Familie im Wandel. Ein Vergleich der Lebensgemeinschaften unter dem Aspekt der Familiengründung


Trabajo Escrito, 2016

15 Páginas, Calificación: 2.0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Begriffsbestimmungen

3 Lebensformen im Wandel

4 Lebensgemeinschaften im Vergleich
4.1 Die Ehe
4.2 Die eingetragene Lebenspartnerschaft
4.3 Der „Pacte Civil de Solidarité“

5 Der Pacs als Alternative für Deutschland

6 Zusammenfassung und Ausblick

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Pacs Pacte Civil de Solidarité

1 Einleitung

Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Vergleich der französischen Ehealternative (Pacs) mit der deutschen traditionellen Ehe und der eingetragenen Lebensgemeinschaft. Die Wertschätzung bzw. das Wagnis zur Ehe geht in Deutschland immer weiter zurück, zudem bilden sich vermehrt neue und komplexe Lebens – und Familienformen heraus (Eheschließung, Ehescheidung und Lebenspartnerschaften 2015). In Frankreich gibt es deshalb eine Alternative zum traditionellen Ehebündnis, das den Paaren erlaubt, vor dem Staat als gleichwertiges Paar anerkannt zu werden und die gleichen Rechte inne zu haben wie verheiratete Paare ohne ein Bündnis vor Gott abzulegen (Frankreich in Deutschland: Französische Botschaft 2015). Dieser Gegenentwurf zur Ehe ist deshalb von wissenschaftlicher Bedeutung, als dass im Kontext des Seminars „Familie im Wandel“ betrachtet werden soll, in wie fern der Pacs auch eine Alternative für Paare ist, die zwar eine Familie gründen aber nicht heiraten wollen. Ziel dieser Arbeit soll es demnach sein den französischen Solidaritätspakt mit dem traditionellen Ehebündnis und der eingetragenen Lebenspartnerschaft in Deutschland zu vergleichen, um herauszufinden, in wie weit diese Alternative gegenüber den landesbekannten Lebensgemeinschaften eine neue Variante des Zusammenlebens sein könnte. Zur Ergründung dieses Vergleichs soll in fünf Schritten vorgegangen werden, der erste Teil widmet sich der Definition der wesentlichen Fachbegriffe des Arbeitstitels. Im Anschluss daran, sollen die familiären Lebensformen im Wandel der Zeit und zum gegenwärtigen Zeitpunkt dargestellt werden. Im nächsten Schritt werden Ehe, eingetragene Lebenspartnerschaft und Pacs im Einzelnen näher betrachtet und die Rechte und Pflichten der jeweiligen Bündnisse erläutert. Daran anschließend sollen die Vor – und Nachteile der französischen Alternative gegenüber den deutschen Lebensgemeinschaften erarbeitet werden, bevor im letzten Abschnitt eine Zusammenfassung der gewonnenen Ergebnisse gegeben wird und ein Fazit zur Fragestellung gezogen werden soll. Im Folgenden werden die Begriffe des Arbeitstitels näher bestimmt, die zum Verständnis der nachfolgenden Gegenüberstellung notwendig sind.

2 Begriffsbestimmungen

Um zu verstehen was in dieser wissenschaftlichen Arbeit getan werden soll, müssen vorerst noch die beinhalteten Begriffe des Arbeitstitels geklärt werden. Zu Beginn soll erläutert werden, was man genau unter dem „Pacte Civil de Solidarité“ (Cassidy 2005) zu verstehen hat. Der französische solidarische Gegenentwurf zur traditionellen Ehe (kurz PACS) bietet allen unverheirateten Paaren einen staatlichen Rechtsschutz, gleichwohl ob heterosexuell oder auch homosexuell. Es ist demnach ein "Vertrag, der zwischen zwei natürlichen und volljährigen Personen desselben oder unterschiedlichen Geschlechts geschlossen wird, um das gemeinsame Leben zu organisieren“ (Frankreich in Deutschland: Französische Botschaft 2015). Dieser stellt eine Ehealternative dar, was bedeutet, dass sich die Partner bewusst dafür entscheiden nicht den traditionellen Weg eines lebenslangen Bündnisses zu gehen, sondern eine andere möglich wählen füreinander zu sorgen und rechtliche Verantwortung zu übernehmen. Durch den Vergleich der beiden Einigungen zur Lebensgemeinschaft soll Gemeinsames wie auch Unterschiedliches in Beziehung gesetzt und ausführlich zum Ausdruck gebracht werden (Duden 2016). Der Begriff der Lebensgemeinschaft beschreibt den Entschluss zweier Personen ihr Leben gemeinsam verbringen zu wollen. Die am häufigsten vorkommende Lebensgemeinschaft ist die Ehe, die vertraglich geschlossen wird und gemäß dem deutschen Eherecht zwischen Mann und Frau zustande kommt. Gleichgeschlechtliche Ehen sind in Deutschland nicht gestattet, die Paare können allerdings eine eingetragene Lebenspartnerschaft beantragen (Juraforum 2013). Unter dem Punkt Alternative für Deutschland sollen die Vor – und Nachteile des französischen Vertrags überdacht werden und erarbeitet werden, in wie fern eine solche Ehealternative in Deutschland auch in Bezug auf die Familiengründung eingeführt werden könnte. Das nächste Kapitel beschäftigt sich mit den Lebensformen, die sich im gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahre herausgebildet haben.

3 Lebensformen im Wandel

Dieses Kapitel beschäftigt sich mit der Herausbildung von Individualisierung und der Pluralisierung von Lebensformen zur Zeit des gesellschaftlichen Wandels. Seit Mitte der 80er Jahre herrscht eine Individualisierungsdebatte unter Soziologen (Lakemann 1999: 34), die sich mit der Freisetzung aus traditionellen Bindungen, Verlusten von Sicherheiten und Einlassen auf neue unbekannte soziale Bindungen von Individuen beschäftigt. Durch diese Individualisierung von einzelnen Personen wird im Großen und Ganzen auch die Gesellschaft individualisiert und schafft so neue Gestaltungsmöglichkeiten von Lebensverläufen. An die Stelle der von Eltern oder Großeltern vorgelebten „Normalbiographie“ tritt eine „Wahlbiographie“, welche dadurch entsteht, dass soziale sowie räumliche Mobilität weiter ausgeprägt sind und keine Abhängigkeit von familiären Bindungen mehr besteht (Ebd.: 35). Die neue Lebensform ergibt sich aus dem Zusammenspiel der Verwirklichung von Lebensplänen eines jeden einzelnen und den Ressourcen und Restriktionen, die den Rahmen zur Verwirklichung bilden (Ebd.: 36). „Die Pluralisierung wird deutlich an der Entkopplung von Sexualität und Fortpflanzung, von Liebe und Ehe, von Ehe und Elternschaft sowie von biologischer und sozialer Elternschaft.“ (Ebd.: 36). Wegen der zunehmenden sozialen Akzeptanz bilden sich aus den traditionellen Mustern vielfältige Kombinationsmöglichkeiten, um Liebe, Elternschaft oder auch ökonomische Ressourcen zu vereinbaren. Jedoch führen Wahlfreiheit im Individualisierungsprozess auch zum Entscheidungszwang; das Individuum muss sich für eine Alternative entscheiden, selbst die Annahme des vorherrschenden Status quo wäre bereits eine Entscheidung.

Seit dem gesellschaftlichen Wandel und der steigenden Akzeptanz haben sich mehrere unterschiedliche Lebensformen etablieren können. Die Pluralisierung zeichnet sich jedoch nicht durch das „Erfinden“ neuer Lebensformen aus, sondern vielmehr durch die Verteilung der bereits bestehenden. Außerdem findet diese vorwiegend in der Altersgruppe der 25 – 30 - Jährigen und in Lebensformen ohne Kinder statt. Die wenigen neu entstandenen Lebensformen bilden die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Fernbeziehungen und gewollt kinderlose Ehen. Betrachtet man sich die Verbreitung der Lebensformen etwas näher, erkennt man, dass die traditionelle Ehe mit 57%, der in diesem Alter lebenden, die vorherrschende Form ist. Die übrigen 43% leben in sogenannten nichtkonventionellen Lebensformen, dazu gehören nichteheliche Lebensgemeinschaften, gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, Fernbeziehungen, gewollt kinderlose Ehen, Alleinwohnende und Alleinerziehende (Wandel der Familienentwicklung: Ursachen und Folgen 2005). Ziel dieses Kapitels war es die Individualisierungsvorgänge der einzelnen Menschen und die damit einhergehende Pluralisierung von Lebensformen zu beleuchten, im folgenden Kapitel des Hauptteils soll versucht werden, einen Überblick über die Bündnisse der Ehe, der eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie des französischen Solidaritätspaktes im Einzelnen zu geben.

4 Lebensgemeinschaften im Vergleich

4.1 Die Ehe

Die heute bekannte Eheschließung, die als Ausdruck einer tiefen Liebe und Verbundenheit zwischen zwei Menschen gilt, war im ursprünglichem Sinne eine Institution, die der Organisation der Gesellschaft dienen sollte. Aus ihr erhoffte man sich vor allem legitime Nachkommen, denen das Recht auf das Erbe zustand; nicht eheliche Kinder hatten darauf keinen Anspruch. Somit war das Bündnis einer Ehe oftmals auch eine politische Angelegenheit, um Familien, Vermögen und Machtansprüche zu vereinen oder Koalitionen zu bilden (Freiheitsliebe: Ist die Ehe als Institution noch (Die Freiheitsliebe: 2005). In der modernen Zeit wird die Ehe als eine Lebensgemeinschaft angesehen, „[welche] in einem bestimmten Kulturkreis als die typische Normalform des Zusammenlebens der Geschlechter angesehen wird [ …und dort] alle Rechtsfolgen einer Ehe hat“ (Andrae 2014:43). Aus katholischer Sicht ist der Bund fürs Leben ein heiliges Sakrament, welches von einem Mann und einer Frau aus freiem Willen und mit Achtung und Hingabe geschlossen wird und bis zum Tode eines der Partner bestehen bleibt. Dabei wird vor einem Priester und zwei Trauzeugen das Eheversprechen in einer feierlichen Zeremonie abgelegt (Mediaplus X &Bernward Medien 2016).

Die zivilrechtliche Ehe dagegen besteht erst seit ungefähr 200 Jahren, bei der die Partner vor einem vereideten Staatsdiener erklären, dass sie fortan füreinander einstehen und sorgen wollen. Diese Erklärung vor dem Staat ist vor allem mit rechtlichen Konsequenzen verbunden, so gibt es zwar auf der einen Seite eine steuerliche Erleichterung für die Eheleute, allerdings bestehen auf der anderen Seite auch gegenseitige Unterhaltsansprüche sowie Sorgerecht für den Partner oder die gemeinsamen Kinder. Im Falle einer Scheidung oder Annullierung kann es zudem vorkommen, dass ein Partner Ansprüche auf Teile der Rente des ehemaligen Lebenspartners hat (Die Freiheitsliebe 2005).

Mit der Eheschließung verbinden jedoch viele Paare vielmehr den Wunsch nach Dauerhaftigkeit der emotionalen Bindung, Sicherheit und Geborgenheit. Die Ehe steht neben dem Verständnis als Versorgungsinstanz auch für eine legale Absicherung oder wird als kulturell – normatives Selbstverständnis oder Abgrenzungssymbol verstanden. Unter der vorletzt genannten Form versteht man eine Lebensgemeinschaft, bei der die Liebe der Partner im Vordergrund steht und mit einem Kinderwunsch verbunden ist. Der Ablauf bis zur Heirat ist relativ kurz; dieses entspricht dem herkömmlichen bürgerlichen Ehe Ideal. Bei dem Fall des Abgrenzungssymbols liegt hingegen weder ein Kinderwunsch vor, noch ist eine Familiengründung beabsichtigt, weil entweder bereits Kinder aus vorherigen Beziehungen vorhanden sind, die Kinderlosigkeit gewollt ist, oder aus Altersgründen keine Orientierung nach Kindern mehr vorliegt. Meist werden solche Ehen bereits im fortgeschrittenen Alter mit ca. 35 Jahren geschlossen, sodass vermehrt weniger Wert auf Traditionen oder Verlobung mit kirchlicher Trauung gegeben wird, die Heirat soll primär der Dokumentation der Zusammengehörigkeit dienen (Lakemann 1999: 67). Bei der Betrachtung der Ehe bzw. vor der Heirat sind gewisse Wesensmerkmale von zentraler Bedeutung. Das Bundesverfassungsgericht betont ausdrücklich, die „dem Grundgesetz vorgegebene Institution der Ehe stellt sich als die auf freiem Entschluss von Mann und Frau beruhende, unter Wahrung bestimmter vom Gesetz vorgeschriebener Formen geschlossener Ehe dar“ (Rijsbergen 2005: 67). Das Gesetz fordert demnach grundsätzlich eine monogame Verbindung zwischen Mann und Frau. Außerdem setzt Art. 6 Abs. 1 GG voraus, dass es sich um eine geschlechtsunterschiedliche Verbindung zweier Personen handeln muss. An zweiter Stelle steht die Unauflösbarkeit, welche den größten Unterschied zwischen kirchlichem und weltlichem Recht bildet, denn die katholische Kirche verbietet eine Wiederheirat nach einer Scheidung. Auch für das Bundesverfassungsgericht muss die Auflösung einer Ehe die Ausnahme bleiben, es sei denn, die Verbindung scheitert an schicksalhaften oder verantwortenden Ursachen. Das nächste Wesensmerkmal stellt der formale Eheschließungsakt dar, dieser muss unter amtlicher Mitwirkung und für außenstehende klar erkennbar sein. Dieses Merkmal gilt vorwiegend für die zivilrechtliche (Ebd.: 27). Zudem muss ein beidseitiger Konsens bestehen, das bedeutet, dass die Ehe aus freien Willen begründet geschlossen wird. Dieses Prinzip ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich für die Ehe. Der freie Zugang zum Ehebündnis wird in Art. 6 Abs. 1 GG für alle Bürger garantiert, so darf der Staat niemandem die Verwirklichung einer Lebensgemeinschaft verweigern, außer es ist „[…] durch ein anerkennenswertes höherrangiges Interesse gerechtfertigt […]“ (Ebd.: 28). Das Letzte Merkmal liegt in dem Bestehen einer Lebensgemeinschaft, aus der sich folgert, dass die Eheleute beispielsweise zu gegenseitiger Achtung und ehelicher Treue verpflichtet sind oder sich gemeinsamen Angelegenheiten in partnerschaftlichem Zusammenhalt widmen. Eine eheliche Lebensgemeinschaft ist somit eine Partnerschaft mit gleichem Recht und Pflichten und der Anforderung auf gegenseitige Rücksichtnahme und Selbstdisziplin, wie auch Mitsprache und Mitentscheidung. Der formale Eheschließungsakt mit der nach außen offensichtlichen Erkennbarkeit bildet die Grundaussage der Ehe und unterscheidet sich demnach fundamental von nichtehelichen Lebensgemeinschaften (Rijsbergen 2005: 28).

Das nächste Unterkapitel konzentriert sich auf die eingetragene Lebenspartnerschaft für homosexuelle Paare.

[...]

Final del extracto de 15 páginas

Detalles

Título
Familie im Wandel. Ein Vergleich der Lebensgemeinschaften unter dem Aspekt der Familiengründung
Universidad
University of Bamberg  (Soziologie)
Calificación
2.0
Autor
Año
2016
Páginas
15
No. de catálogo
V342879
ISBN (Ebook)
9783668328921
ISBN (Libro)
9783668328938
Tamaño de fichero
547 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Familie, Deutschland, Frankreich, Familiengründung, Ehe, Pacs
Citar trabajo
Sabrina Gebhardt (Autor), 2016, Familie im Wandel. Ein Vergleich der Lebensgemeinschaften unter dem Aspekt der Familiengründung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/342879

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