Qualitativ hochwertiger Journalismus ist für unsere heutige Gesellschaft unbestritten von großer Bedeutung. Das Internet hält unzählige tagesaktuelle Informationen bereit, die zu großen Teilen von den Presseverlagen selbst kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Doch solch eine Berichterstattung hat ihren Preis. Daher sind Anbieter im digitalen Zeitalter auf hohe Klickzahlen angewiesen, aus denen sich dann ihre Werbeeinnahmen errechnen.
Wie es aus den Bereichen der Film- und Musikbranche bekannt ist, bietet das Internet aber nicht nur die Möglichkeit, Inhalte von Berechtigten zu konsumieren, sondern auch, diese unrechtmäßig zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen. Aus diesem Grund haben sich erstmals 2009 verstärkt Presseverleger zusammen getan und ein eigenes Leistungsschutzrecht gefordert. Daraufhin entbrannte eine derartige Diskussion, dass das Thema 2009 Einzug in den Koalitionsvertrag fand. Der erste Gesetzesentwurf wurde am 13. Juni 2012 eingebracht, dicht gefolgt von einer zweiten Änderung vom 27. Juli 2012 und einer dritten Überarbeitung vom 27. August. Mit der letzten Änderung vom 27. Februar 2013 wurden schließlich „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ vom Leistungsschutz ausgenommen, was letzten Endes die Fassung darstellte, die als §§ 87f-h UrhG am 01.08.2013 in Kraft trat.
Den sehr weitgehenden Forderungen in einem eigenen Gesetzesentwurf der Presseverleger kommt das neue Gesetz aber nicht nach, sondern wurde insbesondere durch die letzte Entwurfsänderung auf einen nur kleinen Anwendungsbereich reduziert. Letztlich richtet sich das Gesetz gegen Suchmaschinenbetreiber oder Anbieter, die Inhalte auf ähnliche Weise aufbereiten. Betroffen sind hiervon vor allem News-Aggregatoren, die auf Suchanfrage Links zu tagespolitischen Themen mitsamt deren Überschrift und kleinen Vorschautexten bereitstellen. Zu den drei größten gehören derzeit Google-News (90,5 %), Bing (3,2 %) und Yahoo (1,6 %). Doch seit dem „einzelne Wörter und kleinste Textausschnitte“ aus dem Schutzbereich ausgenommen sind, stellt sich die Frage, was hierunter zu verstehen ist. Denn damit steht und fällt letztlich die Reichweite des neuen Gesetzes und soll von daher in dieser Arbeit näher beleuchtet werden.
Inhaltsverzeichnis
- Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger
- Einleitung
- Entwicklungen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger
- Vorgeschichte
- Europäische Entwicklungen
- Deutsche Entwicklungen
- Die rechtliche Einordnung des neuen Leistungsschutzrechts
- Leistungsschutzrecht und Urheberrecht
- Leistungsschutzrecht als sui generis Recht
- Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Detail
- Schutzgegenstand
- Schutzdauer
- Berechtigte
- Schutzumfang
- Ausnahmen und Einschränkungen
- Rechtsfolgen
- Kritik und Bedenken
- Bedeutung für den Informationsfluss
- Bedeutung für die Suchmaschinen
- Bedeutung für die Innovation im Internet
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Seminararbeit befasst sich mit der Frage, ob die Leistung des Presseverlegers bei der Erstellung von Nachrichtenartikeln als schutzwürdige Leistung im Sinne des Urheberrechts anzusehen ist und wie sich das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger auf die Nutzung von Pressetexten im Internet auswirkt.
- Entwicklungen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger
- Rechtliche Einordnung des neuen Leistungsschutzrechts
- Schutzgegenstand und Umfang des neuen Leistungsschutzrechts
- Kritik und Bedenken am neuen Leistungsschutzrecht
- Bedeutung für den Informationsfluss und die Suchmaschinen
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Die Einleitung führt in die Thematik des Leistungsschutzrechts für Presseverleger ein und erläutert die Relevanz der Thematik im Kontext der digitalen Medienlandschaft.
- Entwicklungen des Leistungsschutzrechts für Presseverleger: Dieses Kapitel beleuchtet die historische Entwicklung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger und geht auf die europäischen und deutschen Entwicklungen ein.
- Die rechtliche Einordnung des neuen Leistungsschutzrechts: In diesem Kapitel wird die rechtliche Einordnung des neuen Leistungsschutzrechts für Presseverleger diskutiert und die Abgrenzung zum Urheberrecht sowie die Rechtfertigung als sui generis Recht analysiert.
- Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger im Detail: Dieses Kapitel erläutert die zentralen Elemente des neuen Leistungsschutzrechts, einschließlich Schutzgegenstand, Schutzdauer, Berechtigte, Schutzumfang, Ausnahmen und Rechtsfolgen.
- Kritik und Bedenken: Dieses Kapitel beleuchtet die Kritik und Bedenken am neuen Leistungsschutzrecht, insbesondere hinsichtlich seiner Auswirkungen auf den Informationsfluss, Suchmaschinen und die Innovation im Internet.
Schlüsselwörter
Leistungsschutzrecht, Presseverleger, Urheberrecht, Informationsfluss, Suchmaschinen, Innovation, Internet, digitale Medienlandschaft, Schutzgegenstand, Schutzumfang, Kritik, Bedenken.
- Citar trabajo
- Finn Schmidt (Autor), 2013, Das neue Leistungsschutzrecht für Presseverleger. „Bayern schlägt Schalke“ als schutzwürdige Leistung?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/346664