Seit etwa 15 Jahren befasse ich mich intensiv mit der gefahrenabwehrenden – auch: präventiv-polizeilichen bzw. präventiven – Sicherstellung von Sachen (Gegenstände, Bargeld).
Unter der Bezeichnung „Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe)“ – auch als „Osnabrücker Modell“ bekannt – habe ich dieses Rechtsinstrument damals in Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Osnabrück und der Stadtverwaltung Osnabrück (Ordnungsbehörde) zunächst für den Bereich der Staatsanwaltschaft Osnabrück systematisiert. Eine enge Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften bzw. den Ordnungsbehörden (nur Niedersachsen) ist die Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Durchführung dieser Verfahren.
Nach meinen ersten Veröffentlichungen (Monografien, Fachaufsätze) wurde die Präventive Gewinnabschöpfung nach und nach bundesweit bekannt – sie kommt inzwischen in den meisten Bundesländern durch die Polizeibehörden (Ordnungsbehörden in Niedersachsen, geregelt durch einen Runderlass) zur Anwendung.
Da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, wird – so meine Kenntnis – erst seit wenigen Jahren die präventive Sicherstellung von Sachen (hier: Bargeld) auch durch den Zoll genutzt.
Die drei Verfahren „Sicherstellung einer Sache zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr“ durch Behörden des Zollfahndungsdienstes gemäß § 32b Zollfahndungsdienstgesetz (ZFdG), die Gegenstand dieser Veröffentlichung sind, konnten erfolgreich abgeschlossen werden, weil sie vor den Verwaltungsgerichten Bestand hatten.
Inhaltsverzeichnis
Rechtsgrundlagen etc. des Zolls und der Bundespolizei
Verwaltungsgerichtliche Verfahren des Zolls
Beschluss Bay. VGH München, Az. 10 CS 16.895, vom 27.06.2016 (Sicherstellung von 879.900,00 € Bargeld durch ein Zollfahndungsamt)
Beschluss Bay. VGH München, Az. 10 CS 15.1435/ 10 C 15.1434, vom 17.09.2015 (Sicherstellung von 59.950 € Bargeld durch ein Zollfahndungsamt)
Beschluss VG München, Az. M 7 S 15.2626 vom 03.11.2015 (Sicherstellung von 79.510,00 € Bargeld durch eine Zollbehörde)
Verwaltungsgerichtliches Verfahren der Bundespolizei
Urteil VG Stuttgart, Az. 1 K 2294/17, vom 17. August 2017 (Sicherstellung von 17.640 € Bargeld durch die Bundespolizei)
Sicherstellung von Forderungen – Gesetzesinitiative in Niedersachsen
Zielsetzung & Themen
Diese Publikation analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen und die praktische Anwendung der präventiv-polizeilichen Sicherstellung von Bargeld durch den Zoll und die Bundespolizei als Instrument der Präventiven Gewinnabschöpfung (PräGe), um zu verhindern, dass liquide Mittel für zukünftige Straftaten, insbesondere im Bereich der Drogenkriminalität, eingesetzt werden.
- Rechtliche Grundlagen zur gefahrenabwehrenden Sicherstellung gemäß ZFdG und BPolG.
- Analyse relevanter verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen zu Sicherstellungsmaßnahmen.
- Gefahrenprognose als zentrale Voraussetzung für rechtmäßige Sicherstellungen.
- Ausweitung des Instruments auf die Sicherstellung von Forderungen (Gesetzesinitiative NPOG).
Auszug aus dem Buch
Bundespolizisten entdecken 17 640 Euro im Gepäck
Sachen, von denen eine gegenwärtige Gefahr ausgeht, können durch die Bundespolizei sichergestellt werden. Mit dieser Standardmaßnahme hat vermutlich jeder Kollege bereits seine Erfahrungen gesammelt. In der Regel sind diese präventiven Sicherstellungen von kurzer Dauer, denn sobald die Gefahr vorüber ist, muss die Sache wieder zurückgegeben werden. Doch was ist, wenn es sich dabei um Bargeld handelt, das möglicherweise der Finanzierung von Rauschgiftgeschäften dient? Ein Fall der Bundespolizeiinspektion Konstanz kann diese Frage klären und zeigt nebenbei das Potenzial der präventiven Sicherstellung von Bargeld auf.
Im Juli des Jahres 2016 überprüfen zwei Bundespolizisten am Konstanzer Bahnhof einen 35-jährigen Mann. Es sieht nach einer Routinekontrolle aus. Es stellt sich heraus, dass nach dem Mann gefahndet wird, doch er ist kooperativ und möchte freiwillig mit zur Dienststelle kommen. Dort findet sich in seinem Gepäck jedoch ein auffällig mit Aluminiumfolie umhülltes Päckchen. Der Verdacht auf Drogen ist eindeutig und die bisherigen Erkenntnisse über den in Spanien lebenden Gambier bestätigen diesen Eindruck. Beim Öffnen dann die Überraschung: Statt mit Betäubungsmitteln ist das Paket mit unzähligen Banknoten gefüllt. Am Ende liegen insgesamt 17 640 Euro vor den beiden Bundespolizisten.
Das Geld hatte sich der Mann angeblich als Koch in Barcelona (Spanien) mühsam zusammengespart. In Deutschland wollte er sich davon nun einen Mercedes kaufen, da diese Fahrzeuge hier deutlich günstiger seien als in Spanien. … Die Kollegen rufen Uwe Löhle, den Finanzermittler der zuständigen Bundespolizeiinspektion Konstanz, hinzu. Dieser entscheidet: Der Mann darf seine Reise fortsetzen, aber ohne die 17 640 Euro aus dem Päckchen.
Zusammenfassung der Kapitel
Rechtsgrundlagen etc. des Zolls und der Bundespolizei: Darstellung der gesetzlichen Befugnisse zur präventiven Sicherstellung von Sachen zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren durch Zoll und Bundespolizei.
Verwaltungsgerichtliche Verfahren des Zolls: Analyse und Dokumentation von drei konkreten gerichtlichen Fällen, in denen die Sicherstellung von Bargeld durch Zollbehörden zur Gefahrenabwehr bestätigt wurde.
Verwaltungsgerichtliches Verfahren der Bundespolizei: Detaillierte Darstellung eines Falles, in dem die Bundespolizei Bargeld im Gepäck sicherstellte, und die Bestätigung der Rechtmäßigkeit durch das Verwaltungsgericht.
Sicherstellung von Forderungen – Gesetzesinitiative in Niedersachsen: Erläuterung der neuen Rechtsgrundlage im NPOG zur Ausweitung der Sicherstellung auf Forderungen und andere Vermögensrechte zur Prävention von Straftaten.
Schlüsselwörter
Präventive Gewinnabschöpfung, PräGe, Sicherstellung, Bargeld, Gefahrenabwehr, Zollfahndungsdienstgesetz, Bundespolizeigesetz, Drogenkriminalität, Gefahrenprognose, Verwaltungsgericht, Geldwäsche, Rechtsgrundlage, Sofortvollzug, Vermögenswerte, Straftatenprävention
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der gefahrenabwehrenden Sicherstellung von Bargeld als Mittel zur präventiven Gewinnabschöpfung, um die Finanzierung künftiger Straftaten zu verhindern.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen, die Anforderungen an die Gefahrenprognose und die gerichtliche Überprüfung der Sicherstellungsmaßnahmen von Zoll und Bundespolizei.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie Behörden Bargeld rechtmäßig sicherstellen können, um es dem kriminellen Kreislauf zu entziehen, und die Anwendbarkeit dieses Instruments anhand der Rechtsprechung zu belegen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische juristische Aufarbeitung und Analyse von einschlägigen Gesetzen sowie verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil behandelt die rechtlichen Voraussetzungen der Sicherstellung, präsentiert Fallbeispiele aus der Praxis des Zolls und der Bundespolizei und erläutert die Neuregelungen zur Sicherstellung von Forderungen in Niedersachsen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe), Gefahrenabwehr, Sicherstellung von Bargeld, Gefahrenprognose und der rechtliche Anwendungsbereich des ZFdG sowie BPolG.
Warum spielt die Stückelung der Geldscheine eine Rolle?
Die Stückelung ist ein Indiz für die Herkunft des Geldes; insbesondere eine Häufung kleiner Scheine wird in der Rechtsprechung oft als typisch für Drogengeschäfte im kleinen Milieu angesehen.
Wie bewerten die Gerichte die Einstellung von strafrechtlichen Ermittlungsverfahren?
Die Gerichte betonen, dass die Einstellung eines Strafverfahrens nicht präjudiziell für eine gefahrenabwehrrechtliche Sicherstellung ist, da für die präventive Maßnahme andere Kriterien (Gefahrenprognose) gelten als für eine strafrechtliche Verurteilung.
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- Ernst Hunsicker (Autor), 2018, Gefahrenabwehrende Sicherstellung von Sachen (hier: Bargeld) durch den Zoll und durch die Bundespolizei als Präventive Gewinnabschöpfung (PräGe), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/351571