In dieser Arbeit wird die Regelung zur strafbefreienden Selbstanzeige, insbesondere auch die gravierenden Gesetzesänderungen seit 01.01.2015 dargestellt und untersucht. Des Weitern werden gesetzliche Grundgedanken, politische Hintergründe, Zukunftsaussichten und weitere Aspekte, die maßgeblichen Einfluss auf die Gesetzgebung hatten Hinterleuchtet und kritisch analysiert.
Klaus Zumwinkel, Alice Schwarzer, Uli Hoeneß oder jüngst die "Panama Papers": Sie alle sind unter dem Stichwort "Steuerhinterziehung" in die Schlagzeilen geraten. Gerade prominente Steuerhinterzieher hinterlassen nicht selten einen Millionenschaden für den Fiskus, welcher entsprechend strafrechtlich geahndet wird. Im Fall Uli Hoeneß endete das Steuerstrafverfahren gar in einer Haftstrafe.
Dabei steht dem Täter einer Steuerhinterziehung eine im Strafrecht einzigartige und nicht ganz unumstrittene Möglichkeit zur Verfügung: Die Rückkehr zur Steuerehrlichkeit und völliger Straffreiheit durch Selbstanzeige. Diese ist seit Ende des 19. Jahrhunderts Bestandteil der Einzelsteuergesetze der Länder, hat sich über die Jahre im deutschen Steuerrecht etabliert und in den letzten Jahren einige grundlegende Veränderungen erfahren.
Der durchschnittliche Bürger, der die Hintergründe und Intentionen des Gesetzgebers nicht kennt, könnte einerseits den Eindruck erhalten, dass Steuerhinterziehung einen Bagatellfall darstellt, welcher durch eine buchstäbliche Entschuldigung mittels einfacher Korrektur der notwendigen Angaben wieder beseitigt werden kann, könnte aber andererseits auch eine eventuelle Bevorzugung der oberen Gesellschaftsschicht annehmen.
Doch was sind die eigentlichen Intentionen des Gesetzgebers bei der Regelung der strafbefreienden Selbstanzeige und welche Ziele werden damit tatsächlich verfolgt? Ist es wirklich so einfach, Straffreiheit durch Selbstanzeige zu erreichen? Wie ist diesbezüglich die Neuregelung des § 371 AO, die zum 01.01.2015 in Kraft trat, zu interpretieren und welche Auswirkungen bringt sie mit sich? Ist die Rechtsinstitution der strafbefreienden Selbstanzeige heutzutage überhaupt noch notwendig und moralisch vertretbar, oder sollte sie sogar komplett abgeschafft werden?
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Tatbestand der Steuerhinterziehung
3. Die Selbstanzeige im Sinne des § 371 AO
3.1 Grundgedanke und Motive der Selbstanzeige
3.2 Voraussetzungen und Anforderungen des § 371 AO
3.2. Sperrtatbestände gemäß § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Bst. a bis e AO
3.3. Sperrwirkung durch entdeckte Steuerstraftat gemäß § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO
3.4 Sperrwirkung in besonderen Fällen
4. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die rechtliche Ausgestaltung und die praktische Anwendung der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO im deutschen Steuerrecht. Dabei steht insbesondere die Frage im Mittelpunkt, wie die Neuregelung vom 01.01.2015 die Anforderungen an eine wirksame Selbstanzeige verschärft hat und inwiefern diese Anpassungen das Rechtsinstitut unter Berücksichtigung fiskal- und kriminalpolitischer Interessen beeinflussen.
- Grundlagen und Motive der strafbefreienden Selbstanzeige
- Struktur des Tatbestands der Steuerhinterziehung
- Verschärfungen durch die Neuregelung des § 371 AO ab 2015
- Analyse der Sperrtatbestände und der Sperrwirkung bei Tatentdeckung
- Das System der Strafzuschläge nach § 398a AO als "Freikauf"-Option
Auszug aus dem Buch
3.2 Voraussetzungen und Anforderungen des § 371 AO
Wenn ein Steuerpflichtiger sich der Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 AO schuldig gemacht hat und Straffreiheit erlangen möchte, bleibt ihm nur die Erklärung einer wirksamen Selbstanzeige. Doch die Vorschrift des § 371 AO stellt hohe Anforderungen an die Wirksamkeit der Selbstanzeige, die sich durch die Neuregelung seit dem 01.01.2015 nochmals "deutlich verschärft"19 haben.
Dem Grundgedanken der Selbstanzeige - durch Straffreiheit die Rückkehr des Steuerpflichtigen zur Steuerehrlichkeit und hierdurch die Erschließung von bisher unbekannten Einkunftsquellen zu erreichen - folgend, hat der BGH in seinem Grundsatzurteil aus dem Jahre 2010 entschieden, dass die "Privilegierung des Steuerstraftäters gegenüber anderen Straftätern"20 durch Selbstanzeige nur dann zu rechtfertigen sei, wenn der Täter "vollständige und richtige Angaben - mithin 'reinen Tisch' - macht"21. Dies erfordere "eine vollumfängliche Rückkehr zur Steuerehrlichkeit"22. Damit hat der BGH den Grundstein für das sogenannte Vollständigkeitsgebot gelegt23. Bagatellabweichungen von bis zu 5 % des verkürzten Betrags sind dabei nach Ansicht des BGH unschädlich und machen die Selbstanzeige für sich genommen nicht unwirksam24. Die Möglichkeit einer Teilselbstanzeige, mit der der Steuerpflichtige nur einen Teil der unrichtigen Angaben nachholte oder "unzutreffende Angaben nur durch gleichfalls unzutreffende, wenn auch steuerlich für ihn weniger günstige ersetzte"25 und hierdurch teilweise Straffreiheit erlangen konnte, sah der BGH daher als unzulässig an26.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Steuerhinterziehung ein und wirft zentrale Fragen zur strafbefreienden Selbstanzeige sowie deren gesellschaftlicher und rechtlicher Legitimation auf.
2. Tatbestand der Steuerhinterziehung: Hier werden die objektiven und subjektiven Voraussetzungen definiert, die eine Steuerhinterziehung im Sinne des § 370 AO erfüllen.
3. Die Selbstanzeige im Sinne des § 371 AO: Dieser Hauptteil analysiert detailliert die gesetzlichen Anforderungen, Sperrtatbestände und die zeitliche sowie sachliche Reichweite der Selbstanzeige unter Berücksichtigung der Neuregelungen.
4. Fazit: Das Fazit bewertet die Auswirkungen der verschärften Rechtslage auf die Praxis und wagt einen Ausblick auf die zukünftige Bedeutung des Rechtsinstituts.
Schlüsselwörter
Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, § 371 AO, Straffreiheit, Vollständigkeitsgebot, Sperrtatbestände, Tatentdeckung, Steuerstrafrecht, Neuregelung, Strafzuschlag, § 398a AO, Finanzbehörde, Steuerehrlichkeit, Außenprüfung, Außensteuerrecht
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die strafbefreiende Selbstanzeige im deutschen Steuerrecht, insbesondere unter Einbeziehung der Neuregelungen seit dem 01.01.2015.
Welche zentralen Themenfelder werden abgedeckt?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für eine wirksame Selbstanzeige, die Sperrwirkung durch Tatentdeckung sowie das System der Strafzuschläge bei schwereren Fällen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es zu analysieren, ob die Neuregelungen ihr Ziel einer Vereinfachung erreicht haben und wie sie das Spannungsfeld zwischen Steuerehrlichkeit und staatlichem Strafanspruch lösen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die auf der Auswertung von Gesetzen, Rechtsprechung (insb. BGH) und Fachkommentaren basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil widmet sich intensiv den Tatvoraussetzungen, der Problematik der Teilselbstanzeige und den verschiedenen Sperrgründen, die eine Straffreiheit ausschließen können.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Vollständigkeitsgebot, Tatentdeckung und das System der Strafzuschläge nach § 398a AO.
Was bedeutet das "Vollständigkeitsgebot" im Kontext der Selbstanzeige?
Es verpflichtet den Steuerpflichtigen, für eine wirksame Selbstanzeige reinen Tisch zu machen und sämtliche unrichtigen oder unvollständigen Angaben einer Steuerart vollständig zu korrigieren.
Welche Bedeutung hat das Erscheinen eines Amtsträgers für die Selbstanzeige?
Dies löst in der Regel eine Sperrwirkung aus, da die Tat als entdeckt gilt oder unmittelbar vor der Entdeckung steht, was eine wirksame Selbstanzeige ausschließt.
Kann man sich trotz eines Sperrgrundes von der Straffreiheit "freikaufen"?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht § 398a AO die Einstellung des Strafverfahrens gegen Zahlung eines gestaffelten Zuschlags, auch wenn bereits ein Sperrgrund vorliegt.
- Citar trabajo
- Dennis Beck (Autor), 2016, Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. Eine kritische Untersuchung der Neuregelung seit 2015, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/349724