Die Bedeutung des Sozialraums für ein selbstbestimmtes Leben im Altersprozess


Tesis (Bachelor), 2016

44 Páginas, Calificación: 1,8

Anónimo


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Selbstbestimmt altern - Widerspruch oder Chance?
2.1. Der Zusammenhang zwischen Alter, Beeinträchtigungen und Fremdbestimmung
2.2. Allein und autonom oder einsam und verlassen? Der Zusammenhang zwischen Alter, sozialen Beziehungen und Selbstbestimmung
2.3. Der Zusammenhang zwischen Alter, niedrigem ökonomischen Status und fehlender Autonomie

3. Fremdbestimmt oder autonom? - personale Ressourcen für Selbstbestimmung und Partizipation im Alter

4. Anforderungen an den Sozialraum zur Förderung selbstbestimmter Lebensführung alter Menschen - (neue) Handlungsfelder der Sozialen Arbeit?
4.1. Die Soziale Arbeit und das Alter - eine Annäherung?
4.2. Lebensweltorientierter Sozialraum - Bedürfnisse und Angebote im Altersprozess
4.2.1. Alltagsorientierung und Dezentralisierung
4.2.2. Unterstützen und informieren - vernetzen und planen
4.2.3. Partizipation - gesellschaftspolitisch und sozial
4.2.4. Intra- und intergenerative soziale Integration
4.2.5. Selbstverwirklichung in Freizeit und Kultur
4.2.6. Bildung - durch Kompetenzen und Wissen zu Handlungsfreiraum

5. Einmischen, aushandeln und reflektieren - politische Ambitionen von und für Soziale Altenarbeit

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Wir leben in einer alternden Welt. Immer mehr Menschen erreichen ein hohes Lebensalter und die Geburtenzahlen sinken. Die Gruppe der Hochaltrigen ist die am stärksten wachsende Bevölkerungsgruppe. In Deutschland drohen ganze Regionen durch Abwanderung der Jüngeren zu entvölkern. Man spricht von einer Rückentwicklung von Gegenden. Zurück bleiben die Älteren und sie werden immer älter. Es muss vieles getan werden, um ihnen eine möglichst lange selbstständige Lebensführung zu ermöglichen (vgl. Lehr 2013: 145).

Aber alt ist nicht gleich alt. Ältere werden in ihrem Beitrag zur Gesellschaft erheblich unterschätzt und aus ökonomischer Perspektive als Belastung angesehen. Allerdings vollzieht der demografische Wandel sich zeitgleich mit ökonomischen und sozialen Wandlungsprozessen. Die materielle Existenzgrundlage der SeniorInnen wird sich wohl nicht verbessern und der Wandel generationeller Beziehungen birgt Risiken, ältere Menschen stärker von der Gesellschaft auszuschließen (vgl. Amann 2013: 76). Die vier Kernbefunde des demografischen Wandels sind Alterung, Vereinzelung, Schrumpfung und Heterogenisierung. Sie betreffen sowohl das Quartier als Wirtschafts- und Lebensraum, als auch die Infrastruktur und die Politik. So wirkt sich etwa Alterung zusammen mit Vereinzelung auf Gesundheits- und Pflegeleistungen aus und Einflüsse der Heterogenisierung erfordern mehr Integrationsleistungen (vgl. ebd.: 150). Mit der verstärkten Ausdifferenzierung des Alters wachsen sowohl der Bedarf an Angeboten, die Selbstständigkeit im Alter ermöglichen als auch die Nachfrage nach kompetenten Hilfen bei Beeinträchtigungen. Die Kommune oder das Wohnquartier als sozialer Nahraum sind die Orte, in denen die Folgen des demografischen Wandels und die sozialstrukturellen Veränderungen von den Menschen alltäglich direkt erlebt werden.

Die Erörterung der Bedeutung des Sozialraums für die Sicherung der Selbstbestimmung im Alter erfordert auch die Betrachtung der Rolle der Sozialen Arbeit als Akteurin innerhalb des Sozialraums. Denn die sozialpädagogische Aufgabe stellt sich vor dem Hintergrund, dass das menschliche Leben ein steter Veränderungs- und Entwicklungsprozess ist und auch Gesellschaft und Kultur nicht konstant bleiben, auch für die Lebensphasen älterer Menschen. Analog zur Problemstruktur des Kindes bedarf auch das Alter einer elementaren Versorgung, denn beide Lebensphasen sind auf Lernprozesse ungewissen Ausgangs angewiesen und beide bedürfen einer Unterstützung, die mit ihrer Subjektivität und Würde rechnet. Altsein ist angesichts des näher rückenden Lebensendes eine existentielle Situation, die unterschiedliche Optionen und Entwürfe für Betroffene bereithält (vgl. Winkler 2005: 26) . „Welche Anforderungen eine Gesellschaft an die Subjekte stellt, wie sie diese selbst fasst, welche Möglichkeiten sie einzelnen einräumt und welche Bedingungen sie schafft, [...] Entwürfe des Lebens zu realisieren - dies konkret zu fassen, markiert die Aufgabe der Sozialpädagogik, gleich ob es sich um junge oder alte Menschen handelt.“ (ebd.: 26) Soziale Arbeit geht von Problemlagen aus, die sich belastend auf die Autonomie und Entwicklung auswirken. Es geht ihr auch darum, den Subjekten Wahlmöglichkeiten zu sichern. Es gilt die Verbindung zu Gesellschaft und Kultur, bewusst herzustellen oder zu organisieren, damit die Gesellschaftlichkeit des Subjekts gewahrt wird, wie eingeschränkt auch immer sie zu realisieren ist (ebd.: 26-27). Die Soziale Arbeit mit älteren Menschen stellt sich als ein sich stark veränderndes Arbeitsfeld dar. Nicht nur die zahlenmäßige Zunahme der Alten, sondern auch Heterogenität und Individualität des Alters sind eine zunehmende Herausforderung. Frühere Standards der Altenarbeit müssen sich an die veränderten Ansprüche und Bedarfe anpassen. Amann (2013) hält angesichts der demografischen Veränderungen besonders die materielle Sicherung, die Gesundheitsvorsorge und die Bildungsförderung für bedeutungsvoll, weil deren Gestaltung beinahe ausnahmslos auf gesellschaftliche Institutionen angewiesen ist (vgl.: 78).

Im ersten Teil dieser Arbeit werden selbstbestimmungsgefährdende Exklusionsrisiken der älteren Generation betrachtet und den personalen Ressourcen alter Menschen gegenüber gestellt. Auf diesen Erkenntnissen aufbauend werden im weiteren Verlauf Bedürfnisse älterer Menschen in ihrem Lebensraum für Selbstbestimmung und Autonomie dargestellt. Parallel dazu wird aufgezeigt, wie Soziale Arbeit an deren Erfüllung im Sozialraum beteiligt ist oder sich in Zukunft beteiligen sollte. Abschließend kann die Bedeutung des Sozialraums und die Rolle der Sozialen Arbeit innerhalb des Sozialraums für ein selbstbestimmtes Leben im Altersprozess beurteilt werden.

Ältere Menschen mit körperlicher oder psychischer bzw. seelischer Beeinträchtigung bilden eine zahlenmäßig zunehmende besonders vulnerable Bevölkerungsgruppe, die multifaktoriell bedingt von Exklusion und Fremdbestimmung bedroht ist. Erfasst wurde im Kontext des Bundesteilhabeberichts neben Betroffenen, die solche Beeinträchtigungen im Alter erworben haben, auch die erstmalig große Anzahl von Menschen mit Behinderung, die das Seniorenalter erreichen (vgl. Teilhabebericht der Bundesregierung 2013: 358-366). Diese Personengruppe wird in dieser Arbeit implizit mitgedacht, da nach den Darstellungen des Bundesteilhabeberichts, die Problemlagen und Bedürfnisse dieser Menschen sich im Alter dem Grunde nach nicht unterscheiden, aber sehr wohl in besonderem Maß potenzieren können.

2. Selbstbestimmt altern - Widerspruch oder Chance?

Mit dem Trend zum frühen Ruhestand und zugleich verlängerter Lebenserwartung scheint eine eindeutige Altersangabe zur Definition von Alter nicht mehr möglich. Die einfache Antwort darauf, wann jemand alt ist, wäre demnach die nachberufliche Lebensphase. Die komplexe Antwort beinhaltet neben dem chronologischen auch das biologische Alter und das subjektiv wahrgenommene Alter aus entwicklungs-psychologischer Sicht (vgl. Wurm 2012: 52-53). Zunehmend wird eine Unterscheidung zwischen drittem und viertem Lebensalter notwendig (vgl. Schneekloth & Wahl 2006: 19). Baltes (1997) argumentierte, dass das dritte Lebensalter eher in engerer Verbindung zum mittleren Erwachsenenalter zu betrachten ist und weniger eines „klassischen“ Blicks auf das Alter bedarf. Diese Lebensphase ist historisch erstmalig von einem aktiven Lebensstil geprägt und profitiert von hoher Gesundheit und Funktionalität. Mit zunehmendem Alter steigt allerdings das Risiko, von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit betroffen zu sein. Hochbetagte Menschen im vierten Lebensalter fordern die Gesellschaft heute und in der Zukunft extrem heraus (vgl. Schneekloth & Wahl 2006: 20). Ein großer Anteil der Hochbetagten ist in der alltäglichen Lebens-führung auf Unterstützung angewiesen und birgt somit das Risiko des Verlustes der Selbstbestimmung. Hier spielt allerdings das grundlegende Verständnis von Hilfe- und Pflegebedürftigkeit eine Rolle. Es macht einen Unterschied, ob Hilfe- und Pflegebedürftigkeit als Schicksal des Alters, als Folge sogenannter Alterserkrankungen oder als ein mehrdimensionales Gefüge mit Wechselwirkung auf verschiedenen horizontalen und vertikalen Ebenen betrachtet wird (vgl. Schneekloth, Wahl 2006: 23). Neben der Stigmatisierung der Pflegebedürftigkeit führt auch die Unterteilung des Alters in ein „junges drittes“ Alter und ein „viertes altes“ Alter zu verstärkten Exklusionsrisiken Hochbetagter (siehe Seite 34).

Altern ist nicht nur ein individueller sondern auch ein sozialer Prozess, da biografische Veränderungen sich innerhalb eines Geflechts sozialer Beziehungen vollziehen. Mit zunehmendem Alter schränken sich neben regionalen auch soziale Räume immer mehr ein und familiäre oder emotional intensive Beziehungen werden wichtiger. Aber ein Mangel an sozialen Beziehungen kann vor allem in Verbindung mit einem Hilfebedarf zu einer Reduzierung von Handlungs- und Kontaktspielräumen führen (vgl. Clemens 2008: 33).

Außerdem ist die Lebensführung der Menschen nach sozialen Milieus verschieden. Relevant sind hier nicht die einzelnen Merkmale, wie Einkommen und berufliche Stellung, an sich, sondern die Gesamtheit der Lebenspraxis eines Milieus (vgl. Vester 2012: 42). Die Schere zwischen wohlhabenden Menschen auf der einen Seite und armen auf der anderen wird sich infolge „unregelmäßiger Erwerbs- und Sicherungsverläufen und Neuausrichtungen der Alterssicherungspolitik“, auch für das Alter wieder weiter öffnen. (vgl. Backes 2008: 76). Finanzielle Einschränkungen verstärken Erschwernisse, wie eingeschränkte Gesundheit und reduzierte Mobilität, im Hinblick auf Entscheidungsfreiheit und gesellschaftliche Teilhabe im Alter.

2.1. Der Zusammenhang zwischen Alter, Beeinträchtigungen und Fremdbestimmung

Ein hohes Alter in Gesundheit zu erreichen, ist ein allgemein geltendes sowohl individuelles als auch gesellschaftlich relevantes Ziel. Gesundheit steht in enger Verbindung mit der Aufrechterhaltung von Alltagskompetenzen, die ein selbstständiges und eigenverantwortliches Leben ermöglichen (vgl. Tesch-Römer & Wurm 2009b: 7). Ab dem mittleren Erwachsenenalter steigt die Wahrscheinlichkeit für chronische und schwere Erkrankungen. Fälschlicherweise werden physiologische Veränderungen und die Abnahme der Vitalkapazität deshalb als Alterserkrankungen angesehen. Korrekt betrachtet handelt es sich bei Erkrankungen im Alter aber um Korrelierungen und nicht um einen kausalen Zusammenhang zwischen Alter und Krankheit. Eine nachlassende körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit kann zwar auf Beeinträchtigungen von Organen oder des Skelettsystems zurückgeführt werden, aber eine einheitliche Alterung des menschlichen Organismus kann nicht beschrieben werden. Störungen der Gangsicherheit, der Hirnleistung, degenerative Veränderungen der Wirbelsäule und Gelenke, der Sinnesorgane und des Herz-Kreislaufsystems gehören zu den ausgeprägten körperlichen Beschwerdekomplexen im Alter (vgl. Pohlmann 2011:129-130). Ältere Menschen haben ebenfalls ein höheres Risiko für neuropsychiatrische Erkrankungen. Im fortgeschrittenen Alter ist eine Verschränkung körperlicher und psychischer Morbiditäten und Komorbiditäten in einer potenziellen Verstärkung zu beobachten (vgl. Riepe 2008: 97-103). Chronische Erkrankungen sind die häufigste Ursache für Behinderung, Pflegebedürftigkeit und Tod (vgl. Kuhlmey 2008: 91). „Gesundheit und Krankheit im Alter oder auch der Grad an Behinderung stellen zentrale Dimensionen der Lebenslage dar, sind doch damit unterschiedliche Möglichkeiten für Handlungs- und Dispositionsspielräume verbunden und werden dadurch in unterschiedlichem Maße Selbständigkeit oder Abhängigkeit sowie Entwicklung von Kompetenz alter Menschen bestimmt.“ (Backes & Clemens 1998: 183)

2001 veröffentlicht die WHO (World Health Organisation) in der ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) eine neue Klassifikation von Behinderung. Es kommt ein bio-psycho-soziales Modell zur Anwendung. Beeinträchtigungen und Ressourcen einer Person werden im Kontext der Körperfunktionen, der Aktivitäten, der Umweltfaktoren und personenbezogener Faktoren beurteilt. „[…] Behinderung wird in der Zusammenschau der körperlichen, geistigen oder seelischen Voraussetzungen mit kontextbedingten Barrieren verstanden“ (Teilhabebericht der Bundesregierung 2013: 30). In der ICF sind die Folgen entscheidend und nicht die Tatsache einer Störung oder Schädigung. Behinderung entsteht also erst durch negative Wechselwirksamkeit zwischen Person und Kontext (vgl. ebd.: 30). Im Bundesteilhabebericht wird zudem zwischen Behin-derung und Beeinträchtigung unterschieden. Als Beeinträchtigung werden Einschränkungen aufgrund körperlicher Funktionen und Strukturen bezeichnet. Erst, wenn Teilhabe und Aktivitäten im Zusammenhang mit diesen Beeinträchtigungen durch Umweltfaktoren dauerhaft eingeschränkt werden, wird von Behinderung gesprochen. Im Bundesteilhabebericht werden Beeinträchtigungen als Teil menschlicher Vielfalt angesehen. Behinderungen entstehen dagegen durch Benachteiligungen (vgl. ebd.: 7). Sozialpolitisch argumentiert ist Behinderung eine auf Beeinträchtigungen basierende gesellschaftliche Benachteiligung (vgl. Wacker 2013: 243). „Geschädigtsein und Behindertsein sind Konstrukte von außen und treffen nicht die (Erlebens-) Wirklichkeit des Anderen“ (Dreher 2000, zit. n. Sonnenberg 2007: 19).

Das Recht auf Selbstbestimmung ist als konstitutiver Moment der Teilhabe an den kulturellen Errungenschaften einer demokratisch verfassten Gesellschaft anzusehen. Dieses Recht geht von gesellschaftlichen Modernisierungsprozessen wie der Freisetzung des Menschen aus vorgegebenen sozialen Mustern aus (vgl. Wansing 2013: 71). Deutschland sichert das Recht auf Selbstbestimmung im Grundgesetz. Im Zuge der Anerkennung auf Inklusion, also auf uneingeschränkte Ansprüche auf soziale Zugehörigkeit und Teilhabe werden Behinderungen der sozialen Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen, wie Ausgrenzung, Diskriminierung und Fremdbestimmung verstärkt wahrnehmbar. Zuvor war man lange davon ausgegangen, dass Behinderung ein individuelles Schicksal von Personen ist, die von einer „normalen“ Gesamtbevölkerung abweichen. In einem biologisch geprägten Erklärungsmodell wurden soziale Benachteiligungen als Folge individueller Defizite gesehen (vgl. Wansing 2013: 73).

Für den Teilhabebericht der Bundesregierung (2013) wurde die gefühlte Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigung erfragt: Mit zunehmendem Alter sinkt das Gefühl von Fremdbestimmung bei beiden Geschlechtern sowohl mit als auch ohne Beeinträchtigung und steigt dann aber bei den Hochbetagten ab 80 Jahren wieder stark an (vgl.: 182/183). Aus den Darstellungen der Teilhabekonstellationen des Teilhabeberichts ist außerdem zu entnehmen, dass Selbstbestimmung mit zunehmenden Einschränkungen und damit in Verbindung stehendem erhöhtem Unterstützungsbedarf sinkt (vgl. ebd.: 255-270). Je beeinträchtigter ein Mensch ist, umso mehr bestimmt die Umwelt sein Verhalten. Im negativen Fall kommt es zu „einer Verengung des Lebensraums“ und im positiven Fall regt die Umwelt zu Aktivitäten an, um vorhandene Fähigkeiten zu erhalten (vgl. Lehr 2013:149). „Tatsache ist: Je gesunder und kompetenter ein Mensch ist, umso weniger beeinflusst die dinglich - sachliche Umwelt sein Verhalten“ (Lawton 1998 zit. n. ebd.: 149). Je stärker sich eine Person fremdbestimmt, abgewertet und in ihrer Autonomie eingegrenzt fühlt, desto gravierender wirken sich wiederum psychosomatische Beeinträchtigungen aus (vgl. Pohlmann 2011: 130).

2.2. Allein und autonom oder einsam und verlassen? Der Zusammenhang zwischen Alter, sozialen Beziehungen und Selbstbestimmung

Die Entwicklung des Individuums wird im ganzen Lebensverlauf durch soziale Netzwerke begleitet. Meistens sind Veränderungen der Beziehungen mit bedeutsamen Herausforderungen verbunden und umgekehrt werden Übergänge und Ereignisse im Laufe des Lebens durch Netzwerkveränderungen definiert. In der Neuorganisierung der Sozialbeziehungen liegt die wesentliche Bewältigungsaufgabe besonderer Lebensereignisse (vgl. Lang 2005: 41). Primäre Ziele innerhalb des sozialen Netzwerkes sind das Erstreben und Aufrechterhalten von Autonomie, Individualität und Kontrolle und die soziale Integration (vgl. ebd.: 52-55).

In der Alltagsvorstellung sind Alter und Einsamkeit eng verknüpft. Viele SeniorInnen leben durch den Umstand, ledig, geschieden, verwitwet oder kinderlos zu sein, allein. Alleinleben wird subjektiv von älteren Menschen zunächst nicht negativ betrachtet, sondern mit Autonomie und Selbstständigkeit in Verbindung gebracht. Alleinsein ist für Alte im Zusammenhang mit Selbstbesinnung und Lebensrückblick oft von großer Bedeutung. Die soziale Isolation beschreibt dagegen einen Mangel sozialer Beziehungen und Kontakte. Einsamkeit wiederum ist der subjektiv empfundene Mangel an Beziehungen und kann auch als negative Emotion auf Alleinleben, Alleinsein und soziale Isolation betrachtet werden. Einsamkeit erfordert also eine individuelle Analyse des „subjektiven Erlebens von Verlassensein“ (vgl. Tesch-Röhmer 2010: 53). „Vor allem Art und Qualität des sozialen Netzwerks sind dafür verantwortlich, ob sich ein älterer Mensch einsam fühlt.“ (Pinquardt & Sörensen 2001, zit. n. Tesch-Röhmer 2010: 213)

Nach der Disengagement-Theorie von Cumming & Henry lösen sich Beziehungen im Alter angesichts des immer wahrscheinlicher werdenden Lebensendes wechselseitig zunehmend auf. Es würde ein zirkulärer, sich selbst verstärkender Prozess, in Gang gesetzt, der zwangsläufig zu sozialer Isolation im Alter führt, wenn weder der alte Mensch noch das soziale Umfeld zu einer Gegensteuerung bereit oder in der Lage seien. Aber der zunehmende Verlust sozialer Interaktion kann auch zu einer Veränderung der Qualität der noch bestehenden Beziehungen führen. Ältere bevorzugen vermehrt horizontale Beziehungen mit intensiverem Kontakt (vgl. Tesch-Römer 2010: 46-48). Die Familie bildet ein zentrales Handlungsfeld für ältere und besonders für hochbetagte Personen. Intrafamiliäre Kontakte haben sozial und psychisch eine hohe Bedeutung und tragen entscheidend zu sozialer Integration und Lebensqualität bei. Umgekehrt bedeutet ein Mangel an Familienbeziehungen eine Reduzierung von Handlungs- und Kontaktspielräumen durch einen Mangel an sozialer und materieller Unterstützung, die mit zunehmendem Hilfebedarf im hohen Alter primär eigentlich immer wichtiger würden (vgl. Clemens 2008: 33-34). Das Unterstützungs-engagement erwachsener Kinder steigt zwar mit dem Hilfebedarf der alten Eltern, aber in der Zukunft werden Alte wohl noch vermehrt in Einpersonenhaushalten leben. Die räumliche Distanz zwischen Familienmitgliedern wird größer und damit wird das familiale Hilfesystem schwächer (vgl. Tesch-Römer & Wurm 2009a: 117). Durch soziale Beziehungen werden Menschen in die Gesellschaft eingebunden und erhalten das Gefühl gebraucht zu werden. Daher erleben Ältere die Verringerung sozialer Netzwerke und Aktivitäten als Verlust, der mit einer Reduzierung der subjektiven Zufriedenheit einhergehen kann (vgl. Tesch-Röhmer 2010: 52-53). „Wem es gelingt, durch Anpassungsprozesse bestehende Strukturen zu erhalten und damit Kontinuität zu ermöglichen, wird zufriedener alt, als eine Person, die eine solche Kontinuität in ihrer Biographie nicht herstellen kann.“ (ebd.: 53)

Hinderlich innerhalb der Gestaltung sozialer Beziehungen im Alter, besonders bei Hilfebedürftigkeit, ist die erschwerte Reziprozität der Beziehung aus Sicht der Hilfebedürftigen. Sie können kein gleichwertiges Äquivalent mehr anbieten. Im Falle professioneller oder selbstbezahlter Unterstützung ist auch eine in früheren Zeiten erbrachte Hilfe oder Loyalität nicht erlebbar. Der Umstand, dass auch intime Hilfeleistungen für Geld erbracht werden, ist schwer zu ertragen. Oft wird versucht den monetären Beziehungscharakter durch Wiederherstellung von Alltagssituationen zu überspielen. Werden solche Versuche zurückgewiesen, wird das vom älteren Menschen als Demütigung empfunden. Das Empfinden fehlender Reziprozität kann auch innerhalb privater Unterstützungsarrangements entstehen, wenn Hilfebedürftige sich als „Last“ ihrer Angehörigen betrachten. Die Freiheit, Fürsorge und Unterstützung anzunehmen und gleichzeitig selbstbestimmt über den Alltag mit zu entscheiden, ist in diesem Falle eine Gratwanderung, die von den Betroffenen sehr viel Selbstrespekt erfordert (vgl. Kümpers 2012: 205).

Alterseinsamkeit ist besonders bei alleinlebenden mobilitätsbeeinträchtigten Personen zu einem häufigen Phänomen geworden. Menschen in dieser Situation haben oft nur Kontakt zu den professionell Pflegenden. Somit ist diese Gruppe alter Menschen besonders in ihrem Handlungsspielraum eingeschränkt, Beziehungen zu erleben, aufrecht zu erhalten und nach eigenen Vorstellungen zu gestalten (vgl. Kümpers 2012: 204).

2.3. Der Zusammenhang zwischen Alter, niedrigem ökonomischen Status und fehlender Autonomie

Menschen, deren Teilhabe in den Bereichen Arbeit, Einkommen, Familie und soziales Netz während des Erwerbsalters eingeschränkt war, bergen ein erhöhtes Risiko einer unzureichenden materiellen Absicherung im Alter (vgl. Bundesteilhabebericht 2013: 362). Die Position im System sozialer Ungleichheit am Ende des Erwerbslebens prägt die Lebensbedingungen und Lebenschancen im höheren Alter. So ist die materielle Lage im Alter deutlich und dauerhaft mit der sozialen Schicht verknüpft.“ (Mayer und Wagner 2010: 296) Soziale Benachteiligungen begleiten Betroffene lebenslang, bestimmen auch im Alter wesentlich den Lebensstandard und begrenzen die selbstbestimmte Lebensführung durch teilweise massive finanzielle Einschränkungen und deren indirekte Folgen. „Einkommen und Vermögen haben Wirkungen auf weitere Lebenslagendimensionen, z.B. die Wohnsituation und die Gesundheit.“ (Kleiner 2012: 26)

In 2013 waren nach dem Gradmesser der relativen Armut (Einkommen unter 60% des Medianeinkommens) 14,9% der über 65jährigen in Deutschland von Armut bedroht. Im Vergleich zu anderen Bevölkerungsgruppen ist diese Quote relativ niedrig. Zu befürchten ist allerdings ein zunehmender Anstieg der Altersarmut bis 2030 aufgrund des durch die Bevölkerungsalterung sich reduzierenden Rentenprozentsatzes (vgl. Börsch-Supan 2015: 105). In Höhe und Struktur des Einkommens existiert eine hohe Heterogenität im Alter. 50% der Männer und 95% der Frauen erhielten in 2002 eine Rente, die niedriger als die Eckrente war. Überdurchschnittlich groß ist das Armutsrisiko im Alter in Einpersonenhaushalten (vgl. BMFSFJ 2005: 187).

Die Lebensphase Alter als Ruhestand ist als ein Produkt der Etablierung sozialer Sicherung in den vergangenen beiden Jahrhunderten entstanden. „Die Entwicklung der späten Lebensphase lässt sich als Wandel vom knappen Gut über die sozialstaatliche Zielgröße und die goldene Lebensphase zum neuen gesellschaftlichen Problemfall beschreiben.“ (Motel-Klingebiel & Vogel 2013: 465) Alter kann zum neuen Problem und zur sozialen Streitfrage werden, wenn sinkende materielle Ressourcen im Ruhestand, steigende Bedarfe nach Hilfe- und Unterstützungsleistungen und Fragen nach gerechter Verteilung zwischen den Altersgruppen auf der Agenda stehen (vgl. ebd.: 466).

Mit dem Recht auf Eigentum wird in kapitalistischen Gesellschaften Selbst-verwirklichung und Identität verbunden und Eigentum gilt als „Maß“ des Werts eines Menschen. Benachteiligten älteren Menschen ist das Recht auf Eigentum innerhalb des sozialen Sicherungssystems durch das Subsidiaritätsprinzip verwehrt. Erst, wenn eigenes Vermögen und Besitz verbraucht sind, werden Sozialleistungen gewährt. So erfahren Benachteiligte das „Nicht-Besitzen“ als zusätzliche Dimension des Ausgegrenztsein (vgl. Kümpers 2012: 209).

Das Robert-Koch-Institut (2015) hat den Gesundheitszustand „relativ“ armer Bevölkerungsgruppen in Deutschland betrachtet. Kaum eine Krankheit kostet so viele Lebensjahre wie „finanzielle Schwäche“. Von nahezu jeder chronischen Krankheit inkl. Demenzen sind sozial Benachteiligte unverhältnismäßig schwerer betroffen, als besser Verdienende (vgl.: 149-152). Vordergründig lassen sich solche Unterschiede mit einem schlechteren Gesundheitsverhalten der Betroffenen erklären und auch das gesundheitliche Präventionsverhalten ist weniger ausgeprägt. Aber die wahren Ursachen sitzen wohl noch tiefer: „Geht es um die subjektive Gesundheit, zeigen Studien, dass Menschen mit einem niedrigen sozioökonomischen Status ihren eigenen Gesundheitszustand deutlich häufiger als »mittelmäßig«, »schlecht« oder »sehr schlecht« einschätzen, als Personen mit hohem sozioökonomischen Status.“ (ebd.: 149) Beinahe die Hälfte der 70 bis 85jährigen Unterschichtangehörigen ist gesundheitlich eingeschränkt, während es in der Oberschicht nur knapp ein Viertel ist. Die Zunahme von Menschen, die Hochaltrigkeit in relativ guter Gesundheit erleben, scheint sich eher auf Angehörige höherer Sozialschichten zu begrenzen und für die Angehörigen der unteren Sozialschichten gilt eher die sogenannte Medikalisierungsthese, wonach die letzten Lebensjahre von Multimorbidität und Pflegebedürftigkeit gekennzeichnet sind (vgl. Kleiner 2012 und Backes 2008). Zudem ist auch das Sterberisiko in jeder Lebensphase ungleich verteilt und die Lebenserwartung ab dem 65. Lebensjahr ist signifikant von der Höhe des Einkommens abhängig (vgl. Kümpers 2012: 200).

Eine eingeschränkte Gesundheit bringt im Hinblick auf Teilhabe und Entscheidungsfreiheit vielfältige Erschwernisse, wie eingeschränkte Mobilität oder Pflegebedürftigkeit, mit sich, die durch finanzielle Benachteiligung verstärkt werden. Strukturell wird die Autonomie pflegebedürftiger Personen auch durch die Bedingungen der Pflegeversicherung eingeschränkt. Genau definierte Leistungskomplexe und Zeittakte, die nicht alle Bedarfe abdecken, entziehen Betroffenen, die auf die Versorgung durch ambulante Pflegedienste angewiesen sind, die Entscheidungsfreiheit, wann, wie und durch wen, sie Hilfe Anspruch nehmen wollen. Soziale Teilhabe ist als Anspruch in der sozialen Pflegeversicherung nicht beinhaltet. Diejenigen, die auf die Unterstützung durch Angehörige zurückgreifen können, sind von solchen Einschränkungen weniger betroffen, weil innerhalb der familiären Pflege die engen Produktbeschreibungen nicht gelten (vgl. Kümpers 2012: 201). Die Wahrscheinlichkeit der Unterbringung in einem Pflegeheim ist für Angehörige der unteren Schichten höher. Diese Lebensform bleibt den höheren Schichten weitgehend erspart, weil sie sich auf mehr informelle und professionelle (kostenpflichtige) Hilfe stützen können (vgl. Mayer & Wagner 2010: 296).

[...]

Final del extracto de 44 páginas

Detalles

Título
Die Bedeutung des Sozialraums für ein selbstbestimmtes Leben im Altersprozess
Universidad
University of Vechta  (ISBS)
Calificación
1,8
Año
2016
Páginas
44
No. de catálogo
V342965
ISBN (Ebook)
9783668327924
ISBN (Libro)
9783668327931
Tamaño de fichero
652 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
bedeutung, sozialraums, leben, altersprozess
Citar trabajo
Anónimo, 2016, Die Bedeutung des Sozialraums für ein selbstbestimmtes Leben im Altersprozess, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/342965

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