Die Arbeit befasst sich aus philosophischer Sicht mit der Frage, inwieweit das Sprachverständnis Wittgensteins im juristischen Diskurs von Nutzen sein kann. Dazu stellt der Autor die Sprachphilosophie Ludwig Wittgensteins in dessen "Tractatus Logico-Philosophicus" und "Philosophischen Untersuchungen" dar und zeigt exemplarisch an einem tatsächlich vom Bayerischen Obersten Landesgericht mit Urteil von 1979 entschiedenen Fall, dass jedenfalls bei der Lösung strafrechtlicher Probleme die Sprachphilosophie Wittgensteins an Grenzen stößt. Die amüsant zu lesende Arbeit untersucht Fragen an der Nahtstelle von Philosophie und Rechtswissenschaft.
Inhaltsverzeichnis
- Problemstellung
- Wittgensteins Sprachverständnis im Tractatus
- Hilft das Sprachverständnis des Tractatus bei der Frage, ob eine Skiloipe eine Sache ist?
- Wittgensteins Sprachverständnis in den Philosophischen Untersuchungen
- Hilft das Sprachverständnis der Philosophischen Untersuchungen bei der Frage, ob eine Skiloipe eine Sache ist?
- Resumé
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Text untersucht, ob Wittgensteins Sprachverständnis im Tractatus Logico-Philosophicus und in den Philosophischen Untersuchungen hilfreich ist, um juristische Streitfälle zu lösen, die sich mit der Frage der Sachdefinition befassen. Konkret wird der Fall der Zerstörung einer Skiloipe als Beispiel herangezogen.
- Die Schwierigkeit der Sachdefinition im Strafrecht
- Wittgensteins Abbildtheorie und die Grenzen der Sprache
- Die Rolle von „internen“ und „externen“ Eigenschaften im Sprachverständnis
- Die Anwendung von Wittgensteins Sprachtheorien auf juristische Streitfälle
- Die Frage, ob Wittgensteins Sprachverständnis für die Beantwortung rechtlicher Fragen relevant ist.
Zusammenfassung der Kapitel
Problemstellung
Der Text beginnt mit einem konkreten juristischen Fall, der die Frage aufwirft, ob eine Skiloipe als „Sache“ im Sinne des deutschen Strafgesetzbuches anzusehen ist. Dieser Fall verdeutlicht die Schwierigkeit der Sachdefinition im Strafrecht, da das Analogieverbot eine genaue Übereinstimmung mit dem Gesetzeswortlaut fordert.
Wittgensteins Sprachverständnis im Tractatus
Dieses Kapitel stellt Wittgensteins Sprachverständnis im Tractatus Logico-Philosophicus vor. Der Tractatus basiert auf der Abbildtheorie, die besagt, dass Sätze die Wirklichkeit abbilden. Die Sprache soll ein exaktes Ebenbild der Wirklichkeit sein, wobei Sätze mit Wahrheitswert einen Sinn haben und andere Sätze unsinnig sind.
Hilft das Sprachverständnis des Tractatus bei der Frage, ob eine Skiloipe eine Sache ist?
Das Kapitel hinterfragt, ob die im Tractatus dargestellte Sprachtheorie eine Lösung für die Frage bietet, ob eine Skiloipe eine Sache ist. Es wird erläutert, dass Wittgensteins Abbildtheorie aufgrund ihrer strengen Definition von Sprache in diesem Fall möglicherweise keine eindeutige Antwort liefert.
Wittgensteins Sprachverständnis in den Philosophischen Untersuchungen
Dieses Kapitel beleuchtet Wittgensteins spätere Sprachphilosophie, die in den Philosophischen Untersuchungen dargestellt wird. Hier wird das Sprachverständnis des Tractatus teilweise revidiert. Die Sprache wird als vielseitiger und komplexer gesehen.
Hilft das Sprachverständnis der Philosophischen Untersuchungen bei der Frage, ob eine Skiloipe eine Sache ist?
Das Kapitel prüft, ob die Erkenntnisse aus den Philosophischen Untersuchungen die Frage nach der Sachdefinition von Skiloipen beantworten können. Es wird dargestellt, dass auch Wittgensteins spätere Sprachtheorie möglicherweise keine eindeutige Antwort auf diese juristische Frage bietet.
Schlüsselwörter
Wittgenstein, Sprache, Tractatus Logico-Philosophicus, Philosophische Untersuchungen, Abbildtheorie, Sachverhalt, Elementarsatz, interne und externe Eigenschaften, Sachdefinition, Strafrecht, Analogieverbot, Skiloipe, Juristische Methodenlehre.
Häufig gestellte Fragen
Ist die Zerstörung einer Skiloipe strafbar?
Die Arbeit untersucht einen Fall des Bayerischen Obersten Landesgerichts von 1979, bei dem es um die Frage ging, ob eine Skiloipe rechtlich als „Sache“ im Sinne des Strafgesetzbuches gilt.
Warum stößt Wittgensteins Philosophie im Recht an Grenzen?
Im Strafrecht gilt ein striktes Analogieverbot. Wittgensteins teils offene Sprachkonzepte (Sprachspiele) können die notwendige Präzision bei der Definition gesetzlicher Begriffe oft nicht liefern.
Was besagt Wittgensteins Abbildtheorie im "Tractatus"?
Sätze bilden die Wirklichkeit ab. Eine Sprache ist demnach ein exaktes Ebenbild der Welt, was jedoch bei komplexen juristischen Begriffen wie „Sache“ zu Definitionslücken führt.
Wie unterscheiden sich die "Philosophischen Untersuchungen" vom "Tractatus"?
In den Untersuchungen sieht Wittgenstein Sprache als vielseitiger und komplexer an (Sprachgebrauch) statt als starre Abbildung der Wirklichkeit.
Was ist das Hauptproblem bei der Sachdefinition im Strafrecht?
Die Definition muss genau mit dem Gesetzeswortlaut übereinstimmen; philosophische Interpretationen über „interne Eigenschaften“ einer Sache helfen im Gerichtssaal nur bedingt weiter.
- Quote paper
- Götz-Ulrich Luttenberger (Author), 2016, Ist die Zerstörung einer Skiloipe strafbar? Oder: Warum Wittgensteins Verständnis von Sprache im juristischen Diskurs an Grenzen stößt, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345438