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Die Verfassung Saudi-Arabiens. Echte Modernisierung oder Schein-Demokratie?

Titre: Die Verfassung Saudi-Arabiens. Echte Modernisierung oder Schein-Demokratie?

Dossier / Travail de Séminaire , 2016 , 21 Pages , Note: 1,3

Autor:in: Raschid Ali (Auteur)

Politique - Région: Proche-Orient
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Résumé Extrait Résumé des informations

Die Verfassung Saudi-Arabiens zu beschreiben, bedeutet eigentlich den Koran und die Sunna, die Überlieferung von Aussprüchen und Taten des Propheten Mohammed, zu beschreiben, denn diese werden gleich zu Beginn der einen grundlegenden Gesetzessammlung als die einzig wahren Quellen juristischer Norm festgelegt.

Im Folgenden wird vor allem das saudi-arabische Grundgesetz der Herrschaft (an-niẓāmu l-asāsī li-l-ḥukmi) beschrieben, das die grundlegende Struktur des Staates, sowie diejenigen Grundrechte und Grundpflichten seiner Bürger und seiner Besucher beschreibt, die über die in der Šarīʿa gewährten und auferlegten Rechte und Pflichten eines Muslims hinausgehen. Dieses Grundgesetz gibt Zeugnis über das Machtgefüge in Saudi-Arabien und über den Einfluss des Islams, sowohl auf die Politik, denn selbst der König ist als Teil der Gesellschaft den Regeln des Korans unterworfen, als auch, und vor allem, auf die Bevölkerung, deren Zusammenleben bis ins Kleinste durch religiöse Vorschriften determiniert ist.

Insbesondere die Rechtssprechung ist durch die ʿUlamāʾ bestimmt, allerdings muss ebenso jedes Gesetz bzw. Dekret (mehr zu den Begriffen weiter unten) theoretisch den religiösen Vorschriften entsprechen. Inwieweit aber die Gewalt in dieser Frage wirklich von der Religion ausgeht und inwieweit der König die Instanz der letzten Entscheidung ist, bleibt zu klären.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wesen des saudi-arabischen Grundgesetzes

3. Historische Hintergründe

4. Aufbau des Grundgesetzes

4.1 Souverän und Staatsoberhaupt

4.2 Wahlrecht

4.3 Konsultativrat

4.4 Grundrechte

4.5 Kulturbezug

4.6 Eigentum

4.7 Steuern und Staatsfinanzen

4.8 Geldpolitik/Geldumlauf

4.9 Verfassungsgerichtbarkeit

5. Fazit

Zielsetzung & Themen der Arbeit

Die vorliegende Arbeit setzt sich zum Ziel, das saudi-arabische Grundgesetz der Herrschaft einer detaillierten Analyse zu unterziehen und dessen strukturelle sowie inhaltliche Charakteristika herauszuarbeiten. Dabei liegt der Fokus insbesondere auf der Untersuchung des Machtgefüges, der Rolle des Monarchen als Souverän und der Vereinbarkeit von religiösen Normen mit staatlichen Strukturen im modernen Saudi-Arabien.

  • Analyse des saudi-arabischen Grundgesetzes und dessen historischer Kontext.
  • Untersuchung der absoluten Machtstellung des Königs und der Staatsgewalten.
  • Bewertung der Rolle des Konsultativrates und der politischen Partizipation.
  • Betrachtung von Grundrechten und der Auslegung islamischer Rechtsprinzipien.
  • Reflektion über Reformbestrebungen und die soziopolitische Realität des Landes.

Auszug aus dem Buch

4.1 Souverän und Staatsoberhaupt

Der König ist Souverän des Saudi-arabischen Staates. Er vereint in sich de facto alle drei Staatsgewalten: Exekutive, Legislative und Judikative, wenn auch betont wird, dass die Gerichte ihre Urteile unabhängig fällen. Gesetze werden durch königliches Dekret verkündet. Dem König steht dabei ein beratendes Gremium, der Šūrā-Rat zur Verfügung, deren Mitglieder er selbst ernennt und dessen Beschlüssen er nicht folgen muss. Außerdem berät sich der König mit den Mitgliedern seines Kabinetts im Ministerrat. Die Souveränität des Königs wird im letzten Satz von Artikel 44 deutlich, gleich nach der Bestimmung der drei Staatsgewalten:

Wa tataʿāwana hāḏihi s-sulṭātu fī adāʾi wa waẓāʾifihā, wifqan li-hāḏā n-niẓāmi wa ġairihi min al-anẓamati, wa l-maliku huwa marǧaʿu hāḏihi s-sulṭāti.2 Die Vertreter der drei Gewalten arbeiten zusammen, um ihren Aufgaben im Sinne dieses Gesetzes und anderer Gesetze gerecht zu werden. Alle Gewalten gehen vom König aus. [Twal 2003: 163]

Außerdem ist der König der Oberbefehlshaber der Streitkräfte, ernennt und entlässt die Offiziere (Artikel 60), erklärt den Ausnahmezustand, die allgemeine Mobilmachung und den Krieg (Artikel 61). Artikel 62 erlaubt dem König bei Aufkommen von Gefahr, „welche die Sicherheit des Königreichs, seine territoriale Integrität, die Sicherheit seiner Bevölkerung oder die Funktion der Institutionen des Staates bedroht“ Maßnahmen zu ergreifen, die ihm selbst als geeignet erscheinen, und sie gegebenenfalls auf dem Gesetzeswege auf Dauer zu verlängern. Hierin besteht ein Widerspruch zu Artikel 46, nachdem die Richter eine „unabhängige Autorität“ darstellen und „keiner anderen Autorität außer der islamischen Scharia“ unterstünden. Ernennung und Entlassung der Richter unterliegt gleichwohl der Macht des Königs (Artikel 52). Außerdem ist er für die Vollstreckung der Gerichtsurteile zuständig (Artikel 50).

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Bedeutung des Korans und der Sunna für das saudi-arabische Grundgesetz ein und definiert das Ziel der Untersuchung der staatlichen Machtstruktur.

2. Wesen des saudi-arabischen Grundgesetzes: Das Kapitel erläutert, dass das Grundgesetz als säkulare Ergänzung zu den göttlichen Gesetzen fungiert, denen es untergeordnet bleibt.

3. Historische Hintergründe: Hier wird das Bündnis zwischen der Familie Saʿūd und der wahhabitischen Lehre als historisches Fundament des modernen saudischen Staates dargestellt.

4. Aufbau des Grundgesetzes: Dieses Kapitel gibt einen systematischen Überblick über die 83 Artikel, die sich auf neun Kapitel verteilen, und analysiert die verschiedenen Staatsorgane.

4.1 Souverän und Staatsoberhaupt: Es wird dargelegt, wie der König in Personalunion alle drei Staatsgewalten vereint und seine absolute Macht legitimiert.

4.2 Wahlrecht: Das Kapitel stellt fest, dass kein allgemeines Wahlrecht existiert und politische Partizipation im Grundgesetz kaum eine Rolle spielt.

4.3 Konsultativrat: Es wird die beratende Rolle des Gremiums beschrieben, dem faktisch jegliche Entscheidungsgewalt gegenüber dem Monarchen fehlt.

4.4 Grundrechte: Die Auslegung von Bürgerrechten als immanenter Bestandteil des Islam und deren Unterordnung unter religiöse Vorschriften werden analysiert.

4.5 Kulturbezug: Die Abhängigkeit der Rechtssprechung von der Šarīʿa und der Rolle der ʿUlamāʾ wird hier thematisiert.

4.6 Eigentum: Das Kapitel erläutert den expliziten Schutz von Staats- und Privateigentum gemäß den Artikeln 14 bis 20.

4.7 Steuern und Staatsfinanzen: Hier werden die Bestimmungen zur zakāt und zur Verwaltung des Staatshaushalts durch königliche Dekrete ausgeführt.

4.8 Geldpolitik/Geldumlauf: Die Rolle der Zentralbank SAMA bei der Steuerung der Währung und der Geldmarktpolitik wird erläutert.

4.9 Verfassungsgerichtbarkeit: Das Fehlen einer unabhängigen Verfassungsgerichtsbarkeit aufgrund der absoluten Stellung des Königs wird dargelegt.

5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass das Grundgesetz die absolute Herrschaft festschreibt und trotz scheindemokratischer Ansätze keinen demokratischen Fortschritt ermöglicht.

Schlüsselwörter

Saudi-Arabien, Grundgesetz der Herrschaft, Islam, Šarīʿa, Monarchie, Konsultativrat, politische Partizipation, Staatsgewalten, Wahhabismus, Menschenrechte, ʿUlamāʾ, Machtstruktur, Regierungsform, Demokratie, Rechtssystem.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert das 1992 eingeführte Grundgesetz von Saudi-Arabien und untersucht, wie dieses Dokument das Machtgefüge und die politische Struktur des Landes definiert.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Die zentralen Felder umfassen die Rolle des Königs als Staatsoberhaupt, das Verhältnis zwischen religiöser Auslegung und staatlichem Recht sowie die Analyse von Institutionen wie dem Konsultativrat.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es, das saudi-arabische Modell der Verfassung zu verstehen und aufzuzeigen, wie das Grundgesetz trotz moderner Elemente die bestehende absolute Herrschaft des Königshauses zementiert.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet der Autor?

Der Autor nutzt eine textanalytische Herangehensweise, indem er das arabische Originalstatut des Grundgesetzes aufgreift, mit historischen Kontexten verknüpft und durch Sekundärliteratur zu politischen Regimen einordnet.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Im Hauptteil werden die verschiedenen Aspekte des Grundgesetzes – von der Rolle des Königs über das Wahlrecht bis hin zu Wirtschaftsfragen und Menschenrechten – artikelbasiert und thematisch untersucht.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie Saudi-Arabien, Grundgesetz, absolute Monarchie, Islam, Rechtssprechung und politische Partizipation charakterisieren.

Warum gibt es in Saudi-Arabien laut der Arbeit keine echte Verfassungsgerichtsbarkeit?

Da der König als oberster Gesetzgeber und Richter fungiert und zudem Indemnität genießt, existiert keine unabhängige Instanz, die seine Dekrete an einer Verfassung messen könnte.

Welche Rolle spielt die Šarīʿa im Kontext des saudi-arabischen Grundgesetzes?

Die Šarīʿa wird als die oberste Rechtsquelle angesehen, der sich selbst der König unterwerfen muss, was jedoch faktisch als Begründung für eine Einschränkung von individuellen Freiheiten und politischen Rechten dient.

Wie bewertet der Autor die Einführung des Konsultativrates im Jahr 1992?

Der Autor sieht darin eher eine Maßnahme zur Legitimationssicherung nach dem Golfkrieg, die jedoch keine echte demokratische Teilhabe bietet, da der Rat lediglich beratende Funktionen besitzt.

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Résumé des informations

Titre
Die Verfassung Saudi-Arabiens. Echte Modernisierung oder Schein-Demokratie?
Université
University of Bonn  (Orient- und Asienwissenschaften)
Cours
Politik und Identität in Asien
Note
1,3
Auteur
Raschid Ali (Auteur)
Année de publication
2016
Pages
21
N° de catalogue
V353929
ISBN (ebook)
9783668404168
ISBN (Livre)
9783668404175
Langue
allemand
mots-clé
verfassung saudi-arabiens echte modernisierung schein-demokratie
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Raschid Ali (Auteur), 2016, Die Verfassung Saudi-Arabiens. Echte Modernisierung oder Schein-Demokratie?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/353929
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Extrait de  21  pages
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