Kann Inklusion an deutschen Schulen gelingen?


Epreuve d'examen, 2016

42 Pages, Note: 1,0

Eva Wieser (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1.Inklusion als Herausforderung für die Schulentwicklung

2.Grundgedanken zur Inklusion
2.1 Begriffliche Erläuterungen
2.1.1 Begriffliche Annäherung an das Schlagwort „Integration“
2.1.2 Begriffliche Erläuterung der „Inklusiven Pädagogik“
2.1.3 Begriffliche Erläuterung des Schlagworts „Inklusion“ insbesondere in Abgrenzung zu „Integration“, sowie der „Inklusiven Pädagogik“
2.2Inklusion im historischen Kontext
2.2.1 Anfänge des Sonderschulwesens
2.2.2 Das 19. Jahrhundert als erster Beitrag gegen die Exklusion
2.2.3 Der Nationalsozialismus als Höhepunkt von Exklusion und Separation
2.2.4 Kultusministerkonferenz (1960) als bildungspolitische Wende
2.3Rechtliche Grundlagen von Inklusion
2.3.1 Salamanca-Erklärung (1994) der UNESCO-Weltkonferenz
2.3.2 Die UN-Behindertenrechtskonvention
2.3.3 Die Verankerung von Inklusion im deutschen Grundgesetz

3.Die praktische Umsetzung von Inklusion im deutschen Schulsystem
3.1Inklusion im deutschen Schulsystem – Daten und Fakten
3.1.1 Entwicklungen seit Unterzeichnung der UN-Konvention
3.1.2
3.1.3 Herbart und Trapp – Heterogenität als Hindernis
3.1.4 Kritische Sichtweise auf das Homogenisierungsbemühen im deutschen Bildungssystem
3.2Notwendigkeiten und Gelingensbedingungen für die Umsetzung von Inklusion im deutschen Schulsystem
3.2.1 Veränderungen auf der Professionsebene
3.2.2 Veränderungen auf der Unterrichtsebene
3.2.3 Veränderungen auf der organisatorischen Ebene
3.2.4 Veränderungen auf der bildungspolitischen Ebene

4.Inklusion im deutschen Schulsystem – ein Zukunftsmodell?

5.Literaturverzeichnis

1. Inklusion als Herausforderung für die Schulentwicklung

Das deutsche Schulsystem und deren Pläne über Gesetzesveränderungen erhält durch zahlreiche PISA-Studien immer wieder eine neue Aktualitätsdimension. Dabei kommen u.a. die frühe Selektion nach der Grundschule und die unfertigen Pläne für die Inklusion ebenso in die öffentliche Kritik.

Gesellschaftliche Veränderungen und politische Bestrebungen haben nun dazu geführt, dass durch Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Menschen mit Behinderung das Recht auf Bildung gewährleistet wird. Dadurch dass Deutschland sich zur Inklusion mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet hat, muss Deutschland dieses geltende Recht umsetzen.[1] Dabei werden nicht nur Ängste seitens der Eltern und der Lehrer durch unzureichendes Vorwissen ausgelöst, sondern es bleibt nach wie vor fraglich, ob Inklusion bei den aktuellen Rahmenbedingungen erfolgreich umgesetzt werden kann.

Inklusion wird mittlerweile als ein Menschenrecht angesehen und ist auch weit über die Bildungs- und Unterrichtsdebatte hinaus in den populären Medien in aller Munde, weil es alle Menschen betrifft. Sie verpflichtet zu einem Kulturwandel, der sowohl alle Schulen, Lehrer[2], Schüler, sowie Eltern betrifft und einen Perspektivenwechsel aller Beteiligten bedingt. Jedoch wird zunehmend deutlich, dass in heutigen Gesellschaften die Frage nach der Bildungsgerechtigkeit immer relevanter geworden ist. Die Menschen sind viel zu sehr in ihren Voraussetzungen und Chancen auseinandergerückt und viel zu weit sind die Vor- und Nachteile nach Herkunft, Migrationsstand, individuellen Voraussetzungen voneinander entfernt, als dass sie noch dem Selbstlauf der individuellen Biografien und Schicksale überlassen bleiben können.[3]

Aufgrund der Brisanz des Themas beschäftigt sich die wissenschaftliche Arbeit mit dem Thema der Inklusion. Konkret soll die Frage beantwortet werden, ob Inklusion an deutschen Schulen gelingen kann. Nachdem zunächst Grundgedanken zur Inklusion geklärt werden wie etwa begriffliche Erläuterungen, der historische Kontext und rechtliche Grundlagen von Inklusion, wird auf die praktische Umsetzung von Inklusion im deutschen Schulsystem eingegangen. Dabei wird anhand von Daten und Fakten erläutert, wie Inklusion derzeit im deutschen Schulsystem funktioniert und welche Faktoren und Notwendigkeiten für eine gelingende Umsetzung von Inklusion im deutschen Schulsystem zu berücksichtigen sind. Die Zulassungsarbeit schließt mit einer kompakten Zusammenschau ab.

2. Grundgedanken zur Inklusion

Zunächst werden Grundgedanken zur Inklusion vorgestellt, um darzulegen, von welchem Verständnis von Inklusion in der Zulassungsarbeit und in den Studien ausgegangen wird. Begriffliche Erläuterungen sollen ein fundiertes Hintergrundwissen ermöglichen und eine missverständliche Bedeutungszuweisung umgehen. Des Weiteren ist es wichtig, Inklusion in den historischen Kontext des Schulsystems einzuordnen, da nur so gezeigt werden kann, dass die Unterzeichnung in der UN-Behindertenrechtskonvention für die Umsetzung von Inklusion dringend notwendig war. Schließlich wird auch auf die rechtlichen Grundlagen von Inklusion eingegangen, die zum einen eine strikte Verpflichtung für Deutschland und zum anderen eine Herausforderung für die Schulentwicklung festlegen.

2.1 Begriffliche Erläuterungen

Im Folgenden werden zentrale Begriffe aus der Inklusionsdebatte erläutert, die häufig falsch verwendet werden und deshalb unbedingt voneinander abgegrenzt werden müssen. Grundlegend ist, dass Inklusion nicht auf Inklusive Pädagogik reduziert werden darf und Inklusion nicht mit Integration gleichgesetzt werden soll, da Inklusion weitaus mehr als Integration meint.

2.1.1 Begriffliche Annäherung an das Schlagwort „Integration“

Oftmals wird der Begriff „Inklusion“ mit „Integration“ verwechselt oder auch gleichgestellt. Deshalb ist es sinnvoll eine genaue Definition von „Integration“ heranzuziehen. Nach Häberlein-Klumpner (2009) bedeutet Integration eine Eingliederung/ Anpassung der „kategorisierten“, für die Separation eingestuften Kinder in eine Gruppe von Kindern der normalen, homogenen Klasse. Integration ist demnach die Wiedereingliederung von Kindern mit sonderpädagogischer Förderung in eine Regelschule, wobei an dieser Stelle die sog. Zwei-Gruppen-Theorie berücksichtigt wird. Die Gruppeneinteilung erfolgt nach dem Kennzeichen „behindertes[4] Kind“ bzw. „nicht-behindertes Kind“. Die Gruppe der „behinderten Schüler“ steht dabei im Fokus des Interesses, um die Möglichkeit einer besseren Integration wahrzunehmen. Prinzipiell bekommen diese Kinder eine spezielle Förderung und individuelle Curricula. Zudem werden Förderpläne nach vorgefertigten Regeln durchgeführt. Um die genannten Punkte zu gewährleisten, wird ein Sonderpädagoge als Unterstützung für die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingesetzt. Im Großen und Ganzen kann die Integration als Kombination von unveränderter Schulpädagogik und Sonderpädagogik beschrieben werden.[5]

2.1.2 Begriffliche Erläuterung der „Inklusiven Pädagogik“

„Inklusive Pädagogik bezeichnet Theorien zur Bildung, Erziehung und Entwicklung, die Etikettierungen und Klassifizierungen ablehnen, ihren Ausgang von Rechten vulnerabler und marginalisierter Menschen nehmen, für deren Partizipation in allen Lebensbereichen plädieren und auf strukturelle Veränderungen der regulären Institutionen zielen, um der Verschiedenheit der Voraussetzungen und Bedürfnissen aller Nutzer gerecht zu werden.“[6] Inklusive Pädagogik meint die Anerkennung von Heterogenität, also der Unterschiedlichkeit und Individualität aller Kinder. Behinderung kann als Merkmal unter vielen angesehen werden und aufgrund dessen soll auf eine binäre Unterscheidung zwischen „behindert“ und „nicht-behindert“ verzichtet werden. Somit umgeht man einer Etikettierung und kommt schließlich zu der Einsicht, dass Menschen nicht länger auf ein fiktives Normalmaß festzulegen sind. Vielmehr sollte Heterogenität als Chance gesehen werden, dass Kinder sich in ihrer Unterschiedlichkeit gegenseitig im Schulalltag bereichern können.[7] Zudem ist allgemein bekannt, dass es keine grundsätzliche Gleichheit zwischen den Menschen gibt, denn die Lebensstrukturen verändern diese bereits je nach Besitzstand, sozialen und kulturellen Bevorzugungen, vorausgesetzten Bewertungen bestimmter menschlicher Eigenschaften.[8] Die Inklusive Pädagogik umfasst ein Leben und Lernen aller Kinder in der Regelschule, wobei von einer Abgrenzung der Schüler in Förderschulen abgesehen wird. Nur so kann eine Teilhabe an der Gesellschaft für alle Menschen ermöglicht werden. Um dieses Ziel zu verwirklichen, benötigt man, eine besondere Schul- und Sonderpädagogik. Sonderpädagogen sollen als Unterstützung für Klassenlehrer, Klassen und Schulen fungieren. Dies stellt die Synthese von veränderter Schulpädagogik und Sonderpädagogik dar und kann als kollegiales Problemlösen im Team betrachtet werden. Die Inklusive Pädagogik grenzt sich daher bewusst von der Integrationspädagogik ab, denn bei der Integration geht es immer noch darum, Unterschiede wahrzunehmen und zuerst Getrenntes wieder zu vereinen. Der Schwerpunkt der Integrationspädagogik liegt stets auf dem Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wobei sich die Kinder dem System anpassen müssen. Inklusion dagegen teilt die Menschen nicht mehr in Gruppen (z.B. hochbegabt, behindert, anderssprachig etc.) ein. Der Schwerpunkt der Inklusiven Pädagogik liegt nämlich auf allen Schülern, wobei sich nicht bestimmte Gruppen an die Schule anpassen, sondern das System Schule sich anpassen muss.[9]

2.1.3 Begriffliche Erläuterung des Schlagworts „Inklusion“ insbesondere in Abgrenzung zu „Integration“, sowie der „Inklusiven Pädagogik“

2.1.3.1 Gegenüberstellung verschiedener Definitionen

Es ist wichtig zu klären, was unter Inklusion verstanden wird, da vieles den Namen Inklusion trägt, obwohl es im eigentlichen Sinne nur marginal mit der Inklusion zu tun hat. Das Wort Inklusion hat eine lateinische Wurzel und lässt sich beschreiben als Einbeziehung, Einschluss, Dazugehörigkeit.[10] Seit 2009 wird Inklusion als eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe des Bildungswesens betont, die Veränderungen in den Strukturen der Bildungslandschaft beinhaltet, sodass eine Auslese und Aussonderung beendet und zugleich Bildungsgerechtigkeit hergestellt wird.[11] Kersten Reich definiert Inklusion zudem folgendermaßen: „Inklusion ist viel umfassender als das, was man früher mit Integration zu erreichen meinte. Sie ist ein gesellschaftlicher Anspruch, der besagt, dass die Gesellschaft ihrerseits Leistungen erbringen muss, die geeignet sind, Diskriminierungen von Menschen jeder Art und auf allen Ebenen abzubauen, um eine möglichst chancengerechte Entwicklung aller Menschen zu ermöglichen.“

Nach Albers bezieht sich Inklusion nicht nur auf das Unterrichten, sondern hat die gesamte Gesellschaft im Fokus. Dies setzt allerdings auch ein anderes Verständnis von Normalität und Vielfalt voraus.[12] Die deutsche UNESCO Kommission definiert Inklusion hingegen:

„Inklusion wird als ein Prozess verstanden, bei dem auf die verschiedenen Bedürfnisse von allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eingegangen wird. Erreicht wird dies durch verstärkte Partizipation an Lernprozessen, Kultur und Gemeinwesen, sowie durch Reduzierung und Abschaffung von Exklusion in der Bildung.“[13] Wichtig für dieses Verständnis ist, dass Erscheinungsformen von Heterogenität wie Geschlecht, Ethnie, Alter, körperliche Verfassung, Nationalität, soziale Bedingungen als Dimensionen von Vielfalt akzeptiert werden. Sie dienen als Bereicherung und werden als Bestandteil des alltäglichen Zusammenlebens wertgeschätzt.[14]

2.1.3.2 Abgrenzung zur „Inklusiven Pädagogik“

Ausgangspunkt für das Modell der Inklusion ist, dass unsere Gesellschaft aus Individuen besteht, die sich mehr oder weniger unterscheiden. Denn die Unterschiedlichkeit, die Heterogenität der Menschen stellt die Normalität dar. Inklusion strebt die Überwindung der defizitären Sichtweise auf die Menschen an. Dafür ist ein Umdenken und Umstrukturieren der Gesellschaft dringend notwendig. Marginalisierte Personen sollen kein Problem mehr für die Gesellschaft darstellen, vielmehr wird die vorliegende Gesellschaftsform als problematisch wahrgenommen und zur Veränderung aufgerufen. Das Ziel von Inklusion ist die gleichwertige Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Um dieses Ziel zu verwirklichen, muss der Staat Vorkehrungen treffen, die den Menschen gerechte Chancen unabhängig von Geschlecht, Herkunft, sexueller oder anderen Orientierungen, sozialen, ökonomischen oder kulturellen Benachteiligungen, Religion oder Behinderung ermöglichen.[15] Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass sich das Modell der Inklusion nicht auf den schulischen Bereich beschränkt. Nur ein Bereich des umfassenden Themas der Inklusion stellt die inklusive Pädagogik dar. Inklusion dagegen strebt ein gesamtgesellschaftliches Modell der Nichtaussonderung von bestimmten Menschengruppen an. Grundlage für die Inklusion stellt die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen dar.[16]

Im Vordergrund der Inklusion steht, dass jedes Individuum geschätzt wird und dementsprechend gefördert wird. Es muss so auf individuelle Möglichkeiten eingegangen werden, dass alle Schüler bis zum schulischen Erfolg gebracht werden. Kein Einzelner darf an den gesellschaftlichen Rand gedrängt werden. Inklusion in der Schule meint auch, dass sich der Unterricht und die Rolle der Lehrer verändern. Ab dem Schuljahr 2013/2014 werden Unterrichtsinhalte nicht mehr vom Lehrer frontal vorgetragen, sondern die Kompetenzen der Schüler werden mehr gefördert durch eigenständiges Arbeiten. Die Rolle des Lehrers hat sich demnach so verändert, dass er nicht mehr im Mittelpunkt des Unterrichts steht, sondern in den Hintergrund tritt. Der Lehrer unterstützt den Prozess des selbstständigen Arbeitens: Er gibt Tipps, stellt Ressourcen zur Verfügung und löst Probleme auf.[17] Der Schüler hat sozusagen einen individuellen Lehrplan, den er alleine oder mit anderen Schülern durcharbeiten kann. Wesentliche Merkmale der Inklusion sind: gemeinsames Leben und Lernen für alle, Theorie einer unterteilbaren heterogenen Lerngruppe, Profilierung des Selbstverständnisses der Schule, systematischer Ansatz, Beachtung der emotionalen, sozialen und unterrichtlichen Ebene, Ressourcen für Systeme (Klassen/Schulen), gemeinsames und individuelles Lernen für alle, ein individualisiertes Curriculum für alle, gemeinsame Reflexion und Planung aller Beteiligten, Anliegen von Schul-/Sonderpädagogik und ein kollegiales Problemlösen im Team.[18]

Betrachtet man Inklusion im Bildungssystem, so bedeutet es, heterogene Gruppen von Schüler individuell zu unterrichten und individuell auf ihre Bedürfnisse einzugehen. Zusammenfassend kann man sagen, dass Inklusion für den Einschluss aller zu unterrichtenden Schüler, also auch heterogener Gruppen, in einer Schule für alle steht. Integration gilt als Prozess vor der Inklusion. Nun wird es allen Menschen ermöglicht, ihr Recht und ihren Anspruch auf Bildung auszuleben und in individueller Form den bestmöglichen Bildungsabschluss zu absolvieren.

2.1.3.3 Abgrenzung zur „Integration“

Der Begriff der Inklusion orientiert sich an der Bürgerrechtsbewegung und wendet sich gegen jede gesellschaftliche Marginalisierung. Daher postuliert Hinz im folgenden Zitat für die klare Abgrenzung von Integration und Inklusion:

„Inklusion ist keine Frage der Behindertenhilfe, sondern eine Frage des generellen gesellschaftlichen Umgangs mit Unterschieden und damit der Gestaltung des Sozialraums.“[19]

Inklusion soll nicht verstanden werden als eine moderne oder modifizierte Form der Heil- oder Sonderpädagogik, sondern Inklusion benötigt nach Hinz die Expertise der Heil- und Sonderpädagogik als Beitrag zu einer inklusiven Pädagogik.[20]

Zusammenfassend ist zu sagen, dass in einer inklusiven Gesellschaft die Normalität in der Verschiedenheit liegt und eine faktische Zugangs- und Chancengerechtigkeit zum Bildungssystem herrschen sollte.

2.2 Inklusion im historischen Kontext

2.2.1 Anfänge des Sonderschulwesens

Betrachtet man die Entwicklung der sonderpädagogischen Einrichtungen genauer, so fällt auf, dass dies ein Prozess ist, der bereits über viele Jahrhunderte andauert. Anfänge des Sonderschulwesens gab es bereits aus sozial-religiöser und karitativer Überzeugung. Ab dem 9. Jahrhundert beginnt das deutsche Schulsystem mit den Klosterschulen, gefolgt von den Dom- und Stiftsschulen im 12. Jahrhundert. Im frühen Mittelalter waren allerdings v.a. die Klosterschulen von hoher Bedeutung, welche sich als Vorläufer der heutigen Gymnasien erweisen.[21] Mit der Institutionalisierung wurde das Schreiben, Lesen und Rechnen als wertvoller Bestandteil der eigenen Kompetenzen angesehen. Aus diesem Grund wurden nun private und schließlich kommunale Schulen vom 13.-18. Jahrhundert gegründet.[22] Am Ende des 18. Jahrhunderts entstand die Realschule, welche für die Schüler geeignet war, die einerseits eine Bildung anstrebten, aber andererseits keinen akademischen Abschluss beabsichtigten.

2.2.2 Das 19. Jahrhundert als erster Beitrag gegen die Exklusion

Seit dem 19. Jahrhundert gibt es spezielle Klassen, die sich geistig zurückgebliebenen Schülern widmen. Aus diesen Klassen ergaben sich 1879 die ersten „Hilfsschulen“.[23] In den sogenannten „Hilfsschulen“ wurden Schüler mit Behinderung in das Schulsystem aufgenommen, wobei dieser erste Schritt einen Beitrag gegen die Exklusion darstellte. Unter Exklusion ist zu verstehen, dass Kinder mit Beeinträchtigung vom Schulwesen ausgeschlossen sind. Der Name der Hilfsschule wandelte sich um in Sonderschule, später dann in Förderschule.[24] Es wurde festgestellt, welche „Bedeutung dem Sonderschulwesen im Rahmen des allgemeinen Schulwesens zukam und dass ein modernes Bildungswesen ohne den entsprechenden Ausbau des Sonderschulwesens nicht entstehen und bestehen kann“.[25] Daraus entwickelte sich das Hilfsschutzgesetz von 1955 in Baden-Württemberg: „Kinder, die infolge von Leistungsbehinderung dem Bildungsgang der Volksschule nicht zu folgen vermögen, jedoch gemeinschafts- und bildungsfähig sind, ist ein Unterricht mit vereinfachten Unterrichtszeiten im Rahmen der Volksschule einzurichten“ (Hilfsschutzgesetz vom 27.06.1955 §1). Nun wurden für Kinder mit Behinderungen verschlossene Türen geöffnet und neue Chancen ermöglicht: Unterricht mit diesen Kindern war möglich.

Der Engländer Herbert Spencer beruft sich auf Charles Darwins Evolutionstheorie (1859), um die sozialen Strukturen in der Gesellschaft zu erklären und zu rechtfertigen. Dieser sog. „Sozialdarwinismus“ beeinflusst den Umgang der Gesellschaft mit Menschen mit einer Behinderung und führt zur Gründung von Hilfsschulen als „Sammelbecken für Schulversager“ zur Entlastung von Volksschulen. Zudem wird nach Abweichungen vom „normalen“ Menschen gesucht und genaue Vorstellungen davon entwickelt, was Kinder einer bestimmten Altersstufe leisten müssen.[26] Während des 19. Jahrhunderts entwickelte sich das dreigliedrige Schulsystem, bei der als Schulträger die Kirche und die reichsfreien unabhängigen Städte wirkten. In der Prämoderne versuchte man durch institutionelle Fremdversorgung die pflegebedürftigen Familien von der Fürsorgepflicht zu befreien. In der Zeit der Moderne herrschte in der Gesellschaft Leistungsprinzip vor, d.h., dass sich der „Wert“ der einzelnen Menschen an deren Leistungsfähigkeit orientierte bzw. sogar stark abhängig davon war.[27]

Im 19. Jahrhundert war die Schule allgemein so geregelt, dass die Kirche zuständig war für den Inhalt des Unterrichts, der Organisation von Lehrkräften etc. und der Staat war beauftragt die äußeren Schulangelegenheiten zu regeln.[28] Erst durch das Reichsgrundschulgesetz 1920 wurde die vierjährige Grundschule offiziell eingeführt und gesetzlich verankert. Die Unterrichtspflicht war bis 1918 in Kraft, wurde dann aber von der Schulpflicht abgelöst.[29] Die Schulpflicht wurde in der Weimarer Reichsverfassung (31.Juli 1919) im Artikel 145 festgehalten.

2.2.3 Der Nationalsozialismus als Höhepunkt von Exklusion und Separation

Der Nationalsozialismus erlebt einen Höhepunkt hinsichtlich der Exklusion und Separation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Die Anzahl von Sonderschulen erhöhte sich enorm zwischen den Jahren 1950 und 1964. Die Anzahl stieg von 485 auf 1022 Stück, wobei sich die Schüleranzahl mehr als verdoppelt hat.[30] Die Schulstruktur wurde in der nationalsozialistischen Zeit von 1933-1945 nicht verändert.[31]

Nichtsdestotrotz bringt die Sonderschule auch einen negativen Beigeschmack mit sich. Schüler, die von körperlichen Beeinträchtigungen wie Blindheit oder Gehörlosigkeit geprägt sind, werden auf spezielle Sonderschulen geschickt. Dies ist logisch begründbar und nachvollziehbar. Jedoch bei den Schülern, die aufgrund von Verhaltensstörungen oder Ähnlichem der Sonderschule zugewiesen werden, kann es zur Schädigung des Selbstvertrauens und der eigenen Identität führen. Die Regelschule wird ihnen vorenthalten, dadurch werden sie - übertrieben gesagt - als „abnormal“ eingestuft.[32] Durch die Umbenennung des Begriffs Sonderschulen in Förderschulen kommt die Frage auf, ob das nur als Vorwand benutzt wurde, um dem schlechten Ruf der Sonderschulen entgegen zu treten.[33]

Nach dieser Zeit wurde das Schulsystem der Bundesrepublik Deutschland gemäß dem staatlichen Föderalismus gezeichnet. Dadurch wurde verursacht, dass nun die einzelnen Bundesländer für ihr Schulsystem gesetzgebend verantwortlich sind. Dadurch dass Deutschland nach dem zweiten Weltkrieg in drei Westzonen unterteilt wurde, entstand einerseits im Westen ein föderalistisches System und andererseits im Osten eine zentralistische Bildungsverfassung. Im Westen gab es das dreigliedrige Schulsystem: Volksschule, anschließend Hauptschule/ Realschule/ Gymnasium. Im Osten bzw. in der DDR gab es keine Gliederung, sondern eine zehnjährige allgemeinbildende Schule für alle.[34]

[...]


[1] Vgl. Baumert 2008, S. 53.

[2] Aus Gründen der besseren Lesbarkeit schließt die männliche Form in dieser Zulassungsarbeit die weibliche Form immer mit ein.

[3] Vgl. Reich 2012, S. 9f.

[4],,Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist." Art. 2 Abs. 1 Sozialgesetzbuch IX.

[5] Vgl. Reich 2012, S. 34.

[6] Biewer 2009, S. 173.

[7] Vgl. Reich 2012, S.6f.

[8] Vgl. Reich 2012, S. 7.

[9] Vgl. Reich 2012, S. 112f.

[10] Vgl. Nuding 2013, S.3.

[11] Vgl. Sulzer 2013, S. 12.

[12] Vgl. Albers 2011, S.65.

[13] Deutsche UNESCO Kommission 2010, S.9.

[14] Vgl. Nuding 2013, S.3f.

[15] Vgl. Reich 2012, S. 7.

[16] Vgl. Stangl 2009, Inklusion.

[17] Vgl. Stangl 2009, Inklusion.

[18] Vgl. Stangl 2009, Inklusion.

[19] Hinz 2012, S.3.

[20] Vgl. Hinz 2009, S.178.

[21] Vgl. Döbert 2010, S.175

[22] Vgl. Baumert 2008, S. 55.

[23] Vgl. Geißler 2011, S. 239.

[24] Vgl. Geißler 2011, S. 564.

[25] Lesemann, 1966, S. 94.

[26] Vgl. Vogt 1997, S. 23f.

[27] Vgl. Reich 2012, S. 12.

[28] Vgl. Döbert 2010, S. 176.

[29] Vgl. Tenorth 1992, S. 52.

[30] Vgl. Lesemann 1966, S.95.

[31] Vgl. Reich 2012, S. 12f.

[32] Vgl. Marx 1992, S. 105.

[33] Vgl. Link 2000, S. 66.

[34] Vgl. Anweiler 1996, S. 87.

Fin de l'extrait de 42 pages

Résumé des informations

Titre
Kann Inklusion an deutschen Schulen gelingen?
Université
University of Passau  (Hochschule)
Cours
Zulassungsarbeit
Note
1,0
Auteur
Année
2016
Pages
42
N° de catalogue
V345447
ISBN (ebook)
9783668352469
ISBN (Livre)
9783668352476
Taille d'un fichier
658 KB
Langue
allemand
Mots clés
Inklusion Schulpädagogik Salamanca Erklärung Geschichtlicher Hintergrund Grundschule Deutschland
Citation du texte
Eva Wieser (Auteur), 2016, Kann Inklusion an deutschen Schulen gelingen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/345447

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