Die Scheidung der Eltern im Erleben von Kindern und Jugendlichen


Examination Thesis, 2001

102 Pages, Grade: Sehr gut


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung: „Bis dass der Tod euch scheidet.“

2 Die aktuelle Scheidungslage in Deutschland
2.1 Aktuelle statistische Daten zur Scheidungssituation in Deutschland
2.2 Aktuelle statistische Daten zur Scheidungssituation in Bayern
2.3 Die häufigsten Scheidungsursachen und Risikofaktoren
2.3.1 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen
2.3.2 Ökonomische Rahmenbedingungen
2.3.3 Juristische Rahmenbedingungen
2.3.4 Psychologische Bedingungen und persönliche Gründe

3 Die Scheidung vor dem Gesetz
3.1 Gesetz und Realität
3.2 Das Sorgerecht
3.2.1 Das alleinige Sorgerecht
3.2.2 Das gemeinsame Sorgerecht
3.2.3 Das Kindschaftsreformgesetz oder erneuertes gemeinsames Sorgerecht

4 Der Entwicklungsverlauf in der Pubertät eines Jugendlichen
4.1 Die körperliche und psychosexuelle Entwicklung in der Adoleszenz
4.2. Die kognitive Entwicklung in der Adoleszenz
4.3 Die moralische Entwicklung in der Adoleszenz

5 Die Bedeutung der Familie für die Entwicklung des Kindes

6 Die Phasen der Ehescheidung im kindlichen Erleben
6.1 Die Ambivalenzphase
6.1.1 Beschreibung der Merkmale der Ambivalenzphase
6.1.2 Die kindliche Verarbeitung der Ambivalenzphase
6.2 Die Trennungs- und Scheidungsphase
6.2.1 Die Beschreibung der Merkmale der Trennungs- und Scheidungsphase
6.2.2 Das Erleben der Trennungs- und Scheidungsphase durch das Kind.
6.3 Die Nachscheidungsphase
6.3.1 Die Beschreibung der Merkmale der Nachscheidungsphase
6.3.2 Die Nachscheidungsphase aus der Sicht des Kindes

7 Vater- und Mutterfigur in ihrer Bedeutung für das Kind
7.1 Der Vater
7.1.1 Der Einfluss des Vaters auf die Entwicklung des Rollenverhalten bei Jungen
7.1.2 Die Auswirkungen der Abwesenheit des Vaters auf die Geschlechtsrollenidentität des Sohnes
7.1.3 Der Einfluss des Vaters auf die Entwicklung des Rollenverhaltens bei Mädchen
7.1.4 Die Auswirkung der Abwesenheit des Vaters auf die weibliche Geschlechtsrollenentwicklung
7.1.5 Die Verachtung gegenüber dem Vater
7.2 Die Mutter
7.2.1 Mütter und Söhne
7.2.2 Mütter und Töchter

8 Unterschiedliche Langzeitauswirkungen einer Scheidung auf das Kind

9 Schlussteil: Hilfe für das „geschiedene“ Kind
9.1 Unterstützung durch die Eltern
9.2 Unterstützung seitens des Lehrers
9.3 Mediation – Die sanfte Scheidung
9.4 Bücher als Bewältigungshilfen für Kinder und Jugendliche
9.5 Die Frauenseelsorge

10 Literaturverzeichnis

Anhang

1 Einleitung: „Bis dass der Tod euch scheidet.“

Bei der weltlichen[1] und kirchlichen Trauung schwören sich Jahr für Jahr zig-tausende Paare die Treue und versprechen sich ein gemeinsames Leben, bis dass der Tod sie scheidet.

Die Ehe als Lebensform existiert zwar mittlerweile nicht mehr als ausschließliche Form des Zusammenlebens, doch erfreut sie sich nach wie vor großer Beliebtheit. Neben des einfachen Zusammenlebens ohne Trauschein entscheiden sich „drei von vier Personen mindestens einmal in ihrem Leben“[2] für die Ehe.

Mittlerweile ist die Ehe nicht mehr als bloße Zweckgemeinschaft zu sehen, wie noch bis Anfang des 20. Jahrhunderts, sondern sie ist zu einer frei wählbaren und individuell gestaltbaren Lebensform geworden. Niemand ist irgendwelchen Heiratszwängen unterworfen, jeder kann die Ehe mit dem Partner, bzw. der Partnerin der eigenen Wahl eingehen. Doch die Glückserwartungen, die dabei aneinander gestellt werden erfüllen sich bei einem Drittel der Paare nicht. Und da, wie bereits erwähnt, die Ehe in unserer modernen Gesellschaft nicht mehr rein aus Zweckgründen geschlossen und somit dadurch auch nicht mehr zusammengehalten wird, ist die Scheidung oftmals schon vorprogrammiert, sollte ein Ehepartner die Erwartungen des anderen nicht erfüllen.

Die Hintergründe für die Zunahme der Scheidungsbereitschaft sollen im Verlauf meiner Arbeit noch genauer aufgezeigt werden.

Ewige Treue sollte das Fundament einer Ehe sein, doch nur die wenigsten Ehen halten ein Leben lang. „Aufgrund der derzeitigen Scheidungsquoten ist damit zu rechnen, dass ca. 14% der ehelich geborenen Kinder damit rechnen müssen, dass ihre Eltern sich scheiden lassen werden, bevor sie selbst das 15. Lebensjahr erreicht haben. Wieviele ehelich geborene Kinder von einer Trennung ihrer Eltern ohne gerichtliche Scheidung und wieviele nicht ehelich geborene Kinder von Eltern, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben, von deren Trennung betroffen sind, lässt sich nicht exakt feststellen.“[3]

Leider muss man sagen, dass bei Scheidungen das Wohl der Kinder lange zweitrangig war, denn es wurde lediglich aus der Sicht der Erwachsenen gedacht und gehandelt. Betrachtet man die rechtliche Seite des Scheidungsverfahrens, so bemüht man sich zwar heute die Scheidung zum Wohl des Kindes zu regeln, in Wirklichkeit, so habe ich den Eindruck, ist es immer noch nicht möglich, den Bedürfnissen der Kinder vollends gerecht zu werden. Die Scheidung der Eltern ist und bleibt eine große seelische und manchmal auch körperliche Belastung für die Kinder. Meine Arbeit wird dies auf den folgenden Seiten noch ausführlich zeigen.

Dabei kann heutzutage gar nicht mehr angezweifelt werden, dass Kinder schon in der Trennungsphase und ganz besonders auch danach sehr stark unter der Situation leiden. Sie haben sich an eine neue familiäre Konstellation zu gewöhnen, denn die gewohnten und vertrauten Bande brechen auseinander und laut Gesetz wurden die Kinder dann entweder dem Vater oder der Mutter zugesprochen. Erst nach neuem Sorgerecht können sich beide Eltern die Erziehung teilen.

„Es herrscht allgemeine Einigkeit darüber, dass die Kinder, welche in den Kampf zwischen Mutter und Vater fast immer hineingezogen werden, dadurch in schwere Loyalitätskonflikte geraten, die sie überfordern und ihre seelische Entwicklung beeinträchtigen.“[4] Allein in Deutschland werden alljährlich ca. 135.000 Kinder zu Scheidungswaisen und haben oft ihr ganzes Leben unter den Langzeitfolgen zu leiden.

Die vorliegende Arbeit wird sich also in erster Linie mit den Folgen einer Scheidung für die Kinder befassen. Dabei soll zum einen auf die Lage der Kinder während der Trennungsphase der Eltern eingegangen werden, zum anderen soll die Arbeit aufzeigen, dass Scheidungskinder für ihr ganzes Leben von dem traumatischen Ereignis in ihrer Kindheit geprägt sind.

Des weiteren möchte ich Einblicke geben, wie Kindern bei einer Scheidung geholfen werden kann, welche Aufgaben Vater und Mutter leisten können um ihrem Sprössling die Trennung zu erleichtern und welche Möglichkeiten heutzutage angeboten werden, um eine Scheidung möglichst sanft für alle Beteiligten durchzuführen, wenn es keinen anderen Ausweg aus einer missglückten Ehe gibt.

Vorweg jedoch soll eine statistische Darstellung die derzeitige Scheidungsrealität in Deutschland verdeutlichen.

2 Die aktuelle Scheidungslage in Deutschland

2.1 Aktuelle statistische Daten zur Scheidungssituation in Deutschland

Laut dem Statistischen Bundesamt in Wiesbaden steigt die Anzahl von Scheidungen in der Bundesrepublik immer weiter an. Im Jahr 1995 wurden rund 169.400 Ehen geschieden, das sind im Gegensatz zu 1994 3.400, bzw. 2% mehr. Für 142 300 minderjährige Kinder bedeutete dies das Auseinanderbrechen der vertrauten Familienbande. Die Zahl ist um 5,2 Prozent höher als im Jahr zuvor.[5]

Betrachtet man die folgenden Jahre bis 1998, so ist ein stetiger Anstieg der Scheidungszahlen zu verzeichnen: 1996 wurden um 3,6% mehr Ehen geschieden[6], 1997 nahm die Zahl sogar um 7% zu[7], 1998 schließlich ließ sich ein Anstieg von weiteren 2,5% feststellen. Somit wurden in Deutschland in diesem Jahr 192.438 Ehen geschieden, das sind um 4.636 mehr als im Vorjahr. Dies bedeutet, dass von 1.000 bestehenden Ehen 10 im Jahr 1998 wieder geschieden wurden.

In den Bundesländern wurde betreffs der Scheidungsrate eine uneinheitliche Entwicklung festgestellt. In Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen und im Saarland war die Anzahl der Scheidungen leicht rückläufig, in den neuen Bundesländern konnte hingegen ein erheblicher Anstieg verzeichnet werden.[8]

Die Zahl der durch eine Scheidung der Eltern betroffenen minderjährigen Kinder hat im Jahr 1998 ein wenig abgenommen. Im Vergleich zu 1997, als noch 163.112 Scheidungswaisen gezählt wurden, waren es 1998 „nur“ noch 159.298, also um 2,3% weniger.

Vergleicht man die Zahl der betroffenen minderjährigen Kinder, die bis 1998 etwas abnahm mit der Statistik der Ehepaare mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, so kann man leicht erklären, wie es zu dem leichten Rückgang kam: Im Jahre 1999 wurde vom Mikrozensus, einer amtlichen Stichprobe zur Bevölkerung und Erwerbstätigkeit 7,1% weniger Ehepaare mit minderjährigen Kindern in Deutschland gezählt. In genauen Zahlen sind dies im Jahr 1991 noch 7,9 Millionen, im Jahr 1999 jedoch nur noch 7,4 Millionen Ehepaare mit Kindern. Vom Rückgang betroffen waren vornehmlich Kleinfamilien mit nur einem oder zwei Kindern.

Insgesamt wuchsen im April 1999 12,5 Millionen Kinder unter 18Jahren bei Ehepaaren auf und zusätzlich noch 2,8 Millionen bei Alleinerziehenden. Jedes dritte Kind war im Jahr 1999 ein Einzelkind.[9]

Die Zahlen unterstreichen, dass der Prozentsatz an Scheidungskindern und an Kindern Alleinerziehender im Vergleich zur Gesamtzahl der in deutschen Familien lebenden Kindern relativ hoch ist. Die Tendenz geht mehr und mehr über zur Ein-Eltern-Familie, unabhängig davon, ob die Partner getrennt leben oder geschieden sind. Allem Anschein nach hat sich diese Familienform in Deutschland etabliert und ist aus unserer modernen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken.

2.2 Aktuelle statistische Daten zur Scheidungssituation in Bayern

Nicht nur in Gesamtdeutschland, sondern auch speziell in Bayern selbst hat sich laut dem Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung die Zahl der Ehescheidungen seit dem Jahr 1980 drastisch entwickelt. Im Jahr 1997 war mit 26.046 ein neuer Höchststand erreicht. Dies sind um 7% mehr als im Vorjahr und knapp doppelt so viele wie 1980. So wurden 1997 von 10.000 Ehen 91 geschieden, 1996 waren es noch 85.

Es ist interessant, dass vor allem noch relativ kurz verheiratete Paare sich scheiden ließen. Denn die meisten Ehen bestanden kaum 10 Jahre, ehe sie schon wieder aufgelöst wurden. Anzumerken ist, dass auch in lang andauernden Ehen die Trennungsbereitschaft anstieg.

Das Diagramm führt vor Augen, dass im Jahr 2000 bereits 15% der Ehen vor dem fünften Hochzeitstag geschieden wurden. Die Zahl der Scheidungen zwischen fünften und zehnten Hochzeitstag lag im selben Jahr bei 31%. 34 % der Ehen gingen erst nach zehn bis zwanzig Jahren auseinander. Nur 20% der im Jahr 2000 geschiedenen Ehen bestanden bereits zwanzig Jahre oder mehr.[10]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diagramm 1: Ehescheidungen in Bayern 2000 nach der Ehedauer[11]

In den Regierungsbezirken Oberfranken und Oberbayern waren die Scheidungszahlen im ganzen Freistaat 1998 am höchsten. Sie führten den Landesdurchschnitt mit 19,2% bzw. 8,6% an, unter dem Landesdurchschnitt blieben, gemessen zum Vorjahr, die Regierungsbezirke Niederbayern mit 5,4%, Schwaben mit 4,1% und die Oberpfalz mit nur 1,6% Steigerung.[12]

Neueste Ergebnisse aus dem Landesamt für Statistik in Bayern beweisen, dass die Scheidungszahlen 2000 immer noch ansteigend sind. Besonders in Oberbayern und Oberfranken (9,9% bzw. 7,0%) haben die Zahlen erheblich zugenommen. In allen anderen Regierungsbezirken lag die Zunahme unter dem Landesdurchschnitt: Mittel- und Unterfranken, sowie die Oberpfalz lagen bei etwa 6,0%, Schwaben und Niederbayern bei etwa 4,5%. Die Scheidungshäufigkeit je 10 000 bestehende Ehen lag in Mittelfranken mit 109 erheblich über dem Landesdurchschnitt von 97. Darauf folgen allerdings dicht Oberbayern, mit 102 und Oberfranken mit 99. Schwaben, Unterfranken, Niederbayern und die Oberpfalz lagen mit 96, 91, 87 und 82 deutlich unter dem Landesdurchschnitt.

Das folgende Diagramm soll die Verteilung der Anzahl an Ehescheidungen 1990/ 1997 auf die einzelnen Regierungsbezirke nochmals veranschaulichen. In allen Bezirken zeichnet sich eine deutliche Zunahme der Scheidungsrate ab.[13]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthaltenDiagramm 2: Anzahl der Scheidungen auf jeweils 10 000 bestehende Ehen 1990 und 2000 in den Regierungsbezirken Bayerns[14]

Die Zahl der Scheidungswaisen hat sich seit 1990 bedauerlicherweise sehr stark erhöht. So waren es im Jahr 1990 etwa 13.900, im Jahr 1997 jedoch schon 22.051, was etwa 60% Anstieg bedeutet. Im Jahr 2000 lag die Zahl schon bei 22469 Kindern. (Diagramm 3).

Dies hängt einerseits mit der hohen Zahl an Ehescheidungen zusammen, andererseits mit dem Anteil an Ehen, in denen zum Scheidungszeitpunkt zwei oder mehr Kinder lebten. 1990 waren es noch 19% der Ehen, 2000 schon fast 25%. Im Gegensatz dazu hat die Anzahl an Ehen ohne, bzw. ohne minderjährige Kinder bedeutend abgenommen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Diagramm 3: Ehescheidungen und davon betroffene minderjährige Kinder in Bayern seit 1990[15]

Fast in allen Jahren wurde die Scheidung in der Mehrzahl von den Frauen eingereicht. 2000 beantragten in rund 58% der Fälle die Ehepartnerinnen die Scheidung, doch in nur rund 36 die Männer und in 6% beide Partner.[16]

Auf Nachfrage beim Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung schickte mir Herr Naser zusätzlich noch die aktuellsten Zahlen der Ehescheidungen, gültig für die Oberpfalz, die aus Tabelle Nr.1 auf der folgenden Seite entnommen werden können.

Deutlich zu erkennen ist, dass Regensburg als kreisfreie Stadt von 1998 bis 2000 die Tabelle mit der höchsten Scheidungszahl in der Oberpfalz anführt. Im Jahr 2000 wurden dort mehr als doppelt so viele Ehen geschieden, wie in Weiden und gar dreimal so viele wie in Amberg. In der Gesamtzahl hat sich die Anzahl der Ehescheidungen in den kreisfreien Städten allerdings seit 1998 ein wenig verringert. Waren es 1998 noch 572 Scheidungen, so kamen auf das Jahr 1999 nur noch 498 und 513auf das Jahr 2000.

Auch in den Landkreisen ist in der Gesamtwertung ein geringer Rückgang zu verzeichnen. Dabei ist in einigen Landkreisen ein Anstieg der Scheidungsrate auffällig, in anderen eine geringe Abnahme, bzw. eine in etwa gleichbleibende Rate. Ein Anstieg ist in Neumarkt, Tirschenreuth und besonders im Landkreis Regensburg deutlich zu erkennen. 1998 gab es um Regensburg noch 358 Scheidungen, im Jahr 2000 waren es schon 394.

Zusammenfassend kann man sagen, dass in Großstädten und deren Landkreisen die relative Scheidungshäufigkeit am größten ist. In ländlichen Räumen scheint die Scheidungshäufigkeit geringer zu sein. Allerdings ist erfahrungsgemäß die Kinderzahl in Familien auf dem Land größer als in der Stadt, so dass die Anzahl der betroffenen minderjährigen Kinder in Landkreisen von Kleinstädten größer als in Großstädten ist.

Geschiedene Ehen in der Oberpfalz seit 1998 nach Kreisen

Geschiedene Ehen

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle 1: Geschiedene Ehen in der Oberpfalz seit 1998 nach Kreisen[17]

2.3 Die häufigsten Scheidungsursachen und Risikofaktoren

Es gibt sehr viele Untersuchungen und Theorien, die sich mit den Ursachen und Rahmenbedingungen von Scheidung auseinandersetzen. Die Psychologie, sowie die Soziologie und die Sozialwissenschaft liefern eine große Menge an Literatur, die den Rahmen dieser Arbeit sprengen würden, wenn man genauer auf alle Ergebnisse eingehen wollte. Daher soll das folgende Kapitel nur knapp die wesentlichsten Punkte aufgreifen.

Zusätzlich möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass einige Resultate von Untersuchungen und Test noch nicht wirklich wissenschaftlich erwiesen sind. Es handelt sich vielfach um Stichproben von Scheidungspaaren, die man befragt hat um die etwaigen Beweggründe zum letztendlichen Schritt der Trennung zu erfahren. Die Aussagen dieser Paare können jedoch nicht verallgemeinert werden und auf alle geschiedenen Eheleute übertragen werden.

2.3.1 Gesellschaftliche Rahmenbedingungen

Unsere Gesellschaft ist geprägt von Werten und Normen, die einem stetigen Wandel unterworfen sind. So spielen beispielsweise Statussymbole und Schichteinflüsse eine große Rolle, wenn eine Partnerschaft eingegangen wird. Durch die zunehmende Liberalisierung der Beziehungsformen hat auch die Scheidungshäufigkeit vehement zugenommen. Laut Guy Bodenmann ist soziologisch vor allem bedeutsam, „dass Ehen seit der Mitte der 60er Jahre durch Begriffe wie Emanzipation, Liebesheirat, Unabhängigkeit, sexuelle Freiheit etc. individuell wie gesamtgesellschaftlich einen neuen Bedeutungsgehalt erhalten haben.“[18] Demnach enden Ehen heutzutage schneller, wenn die Partner sich eingeengt sehen und ihren Interessen nicht nachgehen können und wenn sich die Erwartungen, die beide Partner aneinander stellen nicht erfüllen.[19]

In den Ehen unserer Großeltern und Urgroßeltern ließen sich viele Ungereimtheiten noch anhand von Kompromissen bereinigen. Die Frau war bis weit ins 20. Jahrhundert noch angewiesen auf den Mann als Ernährer der Familie, denn sie selbst war meist als Hausfrau und Mutter zu Hause und konnte, anders als heutzutage, keinem Beruf nachgehen. Somit war sie gezwungen, ihre Bedürfnisse hinter denen der Familie zurückzustellen. Erst mit dem Zweiten Weltkrieg, als viele Frauen doppelte Arbeit leisten mussten, weil ihre Männer noch im Krieg waren, bzw. gefallen waren, etablierte sich allmählich die Frauenarbeit. Die „Trümmerfrauen“ hatten neben der Sorge um die Kinder auch beim Wiederaufbau der Häuser schwere körperliche Arbeit geleistet. Internationale Frauenbewegungen, wie die Suffragetten in England trugen wesentlich dazu bei, auf die Benachteiligungen der Frauen in vielen Bereichen, wie in der Ausbildung und dem Studium, aufmerksam zu machen. Ihren Durchbruch jedoch fand die Frauenbewegung erst um die 60er Jahre, in denen die Emanzipation der Frau das zentrale Thema war. Dies sei jedoch nur als kleiner Exkurs am Rande erwähnt.

Diese Errungenschaft, dass Frauen nun in fast allen Lebensbereichen dem Mann gleichgestellt sind, verhalf den Frauen zu einem neuen Selbstbewusststein, mit dem der Mann erst lernen musste sich zu arrangieren

Weiter schreibt Bodenmann, dass der „soziale Druck seitens der Verwandtschaft und des Familienclans“[20] abgenommen hat. Es hat sich also ebenfalls eine Wandlung ergeben im Denken der Leute. Eine Scheidung ist heutzutage keine große Schande mehr für eine Familie. Und aufgrund der Alltäglichkeit dieses Ereignisses gehört eine Scheidung in den Augen der Menschen inzwischen leider zum Leben, wie Heiraten und Kinder kriegen.[21]

Eine weitere These, die von verschiedensten Wissenschaftlern schon aufgegriffen wurde, lautet, dass die Stabilität der elterlichen Ehe ebenfalls Auswirkungen auf die spätere Ehe der Kinder haben soll. Das Scheidungsrisiko sei um einiges größer in Ehen, in denen ein Partner selbst die Scheidung seiner eigenen Eltern miterleben musste. Ein Argument besagt, dass durch die „ökonomische Deprivation“ der Familie und damit auch der Kinder bei eben diesen das Bedürfnis entsteht diesen Mangel zu kompensieren. Die Folge ist eine sehr frühe Heirat der Kinder, der oftmals eine nicht allzu optimale Partnersuche vorausgeht. Am Ende einer solchen zu frühen Ehe steht in vielen Fällen eine Scheidung in späteren Jahren.[22]

Ebenfalls von Bedeutung für den Anstieg der Scheidungsbereitschaft ist auch die zunehmende soziale Anonymität des Lebens in den Großstädten.[23] Dadurch, dass kaum ein Bewohner in einer Stadt die Menschen seiner Umgebung richtig kennt und näher mit ihnen befreundet ist, ist es offensichtlich, dass eine Scheidung fast unbemerkt ablaufen kann, ohne, dass man sich lange rechtfertigen muss. Zudem fehlt heute oft der soziale Druck von verwandtschaftlicher Seite.

Nach der „Sex Ratio Hypothese[24] heißt es, Frauen seien eher an der Stabilität einer Partnerschaft interessiert, wohingegen Männer mehr Interesse an Abwechslung und an Diversität hätten. Demnach liege in Gesellschaften mit Frauenüberschuss die Scheidungsrate höher, weil den Männern eine größere Auswahl an Vertreterinnen des weiblichen Geschlechts zur Verfügung stehe und ein damit verbundener Schritt zum Ehebruch in einer möglichen Trennung der Eheleute enden kann.

Wissenschaftlern zu Folge heißt es auch, dass die berufliche Orientierung mit Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten zu instabileren Partnerschaften führt.[25] Sowohl Frau als auch Mann werden aufgrund des enormen Leistungsdrucks im Beruf häufig vor die Entscheidung gestellt: Karriere oder Familie ? Da viele Frauen unabhängig sein wollen, entscheiden sie sich nicht selten für die Karriere. Auch beim Mann bedeutet Karriere und Aufstieg meist viel Engagement im Beruf und wenig Zeit für die Familie. Häufig ist damit auch ein Ortswechsel in eine andere Stadt verbunden. Ehe und Familie unter einen Hut zu bringen mit dem Job ist heute fast unmöglich geworden. Bestehende Partnerschaften zerbrechen deshalb an der räumlichen, bzw. der zeitlichen Trennung.[26]

Eine andere mögliche Ursache für die erhöhte Scheidungszahl liegt womöglich in der Religionszugehörigkeit der beiden Ehepartner. Dabei sei hinzuzufügen, dass die katholische Religion generell gesehen eher einen scheidungsmindernden Effekt hat.[27] In Verbindung mit anderen Religionen und religiösen Auffassungen kann es jedoch zu unterschiedlichen Ansichten bei den Partnern kommen, die ihrerseits wiederum in Auseinandersetzungen und Konflikte enden können. Besonders gegensätzliche Religionen wären zum Beispiel der christliche Glaube im Vergleich zum muslimischen Glauben. Bei letzterem stellt besonders die Stellung der Frau einen Konfliktpunkt für den christlichen Glauben dar, denn im muslimischen Glauben ist die Frau dem Mann untergeordnet. Vertreterinnen unseres christlichen Glaubens mit einer modernen Weltauffassung akzeptieren diese Auffassung in einer Ehe nur selten.

2.3.2 Ökonomische Rahmenbedingungen

Anhand von unzähligen Untersuchungen wurde aufgezeigt, dass die Lage der Wirtschaft mit der Scheidungsrate zusammenhängt. In Zeiten einer Hochkonjunktur wurden vermehrt Ehescheidungen verzeichnet als in Zeiten einer schlechten Wirtschaftslage. Diese Aussage wird bestätigt am Beispiel der Schweiz, in der die Scheidungsrate im Vergleich zu Deutschland mit 42% gegenüber 32% deutlich höher liegt. In Europa wirkt sich also eine geregelte wirtschaftliche Existenz eher positiv auf die Stabilität einer Ehe aus.[28]

In den USA hingegen schien es auffällig, „dass eine niedrige Schichtzugehörigkeit und ein damit verbundenes geringeres Einkommen und Bildungsniveau oft bei Scheidungspaaren vorliegt“.[29]

Für alle Fälle scheint jedoch zu gelten, dass ein guter und höhergestellter Job Frauen ein geregeltes Einkommen ermöglicht, was zur Folge hat, dass die Kosten einer Scheidung leichter verkraftet werden können und der Schritt zur Selbständigkeit und damit zur Scheidung leichter ist.

In vielen Ehen kann also eine ungleiche geistige Bildung der Ehepartner zum Scheitern der Beziehung führen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass bei Männern und Frauen differenziert werden muss. Gostomski et allii schreiben dazu folgendes: “Während bei Männern davon ausgegangen wird, dass durch eine hohe Bildung das Humankapital und so über das erzielbare Einkommen die Möglichkeiten der Nutzenproduktion erhöht werden, ist bei Frauen dieser Effekt nicht so eindeutig.“... „Eine gute Schulbildung ermöglicht eine lukrative eigene Erwerbstätigkeit der Ehefrau und macht damit eine - meist als effizient betrachtete - Arbeitsteilung unwahrscheinlicher.“[30]

Dasselbe gilt schließlich auch für die Ausbildung. Bei Männern wirkt sich eine gute Ausbildung negativ auf die Scheidungswahrscheinlichkeit aus, was bedeutet, dass sie so gut wie keinen störenden Einfluss auf die Ehe darstellt, es sei denn das Familienleben leidet unter der Abwesenheit des Vaters. Bei Frauen ist eher das Umgekehrte festzustellen. Durch ihren Erfolg und die erhöhte Selbständigkeit entstehen oft eheliche Konflikte, wenn zum einen der Partner nicht mit der Situation umgehen kann, dass die Ehefrau erfolgreicher ist, zum anderen, wenn durch die Karrieresituation der Frau die Familie vernachlässigt wird.

Gostomski behauptet, dass das ehespezifische Kapital auf alle Fälle scheidungsmindernd wirke. Zum ehespezifischen Kapital zählen nicht nur der gemeinsame Verdienst, sondern auch Kinder, als ehespezifische Investition und Dinge, die gemeinsam erworben wurden.[31] Ist demnach wenig von diesem Kapital in einer Beziehung vorhanden, ist ebenfalls der Schritt zur Scheidung leichter, da der Nutzenfluss in einer Beziehung mit geringem ehespezifischen Kapital nicht so groß ist.

2.3.3 Juristische Rahmenbedingungen

Im Laufe unseres Jahrhunderts hat sich die Rechtssprechung im Hinblick auf die Scheidung ein wenig gelockert. In allen Ländern, in denen die Scheidungsgesetzgebung liberaler geworden ist, konnte zugleich auch ein Anstieg der Scheidungszahlen ausgemacht werden. Am Beispiel der Schweiz wird deutlich, wie wenig Scheidungsklagen eigentlich zurückgewiesen werden. Lediglich 13% aller Klagen hatten keinen Erfolg. In 95% konnte eine Scheidung sogar über gegenseitige Übereinkunft abgewickelt werden.[32]

Es wird deutlich, dass trotz der mit einer Scheidung immer noch verbundenen Umstände, wie Sorgerecht und Unterhaltszahlungen, die juristische Erleichterung erheblich dazu beigetragen hat, eine Scheidung einfacher und schneller abwickeln zu können.

Auf die genaueren Voraussetzungen, unter denen die Scheidung begehrt werden kann werde ich in einem der folgenden Kapitel unter Verwendung des BGB Familienrecht §§ 1564 - 1568 noch genauer eingehen.

2.3.4 Psychologische Bedingungen und persönliche Gründe

Zwei Sprichwörter drücken Gegensätze aus, wie sie größer nicht sein können: „Gleich und gleich gesellt sich gern“ und „Gegensätze ziehen sich an“. Hier deutet sich schon an, wie die Meinungen und Erwartungen bezüglich der Partnerschaft auseinandergehen können. Ein wissenschaftlich genaues und befriedigendes Ergebnis lässt sich hier allerdings nicht anführen. Man kann nur aufführen, welche unterschiedlichen Einstellungen letztendlich der Ehe schaden können, wenn man eine Befragung von Geschiedenen durchführt.

Peter Hartmann hat ein ganzes Buch darüber geschrieben, weswegen viele Ehen nicht ewig dauern. Er stellt fest, „Partner aus stabilen Ehen erwiesen sich hinsichtlich fast aller Persönlichkeitseigenschaften als ähnlich.“[33] Zudem merkt er an, dass in stabilen Ehen die Partner angesichts ihrer Dominanz nicht so ähnlich sind, wie die Partner in instabilen Ehen. Erklären kann man dies insofern, da die Partner bezüglich ihrer Dominanz harmonieren müssen. Treffen zwei äußerst dominante Menschen aufeinander, so ist zu erwarten, dass keiner von beiden nachgeben will. Es ist also wichtig für eine Ehe, dass die Partner sich ergänzen und kompromissbereit sind.

Diese persönlichen Unstimmigkeiten, die direkt mit der Partnerschaft oder dem Partner zu tun haben, so stellt Bodenmann fest, treten vorwiegend bei länger verheirateten Paaren auf. Er nennt dabei mitunter Kommunikationsprobleme, unterschiedliche Interessen und Einstellungen sowie Verlust des Liebesgefühls. Es erwies sich allerdings als äußerst schwierig und ungenau, eine mögliche Trennung oder Scheidung vorherzusagen, anhand einer Partnerschaftszufriedenheit zu einem frühen Zeitpunkt der Beziehung. Denn rund 85% der Paare betrachten sich am Anfang der Beziehung als glücklich.

Prospektive Scheidungsprädikatoren seien in der Wissenschaft eher Persönlichkeitsmerkmale, Homogenität oder Ähnlichkeit der Partner und die Interaktions- und Kommunikationsprozesse. Zudem spielen Stress und Copingkompetenzen eine Rolle.

Zu den Persönlichkeitsmerkmalen zählen unter anderem Intelligenz, Neurotizismus, Introversion/ Extraversion und Psychopathie. Wesentlicher Prädikator für Scheidungen sei der Neurotizismus.

Ferner wurde aufgeführt, dass „ eine hohe Einstellungsähnlichkeit zwischen den Partnern, eine möglichst hohe Kongruenz bezüglich der Rollenerwartungen und ein hoher Konsens hinsichtlich der Werthaltungen der Partner die Wahrscheinlichkeit von Konflikten in der Partnerschaft herabsetzt.“[34] Paare mit großen Unterschieden zwischen den Ehepartnern seien demnach eher gefährdet sich später scheiden zu lassen.

Generell gilt für die Kommunikation zwischen den Partnern, dass ein Mangel an Kompetenz im Umgang miteinander zu großen Konflikten führen kann. Dies gilt besonders für die provokative Kommunikation, defensive Kommunikation und verächtliche Kommunikation.[35]

Wie schon zuvor erwähnt, wurde auch dem Stress eine beziehungsschädigende Wirkung nachgewiesen. Jegliche Art von Stress, egal ob Stress in der Kindererziehung, finanzieller Stress, Freizeitstress und andere schaden dem „Wir-Gefühl des Paares“ und der Kommunikationsbereitschaft. Viele Menschen brauchen nach einem bewegten Arbeitstag erst einmal Ruhe. Sollte dies der Partner nicht einsehen können kann es infolgedessen zu verbalen Auseinandersetzungen kommen, die sogar bis zur Scheidung ausarten können.

Schneider hat in der Zeitschrift für Soziologie in einer Tabelle zusammengefasst, welche verschiedenen Belastungsfaktoren eine Ehe beeinflussen können. In einer Ratingskala von 1 „stimmt“ bis 5 „stimmt nicht“ gaben die befragten Personen an, inwieweit angeführte Belastungsfaktoren zutreffen oder nicht.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Tabelle1: Gesamtmittelwerte der Belastungsfaktoren und Anteile der Beziehungen, die durch die jeweiligen Belastungsfaktoren gekennzeichnet sind.[36]

Zum Abschluss dieses Kapitels möchte ich sagen, dass in der Scheidungsforschung natürlich noch mehr mögliche Gründe und Bedingungen diskutiert werden. Ich habe versucht an dieser Stelle nur die wesentlichsten Ursachen für Konflikte in einer Ehe zusammenzustellen.

Oberstes Gebot in einer Beziehung ist meines Ermessens, nicht unüberlegt oder übereilt zu heiraten. Denn je mehr die Wesenszüge und Vorlieben des Partners schon vorher bekannt sind, desto mehr kann man sich auf ihn einstellen und ist vor allzu unliebsamen Überraschungen gefeit. Freilich gibt es kein Grundrezept für die perfekte Ehe, doch wer sich im Klaren ist, was er sich von seinem Partner erwartet und was er nicht duldet, hat zumindest einen Grundstein gelegt. Denn erst im Alltag lernen die Beziehungspartner einander wirklich kennen.

3 Die Scheidung vor dem Gesetz

3.1 Gesetz und Realität

Das Grundgesetz Art.6 Abs.1 gewährt der Ehe und der Familie einen besonderen Schutz durch die staatliche Ordnung. Es besagt, dass der Staat sich störender Eingriffe in Ehe und Familie enthalten muss. Beide Institutionen haben eine herausgehobene Stellung gegenüber anderen Formen des Lebens und Zusammenlebens.

Die Eheschließung ist ein Vertrag, bei dem die Eheschließenden laut BGB Familienrecht §1311 persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit ihre Erklärungen abgeben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Laut BBG § 1353 (1) wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen. Doch da Verträge kündbar sind, kann auch eine Ehe aufgelöst werden. Eine Scheidung erfolgt durch ein gerichtliches Urteil auf Antrag eines oder beider Ehegatten unter folgenden Voraussetzungen, die im BGB verankert sind:

Laut Zerrüttungsprinzip und der Mindesttrennungsdauer, BGB § 1565, kann eine Ehe geschieden werden, wenn keine Lebensgemeinschaft der Ehegatten mehr besteht, die Ehe also endgültig gescheitert ist.

Nach Zerrüttungsvermutungen, BGB § 1566, bei denen beide Partner ein Jahr getrennt leben und die Scheidung beantragt haben oder ein Ehegatte dem Antragsteller zustimmt, kann die Ehe ebenfalls aufgelöst werden. Anbei gilt eine Ehe auch als unwiderlegbar gescheitert, wenn die Partner seit drei Jahren getrennt leben. So formuliert es das Gesetz.

In der Realität scheint eine Scheidung inzwischen relativ schnell und reibungslos über die Bühne zu gehen. Dieter Henrich behauptet in seinem Artikel in der Zeitschrift für Familienforschung, dass jeder, der in Deutschland geschieden werden will, auch geschieden wird. Er muss nur glaubhaft machen, dass er sich von seinem Ehepartner distanziert hat und bereits ein Jahr getrennt von ihm lebt. In Deutschland werden nur zwei von tausend Anträgen zurückgewiesen. Ein Scheidungsvorgang ist noch einfacher, wenn beide Partner die Scheidung wollen und behaupten, dass sie seit einem Jahr getrennt leben. Getrennt leben bedeutet dabei nicht unbedingt in getrennten Wohnungen zu leben. Getrennt lebt auch schon, wer nur innerhalb seiner eigenen Wohnung getrennt ist. Niemand wird in der Regel die Behauptung der Ehepartner überprüfen wollen.[37]

Ich denke, an dieser Stelle geht hervor, wie weit Realität und Gesetzesregelungen auseinander klaffen. Die Ehe ist zur Disposition der Ehepartner geworden und beginnt allmählich ihren Anspruch als Institution zu verlieren. Der Grund hierfür mag ebenfalls im Wertewandel unserer Gesellschaft liegen, in der ein jeder Mensch ein Recht auf Selbstverwirklichung hat. Ist dieses Recht durch die Ehe beeinträchtigt, so hat die Ehe zu weichen.

Wer in solchen Momenten der Trennungsabsicht und der Scheidung leider noch immer zu kurz kommt, sind die Kinder und Jugendlichen. Sie sind zwar im Gesetz ebenfalls berücksichtigt ( BGB § 1568) werden aber trotzdem meist zu wenig in Entscheidungen miteinbezogen. Ein Bereich der Rechtssprechung, der sich mit dem Wohl der Kinder befasst ist die neue Sorgerechtsgesetzregelung, die im anschließenden Punkt genauer beschrieben wird.

3.2 Das Sorgerecht

Eltern können sich scheiden lassen, egal ob sie Kinder haben oder nicht und egal ob diese dagegen sind oder nicht. Deswegen ist ein Schutz der Sprösslinge durch das Gesetz so wichtig. Denn ihre seelischen Ansprüche und ihre emotionalen Bedürfnisse müssen ernst genommen werden. Ansonsten werden Kinder zum Spielball der elterlichen Machtkämpfe.

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gewährleistet „die Erziehung und Betreuung eines minderjährigen Kindes durch die Eltern innerhalb einer harmonischen Gemeinschaft (...) am ehesten, dass das Kind zu einer verantwortlichen Persönlichkeit heranwächst und fähig ist, in einer Gemeinschaft zu leben“.[38] Mit der Auflösung des gemeinsamen Familienhaushalts bei Trennung und Scheidung ergeben sich veränderte Anforderungen an die Wahrung des Kindeswohls. Hierbei sind insbesondere die Achtung der Kindesbeziehungen zu dem jeweils anderen Elternteil, die Erhaltung der familiären Bindungen des Kindes in einem Restbestand, sowie die weitestmögliche Freihaltung der Kinder von den Partnerkonflikten der Eltern von erheblicher Bedeutung.[39]

Zuvorderst steht dabei das Kontinuitätsprinzip, d.h. die Stetigkeit in der Entwicklung des Kindes.[40] Dem Interesse des Kindes an der Kontinuität und Förderung seiner gewachsenen Beziehungen zu beiden Elternteilen trotz Elterntrennung wird in der Rechtsprechung der BVerfG besondere Bedeutung beigemessen[41]

Die Relevanz der Beziehungskontinuität des Kindes zu seinen beiden Eltern basiert auf der Erkenntnis, dass „die Dauerhaftigkeit familiärer Sozialbeziehungen (...) die entscheidende Grundlage für eine stabile und gesunde psychosoziale Entwicklung des heranwachsenden Menschen (...)“ ist.[42]

Das Kind wird meist dem Elternteil zugesprochen, der es während der Trennungszeit schon länger alleine betreut hat. Dies ist meist der Elternteil, der nicht voll berufstätig ist. Die Eignung eines Elternteiles richtet sich vornehmlich danach, inwieweit die geistige und seelische Entwicklung gefördert werden kann. Laut Eignungsprinzip haben Elternteile, die psychisch schwer belastet sind, alkoholabhängig sind oder dauerhaft krank sind schlechte Aussichten auf das Sorgerecht.

Mit Eintritt des 14. Lebensjahres haben die Kinder Anrecht auf Anhörung vor dem Gericht. Der Kindeswille wird nach Möglichkeit vom Gericht berücksichtigt.[43]

Das heißt, der Richter versucht anhand von Fragen mit psychologischem Gespür festzustellen, zu welchem Partner das Kind eine engere emotionale Bindung hat, bzw. wen es sich als Sorgeberechtigten wünscht.

In vielen Fällen ist jedoch die Anhörung noch nicht die Regel. Ein Beispiel aus dem Familiengericht Hamburg-Mitte zeigt, dass nur 17 von 29 Scheidungswaisen im Jahr 1986 vom Richter und dem Jugendamt befragt wurden. Fünf der Kinder hatten nur ein Gespräch mit dem Jugendamt, weitere sieben wurden gar nicht angehört, da sie noch zu jung waren.[44]

Der Richter muss meines Erachtens ein großes Einfühlungsvermögen besitzen und eine fundierte pädagogische aber auch psychologische Kompetenz aufweisen. Viele Kinder wollen auch gar keinen ausdrücklichen Wunsch äußern, bei welchem Elternteil sie bleiben möchten, denn dies würde für sie bedeuten, dass sie sich von Vater oder Mutter trennen müssten und einen von beiden enttäuschen würden. Hinzukommen kann auch noch die Angst der Kinder, dass sie deswegen für sich selbst Nachteile zu erwarten haben. Hier liegt es am Richter eine gute Vertrauensbasis aufzubauen, um zu erkennen, was für das Kind am Besten ist.

Man sieht, dass trotz aller Bemühungen, vor Gericht auch die Kinder zu ihrem Recht kommen zu lassen, die eigentlichen Wünsche der Sprösslinge meist nicht berücksichtigt werden können. Leidtragende sind immer die Scheidungswaisen.

3.2.1 Das alleinige Sorgerecht

Das alleinige Sorgerecht trat im Jahr 1980 in Kraft. Es besagt, dass die Sorge für das Kind nur einem Elternteil zugesprochen wird, wobei der andere Elternteil durchaus das Recht auf persönlichen Umgang mit dem Kind hat. Der sorgeberechtigte Elternteil nimmt das Kind zu sich auf. Seine Unterhaltspflicht ist damit abgegolten, dass er das Kind erzieht und für sein leibliches, sowie geistiges Wohl kümmert. Der nicht-sorgeberechtigte Elternteil hat dafür monatliche Unterhaltszahlungen zu leisten.[45]

Es ist auffällig, dass in den meisten Fällen das alleinige Sorgerecht der Frau zugesprochen wird. Dies hängt womöglich damit zusammen, dass, wie oben schon erwähnt, das Kindeswohl gewahrt sein muss. Fast immer kann der Partner, der nicht vollbeschäftigt ist, sich eingehender um das Kind kümmern. Und das sind in der Regel noch immer die Frauen. In vielen Ländern gilt die Mutter als die geeignetere Person zur Versorgung und Erziehung der Kinder, da sie die notwendigen Gefühle und Eigenschaften besitzt[46]. Diese Ansicht ist jedoch sehr umstritten.

[...]


[1] Eheschließungsformel

[2] Schneider, N.F.: Warum noch Ehe?, S. 49.

[3] Findl, P., 1993, zitiert in: Wilk, L.: Scheidung und Trennung der Eltern im Kinderleben, S.307.

[4] Figdor Helmuth: Kinder aus geschiedenen Ehen: Zwischen Trauma und Hoffnung, S. 15.

[5] http://www.statistik-bund.de/presse/deutsch/pm1996/p2360023.htm (28.08.2001)

[6] http://www.statistik-bund.de/presse/deutsch/pm1997/p2110023.htm (28.08.2001)

[7] http://www.statistik-bund.de/presse/deutsch/pm1998/p3160023.htm (28.08.2001)

[8] http://www.statistik-bund.de/presse/deutsch/pm1999/p2590023.htm (28.08.2001)

[9] http://www.statistik-bund.de/presse/deutsch/pm2000/p1450024.htm (28.08.2001)

[10] http://www.bayern.de/lfstad/presse/060_2001.html (30.08.2001)

[11] ebd.

[12] http://www.bayern.de/lfstad/presse/037_1998.html (29.08.2001)

[13] http://www.statistik.bayern.de/presse/060_2001.html (01.09.2001)

[14] http://www.statistik.bayern.de/presse/037_1998.html (28.08.2001), ergänzt mit den Zahlen von 2000

[15] http://www.statistik.bayern.de/presse/051_2000.html (01.09.2001)

[16] http://www.statistik.bayern.de/presse/060_2001.html (30.08.2001)

[17] Auf Nachfrage von: Juergen.Naser@lfstad.bayern.de ( Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung)

[18] Bodenmann, Guy, in: Zeitschrift für Familienforschung, 11, 1999, Heft 2, S. 6.

[19] Vgl. Hettlage, in Zeitschrift für Familienforschung, 12, 2000, Heft 1, S. 84.

[20] Bodenmann, Guy, in: Zeitschrift für Familienforschung, 11, 1999, Heft 2, S. 6.

[21] Vgl. Heekerens, in: Zeitschrift für Soziologie, S. 190.

[22] Gostomski, Christian et al., in: Klein/ Kopp: Scheidungsursachen aus soziologischer Sicht, S.45./Heekerens, in: Zeitschrift für Soziologie, S. 191/ 192.

[23] Bodenmann, Guy, in: Zeitschrift für Familienforschung, 11, 1999, Heft 2. S. 6.

[24] Guttentag, M., Secord, P.: Too many women? The sex ratio question. Beverly Hills: Sage, 1983.

[25] Bodenmann, Guy, in: Zeitschrift für Familienforschung, 11, 1999, Heft 2, S. 7.

[26] Vgl auch:Gysi, in: Pro-Familia-Magazin, 26, 1998, Heft 1, S. 20.

[27] Gostomski, Christian et al., in: Klein/ Kopp: Scheidungsursachen aus soziologischer Sicht, S.45.

[28] Vgl. dazu auch: Schulz, in: Soziale Welt, 34, 1983, Heft 4, S. 418-419.

[29] Bodenmann, Guy, in: Zeitschrift für Familienforschung, 11, 1999, Heft 2, S. 7.

[30] Gostomski, Christian et al., in: Klein/ Kopp: Scheidungsursachen aus soziologischer Sicht, S. 46.

[31] Gostomski, Christian et al., in: Klein/ Kopp: Scheidungsursachen aus soziologischer Sicht, S. 48.

[32] Bodenmann, Guy, in: Zeitschrift für Familienforschung, 11, 1999, Heft 2, S. 8.

[33] Hartmann, Peter H.: Warum dauern Ehen nicht ewig?, S. 37.

[34] Bodenmann, Guy, in: Zeitschrift für Familienforschung, 11, 1999, Heft 2, S. 8.

[35] Ebd. S. 8.

[36] Schneider, in: Zeitschrift für Soziologie, 19, 1990, Heft 6, S. 464.

[37] Henrich, Dieter, in: Zeitschrift für Familienforschung, 11, 1999, Heft 1, S. 27.

[38] BVerfGE 84, 168: mit Beschluss vom 5. Mai 1991 hat das BVerfG für verfassungswidrig erklärt, dass nicht miteinander verheiratete Eltern keine gemeinsame Sorge erlangen können, soweit es um gemeinsame Kinder geht, die mit beiden Elternteilen zusammenleben. Danach hat das in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft aufwachsende Kind ein erhebliches Interesse daran, dass die emotionalen Bindungen an seine beiden Eltern rechtlich abgesichert werden. Die konkrete Ausgestaltung der gemeinsamen Sorge hat das BVerfG dem Gesetzgeber überlassen.

[39] Gernhuber/Coester-Waltjen: Lehrbuch des Familienrechts, § 65 I 2, S. 1032; BVerfGE 61, 358 (373).

[40] BVerfGE 65, 358 (375, 377); 84, 168 (182).

[41] BVerfGE 61, 358 (375, 377); 84, 168 (182); der Förderungsgrundsatz beinhaltet, dass derjenige Elternteil die elterliche Sorge erhalten soll, bei dem das Kind vermutlich die meiste Unterstützung für den Aufbau seiner Persönlichkeit erwarten kann, BVerfGE 55, 171 (181).

[42] BVerfGE 61, 358 (372) ; Coester, Kindeswohl, S. 176 ff.

[43] Trennung, Scheidung, Unterhalt: Schlagwort: Kindeswohl.

[44] Magnus/Dietrich, in: Zeitschrift für das gesamte Familienrecht, 33, Heft 5, 1986, S. 417.

[45] Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit: Alleinerziehen in Bayern, S. 32.

[46] Witte et al.: Trennungs- und Scheidungsberatung, S.35.

Excerpt out of 102 pages

Details

Title
Die Scheidung der Eltern im Erleben von Kindern und Jugendlichen
College
University of Regensburg  (Pädagogische Fakultät)
Grade
Sehr gut
Author
Year
2001
Pages
102
Catalog Number
V3455
ISBN (eBook)
9783638121231
ISBN (Book)
9783638938136
File size
788 KB
Language
German
Notes
Die Arbeit ist sehr gut gegliedert und erhielt nicht zuletzt wegen des aufwändigen Layouts eine sehr gute Benotung. Sie kann sowohl Examenskandidaten für das Lehramt als auch Studierenden des Faches Diplompädagogik dienlich sein.
Keywords
Scheidung, Eltern, Erleben, Kindern, Jugendlichen
Quote paper
Yvonne Fischer (Author), 2001, Die Scheidung der Eltern im Erleben von Kindern und Jugendlichen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3455

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