Die zentralen Fragen dieser Arbeit sind, ob und wann Bausparverträge durch die Bausparer bzw. durch die Bausparkassen wirksam gekündigt werden können und welche Voraussetzungen für eine wirksame Kündigung der Bausparverträge vorliegen sollten. Zuerst muss aber das Wesen eines Bausparvertrags untersucht werden. Die Fragestellung lautet, was ein Bausparvertrag im rechtlichen Sinne ist und wie er dementsprechend eingeordnet werden könnte.
Zunächst werden die relevanten Begriffe in den persönlichen und sachlichen Anwendungsbereichen der Kündbarkeit von Bausparverträgen erklärt. Anschließend folgt die Analyse anhand der aktuellen Rechtsprechung und der Literatur. Abschließend werden die Ergebnisse der Analyse kritisch gewürdigt und in einer Zusammenfassung vorgestellt.
Inhaltsverzeichnis
A. Problemstellung und Aufbau der Arbeit
B. Grundlagen
I. Persönlicher Anwendungsbereich
1. Bausparkassen
a) Definition und Rechtsform
b) Rechtsgrundlagen
2. Bausparer
a) Definition
b) Rechten und Pflichten
II. Sachlicher Anwendungsbereich
1. Bausparvertrag
a) Definition
b) Wirksamkeit
2. Kündigungsrecht
a) Ordentliche Kündigung
b) Außerordentliche Kündigung
C. Die Kündbarkeit von Bausparverträgen
I. Rechtsnatur des Bausparvertrags
1. Konstruktion des Bausparvertrags
2. Wesen des Bausparvertrags
3. Einordnung des Bausparvertrags
II. Kündbarkeit
1. Ansparphase
a. Kündigung durch die Bausparkasse
i. Ordentliche Kündigung nach § 488 Abs. 3 BGB
ii. Ordentliche Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
(1) Anwendbarkeit auf die Bausparkassen
(a). Grammatikalische Auslegung
(b). Gesetzessystematische Auslegung
(c). Historische Auslegung
(d). Teleologische Auslegung
(2) Voraussetzungen des § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
(a). Vollständiger Empfang der Darlehensvaluta
(b). Kein Kündigungsausschuss nach § 489 Abs. 4 BGB
iii. Außerordentliche Kündigung nach § 490 Abs. 3 i.V.m. § 314 BGB, 313 BGB
b. Kündigung durch den Bausparer
2. Darlehensphase
a. Kündigung durch die Bausparkasse
i. Vertragliches Kündigungsrecht
ii. Kündigung nach § 488 Abs. 3 BGB
iii. Kündigung nach § 489 BGB
iv. Kündigung nach § 490 Abs. 1 BGB
b. Kündigung durch den Bausparer
i. Ordentliche Kündigung nach § 488 Abs. 3 BGB
ii. Ordentliche Kündigung nach § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB
iii. Außerordentliche Kündigung nach § 490 Abs. 2 BGB
III. Zusammenfassung und Kritische Würdigung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die rechtliche Zulässigkeit und Voraussetzungen der Kündigung von Bausparverträgen durch Bausparkassen bzw. Bausparer in verschiedenen Vertragsphasen, insbesondere vor dem Hintergrund eines anhaltenden Niedrigzinsumfeldes.
- Rechtsnatur des Bausparvertrags als einheitlicher Darlehensvertrag.
- Kündigungsmöglichkeiten während der Ansparphase nach § 488 Abs. 3 BGB und § 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB.
- Anwendbarkeit gesetzlicher Kündigungsrechte auf Bausparkassen.
- Kündigungsrechte während der Darlehensphase.
- Kritische Analyse der aktuellen Rechtsprechung und Literatur zum Kündigungsausschluss und zur Vollbesparung.
Auszug aus dem Buch
C. Die Kündbarkeit von Bausparverträgen
Der Bausparvertrag besteht aus drei Phasen: Ansparphase, Zuteilung und Darlehensphase. Der Bausparvertrag wird von dem Bausparer über eine bestimmte Summe abgeschlossen, sog. Bausparsumme.
Am Anfang steht die Ansparphase, in der die Bauspareinlagen geleistet werden. Es erfolgt also eine Leistung des Bausparers zugunsten der Gemeinschaft. Bis zur Zuteilungsreife spart der Bausparer ein Guthaben an und erhält die vereinbarte Guthabenverzinsung. Die Zuteilung tritt ein, wenn das vereinbarte Mindestsparguthaben (i.d.R. 40-50% der Bausparsumme) angespart ist, über eine bestimmte Zeitdauer bestand und eine bestimmte Bewertungszahl erreicht wurde.
Durch die Leistung der Bausparbeiträge und die Erreichung der Zuteilungsvoraussetzungen erwirbt der Bausparer als Gegenleistung das Recht ein Bauspardarlehen zu den bei dem Vertragsabschluss vereinbarten Bedingungen zu erhalten. Der Darlehensanspruch besteht in Höhe der Differenz zwischen der vertraglich vereinbarten Bausparsumme und dem bis zur Zuteilung angesammelten Bausparguthaben. Mit dem Erhalt des Darlehens tritt der Bausparvertrag in die Darlehensphase ein. Mit Beginn der Darlehensphase steht dem Bausparer für die Baufinanzierung die gesamte Bausparsumme zur Verfügung.
Der Bausparer ist weder vertraglich noch gesetzlich verpflichtet die Zuteilung des Darlehens anzunehmen. In diesem Fall wird der Bausparvertrag fortgesetzt. Das Sparguthaben wird weiter angespart, der Bausparvertrag befindet sich weiterhin in der Ansparphase.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Problemstellung und Aufbau der Arbeit: Einführung in die Thematik der Kündigungen von Altbausparverträgen durch Bausparkassen aufgrund des Niedrigzinsniveaus und Definition der zentralen Fragestellung.
B. Grundlagen: Erläuterung der persönlichen und sachlichen Voraussetzungen des Bausparwesens, einschließlich Definitionen und rechtlicher Rahmenbedingungen.
C. Die Kündbarkeit von Bausparverträgen: Detaillierte Analyse der Kündigungsmöglichkeiten in Anspar- und Darlehensphase unter Einbeziehung von BGB-Vorschriften und Rechtsprechung, gefolgt von einer kritischen Würdigung.
Schlüsselwörter
Bausparvertrag, Kündbarkeit, Bausparkasse, Bausparer, Niedrigzinsphase, Ansparphase, Darlehensphase, § 488 BGB, § 489 BGB, Zuteilung, Kündigungsrecht, Privatautonomie, Rechtsprechung, Darlehensvertrag, Bausparsumme.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Problematik, ob und unter welchen Voraussetzungen Bausparkassen oder Bausparer einen Bausparvertrag wirksam kündigen können, insbesondere wenn sich das Zinsumfeld verändert hat.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zentrale Themen sind die Rechtsnatur des Bausparvertrags, die Unterscheidung zwischen Anspar- und Darlehensphase sowie die Anwendung von Kündigungsvorschriften aus dem BGB auf Bausparverträge.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist zu klären, wann Bausparverträge durch die Vertragsparteien wirksam gekündigt werden können und welche gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die sich auf einschlägige Gesetzesnormen des BGB, das Bausparkassengesetz sowie aktuelle Rechtsprechung und Fachliteratur stützt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert die Rechtsnatur des Bausparvertrags sowie spezifische Kündigungsrechte in der Ansparphase (z.B. § 488 und § 489 BGB) und der Darlehensphase.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kündbarkeit, Bausparkasse, Bausparvertrag, Niedrigzinsphase, Zuteilung und die einschlägigen Paragraphen des BGB.
Warum ist das Kündigungsrecht des § 489 BGB für Bausparverträge problematisch?
Die Problematik besteht darin, dass die Norm eigentlich auf Darlehensnehmer zugeschnitten ist und es schwierig ist, einen präzisen Zeitpunkt für den "vollständigen Empfang der Darlehensvaluta" zu bestimmen, wenn der Bausparer die Zuteilung nicht annimmt.
Wie bewertet die Autorin die Situation nach Zuteilungsreife?
Die Autorin vertritt die Auffassung, dass die Anwendbarkeit der Kündigungsvorschriften spätestens mit der Voraussetzung des vollständigen Empfangs ausscheidet und das Erreichen der Zuteilungsreife allein nicht als Äquivalent dazu gesehen werden sollte.
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- Olga Tatarova (Autor), 2016, Die Kündbarkeit von Bausparverträgen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345028