Putin und die Zivilgesellschaft. Eine Untersuchung am Beispiel der NGOs in Russland


Trabajo Escrito, 2016

17 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Autoritarismus als eingeschränkter Pluralismus nach Mackow

3. Die NGOs betreffende Reformen
3.1. Die Gesellschaftskammer
3.2. Finanzielle Repression durch die Legislative

4. Fazit

5. Quellen- und Literaturverzeichnis

1. Einführung

„2001 dachte man an eine gleichberechtigte Partnerschaft zwischen Staat und Zivilgesellschaft, aber in der Realität gibt der Staat den Ton an und diktiert die Spielregeln.“

- Lew Ponomarew, NGO für Menschenrechte (nach Fein 2004: 5)

Nichtregierungsorganisationen, kurz NGOs, repräsentieren im Allgemeinen die Zivilgesellschaft. In der Russischen Verfassung heißt es hierzu in Artikel 30:

„1. Jeder hat das Recht auf Vereinigung einschließlich des Rechts, Gewerkschaften zum Schutz seiner Interessen zu gründen. Die Betätigungsfreiheit gesellschaftlicher Vereinigungen wird garantiert.
2. Niemand darf zum Eintritt oder zum Verbleib in irgendeiner Vereinigung gezwungen werden.“

(Verfassung der Russischen Föderation, Artikel 30)

Während die Zivilgesellschaft während der Präsidentschaft Jelzins sich relativ frei und ungehindert entfalten konnte, ist seit der Machtüberahme Putins eine schrittweise Beschneidung dieser Rechte zu beobachten.

Die amerikanische Organisation Freedom House hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Freiheit und Demokratie in allen Ländern dieser Welt zu untersuchen (vgl. Freedom House 2015a). Während Russland im Jahr 1999, dem letzten Jahr unter Jelzin, noch als teilweise freies Land bewertet wurde (vgl. Freedom House 2015b), wird das Russland des Jahres 2014 als unfrei bezeichnet. Die Rechte der Verbände und Organisationen wurden mit 4 von 12 möglichen Punkten bewertet. Der Pluralismus, der das Merkmal einer funktionierenden Demokratie darstellt (siehe 2.), wurde mit 3 von 16 möglichen Punkten bewertet. (vgl. Freedom House 2015c)

Insgesamt wird der Systemtyp Russlands als konsolidierter Autoritarismus bezeichnet. (vgl. Freedom House 2015d)

Es stellt sich die Frage, wieso dem so ist, genauer: Warum hat sich die Macht der Zivilgesellschaft seit dem Amtsantritt Putins im Jahr 2000 so verringert?

Zur Beantwortung dieser Frage wird die Theorie des eingeschränkten Pluralismus als Kennzeichen des Autoritarismus nach Mackow betrachtet. Danach werden die Maßnahmen der russischen Regierung, welche eine Beschneidung des Pluralismus zur Folge hatten, untersucht und deren Auswirkungen genauer betrachtet. Das Hauptaugenmerk liegt hierbei zum einen darauf, ob ein politischer Wettbewerb vorhanden ist, und wenn ja, von welcher Güte er ist. Zum anderen wird überprüft werden, ob in Russland rechtsstaatliche Verhältnisse herrschen, oder ob man diese durch eine geänderte Gesetzgebung und juristische Präzedenzfälle unterminiert hat.

Die untersuchte Literatur besteht aus unterschiedlichen Aufsätzen und Artikeln, welche sich vorrangig mit konkreten Ereignissen und deren direkten Auswirkungen auf die Entwicklung der Zivilgesellschaft beschäftigen. Hervorzuheben sind hier insbesondere die von der Heinrich-Böll- Stiftung herausgegebenen „Russlandanalysen“. Diese Stiftung hat einen Sitz in Moskau und untersucht zeitnah politische Geschehnisse in Russland, um sie in einen übergeordneten Kontext zu bringen.

2. Autoritarismus als eingeschränkter Pluralismus nach Mackow

Im Jahre 1964 erarbeitete Juan Linz am Beispiel Spaniens eine Definition des Autoritarismus. Besonders an dieser Definition ist, dass Linz der erste Politikwissenschaftler ist, der den Autoritarismus als eigenständigen Systemtyp, nicht als eine Mischform von Demokratie und Totalitarismus, sieht. (vgl. Mackow 2009: 23) In Linz’ Augen sind die politischen Systeme autoritär, die

„einen begrenzten, nicht verantwortlichen politischen Pluralismus haben; die keine ausgearbeitete und leitende Ideologie, dafür aber ausgeprägte Mentalitäten besitzen und in denen keine extensive oder intensive politische Mobilisierung, von einigen Momenten in ihrer Entwicklung abgesehen, stattfindet und in denen ein Führer oder manchmal eine kleine Gruppe die Macht innerhalb formal kaum definierter, aber tatsächlich recht vorhersagbarer Grenzen ausübt.“ (Linz 2000: 129)

In Mackows Augen hat diese Definition eine entscheidende Schwäche. So schreibt er, dass Mentalitäten und Ideologie nicht trennscharf sind. Des Weiteren merkt er an, dass die fehlende Massenmobilisierung kein klares Merkmal des Autoritarismus ist. Dies begründet er mit dem Verweis darauf, dass Massenmobilisierung „in allen modernen Systemen möglich ist und in keinem System von Dauer sein kann“ (Mackow 2009: 25)

Er beschränkt sich in seiner Definition des Autoritarismus, welche eine Weiterentwicklung der Linzschen darstellt, auf den eingeschränkten Pluralismus als entscheidendes Kriterium. Linz hatte bereits 1975 den Vorteil der Verwendung des Grades der Ausprägung des Pluralismus zur Bestimmung eines politischen Systems herausgearbeitet, welcher darin besteht, dass man mit ihm die „Idealtypen der (pluralistischen) Demokratie und des (monistischen) Totalitarismus konstruieren“ (Mackow 2009: 27) kann. Er definiert den Pluralismus folgendermaßen:

Pluralismus im fachwissenschaftlichen Sinne bedeutet vielmehr die bejahte Vielfalt in Politik und Gesellschaft und als solcher stellt er ein Prinzip dar, das von politischen und gesellschaftlichen Akteuren akzeptiert oder abgelehnt werden kann. Die praktische Bejahung und das Ausleben des Pluralismus ist ohne die reale Autonomie der gesellschaftlichen und politischen Akteure nicht möglich. (Mackow 2009: 27)

Im Totalitarismus wurde der Pluralismus abgeschafft und durch das Streben nach der Unterdrückung von unabhängigen, nichtstaatlichen Organisationen und gesellschaftlichen Akteuren ersetzt. Des Weiteren werden auch Ideologien, die von der - von der herrschenden Elite - vorgegebenen abweichen, nicht geduldet und bekämpft. (vgl. Mackow 2009: 28)

In der westlichen Demokratie ist das komplette Gegenteil der Fall: Der Pluralismus wurde zum „Systemprinzip“ (Mackow 2009: 29) erhoben. Daran ändert auch die Tatsache, dass Meinungen, die beispielsweise verfassungsfeindlicher Natur sind, unterdrückt werden, nichts. Diese Einschränkung des Pluralismus, wie sie ja auch im autoritären System der Fall ist, beruht in den westlichen Demokratien auf dem „praktizierten Konsens über den Pluralismus“. Des Weiteren wohnt den westlichen Demokratien eine Rechtsstaatlichkeit und der liberale Konstitutionalismus inne, was zur Folge hat, dass diese manchmal den demokratisch-pluralistischen Konsens unterdrücken. Kurz gesagt: Dadurch, dass der Pluralismus als Systemprinzip der westlichen Demokratien fungiert, darf dem Gegner des Systems das Recht auf freie Meinungsäußerungen und Handlungen entzogen werden. (vgl. Mackow 2009: 29)

Der Autoritarismus ist nun zwischen diesen beiden Systemtypen anzusiedeln. Laut Mackow beschränkt sich die Definition des eingeschränkten Pluralismus auf die politische Ebene. Der gesellschaftliche Pluralismus bleibt hiervon unangetastet.

Vorrangig geht es um die Schwächung der Opposition. Dies geschieht auf der einen Seite durch eine spezielle Auslegung von Verfassung und Recht, wo „mit zweierlei Maß gemessen wird“. Es herrscht sozusagen ein signifikanter Unterschied zwischen Verfassungstext und Verfassungswirklichkeit, welcher zugunsten der Machthaber ausfällt.

Auf der anderen Seite wird es auch durch eine Aussetzung des (politischen) Wettbewerbs praktiziert. Diese Aussetzung des Wettbewerbs äußert sich vor allem in der Schwäche der politischen Opposition, welche in der Ausübung ihrer eigentlichen Funktion behindert wird und zum Teil nur noch eine Kritik- und Kontrollfunktion inne hat. Auch hier wird so eine Übervorteilung der Machthaber erreicht. (vgl. Mackow 2009: 30ff)

Hierbei muss auch betont werden, dass die politische Opposition nicht nur aus „wählbaren“ Parteien besteht, sondern auch aus außerparlamentarischer Opposition, wie den Medien und den Nichtregierungsorganisationen, um welche es sich im Folgenden drehen wird.

3. Die NGOs betreffende Reformen

3.1. Die Gesellschaftskammer

Im Jahr 2001 war man gespannt, wie sich die Lage der NGOs - und somit der Zivilgesellschaft - in Russland entwickeln würde. Man erwartete eine ähnliche Autonomie wie zuvor unter Jelzin1. Putin traf sich im Juni 2001 mit Vertretern knapp 30 Nichtregierungsorganisationen. (vgl. Stykow 2007: 125). Man sprach hier vom „Ziel eines ‚großen, freien und blühenden Russland[s] ... durch ‚Konsens und gemeinsame Arbeit’ eines ‚effektiven Staates’ und einer ‚großen Gesellschaft’“ (Stykow 2007: 125). Auf dem im November 2001 einberufenen Bürgerforum „schien der Präsident mehr an dienstbaren NGOs interessiert zu sein, die für das Projekt eines starken Staates instrumentalisierbar wären“ (Fein 2004: 5). Im Vorfeld des Bürgerforums hatten einige Gegner, insbesondere Vertreter von Menschenrechtsorganisationen, angekündigt, nicht an dem Treffen teilzunehmen. (vgl. Packeiser 2001) Als Grund hierfür gaben einige an, dass „sie es für eine Inszenierung kremlnaher PolitTechnologen hielten“ (Packeiser 2001) Man kann das Bürgerforum als „erste[n] praktische[n] Versuch [sehen], die NGOs zu formieren“ (Siegert 2005: 3) sehen.

Im Zuge dieses ersten Treffens wurde außerdem eine enge Kooperation zwischen den Organisationen und der Regierung als Ziel proklamiert. Allerdings gab es keine großen Veränderungen in der Zusammenarbeit von Administration und den Organisationen. Nach wie vor bestimmten Handlungen der Regierung, welche oft aus taktischen Gründen geschahen und der politische Alltag das Verhältnis zwischen Staat und NGOs.

[...]


1 Während der Amtszeit Präsident Jelzins konnten sich die Organisationen relativ ungehindert entfalten, da man ihnen keine Beachtung schenkte. Man hatte zu dieser Zeit das Hauptaugenmerk auf dringlichere Probleme gelegt. So konnten die Organisationen wachsen und an Professionalität gewinnen. (vgl. Melkonjanz 2013)

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Putin und die Zivilgesellschaft. Eine Untersuchung am Beispiel der NGOs in Russland
Universidad
University of Regensburg  (Politikwissenschaft)
Curso
Einführung in die politischen Systeme Mittel- und Osteuropas
Calificación
1,7
Autor
Año
2016
Páginas
17
No. de catálogo
V342257
ISBN (Ebook)
9783668320000
ISBN (Libro)
9783668320017
Tamaño de fichero
511 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Putin, Russland, Autoritarismus, Zivilgesellschaft, Demokratie, NGO
Citar trabajo
Felix Lennert (Autor), 2016, Putin und die Zivilgesellschaft. Eine Untersuchung am Beispiel der NGOs in Russland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/342257

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