Livia als Gattin und Mutter eines Princeps. Ihre Rolle, ihre Bedeutung, ihr Einfluss


Dossier / Travail de Séminaire, 2009

21 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Zur Rolle der Frau in der frühen römischen Kaiserzeit

3 Livias Bedeutung als mater familias in der domus Augusta

4 Livias Verhältnis zu den principes
4.1 Die Kaisergattin
4.2 Die Kaisermutter

5 Livia - mulier impotens?

6 Zusammenfassung

7 Literaturverzeichnis

1 Einleitung

Livia Drusilla bzw. Iulia Augusta,1 die zusammen mit ihrem langjährigen Ehemann und Kai- ser Augustus die iulisch- claudische Dynastie begründete,2 zählt zu den wohl einflussreichsten Frauen der frühen römischen Kaiserzeit. Ihre enorme Bedeutung ergibt sich vor allem aus der Tatsache, dass sie sowohl als Gattin als auch Mutter eines Princeps in Erscheinung trat, in einer Zeit, in der für Frauen eine derartige öffentliche Präsenz nicht unbedingt üblich war. Bei Livia war dies - zwangsläufig - der Fall, gehörte sie doch der domus an, deren Entscheidun- gen und Handeln das gesamte Reich betrafen und die daher im Zentrum des öffentlichen Inte- resses stand. Dass Livia eine herausragende Stellung unter den römischen Matronen einge- nommen haben muss, wird bereits anhand der Fülle erhaltener Statuen und der hohen Präsenz ihres Namens im römischen Alltag deutlich.3 Auch in der Literatur findet sie Erwähnung, wo- bei die Urteile über ihre Person ein breites Spektrum umfassen und von Anerkennung und Lob (femina princeps)4 bis hin zu verächtlicher Kritik (gravis in rem publicam mater)5 rei- chen. Ein klares und schlüssiges Bild der vergöttlichten Kaiserin zu zeichnen, gestaltet sich daher als überaus schwierig, auch im Hinblick auf die Frage, inwieweit es Livia gelang, so- wohl dem Ideal einer römischen Matrone zu entsprechen, die uns in verschiedenen Text- und Bildquellen suggeriert wird, als auch eigenständig zu handeln und ihre gesellschaftliche Machtposition - denn auch davon zeugt das erhaltene Material - auszubauen.

Die vorliegende Arbeit widmet sich der Darstellung der herausragenden Stellung, die Livia als Gattin und Mutter eines Kaisers einnahm. Dabei wird zunächst ein kurzer Blick auf die Rolle der römischen Frau zu Lebzeiten der Kaiserin notwendig sein, um auf dieser Grundlage Livias Bedeutung als mater familias der einflussreichsten domus des Imperiums näher be- trachten zu können. Im Anschluss wird die Beziehung der Kaiserin zu den beiden principes - ihrem Gatten Augustus und ihrem Sohn Tiberius - erläutert werden, wobei insbesondere ihr Einfluss auf den jeweiligen Kaiser in Augenschein genommen werden soll. Abschließend wird es um die Beantwortung zweier Fragen gehen: Was ist von der Beurteilung Livias durch die antike Historiografie zu halten? Über wie viel Macht verfügte die Augusta tatsächlich?

2 Zur Rolle der Frau in der frühen römischen Kaiserzeit

In der Kaiserzeit erfuhr die rechtliche Situation der römischen Frauen einige grundlegende Änderungen; die ehemals verbreitete manus- Ehe, in der sich die Frau rechtlich gesehen in der potestas ihres Mannes befand, war nicht mehr üblich. Auch die Geschlechtsvormundschaft, welche besagte, dass beim Tod des jeweiligen Gewalthabers die Vormundschaft über die Frau vom nächststehenden männlichen Verwandte übernommen wird, verlor an Bedeutung und wurde unter Kaiser Claudius schließlich abgeschafft.6 Dass die römische Bürgerin sine manu war, bedeutete in erster Linie eine Trennung des Vermögens der Ehepartner, weshalb keiner- lei Ansprüche mehr auf Erbschaft bestanden. Die Frau unterstand aber weiterhin der patria potestas, was als Stärkung des väterlichen Einflusses zu bewerten ist.7 Jedoch bot die manus- freie Ehe ein gewisses Maß an Unabhängigkeit vom Gatten, da die Frau nach dem Tod ihres Vaters theoretisch über eigenes Vermögen verfügte. Allerdings widmete sie, wie es von ihr erwartet wurde, in der Regel ihre finanziellen Mittel der Karriereförderung ihrer männlichen Nachkommen, d.h. ihr blieb in diesem Zusammenhang wenig bis gar kein Handlungsspiel- raum.8 Die einzige Möglichkeit der Befreiung von jeglicher Vormundschaft und der Annahme des Status sui iuris bestand für die Frau in der Erfüllung ihrer traditionellen Mutterpflichten.9 Der Ehe kam vor allem eine politische Funktion zu.10 Die Frau selbst hatte meist keinen Ein- fluss auf die Wahl ihres Ehepartners; dieser nämlich wurde gewöhnlich vom Vater der Braut bestimmt, der daraus in politischer Hinsicht einen Nutzen ziehen konnte. So war es üblich, dass der pater familias seine Tochter mit Bündnispartnern oder Freunden vermählte oder gegebenenfalls eine Scheidung der Ehepartner veranlasste.11 Eheschließung und - Scheidung waren in der frühen Kaiserzeit keine große Sache und bedurften keines gesetzlich festgelegten Rahmens; lediglich eine gemeinsame Willenserklärung - zum Ausdruck gebracht durch den Handschlag - der beiden Ehepartner war notwendig, um die Ehe einzugehen, bzw. ein formloses Schreiben, um sie aufzulösen.12 Über die politische Funktion hinaus diente die Ehe obendrein als Institution zur Erzeugung legitimer Nachkommen, was spätestens mit In- krafttreten der Ehegesetze des Augustus für jeden römischen Bürger zur Pflicht wurde.13 Die Festlegung der römischen Bürgerin auf ihre Rolle als Mutter und die damit verbundene Erfüllung der häuslichen Pflichten lässt die Absicht des Princeps erkennen, sie möglichst aus dem öffentlichen Leben fernzuhalten und dahin zurückzudrängen, wo sie gemäß der allgemeinen Erwartungshaltung zu wirken habe, nämlich in ihre eigene domus.14 Gegen Ende der Republik waren einige Aristokratinnen verstärkt in die politische Öffentlichkeit getreten und hatten somit eine gewisse Angriffsfläche geboten, was auch einer Gefährdung des Ansehens des jeweiligen Ehegatten mit sich brachte.15 Dies in Bezug auf seine Person zu vermeiden, musste für Augustus höchste Priorität haben, kam doch dem Kaiserhaus - inklusive der ihm Angehörigen - eine Vorbildfunktion innerhalb des Reiches zu.

Die Frau war vor allem dafür zuständig, ihre domus, die „in jeder Hinsicht Projektionsfläche für die eigene Stellung in der Öffentlichkeit“ bot, angemessen nach außen hin zu repräsentie- ren, da diese gleichsam die Eigenschaften ihres Besitzers widerspiegelte.16 Die mater familias hatte für den reibungslosen Ablauf des Gastmahls zu sorgen, war für die Versorgung und Un- terhaltung der Gäste zuständig.17 Durch ihre stetige Präsenz in der Öffentlichkeit des Hauses, in der der pater familias einen Großteil seiner Geschäfte abwickelte und seine Klientel emp- fing, war es der Frau möglich, Gespräche mitzuhören bzw. sich aktiv an ihnen zu beteiligen und somit Einblicke in das gesellschaftliche und politische Leben zu gewinnen.18 Es liegt auf der Hand, dass einige matronae die Entscheidungen der männlichen Bewohner ihrer domus beeinflussten, was durch die räumliche Nähe oder auch die Teilnahme am Familienrat gege- ben war19 Darüber hinaus verfügten einige Aristokratinnen - wie auch Livia - über eigene Klientel und wurden als Patroninnen umworben.20

Man erwartete von einer idealen mater familias, dass sie sich durch spezifische Charakteristi- ka auszeichnete, wie aus einer Inschrift auf dem Grabmal einer Senatorengattin entnommen werden kann21 ; dazu gehörten im Einzelnen Keuschheit (pudicitia), Gehorsam (obsequium), Gefälligkeit bzw. Freundlichkeit (comitas), Umgänglichkeit (facilitas) und Frömmigkeit (re- ligio); zudem sollte sie Wollarbeit beherrschen, was in der domus Augusta eine wichtige Rolle spielte.22 Auch war die patientia, die Duldsamkeit bzw. Nachsicht im Hinblick auf außereheliche Affären, für den Erfolg einer Ehe ausschlaggebend.23 Von enormer Bedeutung war zudem das vertrauliche Gespräch unter Eheleuten; Kunst sieht darin das „Leitmotiv der guten römischen Ehe“.24 Bei Tacitus findet sich ein Hinweis auf das gegenseitige Vertrauen und die Eintracht, die innerhalb einer Ehe im Idealfall herrschen sollte; demnach diente die Ehefrau ihrem Gatten gleichsam als „ehrenwertes Heilmittel, wenn er von beschwerlichen Unterneh- mungen heimkehrte“.25

Insgesamt war die gewöhnliche römische Frau weit von einer Emanzipation entfernt, galt sie doch als dem Mann unterlegen. So ist beispielsweise bei Tacitus die Rede von einem „nicht nur schwachen und Mühen nicht gewachsenen Geschlecht, sondern, wenn es ihm erlaubt sei, auch herrischen, ehrsüchtigen und herrschbegierigen.“26 Da darf es nicht verwundern, dass der Princeps danach strebte, die Frauen seiner domus möglichst auf ihre häusliche Rolle ein- zuschwören, um nicht durch deren Verschulden zur Zielscheibe von Kritik zu werden.

3 Livias Bedeutung als mater familias in der domus Augusta

Livia unterschied sich von den übrigen Matronen zum einen dadurch, dass sie nicht irgendeiner domus angehörte, sondern eben der domus Augusta, dem Haushalt des ersten Mannes im Staat, und zum anderen durch das immense Vermögen,27 über welches sie frei verfügte, war sie doch seit 35 v. Chr. von der Geschlechtsvormundschaft befreit; darüber hinaus hatte sie im selben Jahr die sacrosanctitas erhalten.28 Dies ermöglichte ihr eine gewisse Freigebigkeit;29 so war sie z.B. in der Lage, die Karriere ihres Sohnes und künftigen Princeps Tiberius zu fördern30 oder ihre Stieftochter Iulia zu unterstützen.31 Die Förderung ihrer beiden Söhne Tiberius und Drusus32 - mit deren Geburt sie ihre Mutterpflichten zufrieden stellend erfüllt hatte - „stand in der Tradition republikanischer Karrierefinanzierung“.33

Was die Ausstattung der domus Augusta angeht, so weiß „Kaiserbiograph“ Sueton: „Die Sparsamkeit seines Mobiliars und Hausrates zeigt sich auch jetzt in seinen übrig gebliebenen Betten und Tischen, wovon die meisten gerade so vom Geschmack eines einfachen Privat- mannes zeugen.34 Auch wurde im Haushalt des Augustus Wert darauf gelegt, dass die weibli- chen Hausangehörigen ihre häuslichen Pflichten erfüllten, wie es nach altrömischer Sitte von ihnen erwartet wurde. Sueton berichtet hierzu: „Als Kleidung gebrauchte er nicht unüberlegt ausschließlich die häusliche, die von der Schwester, Gattin, Tochter oder den Enkelinnen an- gefertigt wurde.“35 Die Aussagen Suetons lassen also auf eine demonstrativ einfach gehaltene, vorbildliche Haushaltsführung schließen. Weniger bescheiden war man allerdings, was die Zahl der Bediensteten anging, die sich wohl auf etwa 90 Angestellte für Livia allein belief.36 In den antiken Quellen finden sich zahlreiche Hinweise auf die Charaktereigenschaften der Kaiserin. Der Autor der „Consolatio ad Liviam“ preist ihre Keuschheit (pudicitia), ihre Fruchtbarkeit (fecundior) und ihre Mutterqualitäten (optima mater).37 Ausschließlich Positives weiß auch Velleius Paterculus, einer der wenigen zeitgenössischen Autoren, zu berichten, der Livia als „außerordentlich hervorragende, in allem eher den Göttern als den Menschen ähnliche Frau“ bezeichnet und ihr zudem Macht attribuiert, jedoch nur wenn es um die „Befreiung aus einer Gefahr oder die Erhöhung der Würde“ ginge.38 Tacitus bewegt sich auf einem schmalen Grat zwischen Lob und Kritik, wenn er sie als uxor facilis, „umgängliche Ehe- frau“ bezeichnet; weiterhin erhält das eigentlich positiv behaftete Attribut comis39 einen nega- tiven Beigeschmack, wird sie doch als „gefälliger, als es den Frauen der alten Zeit genehm war“40, beschrieben. Hier wird deutlich, dass das Verhalten Livias nicht unbedingt dem ent- sprach, was von ihr als Hausfrau und Mutter erwartet wurde,41 bzw. ihr Handeln und die potentia, die ihr von mancher Seite attribuiert wurde, nicht überall zwangsläufig auf Begeiste- rung stieß. Bei Cassius Dio ist die Rede von einem starken Einfluss der Kaisergattin auf ihren Ehemann Augustus, den sie nach eigener Aussage durch sittlich einwandfreies Benehmen und die Erfüllung seiner Wünsche erreicht habe, aber auch gerade dadurch, dass sie sich nicht in seine Angelegenheiten eingemischt und so getan habe, als bemerke sie nichts von seinen au- ßerehelichen Affären - ein Handeln, welches durch und durch dem einer idealen römischen Matrone entsprach.42 Sueton geht sogar noch einen Schritt weiter, wenn es da heißt: „In sei- nen Ausschweifungen blieb er hängen; man überliefert, dass er auch später noch dazu geneigt habe, Jungfrauen zu schänden, die ihm von überall her, auch von seiner Frau, beschafft wur- den.“43 Ob derartiges immer noch in den Aufgabenbereich einer vorbildlichen römischen Ehe- frau gehört, ist fraglich. Tatsächlich aber werden außereheliche Affären des Augustus von verschiedenen Quellen bezeugt.44

Livia entsprach - glaubt man den Quellen - durchaus den Erwartungen, die man an sie als mater familias stellte, ging aber gleichzeitig an der einen oder anderen Stelle einen Schritt weiter, als es für eine Frau ihrer Zeit üblich war, was nicht von allen Bevölkerungskreisen begrüßt wurde. Wie die Bewertung ihres Verhaltens durch einige antike Autoren einzuschätzen ist, wird an späterer Stelle noch zu erörtern sein.

[...]


1 Ausführliche Informationen s. Kunst: Livia. Macht und Intrigen am Hof des Augustus. Stuttgart 2008;

Perkounig: Livia Drusilla - Iulia Augusta. Das politische Porträt der ersten Kaiserin Roms. Wien 1995; Überblick s. Der Kleine Pauly. Lexikon der Antike. München 1979.

2 Sie brachte sowohl den Namen Claudius aus ihrer früheren Ehe mit Ti. Claudius Nero, als auch Nachkommen in die iulisch- claudische Familie ein, die mit dem Tod des Kaisers Nero im Jahre 68 ihr Ende fand.

3 Dierichs: Das Idealbild der römischen Kaiserin: Livia Augusta. In: Späth/ Wagner-Hasel: Frauenwelten in der Antike. Geschlechterordnung und weibliche Lebenspraxis. Stuttgart 2000, S. 249f.

4 Consolatio ad Liviam 303.

5 Tac. ann. 1,10.

6 Späth: ‚Frauenmacht’ in der frühen römischen Kaiserzeit?; in: Dettenhofer (Hrsg.): Reine Männersache. Frauen in Männerdomänen der antiken Welt. Köln 1994, S. 166ff.

7 ebd., S. 168.

8 Kunst: Eheallianzen und Ehealltag in Rom. In: Späth/ Wagner-Hasel (2000), S. 35.

9 Späth (1994), S. 169.

10 ebd., S. 171, Kunst (2000), S. 33.

11 Späth (1994), S. 171.

12 Kunst (2000), S. 32f.

13 Späth (1994), S. 172f.

14 Vgl.: Dettenhofer: Frauen in politischen Krisen. Zwischen Republik und Prinzipat. In: dies. (1994), S. 154.

15 Kunst: Frauenzimmer in der römischen domus. In: Harich-Schwarzbauer/ Späth (Hrsg.): Gender Studies in den Altertumswissenschaften: Räume und Geschlechter in der Antike. Trier 2005, S. 121ff.

16 Kunst: Zur sozialen Funktion der Domus. Der Haushalt der Kaiserin Livia nach dem Tode des Augustus. In: Kneissl/ Losemann (Hrsg.): Imperium Romanum. Studien zu Geschichte und Rezeption. Festschrift für Karl Christ zum 75. Geburtstag. Stuttgart 1998, S. 452, 454.

17 Kunst (2005), S. 115f.

18 ebd., S. 121.

19 Kunst (2008), S. 61.

20 Kunst (2005), S. 122f.

21 Parallel dazu ist die virtus des Mannes zu sehen. S. Kunst (2008), S. 111f.

22 Dies bezeugt Sueton (Aug. 64): Filiam et neptes ita instituit, ut etiam lanificio assuefaceret: „Seine Tochter und die Enkelinnen erzog er so, dass er sie auch mit dem Wollespinnen vertraut machte.“

23 Kunst (2008), S. 113. Vgl. dazu S. 6f.

24 Kunst (2008), S. 115.

25 Tac. ann. 3,34: sed revertentibus post laborem quod honestius quam uxorium levamentum?

26 Tac. ann. 3, 33: non imbecillum tantum et imparem laboribus sexum sed, si licentia adsit, saevum, ambitiosum, potestatis avidum.

27 Ausführliche Informationen hierzu s. Kunst (2008), S. 262-269.; Perkounig (1995), S. 170-173.

28 Kunst (1998), S. 458f.; Dierichs (2000), S. 243f.; Perkounig vermutet, Augustus habe Livia die sacrosanctitas verliehen, damit gegen sie gerichtete Beschimpfungen als Vergehen gegen die lex maiestatis geahndet werden können. „Dies bot ihm die Möglichkeit, gegen deren Schmähung mit der Anklage wegen Hochverrats einzuschreiten.“, Perkounig (1995), S. 56.

29 Kunst (1998), S. 460.

30 Suet. Tib. 7: dedit et ludos, sed absens: cuncta magnifice, inpensa matris ac uitrici.

31 Tac. ann. 7, 71: illic viginti annis exilium toleravit Augustae ope sustentata.

32 Sueton weist auf ein drittes Kind hin, welches aber zu früh geboren wurde und verstarb. (Suet. Aug. 63).

33 Kunst (2008), S. 147.

34 Suet. Aug. 73: Instrumenti eius et supellectilis parsimonia apparet etiam nunc residuis lectis atque mensis, quorum pleraquc vix privatae elegantiae sint.

35 Suet. Aug. 73: Veste non temere alia quam domestica usus est, ab sorore et uxore et filia neptibusque confecta.

36 Kunst (1998), S. 459.

37 Consolatio ad Liviam 43, 81, 341.

38 Vell. 2, 130: eminentissima et per omnia deis quam hominibus similior femina, cuius potentiam nemo sensit nisi aut levatione periculi aut accessione dignitatis.

39 Vgl. S. 4.

40 Tac. ann. 5,1: comis ultra quam antiquis feminis probatum.

41 S. a. Kunst (1998), S. 458.

42 Cassius Dio 58,2,5; Kunst (2008), S. 111.

43 Suet. Aug. 71: Circa libidines haesit, postea quoque, ut ferunt, ad vitiandas virgines promptior, quae sibi undique etiam ab uxore conquirerentur.

44 Dazu ausführlicher s. Kunst (2008), S. 113f.

Fin de l'extrait de 21 pages

Résumé des informations

Titre
Livia als Gattin und Mutter eines Princeps. Ihre Rolle, ihre Bedeutung, ihr Einfluss
Université
Dresden Technical University
Note
1,0
Auteur
Année
2009
Pages
21
N° de catalogue
V354033
ISBN (ebook)
9783668402423
ISBN (Livre)
9783668402430
Taille d'un fichier
485 KB
Langue
allemand
Mots clés
Livia, Augustus, Römisches Reich, Tiberius, Princeps
Citation du texte
Kerstin Beck (Auteur), 2009, Livia als Gattin und Mutter eines Princeps. Ihre Rolle, ihre Bedeutung, ihr Einfluss, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354033

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