Die Polizei ist eine Institution, deren Aufgaben unter anderem darin besteht, Gefahren abzuwehren. In einem demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland ist sie dabei an Recht und Gesetz gebunden. Somit schaffen gerade dieses Recht und Gesetz die Grenzen für polizeiliches Handeln. Es gibt jedoch Situationen, in denen das polizeiliche Ziel nur erreicht werden kann, wenn Polizeibeamte nicht konstitutionell handeln.
Vor diesem Hintergrund beschäftigt sich der Autor in seiner Arbeit mit den beiden Fragen, ob eine moralische Argumentation ein bestehendes Recht in Frage stellen oder sogar Grundlage für eine Gesetzesänderung sein kann und, falls Frage 1 bejaht wird, ob die moralischen Argumente ausreichen, um Folter in Deutschland zu relativieren.
Bei der Bearbeitung der oben aufgeführten Thesen legt der Autor den Fokus auf die moralische Argumentation, um diese als Grundlage für eine mögliche Relativierung des Folterverbots anzuführen. Der rechtlichen Betrachtung kommt demnach weniger Bedeutung zu.
Der Einstieg in die Thematik erfolgt, indem mit Hilfe einer Definition erläutert wird, was unter Folter zu verstehen ist. Im Anschluss an die Begriffsbestimmung werden – angelehnt an die Ausführungen von Trapp – die acht Hauptfunktionen von Folter in einem historischen Kontext herausgearbeitet. Mit der Darstellung der Historie wird zum Einen schlüssig, warum das Thema Folter so ernst zu nehmen ist, zum Anderen wird verdeutlicht, aus welchen Gründen Folter weiterhin verboten sein soll. Um eine klare Grenze zu ziehen, wird im Anschluss auf die sogenannte Rettungsfolter eingegangen.
Da sich die Rettungsfolter ausschließlich auf die Aussageerzwingung einer Person beschränkt, wird im nächsten Kapitel die rechtliche Einordnung von Aussageverweigerungsrecht und Auskunftspflicht beleuchtet. Nachdem die rechtliche Einordnung erfolgt ist, wird der Grundsatz zwischen Moral und Recht erörtert, um darauf aufbauend moralische Argumentationen aufzuführen.
Die moralische Argumentation erfolgt in zwei Schritten. Erst werden die Ansichten jener herausgearbeitet, welche sich für ein absolutes Folterverbot aussprechen. Im zweiten Schritt erfolgt dann die Argumentation aus Sicht der Befürworter, also jene, welche für eine Relativierung des Folterverbots stehen. Zur Abrundung erfolgen zum Ende eine eigene Stellungnahme sowie ein Fazit zum Thema.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Folter
2.1 Definition
2.2 Historische Einordnung
2.2.1 Antikes Griechenland und Römisches Reich
2.2.2 Mittelalter
2.3 Rettungsfolter
3 Auskunftspflicht vs. Aussageverweigerungsrecht
3.1 Polizeirechtliche & strafprozessuale Einordnung
3.2 Durchsetzung mit Zwang
4 Grundsatz zwischen Moral und Recht
5 Argumentation auf moralischer Ebene
5.1 Gegen eine Relativierung des Folterverbots
5.1.1 Achtungsanspruch der Menschenwürde
5.1.2 Dammbruchargument
5.1.3 Grenzenlose Anwendung und Wahl der Mittel
5.1.4 Falscher Tatverdächtiger
5.2 Für eine Relativierung des Folterverbots
5.2.1 Schutzpflicht der Menschenwürde
5.2.2 Opferschutz vor Täterschutz
5.2.3 Nothilfe statt Folter
5.2.4 Analogie
6 Eigene Stellungnahme
7 Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die moralische und rechtliche Zulässigkeit der sogenannten Rettungsfolter in einem demokratischen Rechtsstaat, wobei der Fokus primär auf einer moralischen Argumentation liegt, um zu prüfen, ob diese eine Relativierung des absoluten Folterverbots rechtfertigen könnte.
- Das "Dirty Harry Problem" und die Dilemmata polizeilichen Handelns.
- Die Abgrenzung von Recht und Moral sowie deren Einfluss auf die Gesetzgebung.
- Moralische Argumente gegen die Folter (z.B. Menschenwürde, Dammbruchargument).
- Moralische Argumente für eine Relativierung des Folterverbots (z.B. Schutzpflicht, Opferschutz).
- Der Vergleich mit anderen Rechtsinstituten wie dem finalen Rettungsschuss.
Auszug aus dem Buch
5.1.2 Dammbruchargument
Foltergegner führen immer wieder das Argument des Dammbruchs – im englischen Sprachgebrauch auch slippery slope genannt – auf (Reemtsma, 2005, S. 114). Verbildlicht man dieses Argument, so ist mit einem Damm die Grenze der Folter – also das absolute Folterverbot – gemeint, welche sich im Laufe der Geschichte in den Gesetzestexten durchgesetzt hat. Kritiker wie Bielefeldt sind der Meinung, dass das Auflösen dieser Grenze, sei es auch nur für einen bestimmten Fall, zur Folge hat, dass dieser „Präzedenzfall, der über die konkrete Situation hinaus auf andere, mehr oder weniger ähnlich gelagerte Fälle verweist“ (Bielefeldt, 2006, S. 5). Dem-entsprechend würde der Damm (das absolute Folterverbot) immer weiter brechen, bis er womöglich nicht mehr vorhanden ist. Das Damm-bruchargument beinhaltet den weiteren Aspekt, dass andere nicht so stark gefestigte Rechtsstaaten sich ein Beispiel nehmen und das Folterverbot umso öfter missachten (Brugger, 2006, S. 13). Somit handelt es sich nicht mehr nur um einen Grenzfall, sondern um einen ganzen Grenzbereich (Bielefeld, 2006, S. 5).
Reemtsma hingegen bezeichnet das Dammbruchargument als Scheinevidenz, weil man nicht fiktiv eine Sache aufstellen kann, wenn diese Sache nicht begründet wurde (Remmtsma, 2005, S. 114 f.). Genauer gesagt: Die Aussage, dass sich durch einen Fall die Grenzen auflösen bzw. verschieben würden, kann nicht behauptet werden, solange nicht das Gegenteil bewiesen wurde. Verstärkt wird diese Aussage durch den Vergleich des Rettungsschusses. Dieses Tötungsverbot war ebenfalls Langezeit ein Tabuthema und stand abermals in der öffentlichen Diskussion, bis es sich im deutschen Gesetz verankert hat. Dieses Beispiel kann vergleichsweise herangezogen werden, um zu zeigen, dass bisher kein Dammbruch ausgelöst wurde (Erb, 2004, Punkt 11).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung führt in die Problematik der Rettungsfolter anhand von Beispielen wie "Dirty Harry" und dem Fall Jakob von Metzler ein und formuliert die zentralen Thesen.
2 Folter: Dieses Kapitel definiert Folter, arbeitet historische Funktionen heraus und grenzt die Rettungsfolter von der historischen Folter ab.
3 Auskunftspflicht vs. Aussageverweigerungsrecht: Hier wird die rechtliche Lage in Deutschland, insbesondere im Polizeigesetz NRW, hinsichtlich der Auskunftspflicht und ihrer Schranken analysiert.
4 Grundsatz zwischen Moral und Recht: Das Kapitel erörtert die theoretische Unterscheidung zwischen Moral und Recht und wie moralische Erwägungen das Recht beeinflussen können.
5 Argumentation auf moralischer Ebene: Der Hauptteil beleuchtet detailliert die verschiedenen moralischen Pro- und Contra-Argumente bezüglich einer Relativierung des Folterverbots.
6 Eigene Stellungnahme: Der Autor bewertet die Problematik aus eigener Perspektive und sucht nach einem gangbaren Weg zwischen moralischer Pflicht und Rechtsstaatlichkeit.
7 Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und bestätigt, dass eine Integration der Folter in das deutsche Rechtssystem aufgrund des Prinzips der Menschenwürde kaum möglich erscheint.
Schlüsselwörter
Rettungsfolter, Menschenwürde, Folterverbot, Dirty Harry Problem, Rechtsstaat, Moral, Grundrechte, Polizeirecht, Aussageerzwingung, Dammbruchargument, Opferschutz, Schutzpflicht, Strafprozessordnung, Gefahrenabwehr, Konsequenzialismus.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der moralischen Argumentation hinsichtlich einer möglichen Relativierung des absoluten Folterverbots in einem demokratischen Rechtsstaat wie Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Definition von Folter, die historische Einordnung, das Polizeirecht, die Spannung zwischen Moral und Recht sowie die Abwägung von Menschenrechten im Kontext der Rettungsfolter.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Ziel ist es zu klären, ob eine moralische Argumentation ein bestehendes Recht in Frage stellen kann und ob moralische Gründe ausreichen, um die Folter in Deutschland zu relativieren.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturrecherche im deutsch- und englischsprachigen Raum (1980–2014) sowie der Auswertung polizeirechtlicher Gesetze und ethischer Theorien.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine polizeirechtliche Analyse, die theoretische Erörterung des Verhältnisses von Moral und Recht sowie die detaillierte Darstellung moralischer Argumente von Foltergegnern und -befürwortern.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich durch Begriffe wie Rettungsfolter, Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit, Opferschutz und Gefahrenabwehr charakterisieren.
Warum wird der Begriff "Dirty Harry Problem" in der Arbeit genutzt?
Der Begriff beschreibt ein moralisches Dilemma, bei dem ein Polizeibeamter ein ethisch erstrebenswertes Ziel verfolgt (z.B. Menschenleben retten), dafür aber rechtlich unzulässige "schmutzige Mittel" wie Folter anwenden muss.
Welche Rolle spielt der Fall Jakob von Metzler?
Der Fall dient als reales Beispiel für die deutsche Diskussion über die Rettungsfolter und veranschaulicht die Spannung zwischen der Schutzpflicht für ein Leben und dem absoluten Folterverbot.
Wie unterscheidet sich die Rettungsfolter von der historischen Folter?
Laut Arbeit liegt der wesentliche Unterschied in der Intention: Während historische Folter primär der Wahrheitsfindung oder dem Geständnis diente, ist Rettungsfolter ein Akt der Gefahrenabwehr zur Lebensrettung.
Wie bewertet der Autor die Situation abschließend?
Der Autor kommt zu dem Schluss, dass eine Integration der Folter in deutsches Recht aufgrund der Unantastbarkeit der Menschenwürde nicht möglich ist, schlägt aber eine strafmildernde Berücksichtigung für Beamte vor, die in einer solchen Notlage handeln.
- Citar trabajo
- Tobias Kaiser (Autor), 2015, Kann das Folterverbot relativiert werden? Eine moralische Argumentation, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/351430