Nach Auffassung der OECD hat die Bedeutung multinationaler Unternehmen im Welthandel in den letzten 20 Jahren dramatisch zugenommen. Nach Schätzungen werden heutzutage ungefähr 70 % des Welthandels zwischen international tätigen Unternehmen abgewickelt und dieser Anteil wird aufgrund der zunehmenden Globalisierung und Internationalisierung der Wirtschaft sowie fortschreitender internationaler Unternehmenszusammenschlüsse weiter steigen. Genauso die wachsende Bedeutung des tertiären Sektors in Deutschland und anderen Industrieländern ist unumstritten. Bezogen auf die Bundesrepublik Deutschland kommt dem Tertiären Sektor (Unternehmensdienstleistungen, öffentliche und private Dienstleister, Handel, Gastgewerbe und Verkehr, Finanzierung und Vermietung) bereits ein Anteil von 69,03 % an der Bruttowertschöpfung zu.
In der internationalen Besteuerungs- und Betriebsprüfungspraxis spiegelt sich diese Entwicklung wider. Die Festlegung und Prüfung angemessener Verrechnungspreise zwischen inter-national verbundenen Unternehmen ist hier mittlerweile zum wichtigsten Thema avanciert. Jedoch betrifft das Problem der Verrechnungspreise nicht mehr allein die Großkonzerne. Vielmehr konzentrieren sich Betriebsprüfer heute auf mittelständige Unternehmen mit ausländischen Tochtergesellschaften. Werden nämlich Leistungen, wie z. B. Dienstleistungen, Personalgestellungen oder Finanzierungsleistungen im Rahmen einer landwirtschaftlichen, gewerblichen, selbständigen Tätigkeit oder im Rahmen einer Vermietung und Verpachtung zwischen einem in Deutschland Steuerpflichtigen und einer ihm nahestehenden Person grenzüberschreitend ausgetauscht, wird die hierfür vereinbarte Preisgestaltung (Verrechnungspreis) steuerlich vom Finanzamt nur dann anerkannt, wenn sie dem zwischen fremden dritten Üblichen entspricht (sog. Dealing-at-arms-length-Prinzip).
Unangemessen niedrige bzw. hohe Verrechnungspreise können daher in einer Betriebsprüfung zu erheblichen Steuernachzahlungen führen. Die Probleme bei der Ermittlung von angemessenen Verrechnungspreisen sind vielschichtig. Dabei ist zunächst zu beurteilen, welche externen und internen Informationen (Art der Leistung, Rechtsgrundlage, Risiko und Funktionen der beteiligten Konzernunternehmen, Marktdaten, Planungsunterlagen, Kalkulationen etc.) über die Konzernleistung vorhanden sind bzw. beschafft werden müssen. So kennt z. B. § 12 AO keine Dienstleistungsbetriebsstätte, jedoch Artikel 5 Abs. 3 b des DBA China.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Thematik
1.2 Aufbau der Arbeit
2 Grundlagen und Begrifflichkeiten
2.1 Konzerninterne Dienstleistungen
2.2 Betriebsstätte vs. Tochterkapitalgesellschaft
3 Erscheinungsformen von Dienstleistungen und deren Verrechnung
3.1 Verrechnung von Dienstleistungen dem Grunde nach
3.2 Formen der Leistungsverrechnung
3.3 Verrechenbarkeit
3.3.1 verrechenbare Leistungen
3.3.2 nicht verrechenbare Leistungen
3.3.3 Mischleistungen
3.3.4 Betriebliche Veranlassung
3.3.5 Verrechnungspflicht für verrechenbare Leistungen
4 Verrechnungspreisbestimmung einzelner Bereiche
4.1 Lohnfertiger
4.2 Verwaltungsbezogene Leistungen
4.3 Arbeitnehmerentsendungen
4.4 Intranet-Systeme unter Berücksichtigung von Know-how Transfer
5 Besonderheiten in DBA-Abkommen ausgewählter Länder
5.1 DBA-Deutschland/China
5.1.1 Betriebsstättentatbestand
5.1.1.1 Bauausführung, Montagen und Aufsichtstätigkeiten
5.1.1.2 Langfristige Dienstleistungen
5.2 DBA-Deutschland/Österreich
5.2.1 Betriebsstättentatbestand
5.3 DBA-Deutschland/Slowakei
5.3.1 Lizenzgebühren
Fazit und Ausblick
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender konzerninterner Dienstleistungen international tätiger Unternehmen. Ziel ist es, die Verrechnungspreisproblematik sowie die Besonderheiten in ausgewählten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu analysieren und Möglichkeiten zur Optimierung der Prozesse zu identifizieren, um bei Betriebsprüfungen Steuernachzahlungen zu vermeiden.
- Grundlagen konzerninterner Dienstleistungen und deren Abgrenzung zur Betriebsstätte.
- Kriterien für die Verrechenbarkeit und die betriebliche Veranlassung von Dienstleistungen.
- Methoden zur Verrechnungspreisbestimmung für spezifische Bereiche wie Lohnfertigung und Arbeitnehmerentsendung.
- Analyse länderspezifischer Besonderheiten in DBA-Abkommen (Deutschland/China, Österreich, Slowakei).
Auszug aus dem Buch
3.1 Verrechnung von Dienstleistungen dem Grunde nach
Die Verrechnung von Dienstleistungen innerhalb von Konzernen ist ein häufig geprüftes Thema im Rahmen von Betriebsprüfungen in Deutschland sowie vielen anderen Ländern. Im Vordergrund der Prüfung steht dabei zunächst, ob die Verrechnung der erbrachten Leistung an ein verbundenes Unternehmen dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Dies ist der Fall, wenn tatsächlich eine Leistung an ein verbundenes Unternehmen erbracht wurde, und dem empfangenden Unternehmen daraus ein ökonomischer Nutzen entstanden ist. Ein wirtschaftlicher Nutzen würde grundsätzlich dann bestehen, wenn das empfangende Unternehmen diese Leistung sonst für sich selbst erbringen müsste oder diese Leistung anderweitig einkaufen müsste. Diese beiden Aspekte sind im Rahmen der ökonomischen Analyse zu prüfen, und dann im Rahmen der Verrechnungspreisdokumentation entsprechend zu dokumentieren. Die Prüfung des wirtschaftlichen Nutzens des Empfängers ist hier von großer Bedeutung, denn es gibt eine Reihe von betrieblichen Tätigkeiten und Funktionen, die für verbundene Unternehmen ausgeübt werden, obwohl die empfangenden Unternehmen die Tätigkeit für sich betrachtet nicht benötigen und für diese kein Entgelt zahlen würden, wenn sie unabhängige Parteien wären.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die zunehmende Bedeutung multinationaler Unternehmen und der Verrechnungspreisproblematik ein und erläutert den Aufbau der Arbeit.
2 Grundlagen und Begrifflichkeiten: Das Kapitel definiert den Begriff der konzerninternen Dienstleistung und arbeitet die steuerlich relevanten Unterschiede zwischen Betriebsstätten und Tochtergesellschaften heraus.
3 Erscheinungsformen von Dienstleistungen und deren Verrechnung: Hier werden verschiedene Arten von Dienstleistungen kategorisiert, ihre Verrechenbarkeit unter dem Aspekt der betrieblichen Veranlassung beleuchtet und Methoden der Leistungsverrechnung wie die Konzernumlage und das Poolkonzept diskutiert.
4 Verrechnungspreisbestimmung einzelner Bereiche: Dieses Kapitel erläutert die praktische Bestimmung von Verrechnungspreisen für spezifische Tätigkeiten, darunter Lohnfertigung, Verwaltungsleistungen, Arbeitnehmerentsendungen sowie die Nutzung von Intranet-Systemen.
5 Besonderheiten in DBA-Abkommen ausgewählter Länder: Das Kapitel analysiert länderspezifische Aspekte in Doppelbesteuerungsabkommen mit China, Österreich und der Slowakei mit Fokus auf den Betriebsstättentatbestand.
Fazit und Ausblick: Diese Zusammenfassung unterstreicht die Notwendigkeit professioneller Steuerplanung und Verrechnungspreisdokumentation zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und zur rechtssicheren Gestaltung konzerninterner Leistungsbeziehungen.
Schlüsselwörter
Verrechnungspreise, Konzerninterne Dienstleistungen, Doppelbesteuerungsabkommen, Betriebsstätte, Fremdvergleichsgrundsatz, Verrechnungspreisbestimmung, Betriebliche Veranlassung, Kostenumlage, Arbeitnehmerentsendung, Steuerplanung, Gewinnabgrenzung, Außensteuergesetz, AStG, OECD-Leitlinien, Konzern.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die steuerliche Komplexität bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen innerhalb von Konzernstrukturen.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Die zentralen Felder umfassen die Definition konzerninterner Leistungen, die steuerliche Abgrenzung, die Bestimmung angemessener Verrechnungspreise sowie die Anwendung verschiedener Doppelbesteuerungsabkommen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, steuerliche Risiken bei der Leistungsverrechnung zu minimieren und Empfehlungen für eine rechtssichere Dokumentation und Gestaltung zu geben, um Doppelbesteuerungen und Steuernachzahlungen zu vermeiden.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit stützt sich primär auf eine theoretische Auseinandersetzung mit nationalen und internationalen steuerrechtlichen Rahmenbedingungen sowie die Analyse von Praxisbeispielen aus der Sicht eines international verbundenen Unternehmens.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert, welche Dienstleistungen überhaupt verrechenbar sind, welche Abrechnungsformen existieren und wie für spezielle Bereiche wie Lohnfertigung oder Arbeitnehmerentsendungen steuerkonforme Preise ermittelt werden.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Verrechnungspreise, Konzerninterne Dienstleistungen, DBA, Betriebsstätte, Fremdvergleichsgrundsatz, Steuerplanung und Gewinnabgrenzung sind die zentralen Begriffe.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen Betriebsstätte und Tochtergesellschaft eine so große Rolle?
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich maßgeblich, da Tochtergesellschaften rechtlich selbstständige Einheiten sind, während Betriebsstätten unselbstständige Organisationseinheiten darstellen, was die Art der Gewinnabgrenzung und die Dokumentationspflichten beeinflusst.
Wie geht die Autor mit dem Sonderfall China um?
Da China weitreichende Abweichungen zum OECD-Standard aufweist, liegt ein Fokus auf dem Betriebsstättentatbestand und den spezifischen Regelungen für Dienstleistungen und Lizenzgebühren in diesem Länderkontext.
- Arbeit zitieren
- Chris Krause (Autor:in), 2016, Konzerninterne Dienstleistungen international tätiger Unternehmen. Die Verrechnungspreisproblematik und Besonderheiten in DBA-Abkommen ausgewählter Ländern, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345353