hierzu zählen auch die Personen, bei welchen eine Beeinträchtigung zu erwarten ist und sie somit von Behinderung bedroht sind. (§2, Abs.1, SGB IX §§) Im Verlauf meiner Hausarbeit werde ich M.m.p.E. und Behinderung immer wieder gemeinsam nennen, da die soziologische, politische und rechtliche Betrachtung beider Erkrankungsstadien ineinander fließen. In der UN-BRK Art. 1(UN-Behindertenrechtskonvention), werden M.m.p.E. und M.m.B. (Menschen mit Behinderung) dem Gesetz nach gemeinsam eingeordnet (Borstel und Tappe, 2014, S. 31).

Der deutsche Mediziner und Psychiater Klaus Dörner nennt in seinem Buch „Irren ist menschlich“ als Diagnosegrundlage für eine psychische Erkrankung, ein fehlerhaftes Verhalten beim Betroffenen sich selbst, den eigenen Gefühlen als auch in Beziehung Anderen gegenüber. Menschen mit diesem Verhalten werden auch als verrückt, abweichend und irre bezeichnet (Dörner et al., 2012, S. 36/37).

2. Werden Menschen mit psychischer Erkrankung sozial benachteiligt?

In das Thema der sozialen Ungleichheit möchte ich mit dem französischen Soziologen Bourdieu einsteigen. Bourdieu hat empirisch erforscht, wie Gesellschaft Erkenntnis von Normalität entwickelt und diese Erkenntnisse 1987 in seinem Buch „Der feine Unterschied“ publiziert.

Damit Menschen als irre, verrückt und abweichend wahrgenommen werden können, bedarf es zuvor einer übereinstimmenden Sicht bezogen auf Normierung, an welcher Abweichung erkannt werden kann. Er schreibt, dass die Gesellschaft ihre sozialen Strukturen inkorporiert. Dies bedeutet, dass Werte und Normen von der Gesellschaft selbst definiert und festgelegt werden. Diese wiederum finden durch die beständige Reproduktion, also einer wechselseitigen Wiederholung von Inhalten, eine so breite Übereinstimmung in der Gesellschaft, dass diese in Folge das Gefühl hat, dass ihre Überzeugungen und Einstellungen schon immer da gewesen und somit richtig seien. Als wäre auf diese Weise eine allgemeingültige Wahrheit, wie Normalität festzulegen ist, geschaffen worden. Schlussendlich führen diese Vorgänge der Normierung, zu sozialer Ungleichheit. Denn wo es Normalität gibt, gibt es auch Abnormität (Bourdieu, 1987, S.730).

Schweitzer und Schlippe haben sich 2007, zwanzig Jahre später, in derselben Weise geäußert. Sie schreiben, dass die Frage, welcher Person die Störung in deren Problemsystem als Krankheit zugeschrieben wird, häufig zuerst einer sozialen Aushandlung bedarf. Krankheiten seien somit unter anderem als soziale Konstruktion zu verstehen, was bedeutet, dass die Gesellschaft darüber entscheidet, was als krank bezeichnet werden sollte und was nicht (Schweitzer & Schlippe, 2009, S.17).

Dörner schrieb 2012, dass das Fehlverhalten eines Menschen nicht isoliert betrachtet werden soll, sondern im Bezug zum Gesamtkontext des Lebensumfeldes des Betroffenen gesehen werden sollte (Dörner, 2012, S.37). Die zwei letztgenannten Beiträge verdeutlichen eine Entwicklung, welche in ihrer Betrachtung den/die Betroffene(n), in den Bezug seiner/ihrer umfassenderen System- und Lebensweltbetrachtung einbetten. Unabhängig davon, bleibt die Abweichung der M.m.p.E. von der Norm bestehen.

2.1 Stigma und Stigmatisierung

Menschen mit psychischer Erkrankung gehören zu einer Personengruppe, welche von sozialer Ungleichheit betroffen ist. Denn die Abweichung von der Norm zieht Konsequenzen in Form von Reaktion der Gesellschaft nach sich. In diesem Zusammenhang bin ich mehrfach auf die Begriffe Stigma, Stigmatisierung sowie Diskriminierung gestoßen. Daher möchte ich diesen Begrifflichkeiten und ihren Auswirkungen besondere Aufmerksamkeit widmen.

[...]


[1] Alle im Positionspapier der DRV zusammengefassten Quellen befinden sich detailliert im

Literaturverzeichnis.

[2] Unter einer Z-Diagnose (ICD-10 Kapitel 11) wird aufgeführt, welche Symptome den Gesundheitszustand beeinflussen und in Folge zur Nutzung des Gesundheitswesens führen.

Final del extracto de 26 páginas

Detalles

Título
Sozialisation im Diskurs deutscher Sozialpolitik und Sozialrecht
Subtítulo
Menschen mit psychischer Erkrankung
Universidad
University of Applied Sciences Esslingen; Göppingen  (Fachhochschule)
Curso
Vorlesung
Calificación
1,7
Autor
Año
2016
Páginas
26
No. de catálogo
V341633
ISBN (Ebook)
9783668313873
ISBN (Libro)
9783668313880
Tamaño de fichero
701 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Sozialpolitik, Sozialrecht, Soziale Ungleichheit
Citar trabajo
Renate Dertinger (Autor), 2016, Sozialisation im Diskurs deutscher Sozialpolitik und Sozialrecht, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/341633

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