Eigenanlage- und Liquiditätssteuerung gemäß Bankenaufsicht

Analyse der Ertragssituation eines genossenschaftlichen Kreditinstituts unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Liquiditätsanforderungen


Thèse de Bachelor, 2016

65 Pages, Note: 1,8


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Theoretische Grundlagen
2.1 Liquidität und Liquiditätsrisiken
2.1.1 Grundlegende Betrachtung des Liquiditätsbegriffs
2.1.2 Liquidität in Kreditinstituten
2.1.3 Liquiditätsrisiken in Kreditinstituten
2.2 Regulierung von Liquiditätsrisiken gemäß Bankenaufsicht
2.2.1 Grundlagen der europäischen Finanzmarktregulierung
2.2.2 Liquidity Coverage Ratio
2.2.3 Net Stable Fund Ratio
2.3 Liquiditätsrisikosteuerung im Kontext der Gesamtbanksteuerung
2.3.1 Aufbau einer Liquiditätsrisikostrategie
2.3.2 Integration des Liquiditätsrisikos in die Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts
2.3.3 Integration der Liquiditätsrisikostrategie in die Gesamtbankstrategie

3 Eigenanlage- und Liquiditätsstrategie eines genossenschaftlichen Kreditinstituts
3.1 Vorgaben zur Allokation eines Eigenanlagedepots
3.1.1 Verantwortlichkeiten bei der Eigenanlage
3.1.2 Relevante Assetklassen und Anlagerestriktionen des Eigenanlagedepots
3.1.3 Liquiditätsvereinbarung im genossenschaftlichen Finanzverbund
3.2 Beispielallokation eines genossenschaftlichen Eigenanlagedepots
3.2.1 Beispielallokation nach Assetklassen
3.2.2 Beispielallokation nach Managementstil
3.2.3 Beispielallokation anhand der Liquiditätswirkung
3.3 Auswirkungen durch die Einführung der Liquidity Coverage Ratio auf die Eigenanlage eines genossenschaftlichen Kreditinstituts
3.3.1 Auswirkungen auf die Anlagestruktur und die Ertragskraft des Eigenanlagedepots
3.3.2 Auswirkungen auf die Überwachung und das Controlling
3.3.3 Auswirkungen auf die Anlagestruktur des genossenschaftlichen Finanzverbundes

4 Kritische Würdigung der aufsichtsrechtlichen Liquiditätsanforderungen
4.1 Chancen durch die Einführung der Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Fund Ratio
4.1.1 Chancen hinsichtlich der Ertragsstruktur
4.1.2 Chancen in Stresssituationen
4.1.3 Weitere Chancen durch die Einführung der Kennzahlen
4.2 Risiken durch die Einführung der Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Fund Ratio
4.2.1 Risiken hinsichtlich der Ertragsstruktur
4.2.2 Risiken in Stresssituationen
4.2.3 Weitere Risiken durch die Einführung der Kennzahlen
4.3 Handlungsalternativen zur Optimierung der Liquidity Coverage Ratio
4.3.1 Vereinbarung einer Wertpapierleihe
4.3.2 Investition in eine kennzahlenoptimierte Fondslösung
4.3.3 Weitere Handlungsalternativen zur Kennzahlenoptimierung

5 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1 Derivative und originäre Liquiditätsrisiken und deren Wechselwirkung mit dem Erfolgsrisiko

Abb. 2 Liquiditätshaltung der Kasseler Bank eG in TEUR im genossenschaftlichen Finanzverbund

Abb. 3 Allokation anhand des Managementstils

Abb. 4 Allokation anhand der Liquiditätswirkung gemäß Liquidity Coverage Ratio

Abb. 5 Veränderung wesentlicher Assetklassen im genossenschaftlichen Finanzverbund vom 31.12.2014 - 31.12.2015

Tabellenverzeichnis

Tab. 1 Anrechenbare Aktiva der Liquidity Coverage Ratio

Tab. 2 Anrechnungsfaktoren der Mittelzuflüsse und –abflüsse der Liquidity Coverage Ratio

Tab. 3 Komponenten verfügbarer stabiler Refinanzierung

Tab. 4 Komponenten erforderlicher stabiler Refinanzierung

Tab. 5 Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement gemäß BTR 3, MaRisk

Tab. 6 Allokation nach Assetklassen

Tab. 7 Fondsallokation nach Assetklassen

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

„Wenn wir wollen, dass alles so bleibt, wie es ist, dann ist es nötig, dass sich alles verändert.“ (Guiseppe Tomasi di Lampedusa)

Mit der Gründung einheitlicher, grenzüberschreitender Wirtschaftsräume wird der Austausch von Waren und Dienstleistungen erleichtert sowie gefördert. Ein positiver Effekt auf die konjunkturelle Wirtschaftentwicklung kann realisiert werden und fördert den globalen Wohlstand. Die weltweite Präsenz der Kreditinstitute unterstützt hierbei den Austausch von Kapital und ermöglicht den weltweiten Handel. Dieses führt zu einer Diversifikation der Geschäftstätigkeit international agierender Kreditinstitute und trägt maßgeblich zu einer Risikostreuung bei. Unter Berücksichtigung dieses Sachverhalts nehmen jedoch die Verbindungen am Interbankenmarkt zu und erhöhen die Komplexität wirtschaftlicher Geschäftsbeziehungen.[1] In Zeiten ökonomischer Krisen und globaler Rezessionen wird dieses Abhängigkeitsgefüge überaus deutlich. In den Jahren der globalen Finanzkrise, beginnend 2007, zeigten sich die verstärkten Korrelationen, deren Auswirkungen bis heute erkennbar sind. Diese fanden ihren Ansatz an den US-amerikanischen Hypothekenmärkten und gipfelten in der Insolvenz der international agierenden Investmentbank Lehmann-Brothers Inc..[2] Weltweite Verknüpfungen des Instituts bildeten hierbei die Grundlage signifikanter globaler Verwerfungen. Ein verstärkter Vertrauensverlust verringerte die Aktivität auf dem Interbankenmarkt und der globale Bankensektor sah sich mit einem erhöhten Liquiditätsengpass konfrontiert, welcher die Existenz einzelner Institute bedrohte. Unter manigfaltigen Unterstützungsmaßnahmen seitens der Staaten und Notenbanken wurde die Refinanzierung von Kreditinstituten aufrechterhalten und drohende Insolvenzen vermieden.

Basierend auf den Auswirkungen der Krise und um zukünftige Marktentwicklungen antizipieren zu können, erhöhte die europäische Bankenaufsicht die formulierte Regulatorik. Eine Implikation des Liquiditätsrisikos in die Gesamtbanksteuerung und gesteigerte qualitative sowie quantitative Liquiditätsanforderungen bilden hierbei die Grundlage. Mit Definition der Liquiditätsstresskennzahlen Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Fund Ratio wurden quantitative Regelungsmaßnahmen verbindlich gestaltet sowie europaweit vereinheitlicht.

Die Forschungsfrage der vorliegenden Arbeit lautet:

Welche Auswirkungen hat die Einführung der quantitativen Liquiditätskennzahlen auf die Eigenanlage- sowie Liquiditätssteuerung und Ertragssituation eines genossenschaftlichen Kreditinstituts?

Der Aufbau dieser Bachelor Thesis gliedert sich in drei wesentliche Themengebiete. Nach der Einleitung werden im zweiten Kapitel Begrifflichkeiten der Liquidität charakterisiert sowie aufsichtsrechtliche Grundlagen, insbesondere die quantitativen Liquiditätskennziffern Liquidity Coverage Ratio und Net Stable Fund Ratio, dargelegt. Darüber hinaus wird die Verbindung der Liquiditätssteuerung auf die Gesamtbanksteuerung konkretisiert. Erarbeitete Inhalte bilden hierbei die Basis weiterführender Ergebnisse.

Im dritten Kapitel werden Voraussetzungen der Eigenanlage sowie der Allokationen am Beispiel der Kasseler Bank eG, einem genossenschaftlichen Kreditinstitut, vorgestellt und die Folgen durch die Einführung der Liquidity Coverage Ratio exemplarisch abgebildet. Das Kapitel schließt mit Quantifizierung der Auswirkungen der Liquiditätskennziffer auf die Eigenanlage- und Liquiditätsausrichtung des genossenschaftlichen Finanzverbundes.

Im vierten Kapitel erfolgt eine kritische Würdigung gewonnener Erkenntnisse anhand von Chancen und Risiken, welche mit den aufsichtsrechtlich definierten Liquiditätskennziffern einhergehen. Handlungsalternativen zur Optimierung der Liquidity Coverage Ratio runden diesen Bereich inhaltlich ab.

Mit der Schlussbetrachtung werden die wesentlichen Erkenntnisse dieser Bachelor Thesis zusammengefasst und abschließend dokumentiert.

2 Theoretische Grundlagen

2.1 Liquidität und Liquiditätsrisiken

2.1.1 Grundlegende Betrachtung des Liquiditätsbegriffs

In der Betriebswirtschaftslehre beschreibt der Begriff der Liquidität eine Eigenschaft von Vermögenssubjekten oder Vermögensobjekten.[3] Liquidität wird in Unternehmen als notwendige Existenzbedingung angesehen und charakterisiert deren Fähigkeit und Bestreben, fälligen Zahlungsverpflichtungen termingerecht sowie vollumfänglich nachzukommen.[4] Als liquide Mittel können Geldwerte und kurzfristig verfügbare Vermögensgegenstände angesehen werden, welche zur Bedienung von Forderungen genutzt werden können. Die Verletzung des existenziellen Postulats der Liquidität stellt das Fortbestehen einer jeden Unternehmung in Frage und bedingt eine lückenlose, kurzfristige sowie taggenaue Abstimmung von Zahlungsströmen, was durch eine entsprechende Liquiditätssteuerung abgebildet werden sollte.[5]

Im Rahmen von Kapitalverwendungsvorgängen einer Unternehmung kann das Streben nach finanziellem Gleichgewicht unterstellt werden. Die These umfasst sowohl die Güterwirtschaft, als auch die Finanzwirtschaft des Wirtschaftssubjektes. Für die Herstellung einer finanzwirtschaftlichen Gleichgewichtssituation, geprägt durch die Erfüllung von finanziellen Ansprüchen sowie der finanziellen Existenzsicherung über kurz- und langfristige Zeitspannen, werden drei Dimensionen betrachtet, die partielle Gleichgewichtszustände repräsentieren:[6]

i. Die kurzfristige Liquiditätsdimension
ii. Die langfristige Liquiditätsdimension
iii. Die Rentabilitätsdimension

Die kurzfristige Liquiditätsdimension basiert auf der Vorgabe der jederzeitigen Aufrechterhaltung von Liquidität und definiert sich aus der Fähigkeit einer Unternehmung, fällige Zahlungsverpflichtungen zu einem bestimmten Zeitpunkt uneingeschränkt bedienen zu können.

Die langfristige Liquiditätsdimension des finanziellen Gleichgewichts berücksichtigt primär den strukturellen Zusammenhang von Kapitalausstattung und Kapitalverwendung. Eine Orientierung an kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen sowie der vorhandenen Zahlungskraft findet hierbei keine Betrachtung. Die langfristige Liquiditätsdimension basiert auf der Annahme, dass die Zahlungsfähigkeit von Unternehmungen längerfristig gefährdet ist, wenn die finanzielle Struktur bestimmten Normen widerspricht. Mögliche Parameter zur Messung der genannten Struktur sind der Verschuldungsgrad und die Art der Investitionsfinanzierung.

Die Rentabilitätsdimension umfasst Ansprüche der Kapitalgeber an die Unternehmung und die Fähigkeit der Unternehmung diese, unter Wahrung der eigenen Existenz, zu befriedigen. Finanzielles Gleichgewicht beschreibt hierbei eine angemessene Ausschüttung des erwirtschafteten Gewinns an die Kapitalgeber ohne Thesaurierungsnotwendigkeiten zu missachten und die Unternehmenssubstanz angreifen zu müssen.

Folglich umfasst der Begriff der Liquidität sowohl eine kurzfristige Liquiditätssteuerung, als auch eine langfristige strukturelle Betrachtung, die effizient aufeinander abzustimmen sind, um das finanzielle Gleichgewicht der Unternehmung nachhaltig gewährleisten zu können.[7]

2.1.2 Liquidität in Kreditinstituten

Die Liquiditätsanforderungen, welche an ein Kreditinstitut gestellt werden, sind nur in Grundzügen mit denen anderer Unternehmensformen zu vergleichen und erfahren daher eine gesonderte Abgrenzung. Insbesondere die Gesetzgebung, begründet durch das Kreditwesengesetz, definiert weiterführende Standards für Kreditinstitute im Bezug auf deren Liquiditätsausstattung. Gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 KWG besteht die gesetzliche Verpflichtung in einer jederzeitigen Zahlungsbereitschaft.[8] Diese Formulierung übersteigt die Anforderungen an klassische Unternehmensformen und impliziert, dass ein Kreditinstitut Gläubiger vollumfänglich befriedigen, legitimen Kreditanfragen nachkommen und Passiva fristgerecht mit Fälligkeit auszahlen muss. Auch die Verschiebung von Zahlungsterminen gegenüber den Anspruchsgruppen wird durch die stringente Vorgabe ausgeschlossen.[9] Durch die Formulierung des Gesetzgebers kann ein möglicher Vertrauensverlust in Folge verspäteter Zahlungen vermieden und ein verstärkter Abzug liquider Mittel unterbunden werden.[10]

Weiterführend gilt es, die Charakteristika von Bankdienstleistungen und -produkten in die Liquiditätsbetrachtung eines Kreditinstitutes aufzunehmen. Insbesondere Verfügungs- sowie Wahlrechte der Gläubiger beeinflussen die bankspezifische Liquidität maßgeblich und erschweren eine bedarfsgerechte Liquiditätsvorschaurechnung.[11] Zukünftige Zahlungsströme eines Kreditinstitutes bleiben auf Grund der genannten exogenen Einflussfaktoren überwiegend undefiniert. Die resultierende Zahlungsbereitschaft eines Kreditinstitutes ist durch die umfassenden Rechte der Gläubiger nur mit einem bestimmten Wahrscheinlichkeitsgrad einzuhalten und überwiegend fremdbestimmt.[12] Die fehlende Selbstbestimmung der Kreditinstitute bei der Liquiditätsdisposition bildet hierbei ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal gegenüber der Liquiditätssteuerung klassischer Unternehmensformen, welche Zeitpunkt und Umfang ihrer Zahlungsströme eigenständig definieren können.

Die bankspezifische Liquiditätsdefinition umfasst zwei zeitliche Dimensionen, welche gemäß der allgemeinen Begriffsdefinition im Zusammenhang betrachtet werden müssen.[13] Die kurzfristige Liquidität beruht auf der Fähigkeit eines Kreditinstituts, Zahlungsverpflichtungen zu bestimmten Zeitpunkten bedienen zu können. Operative, taktische oder situative Liquidität treten hierbei als Synonyme auf.[14] Langfristige Liquidität oder strukturelle Liquidität umfasst die systematische Anlage- und Refinanzierungspolitik eines Kreditinstituts. Ziel ist die Herstellung einer optimalen Liquiditätsposition unter Berücksichtigung von Ertrag, Risiko und Fristigkeiten.[15] Eine zeitliche Abgrenzung zwischen struktureller und operativer Liquidität wird zumeist bei zwölf Monaten getroffen.[16]

Weitere Dimensionen des Liquiditätsbegriffs werden durch die Fungibilität und die Marktliquidität abgebildet. Fungibilität beschreibt die Marktgängigkeit von Aktivpositionen und deren Handelbarkeit an globalen Finanzmärkten. Der Begriff der Marktliquidität definiert sich über die Aufnahme von Passivpositionen am Geld- und Kapitalmarkt.[17]

2.1.3 Liquiditätsrisiken in Kreditinstituten

Liquiditätsrisiken in Kreditinstituten werden zunächst über zwei Parameter definiert und finden ihre Unterteilung in objekt- und subjektbezogenen Sichtweisen, welche integriert betrachtet werden müssen. Das subjektbezogene Liquiditätsrisiko widmet sich der Zahlungsfähigkeit eines Kreditinstituts und beschreibt die Gefahr, fälligen Zahlungsverpflichtungen weder termingerecht noch vollumfänglich nachkommen zu können. Bei der subjektbezogenen Quantifikation werden Zahlungsmittelzuflüsse im Verhältnis zu Zahlungsverpflichtungen betrachtet. Zur Herstellung des finanziellen Gleichgewichts in Kreditinstituten ist es unabdingbar, dass der Zahlungsmittelbestand samt Liquidationserlösen und Refinanzierungszuflüssen den notwendigen Zahlungsbedarf deckt.[18] Das objektbezogene Liquiditätsrisiko bezieht sich auf Produkte und Märkte und gibt deren Liquidität wieder.[19] Insbesondere der Verkauf von Positionen unter Berücksichtigung von erheblichen Abschlägen an illiquiden Märkten steht hierbei im Vordergrund und stellt die Verknüpfung zu der subjektiven Liquiditätsrisikobetrachtung im Kontext der Liquidationserlöse her und verdeutlicht die Notwendigkeit der Integration genannter Teildisziplinen.[20]

Ausgehend von der Differenzierung möglicher Liquiditätsrisiken nach subjekt- und objektbezogenen Parametern findet eine weitere Unterteilung anhand von originären und derivativen Liquiditätsrisiken statt.

Die Darstellung von originären Liquiditätsrisiken erfolgt über das Liquiditätsanspannungsrisiko, das Terminrisiko und das Abrufrisiko.

Das Liquiditätsanspannungsrisiko stellt eine Verbindung zwischen dem objektbezogenen Liquiditätsrisiko und dem Refinanzierungsrisiko her und beschreibt sowohl die Illiquidität der Märkte, wodurch die Veräußerung von Vermögenswerten nicht oder nur unter signifikanten Preisabschlägen möglich ist und die Gefahr an Kapitalmärkten mit mangelnder Liquidität passive Refinanzierungsmittel nicht oder nur zu einem erhöhten Kostensatz aufnehmen zu können.[21]

Das Terminrisiko beschreibt eine unplanmäßige Veränderung von Kapitalbindungsdauern bei geschlossenen Geschäften. Bezogen auf Aktivgeschäfte bedeutet dieses, eine unvereinbarte Verlängerung der Kapitalbindung, welche auf Marktilliquidität, aber auch auf verspätete Zins- und Tilgungsleistungen von Vertragspartnern zurückzuführen ist.[22] Das passivische Terminrisiko umfasst die unvereinbarte Verkürzung der Kapitalbindungsdauer durch vorzeitige, aber dennoch tolerierte, Verfügung der Einlagepositionen.[23]

Das Abrufrisiko impliziert die Gefahr von unerwarteten Kapitalabrufen. Es findet eine Differenzierung zwischen dem passivischen Abrufrisiko, abgebildet durch unvorhersehbare Einlagenabzüge sowie dem aktivischen Abrufrisiko, dass Kreditzusagen vertragskonform aber unerwartet in Anspruch genommen werden, statt. Termin- und Abrufrisiken stellen im Wesentlichen Gegenparteirisiken dar und finden keine maßgebliche Beeinflussung durch das Kreditinstitut.[24]

Das derivative Liquiditätsrisiko resultiert zumeist aus originären Erfolgsrisiken, wie Marktpreisrisiken, Zinsänderungsrisiken, Kreditrisiken oder operationellen Risiken und ist gesondert zu betrachten. Der Eintritt von originären Erfolgsrisiken führt zu Veränderungen von Zahlungsströmen und hat folglich Auswirkungen auf die Liquiditätssituation der Bank.[25]

In der theoretischen Betrachtung werden Wechselwirkungen zwischen Liquiditäts- und Erfolgsrisiken deutlich. So haben originäre Liquiditätsrisiken Einfluss auf derivative Erfolgsrisiken und derivative Liquiditätsrisiken Auswirkungen auf originäre Erfolgsrisiken. Die folgende Abbildung zeigt diesen Sachverhalt grafisch auf.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Schierenbeck, Lister, Kirmße (2014), S. 579

Abb. 1: Derivative und originäre Liquiditätsrisiken und deren Wechselwirkung mit dem Erfolgsrisiko

Die Verknüpfung der genannten Liquiditätsrisiken mit weiteren Risikoarten eines Kreditinstituts sowie die auftretende Korrelation zueinander, bedingt die Berücksichtigung des Liquiditätsrisikos in der Gesamtbanksteuerung, um ein nachhaltiges Risikomanagement gewährleisten zu können.[26]

2.2 Regulierung von Liquiditätsrisiken gemäß Bankenaufsicht

2.2.1 Grundlagen der europäischen Finanzmarktregulierung

Am 1. Januar 2014 traten weitreichende aufsichtsrechtliche Neuerungen für Kreditinstitute der Europäischen Union in Kraft. Basierend auf den Anforderungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht, formuliert in Basel III, wurden diese mit der Capital Requirements Directive IV und der Capital Requirements Regulation in europäisches Recht übernommen und verbindlich gestaltet.[27] Formal betrachtet handelt es sich bei dem Regelwerk um die dritte Änderung der Capital Requirements Directive, welche sich aus der Banken- und Kapitaladäquanzrichtlinie bildet, jedoch bestehendes Regelwerk vollständig ersetzt und in die Capital Requirements Regulation als einheitliche Verordnung überführt.[28]

Mit Einführung des europäischen Regelwerks wird die Normenhierarchie neu definiert und umgestaltet. So finden Regelungen, die in der CRR und den technischen Standards erfasst sind, einheitliche sowie verbindliche Anwendung in den Mitgliedsstaaten und dominieren nationales Recht. Gekennzeichnet durch detaillierte Anforderungen für europäische Institute, umfasst die CRR insbesondere Verordnungen zu Mindestkapital- sowie Liquiditätsanforderungen und Offenlegungspflichten.[29]

Die Richtlinie CRD IV umfasst im Wesentlichen qualitative Merkmale, welche sich an die nationalen Aufsichtbehörden richten, oder deren Handeln erfordern. Vornehmlich Regelungen zur aufsichtsrechtlichen Zusammenarbeit, Anforderungen des bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess, Kapitalpuffer sowie aufsichtliche Maßnahmen und Sanktionen finden eine einheitliche Definition und bilden einen gesetzten Mindeststandard ab, der in nationales Recht zu überführen ist.[30] Zur Überführung der Richtlinien der CRD IV in deutsches Recht wurde 2013 das „CRD IV - Umsetzungsgesetz“ verabschiedet.[31] Die weiterführenden Ausgestaltungen betrachten insbesondere die Anforderungen der CRR an die Liquiditätsausstattung von Kreditinstituten.

Basierend auf den Ausführungen des Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, formuliert in Basel III, werden in der CRR verbindliche Mindeststandards an die Liquiditätsausstattung von Kreditinstituten der Europäischen Union definiert, mit dem die globalen Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften gestärkt und ein widerstandsfähiger Bankensektor gefördert werden sollen.[32] Ziel des Regelwerkes ist, die Resistenz des Bankensektors gegenüber Schocks aus Stresssituationen im Finanzsektor und der Wirtschaft zu verbessern und so die Gefahr zu verringern, dass sich Belastungen aus dem Finanzsektor auf die Realwirtschaft auswirken.[33]

Die Relevanz einer angemessenen Liquiditätssteuerung von Kreditinstituten zeigte sich während der Finanzmarktkrise 2007 und verdeutlichte deren Notwendigkeit für die globale Finanz- und Realwirtschaft. Insbesondere die Verletzung der Grundsätze zur Steuerung des Liquiditätsrisikos führte einige Banken in die Handlungsunfähigkeit und verlangte umfassende monetäre Unterstützungsleistungen von Staaten und Zentralbanken.[34]

Zur Vermeidung vergleichbarer Szenarien definiert die CRR zwei quantitative Liquiditätsstandards, welche verschiedene, jedoch ergänzende Ziele verfolgen. Zur Förderung der kurzfristigen Widerstandskraft des Liquiditätsrisikoprofils von Banken wurde die Mindestliquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio) eingeführt. Mit Einführung dieser Kennzahl wird sichergestellt, dass Kreditinstitute über ausreichend erstklassige liquide Aktiva verfügen, um signifikante, einen Monat andauernde Stresssituationen, überstehen zu können.[35] Zur Stärkung der längerfristigen Widerstandskraft von Kreditinstituten werden zusätzliche Vorgaben geschaffen, um Finanzgeschäfte auf dauerhafter Basis aus stabilen Refinanzierungsquellen zu tätigen. Mit Nennung der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio) werden Fristenstrukturen zwischen Aktiva und Passiva über einen Zeitraum von einem Jahr gemessen und bewertet.[36]

Unter Berücksichtigung der definierten Mindeststandards soll es den Aufsichtsinstanzen frühzeitig möglich sein, negative Trendentwicklungen des Liquiditätsrisikoprofils der Kreditinstitute zu erkennen und zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung zur Stabilisation einleiten zu können.

2.2.2 Liquidity Coverage Ratio

Mit Einführung der Liquidity Coverage Ratio soll sichergestellt werden, dass ein Kreditinstitut über einen entsprechenden Bestand an hochliquiden, erstklassigen Aktiva verfügt, der im signifikanten Stressszenario in Barmittel umgewandelt werden kann. Der Betrachtungszeitraum der Kennziffer umfasst dreißig Kalendertage und impliziert eine jederzeitige sowie vollständige Erfüllung des Mindeststandards. Die Deckung mittels liquider Aktiva soll es Kreditinstituten ermöglichen, während Liquiditätsstressszenarien innerhalb des definierten Zeitraums angemessene Abhilfemaßnahmen einleiten zu können. Das reaktive Handeln kann sowohl von der Geschäftsleitung, als auch von der Bankenaufsicht initiiert werden und bis zur Liquidation des Geldhauses führen.[37]

Die Liquidity Coverage Ratio basiert auf Erkenntnissen, welche während der Finanzkrise ab 2007 gewonnen werden konnten und bildet Stressszenarien diverser Schocksituationen ab:[38]

i. Teilweiser Abzug von Privatkundeneinlagen
ii. Partieller Verlust der Möglichkeit von unbesicherten Refinanzierungen am Kapitalmarkt
iii. Teilweiser Verlust von besicherten, kurzfristigen Finanzierungen mit bestimmten Sicherheiten und Marktpartnern
iv. Vertragliche Abflüsse infolge einer Herabstufung des Ratings eines Kreditinstituts um bis zu drei Stufen
v. Erhöhung der Marktvolatilität mit Auswirkungen auf den Wert und die Qualität von Sicherheiten sowie Derivativpositionen, welche die zusätzliche Stellung von Sicherheiten oder weiterführenden Liquiditätsbedarf bedingen
vi. Unerwartete Beanspruchung zugesagter Kredit- und Liquiditätsfazilitäten durch die Kundschaft
vii. Rückkauf von Schuldtiteln und Erfüllung nicht vertraglich geregelter Verpflichtungen um Reputationsrisiken zu vermeiden

Die Erfüllung der Liquidity Coverage Ratio ist gegeben, sobald der Quotient aus dem Bestand an hochliquiden erstklassigen Aktiva in Relation zu dem gesamten simulierten Nettoabfluss an Barmitteln binnen der nächsten dreißig Kalendertage mindestens 100 % beträgt.[39] Die tägliche Erfüllung ist obligatorisch, allerdings wird ein taggleicher Liquiditätsbedarf durch das LCR-Stressszenario nicht erfasst.[40]

Formel zur Berechnung der LCR:[41]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Grundlegend besteht die LCR aus zwei Elementen:[42]

i. Wert des Bestands an liquiden erstklassigen Aktiva unter Stressbedingungen
ii. Gesamter Nettoabfluss von Barmittel in den nächsten dreißig Kalendertagen

Der Zähler der Liquiditätskennziffer basiert auf dem Bestand an liquiden erstklassigen Aktiva (HQLA). Gemäß dem gesetzten Standard sind Kreditinstitute verpflichtet, einen Bestand an lastenfreien HQLA zu halten, der den gesamten Nettoabfluss von Barmitteln über einen Zeitraum von dreißig Tagen unter den bereits beschriebenen Stressszenarien deckt.[43] Darüber hinaus haben die gehalten Aktiva weitere Liquiditätsanforderungen aufzuweisen um als HQLA Anrechnung zu finden.

Grundlegende Merkmale:[44]

i. Geringes Risiko durch hohe Bonität des Emittenten und geringe Duration des Titels
ii. Leichtigkeit und Sicherheit der Bewertung
iii. Geringe Korrelation mit risikobehafteten Aktiva
iv. Notiert an einer entwickelten und anerkannten Börse

Marktbezogene Merkmale:[45]

i. Aktiver und bedeutender Markt, gekennzeichnet durch eine weitreichende Marktbreite und Markttiefe
ii. Stabiler Preis des Vermögenswertes durch geringe Volatilität
iii. Flucht in Qualität fördert Preisstabilität in Stressszenarien

Neben den beschriebenen Merkmalen haben erstklassige Aktiva operationelle Anforderungen im Bezug auf die Liquidierbarkeit zu erfüllen.

Zu diesen Zählen:[46]

i. HQLA sollten lastenfrei sein und weder eine direkte noch indirekte Verpfändung aufweisen
ii. HQLA sollten unter Kontrolle der Funktionseinheit stehen, welche für die Liquiditätssteuerung zuständig ist
iii. Verfahren und Systeme, die eine Veräußerung von HQLA in Stresssituationen ermöglichen
iv. Aktiver Handel mit Aktiva um die Wirksamkeit ihres Monetarisierungsverfahrens und die Verfügbarkeit von Aktiva zu überprüfen

Weiterhin sollte der Bestand an erstklassigen Aktiva eine breite Diversifikation aufweisen, um Risikokonzentrationen in einzelnen Vermögenswertkategorien zu vermeiden und nachträgliche Schocks einzelner Segmente verkraften zu können. Die Einrichtung von bankinternen Richtlinien und Limiten ist hierbei unerlässlich.[47]

Der Bestand an relevanten Aktiva wird zunächst in zwei Kategorien unterteilt und findet eine differenzierte Anrechnung im Zähler der Liquiditätskennziffer. Aktiva der Stufe 1 können in unbeschränkter Höhe aufgenommen werden und erfahren keinen Abschlag bei der Anrechnung (Ausnahme: gedeckte Schuldverschreibungen in Form von Pfandbriefen Bonitätsstufe 1). Aktiva der Stufe 2A dürfen lediglich 40 % des relevanten Gesamtbestandes ausmachen und werden mit einem Abschlag von 15 % belegt, Aktiva der Stufe 2B sind mit 15 % des Gesamtbestandes anrechenbar und erfahren einen Abschlag zwischen 25-50 %.[48] Folgende Darstellung zeigt die Anrechenbarkeit relevanter Aktiva auf:[49]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an www.bafin.de (Stand 15.05.2016)

Tab. 1: Anrechenbare Aktiva der Liquidity Coverage Ratio

Der Nenner der Liquidity Coverage Ratio gibt den gesamten Nettoabfluss von Barmitteln wieder. Die Berechnung erfolgt durch Bildung der Differenz aus erwarteten Zahlungsmittelzuflüssen und Zahlungsmittelabflüssen innerhalb der nächsten dreißig Kalendertage. Für die Ermittlung werden maximal 75 % der Mittelzuflüsse in Relation zu den Mittelabflüssen angesetzt, um den Zahlungsverzug von Gegenparteien während des Stressszenarios zu simulieren.[50] Hierbei ist es unerheblich, ob das Kreditinstitut höhere Zuflüsse aufweisen kann. Somit müssen Zahlungsmittelabflüsse mit mindestens 25 % HQLA unterlegt sein.[51] Eine Anrechnung von hochliquiden Aktiva sowohl im Nenner, als auch im Zähler ist nicht gestattet.[52] Die Anrechenbarkeit der Abflüsse sowie Zuflüsse variiert und wird anhand verschiedener Parameter bestimmt. Hierbei wird zwischen der Rechtsform der Gegenpartei, Produkttyp und Produktmerkmalen differenziert, auch Sicherungseigenschaften der Positionen werden berücksichtigt. Im Folgenden werden die Anrechenbarkeiten von Zahlungsmittelabflüssen und –zuflüssen wesentlicher Positionen dargestellt und deren Anrechnungsfaktoren in Prozent wiedergegeben:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2013), S. 74ff

Tab. 2: Anrechnungsfaktoren der Mittelzuflüsse und –abflüsse der Liquidity Coverage Ratio

Als rechtsverbindlicher Zeitpunkt zur Erfüllung der LCR wurde der 1. Oktober 2015 festgelegt.[53] Um negative Auswirkungen auf das Bankensystem und die laufende Finanzierung der Wirtschaftstätigkeit zu vermeiden, wurde eine schrittweise Einführung der Kennzahl vereinbart.[54] Mit Einführung wurde eine Mindestanforderung von 60 % definiert, welche jeweils zum 1. Januar der Jahre 2016 und 2017 um 10 % graduell angehoben wird. Ab dem 1. Januar 2018 ist eine Mindest-LCR von 100 % vorzuweisen.[55]

2.2.3 Net Stable Fund Ratio

Die Fristentransformation durch Kreditinstitute ist ein wesentlicher Bestandteil der Finanzintermediation und trägt zu einer effizienten Ressourcenallokation und Kreditschöpfung bei.[56] Mit dem Ziel mittel- und langfristige Refinanzierungen in Banken zu fördern und das Risiko zukünftiger Finanzierungsprobleme zu minimieren, wurde die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Fund Ratio) entwickelt.[57] Über einen Betrachtungszeitraum von einem Jahr wird hierbei ein institutsspezifisches Stressszenario unterstellt, welches der kurzfristigen Refinanzierung langfristig gebundener, häufig illiquider, Aktiva entgegenwirken soll.[58] Zu den berücksichtigten Stressszenarien zählen:[59]

i. Erheblicher Rückgang der Rentabilität/Solvenz infolge erhöhter Kreditrisiken, Marktrisiken und operationellen Risiken
ii. Potentielle Herabstufung der Bonität durch eine national anerkannte Ratingagentur
iii. Wesentliches Ereignis, das die Reputation/Bonität des Kreditinstituts in Frage stellt

Die NSFR kann als zusätzliches Instrumentarium zu der bestehenden Regulatorik der LCR verstanden werden. Insbesondere die kurzfristige Refinanzierung wirksamer Aktiva zur Erfüllung der Mindestliquiditätskennziffer kann hierdurch reduziert und die Fristenkongruenz von Aktiv- und Passivgeschäften gesteigert werden.[60]

Die Kennziffer basiert auf dem Verhältnis von verfügbarer, stabiler Refinanzierung zu erforderlicher, stabiler Refinanzierung. Die verfügbare stabile Refinanzierung definiert sich hierbei über den Teil der Eigen- und Fremdmittel, von dem angenommen werden kann, dass er über den gemessenen Zeitraum der Liquiditätskennziffer eine zuverlässige Mittelquelle darstellt. Die erforderliche stabile Refinanzierung ist von den Liquiditätseigenschaften und Restlaufzeiten der gehaltenen Vermögenswerte sowie des außerbilanziellen Engagements des Kreditinstituts abhängig.[61]

Formel zur Berechnung der NSFR:[62]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der Betrag verfügbarer stabiler Refinanzierungen (Available Stable Funding) wird im Zähler der Net Stable Fund Ratio berücksichtigt und bemisst sich anhand allgemeiner Merkmale der relativen Stabilität der Refinanzierungsquelle.[63] Zur Berechnung des ASF werden die Buchwerte der relevanten Eigen- und Fremdmittel in fünf Kategorien unterteilt und mit einem der Kategorie entsprechenden Anrechnungsfaktor belegt. Die Summe gewichteter Positionen ergibt den Gesamtbestand an verfügbarer, stabiler Refinanzierung.[64] Im Folgenden wird die Kategorisierung unter Berücksichtigung der Anrechnungsfaktoren wesentlicher Positionen des ASF dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2014), S. 6

Tab. 3: Komponenten verfügbarer stabiler Refinanzierung

Der Betrag erforderlicher stabiler Refinanzierungen (Required Stable Funding) wird im Nenner der Net Stable Fund Ratio berücksichtigt und errechnet sich anhand der allgemeinen Merkmale des Liquiditätsrisikoprofils der Aktiva und außerbilanziellen Positionen eines Kreditinstituts.[65] Zur Berechnung des RSF werden die Buchwerte der Aktiva einer Bank kategorisiert und mit einem der Kategorie entsprechenden Anrechnungsfaktor versehen. Die Summe gewichteter Positionen ergibt den Gesamtbestand an erforderlicher, stabiler Refinanzierung.[66] Die Faktoren, welche den verschiedenen Arten von Aktiva zugeordnet werden, sind Parameter, die als Nährungswert für den Betrag eines Vermögenswertes dienen sollen, welcher refinanziert werden muss.[67] Hierbei ist den Aktiva der angemessene Anrechnungsfaktor auf Grund ihrer Restlaufzeit oder ihres Liquiditätswertes zuzuweisen.[68] Bei Laufzeitverlängerungsoptionen eines Instruments sollte davon ausgegangen werden, dass diese in Anspruch genommen werden.[69] Im Folgenden wird die Kategorisierung unter Berücksichtigung der Anrechnungsfaktoren wesentlicher Positionen des RSF dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2014), S. 10f

Tab. 4: Komponenten erforderlicher stabiler Refinanzierung

Für die Einführung der NSFR wurde der 1. Januar 2018 seitens des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht definiert. Eine entsprechende Implementierung im europäischen Aufsichtrecht ist derzeit nicht gegeben. Hinsichtlich des Konsolidierungsprozesses wird die EU-Kommission bis Ende 2016 entscheiden, ob und in welcher Form eine strukturelle Liquiditätsanforderung eingeführt wird.[70]

2.3 Liquiditätsrisikosteuerung im Kontext der Gesamtbanksteuerung

2.3.1 Aufbau einer Liquiditätsrisikostrategie

Mit den Mindestanforderungen für das Risikomanagement definiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ein einheitliches Regelwerk, mit denen qualitative Anforderungen des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht in eine nationale Verordnung umgesetzt wurden. Die Verordnung gibt auf Grundlage § 25a Abs. 1 KWG einen flexiblen und praxisorientierten Ansatz für die Ausgestaltung des Risikomanagements nationaler Kreditinstitute vor. Ein effizientes Risikomanagement beinhaltet unter Berücksichtigung der Risikotragfähigkeit, die Definition von Strategien und Einrichtung von internen Kontrollverfahren.[71] Basierend auf den Ausführungen der MaRisk in AT 4.2. TZ 2 ist von der Geschäftsleitung eine konsistente Risikostrategie festzulegen, welche den Risiken des Geschäftsbetriebes entspricht. Eine Unterteilung und Spezifikation der Risikostrategie in Teilstrategien, welche die wesentlichen Risiken abbilden, ist dabei als sinnvoll zu bezeichnen.[72] Eine Definition der Teilstrategien sollte unter Berücksichtigung wesentlicher Ziele der Risikosteuerung von Geschäftsaktivitäten, auch Maßnahmen zur Erreichung definierter Ziele umfassen.[73] Zur Bewältigung des Liquiditätsrisikos ist die herangezogene Strategie offenzulegen. Eingegangene Liquiditätsrisiken sollten im Einklang mit der von der Geschäftsleitung definierten Risikotoleranz liegen.[74]

Neben allgemeinen Formulierungen zur Abbildung von Risikostrategien in Kreditinstituten definiert die MaRisk in BTR 3.1 konkrete Anforderungen zur Ausgestaltung des Liquiditätsrisikomanagements. Die aufgezeigten Parameter stellen hierbei ein geeignetes Kompendium dar, anhand dessen eine institutsspezifische Liquiditätsrisikostrategie definiert werden kann. Wesentliche Anforderungen der nationalen Aufsicht werden im Folgenden tabellarisch dargestellt:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Eigene Darstellung in Anlehnung an BaFin (2012), S. 32ff

Tab. 5: Anforderungen an das Liquiditätsrisikomanagement gemäß BTR 3, MaRisk

Im Rahmen eines ersten Konsultationsentwurfs werden Überarbeitungen der bestehenden MaRisk durch die BaFin 2016 bekanntgegeben. Neben geringfügigen Anpassungen werden insbesondere Änderungen bei BTR 3.1 TZ 3 und TZ 11 skizziert. Liquiditätsübersichten (TZ 3) sollen zukünftig über einen kurz-, mittel- und langfristigen Zeitraum erstellt werden, um ein entsprechendes Bild der Liquiditätslage zeichnen zu können. TZ 11 wird voraussichtlich vollständig entfallen. Unmittelbaren Einfluss auf die Liquiditätsrisikostrategie wird die zukünftige Vorgabe haben, einen Refinanzierungsplan zu erstellen, welcher die Strategien, den „Risikoappetit“ und das Geschäftsmodell angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst dabei einen mehrjährigen angemessenen Zeitraum.[75]

Weitere aufsichtrechtliche Erwartungen im Bezug auf die Liquiditätsrisikostrategie werden durch die Europäische Zentralbank formuliert. Im Rahmen des einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) definiert die Aufsicht das Verfahren zur Beurteilung der Angemessenheit der internen Liquidität (ILAAP). Die Erläuterung umfasst Vorgaben zur Messung, Steuerung und Überwachung der Liquidität gemäß CRD IV. Hiermit wird die Offenlegung sämtlicher quantitativen und qualitativen Informationen, einschließlich einer Beschreibung der Systeme, Verfahren und Methoden zum Management von Liquiditäts- und Finanzierungsrisiken erforderlich, welche die Risikoneigung des Kreditinstituts angemessen widerspiegeln.[76]

2.3.2 Integration des Liquiditätsrisikos in die Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts

Die Risikotragfähigkeit eines Kreditinstituts berücksichtigt vorhandenes Deckungskapital und setzt dieses den wesentlichen Risiken des Instituts entgegen. In diesem Zusammenhang erfüllt ein Kreditinstitut den Anspruch der Risikotragfähigkeit, wenn die vorhandene Risikodeckungsmasse das Gesamtrisikopotential ausgleicht oder übersteigt.[77]

Zunächst ist das Gesamtrisikoprofil des Kreditinstituts zu bestimmen, welches die wesentlichen Risiken festhält. Grundsätzlich werden Adressausfallrisiken, Marktpreisrisiken und operationelle Risiken als wesentlich angesehen. Auch das Liquiditätsrisiko kann in diesem Zusammenhang als wesentlich bezeichnet werden und sollte bei der Erstellung des Gesamtrisikoprofils berücksichtigt werden.[78] Zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit ist ein interner Prozess einzurichten. Bei Festlegung der Strategien muss die Risikotragfähigkeit stringent berücksichtigt werden und durch geeignete Risikosteuerungsprozesse fortlaufend gewährleistet sein. Risiken, die nicht als wesentlich eingestuft werden und keine Berücksichtigung in dem Risikotragfähigkeitkonzept finden, sind festzulegen.[79] Die Nichtberücksichtigung von Risken ist hierbei umfassend zu begründen und nur dann sinnvoll, wenn das jeweilige Risiko auf Grund seiner Eigenschaften nicht durch die vorhandene Risikodeckungsmasse begrenzt werden kann.[80] Die Mindestanforderungen für das Risikomanagement verweist hierbei auf das allgemeine Liquiditätsrisiko. Der Hintergrund ist die erschwerte Quantifizierung des Zahlungsunfähigkeitsrisikos bei der Unterlegung mit haftendem Eigenkapital.[81] Der Konsultationsentwurf der Bankenaufsicht spezifiziert dieses und gibt nun das Zahlungsunfähigkeitsrisiko als geeignetes Beispiel an.[82] Folglich ist das Liquiditätsrisiko, insbesondere das Refinanzierungsrisiko, zukünftig als wesentlich anzusehen und verbindlich in das Risikotragfähigkeitskonzept eines Kreditinstituts aufzunehmen. Bisherige Toleranzen gegenüber einer Nichtberücksichtigung sollen dadurch negiert werden.

2.3.3 Integration der Liquiditätsrisikostrategie in die Gesamtbankstrategie

Basierend auf den Vorgaben der nationalen Aufsicht, besteht die Verpflichtung zu der Definition einer nachhaltigen Geschäftsstrategie, welche die Ziele der Geschäftstätigkeit und geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung abbildet.[83] Hierbei gilt es interne und externe Einflussfaktoren detailliert zu erfassen und zu berücksichtigen. Marktentwicklung und Wettbewerbssituation können als Beispiele für externe Faktoren genannt werden, Risikotragfähigkeit, Liquidität und Ertragslage bilden interne Einflussfaktoren ab. Die definierte Gesamtbankstrategie ist einer regelmäßigen und anlassbezogenen Überprüfung zu unterziehen und gegebenenfalls an geänderte Rahmenbedingungen anzupassen.[84]

Risiken, die aus dem geordneten Geschäftsbetrieb eines Kreditinstitutes resultieren, sind mit einer konsistenten Risikostrategie zu versehen. Gemäß vorangegangener Ausführungen umfasst die Risikostrategie Teilstrategien zu relevanten Risikoarten.[85] Die Liquiditätsrisikostrategie als wesentlicher Bestandteil der Risikostrategie ist unmittelbar der Gesamtbankstrategie zuzuordnen. Basierend auf dem Streben nach einer konsistenten Gesamtbankstrategie sind sowohl die Liquiditätssteuerung als auch die Liquiditätsrisikostrategie in den Definitionsprozess zu implementieren. Eine weiterführender Überprüfungsprozess strategischer Risikobereiche, im Kontext der Gesamtbankstrategie, sichert hierbei ein nachhaltiges Handeln gemäß Bankenaufsicht ab und schützt das Kreditinstitut vor einer dynamischen Risikoentwicklung im regulären Geschäftsbetrieb.

3 Eigenanlage- und Liquiditätsstrategie eines genossenschaftlichen Kreditinstituts

3.1 Vorgaben zur Allokation eines Eigenanlagedepots

3.1.1 Verantwortlichkeiten bei der Eigenanlage

Eine institutsübergreifende Formulierung zur Aufbau- und Ablauforganisation von Handelsgeschäften wird in den Mindestanforderungen für das Risikomanagement definiert. Die konkrete Spezifikation wird im „Besonderen Teil Organisation“ vorgenommen.[86]

Die MaRisk differenziert zwischen drei Bereichen, welche bei der Eigenanlage mitwirken:[87]

i. Handel
ii. Abwicklung und Kontrolle
iii. Risikocontrolling

Als Grundsatz für das Handelsgeschäft kann die stringente aufbauorganisatorische Trennung der genannten Bereiche angenommen werden, die bereits bei der Geschäftsleitung des Kreditinstituts beginnt.[88]

Zu den Aufgaben des Handels zählt die geeignete Auswahl von Positionen unter Berücksichtigung der bestehenden Geschäftsstrategie, den Limitvorgaben und den Rahmenkompetenzen des jeweiligen Kreditinstituts.[89] Konditionen und Nebenabreden des Geschäftes sind vor Abschluss durch den Händler vollständig zu vereinbaren und sollten den Grundsätzen der Marktgerechtigkeit entsprechen.[90] Eine unverzügliche Erfassung getätigter Geschäfte in den jeweiligen Abwicklungs- und Bestandssystemen ist unabdingbar. Als weiterführende Anforderung an den Handel kann die Dokumentation von getätigten Handelsgeschäften verstanden werden. Die Erstellung eines entsprechenden Händlerzettels, aber auch die Erfassung im Computersystem dient hierbei als geeigneter Nachweis über relevante Parameter der gehandelten Position und ermöglicht eine Weiterbearbeitung durch nachgelagerte Instanzen des Kreditinstituts.[91]

Die abschließende, ordnungsgemäße Erfassung und Zahlungsabwicklung getätigter Handelsgeschäfte erfolgt in dem Bereich der Abwicklung und Kontrolle des Kreditinstituts. Die Erstellung von Abrechnungen und Geschäftsbestätigungen, die Anweisung von Zahlungen und die Überwachung von Zahlungseingängen sowie Gegenbestätigungen gehandelter Positionen zählt zu den wesentlichen Aufgaben dieses Organisationsbereiches. Die Prüfung der Marktgerechtigkeit erfolgt ebenfalls in diesem Bereich und umfasst sowohl das originäre Kundengeschäft als auch das Handelsgeschäft mit Gegenparteien am Geld- und Kapitalmarkt. Die kontextbezogene Nennung von Abwicklung und Kontrolle ermöglicht es, beide Instanzen in einer Organisationseinheit abzubilden.[92]

Das Risikocontrolling im Bereich der Handelsgeschäfte ist für die unverzügliche Abbildung eingegangener Risiken verantwortlich.[93] Hierzu zählen Adressausfallrisiken, Marktpreisrisiken, Liquiditätsrisiken und operationelle Risiken, welche mit der Eigenanlage im Verbund stehen.[94] Weiterhin übernimmt das Risikocontrolling die Aufgabe der Bewertung von Bestandspositionen und die Überwachung sowie Messung des jeweiligen Risikogehalts. Die Planung von Verlustobergrenzen bei der Eigenanlage geht damit einher.[95] Zur umfassenden Information der Entscheidungsträger werden regelmäßige Reportings durch das Risikocontrolling erstellt, die als Grundlage für eine weiterführende Entschlussfassung dienen.[96]

Der genossenschaftliche Finanzverbund adaptiert die Vorgaben, welche mit den Mindestanforderungen für das Risikomanagement definiert werden und bildet diese einheitlich über Musterorganisationsanweisungen ab. Das Rahmenwerk liefert den genossenschaftlichen Finanzinstituten eine geeignete Vorlage, um die durch die Aufsicht vorgegebenen Regelungen abbilden zu können. Die Ausgestaltung kann hierbei institutsspezifisch erfolgen und den individuellen Geschäftsbetrieb abbilden. In Abhängigkeit von der Größe des angeschlossenen Kreditinstituts variieren sowohl die Ausgestaltungen der Organisationseinheiten als auch der Umfang von Eigenanlagegeschäften. Der individuelle Charakter der Anweisungen gibt damit den nötigen Spielraum, um die Verantwortlichkeiten bei der Eigenanlage spezifisch abbilden zu können.

Zur Gestaltung institutsspezifischer Organisationsanweisungen nutzt die Kasseler Bank eG die Mustertexte des genossenschaftlichen Finanzverbundes und passt diese auf die hausinternen Strukturen und Organisationsbereiche an. Wesentliche Divergenzen ergeben sich nicht, sodass die Anforderungen der MaRisk aufsichtsrechtlich erfüllt werden und den Vorgaben entsprechen.[97]

[...]


[1] Vgl. Müller (2012), S.1.

[2] Vgl. Bertelsmann Stiftung (2012), S. 29

[3] Vgl. Stark (2004), S. 258.

[4] Vgl. Schierenbeck, Wöhle (2012), S. 74.

[5] Vgl. Ebenda (2012), S. 578.

[6] Vgl. Ebenda (2012), S. 378.

[7] Vgl. Ebenda (2012), S. 381.

[8] Vgl. Deutsche Bundesbank (online 2016).

[9] Vgl. Zeranski (2007a), S. 64.

[10] Vgl. Ebenda, S. 64f.

[11] Vgl. Ebenda, S. 66.

[12] Vgl. Ebenda, S. 66.

[13] Vgl. Deutsche Bundesbank, BaFin (2008), S. 5.

[14] Vgl. Ebenda, S. 5.

[15] Vgl. Bartetzky (2008), S. 20.

[16] Vgl. Deutsche Bundesbank, BaFin (2008), S. 5.

[17] Vgl. Bartetzky (2008), S. 9.

[18] Vgl. Pohl (2008), S. 10.

[19] Vgl. Ebenda, S. 8.

[20] Vgl. Ebenda, S. 10.

[21] Vgl. Ebenda, S. 20.

[22] Vgl. Schierenbeck, Lister, Kirmße (2014), S. 578.

[23] Vgl. Zeranski (2010), S. 234.

[24] Vgl. Schierenbeck (2003), S. 6.

[25] Vgl. Schierenbeck, Lister, Kirmße (2014), S. 578.

[26] Vgl. Schierenbeck, Lister, Kirmße (2014), S. 579.

[27] Vgl. BaFin (online 2016b).

[28] Vgl. BaFinJournal (2014), S. 21.

[29] Vgl. BaFin (online 2016b).

[30] Vgl. BaFinJournal (2014), S. 22.

[31] Vgl. Bundesgesetzblatt (2013).

[32] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010), S. 1.

[33] Vgl. Ebenda.

[34] Vgl. Ebenda.

[35] Vgl. Ebenda, S.2.

[36] Vgl. Ebenda.

[37] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010), S. 4.

[38] Vgl. Ebenda, S. 4f.

[39] Vgl. Ebenda, S. 4.

[40] Vgl. Ebenda, S. 8.

[41] Eigene Darstellung in Anlehnung an Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010), S. 4.

[42] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2013), S. 7.

[43] Vgl. Ebenda.

[44] Vgl. Ebenda, S. 8.

[45] Vgl. Ebenda, S. 8f.

[46] Vgl. Ebenda, S. 9f.

[47] Vgl. Ebenda, S. 12.

[48] Vgl. BaFin (online 2016c).

[49] Vgl. Ebenda (Stand 15.05.2016).

[50] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2013), S. 22.

[51] Vgl. Ebenda, S. 39.

[52] Vgl. Ebenda, S. 23.

[53] Vgl. Cluse, Farrugio, Leonhardt (2015), S. 3.

[54] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2013), S. 3.

[55] Vgl. Cluse, Farrugio, Leonhardt (2015), S. 3.

[56] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2014), S. 1.

[57] Vgl. Ebenda, S. 1f.

[58] Vgl. Ebenda, S. 1.

[59] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2010), S. 29.

[60] Vgl. Ebenda, S. 28.

[61] Vgl. Basler Ausschuss für Bankenaufsicht (2014), S. 2.

[62] Vgl. Ebenda.

[63] Vgl. Ebenda, S. 4.

[64] Vgl. Ebenda.

[65] Vgl. Ebenda, S. 6.

[66] Vgl. Ebenda.

[67] Vgl. Ebenda.

[68] Vgl. Ebenda.

[69] Vgl. Ebenda.

[70] Vgl. Deutsche Bundesbank (2013), S. 64.

[71] Vgl. BaFin (online 2016d).

[72] Vgl. BaFin (2012), S. 8.

[73] Vgl. Ebenda.

[74] Vgl. Weber (2009), S. 267.

[75] Vgl. BaFin (2016), S. 66f.

[76] Vgl. Europäische Zentralbank (2016).

[77] Vgl. Everling, Leker, Bielmeier (2012), S. 61.

[78] Vgl. BaFin (2012), S. 5.

[79] Vgl. Ebenda, S. 6f.

[80] Vgl. Ebenda, S. 7.

[81] Vgl. Deutscher Sparkassen und Giroverband (2011), S. 228.

[82] Vgl. BaFin (2016), S. 10.

[83] Vgl. Ebenda, S. 8.

[84] Vgl. Ebenda.

[85] Vgl. Ebenda.

[86] Vgl. BaFin (2012), S.26.

[87] Vgl. Deutscher Sparkassen und Giroverband (2011), S. 174.

[88] Vgl. BaFin (2012), S. 26.

[89] Vgl. Deutscher Sparkassen und Giroverband (2011), S. 174.

[90] Vgl. Ebenda.

[91] Vgl. Deutscher Sparkassen und Giroverband (2011), S. 174.

[92] Vgl. Ebenda, S. 175.

[93] Vgl. BaFin (2012), S. 28.

[94] Vgl. Ebenda, S. 29.

[95] Vgl. Weber (2009), S. 140.

[96] Vgl. Deutscher Sparkassen und Giroverband (2011), S. 175.

[97] Vgl. Kasseler Bank eG (2016).

Fin de l'extrait de 65 pages

Résumé des informations

Titre
Eigenanlage- und Liquiditätssteuerung gemäß Bankenaufsicht
Sous-titre
Analyse der Ertragssituation eines genossenschaftlichen Kreditinstituts unter Berücksichtigung aufsichtsrechtlicher Liquiditätsanforderungen
Université
Akademie Deutscher Genossenschaften ADG e.V.
Note
1,8
Auteur
Année
2016
Pages
65
N° de catalogue
V353126
ISBN (ebook)
9783668393851
ISBN (Livre)
9783668393868
Taille d'un fichier
1616 KB
Langue
allemand
Mots clés
Liquidity Coverage Ratio, LCR, Liquiditätsmanagement, Eigenanlage, NSFR, Kreditinstitute, Liquidität, Net Stable Fund Ratio, Beispielallokationen, Eigenanlagesteuerung, Liquiditätssteuerung, Ertrag, Ertragssituation, Bank
Citation du texte
Niklas Werner (Auteur), 2016, Eigenanlage- und Liquiditätssteuerung gemäß Bankenaufsicht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/353126

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Eigenanlage- und Liquiditätssteuerung gemäß Bankenaufsicht



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur