Die Veränderungen der Sicherheitspolitik Deutschlands. Eine Reaktion auf den internationalen Terrorismus


Dossier / Travail, 2015

41 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung
1.1 Begriffliche Klärungen

2. Herausforderungen deutscher Sicherheitspolitik

3. Spannungsgefüge Freiheit und Sicherheit

4. Sicherheitspolitische Akteure Deutschlands
4.1 Dimensionen der inneren Sicherheitspolitik
4.2 Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden

5. Sicherheitspolitische Gesetze
5.1 Rasterfahndung
5.2 Luftsicherheitsgesetz
5.3 Vorratsdatenspeicherung
5.4 Online-Durchsuchung und Telekommunikationsüberwachung
5.5 Zugriff auf private Bankkonten

6. Grundrechtsprüfung
6.1 Allgemeine Eingriffsvoraussetzungen
6.2 Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
6.3 Eingriffe in die Recht auf Leben nach Art. 2 Abs. 2 GG
6.4 Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis nach Art. 10 GG
6.5 Verhältnismäßigkeit der Informationsgewinnung

7. Fazit

Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Diese Hausarbeit befasst sich mit den Veränderungen der inneren Sicherheitspolitik Deutschlands, die durch die zunehmende Bedrohung des internationalen islamistischen Terrorismus stattgefunden haben. Dabei sollen insbesondere die Vernetzungen der sicherheitspolitischen Akteure, sowie die neuen Gesetzesentwürfe untersucht und danach bewertet werden, inwiefern sie mit den rechtsstaatlichen Prinzipien vereinbar sind oder ob Deutschland sich dadurch in Teilen hin zu einem Präventionsstaat entwickelt hat. Das behandelte Thema erweist sich vor allem aufgrund seiner hohen Aktualität als besonders interessant, da der Staat sowohl früher, als auch aktuell versucht, den vom Terrorismus ausgehenden Bedrohungen Einhalt zu gebieten und diesen mit Hilfe von Gesetzen und Vernetzungen der Sicherheitsbehörden entgegen zu wirken. Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass vom internationalen islamistischen Terrorismus weitere Attentate auf Leib und Leben der Menschen ausgeübt werden. Möglicherweise auch in Deutschland.

Am Anfang der Arbeit steht ein einleitendes Kapitel, in dem eine begriffliche Klärung zur Sicherheitspolitik, sowie zum Rechts- und Präventionsstaat erfolgt. Dies soll ein klares Verständnis für die Fragestellung ermöglichen.

Überleitend gehe ich in Kapitel 3 zunächst auf die neu entstandenen Herausforderungen für den Rechtsstaat durch den internationalen islamistischen Terrorismus ein, bevor ich in Kapitel 4 das Spannungsverhältnis zwischen den Begriffen Freiheit und Sicherheit aufzeige, welches zu Diskussionen und politischen Auseinandersetzungen über die Zukunft des Rechtsstaates geführt hat.

Danach sollen die sicherheitspolitischen Dimensionen, sowie die dazugehörigen Akteure in Kapitel 5 beschrieben werden. Neben der Einzeldefinition und der Zuordnung der Aufgaben jedes Akteurs, möchte ich ebenfalls die entstandenen Vernetzungen der Sicherheitsakteure genauer beleuchten. Diese sollen den untereinander vernetzen Terrorgruppen mit einer Vernetzung der Sicherheitsbehörden begegnen, womit eine Effektivitätssteigerung erreicht werden soll.

Die neu geschaffenen Sicherheitsgesetze sollen in Kapitel 6 genauer vorgestellt werden, bevor ich ihre Tauglichkeit hinsichtlich rechtsstaatlicher Prinzipien und deren Auswirkungen auf das Grundgesetz und die Freiheitsrechte der Bürger in Kapitel 7 untersuche.

Anhand der Bearbeitungen in den vorangegangenen Kapiteln komme ich abschließend zu einem Fazit, ob durch die Veränderung der Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsbehörden, sowie der Entstehung der neuen Sicherheitsgesetze in Teilen ein Umbau vom Rechts- zum Präventionsstaat stattgefunden hat.

Aufgrund der Komplexität der Themen innere Sicherheit und des Präventionsstaates kann die Materie in der Hausarbeit nicht erschöpfend behandelt werden. Daher werden in dieser Arbeit lediglich die wichtigsten und meist diskutierten Veränderungen in der inneren Gesetzgebung und der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden genauer untersucht, um die vorangegangene Leitfrage zu beantworten.

1.1 Begriffliche Klärungen

Sicherheitspolitik:

Sicherheitspolitik dient dazu, eine Gemeinschaft durch unmittelbare Verteidigung, aber auch weitergehend durch aktives Handeln und Gestalten der Umwelt vor möglichen Gefahren zu Schützen. Dabei wird zwischen der Sicherheit in der Außenpolitik und der Inneren Sicherheitspolitik unterschieden, auf die ich mich im Folgenden beziehen werde.[1]

Die innere Sicherheitspolitik bezeichnet Einrichtungen und Organe (Polizei) die dazu ausgebildet werden, um das eigene staatliche Gefüge und die unmittelbare Umwelt vor Aggressionen und unmittelbar zerstörenden Effekten auf das Leben und Eigentum der Bürger und Bürgerinnen zu unterdrücken. Weiterhin von Bedeutung ist die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. Als Gefahr für die Bürger /-innen und die öffentliche Ordnung wird neben der organisierten Kriminalität oder vergleichbaren Bedrohungen aus dem Inneren der Gesellschaft, in dem letzten Jahrzehnt vor allem der Terrorismus gesehen. Solche Gefahren versucht man daher, nach Abwägung von Grad und Schwere drohender Ereignisse mit den rechtsstaatlich zur Verfügung stehenden Mitteln der Bundesrepublik Deutschland zu bekämpfen.[2] [3]

Rechtsstaat:

Die Bundesrepublik Deutschland als republikanisch, demokratischer und sozialer Rechtsstaat (Art. 28 Abs. 1 GG) ist an die bestehenden Gesetze gebunden, d.h. ihre staatliche Gewalt wird durch eben diese eingeschränkt (Art. 20 Abs. 3 GG). Aufgrund der bestehenden Gesetze soll der einzelne Bürger vor der staatlichen Willkür geschützt werden, da ihm der Staat seine Grundrechte garantieren muss. Diese können in Verbindung mit den vorherrschenden Menschenrechten als Grundrechtsschutz des Einzelnen gegenüber dem Staat angesehen werden. Die Rechtssicherheit ist ein weiteres wichtiges Kennzeichen innerhalb eines Rechtsstaates. Das Prinzip, dass dahinter steht ist, dass jeder Einzelne vorhersehen muss, welche Folgen sein Handeln für ihn hat und ob er dadurch strafrechtlich verfolgt werden kann. Bei einer möglichen Verurteilung muss für dem Angeklagten ein fairer, objektiver Prozess gewährleistet sein. Die Objektivität der Gerichte liegt unter anderem der in einem Rechtsstaat gegebenen Gewaltenteilung zu Grunde, die die Staatsgewalt zur Machtbegrenzung auf die Exekutive, Legislative und Judikative verteilt (Art. 20 Abs. 2 S. 2 GG).[4]

Neben der horizontalen Gewaltenteilung ist auch eine vertikale Gewaltenteilung (Bund, Länder und Kommunen) vorzufinden, die die zentrale Staatsgewalt begrenzen soll. Des Weiteren müssen staatliche Behörden gesetzmäßig handeln, d.h. sie dürfen nicht ohne gesetzliche Grundlage oder sogar gegen die Verfassung und Gesetze handeln. Neben der Verlässlichkeit ist vor allem die Verhältnismäßigkeit des Handelns ein weiterer Rechtsgrundsatz, der bei Eingriffen in das persönliche Recht eines Einzelnen zur Wahrung von Sicherheit für die übrige Gemeinschaft gewahrt bleiben muss. Der Rechtsstaat muss auch in Ausnahmelagen, in denen die Auswahl der richtigen und erforderlichen Mittel schwerfällt, Rechtsstaat bleiben und in dem durch die Verfassung vorgegebenen und begrenzten Rahmen reagieren und Regelungen erlassen.[5] Dabei ist der Grad zwischen Rechtsstaat und Präventionsstaat in solchen Situationen oft nur sehr schmal.[6]

Präventionsstaat:

Ein Präventionsstaat ist ein Staat, in dem der Präventionsgedanke eine übergeordnete Rolle einnimmt. Mit Hilfe dessen soll eine absolute Sicherheit erreicht werden. Um diese absolute Sicherheit zu erreichen, wird den präventiven Sicherheitsmaßnahmen alles untergeordnet. Es wird daher nicht gewartet, bis eine gezielte Straftat begangen wurde, sondern man versucht vielmehr diesen denkbaren Gefahren zuvorzukommen und sie bereits vor ihrem Eintreten zu verhindern.[7]

Zur Erreichung der Ziele werden deshalb vor allem präventive Instrumente und Vorgehensweisen, im Vergleich zu den traditionellen Mitteln der Polizeien in einem Rechtsstaat, eingesetzt. Um mögliche Gefahrenquellen möglichst schnell zu identifizieren, benötigt der Präventionsstaat eine massive Datenbank mit Informationen, die er anschließend systematisch auswerten kann. Aufgrund der Tatsache, dass er mehr denkbare Risiken als tatsächlich akute Gefahren gibt, besteht die Gefahr, dass der Staat in seinem Verlangen nach Informationen über Gefahrenquellen immer mehr Gesetze erlässt, die zur Überwachung der eigenen Bevölkerung dienen. Da im Präventionsstaat von jedem Bürger eine potentielle Gefahr ausgeht, müssen öffentliche und private Räume sowie Kommunikationsmedien flächendeckend überwacht werden, um bereits im Vorfeld „rechtsfeindliche“ Gesinnungen zu erkennen. Die Freiheitsrechte der Bürger werden dadurch nach Belieben durch den Staat eingeschränkt und das Verhältnismäßigkeitsprinzip wird in den meisten Fällen zu Gunsten der Sicherheit und gegen die Freiheit des Einzelnen ausgelegt. Das angestrebte Ideal der absoluten Sicherheit kann jedoch nie erreicht werden. Die Auffassungen des Präventionsstaates als eigenständiges Staatskonzept laufen den Voraussetzungen des Rechtsstaates zuwider, sodass konkrete präventive Maßnahmen im Rechtsstaat unterbunden werden müssen.[8]

2. Herausforderungen deutscher Sicherheitspolitik

Nach der Auflösung des Ost-West-Konflikts hat sich das Sicherheitsverständnis Deutschlands grundlegend verändert. War es zuvor vor allem die Bedrohung eines Staatenkrieges, die als primäre sicherheitspolitische Herausforderung galt, so rückte zu Beginn des 21. Jahrhundert der internationale Terrorismus durch die Anschläge des 11. September 2001 in den USA, sowie in Madrid (2004) und London (2005) in den Fokus. Die Anschläge am 11. September führten zu einer veränderten Wahrnehmung der terroristischen Bedrohung in Deutschland, da man sich bis zu dieser Zeit bezüglich der Bekämpfung von Terrorismus lediglich auf die eigene Staatsgrenze beschränkte (Terrorismus durch RAF). Eine globale Betrachtungsweise, die für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus von Nöten ist, setzte ein.[9]

Mehr als zwölf versuchte terroristische Attentate in Deutschland seit 2000[10], von denen der letzte erst vor wenigen Wochen auf ein Fahrradrennen in Frankfurt gerichtet war, verdeutlichen die Aktualität einer Auseinandersetzung mit dieser Angelegenheit durch die deutschen Staatsorgane. Die Täter sind dabei nicht mehr wie früher die aus dem Ausland eigens eingeschleusten Personen der Terrororganisationen, sondern meist unauffällige „Inländer“, die in kleineren Gruppen unabhängig von der gesamten Organisation agieren.[11]

Aufgrund dieser möglichen Gefährdungen der staatlichen Gemeinschaft durch den internationalen Terrorismus wird zunehmend davon gesprochen, dass neue Herausforderungen für den Rechtsstaat entstehen, da diese Form der Gefahr mit den herkömmlichen Mitteln der Polizei nur schwer zu vereiteln ist. Die Polizei hat es durch die veränderte Bedrohungslage mit nicht mehr sichtbaren, personell individualisierbaren und zeitlich abschätzbaren Gefahren zu tun, sondern mit einer Zahl einzelner, unsichtbarer und unbekannter Risikoquellen, die nach jahrelanger Latenz auftreten und mit höchster vor Selbstzerstörung nicht zurückschreckender Tatenenergie aktiv werden.[12]

Die veränderte Bedrohungslage muss der Staat ernst nehmen, denn neben den potentiellen Opfern möglicher Terroranschläge in Deutschland besteht die Gefahr, dass der gesellschaftliche Frieden in Deutschland kippt und es zu einer Polarisierung und Spaltung der Gesellschaft kommt. Bereits immer häufiger kommt es zum Ausschluss friedlich lebender Muslime in Deutschland, die allein aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit zum Islam von vielen als potentielle Gefahr angesehen werden. Die große Gefahr einer solchen Segregation ist, dass radikale Islamisten eine Ausgrenzung von jungen muslimischen Bürgern in Deutschland ausnutzen könnten und diese ebenfalls radikalisieren.[13]

Vollkommen neue Handlungspositionen, Strategien und Instrumente, die für den Umgang mit dem internationalen Terrorismus als effektiv erscheinen, müssen daher vom Staat entwickelt werden.[14] Um eine wirksame Bekämpfung des Terrorismus zu gewährleisten muss die Eingriffsschwelle durch z.B. Sicherheitsgesetze vorverlegt werden um mit präventiven Maßnahmen mögliche Anschläge zu vermeiden.Es besteht also die Gefahr, dass sich Deutschland im Kampf gegen der Terrorismus in einen Präventionsstaat verwandelt, der die gewährenden Freiheiten des Rechtsstaates einschränkt.

Angesichts der Bedrohungslage in Deutschland war die Debatte in Kraft getreten, welche Grundrechte wir möglicherweise einschränken müssen, um die innerstaatliche Sicherheit zu gewährleisten. Das neue Verständnis der Sicherheitspolitik bedarf folglich einer Interpretation durch die Politik, dessen Aufgabe nun darin besteht, bei den erlassenen Gesetzen eine Abwägung zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Sicherheit des Staates zu treffen.[15]

3. Spannungsgefüge Freiheit und Sicherheit

Im Zuge der erlassenen Sicherheitsgesetze, die Deutschland vor möglichen terroristischen Anschlägen schützen sollen, wurde immer wieder die Frage nach der Rechtsstaatlichkeit dieser Maßnahmen hitzig diskutiert. Besonders im Vordergrund standen hierbei die beiden „Pole“ Freiheit und Sicherheit, die der Rechtsstaat seinen Bürgern zu gewährleisten hat. Beide sind für eine Gesellschaft von enormer Bedeutung. Die Problematik dabei ist allerdings, dass beide in einem konkurrierenden Verhältnis stehen und es für einen Staat schwer ist, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit zu schaffen.[16]

Seit dem 11. September 2001 kam es zu Veränderungen im Sicherheitssystem durch eine neue „Sicherheitsarchitektur“, die die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit verändert hat. Dies zeigt sich besonders in präventiven Sicherheitsmaßnahmen, die eine Überwachung von jedermann vorsehen, unabhängig davon, ob von ihm eine mögliche Bedrohung ausgeht oder nicht. Die Gefahr die hinter solchen Maßnahmen steckt ist die, dass Merkmale und Mechanismen des Rechtsstaates hierbei durch die des Präventionsstaates ersetzt werden.[17]

Zunächst einmal stellt sich jedoch die Frage, warum ein mehr an Sicherheit durch die neu erlassenen Sicherheitsgesetze überhaupt als ein Problem für den deutschen Rechtsstaat angesehen wird, wo doch jeder Mensch sich nach einem sicheren Umfeld sehnt. Sicherheit bedeutet für das Gemeinwesen, dass eine Gesellschaft unbedroht von existenziellen Gefahren bestehen und sich selbstbestimmt fortentwickeln kann, also autonom und souverän gegenüber anderen bleibt. Die Sicherheit des Einzelnen hängt dabei unmittelbar von der Sicherheit des Kollektivs ab. Sicherheit ist daher einerseits als Verfassungsideal und andererseits als existenzielle Grundbefindlichkeit der Bürger zu betrachten und wird daher von einigen Sicherheitspolitikern als Grundbedingung für Freiheit gesehen.[18]

Sicherheit darf allerdings nicht mit den effizientesten Mitteln, wie beispielsweise einer umfassenden Datenvorsorge oder flächendeckenden Präventionsmaßnahmen durchgesetzt werden.[19] Gerade bei der Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen ist es besonders wichtig einen effizienten und wirksamen Schutz in Deutschland zu schaffen, da bei einer mangelnden Sicherheitslage das Vertrauen der Bürger gegenüber dem Staat weiter sinken könnte und gleichzeitig die Angst vor Anschlägen steigt.[20] Befeuert wird diese Angst durch die Aussagen vom Innenminister Thomas de Maizière und Verfassungsschutzpräsidenten Hans-Georg Maaßen, die sich jeweils Ende letzten bzw. Anfang diesen Jahres zu der Sicherheitslage in Deutschland äußerten. Danach sehe Maaßen eine unverändert abstrakt hohe Terrorgefahr für Deutschland.[21] Damit das Vertrauen der Bürger in den Staat nicht sinkt, falls dieser seine Bürger nicht mehr vor Gefahren und Verbrechen schützen kann, sind es vor allem die Innenminister, die präventive Sicherheitsmaßnahmen und damit die Stärkung des Präventivgedanken befürworten, wie einst Wolfgang Schäuble: „Für mich bedeutet die Stärkung des Präventivgedanken auch eine Stärkung der Verfassung, weil sie den Menschen Vertrauen gibt.“[22]

Solche Aussagen über die Vorteile präventiver Sicherheitsmaßnahmen stoßen immer wieder auf Entsetzung bei Kritikern. Diese sind der Meinung, dass es absolute „Sicherheit“ ebenso wie grenzenlose Freiheit nicht geben kann. Viel mehr sehen sie das Problem darin, dass Politiker, wenn sie erst einmal eine massive Sicherheitsarchitektur aufgebaut haben, nicht mehr den Hals voll kriegen und das Sicherheitssystem auf Kosten der Freiheit maßlos vergrößert wird.[23]

Anderer sind sogar der Meinung, dass die neuen Sicherheitsgesetze, auf die ich später noch genauer eingehen werde, eine Tendenz zu „mehr Sicherheit durch weniger Freiheit“ anstatt der bisherigen Maxime „Sicherheit durch Freiheit“ aufweisen. Bei der Abwägung zwischen Freiheit und Sicherheit wird ihrer Meinung nach zu oft für Sicherheit und gegen die Freiheitsrechte der Bürger in ihrem Privatleben entschieden.

Für Professor Dr. Peter-Alexis Albrecht ist Sicherheit nichts anderes als eine ausbalancierte Freiheit aller. Nicht Sicherheit geht der Freiheit voraus, sondern Freiheit ist die Garantie der Sicherheit oder auch des Gefühls der Sicherheit.[24]

Freiheit gäbe es also nicht durch viel Sicherheit, sondern vielmehr sieht Albrecht die Freiheit als Grundbedingung für Sicherheit. Insgesamt ist festzustellen, dass der Begriff „Sicherheit“ sehr unterschiedlich von verschiedenen Personengruppen gedeutet wird. Während einige unter Sicherheit einen starken Staat und einem damit einhergehenden weitreichenden und präventiven Schutz vor möglichen terroristischen Bedrohungen als wichtig für ein friedliches Zusammenleben sehen, sind andere der Meinung, dass eine übermäßige Überwachung für einen massiven Eingriff in Privatsphäre und Freiheitsrechte steht, aufgrund derer sich der Rechtsstaat immer weiter auflöst.[25]

Um zu einer gesunden Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu gelangen ist es besonders wichtig, dass das Grundbedürfnis nach Sicherheit vielmehr in Einklang mit der Möglichkeit zur Ausübung der persönlichen Freiheitsrechte gebracht werden. Diese wurden durch Maßnahmen wie die heimlichen Onlinedurchsuchungen, als Reaktion auf den 11. September, massiv eingeschränkt. Dabei soll das Streben nach effektiver Abwehr von terroristischer Bedrohungen und dem Streben nach hinreichender Sicherheit allerdings nicht in Frage gestellt werden.

So sollte das Ziel der Sicherheit nicht die Freiheitsrechte der Einzelnen einschränken. Denn gerade im Kampf gegen Gegner der deutschen Verfassung wäre es ein falsches Zeichen von der deutschen Sicherheitspolitik, die rechtsstaatlichen Prinzipien aufzuweichen. Vielmehr sollte man diese stärken, um ein Zeichen an die konfliktreichen Regionen der Welt zu senden, denen man den demokratischen Rechtsstaat hoch anpreist.[26]

4. Sicherheitspolitische Akteure Deutschlands

Wie in jedem modernen Gemeinwesen gehört es auch in Deutschland zu den zentralen staatlichen Aufgaben, eine Sicherheitsordnung zu erschaffen und aufrechtzuerhalten, durch die Gefahren auf Leib, Seele oder Eigentum der Bevölkerung abgewehrt werden können. Diese Aufgabe ist aufgrund der bereits beschriebenen neuen Herausforderungen der deutschen Sicherheitspolitik deutlich anspruchsvoller geworden. Den immer besser untereinander vernetzten Terrorgruppen versucht die BRD daher mit einem Netzwerk an Sicherheitsbehörden, die miteinander interagieren und in regelmäßigen Austausch stehen, entgegen zu wirken. Aufgrund der föderalen Ordnung werden die sicherheitspolitischen Befugnisse und Verantwortungsbereiche auf eine große Anzahl an Akteuren in Bund und Ländern zugewiesen (Art. 70-74 GG). Während der Bund vor allem für die gesamtstaatliche Sicherheit zuständig ist, kümmern sich die Länder um die Aufrechterhaltung der alltäglichen Ordnung und versuchen ihre Bürger vor jeglicher Gewalt zu schützen.[27] Neben der klassischen Einteilung der Sicherheitspolitik Deutschlands in Bund und Länder, kann man das Gesamtnetzwerk der sicherheitspolitischen Akteure ebenfalls in drei abgrenzbare Bereiche einteilen. Diese drei Bereiche sind aufgeteilt in die staatlichen Sicherheitsbehörden, das politisch - institutionelle Umfeld sowie das korrespondierende – politische Umfeld. Während die staatlichen Sicherheitsbehörden unmittelbar in die Freiheitsrechte der Menschen eingreifen, schafft das politisch - institutionelle Umfeld die Voraussetzungen für den Eingriff der Sicherheitsbehörden ohne selbst gegen die Bürger aktiv zu werden. Das korrespondierende politische Umfeld versucht auf das politisch – institutionelle Umfeld Einfluss zu nehmen, um die eigenen Interessen durchzusetzen.[28]

[...]


[1] vgl. Böckenförde, 2009, S. 12-13.

[2] vgl. Böckenförde, 2009, S. 12-13.

[3] vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, In Bezug auf Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 5., aktualisierte Auflage, Bonn: Dietz 2011.

[4] vgl. Bundeszentrale für politische Bildung, In Bezug auf Thurich, Eckart: pocket politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2011.

[5] vgl. Korkmaz, 2009, S. 9-13.

[6] vgl. Hofmann/Zängerling, 2008, S. 3-4.

[7] vgl. Korkmaz, 2009, S. 13-20.

[8] vgl. Hofmann/Zängerling, 2008, S. 4-5.

[9] vgl. Roßbegalle, 2009, S. 1.

[10] vgl. Focus Online, 2015.

[11] vgl. Möllers, 2009, S. 153.

[12] vgl. Gierhake, 2013, S. 20-21.

[13] vgl. Schwetzel, 2006, S. 1.

[14] vgl. Möllers, 2009, S. 153.

[15] vgl. Roßbegalle, 2009, S. 1.

[16] vgl. Gierhake, 2013, S. 26-27.

[17] vgl. Korkmaz, 2009, S. 3.

[18] vgl. Böckenförde, 2009, S. 13.

[19] vgl. Masing, 2011, S. 757.

[20] vgl. Korkmaz, 2009, S. 6.

[21] vgl. Flade/Lutz, 2015.

[22] Korkmaz, 2009, S. 5, In Bezug auf Der Spiegel 28/2007, Interview mit Wolfgang Schäuble, http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-52185901.html, zuletzt abgerufen am 17.06.2015.

[23] vgl. Nonnenmacher, 2015.

[24] vgl. Gössner, 2007, S. 7.

[25] vgl. Korkmaz, 2009, S. 6-7.

[26] vgl. Korkmaz, 2009, S. 8.

[27] vgl. Roßbegalle, 2009, S. 17.

[28] vgl. Möllers, 2009, S. 133-134.

Fin de l'extrait de 41 pages

Résumé des informations

Titre
Die Veränderungen der Sicherheitspolitik Deutschlands. Eine Reaktion auf den internationalen Terrorismus
Université
Hamburg University of Applied Sciences
Note
1,3
Auteur
Année
2015
Pages
41
N° de catalogue
V352645
ISBN (ebook)
9783668389182
ISBN (Livre)
9783668389199
Taille d'un fichier
599 KB
Langue
allemand
Mots clés
veränderungen, sicherheitspolitik, deutschlands, eine, reaktion, terrorismus
Citation du texte
Fabian Sa (Auteur), 2015, Die Veränderungen der Sicherheitspolitik Deutschlands. Eine Reaktion auf den internationalen Terrorismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/352645

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