Die vorliegende Arbeit dient dazu, die Rolle des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in der Bundesrepublik Deutschland darzustellen. In der verfassungs- (prozess-) rechtlichen Literatur wird immer wieder betont, dass es sich bei dem BVerfG um keine "Superrevisionsinstanz" handelt. Weiterhin wird das BVerfG als "passives Gericht" bezeichnet, das aber gleichwohl auch materiell zum "Agendasetter" werden kann. Zudem wird regelmäßig davor gewarnt, dass das BVerfG nicht zu einem "Ersatzgesetzgeber" werden dürfe.
Ziel der Arbeit ist es, die Frage zu beantworten, ob das BVerfG weder "Superrevisionsinstanz" noch "Ersatzgesetzgeber" ist. Dazu werden die oben genannten zentralen Begrifflichkeiten betrachtet und präzisiert.
Der Aufbau der vorliegenden Hausarbeit ist zielorientiert und untergliedert die Arbeit in vier Kapitel. Im Hauptteil wird zunächst die Institution BVerfG in das politische System der BRD eingeordnet. Anschließend wird das Verfassungsgericht in den Kontext zu den zentralen Begriffen dieser Arbeit gestellt. Dazu wird die Bedeutung des Begriffs „Superrevisionsinstanz und die Gründe dafür, weshalb das BVerfG keine ist, erläutert. Ebenso wird aufgezeigt wie das BVerfG zugleich „passives Gericht“ und „Agendasetter“ sein kann. Darüber hinaus wird die Bezeichnung des BVerfG als „Ersatzgesetzgeber“, insbesondere im Hinblick auf die Inhalte des Art. 20 GG, kritisch erörtert. Dies bildet den Schwerpunkt dieser Arbeit. Abschließend werden die wesentlichen Erkenntnisse rückblickend reflektiert und ein Fazit gezogen.
Inhaltsverzeichnis
- Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
- Institution Bundesverfassungsgericht
- Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts
- Das Bundesverfassungsgericht als „Superrevisionsinstanz“?
- Das Bundesverfassungsgericht als „passives Gericht“ und „Agendasetter\"?
- Das Bundesverfassungsgericht als Ersatzgesetzgeber?
- Bedeutung
- Kritische Analyse im Hinblick auf Art. 20 GG
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem Bundesverfassungsgericht und seiner Rolle im deutschen Rechtssystem. Sie untersucht die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht als „Superrevisionsinstanz“ oder als „Ersatzgesetzgeber“ betrachtet werden kann.
- Die institutionelle Einordnung des Bundesverfassungsgerichts
- Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als „Superrevisionsinstanz“
- Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als „passives Gericht“ und „Agendasetter“
- Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als „Ersatzgesetzgeber“
- Die Bedeutung und die kritische Analyse der Rolle des Bundesverfassungsgerichts im Hinblick auf Art. 20 GG
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel erläutert die Zielsetzung und den Aufbau der Arbeit. Kapitel zwei behandelt die institutionelle Einordnung des Bundesverfassungsgerichts. Kapitel drei befasst sich mit der Rolle des Bundesverfassungsgerichts im deutschen Rechtssystem. Es analysiert die Position des Bundesverfassungsgerichts als „Superrevisionsinstanz“ und als „passives Gericht“ und „Agendasetter“. Weiterhin untersucht das Kapitel die Rolle des Bundesverfassungsgerichts als „Ersatzgesetzgeber“ und die damit verbundenen Kritikpunkte im Hinblick auf Art. 20 GG. Das vierte Kapitel fasst die Ergebnisse der Arbeit zusammen und zieht ein Fazit.
Schlüsselwörter
Bundesverfassungsgericht, Superrevisionsinstanz, Ersatzgesetzgeber, Art. 20 GG, Grundgesetz, Rechtsstaat, Rechtsprechung, Gesetzgebung, Verfassungsrecht, Verfassungsbeschwerde, Normenkontrolle, Rechtsstaatsprinzip, Demokratieprinzip, Gewaltenteilung, Rechtsstaatliche Ordnung
- Arbeit zitieren
- Jeanette Dahlman (Autor:in), 2016, Das Bundesverfassungsgericht. Weder Superrevisionsinstanz noch Ersatzgesetzgeber?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/341669