Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
1 Mein Konzept
2 Bedingungsfeldanalyse
2.1 Institutionelle Rahmenbedingungen
2.2 Die Lerngruppe
3 Verortung des Unterrichtsversuchs und Curriculare Bezugspunkte
4 Didaktische Analyse
4.1 Allgemeindidaktische Leitfragen nach Klafki
4.2 Fachdidaktische Analyse und Strukturierung
4.3 Intentionen - Kompetenzen
4.4 Methodisch - didaktische Analyse
4.5 Didaktische Reduktion
5 Stundenverlauf, Artikulationsschema
6 Reflexion
7 Literatur
8 Anlagen
1 Mein Konzept
In meiner zukünftigen Lehrerrolle strebe ich folgende Werte an: Wertschätzung, Transparenz mit positiver Fehlerkultur, Lebenswelt- und Erfahrungsbezug sowie Autonomie, die die Handlungskompetenz der Schülerinnen und Schüler (folgend als SuS abgekürzt) vorteilhaft beeinflussen und sie zu mündigen, professionellen Pflegekräften heranreifen lassen, die stets ihr Handeln reflektieren und immer das Wohl des Patienten im Blick haben.
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Da ich selbst in der Pflegepraxis tätig bin, ist es mir besonders wichtig die SuS als Kollegen zu behandeln. Sie bringen genauso wie ich, Erfahrungen aus der Praxis mit in den Unterricht, welche ich mit ihnen zusammen in einem Dialog bearbeiten und reflektieren will. Daher sehe ich mich in meiner zukünftigen Lehrerrolle als Kollegin, Lernbegleiterin, Mentorin und Impulsgeberin. Ich möchte dadurch versuchen ein für die SuS angenehmes, lernförderliches Klima zu schaffen und die Wertschätzung meinerseits den SuS gegenüber zum Ausdruck zu bringen. Meine Wertschätzung soll besonders durch Hilfsbereitschaft, Fairness und Freundlichkeit zum Ausdruck kommen.
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Außerdem ist es mir wichtig, die Struktur meines Unterrichts deutlich zu machen und für eine Transparenz zu sorgen. Die soll den Unterricht nachvollziehbar machen. Hierbei ist die Offenlegung der Ziele von großer Bedeutung. Dies soll zur besseren Orientierung der SuS dienen und so eine angstfreie Lernatmosphäre schaffen.
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Um dies zu erreichen scheint mir ebenso ein angemessener Umgang mit Fehlern von großer Wichtigkeit. Ich strebe eine positive Fehlerkultur an. Fehler können durchaus einen Lernwert für die SuS aufweisen und den Lernprozess fördern. Die Lerner sollen sich gegenseitig unterstützen und positiv sowohl mit ihren eigenen als auch mit den Fehlern anderer umgehen können. Hierbei möchte ich den SuS als Vorbild dienen, indem ich meine eigenen Fehler offen darlege anstatt diese zu verbergen. Ich weiß aus meiner eigenen beruflichen Erfahrung, dass es in der Praxis von großer Bedeutung ist, Fehler frühzeitig zu erkennen, zu kommunizieren und fälschliche Handlungen zu reflektieren, um diese zukünftig zu vermeiden, um einen Schaden für den Patienten/Klienten/Bewohner abzuwenden. (vgl. Schaefer 2012)
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Die Lebenswelt der SuS soll in meinem Unterricht eine große Rolle spielen. Durch die wertschätzende, offene Lernumgebung soll den Lernenden die Möglichkeit gegeben werden, ihre eigenen Erfahrungen, Wünsche und Bedürfnisse in den Unterricht einzubringen. Gerade in der Pflegepraxis erleben die SuS oft eine Theorie-Praxis-Diskrepanz. Daher liegen mir praxisnahe Beispiele und praktische Übungen besonders am Herzen. Dadurch soll den Lernenden die Möglichkeit gegeben werden, ihre individuellen Stärken und ihre berufliche Handlungskompetenz am praxisnahen Beispiel zu erweitern und sich zu erproben, um eine Anschlussfähigkeit herzustellen. Dadurch entsteht ein besserer Theorie-Praxis-Transfer und die Motivation der Lerner steigt, was wiederum Spaß am Lernen hervorruft.
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Die Selbstständigkeit der Lernenden ist mir außerdem wichtig. Sie sollen eigenverantwortlich mit komplexen Aufgabenstellungen arbeiten. Dabei möchte ich sie unterstützen und heranführen. Dadurch sollen die Lernenden die Möglichkeit bekommen, weitestgehend selbstgesteuert zu arbeiten und eigene Lernwege mitzugestalten und zu steuern. In diesem Sinne möchte ich den Schülerinnen und Schülern verschiedenste Lernmethoden anbieten. Dies soll die Autonomie der Lernenden im Hinblick auf ihr eigenes berufliches Handeln fördern.
Auch ich als Lehrperson lerne durch den Unterrichtsprozess ständig dazu und muss mein Konzept immer wieder evaluieren und anpassen.
2 Bedingungsfeldanalyse
2.1 Institutionelle Rahmenbedingungen
Der Unterricht findet in einer Krankenpflegeschule statt. Diese ist direkt am städtischen Klinikum angesiedelt, zu dem sie gehört. Somit kann eine gute Zusammenarbeit zwischen Theorie und Praxis gewährleistet werden. Die Stadt ist in diesem Fall auch der Träger der Klinik sowie der Krankenpflegeschule. Die Schule verfügt über 180 Ausbildungsplätze in dem Ausbildungsberuf Gesundheits- und Krankenpflege. Die Ausbildungsgänge starten jeweils im Frühjahr und im Herbst. Somit sind immer sechs Ausbildungskurse an der Schule vertreten, die durchschnittlich 30 Schüler umfassen.
Der Schwerpunkt der angebundenen Klinik liegt im kardiologischen Bereich, allerdings deckt die Klinik der Maximalversorgung auch fast alle anderen Fachbereiche ab. Lediglich eine Hautklinik sowie eine spezielle Augenklinik sind hier nicht verortet.
Das Leitbild der Pflegeschule zielt auf den Erwerb einer umfassenden beruflichen Handlungskompetenz ab, die sowohI fachliche als auch fachübergreifende Fähigkeiten und Fertigkeiten umfasst. Außerdem zeigt sich die Schule offen für neue Wege, bindet Auszubildende aktiv in Veränderungsprozesse mit ein und fördert ihre Bereitschaft zur Innovation. Die Mitarbeiter und Führungskräfte des Klinikums sind sich des hohen Stellenwertes der Pflegeausbildung und damit ihrer besonderen Verantwortung gegenüber den Auszubildenden bewusst. Dieser Verantwortung stellen sich auch der Betriebsrat und die Jugend- und Auszubildendenvertretung, indem sie einen konstruktiven Beitrag zur zukunftsgerichteten Optimierung der Ausbildung leisten. Die Schule hat sich ebenso die Achtung und Toleranz gegenüber anderen Kulturen auf die Fahne geschrieben, sie fördert aktiv Chancengleichheit und achtet die natürlichen Umwelt- und Lebensbedingungen.
Das Klinikum selbst bekennt sich zum Dualen System der Berufsausbildung und unterstützt dieses durch eine enge Kooperation mit der Pflegeschule.
Lehrpersonen
An der Krankenpflegeschule sind derzeit acht Lehrpersonen beschäftigt (die Schulleitung mit inbegriffen). Die Bildungsabschlüsse aller Lehrpersonen variieren. Vier von ihnen haben noch den Diplomstudiengang Pflegepädagogik (FH) absolviert, drei haben den Bachelor-Abschluss Pflegepädagogik und eine Lehrperson trägt den Titel „Lehrerin für Pflegeberufe“. Die Krankenpflegeschule beschäftigt zudem verschiedene Gastdozenten z.B. Gesundheits- und Krankenpfleger mit der Weiterbildung Psychiatrie und Ärzte, die Experten in ihren Bereichen sind. Jede Lehrkraft an der Schule betreut einen Kurs als Kursleitung.
Räumliche Bedingungen und Medienausstattung
Die räumliche Ausstattung ist sehr zufriedenstellend. Die Krankenpflegeschule ist 2000 in ein neues Gebäude umgezogen und ist dort im Erdgeschoss angesiedelt. Im Obergeschoss des Gebäudes befinden sich die Räume der MTA-Schule. In der neuen Krankenpflegeschule gibt es vier Lehrräume die durchschnittlich Platz für 30 Personen haben. Diese sind mit festmontierten Beamern und Tafeln ausgestattet. Falls ein Flipchart oder eine Pinnwand benötigt wird, kann diese aus dem Lagerraum in den Klassenraum transportiert werden. Die Lehrkräfte haben zudem die Möglichkeit ihre Unterlagen an einem Kopierer zu vervielfältigen. Außerdem stehen ihnen Methodenkoffer für ihren Unterricht zur Verfügung.
Die Schüler können eine eigene Bibliothek, die mit drei PCs und vielen aktuellen Büchern aus dem pflegerischen und medizinischen Bereich, sowie aus anderen Bezugswissenschaften ausgestattet ist, benutzen. Außerdem kann dieser Raum aufgrund der ausreichenden Sitz- und Arbeitsmöglichkeiten auch als Gruppenarbeitsraum genutzt werden. Zusätzlich verfügt die Schule über einen kleinen Demoraum, der mit drei Krankenpflegebetten, Pflegepuppen sowie verschiedenen pflegerelevanten Utensilien ausgestattet ist. Hier finden oft fachpraktische Unterrichte statt, in denen die Schüler in einem geschützten Raum pflegerische als auch medizinische Ausführungen üben können. Für die Pausen gibt es eine gut ausgestattete Küche, welche von SuS sowie Lehrern genutzt werden kann.
Die Lehrkräfte, sowie die Schulleitung und die Sekretärin verfügen über eigene Büros. Die Büros sind mit Computern ausgestattet, die auch einen Zugriff auf wissenschaftliche Literaturrecherche-Seiten ermöglichen.
2.2 Die Lerngruppe
Es handelt sich um einen Kurs der Gesundheits- und Krankenpflege im zweiten Ausbildungsjahr. Der Kurs besteht aus insgesamt 28 Auszubildenden, davon 5 männliche und 23 weibliche Teilnehmer. Das Alter der Schüler liegt zwischen 18 und 37 Jahren und das Durchschnittsalter beträgt 23 Jahre. Die Bildungsabschlüsse sind recht gleichmäßig verteilt von Hautschulabschluss mit einer Berufsausbildung (meist Krankenpflegehilfe) bis Abitur. Sieben Schüler verfügen über ein Abitur. Die meisten Auszubildenden (13) verfügen über einen Abschluss der Mittleren Reife. Zwei Teilnehmer haben den Bildungsabschluss Fachhochschulreife und vier Auszubildende verfügen über den Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung. Elf der Auszubildenden haben bereits ein einjähriges Praktikum im pflegerischen Bereich absolviert. In dem Kurs befinden sich ebenso fünf Schüler die schon über eine Ausbildung als Krankenpflegehelfer/in verfügen.
Im Kurs befinden sich sieben Personen mit Migrationshintergrund, welche in Deutschland geboren und aufgewachsen sind. Sie sprechen daher fließend Deutsch. Fünf weitere SuS mit Migrationshintergrund sind im Ausland geboren, davon stammen vier aus Osteuropa und eine Teilnehmerin aus Afrika. Diese Schüler verfügen ebenfalls über ausreichende Deutschkenntnisse um dem Unterricht folgen zu können.
Der Kurs weist vom Wissenstand große Unterschiede auf, was mit den verschiedenen Bildungsabschlüssen zusammenhängen kann. Um die Schüler zu fördern wurden vor kurzem Lerngruppen gebildet, die bezüglich des Wissensstandes heterogen von den Lehrern zusammengestellt wurden. Diese Heterogenität des Bildungsniveaus spiegelt sich auch in der Leistungsbereitschaft wieder. Einige der leistungsschwächeren Schüler müssen vermehrt motiviert werden und benötigen mehr Unterstützung im Lernprozess. Die mündliche Mitarbeit ist sehr aktiv. Hier zeigen sich zudem qualitative und quantitative Unterschiede in den Beiträgen.
Da sich die SuS bereits im 2. Ausbildungsjahr befinden, kennen sie sich untereinander sehr gut und damit auch ihre Stärken und Schwächen. Das hat den Vorteil, dass das unterschiedliche Leistungsniveau weitestgehend ausgeglichen werden kann, da die leistungsstarken SuS die leistungsschwachen Lernenden bereitwillig unterstützen. In Gruppenarbeiten zeigen sich die SuS kooperativ. Sie unterstützen sich gegenseitig und arbeiten gewissenhaft an ihren Aufgaben. Es kommt häufig zu Diskussionen im Plenum, die jedoch meist sehr konstruktiv genutzt werden können.
Ich unterrichte die Lerngruppe im Block ( 2h á 90min) und mir stehen dienstags die ersten vier Stunden zur Verfügung.
3 Verortung des Unterrichtsversuchs und Curriculare Bezugspunkte
Für das Bundesland Rheinland-Pfalz wurde aufgrund des Krankenpflegegesetzes von 2003 ein landeseinheitlicher Rahmenlehrplan und Ausbildungsrahmenplan für die Ausbildung in der Gesundheits- und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege entwickelt, welcher seit 2006 für alle Kranken- und Kinderkrankenschulen verbindlich ist. Dieser muss in den schulinternen Curricula umgesetzt werden. Der Rahmenlehrplan umfasst insgesamt 30 Module, die „der Phase des Orientierungswissens entsprechend dem beschriebenen entwicklungslogischen Ansatz des Kompetenzerwerbs“ (Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit des Landes Rheinland-Pfalz 2013, S. 20) entsprechen. Einige Module werden zudem mit (a, b, c) ausdifferenziert um einen stufenweisen Kompetenzerwerb zu ermöglichen (vgl. ebd.). Zudem beinhaltet der Rahmenlehrplan die Empfehlungen zur Gestaltung der Lernorte Schule und Lernorte Praxis.
Das Thema „Freiheitsentziehende Maßnahmen“ (folgend als FEM abgekürzt) gehört zum Lernmodul 14a/b „Pflegehandeln an ethischen Prinzipien ausrichten und verantworten“, das innerhalb des zweiten Lehrjahres vermittelt werden soll. Im schuleigenen, offenen Curriculum der Pflegeschule werden folgende Inhalte aufgeführt: rechtliche und ethische Aspekte sowie Formen und Umsetzung der FEM welche in 52 Unterrichtsstunden á 45 min vermittelt werden sollen. Die genauere Ausdifferenzierung der Inhalte obliegt dabei der Lehrkraft. Diese Unterrichtsreihe hat den Schwerpunkt Freiheitsentziehende Maßnahmen.
4 Didaktische Analyse
Didaktische Analyse ist Interpretation und Strukturierung des Unterrichtsinhalts in Hinblick auf die Unterrichtsvorbereitung (vgl. Meyer 2007, S.205).
In der gesamten Lerneinheit sollen die Schüler, in Anlehnung an Klafki, bei der Entwicklung deren Selbstbestimmungs-, Mitbestimmungs- und Solidaritätsfähigkeit in der Pflegepraxis aber auch in anderen Lebensbereichen unterstützt werden. Dabei sollen die Lernenden Zusammenhänge zwischen eigener aber auch fremder Selbstbestimmung und der gesellschaftlich-politischen Gegebenheiten kritisch reflektieren. Dies bedeutet, dass die Schüler Kritik- und Urteilsfähigkeit erwerben, sich über den eigenen Standpunkt im Klaren werden, diesen vertreten können und gegebenenfalls von ihm abweichen, wenn sie eine andere Einsicht erlangen (vgl. Klafki 2006, S. 22f). Dies ist meiner Ansicht nach bei solch einem Unterricht wie Umgang mit FEM enorm wichtig. Denn oft werden Tätigkeiten in der Pflegepraxis durchgeführt ohne sie zu reflektieren und ohne sich im Klaren zu sein, welche Auswirkungen es sowohl auf den einzelnen Patienten, deren Angehörigen als auch auf das Personal haben kann. Deswegen verfolge ich als Schwerpunkt der ganzen Unterrichtseinheit eine kritische Auseinandersetzung mit der Thematik.
4.1 Allgemeindidaktische Leitfragen nach Klafki
Gegenwartsbedeutung
Jeder meiner SuS lebt in Deutschland und ist dadurch ein Teil unserer Demokratie. Damit gehen auch diverse Rechte einher, die jeder in unserem Land als selbstverständlich ansieht und auslebt. Dazu gehört auch das Recht auf die freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben, auf körperliche Unversehrtheit welches die Freiheit jeder Person schützt. Diese Privilegien, sollten wir allerdings nicht missbrauchen. Unsere Freiheiten haben auch Grenzen, die erreicht sind, sobald wir die Freiheit eines anderen Menschen antasten. Die theoretischen sowie rechtlichen und ethischen Grundlagen in Bezug auf FEM sind hinsichtlich der zu lehrenden Unterrichtseinheit sehr wichtig. Dieser theoretische Hintergrund stellt eine Grundlage für die gesamte Unterrichteinheit und natürlich für das spätere pflegerische Handeln dar. Fixierung von Pflegebedürftigen in Krankenhäusern und Pflegeheimen und die daraus resultierenden Folgen für die Patienten sowie die Pflegekräfte sind aktuelle Themen, die derzeit in den Medien thematisiert und in verschiedenen Studien untersucht werden. Vor allem die Fixierung von Patienten mit dementiellen Erkrankungen findet in Deutschland sehr häufig statt, obwohl es nachgewiesener Weise dem Patienten eher schadet. In der Praxis werden bezüglich der rechtlichen Situation oft viele Unsicherheiten erlebt, deswegen ist es für die Pflegekräfte wichtig die rechtlichen Vorgaben zu kennen und zu wissen wann und in welchen Umfang FEM eingesetzt werden dürfen.
Zukunftsbedeutung
Der demografische Wandel in Deutschland schreitet immer weiter voran und auch in den nächsten Jahren wird eine starke Zunahme der älteren Bevölkerung zu verzeichnen sein. Damit geht eine Steigerung altersspezifischer Krankheiten, wie Demenz einher. Oft werden diese Menschen als schwer umgänglich eingestuft, vor allem wenn sie zudem noch mobil unterwegs sind. Aus diversen Gründen wird dann schnell zu einer freiheitsbeschränkenden Maßnahme gegriffen, um schlimmeres zu verhindern oder personelle Engpässe auszugleichen. Auch die Pflegeschüler werden im späteren Pflegealltag oft mit solchen oder ähnlichen Situationen konfrontiert, in denen sie eine schnelle Entscheidung für oder gegen eine FEM treffen müssen. Daher lege ich großen Wert darauf, dass die SuS eigene Erfahrungen in Form von Selbstwahrnehmungsübungen machen, Alternativen kennenlernen und sich anschließend eine eigene begründete Meinung bilden können. Der korrekte praktische Umgang mit Fixierungssystemen, sowie das eigene Erleben einer Freiheitseinschränkung (natürlich nur mit Einwilligung des Schülers) sollen daher ebenso wie rechtliche und ethische Grundlagen im Mittelpunkt stehen und entscheidend zur Meinungsbildung und späteren Nutzung als examinierte Kraft beitragen. Nach dem Examen werden die Schüler selbständig und eigenverantwortlich die pflegerische Versorgung von Patienten / Bewohnern übernehmen. Obwohl die Ärzte die Anordnungsverantwortung zum Einsatz von FEM tragen, sind oft die Pflegekräfte diejenigen die es initiieren. Deswegen ist es enorm wichtig zu wissen, wie man in solchen Fällen rechtlich und ethisch richtig handelt.
Exemplarische Bedeutung
Da die Schüler sich im zweiten Ausbildungsjahr befinden, haben sie schon einige Erfahrungen zum Thema FEM in der Praxis sammeln können. Freiheitsentziehung stellt ein Schlüsselproblem dar und darf daher nicht einfach unreflektiert hingenommen werden. Da eine Fixierung im klinischen Alltag oft sehr schnell durchgeführt wird, besteht die Gefahr, dass diese Schüler mit ihren Erlebnissen und Fragen allein gelassen werden. Deswegen ist es enorm wichtig, diese Erlebnisse zu besprechen und die theoretischen Hintergründe zum Thema FEM zu erläutern. Zudem sollten die Schüler ein Verständnis dafür entwickeln, wie sich jemand fühlt der seiner Freiheit beraubt wird.
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