Kritische Analyse der Anwendbarkeit des konstitutionenökonomischen Ansatzes am Beispiel der sozialen Sicherung


Seminar Paper, 2003

20 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland.

3. Der konstitutionenökonomische Ansatz

4. Reformen zur sozialen Sicherung aus konstitutionenökonomischer Sicht
4.1 Grundüberlegungen
4.2 Reformmodelle zur gesetzlichen Rentenversicherung
4.2.1 Reformmodell I zur gesetzlichen Rentenversicherung .
4.2.2 Reformmodell II zur gesetzlichen Rentenversicherung
4.3 Reformmodell zur Arbeitslosenversicherung
4.4 Leitlinien für Reformen zur Krankenversicherung bzw. Pflegeversicherung .

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

In der aktuellen politischen Diskussion wird eine Reform der sozialen Sicherungssysteme für unabdingbar gehalten. Durch die demographische Entwicklung in Deutschland ist eine grundlegende Reform der Sozialsysteme notwendig geworden. Ziel der Bundesregierung ist es, mit zehn Gesetzen, die bis Weihnachten beschlossen werden sollen, die sozialen Sicherungssysteme kurzfristig zu retten und langfristig zu stabilisieren[1]. Wie dringend Reformen sind, um den Kollaps der Sozialversicherungssysteme zu vermeiden, lässt sich am Beispiel der Schwankungsreserve der Rentenversicherung aufzeigen. Diese betrug ehemals 3,6 Monatsausgaben[2] und ist mittlerweile auf 0,5 Monatsausgaben reduziert worden. Um den Beitragssatz im kommenden Jahr bei 19,5 % stabil zu halten, soll die Finanzreserve auf 0,2 Monatsausgaben reduziert werden[3]. Sollte sich die Konjunktur im nächsten Jahr entgegen den Prognosen nicht erholen[4], wäre die Rentenversicherung auf Überbrückungsgelder seitens des Finanzministers angewiesen.

Viele Vorschläge zur Reform der sozialen Sicherungssysteme[5] werden von der Politik vielfach aus Gerechtigkeitsgründen nicht oder nur moderat umgesetzt. Mit Hilfe der Konstitutionenökonomik sollen Reformvorschläge dargestellt werden, die neue Regeln in den sozialen Sicherungssysteme installieren.

Im folgenden Kapital wird kurz das System der sozialen Sicherung in Deutschland skizziert. Der folgende Abschnitt stellt die Grundüberlegungen zur Konstitutionenökonomik dar. Das Hauptkapitel dieser Arbeit beschäftigt sich mit möglichen Reformen der sozialen Sicherung aus konstitutionenökonomischer Sicht. Zuerst werden Grundüberlegungen als Voraussetzung für notwendige Reformen getroffen. Anschließend werden einzelne Reformvorschläge zu den jeweiligen Versicherungen vorgestellt, wobei der Schwerpunkt auf Reformen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung gelegt wurde. Das abschließende Fazit bewertet kurz die vorgestellten Reformmöglichkeiten hinsichtlich der praktischen Umsetzbarkeit.

2. Soziale Sicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Ziel der Sozialpolitik ist es, den Bürger der Bundesrepublik Deutschland eine Mindestabsicherung zu gewährleisten. Personen, die nicht in der Lage sind für sich selbst zu sorgen, soll es ermöglicht werden, ein Leben am Existenzminimum führen zu können[6]. Allerdings sollte die Sozialpolitik auf dem Subsidiaritätsprinzip[7] aufgebaut sein.

Bausteine der sozialen Sicherungssysteme sind:

- die Altersvorsorge,
- die Pflegeversicherung,
- die Krankenversicherung,
- die Arbeitslosenversicherung und
- die Unfallversicherung.

Die Altersvorsorge baut auf dem Umlageverfahren[8] auf. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist es nicht mehr gewährleistet, dass junge Menschen in Zukunft eine angemessene Rente erhalten[9]. Der Altenquotient[10] wird unter der Berücksichtigung einer Nettozuwanderung von jährlich 250.000 Personen und einer weiter steigenden Lebenserwartung von heutzutage 35 auf über 110 ansteigen[11]. Reformen im Bereich der Altersvorsorge sind somit am notwendigsten.

Die Pflegeversicherung wurde zum 01. Januar 1995 eingeführt, um das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzuschirmen. Leistungen aus der Pflegeversicherung werden unabhängig von der Höhe des Einkommens und des Leistungsvermögens gezahlt. Die Einstufung der Pflegebedürftigkeit und die damit einhergehende Festlegung des Pflegesatzes wird anhand einer medizinischen Einschätzung vorgenommen[12].

Das jetzige System der Krankenversicherung ist durch steigende Kassenbeiträge und reduzierte Leistungen gekennzeichnet. Ursache hierfür sind der stetig wachsende medizinische technische Fortschritt und die erhöhte Lebenserwartung. Werden die derzeitigen Grundregeln nicht verändert, ist mit weiteren Steigerungen bei den Kassenbeiträgen zu rechnen[13].

Die Arbeitslosenversicherung schützt die Arbeitnehmer im Fall des Verlustes des Arbeitsplatzes für einen gewissen Zeitraum vor Einkommensverlusten. Neben dieser Hauptaufgabe werden zusätzliche Leistungen, wie Weiterbildungen bzw. Umschulungen erbracht. Die Lohnersatzleistungen umfassen drei Arten von Unterstützungen: das Arbeitslosengeld, die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe. Reformen im Bereich der Arbeitslosenversicherung können einen Beitrag zur Reduktion der Lohnnebenkosten und damit zur Senkung der Arbeitslosenzahlen darstellen[14].

Die Unfallversicherung dient dem Schutz von Arbeitnehmer bei der Ausübung ihrer Tätigkeit. Zahlungen im Falle eines Unfalles werden von den Berufsgenossenschaften geleistet, in die jedes Unternehmen zwangsweise eintreten muss[15]. Durch das Umlageverfahren werden die Beiträge der Berufsgenossenschaften finanziert. Die Unfallversicherung ist im Rahmen der sozialen Sicherung die einzige Versicherung, die von den Arbeitgebern komplett bezahlt wird. Bei den restlichen Versicherungen werden die Kosten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern hälftig aufgeteilt.

3. Der konstitutionenökonomische Ansatz

Federführend im Bereich der konstitutionellen Ökonomik waren die Autoren Rawls und Buchanan mit ihren Arbeiten. Die Grundidee der konstitutionellen Ökonomik ist es, dass der Staat aufgrund eines Verfassungsvertrages zwischen den Individuen legitimiert wird. Kernelemente des Verfassungsvertrages sind der Rechtsschutzstaat ( „protective state“ ) und der Leistungsstaat ( „productive state“ ). Der Rechtsschutzstaat impliziert, dass Eigentumsrechte unter der Aufgabe von Freiheitsrechten geschützt werden. Der Leistungsstaat löst weitere soziale Dilemma, wie z. B. die Bereitstellung von öffentlichen Gütern. Es werden Zwangsabgaben erhoben, um die Leistungen finanzieren zu können. So ist es möglich, dass sich die Individuen gegenseitig gegen die Wechselfälle des Lebens absichern[16]. Die Sozialpolitik ist für die Zustimmung aller Individuen zum marktwirtschaftlichen Wettbewerb von enormer Bedeutung. Da Wettbewerb neben den Gewinnern auch Verlierer hervorbringt, werden einzelne Individuen nur zustimmen, wenn Chancengleichheit und eine Absicherung gegen die Marktrisiken vorgesehen ist[17]. Voraussetzung für die Errichtung des Rechtschutz- und Leistungsstaates ist es, dass die Individuen einstimmig für die Einführung votieren[18].

[...]


[1] Vgl. Blome, Nikolaus, in: Die Welt-Online, 2003, o. S..

[2] Eine Monatsausgabe umfasste in 2002 ein Volumen von ca. 15,3 Mrd. Euro.

[3] Vgl. Siems, Dorothea, in: Die Welt-Online, 2003, o. S..

[4] Der Sachverständigenrat geht in seinem Jahresgutachten 2003/2004 von einem Wirtschaftswachstum in 2004 von 1,5 % des BIP aus. Bei einem Vorziehen der Steuerreform auf 2004 beträgt die Prognose 1,7 %. Vgl. Wolber, Cornelia, Schluss mit dem Steuerchaos, 2003, S. 16.

[5] Vgl. hierzu den Vorschlag des wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft.

[6] Vgl. Eekhoff, Johann, Beschäftigung und soziale Sicherung, 2002, S. 147.

[7] Das Subsidiaritätsprinzip beinhaltet, dass die nächsthöhere Ebene erst dann legitimiert ist einzugreifen, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass sie die Aufgabe besser erfüllen kann. Hierauf bezogen, bedeutet dies, dass der Staat erst sozialpolitisch eingreifen soll, wenn die Bürger tatsächliche Hilfe benötigen.

[8] Im Umlageverfahren werden die laufenden Renten aus den Beitragszahlungen des jeweiligen Jahres finanziert.

[9] Vgl. Eekhoff, Johann, Beschäftigung und soziale Sicherung, 2002, S. 154.

[10] Der Altenquotient misst die Anzahl der über 60-jährigen auf 100 Menschen im Alter zwischen 20 und 60 Jahren.

[11] Vgl. Birg, Herwig, Perspektiven der Bevölkerungsentwicklung Deutschlands im 21. Jahrhundert, 1997, S. 598.

[12] Vgl. Eekhoff, Johann, Beschäftigung und soziale Sicherung, 2002, S. 189 und Soltwedel, Rüdiger, Dynamische Märkte – Solide soziale Sicherung, 1997, S. 128 ff..

[13] Vgl. Eekhoff, Johann, Beschäftigung und soziale Sicherung, 2002, S. 201.

[14] Vgl. Soltwedel, Rüdiger, Dynamische Märkte – Solide soziale Sicherung, 1997, S. 112 f. und Fitzenberger, Bernd / Speckesser, Stefan, Weiterbildungsmaßnahmen in Ostdeutschland – Ein Misserfolg der Arbeitsmarktpolitik ?, 2003, S. 51 ff..

[15] Grossekettler, Heinz, Ursprünge und Entwicklungslinien sozialer Sicherungssysteme in Deutschland, 2002, S. 60 f..

[16] Vgl. Buchanan, James M., Die Grenzen der Freiheit, 1984, S. 97 ff..

[17] Farhauer, Oliver, Sozialpolitische Implikationen ausgewählter vertragstheoretischer Lehren, 2002, S. 14.

[18] Vgl. Buchanan, James M., Die Grenzen der Freiheit, 1984, S. 54 f..

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Details

Title
Kritische Analyse der Anwendbarkeit des konstitutionenökonomischen Ansatzes am Beispiel der sozialen Sicherung
College
University of Marburg
Grade
2,0
Author
Year
2003
Pages
20
Catalog Number
V34660
ISBN (eBook)
9783638348188
File size
482 KB
Language
German
Keywords
Kritische, Analyse, Anwendbarkeit, Ansatzes, Beispiel, Sicherung
Quote paper
Michael Schilling (Author), 2003, Kritische Analyse der Anwendbarkeit des konstitutionenökonomischen Ansatzes am Beispiel der sozialen Sicherung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/34660

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