Einfache Sprache als Mittel der Kommunikationsoptimierung für Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten

Eine qualitative Analyse des Übertragungsprozesses von produktbegleitenden Texten in Einfache Sprache


Bachelor Thesis, 2016

165 Pages, Grade: 1,7


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Motivation zur Wahl des Themas
1.2 Relevanz des Themas
1.3 Fragestellungen
1.4 Methodik der Arbeit
1.5 Aufbau der Arbeit

2 Das Konzept „Einfache Sprache“
2.1 Geschichtlicher Hintergrund
2.2 Gesetzlicher Hintergrund
2.3 Abgrenzung und Begriffsklärung aus Sicht der Sprachwissenschaft
2.4 Kriterien zur Umsetzung von Einfacher Sprache
2.5 Heterogenität der Zielgruppen

3 Praktische Umsetzung Einfacher Sprache im technischen Kontext
3.1 Kommunikationsbereich Technik
3.2 Problematik der Übertragung der Texte in Einfache Sprache
3.3 Schritte zum Erstellen eines produktbegleitenden Dokuments
3.4 Ergebnisse und Erfahrungswerte für die Textübertragung in Einfache Sprache
3.4.1 Zielgruppe
3.4.2 Terminologie
3.4.3 Satzebene
3.4.4 Textebene
3.4.5 Schwierigkeiten und Grenzen der Umsetzung
3.4.6 Erfahrungswert: Umfang
3.4.7 Erfahrungswert: Zeit

4 Fazit

5 Ausblick

6 Literaturverzeichnis

Anhang 1.1: Vorbereitende Kriterien

Anhang 1.2: Außersprachliche Gestaltungskriterien

Anhang 1.3: Sprachliche Kriterien

Anhang 2: Ausgangstext.

Betriebsanleitung vom BMW Motorrad R 1200 GS

Anhang 3: Zusammenfassung der Ergebnisse von der Persona-Methode

Anhang 4: Terminologie in Einfacher Sprache

Anhang 5: Zieltext

Abstract

Das Thema dieser Arbeit lautet: „Einfache Sprache als Mittel der Kommunikationsoptimierung für Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten – eine qualitative Analyse des Übertragungsprozesses von produktbegleitenden Texten in Einfache Sprache“.

Das Ziel der Arbeit ist, Erfahrungswerte als zusätzlichen Aufwand konkret zu erfassen, um Hersteller zu motivieren, produktbegleitende Informationen in Einfache Sprache zu übertragen.

In der Arbeit wurden folgende Fragestellungen bearbeitet: Lassen sich überhaupt alle Sachverhalte in Einfache Sprache übertragen? Welche Konsequenzen hat eine solche Übertragung hinsichtlich der Terminologiearbeit eines Unternehmens? Welche Schwierigkeiten treten bei einem solchen Übertragungsprozess auf? Wie verändert sich der Umfang bei der Übertragung in Einfache Sprache?

Die Ergebnisse zeigten, dass sich alle Sachverhalte in Einfache Sprache übertragen lassen. Die Terminologie bleibt erhalten, konstant, verständlich und leicht lesbar. Sie verlangt aber spezielle Techniken zum Umformulieren. Als Konsequenz ergibt sich die Notwendigkeit für Unternehmen spezielle Terminologiedatenbanken für Einfache Sprache anzulegen.

Die Schwierigkeiten treten auf inhaltlicher Ebene auf. Sie betreffen das Herausfiltern von Kernaussagen. Auf Textebene lassen sich die Querbezüge nicht einbinden. Auf semantisch- lexikalischer Ebene hängen die größten Schwierigkeiten mit dem Umgang mit Komposita zusammen.

Der Umfang einer optimierten Fassung des Dokumentes im Allgemeinen steigt. Die Seitenzahl kann aber durch Format, Anzahl von Spalten und Art der Informationsdarstellung variiert werden.

Beim Behandeln des Erfahrungswertes „Zeit“ wurde festgestellt, dass die Entwurfsphase und Überarbeitungsphase mit Qualitätssicherung fast gleich lang gedauert hatten. Die Vorbereitungsphase nimmt am meisten Zeit in Anspruch. Die Faktoren „Inhalt im Originaltext“ sowie „Beherrschen von Terminologie, Schreib- und Grammatikregeln“ beeinflussen auch die Zeitspanne für die Textanfertigung in Einfacher Sprache.

Fazit: Die Übertragung der Dokumente in Einfache Sprache ist umsetzbar für Verbraucherprodukte. Die Unternehmen können beim Erstellen solcher Dokumentation neue Kunden, Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten, gewinnen.

Abstract

The subject of this work is: "Simple Language as a means of communication optimisation for people with limited reading skills – A qualitative analysis of the translation process from product-related texts into Simple Language".

The objective of the work is to specifically record experience values as additional expenditure to motivate producers to translate product-related information into Simple Language.

The following questions were addressed in this work: Can all situations even be translated into Simple Language? What are the consequences of such a translation in terms of a company's terminology? What problems arise in this sort of translation process? How does the scope change when translating into simple language?

The results showed that all situations can be translated into Simple Language. The terminology remains constant, comprehensible, and easy to read. However, special techniques are required for reformulating. As a consequence, there is a need for companies to create specific terminology databases for Simple Language.

Difficulties occur at the content level, based on filtering out key statements. At the text level, cross-references cannot be incorporated in printed documents. At the semantic-lexical level, the main difficulties are to do with how compound words are handled.

The scope of an optimised version of the document in general increases. The number of pages can also be varied by size, number of columns, and type of information presentation.

When dealing with the experience value "time", it was found that the design phase and revision phase had lasted almost the same amount of time with quality assurance. The preparation phase takes the most time. The factors "content in the original text", and "mastery of terminology, writing and grammar rules" also affect the time required for producing the text in Simple Language.

Conclusion: Translating the documents into Simple Language can be implemented for consumer products. Companies can gain new customers, people with limited reading ability, by creating such documents.

Betriebsanleitung vom BMW Motorrad R 1200 GS in Einfacher Sprache für Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten 112

Anhang 6: Glossar für die Leserschaft der Betriebsanleitung in Einfacher Sprache 183

1 Einleitung

Diese Einleitung bietet einen kurzen Überblick zum Thema der Arbeit, Hintergründe und Relevanz des Themas. Weiterhin werden Fragestellungen, Methodik der Arbeit und die Erklärung des Aufbaus genannt.

1.1 Motivation zur Wahl des Themas

Die internationale Erhebung „ALL – Adult Literacy and Life Skills“ im Jahr 2003 hat für die Schweiz nachgewiesen, dass 16% der 16-65-jährigen Bevölkerung bzw. rund 800 000 Personen Schwierigkeiten beim Lesen haben (vgl. Notter 2006: 6).

Wie viele funktionale Analphabeten in Österreich leben, ist momentan unklar, weil keine offiziellen Erhebungen bislang durchgeführt wurden. Laut den Schätzungen der UNESCO haben zirka 300 000 bis 600 000 Personen Probleme beim Lesen und Schreiben (vgl. Forum Gesundheit: 09.04.2016).

Die „leo. – Level-One Studie“ belegte im Jahr 2011, dass nahezu 7,5 Millionen (ca. 14,5%) der Menschen im Alter zwischen 18 und 64 Jahren zu funktionalen Analphabeten in Deutschland zählen. Das bedeutet, „dass eine Person zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben kann, nicht jedoch zusammenhängende – auch kürzere – Texte“ (Grotlüschen; Riekmann 2011a: 2).

Der überwiegende Teil von ihnen ist erwerbslos, 12% davon sind dennoch als Bauhilfsarbeiter (56%), Führer von Erdbewegungs- und anderen Maschinen (46%), Hilfs- und Reinigungskräfte (40%) berufstätig (vgl. Grotlüschen 2012: 146).

„Dennoch haben innerhalb dieser Gruppe immerhin 12,3 Prozent einen höheren Bildungsabschluss erreicht, so dass Analphabeten auch anspruchsvollere Berufe ausüben“ (Tjarks-Sobhani 2012: 26).

Für solche Menschen kann die Kommunikation zur Barriere werden. Die Inklusion macht es sich zur Aufgabe, diese Barriere zu beheben. Somit bleibt klar, dass funktionaler Analphabetismus ein Problem der Gesellschaft ist. Es kann nicht außer Acht gelassen werden, dass so große Teile der erwerbsfähigen Bevölkerung im deutschsprachigen Raum niedrigere schriftsprachliche Kompetenzen haben „als diejenigen, die minimal vorausgesetzt werden, um gesellschaftliche Teilhabe und die Realisierung individueller Verwirklichungschancen zu eröffnen“ (Tjarks- Sobhani 2012: 26).

Im gegenwärtigen gesellschaftlichen Diskurs um die Kommunikationsoptimierung für Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten gewinnen die Leichte Sprache und Einfache Sprache an Bedeutung. Dieser Nachteilsausgleich kann auch durch die Aufbereitung von produktbegleitenden Informationen für Verbraucherprodukte im technischen Bereich wie Handbücher, Bedienungs- und Betriebsanleitungen vorgenommen werden.

1.2 Relevanz des Themas

Der aktuelle Forschungsstand zeigt, dass die Textoptimierung für Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten einen Nutzen aufweisen soll. Es ist jedoch nicht erforscht, welche Erfahrungswerte einzelne Produzenten der Verbraucherprodukte berücksichtigen sollen, um produktbegleitende Informationen in Einfacher Sprache aufzubereiten.

Eine These dieser Arbeit ist daher, dass es derzeit noch zu wenig Erfahrungswerte hinsichtlich des Übertragungsprozesses in Einfache Sprache gibt, so dass dieser Prozess für produzierende Unternehmen nur schwer planbar ist.

Das Ziel der Arbeit ist, die Erfahrungswerte über den zusätzlichen Aufwand zu erfassen, wenn produktbegleitende Informationen auch in Einfacher Sprache erstellt werden. Damit soll der Erstellungsprozess transparent und somit planbarer gemacht werden, um Hersteller von Verbraucherprodukten zu motivieren, produktbegleitende Informationen in Einfache Sprache zu übertragen.

1.3 Fragestellungen

In meiner Arbeit werde ich folgende Fragestellungen bearbeiten:

- Wie verändert sich der Umfang eines Dokuments bei der Übertragung in Einfache Sprache?
- Lassen sich überhaupt alle Sachverhalte in Einfache Sprache übertragen?
- Welche Konsequenzen hat eine Übertragung hinsichtlich der Terminologiearbeit eines Unternehmens?
- Welche Schwierigkeiten treten bei so einem Übertragungsprozess auf?

1.4 Methodik der Arbeit

Im theoretischen Teil dieser Arbeit wurden Literaturrecherche und -analyse beschrieben. Zum Ziel der Literaturanalyse setzte ich Vergleich und Evaluation von bereits existenten theoretischen Ansätzen und Verfahren.

Es ist die Entstehungsgeschichte der Einfachen Sprache und der aktuelle Forschungsstand erläutert. Weiterhin wurden die Konzepte der besonderen Formen der deutschen Schriftsprachen analysiert und verglichen. Ferner wurden wesentliche Begriffsbestimmungen vorgenommen und Kriterien zur Umsetzung von Einfacher Sprache definiert. Abschließend wurde der Hintergrund der Fragestellungen im Kommunikationsbereich Technik dargestellt.

Im methodischen Teil wurde die Vorgehensweise beim Erstellen einer Betriebsanleitung in Einfacher Sprache bestimmt. Anhand der Persona-Methode wurden Anforderungen an den Zieltext seitens der Zielgruppe analysiert. Mithilfe der terminologischen Analyse wurde die Terminologie festgelegt. Durch die Analyse des Ausgangstextes wurden Kerninhalte herausgefiltert.

Im Abschnitt zur Darstellung der Ergebnisse wurden die Befunde der Arbeit aufgeführt, die einen Bezug auf Fragestellungen aufweisen. Bei der Auswertung des Zieltextes wurde die qualitative Analyse von Inhalts-, Wort-, Satz- und Textebenen durchgeführt. Die quantitative Analyse wurde beim Auswerten von Erfahrungswerten „Umfang“ und „Zeit“ eingesetzt.

1.5 Aufbau der Arbeit

In der Einleitung dieser Arbeit wurde die Motivation zur Wahl des Themas vorgestellt (Abschnitt 1.1). Die Relevanz des Themas, aus der wirtschaftlichen Sicht von Unternehmen, wurde in Abschnitt 1.2 behandelt. Die zu bearbeitenden Fragestellungen wurden in Abschnitt 1.3 aufgeführt. Die Methodik der Arbeit wurde in Abschnitt 1.4 dargestellt.

Das Konzept „Einfache Sprache“ bestimmt das gesamte zweite Kapitel. Hier wurde unter anderem der geschichtliche Hintergrund mit dem Stellenwert Einfacher Sprache in Deutschland erläutert (Abschnitt 2.1). Der gesetzliche Hintergrund in der EU und in der Bundesrepublik Deutschland wurde in Abschnitt 2.2 erklärt. Mit der Abgrenzung Einfacher Sprache von anderen besonderen Formen der deutschen Schriftsprachen sowie mit der Begriffsklärung aus Sicht der Sprachwissenschaft habe ich mich in Abschnitt 2.3 auseinandergesetzt. Die Definition der Kriterien zur Umsetzung von Einfacher Sprache erfolgt in Abschnitt 2.4. Die Charakteristika der Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten als Zielgruppe dieser Arbeit wurde in Abschnitt 2.5 vorgestellt.

Nach einer theoretischen Darstellung des Konzeptes in Kapitel 2 wurde die praktische Umsetzung Einfacher Sprache im technischen Kontext in Kapitel 3 dargelegt. Ich bin auf die Spezifik des Kommunikationsbereiches Technik (Abschnitt 3.1) eingegangen und habe die Problematik der Übertragung der Texte in Einfache Sprache (Abschnitt 3.2) näher betrachtet. Drei Phasen mit neun Schritten für Übertragung eines technischen Dokuments in Einfache Sprache wurden in Abschnitt 3.3 dargestellt. Der Abschnitt 3.4 wurde den Ergebnissen und Erfahrungswerten eines eigenen angefertigten Dokumentes in Einfacher Sprache gewidmet. Anhand der Persona-Methode wurden Anforderungen an die Betriebsanleitungen für Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten aufgestellt (Abschnitt 3.4.1). Die Befunde der terminologischen Analyse wurden in Abschnitt 3.4.2 präsentiert. Die Analyse der Satzebene und der Textebene wurde in Abschnitt 3.4.3 und in Abschnitt 3.4.4 vorgenommen. Nachfolgend habe ich in Abschnitt 3.4.5 Schwierigkeiten und Grenzen der Umsetzung aufgeführt. Die Auseinandersetzung mit den Erfahrungswerten „Umfang“ (Abschnitt 3.4.6) und „Zeit“ (Abschnitt 3.4.7) schließt die Arbeit ab.

Mit dem Fazit (Kapitel 4) wurde nochmals zusammenfassend dargestellt, inwiefern Einfache Sprache in Dokumenten mit produktbegleitenden Informationen umsetzbar ist. Das fünfte Kapitel könnte einen kurzen Ausblick über noch offen gebliebene Fragen geben, die in nachfolgenden Untersuchungen zu beantworten sind.

2 Das Konzept „Einfache Sprache“

In diesem Kapitel stelle ich das Konzept „Einfache Sprache“ dar. Dieses beinhaltet seinen geschichtlichen Hintergrund und die gesetzliche Grundlage, Begriffsklärung und Abgrenzung von anderen besonderen Formen der deutschen Schriftsprachen, Kriterien zur Umsetzung von Einfacher Sprache sowie die Zielgruppen, für die das Konzept „Einfache Sprache“ relevant ist.

2.1 Geschichtlicher Hintergrund

Das Konzept „Einfache Sprache“ ist aus anderen Konzepten hervorgegangen. Als Vorbote wurde zuerst das Konzept „Leichte Sprache“ entwickelt. Die Leichte Sprache hat ihren Ursprung in der Gründung der amerikanischen Organisation „People First“ im Jahre 1974 (vgl. People First: 23.03.2016), die im Jahr 1996 ein Konzept „Easy Read“ entwickelte (vgl. Easy Read: 23.03.2016).

Zum Ausgangspunkt für die Entwicklung Leichter Sprache im deutschsprachigen Raum diente der Kongress der Lebenshilfe in Duisburg im Jahre 1994 (vgl. Hazibar: 02.04.2016). Auf dieser Basis entstand im Jahr 1997 ein erstes deutschsprachiges Netzwerk „Mensch zuerst“ und im Jahr 2001 wurde die gleichnamige Organisation gegründet (vgl. Mensch zuerst: 23.03.2016). Das „Netzwerk Leichte Sprache“ entstand im Jahr 2006 und ist momentan durch 30 Verbände vertreten (vgl. Netzwerk: 23.03.2016).

Anschließend wurden zahlreiche Regelwerke und Richtlinien zum Erstellen von Texten in Leichter Sprache in dem europäischen und in dem deutschsprachigen Raum entwickelt. Beispielsweise gab die Europäische Vereinigung der ILSMH „Europäische Richtlinien für die Erstellung von leicht lesbaren Informationen“ im Jahr 1998 heraus (vgl. Freyhoff et al. 1998). Daraus wurde das Regelwerk von der internationalen Organisation „Inclusion Europe“ im Rahmen des Projektes „Pathways – Wege zur Erwachsenenbildung für Menschen mit Lernschwierigkeiten“ erstellt (vgl. Europäische Regeln: 23.03.2016).

Weiter wurden Regeln für Leichte Sprache im Rahmen des „Netzwerkes Leichte Sprache“ erarbeitet (vgl. Regeln: 23.03.2016). Dieses Regelwerk ist „mit 44 sehr konkreten Regeln aus den Bereichen Wörter, Zahlen und Zeichen, Sätze, Texte und Gestaltung“ ausgerüstet (Lieske; Siegel 2014: 46). „Die dort formulierten Empfehlungen wurden vor allem intuitiv entwickelt und bisher nicht systematisch linguistisch überprüft“ (Bock 2014: 19).

Ein weiteres Regelwerk für Leichte Sprache wurde von der Lebenshilfe Bremen e. V. erarbeitet (vgl. Lebenshilfe Bremen: 23.03.2016). Diese Regeln waren zur Zeit des Verfassens meiner Arbeit nicht online abrufbar. Sie beinhalten aber dreizehn Regeln für Sprache und sechs Gestaltungsregeln (vgl. Lieske; Siegel 2014: 46).

Die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz enthält in der Anlage 2, Teil 2 insgesamt dreizehn Regeln für die Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache (vgl. BITV 2.0: 23.03.2016). Zudem hat die „Forschungsstelle Leichte Sprache“ an der Universität Hildesheim ein eigenes Regelwerk entwickelt (vgl. Maaß 2015).

Der Vergleich und die Analyse einiger Regelwerke wurden in den Publikationen von Maaß (2015: 26 ff.), Rink (2014a: 26), Siegel (2014) sowie von Siegel; Lieske (2015: 43 ff.) vorgenommen. Kritische Bewertungen von Regelwerken, auf Grundlage der Verständlichkeitsforschung, finden sich auch in der Masterarbeit von Kuhlmann (2013: 51 ff.).

Außer zahlreichen Regelwerken, die die Schreib- und Gestaltungsregeln für Leichte Sprache behandeln und bestimmen, sind auch zahlreiche Wörterbücher zum leicht verständlichen Deutsch entstanden. Ähnlich wie bei Wikipedia werden Artikel von individuellen Autoren beim Wörterbuch für Leichte Sprache „Hurraki“ ehrenamtlich eingestellt und nach ihrer Veröffentlichung gemeinschaftlich geprüft, korrigiert sowie erweitert. Neben dem Wörterbuch gibt es auch einen Blog. Auf dem Blog wird über aktuelle Ereignisse zum Thema „Leichte Sprache“ berichtet (vgl. Hurraki: 24.03.2016).

Ein weiteres Wörterbuch für die Leichte Sprache liegt bei der Bundesvereinigung Lebenshilfe vor (vgl. Bundesvereinigung Lebenshilfe: 03.04.2016). Ein Glossar in Leichter Sprache plant auch die digitale Bibliothek bidok (vgl. Bidok: 02.04.2016).

Ferner gibt Kellermann (2013) an, dass die Antriebe für Einfache Sprache an den Verbänden aus dem Bibliotheks- und Verlagswesen lagen. 1992 wurde Charter for the Reader verabschiedet, die das Recht auf das Lesen und seine Bedeutung postulierte (vgl. DINF: 02.04.2016). Bereits im Jahr 1999 gab die „IFLA – International Federation of Library Associations and Institutions“ die „Richtlinien für Easy-Reader-Material“ heraus (vgl. Tronbacke 1999).

Es muss dabei betont werden, dass Schweden als Vorreiter im Bereich Easy-to-Read in Europa bezeichnet werden kann. Die Idee wurde erstmal von dem Komitee der „Swedish National Agency for Education“ noch im Jahr 1968 aufgegriffen (vgl. Skolverket: 25.03.2016). Die „Easy-to-Read Foundation“ wurde im Jahr 1987 gegründet. Weiter wurde Einfache Sprache innerhalb des Netzwerks Easy-to-Read Foundation in Finnland, Schweden und Norwegen vertreten (vgl. Network Easy-to-Read: 23.02.2016). In Schweden ist die Foundation gleichzeitig „ein Verlagshaus für Materialien in Einfacher Sprache sowie ein Kompetenzzentrum für Einfache Sprache. Inzwischen gehört der Foundation auch die Zeitung „8 SIDOR“ (vgl. Matausch; Peböck 2007: 27). In Dänemark, Estland und Belgien werden auch Zeitungen in Einfacher Sprache herausgegeben (vgl. Tjarks-Sobhani 2012: 25).

Auch die englische Organisation „Mencap“ hat mit der Herausgabe ihrer Richtlinien zum Vorantreiben von barrierefreien Informationen für Menschen mit Lernschwierigkeiten beigetragen (vgl. Mencap: 23.03.2016). Mit „Mencap“ arbeitet „ENABLE Scottland“ eng zusammen, die die Publikationen von Informationen in Einfacher Sprache aufbereitet (vgl. ENABLE: 23.03.2016). Seit einigen Jahren bietet auch die „Inclusion Ireland“ Informationen in Einfacher Sprache an, die sie nach den Richtlinien von „Inclusion Europe“ aufbereitet (vgl. Inclusion Ireland: 23.03.2016).

In Holland arbeiten mehrere Organisationen, die sich mit dem Konzept „Easy-to-Read“ beschäftigen: Stichting Lezen & Schrijven (23.03.2016), Bureau Taal (23.03.2016) und Eenvoudig Communiceren (23.03.2016). Die letztgenannte Organisation veröffentlichte auf ihrer Webseite eigene Richtlinien zum Leichten Kommunizieren.

In Österreich ist der atempo Betrieb capito eine der führenden Organisationen, die das Konzept „Leicht Lesen“ entwickelte. Aufgrund dessen wurden Texte optimiert, in leicht lesbare Versionen übersetzt sowie mit Symbolen und Bildern ergänzt. Die Zielgruppe von „Leicht Lesen“ sind Menschen mit Lernschwierigkeiten. Aktuell hat Capito 14 Standorte in Österreich und Deutschland (vgl. Capito: 23.03.2016).

In Deutschland kommen Leichte Sprache und Einfache Sprache heutzutage meistens in den Bereichen Verwaltung (vgl. Rentenversicherung: 23.03.2016), Politik (vgl. Bundesregierung: 23.03.2016), Kultur (vgl. Keller-Loibl; Brandt 2015: 161 f.), Ausbildung (vgl. Rink 2014a) und Medizin (vgl. Infektionsschutz: 23.03.2016) zum Einsatz.

In manchen Hochschulen werden auch Forschungsprojekte zu Leichter Sprache und Einfacher Sprache durchgeführt. Darunter muss man beispielsweise das Projekt zur Kindersuchmaschine „Frag Finn“ an der Universität Köln (vgl. Kindersuchmaschine: 23.03.2016), „LeiSA-Studie“ an der Universität Leipzig (vgl. LeiSA: 23.03.2016) und mehrere Projekte der „Forschungsstelle Leichte Sprache“ an der Universität Hildesheim (vgl. Hildesheim: 23.03.2016) erwähnen.

Innerhalb der letzten Jahre werden dazu immer mehr Nachrichten und Berichte über aktuelle Ereignisse in vereinfachter Fassung veröffentlicht. So wird beispielsweise eine Wochenzeitung mit Nachrichten in Einfacher Sprache seit dem Jahr 2011 online herausgegeben (vgl. Nachrichtenleicht: 23.03.2016) und seit dem Jahr 2012 erscheint 40 Mal im Jahr die Online-Zeitung „Klar & Deutlich Aktuell“ (vgl. Klar & Deutlich Aktuell: 23.03.2016).

Das Weibernetz e. V. publiziert zwei bis drei Mal jährlich die Zeitung „WeiberZEIT“ für Frauen mit Behinderung (vgl. WeiberZEIT: 24.03.2016). Seit dem Jahr 2008 erscheint alle zwei bis drei Monate eine „ABC-Zeitung“, deren Leser funktionale Analphabeten sind (vgl. ABC-Zeitung: 24.03.2016). Die Leser und die Autoren des Magazins „Ohrenkuss“ sind Personen mit Down- Syndrom. Auf die Grammatik und Rechtschreibung der Artikel wird nicht geachtet (vgl. Ohrenkuss: 24.03.2016). „Alle diese Zeitungen haben verschiedene Zielgruppen und damit auch unterschiedliche Schwierigkeitsgrade in der Sprache“ (Kellermann: 14.04.2016).

Außerdem wählen die „Stiftung digitale Chancen“ und die „Aktion Mensch“ einmal jährlich die besten barrierefreien Internetseiten im deutschsprachigen Raum aus und verleihen ihnen eine Auszeichnung, die „BIENE“. Die Texte in Leichter Sprache und in Einfacher Sprache sind hier von großer Bedeutung (vgl. BIENE: 25.03.2016).

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Ursprung der Leichten Sprache und der Einfachen Sprache im englischsprachigen Raum seinen Anfang genommen hat. Diese verschiedenen Formen der Schriftsprachen sind weltweit verbreitet und nicht nur in dem deutschsprachigen Raum verwurzelt.

2.2 Gesetzlicher Hintergrund

Noch im Jahr 2000 ist in Artikel 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union niedergelegt, dass die Union den Anspruch von Menschen mit Behinderungen anerkennt und „auf Maßnahmen zur Gewährleistung ihrer Eigenständigkeit, ihrer sozialen und beruflichen Eingliederung und ihrer Teilnahme am Leben der Gemeinschaft“ achtet (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 2000: 14). Darüber hinaus verbietet der Artikel 21 dieses Dokuments jede Diskriminierung wegen der Behinderung.

Drei Jahre später initiierte der Europäische Aktionsplan für die Jahre 2004-2010 die Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen (vgl. Europäischer Aktionsplan 2003).

“The aim of this action plan, revised every two years, is to mainstream disability in the relevant Community policies and to implement specific measures in key areas” (European Disability Forum: 03.04.2016).

Zudem sah bereits ein Teil des Aktionsplans für die Jahre 2008-2009 die Zugänglichkeit als Priorität für die aktive Inklusion vor (vgl. European Disability Forum: 03.04.2016).

Im Jahr 2007 unterzeichnete die Europäische Gemeinschaft mit allen Mitgliedsstaaten die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die auf individuelle Unabhängigkeit, Teilhabe in der Gesellschaft und Selbstbestimmung sowie Barrierefreiheit abzielte (vgl. Behinderungskonvention: 24.03.2016).

Die Europäische Kommission bestimmte im Jahr 2010 die Europäische Strategie für die Jahre 2010-2020 zugunsten von Menschen mit Behinderungen. Ziele der Strategie sind die Stärkung der Rechte von behinderten Personen auf Selbstbestimmung, die Schaffung eines barrierefreien Europas für alle sowie die Einhaltung der UN-Konvention. Unter anderem konzentrieren sich die Maßnahmen auf den gleichberechtigten Zugang zu Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen für Menschen mit Behinderungen. Die Maßnahmen der Europäischen Union sollen durch die nationalen Maßnahmen zum Abbau der Barrieren und zur Gewährleistung der Zugänglichkeit ergänzt werden (vgl. Europäische Kommission 2010: 5 f.).

Inzwischen sind mehrere Gesetze und Verordnungen auch in der Bundesrepublik Deutschland in Kraft getreten, die den Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zu Informationen gewähren sollen. Hier ist ein kurzer Überblick darüber.

Im Jahr 1994 erfolgte eine Novellierung des Grundgesetzes, die in Artikel 3 die Nichtdiskriminierung von Menschen mit Behinderungen verankerte (vgl. Grundgesetz: 21.03.2016).

Im Jahr 2001 wurde die Förderung der Verständigung im § 57 des Neunten Buches (IX) vom Sozialgesetzbuch (SGB) festgeschrieben (vgl. SGB: 24.03.2016).

Das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen ist im Jahr 2001 in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, die Benachteiligung zu verhindern, sowie eine selbstständige Lebensführung der Personen mit Behinderung zu ermöglichen (vgl. § 1). Die Barrierefreiheit beinhaltet laut dem § 4 auch

„Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“ (Gleichstellungsgesetz: 24.03.2016).

Nicht weniger wichtig ist § 11, in dem festgelegt wird, dass die barrierefreie Informationstechnik sowie Internetauftritte und -angebote für behinderte Menschen zugänglich gestaltet werden müssen (vgl. Gleichstellungsgesetz: 24.03.2016).

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von dem Jahr 2006 behandelt die Aufhebung von Benachteiligungen wegen Behinderung und Religion (vgl. AGG: 24.03.2016).

Im Jahr 2009 ratifizierte die Bundesrepublik Deutschland die UN-Behinderungskonvention, wodurch sich Deutschland als Vertragsstaat verpflichtete, nach den Prinzipien der Inklusion den Menschen mit Behinderungen den Zugang zu den neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und -systemen einschließlich des Internets zu ermöglichen (vgl. Behinderungskonvention Artikel 9, § 2: 22).

„Auch der ungleiche Zugang zu Wissensvorräten ist in diesem Zusammenhang bedeutsam. Denn oftmals ist das Wissen um Institutionen, um Rechtslagen und hiermit zusammenhängende Aspekte eine Voraussetzung dafür, Diskriminierung benennen und Teilhabe einfordern zu können“ (Seitz 2014: 3-4).

Auf der Bundesebene wurde die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung – BITV 2.0) im Jahr 2011 verabschiedet (vgl. BITV 2.0: 23.03.2016). Diese Verordnung „setzt (…) gewisse Standards. Allerdings gelten diese nur für Bundesbehörden. In den Ländern sind, soweit diese sich nicht der BITV 2.0 angeschlossen oder vergleichbare Vorhaben haben, deshalb entsprechende Regelungen notwendig“ (Aichele 2014: 23).

Jedenfalls sollte diese Verordnung fördern, den Menschen mit Behinderungen einen barrierefreien Zugang zu Online-Informationen zu gewähren. Somit mussten alle Onlineangebote von Bundesbehörden bis zum 22. März 2014 in Gebärdensprache oder in Leichter Sprache vorliegen.

Daher kann man feststellen, dass während der letzten Jahre ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik auf der Bundesebene stattgefunden hat, der zur Teilhabe an allen Lebensbereichen der Menschen mit Behinderungen beitrug (vgl. Winter 2010: 19-21). Darunter wird verstanden, dass die behinderten Personen von „Objekten“ mit staatlicher Bevormundung und Fürsorge zu „Subjekten“ mit Rechten auf eigene Selbstbestimmung wurden. Der Paradigmenwechsel verlagerte die Akzente von der individuellen Herausforderung auf die Herausforderung für die Gesellschaft mit dem Abbau der Barriere und Verwirklichung der Zugänglichkeit zur aktiven Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.

2.3 Abgrenzung und Begriffsklärung aus Sicht der Sprachwissenschaft

Bevor ich das Konzept „Einfache Sprache“ genauer behandeln werde, finde ich es sinnvoll, zuerst eine Abgrenzung von anderen besonderen Formen der deutschen Schriftsprachen durchzuführen, da die Vielfalt der existierenden Begriffe durch die unscharf definierten Publikationen vorliegt (vgl. Neues vom Rosenberg: 01.04.2016).

In erster Linie will ich betonen, dass das Konzept „Leicht Lesen“ von Capito (23.03.2016) mit dem Konzept „Leichte Sprache“ hinsichtlich der Zielsetzung deckungsgleich ist (vgl. Bock 2014: 20). Diese Konzepte sind synonym, „da sie überwiegend die gleichen Merkmale aufweisen“ (Winter 2010: 6).

Der Hauptunterschied laut Bock (2014: 20 f.) liegt daran, dass das „Leicht Lesen“ an die Kompetenzstufen A1, A2 und B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (2002) angelehnt und in drei Stufen von Capito Berlin weiterentwickelt wurde (vgl. Capito Berlin: 22.03.2016). Leichte Sprache entspricht lediglich dem Leseniveau A1 (vgl. Klar & Deutlich: 24.03.2016).

Bei der Abgrenzung von anderen besonderen Formen der deutschen Schriftsprachen soll auch zwischen Einfacher Sprache und Leichter Sprache unterschieden werden. Leichte Sprache

„ist nicht zu verwechseln mit dem was die BITV gemeinhin als ,Einfache Sprache‘ bezeichnet. Leichte Sprache zielt auf besonders leichte Verständlichkeit ab. Veröffentlichungen in Leichter Sprache sind Angebote für Menschen mit eingeschränkten Sprach-und Lesefähigkeiten. Die BITV (Anlage 2, Teil 2) schreibt bereits vor, welche Inhalte auch in leichter Sprache zur Verfügung gestellt werden müssen“ (Leichte Sprache BITV: 25.03.2016).

Somit ist die Abgrenzung zwischen Einfacher Sprache und Leichter Sprache nicht immer deutlich, denn „Empfehlungen, die für die ,Leichte Sprache‘ getroffen werden, sind auch Grundlage des Konzepts der ,Einfachen Sprache‘ “ (Keller-Loibl, Brandt 2015: 161).

Als Unterschiedskriterien kann ich Folgendes anführen:

- Verschiedene Stufen der sprachlichen Komplexität, wobei Einfache Sprache durch den komplexeren Sprachstil gekennzeichnet ist. So zum Beispiel erlaubt Leichte Sprache Satzellipsen. In Einfacher Sprache sind dagegen schwierige Begriffe erlaubt. Die Sätze sind länger, sowie Nebensätze sind zulässig (vgl. Kellermann 2014: 7). Zudem entspricht die Einfache Sprache dem Sprachniveau A2 und B1 in der Teilkompetenz „Lesen“ nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (2002) (vgl. Keller-Loibl; Brandt 2015: 163; Klar & Deutlich: 24.03.2016). Keller-Loibl; Brandt (2015: 163) geben zusätzlich an, dass die Texte auf dem Leseniveau B2 auch sehr gut für Personen mit eingeschränkten Lese- und Schreibfähigkeiten geeignet sind. Leichte Sprache entspricht aber dem Leseniveau A1 (vgl. Klar & Deutlich: 24.03.2016).

- Keine Kodifizierung von Regeln und Normen für Einfache Sprache liegt vor. Im Gegensatz dazu verfügt Leichte Sprache über zahlreiche Regelwerke (vgl. Bock 2014: 21; Kellermann 2014: 7). Zum anderen lässt sich feststellen, dass die Regeln für Leichte Sprache bisher nicht empirisch geprüft sind

„und somit die Wirksamkeit dieser strengen Festschreibung noch nicht belegt ist, lässt sich dies derzeit nur als äußerliches, momentanes Unterscheidungskriterium anführen“ (Bock 2014: 21).

- Das optische Erscheinungsbild wie Schrift, Schriftgröße und Bilder sind weniger streng in Einfacher Sprache, als es in Leichter Sprache vorgeschrieben ist (vgl. Kellermann 2014: 7). „Texte in ,einfacher Sprache‘ unterscheiden sich häufig nicht so offensichtlich von ihren Original- und Paralleltexten“ (Bock 2014: 21).

- Die Frage der Zielgruppen für beide Konzepte bleibt aber immer noch nicht genau definiert. Beispielsweise weist Kellermann (2014: 7) darauf hin, dass die Adressaten für Einfache Sprache Personen mit Lese- und Rechtsschreibschwäche, ältere und hörbehinderte Menschen mit geringer Lautsprachkompetenz sowie Personen mit Hirnverletzungen und Menschen mit geringeren Deutschkenntnissen umfassen. Nach Stefanowitsch (2014: 12) richten sich die Vorschläge für Leichte Sprache an Personen mit Lern- und Leseschwächen, Menschen mit kognitiven Einschränkungen, an nichtdeutsche Muttersprachler sowie an Gebärdender. Kuhlmann (2013:19) führt folgende Unterscheidung an:

„Einfache Sprache hat eine deutlich größere Zielgruppe und wird z.B. als Mittel angesehen, generell die Verständigung zwischen Bürger und Verwaltung zu vereinfachen. Sie vereinfacht Sprache mithilfe von geringerer Satzkomplexität oder der Vermeidung von Fremdwörtern innerhalb der Grenzen der normierten Grammatik. Leichte Sprache hingegen richtet sich an eine kleinere Zielgruppe, die aufgrund ihrer geistigen Disposition Schwierigkeiten mit dem Verständnis von Texten hat“.

Darüber hinaus merkt Bock (2014) an, dass die „Frage nach den Adressaten zu klären, (…) eine der dringlichsten Aufgaben der zukünftigen Forschung“ ist (ebd.: 22).

In diesem Zusammenhang soll auch auf Bürgernahe (Rechts- und Verwaltungs-) Sprache hingewiesen werden (vgl. Bock 2014: 22 ff.; Eichhoff-Cyrus; Antos 2008). Im Gegensatz zu früher behandelten Konzepten wird sie nicht an spezifischen Zielgruppen ausgerichtet, sondern orientiert sich lediglich an den Kommunikationsbereichen Recht und Verwaltung. Da diese Form der deutschen Schriftsprachen ihren Ursprung im Jahr 1966 hat, zeichnet sie sich durch zahlreiche Ratgeber, Empfehlungen und Regellisten im Verwaltungsbereich aus. Bock (2014: 23 ff.) führt fünf Dimensionen auf, die Bürgernahe Sprache von Einfacher Sprache unterscheiden:

- Keine Zielgruppenspezifik bei Bürgernaher Sprache, da sie sich an alle Bürger ohne kommunikative Beeinträchtigung richtet.
- Einschränkung auf die Kommunikationsbereiche Verwaltung und Recht, obwohl Einfache Sprache sich sowohl mit fachlichen als auch mit alltäglichen Themen auseinandersetzt.
- Bürgernahe Sprache besitzt höhere sprachliche Komplexität (inhaltlich und sprachlich).
- Starke Normierung und ausgeprägte Kodifizierungen durch Ratgeber und Checklisten aufgrund des Kommunikationsbereichs Verwaltung und Recht prägen Bürgernahe Sprache, während Einfache Sprache weniger normiert ist und keiner Kodifizierung unterliegt.
- Bei dem Verfassen der Texte in Bürgernaher Sprache handelt es sich hauptsächlich um die Modifizierungen von bereits bestehenden Texten. Einfache Sprache befasst sich meistens mit Übersetzungen der vorhandenen Texte oder mit dem Erstellen neuer Texte

Seit den 1970er Jahren wurde das Prinzip Kontrollierter Sprache in der Technischen Dokumentation eingeführt (vgl. Hennig; Tjarks-Sobhani 1998: 134). Das Ziel kontrollierter/standardisierter Sprachen

„ist es, Lesbarkeit, Übersetzbarkeit und Wiederverwendbarkeit der Information durch konsistentes, eindeutiges und zielorientiertes Schreiben zu verbessern“ (Ferlein; Hartge 2008: 39).

Dabei wird Kontrolliertes Deutsch als eine künstliche Sprachform betrachtet, „die für einen bestimmten, technischen Kommunikationsbereich (sprachliche und typografische) Regeln für das Erstellen von Texten definier[t]“ (Bock 2014: 27). Lehrndorfer (1996: 45) erleuchtet sehr deutlich den Unterschied zwischen Kontrollierten Sprachen und Fachsprachen wie folgt:

„Fachsprachen unterliegen nationalen und internationalen Richtlinien (…), Empfehlungen (…), Standards (…) und Normen (…), die zwar die Terminologie, nicht aber die Grammatik und den Stil der Textprodukte betreffen. Über die symbolsprachlichen Definitionen der standardsprachlichen Lexikoneinträge hinaus sollen in kontrollierten Sprachen möglichst alle anderen Ebenen der Sprache restringiert werden…“

Lehrndorfer (1996) schlug auch vor, beim kontrollierten Deutsch „ein kontrolliertes Lexikon als Schwachpunkt [zu] betrachte[n]; dies wird mit den Argumenten der schlechten Lernbarkeit und Anwendbarkeit begründet“ (ebd.: 139). Stattdessen meint sie, dass es besser ist, den Schwerpunkt auf die Syntax zu verlagern, bzw. „mit einer kontrollierten Syntax auch kontrollierend auf das Lexikon einzuwirken“ (ebd.: 138).

Eine weitere Definition besagt, dass bei der Bildung einer Kontrollierten Sprache

„eine natürliche Sprache in verschiedenen Bereichen wie Lexik oder Syntax vereinfacht [wird]. Konkret bedeutet dies, dass genau die sprachlichen Phänomene aus der Kontrollierten Sprache ausgeschlossen werden, die zwar in der natürlichen Sprache legitimiert sind, den Verstehensprozess aber negativ beeinflussen können. Das Ergebnis ist eine Kontrollierte Sprache, die eine Subsprache der natürlichen Sprache bildet, aus der sie abgeleitet wurde“ (Ley 2005: 27).

Dabei können auch Formatierungsregeln zum Bestandteil von kontrollierter Sprache gehören. „Da jede natürliche Sprache ihre eigene Grammatik hat, unterscheiden sich folglich auch die Regeln für kontrollierte Sprache von Sprache zu Sprache“ (vgl. Linguistix: 01.04.2016). Außerdem sind die Regeln üblicherweise branchenspezifisch bzw. jedes Unternehmen kann eigene kontrollierte Sprache entwickeln wie beispielsweise ASD-STE (AeroSpace and Defence Industries Association of Europe – Simplified Technical English), CTE (Caterpillar Technical English) und SDD (Siemens DokumentationsDeutsch) (vgl. Ferlein; Hartge 2008: 41; Linguistix: 01.04.2016).

Ich würde folgende Unterschiede zwischen Einfacher Sprache und Kontrollierter Sprache definieren:

- Die Zielgruppen Kontrollierter Sprache sind keine Menschen mit Behinderungen oder mit eingeschränkten Lesefähigkeiten, wie bei Einfacher Sprache oder Leichter Sprache, sondern die Personen ohne kommunikative Beeinträchtigung (vgl. Bock 2015: 87 f.).
- Der Kommunikationsbereich Kontrollierter Sprache ist Technik. Hingegen setzt sich Einfache Sprache mit alltäglichen und anderen Fachgebieten auseinander und weist Multifunktionalität auf (vgl. Bock 2014: 24; Bock 2015: 87).
- Die Kontrollierte Sprache mit ihren Regelkatalogen zur Textoptimierung unterliegt strikterer Normierung als Einfache Sprache (vgl. Bock 2014: 25; Bock 2015: 88).

Die Gemeinsamkeit beider Sprachformen kann in dem Restringieren auf allen Eben der Textgestaltung: Layout, Textstruktur, Wortschatz, Phrasen, Interpunktion und Satzstrukturen bestehen (vgl. Bock 2015: 87; Lehrndorfer 1996: 45).

Basierend auf das oben Dargelegte stelle ich fest, dass alle in diesem Abschnitt erwähnten besonderen Formen der deutschen Schriftsprachen ein gemeinsames Ziel haben, zielgruppengeschnittene, verständliche Texte zu erstellen.

Die Unterschiede umfassen:

- Lesekompetenz der Zielgruppen
- Prinzipen für das Erstellen von Texten, beispielsweise Normierungsgrad und sprachliche Komplexität
- Spezifik der Kommunikationsbereiche, wie zum Beispiel Technik bei Kontrollierter Sprache, Verwaltung und Recht bei Bürgernaher Sprache oder eine breite Palette der Themen bei Leichter Sprache und Einfacher Sprache.

Abschließend lässt sich festhalten, dass Einfache Sprache eine besondere Form der deutschen Schriftsprache ist. Ihr Ziel ist

„eine Kommunikation auf einem verständlichen Niveau [herzustellen], auch und insbesondere für Menschen, die es nicht gewohnt sind, viel zu lesen, und denen das Lesen anspruchsvoller oder komplexer Texte mit vielen Fremdwörtern schwerfällt“ (Keller-Loibl; Brandt 2015: 161).

2.4 Kriterien zur Umsetzung von Einfacher Sprache

Obwohl das Konzept „Einfache Sprache“ sich an das Konzept „Leichte Sprache“ anlehnt, „ist bisher noch nicht genau definiert, wie Texte in ,Einfacher Sprache‘ zu verfassen sind“ (Keller-Loibl; Brandt 2015: 163).

Bei der Definition des Bewertungsrahmens für die Einfachheit der Sprache bezieht sich Hassenbach (2005: 432) auf die Verständlichkeits- und Lesbarkeitsforschungen. Der Lesbarkeitsforschung gemäß werden die Texteigenschaften anhand der Lesbarkeitsformeln objektiv und quantitativ gemessen. Durch das Anwenden verschiedener Gewichtungsfaktoren und Sprachvariablen, wie beispielsweise Anzahl der Wörter und Sätze im Text, Anzahl der Wörter pro Satz, Anzahl der einsilbigen Wörter oder der Wörter mit drei und mehr Silben, Anzahl der Fremdwörter sowie Anzahl der Satzzeichen, werden konkrete Lesbarkeitsindexe für unterschiedliche Textsorten ermittelt und mithilfe einer Prozentskala eingeordnet (vgl. Ernst 2011; Klein: 06.04.2016). Ernst (2011: 412 f.) führt Kritikpunkte an diesem Verfahren auf, wie zum Beispiel Nicht-Einbeziehen konkreter Lesereigenschaften oder dass die leichte Lesbarkeit nicht automatisch durch die Kürze von Wörtern und Sätzen erreichbar sein kann. Trotzdem können diese Formeln „zur Vorhersage der Schwierigkeitsstufe eines vorliegenden Textes“ anwendbar sein (ebd.: 413).

Nach den Verständlichkeitsforschungen, denen das Hamburger Verständlichkeitsmodell (vgl. Langer et al. 2002), Interaktionaler Ansatz von Groeben (vgl. Groeben 1982) und andere Konzepte zugrunde liegen, wird die Textverständlichkeit mittels qualitativer Texteigenschaften bewertet (vgl. Hassenbach 2005: 432). Jedenfalls lässt sich feststellen, „dass ,Verständlichkeit‘ und ‚Verstehen‘ schwierig zu explizierende Konstrukte darstellen. Zentral ist weiterhin die Einsicht, dass Verständlichkeit nicht als textimmanentes Kriterium zu verstehen ist, sondern nur in Relation zum bzw. zur Lesenden bestimmt werden kann“ (Kuhlmann 2013: 90).

Ich gehe in meiner Arbeit davon aus, dass die Leichte Sprache eine Vielzahl von Regeln hat, die in mehreren Regelwerken festgelegt sind (Siehe Abschnitt 2.1). Für die Einfache Sprache gibt es hingegen kein Regelwerk (vgl. Kellermann 2014: 7). Aus diesem Grund werde ich jetzt und weiter nicht von den Regeln, sondern von den Kriterien zur Umsetzung von Einfacher Sprache für gedruckte Fassung der Texte Gebrauch machen.

In diesem Abschnitt ist eine Zusammenstellung meiner Recherche über die Kriterien für das Einfache Deutsch dargestellt. Die Quellen für die Kriterien sind die wichtigsten Hilfestellungen beim Erstellen schriftlicher Texte in Einfacher Sprache, die heutzutage in dem deutschsprachigen Raum bekannt sind:

- Richtlinien für Einfaches Schreiben von der Agentur für Einfache Sprache „Klar & Deutlich“, die als eine Orientierung zum Sprachniveau Einfacher Sprache dienen können (vgl. Richtlinien: 24.03.2016).

- Kriterien für Einfache Sprache in den Bereichen Print und Web (vgl. Matausch; Peböck 2007: 48 ff.). Diese Kriterien beruhen auf den Kriterien zur „Lesbarkeit und inhaltlicher Erschließung“ von BIENE-Award für Internetseiten (vgl. BIENE: 25.03.2016), auf den Kriterien von Mencap „Making your website accessible“ (vgl. Mencap: 23.03.2016) sowie auf den „Leitlinien zur Gestaltung von barrierefreien Webseits“ des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Österreich (vgl. Bmsk: 03.04.2016).

- Kriterienkatalog für Einfache Sprache, der im Webangebot der Stadtbibliothek Bremen zur Anwendung gebracht wurde (vgl. Hassenbach 2005: 432 ff.). Dieser Kriterienkatalog basiert auf folgende Quellen: ISO 9241 (vgl. DIN EN ISO 9241: 06.04.2016), „Europäische Richtlinien für die Erstellung von leicht lesbaren Informationen für Menschen mit geistiger Behinderung, für Autoren, Herausgeber, Informationsdienste, Übersetzer und andere interessierte Personen“ von der ILSMH (vgl. Freyhoff et al. 1998), Leitlinien bzgl. Zugänglichkeit zum WEB (vgl. Rainger 2003), Kriterien von Mencap (vgl. Mencap: 23.03.2016), Regeln der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (vgl. BITV 2.0: 23.03.2016) und Ansätze von Bildungs- und Forschungsinstitut zum selbstbestimmten Leben Behinderter (vgl. Bifos: 03.04.2016).

- Grundsätze zur Definition Einfacher Sprache und Leichter Sprache (vgl. Kellermann 2014: 7).

Zehn Kriterien zur Umsetzung von Einfacher Sprache, die ich aus den oben angeführten Quellen ausdifferenziert habe, umfassen zehn für die Einfache Sprache ausschlaggebende Faktoren: Zielgruppe, Motivation, Typographie, Layout, Papierqualität, Textebene, Satzebene, Wortebene, gendergerechte Sprache und Zeichen.

Diese Kriterien unterteile ich in drei Gruppen: Vorbereitende Kriterien, Außersprachliche Gestaltungskriterien sowie Sprachliche Kriterien. Jedem Kriterium weise ich Indikatoren zu, die durch bestimmte Ausprägungen operationalisiert wurden. Bei meiner Evaluation von Kriterien für Einfaches Deutsch orientiere ich mich an der Indikatorenentwicklung und ihren Aufgaben von Meyer (2004). Tabellarische Darstellungen der Kriterien sind in Anhängen 1.1, 1.2 und 1.3 vorzufinden.

Die vorbereitenden Kriterien beziehen sich auf die Vorbereitungen vor dem Verfassen der Texte in Einfacher Sprache. Ausschlaggebend ist dabei, die Zielgruppe sowie die Motivation des Autors zu bestimmen.

Das Kriterium „Relevanz der Zielgruppe“ betrachte ich unter dem Blickwinkel des umfangreichen Wissens über die Zielgruppe (vgl. Kuhlmann 2013: 90). Dies operationalisiere ich durch drei Indikatoren:

- Erwünschte Informationsart, die die Frage aufwirft, ob der Text ein breites Informationsangebot für eine breite Zielgruppe bietet, oder ob es sich um ein Spezialangebot für ein spezielles Publikum handelt (vgl. Hassenbach 2005: 434).
- Vorwissen im Fachgebiet, das bei Experten andere Vorkenntnisse voraussetzt als bei Laien. Das Vorwissen bestimmt eine zielgruppenbezogene Normierung und somit macht es sprachliche und typografische Mittel viel effektiver (vgl. Bock 2015: 87 f.; Hassenbach 2005: 434; Rüstow 2013: 96).
- Sprachkenntnisse in Form des Beherrschens der Grammatik und des Wortschatzes, die bei Einfacher Sprachen den Lesestufen A2 und B1 entsprechen sollen (vgl. Jahr 1996; Richtlinien: 24.03.2016).

Beim Kriterium „Motivation des Texterstellens“ wird das Ziel des Verfassens eines Dokumentes thematisiert: „Für wen soll etwas verständlich gemacht werden und warum ist es wichtig“ (Rüstow 2013: 96). Die Operationalisierung erfolgte aufgrund solcher drei Indikatoren:

- Grund für das Texterstellen bzw. seine Textfunktion entsprechend der Texttypologie nach Brinker (1997). In diesem Zusammenhang initiiert Bock (2014: 30 ff.) eine aufschlussreiche Diskussion, ob eine Reduktion der Sprachmittel in Leichter Sprache, wie bei Fach- und Subsprachen, die Reduktion der Funktionalität verursacht (vgl. Hoffmann 1998: 191-192; Lehrndorfer 1996: 34). Obwohl keine empirischen Untersuchungen heutzutage vorliegen, merkt die Autorin an, dass die Texte in Leichter Sprache vergleichbar zu Originaltexten mehr Funktionen erfüllen müssen, wie beispielsweise adressatengemessene Zugänglichkeit und Verständlichkeit von Informationen. Andererseits wird zum Beispiel die rechtliche Absicherungsfunktion für einige Textsorten, wie ein Verwaltungsschreiben, tatsächlich reduziert (vgl. Bock 2014: 32).

Da die genauen empirischen Untersuchungen über die Multifunktionalität Einfacher Sprache ausbleiben, nehme ich an, dass der Zusammenhang zwischen funktionaler und sprachlicher Reduktion auf Einfache Sprache, genauso wie auf Leichte Sprache, nicht zutrifft, weil beide Sprachformen keine klassischen Subsprachen darstellen. Daher sollen alle Textfunktionen von Brinker (1997) in allen Textsorten und Kommunikationsbereichen ihre Anwendung finden.

- Inhalt des Textes sowie seine Kernaussagen, die ganz klar definiert werden sollen. Dabei stellt sich die Frage: „Was will ich als Autorin sagen?“ (vgl. Matausch; Peböck 2007: 50). Solche „klare Vorstellung über die Inhalte eines Dokumentes und deren logische Reihenfolge ist der wichtigste Schritt beim Verfassen eines zugänglichen Dokumentes“ (Freyhoff et al. 1998: 12).

In der Ab- und Rücksprache mit der Zielgruppe soll eine Liste mit Schlüsselaussagen des Textes angefertigt werden. Dabei können für die Leser unwichtige Kommentare und Einleitungen ausgelassen werden (ebd.: 12). Zugleich soll darauf geachtet werden, dass die vereinfachten Texte in Einfacher Sprache nicht zur sehr starken Vereinfachungen der Inhalte führen (vgl. Stefanowitsch 2014: 18).

- Der Verwendungszweck der benötigten Information beantwortet die Frage „Wie benutzt der Leser die Information?“ (vgl. Matausch; Peböck 2007: 50). Die Antwort darauf hängt mit der Textsorte und Textfunktion zusammen. Bei Konsumgütern schlage ich vor, sich an dem Produktlebenszyklus zu orientieren, denn in jeder Phase benötigt der Kunde eine andere Art der Informationen, zu jeder „einzelnen Phase gibt es jeweils diverse Strategien zur Preisgestaltung, zum Sortiment, zum Markt sowie zu Werbemaßnahmen“ (Henrich 2013: 77).

Obwohl das optische Erscheinungsbild von Schrift und Bild in Einfacher Sprache weniger strikter als in Leichter Sprache geregelt ist (vgl. Kellermann 2014: 7), soll trotzdem ein Dokument nicht nur sprachliche, sondern auch formelle Anforderungen erfüllen. Ich habe sie in der Gruppe der Außersprachlichen Gestaltungskriterien zusammengefasst und ihr vier Kriterien zugewiesen:

- Das Kriterium „Übersichtliches Layout“ schließt erklärende Illustrationen wie Bilder und Fotos zur Unterstützung der Inhalte ein, die aber im Alltagskonzept der Zielgruppe vorhanden sein sollen. Die Illustrationen sollen farbig bleiben und in angemessener Anzahl präsentiert werden bzw. höchstens ein Bild zu einem Thema. Auch die Platzierung im Text spielt eine bedeutende Rolle: Sie sollen sich nah am Text befinden und zwar links daneben, direkt darüber oder direkt darunter (vgl. Matausch; Peböck 2007: 55).

Darüber hinaus sollen der linksbündige Flattersatz und der einspaltige Fließtext eingehalten werden (vgl. Hassenbach 2005: 432; Matausch; Peböck 2007: 50).

- Nächstes Kriterium „Strikte Typografie“ sieht 1,5-Zeilenabstand, nur Fettdruck oder Unterstreichungen zur Hervorhebung im Textfluss vor. Zwischen den Absätzen und am Rand soll ausreichend Platz verfügbar sein. Die Mindestschriftgröße 14 Pt. wird empfohlen, obwohl „auch 12 pt Schrift eingesetzt werden kann“ (Matausch; Peböck 2007: 51). Unbedingt soll serifenlose Schriftart (zum Beispiel Arial) mit höchstens zwei Schriftarten pro Dokument verwendet werden. Auf Kursiv und Wörter in Großbuchstaben soll verzichtet werden (vgl. Matausch; Peböck 2007: 50).

- Das Kriterium „Gute Papierqualität“ lässt sich durch die Indikatoren Stärke eines nicht durchsichtigen Blattes (vgl. Richtlinien: 24.03.2016) und matte Oberfläche operationalisieren. Papier mit der hochglänzenden Oberfläche darf nicht verwendet werden (vgl. Matausch; Peböck 2007: 55).

- Das Kriterium „Differenzierte Textebene/Struktur“ beinhaltet mehrere Indikatoren, die „vor allem eine übersichtliche Gliederung und einen logischen Aufbau aufweisen. Diese Aspekte bieten dem Lesenden eine Orientierung, tragen zur Motivation bei und erhalten vor dem Hintergrund, dass leicht lesbare Dokumente u.a. aufgrund der zusätzlichen Erklärungen und Beispiele zumeist an Länge zunehmen, eine besondere Bedeutung“ (Winter 2010: 41).

Darüber hinaus soll die Einführung von Informationen Schritt für Schritt erfolgen (vgl. Richtlinien: 24.03.2016). Dabei soll der rote Faden erkennbar sein. Komplexe Beziehungen sollen konkret erklärt werden. „Zeitliche Abfolgen sollen möglichst chronologisch dargestellt werden“ (Matausch; Peböck 2007: 54).

In der Textstruktur sollen aussagekräftige Überschriften, Unterüberschriften, Zwischenüberschriften und Absätze eingebaut werden, die den Inhalt verdeutlichen. Dazu darf ein Absatz auf zwei Seiten nicht aufgeteilt werden (vgl. Hassenbach 2005: 432; Matausch; Peböck 2007: 51 ff.; Richtlinien: 24.03.2016). Außerdem soll berücksichtigt werden, dass ein Absatz nur einen Gedankengang beinhaltet (vgl. Wessels 2005: 237). Nach Satzzeichen und Satzabschnitten muss nicht ein Absatz folgen (vgl. Kellermann 2014: 7).

Bei Aufzählungen soll kurze Länge und Auszeichnung durch Ziffern, Striche und Punkte bestehen (vgl. Hassenbach 2005: 432; Richtlinien: 24.03.2016). Lange und komplexe Passagen sollen durch Zusammenfassungen ersetzt werden. Es empfiehlt sich auch die Querbezüge zu vermeiden (vgl. Hassenbach 2005: 432; Matausch; Peböck 2007: 54).

Die Gruppe von Sprachlichen Kriterien erschließt sich in vier Kriterien.

- Besonders wichtig für die Lesbarkeit und Verständlichkeit von Texten ist das Kriterium „Korrekte Satzebene“, da die grammatisch einfachen Sätze die Satzschwierigkeit reduzieren (vgl. Kuhlmann 2013: 34). Bei der Verwendung kurzer Sätze ist ratsam, höchstens zehn Wörter pro Satz zu benutzen. Kurze Sätze können mit längeren Sätzen abgewechselt werden (vgl. Richtlinien: 24.03.2016). Aber nicht mehr als ein Gedanken pro Satz soll behandelt werden (vgl. Hassenbach 2005: 432). Auch die Nebensätze (vgl. Kellermann 2014: 7) und ihre Verbindung durch die Konjunktionen sind zulässig (vgl. Klar & Deutlich: 24.03.2016), obwohl komplexe Satzgefüge aufgeteilt werden sollen (vgl. Richtlinien: 24.03.2016).

Passiv soll gegen Aktiv ersetzt werden (vgl. Hassenbach 2005: 432; Richtlinien: 24.03.2016). Da das Passiv kein Agens enthält,

„also keinen Handlungsträger, an den die Tätigkeit gekoppelt ist, sodass es immer schwerer zu verstehen und zu verarbeiten ist als die aktive Form. Es macht den Satz unkonkret und abstrakt und kann zudem weitestgehend problemlos durch die aktive Verbform ersetzt werden“ (Rink 2014a: 54 f.).

Die Präsenz ist bevorzugt (vgl. Richtlinien: 24.03.2016). Auch auf Konjunktiv soll man verzichten (vgl. Hassenbach 2005: 432). Positive Sprache ist negativer Sprache und doppelter Verneinung vorzuziehen, da diese Verwirrungen und Missverständnisse auslösen können (vgl. Matausch; Peböck 2007: 52). Zugleich sollen die Leser persönlich, direkt, respektvoll und altersgemäß angesprochen werden (vgl. Hassenbach 2005: 432; Matausch; Peböck 2007: 52; Richtlinien: 24.03.2016).

- Im Allgemeinen bedeutet das Kriterium „Wortebene und konsistente Terminologie“ das Ersetzen ungewohnter, schwieriger Wörter „durch allgemein bekannte und anschauliche Wörter“ (Rink 2014a: 46).

Da die Terminologie, Fremdwörter, Akronyme, Initiale, abstrakte Begriffe, Metaphern und Substantive durch niedrige Verständlichkeit gekennzeichnet sind, sollen sie in Texten vermieden werden. Beim notwendigen Gebrauch muss man sie speziell erklären (vgl. Hassenbach 2005: 432; Matausch; Peböck 2007: 52 f.). Die Begriffe sollen immer konsistent verwenden werden (vgl. Hassenbach 2005: 432; Matausch; Peböck 2007: 52). Für Fremdwörter sollen einfache Synonyme benutzt werden (vgl. Richtlinien: 24.03.2016). Die Länge der zusammengesetzten Wörter soll nicht mehr als drei Silben pro Wort beinhalten (vgl. Hassenbach 2005: 432; Richtlinien: 24.03.2016).

Es wird auch empfohlen, Abkürzungen aller Art zu meiden (vgl. Hassenbach 2005: 432; Matausch; Peböck 2007: 52; Richtlinien: 24.03.2016). Nur gebräuchliche Abkürzungen, wie beispielsweise UN, EU, stellen eine Ausnahme dar. Sie sollen einmal ausgeschrieben und mit einer Abkürzung in Klammern versehen werden. Bsp.: Die Vereinten Nationen (UN) (vgl. Richtlinien: 24.03.2016).

Nicht ratsam sind auch Worttrennungen am Zeilenende (vgl. Matausch; Peböck 2007: 52; Richtlinien: 24.03.2016), denn sie „tragen einerseits zu einer einheitlichen und gut erfassbaren Zeilenlänge bei, unterbrechen jedoch andererseits den Lesefluss“ (Winter 2010: 43).

- Im Fokus des Kriteriums „Gendergerechte Sprache“ stehen wertneutrale Formulierungen, die eine mögliche Option bieten, „explizit zu formulieren, dass sich ein Text sowohl an weibliche als auch an männliche Personen richtet“ (Maaß 2015: 85). Dieses Kriterium lässt sich durch drei Indikatoren operationalisieren.

Der erste Indikator schließt geschlechtsneutrale Wörter ein. Darunter wird gemeint, dass die Wörter ohne konkrete Geschlechtsangabe den Wörtern mit Hinweis auf das Geschlecht vorzuziehen sind, wie beispielsweise Studierende statt Studentinnen; niemand statt keiner; alle statt jeder.

Auch Funktions- und Institutionsbezeichnungen sollen geschlechtsneutral bleiben. Bsp.: Vorsitz statt Präsident/Präsidentin. Herabsetzende geschlechtsstereotype Formulierungen sind unzulässig (vgl. Matauschund; Peböck 2007: 57).

- Beim Betrachten des Kriteriums „Zeichenebene“ werden zwei Indikatoren Satzzeichen und Zahlen thematisiert. Dabei handelt es sich um den Verzicht oder die möglichst seltene Verwendung von Kommas, Gedankenstrichen, Strichpunkten und Sonderzeichen (vgl. Hassenbach 2005: 432).

Die Zahlen sollen jedenfalls in Ziffern geschrieben werden (vgl. Hassenbach 2005: 432; Matausch; Peböck 2007: 50). Die Verwendung von römischen Zahlen soll ausgeschlossen werden. Bei Angabe einer Telefonnummer soll diese aufgeteilt werden, wie zum Beispiel 01 22 33 56.

Hervorgehoben wird der Gebrauch von großen oder komplizierten Zahlen. Sie sollen durch Wörter ersetzt werden. Bsp.: Viele statt 6785; einige statt 1789.

Kleinen Zahlen wird auch Beachtung geschenkt: Eine Zahl soll anstatt des ausgeschriebenen Wortes verwendet werden, wie beispielsweise 3 statt drei (vgl. Matausch; Peböck 2007: 50).

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Kriterien zur Umsetzung von Einfacher Sprache alle Ebenen der Texterstellung umfassen: Das geschriebene Wort, Satz- und Textebenen, Layout, gesamte Typografie, Zielgruppendefinition, Motivation beim Verfassen eines Dokuments, Papierqualität und Zeichensetzung.

2.5 Heterogenität der Zielgruppen

Wie in Abschnitt 2.3 dargestellt wurde, bleibt die Frage der Zielgruppen für Einfache Sprache weiterhin nicht strikt und genau definiert. Eindeutig bleibt aber, dass sich Einfache Sprache an die Menschen mit Lese- und Rechtsschreibschwäche richtet (vgl. Kellermann 2014: 7; Klar & Deutlich: 24.03.2016; Matausch; Peböck 2007: 13 f.; Rainger 2003). Die Personen mit niedrigen Lesefähigkeiten

„sind zum Beispiel: funktionale Analphabeten, Menschen mit geringer Bildung, ohne Schulabschluß oder Menschen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch“ (Klar & Deutlich: 24.03.2016).

Der Analphabetismus betrifft Erwachsene, die keine oder mangelhafte Schriftsprachekenntnisse haben. Über den primären oder natürlichen Analphabetismus wird gesprochen, wenn kein Schulbesuch vorliegt. Die Personen, die keine Buchstaben kennen, kennzeichnen sich durch den totalen Analphabetismus (vgl. Nickel: 09.04.2016). Ein weiterer Begriff des funktionalen Analphabetismus anbelangt die Textebene und bedeutet, „dass eine Person zwar einzelne Sätze lesen oder schreiben kann, nicht jedoch zusammenhängende (auch kürzere) Texte. Betroffene Personen sind aufgrund ihrer begrenzten schriftsprachlichen Kompetenzen nicht in der Lage, in angemessener Form am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. So misslingt etwa auch bei einfachen Beschäftigungen das Lesen schriftlicher Arbeitsanweisungen“ (Grotlüschen; Riekmann 2011b: 28).

Nach der „leo. – Level-One Studie“ sind das die Menschen mit den Alpha-Levels 1-3 (vgl. Grotlüschen; Riekmann 2011a).

Der sekundäre Analphabetismus, als ein Sonderfall des funktionalen Analphabetismus, liegt vor, wenn eine Person während der Schulzeit die Schriftsprache erworben hatte, aber sie in den späteren Jahren verlernte (vgl. Nickel: 09.04.2016). In der Schweiz „wird anstatt des funktionalen Analphabetismus der Begriff Illettrismus verwendet, welcher sich aus dem englischen Wort ,illiteracy‘ und dem französischen Wort ,illettrisme‘ ableitet“ (Hary 2010: 29).

Ferner erachte ich es für sinnvoll, die Abgrenzungen zwischen den Begriffen „Legasthenie“, „Dyslexie“, „Lese- und Rechtsschreibschwäche (LRS)“, „Lese- und Rechtsschreibstörung“ sowie dem Begriff „funktionaler Analphabetismus“ zu ziehen.

Im deutschen Sprachraum ist eine der höchst wichtigsten Forschungen auf diesem Gebiet die Dissertation von Groschen (2012). Der Autor merkt an, dass die „Dyslexie der internationale Begriff für Legasthenie bzw. Lese- und Rechtsschreibstörungen“ ist und kann als Synonym verwendet werden (ebd: 14). Dies stimmt mit der Definition der Dyslexie (F81.0) in der internationalen Klassifikation der Diagnosen (ICD-10) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) überein (vgl. ICD-10: 09.04.2016).

Zugleich weist der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie darauf hin, dass die

„Versuche, den Begriff einer Lese- und Rechtschreibschwäche von einer Lese- und Rechtschreibstörung abzugrenzen, haben bisher zu keiner einheitlichen Lösung geführt“ (BVL 2015: 6).

Im Allgemeinen handelt es sich bei einer Lese- und Rechtschreibstörung um eine Legasthenie/Dyslexie. Eine Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) bezeichnet Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Rechtschreibens, die aber weniger schwerwiegend sind, als bei einer Legasthenie/Dyslexie (vgl. LTE: 09.04.2016).

Die Ursache für die Dyslexie liegt in einer Störung der phonologischen Informationsverarbeitung (vgl. Groschen 2012: 36). Diese Erkrankung wird auch als neurobiologisch-phonologisch bedingte Entwicklungsstörung definiert, die sogar trotz geeigneter Förderung auftritt (ebd.: 31).

Die Ursachen für die Genese des Funktionalen Analphabetismus in literalisierten Gesellschaften bleiben weiterhin unklar. Es wird jedenfalls eine soziale Verursachung angenommen (ebd.: 50 ff.). Im Allgemeinen wird das Phänomen des funktionalen Analphabetismus als Leseleistung von Erwachsenen beschrieben,

„die zwar zur Schule gegangen sind und die Schulpflicht formal erfüllt haben, deren Lesekompetenzen aber dennoch das gesellschaftlich erwartete Mindestniveau unterschreiten. Dieses Mindestniveau kann z.B. auf die im Vergleich zur vierten Klasse zu erwartenden Kompetenzen festgesetzt werden“ (ebd.: 31).

Weiter hat Groschen (2012) empirisch nachgewiesen, dass funktionale Analphabeten legasthenie-typische Beeinträchtigungen zeigen, die kausal für ihre Leseprobleme verantwortlich sind. Somit bezeichnen beide Begriffe ähnliche Konstrukte, die schlechte Leseleistung beschreiben. Da bisher keine Forschungen zur Überlappung von Dyslexie und Analphabetismus vorliegen, ist es schwer einzuschätzen, inwieweit sich beide Phänomene überlappen. Weiterhin führt Groschen (2012: 36) fort, dass beispielsweise

„von den 6 % Analphabeten alle (ebenfalls 6 %) Dyslektiker sind. Damit wären die Populationen identisch. Es könnte aber auch sein, dass zusätzlich zu den 4 bis 6 % Dysletikern noch 6 % Analphabeten kommen, also eine Prävalenz von schlecht- lesenden Erwachsenen von 10 bis 12 % anzunehmen wäre“.

Anschließend bleibt festzuhalten, dass die Personen mit funktionalem Analphabetismus sowie die Menschen mit Legasthenie/Dyslexie schwache Lesekompetenz haben.

Die Lesekompetenz ist ein vielseitiger Begriff und „umfasst sowohl das informatorische als auch das literarische Lesen“ (Lühr 2010: 182). Artelt (2004) unterscheidet vier lese- und textbezogene Merkmalklassen, die für die Lesekompetenz relevanten Aspekte beschreiben:

- Merkmale des Lesenden, Vorwissen, lexikalischen Zugriff, Wortschatz, Lernstrategiewissen, Motivation, Kenntnis von Textmerkmalen.
- Aktivitäten des Lesenden, Selbstregulation, Verstehensüberwachung und den adaptiven Einsatz von Lesestrategien.
- Leseanforderungen wie verstehendes, kritisches, reflexives oder involviertes Lesen.
- Beschaffenheit des Textes, welche sich in Inhaltsorganisation und Strukturierung erschließt und sich durch Textkohärenz, Illustrationen und Vorwissensaktivierung auszeichnet.

Schneider (2008: 134) nennt zwei Komponenten der Lesekompetenz: Lesefertigkeit und Leseverständnis. Nach Rost (2001: 449) bezieht sich die Lesefertigkeit auf eine basale Kompetenz, Grapheme in Phoneme umzusetzen. Der Begriff „Leseverständnis“ steht als Synonym für Lesefähigkeit und Textverstehen. Dies bedeutet die Kompetenz, den geschriebenen Text sinngemäß zu verstehen.

„Festzuhalten bleibt, dass ohne die Basis- bzw. Schlüsselqualifikationen Lesefertigkeit und Lesefähigkeit eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben nicht möglich ist, da die hierfür notwendigen Grundlegungen, die u.a. zur Herausbildung von Lesekompetenz führen, nicht erlangt werden“ (Scheinert 2008: 3).

Weiterhin soll hervorgehoben werden, dass die Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten, zu denen Personen mit Legasthenie/Dyslexie sowie funktionale Analphabeten zählen, eine Leseförderung benötigen. Diese Leseförderung beruht auf solcher Beschaffenheit von Texten wie Textkomplexität und Inhaltsstrukturierung. Besonders geeignet dafür sind die Texte in Einfacher Sprache (vgl. Spaß am Lesen Verlag: 10.04.2016).

3 Praktische Umsetzung Einfacher Sprache im technischen Kontext

Dieses Kapitel behandelt den Kommunikationsbereich Technik und thematisiert die Problematik der Übertragung der Texte in die Einfache Sprache. Ferner werden die Schritte zur Erstellung eines technischen Dokumentes festgelegt und die Ergebnisse einer eigenen Übertragung einer Betriebsanleitung vorgestellt. Abschließend setze ich mich mit den Erfahrungswerten „Umfang“ und „Zeit“ für die Textübertragung in Einfache Sprache auseinander.

3.1 Kommunikationsbereich Technik

Die Technik entwickelt immer wieder neue und viel komplexere Produkte, über die kommuniziert werden muss. Als Bindeglied zwischen dem Hersteller und den Endnutzern eines technischen Produkts dient die Technische Kommunikation.

In der Technischen Kommunikation bezeichnet man Objekte mit produktbegleitenden Informationen als "Informationsprodukte". Sie werden in den Phasen des Produktlebenszyklus erstellt, woraus sich der Informationslebenszyklus des Produkts ergibt. Der Prozess, in dem die

„Informationsprodukte erstellt werden, oftmals mit dem Begriff ,Informationsentwicklung‘ bezeichnet [wird], oder mit den noch geläufigeren Begriffen ,Technische Dokumentation‘ oder ,Technische Kommunikation‘“(tekom: 10.04.2016).

Kothes (2011: 2) weist darauf hin, dass der Begriff „Technische Dokumentation“ eigentlich ein Sammelbegriff oder ein Fachgebiet ist. Jedenfalls spezifiziert Lehrndorfer (1996: 82) das Adjektiv „technisch“ durch den Inhalt der Dokumentation im Sinne technischer Produkte sowie durch die Techniken zur Produkthandhabung als Auslegung von Regeln und Verfahren.

Weiterhin erklärt Kothes (2011: 2), dass unter „Technischer Dokumentation“ alle Dokumente verstanden werden, die ein technisches Produkt mit seinen Eigenschaften beschreiben. Man kann folgende Unterscheidungskriterien auf die verschiedenen Textsorten anwenden:

- Interne vs. externe Anwendung. Die interne technische Dokumentation wird innerhalb der Herstellungsorganisation publiziert und ist nicht an den Endkunden gerichtet. Sie „dient häufig dazu, dass das Produkt überhaupt gebaut werden kann“ (ebd.: 2) oder sie dient „zum Nachweis bestimmter Produkteigenschaften gegenüber Behörden“ (ebd.: 3). Das können technische Zeichnungen, Stücklisten, Arbeitspläne, Werkstoffzeugnisse, Prüfberichte etc. sein. Hingegen ist die externe technische Dokumentation auf den Endnutzer ausgerichtet. Das sind beispielsweise Anleitungen, Ersatzteilkataloge etc. (vgl. ebd.: 3).

- Beschreibungsinhalt im Sinne einer Produktbeschreibung, wie beispielsweise eine Beschreibung eines Gerätes oder eine Handlungsbeschreibung. Das kann zum Beispiel eine Wartungsanleitung sein (vgl. Lehrndorfer 1996: 82 f.).

- Grad der Wichtigkeit der Handlungsaufforderungen in der Form einer Anleitung, Anweisung, Tipps, Hinweise sowie Vorschriften (vgl. Lehrndorfer 1996: 84; Transcom: 11.04.2016).

Dabei soll differenziert werden, dass eine Anweisung von "anweisen" kommt.

„Eine Betriebsanweisung kann daher nur innerbetrieblich erfolgen. Dementsprechend ist die Betriebsanweisung jenes Dokument, das für einen spezifischen Arbeitsplatz innerhalb eines Unternehmens festschreibt, wie die Arbeitsabläufe aussehen sollen“ (Transcom: 11.04.2016).

Die Anleitung kommt von "anleiten" und ist für die Kommunikation zwischen dem Hersteller und Anwender bestimmt. „Die Anleitung ist damit jenes Dokument, das den Umgang mit einem Produkt vermittelt“ (ebd.).

- Arbeitstechnische Zweckbestimmung als Bedienung vs. Betrieb. In Bedienungsanleitungen und Bedienungshandbüchern wird die Bedienung eines technischen Produktes beschrieben. In Betriebsanleitungen und Betriebshandbüchern geht es

„allgemein um den Betrieb. Dieser ist allumfassender als die Bedienung, fängt eigentlich bei Transport und Lagerung an, geht über die Installation/Aufstellung und Inbetriebnahme zur Bedienung, setzt sich dann mit Reinigung, Wartung und Service bzw. Reparatur fort, um schließlich am Ende des Produktlebenszyklus mit Demontage und Entsorgung zu enden“ (ebd.).

- Art der Güter. Darunter werden Inverstitionsgüter (zum Beispiel Maschinen) vs. Konsum- und Gebrauchsgüter (beispielsweise ein Bügeleisen) verstanden. Dementsprechend können beispielhaft Montageanweisungen vs. Gebrauchsanleitungen angeführt werden (vgl. Lehrndorfer 1996: 83).
- Zielgruppen, die als Experten oder Laien/Erstbenutzer auftreten können. Für die Experten sind technische Daten und für die Laien/Erstbenutzer sind Verbraucherinformationen von Bedeutung (ebd.: 83).
- Textvorgaben bzgl. Umfang eines Dokuments (beispielsweise Kurzanleitung vs. Montageanleitung) (ebd.: 83).
- Publikationsmedien: auf Papier, auf CD oder im Internet (vgl. Transcom: 11.04.2016).

Auch für die Technische Dokumentation gibt es Leitlinien von tekom. Sie enthalten die Text-, Satz- und Wortregeln sowie Rechtschreibung, Zeichensetzung, platzsparendes Schreiben und übersetzungsgerechtes Schreiben (vgl. tekom 2013). Dementsprechend soll die Technische Dokumentation zwei Forderungen erfüllen:

„Eine hohe Wiederverwendung der Texte in den marktspezifischen ausgangssprachlichen Informationsprodukten und eine kosteneffiziente und schnelle Übersetzung in die erforderlichen Zielsprachen“ (Michael 2013).

Die Analyse und der Vergleich der Anforderungen an die Dokumente nach den Leitlinien von tekom (2013) und nach den Regelwerken der Leichten Sprache sind in Publikationen von Lieske; Siegel (2014), Siegel; Lieske (2015: 52 ff.), Siegel; Lieske (11.04.2016) dargestellt. Das Fazit besagt, dass sich die Regeln für Leichte Sprache mit den Regeln der Technischen Redaktion überlappen, da in beiden Regelwerken Verständlichkeit und Konsistenz gefordert sind. Beispielsweise sollen direkte Anrede oder nur eine Handlung pro Satz verwendet werden. Einige Regeln, wie zum Beispiel keine Abkürzungen, kein Genitiv, keine Fragen im Text, gelten nur für die Leichte Sprache (vgl. Lieske; Siegel 2014: 46 f.).

In der bereits oben erwähnten Publikation von Siegel; Lieske (2015: 58 f.) wurden auch die Regeln für Leichte Sprache sowie die Regeln für Maschinelle Übersetzung analysiert und verglichen. Es wurde gezeigt, dass die Überschneidungen zwischen den Regelkatalogen, zum Beispiel Vermeidung von Gedankenstrichen und Semikolons, bestehen. Für maschinelle Übersetzungen gehen manche Regeln aber weiter und verbieten nicht nur Konjunktiv, sondern auch Futur, Konditional und Plusquamperfekt.

Anhand dieser jüngsten Studien kann man festhalten, dass die Technische Dokumentation ein Marketing-Instrument für Kundenzufriedenheit und Umsatzsteigerung ist (vgl. Lehrndorfer 1996: 86). Umfragen ergeben, „dass bis zu 88 % der Interessenten schon vor dem Kauf Ihrer Produkte einen Blick auf technische Inhalte werfen“ (Acrolinx: 11.04.2016).

Somit wird ein neuer Trend in der Technischen Dokumentation offensichtlich, der sich durch das Einbeziehen einer neuen Konsumentengruppe mit eingeschränkten Lesefähigkeiten und durch das Erstellen verständlicher Informationen in Leichter Sprache auszeichnet (vgl. Seibel 2011; Thiele: 10.04.2016; Tjarks-Sobhani 2011; Tjarks-Sobhani 2012).

Es existieren aber einige Gegenargumente zum Verwenden Leichter Sprache und Einfacher Sprache in Technischer Dokumentation:

- Meistens verdoppelt sich der Umfang eines Dokuments.
- Verweigerung solcher Texte seitens Lesegeübten.
- Die Übertragung auf mobile Endgeräte ist schwierig „angesichts der erforderlichen Schriftgröße und der geringen Informationsdichte“ (Tjarks-Sobhani 2012: 28).
- Der Erstellungsaufwand für die Illustrationen zu Handlungsanweisungen ist teilweise deutlich höher als im Original.
- Die normgerechten Warn- und Sicherheitshinweise nach SAFE-Methode oder ANSI Z535 in eine textarme Anleitung zu übertragen, ist kaum möglich.

„Belässt man also die Hinweise in normgerechter Schriftform, so wird der funktionale Analphabet diese Teile in der Regel überspringen, da jedes Lesen ihn zu sehr fordert und ihn Zeit kostet. Im schlimmsten Falle drohen unvermittelt Lebensgefahr und Sachschäden“ (Thiele: 10.04.2016).

Allerdings kann man nicht außer Acht lassen, „dass von der Gruppe der funktionalen Analphabeten immerhin etwa 57 Prozent erwerbstätig sind“ (Tjarks-Sobhani 2011: 22). Sie bedienen technische Geräte sowohl am Arbeitsplatz als auch in privaten Haushalten. Zudem ist auch der Nutzen von vereinfachten Texten für produktbegleitende Informationen bekannt. Sie sind im Internet für die Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten leicht abrufbar und lesbar, wenn die Navigation nicht zu umfangreich ist. Auch bei der Umformulierung der Dokumente in die vereinfachte Fassung werden oft „Schwächen im Ausgangstext erkannt, wie beispielsweise eine falsche Abfolge der Arbeitsschritte“ (Tjarks-Sobhani 2011: 26), was eine zusätzliche Qualitätssicherung gewährleisten kann.

Ein weiteres Argument für das Erstellen von produktbegleitenden Informationen ist die Nutzung der Einfachen Sprache. Die Vorteile davon sind sehr deutlich. Zum einen entsprechen die Deutschkenntnisse der Benutzer von technischen Dokumenten den Kompetenzstufen A2 und B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (2002). Das ist für das Verstehen sogar komplizierter Anleitungen und Anweisungen in Einfacher Sprache ausreichend (vgl. Klar & Deutlich: 24.03.2016). Zum anderen erfolgt die Textproduktion in Einfacher Sprache schneller und einfacher als in Leichter Sprache, weil sie an die Auflagen der Leichten Sprache nicht gebunden ist (vgl. Tjarks-Sobhani 2012: 29).

Abschließend bleibt festzuhalten, dass Produkthersteller heutzutage noch nicht für das Erstellen der vereinfachten Fassungen für produktbegleitende Informationen sensibilisiert sind. Es bestehen kaum Erfahrungswerte bzgl. Umfang, Zeit- und Kostenaufwand, Genauigkeit der Inhaltswiedergabe, Terminologiearbeit sowie allgemeiner Schwierigkeiten bei der Übertragung von Produktinformationen in Einfache Sprache. Andererseits gibt es die Chance für die Hersteller von erklärungsbedürftigen Verbraucherprodukten, diese neue Zielgruppe als Kunden zu gewinnen.

3.2 Problematik der Übertragung der Texte in Einfache Sprache

Bock (2014: 26) weist darauf hin, dass die Texte sowohl in Leichter als auch in Einfacher Sprache auf zwei Arten verfasst werden können: Als Texte ohne Ausgangssprache in eigenem Sinne der Texterstellung oder als Texte mit einem bestehenden Informationsangebot, die in vereinfachte Fassung umzusetzen sind bzw. zu übersetzen sind. Dabei findet kein Sprachwechsel statt. Die Ausgangs- und Zieltexte orientieren sich an verschiedenen Zielgruppen, obwohl die Lesenden des Zieltextes nur eingeschränkte Möglichkeiten haben, „sich zum Beispiel durch Lernen Zugang zum Ausgangstext zu verschaffen“ (Maass et al. 2014: 55). Der Übersetzende agiert „auf der Metaebene, indem er/sie aus dem Standarddeutschen in sprachlich vereinfachtes Deutsch übersetzt“ (Rink 2014b: 14.04.2016).

Diese Übersetzungsart ordnet Maass et al. (2014: 55) der intralingualen Übersetzung von Jakobson (1959: 233) zu, in welcher das Ersetzen sprachlicher Zeichen einer Sprache durch andere Zeichen derselben Sprache erfolgt. Unter anderem werden die sprachlichen Strukturen „zugunsten der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit modifiziert“ (Rink 2014a: 41) sowie „die sprachlichen Zeichen des Zieltextes [werden] durch multikodale Elemente wie beispielsweise Fotos, Grafiken etc. gestützt, die der zusätzlichen Verständnissicherung dienen“ (ebd.: 37). Auch der Eingriff in den Textaufbau durch neue thematische Strukturierung von Inhalten und dementsprechend von Absätzen findet statt. Zudem sollen weitere Anpassungen an die Zielgruppe auf der Satz- und Wortebenen durchgeführt werden (vgl. Maass et al. 2014: 60 ff.; Rink 2014a: 37).

Abgesehen davon hat ein Ausgangstext eine höhere Informationsdichte als eine vereinfachte Fassung. Als Lösungsvorschläge ergeben sich zwei Möglichkeiten:

- Alle Informationen des Ausgangstextes werden übertragen. Die komplexen Informationsstrukturen sollen aufgelöst und in einzelne Aussagen überführt werden. Es sollen dazu auch Erläuterungen zu Sachverhalten eingebracht werden. Andererseits wird den Menschen mit eingeschränkter Lesekompetenz ein viel längerer Text vorgelegt als durchschnittlichen Lesern.

- Ein Teil bestimmter Informationen des Ausgangstexts wird privilegiert und der andere Teil wird weggelassen. Das Weglassen von Informationen „stellt jedoch einen Eingriff in die Informationsrechte der Zieltextleserschaft dar“ (Maaß 2014a).

Infolgedessen tritt das Problem auf, inwieweit sprachliche Vereinfachungen inhaltliche Veränderungen und Verkürzungen beeinflussen können (vgl. Kellermann 2013: 11). Biere (1989: 231) und Heringer (2011: 282) vertreten die Meinung, dass die Wiedergabe desselben Inhaltes mit anderen sprachlichen Zeichen kaum möglich ist, da bei einer Textveränderung auch eine Funktionsveränderung erfolgt. Daher sind die vereinfachten Fassungen von Texten dem Original nicht „äquivalent“ sondern „adäquat“ (vgl. Biere 1989: 231).

Allerdings betrachtet Biere (1989: 217) den Begriff „Übersetzen“ als einen Prozess der Übertragung eines schriftlichen Textes. Eine intralinguale Übersetzung wird von Biere (1989: 215 f.) als eine Übertragung eines Textes in eine leichter verständliche Version bezeichnet, die ein „Umformulieren“ eines Textes innerhalb einer Sprache voraussetzt. Bei einer Übertragung eines Textes in eine vereinfachte Sprache wird nur ein Verständnis des Ursprungstextes in vereinfachter Form wiedergegeben. Dieser inhaltlichen Interpretationsmöglichkeiten der Ursprungstexte sollte sich der Autor jedenfalls bewusst sein.

Unter der Perspektive des Verständlichmachens von Biere (1989) kann die Übertragung der schriftlichen Texte in eine leichter verständliche Version auch als eine Textoptimierung behandelt werden, die auch auf Um- und Neugestaltung abzielt, obwohl die Textoptimierung „mehr als Verbesserung von Formulierungen (Umformung) oder bessere Einteilung des Stoffes (Umwandlung)“ ist (Sauer 2007: 141). Unter der Textoptimierung wird eher die Verringerung des Verstehenaufwands der Zielgruppe verstanden und die Verständlichkeit wird an die Leseaufgabe gekoppelt (vgl. ebd.: 147).

Folglich bleibt festzuhalten, dass die Texte in Einfacher Sprache auf zwei Arten verfasst werden können: Entweder als Texterstellung in eigenem Sinne ohne Ausgangstexte oder als eine Übertragung in die vereinfachte Version mit dem vorliegenden Informationsangebot. Bei so einer Textoptimierung können inhaltliche Verluste durch die sprachliche Vereinfachung auftreten. Daher soll immer beachtet werden, wie die Verständlichkeit eines Textes den Leseaufgaben entspricht.

3.3 Schritte zum Erstellen eines produktbegleitenden Dokuments

Unter der Berücksichtigung der Ergebnisse der jüngsten Studien, die die deutliche Anzahl der im deutschsprachigen Raum lebenden Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten aufdecken (Siehe Abschnitt 1.1 und Abschnitt 2.5), aber die trotzdem technische Verbraucherprodukte in privaten Haushalten und an ihren Arbeitsplätzen bedienen (vgl. Seibel 2011; Thiele: 10.04.2016; Tjarks-Sobhani 2011; Tjarks-Sobhani 2012), ist es sinnvoll, produktbegleitende Informationen zu Verbraucherprodukten für diese Leserschaft in Einfache Sprache zu übertragen.

Dies entspricht dem § 6, Abs. 1 des Produktsicherheitsgesetzes vom 08.11.2011, in dem der Verwender alle Informationen zum Verbraucherprodukt erhalten soll, die ermöglichen, die Risiken während der vorhersehbaren Gebrauchsdauer zu beurteilen und sich gegen sie zu schützen (vgl. ProdSG: 16.04.2016).

Ich habe zum Gegenstand meiner Arbeit die Betriebsanleitung vom BMW Motorrad R 1200 GS gemacht. Die R 1200 GS ist eine perfektionierte Ausführung des Motorrads, die mit einem neu konzipierten Zweizylinder-Boxermotor mit 125 PS (92 kW) angetrieben wird. Durch das neue Kühlkonzept bzw. eine Kombination aus Luft- und Flüssigkeitskühlung arbeitet der Motor immer effizient, durchzugstark und zuverlässig. Weitere Verbesserungen, wie die neue Nass-Kupplung mit Anti- Hopping- Funktion, E-Gas und die optional erhältlichen „Fahrmodi“, machen den Boxermotor zum perfekten Herzstück für die neue R 1200 GS. Fahrzeugpreis beträgt 14.950,00 EUR (vgl. BMW: 16.04.2016).

[...]

Excerpt out of 165 pages

Details

Title
Einfache Sprache als Mittel der Kommunikationsoptimierung für Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten
Subtitle
Eine qualitative Analyse des Übertragungsprozesses von produktbegleitenden Texten in Einfache Sprache
Grade
1,7
Author
Year
2016
Pages
165
Catalog Number
V346558
ISBN (eBook)
9783668358942
ISBN (Book)
9783668358959
File size
1673 KB
Language
German
Keywords
Einfache Sprache, Leichte Sprache
Quote paper
Svitlana Luftl (Author), 2016, Einfache Sprache als Mittel der Kommunikationsoptimierung für Menschen mit eingeschränkten Lesefähigkeiten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/346558

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