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Das Bundesverfassungsgericht. Weder Superrevisionsinstanz noch Ersatzgesetzgeber?

Titre: Das Bundesverfassungsgericht. Weder Superrevisionsinstanz noch Ersatzgesetzgeber?

Dossier / Travail , 2016 , 23 Pages , Note: 1,0

Autor:in: Jeanette Dahlman (Auteur)

Politique - Système politique de l'Allemagne
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Die vorliegende Arbeit dient dazu, die Rolle des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) in der Bundesrepublik Deutschland darzustellen. In der verfassungs- (prozess-) rechtlichen Literatur wird immer wieder betont, dass es sich bei dem BVerfG um keine "Superrevisionsinstanz" handelt. Weiterhin wird das BVerfG als "passives Gericht" bezeichnet, das aber gleichwohl auch materiell zum "Agendasetter" werden kann. Zudem wird regelmäßig davor gewarnt, dass das BVerfG nicht zu einem "Ersatzgesetzgeber" werden dürfe.

Ziel der Arbeit ist es, die Frage zu beantworten, ob das BVerfG weder "Superrevisionsinstanz" noch "Ersatzgesetzgeber" ist. Dazu werden die oben genannten zentralen Begrifflichkeiten betrachtet und präzisiert.

Der Aufbau der vorliegenden Hausarbeit ist zielorientiert und untergliedert die Arbeit in vier Kapitel. Im Hauptteil wird zunächst die Institution BVerfG in das politische System der BRD eingeordnet. Anschließend wird das Verfassungsgericht in den Kontext zu den zentralen Begriffen dieser Arbeit gestellt. Dazu wird die Bedeutung des Begriffs „Superrevisionsinstanz und die Gründe dafür, weshalb das BVerfG keine ist, erläutert. Ebenso wird aufgezeigt wie das BVerfG zugleich „passives Gericht“ und „Agendasetter“ sein kann. Darüber hinaus wird die Bezeichnung des BVerfG als „Ersatzgesetzgeber“, insbesondere im Hinblick auf die Inhalte des Art. 20 GG, kritisch erörtert. Dies bildet den Schwerpunkt dieser Arbeit. Abschließend werden die wesentlichen Erkenntnisse rückblickend reflektiert und ein Fazit gezogen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit

2. Institution Bundesverfassungsgericht

3. Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts

3.1 Das Bundesverfassungsgericht als „Superrevisionsinstanz“?

3.2 Das Bundesverfassungsgericht als „passives Gericht“ und „Agendasetter“?

3.3 Das Bundesverfassungsgericht als Ersatzgesetzgeber?

3.3.1 Bedeutung

3.3.2 Kritische Analyse im Hinblick auf Art. 20 GG

4. Fazit

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit untersucht die Rolle des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) innerhalb des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland, um die Frage zu beantworten, ob das Gericht tatsächlich als „Superrevisionsinstanz“ oder „Ersatzgesetzgeber“ fungiert oder ob diese Bezeichnungen die verfassungsrechtliche Realität verkennen.

  • Einordnung des BVerfG in das politische System und seine Doppelfunktion als Gericht und Verfassungsorgan.
  • Analyse der Begriffe „Superrevisionsinstanz“, „passives Gericht“ und „Agendasetter“ im Kontext der Rechtsprechung.
  • Kritische Erörterung des Vorwurfs, das BVerfG agiere als „Ersatzgesetzgeber“.
  • Untersuchung der Auswirkungen auf die Staatsstrukturprinzipien gemäß Art. 20 GG.
  • Reflexion des Einflusses des Gerichts auf den Gesetzgebungsprozess und das Ansehen in der Bevölkerung.

Auszug aus dem Buch

3.3 Das Bundesverfassungsgericht als Ersatzgesetzgeber?

Es wird oft davor gewarnt, dass das BVerfG kein „Ersatzgesetzgeber“ werden dürfe. Im Folgenden wird erläutert, was mit dieser Warnung gemeint ist und potenzielle Konsequenzen daraus im Hinblick auf die Regelungen des Art. 20 GG aufgezeigt.

In Deutschland sind der Bundestag und Bundesrat bzw. die Länderparlamente die Organe der Gesetzgebung. Deren Aufgabe besteht darin, Rechtsnormen zu erlassen, abzuändern oder aufzuheben. Darüber hinaus beteiligen sich in der Politik viele Kräfte, mitunter auch das BVerfG. Die Einflussmöglichkeiten des Verfassungsgerichts bei der Gesetzgebung sind beträchtlich. Zwar kann sich das Gericht erst dann mit bestimmten Rechtsnormen auseinandersetzen, wenn diese bereits in Kraft getreten sind, aber bereits beim Prozess der Normsetzung ist das BVerfG präsent und übt, wenn auch nur indirekt, Einfluss auf das Agieren der Politik aus, da die Akteure der Legislative oft mit der Anrufung des Karlsruher Gerichts drohen (sog. Damoklesschwert). Es kommt auch immer häufiger vor, dass die Bundesverfassungsrichter dem Gesetzgeber vorschreiben, wie dieser innerhalb gesetzter Fristen bestimmte Inhalte zukünftig gesetzlich zu regeln hat. Dadurch veranlasst das Verfassungsgericht die Schaffung neuer Rechtsnormen und übernimmt damit indirekt die Aufgabe der Legislative. Dadurch wird der Eindruck hervorgerufen, das Gericht setze sich an die Stelle des Parlaments.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Zielsetzung und Aufbau der Arbeit: Einführung in die Thematik der Rolle des BVerfG sowie Erläuterung des methodischen Vorgehens und des Aufbaus der Hausarbeit.

2. Institution Bundesverfassungsgericht: Vorstellung der Institution BVerfG, ihrer Einordnung in das deutsche politische System und ihrer zentralen Zuständigkeiten.

3. Die Rolle des Bundesverfassungsgerichts: Detaillierte Analyse der verschiedenen Rollenzuschreibungen des Gerichts als „Superrevisionsinstanz“, „passives Gericht“, „Agendasetter“ und „Ersatzgesetzgeber“.

4. Fazit: Zusammenfassende Betrachtung der Erkenntnisse mit dem Ergebnis, dass das BVerfG zwar ein einflussreicher Politikgestalter ist, aber keine „Parallelregierung“ darstellt.

Schlüsselwörter

Bundesverfassungsgericht, BVerfG, Ersatzgesetzgeber, Superrevisionsinstanz, Agendasetter, passives Gericht, Gewaltenteilung, Art. 20 GG, Grundgesetz, Staatsstrukturprinzipien, Verfassungsrecht, Rechtsprechung, Gesetzgebung, Normenkontrolle, Verfassungsbeschwerde.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in der Arbeit grundlegend?

Die Arbeit befasst sich mit der verfassungsrechtlichen und politischen Rolle des Bundesverfassungsgerichts in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung kontroverser Begriffe wie „Ersatzgesetzgeber“.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Im Zentrum stehen die Institution des Gerichts, das Verhältnis von Rechtsprechung und Legislative sowie die verfassungsrechtlichen Bindungen des BVerfG an das Grundgesetz.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu klären, ob das BVerfG aufgrund seiner Entscheidungen zurecht als „Superrevisionsinstanz“ oder „Ersatzgesetzgeber“ bezeichnet wird oder ob dies eine Fehlinterpretation seiner Funktion darstellt.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit stützt sich auf eine Analyse rechtswissenschaftlicher Fachliteratur, Fachzeitschriften, Pressekommentare sowie eine Auswertung von Entscheidungen des BVerfG (BVerfGE).

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Einordnung der Institution, die Untersuchung der Begriffe „Superrevisionsinstanz“, „passives Gericht“ und „Agendasetter“ sowie die kritische Analyse des „Ersatzgesetzgebers“ im Lichte des Art. 20 GG.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Wesentliche Begriffe sind Bundesverfassungsgericht, Ersatzgesetzgeber, Gewaltenteilung, Staatsstrukturprinzipien und Rechtsprechung.

Wie definiert die Autorin den Begriff „Ersatzgesetzgeber“ im Kontext des BVerfG?

Die Autorin sieht den Begriff als gerechtfertigt an, wenn das Gericht durch konkrete inhaltliche und zeitliche Vorgaben für Gesetze oder die Androhung von Nichtigerklärungen faktisch Aufgaben der Legislative übernimmt.

Welche Rolle spielt der Art. 20 GG bei der kritischen Analyse?

Art. 20 GG dient als Maßstab, um zu prüfen, ob die Eingriffe des BVerfG die grundlegenden Staatsstrukturprinzipien wie die Gewaltenteilung oder das Demokratieprinzip verletzen.

Warum wird das BVerfG als „passives Gericht“ bezeichnet?

Das Gericht wird als „passiv“ bezeichnet, da es nicht von sich aus tätig werden kann, sondern auf einen Antrag angewiesen ist, was nach dem Prinzip „Wo kein Kläger, da kein Richter“ funktioniert.

Was ist die Schlussfolgerung der Arbeit bezüglich der „Parallelregierung“?

Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass das Gericht zwar eine aktive Rolle einnimmt und „mitregiert“, jedoch keine „Parallelregierung“ verkörpert, da es in seiner Entscheidungsfindung an die Verfassung gebunden bleibt.

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Résumé des informations

Titre
Das Bundesverfassungsgericht. Weder Superrevisionsinstanz noch Ersatzgesetzgeber?
Université
University of Kassel
Note
1,0
Auteur
Jeanette Dahlman (Auteur)
Année de publication
2016
Pages
23
N° de catalogue
V341669
ISBN (ebook)
9783668314092
ISBN (Livre)
9783668314108
Langue
allemand
mots-clé
Bundesverfassungsgericht (BVerfG) Superrevisionsinstanz passives Gericht Agendasetter Ersatzgesetzgeber Art. 20 GG
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Jeanette Dahlman (Auteur), 2016, Das Bundesverfassungsgericht. Weder Superrevisionsinstanz noch Ersatzgesetzgeber?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/341669
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