Wohlfahrtsstaatlichkeit in mittelosteuropäischen Staaten

Eine Analyse am Beispiel der Republik Polen


Term Paper, 2016

20 Pages, Grade: 2,0

Anonymous


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Wohlfahrtsstaatlichkeit: Definition

3. Esping-Andersen: „The Three Worlds of Welfare Capitalism“
3.1 Bestimmungsgrößen
3.2 Typologie
3.3 Kritik und Alternativen

4. Analyse: die Republik Polen
4.1 Historie
4.2 Typologische Einordnung

5. Fazit

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In seiner wegweisenden Studie „The Three Worlds of Welfare Capitalism“ erklärt Gøsta Esping-Andersen die Entstehung und Struktur unterschiedlicher Typen von Wohlfahrtsstaaten. Anhand von festgelegten Kriterien, lassen sich Wohlfahrtsstaaten laut Esping-Andersen in jeweils eine der drei „Welten des Wohlfahrtskapitalismus“ einordnen (Ostheim/Schmidt 2007: 42). Sein Werk hat die Wohlfahrtsstaatsforschung zwar bis heute geprägt, doch gleichzeitig war die stark reduzierte Typenbildung auch immer wieder Anlass zu Kritik. Auch dass nur sehr wenige Staaten in Esping-Andersens Untersuchung aufgenommen wurden, wurde immer wieder bemängelt. Obwohl seit der Veröffentlichung dieser Arbeit im Jahre 1990 die europäischen Länder immer wieder auf der Grundlage der jeweiligen Strukturprinzipien, institutionellen Rahmenbedingungen und Leistungsniveaus zu Wohlfahrtsregimen zusammengefasst wurden, ist dennoch bisher der Versuch ausgeblieben, alle Mitgliedsstaaten, und zwar insbesondere die neueren, in ihrer Vielfalt in die Untersuchungen aufzunehmen. (Schubert/Hegelich/Bazant 2008: 13; Keune 2008: 60). Genau an diesem Punkt möchte diese Hausarbeit ansetzen, indem sie sich mit einem Land beschäftigt, welches in Esping-Andersens ursprünglichem Werk nicht berücksichtigt wurde.

Mit dem Ende des Sozialismus und der späteren Osterweiterung der Europäischen Union sind einige Länder auch in den wissenschaftlichen Fokus geraten, die auf Anhieb nicht in die Raster der bisherigen europäischen Wohlfahrtssysteme passen. Die Andersartigkeit bezüglich der historischen Entwicklung der mittelosteuropäischen Staaten im Vergleich zu Westeuropa macht die Frage besonders interessant, in welche Richtung sich diese Staaten mit Eintritt in die Europäische Union entwickeln. Von besonderer Relevanz ist diese Thematik gerade im Hinblick darauf, dass die Europäische Union nicht nur eine Wirtschafts- sondern auch eine Sozialgemeinschaft darstellt und ein Interesse daran hat, dass neue Mitgliedsstaaten sich wirtschafts- und sozialpolitisch nicht allzu sehr von den anderen Ländern unterscheiden (Stuchlík 2008: 214; Szirka/Tomka 2009: 31). Die ursprüngliche Fragestellung dieser Arbeit lautete deshalb, inwiefern sich die 2004 der EU beigetretenen Länder in eine der von Esping-Andersen erarbeiteten Kategorien einordnen lassen oder vielleicht sogar einen neuen eigenen Typus darstellen. Da sich dies allerdings als zu umfangreich für den Rahmen dieser Hausarbeit erwies, wird sich im Folgenden darauf beschränkt, diese Fragestellung an dem Fall der Republik Polen zu bearbeiten.

Bevor mit der eigentlichen Auseinandersetzung mit dem Werk Esping-Andersens begonnen wird, soll zunächst kurz auf den Begriff der Wohlfahrtsstaatlichkeit eingegangen werden, da dieser zentral für die Thematik dieser Arbeit ist und deshalb näher beleuchtet werden sollte. Im Anschluss daran wird sich inhaltlich mit dem Werk „The Three Worlds of Welfare Capitalism“ von Gøsta Esping-Andersen befasst und gleichzeitig bereits die methodische Vorgehensweise für die Untersuchung herausgearbeitet. Des Weiteren soll in diesem Abschnitt auf die Kritik an Esping-Andersens Typologie eingegangen und bereits alternative Vorschläge und einige Erweiterungen bzw. Modifikationen vorgestellt werden. Daraufhin wird in einem empirischen Teil versucht, die Republik Polen qualitativ anhand der von Esping-Andersen vorgestellten Indikatoren Dekommodifizierung und Stratifizierung einem bestehenden Typus zuzuordnen. Die daraus entstehenden Resultate werden am Ende dieser Arbeit noch einmal mit der bestehenden Forschungsliteratur rückgekoppelt, um einen besseren Eindruck von der Gültigkeit der eigenen Ergebnisse zu bekommen.

2. Wohlfahrtsstaatlichkeit: Definition

Bevor die empirische Auseinandersetzung mit dem Fall Polen beginnt, sollen in diesem kurzen Abschnitt vorab einige Begriffe und theoretische Grundlagen näher erläutert bzw. definiert werden. Denn eine Definition des Begriffes Wohlfahrtsstaat ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag - für den systematischen Vergleich verschiedener Wohlfahrtsstaaten aber unbedingt notwendig. Es gibt nicht nur viele verschiedene Begriffe, die ähnliches meinen – so zum Beispiel Sozialpolitik, Sozialstaat und soziale Sicherung – sondern des Weiteren wird das, was diese Begriffe beinhalten, auch historisch, politisch und kulturell geprägt. Zu Beginn des 19. Jahrhunderts bestanden so erhebliche Definitionsunterschiede bezüglich wohlfahrtsstaatlicher Aktivitäten. In Deutschland wurde z.B. die Arbeiterfrage in den Mittelpunkt gerückt, während es in Frankreich hingegen die Familienfrage und in Großbritannien die Armutsfrage war. Die unterschiedlichen vorhandenen Begriffe sind außerdem mit unterschiedlichen Werten besetzt. Im deutschen Sprachgebrauch z.B. ist der Begriff des Wohlfahrtsstaats eher negativ besetzt, da mit ihm ein übermächtiges Staatswesen assoziiert wird. Der Begriff Sozialstaat hingegen ist verbunden mit der Vorstellung von einer sozialen Sicherung, die auf die Kernfunktionen wie z.B. die Sozialversicherungen beschränkt ist. Aber auch im wissenschaftlichen Sprachgebrauch zeigen sich deutliche Abweichungen bei der Beschreibung und Definition von Sozialpolitik. Während in der deutschen Literatur die staatliche Sicherung fokussiert wird auf Leistungen bei Ausfall der Arbeitskraft, so fällt in der angelsächsischen Forschung auch der Bereich der Bildungspolitik unter die Kategorie der wohlfahrtsstaatlichen Aktivität (Schmid 2010: 42-43; Ullrich 2005: 15). In dieser Arbeit wird im weiteren Verlauf der Begriff Wohlfahrtsstaat verwendet, da dieser die beste Übersetzung des international gebräuchlichen Begriffs „welfare state“ darstellt. Definiert werden sollen die Leistungen des Wohlfahrtsstaates als „eine staatliche, über private und gemeinschaftliche Fürsorge hinausgehende Verpflichtung zur sozialen Sicherung und Förderung aller Bürger“ (Schmid 2010: 45). Für die Entstehung von Wohlfahrtsstaaten gibt es in der Literatur verschiedene Erklärungen aus unterschiedlichen Theorieschulen. Zu nennen sind hier z.B. die Machtressourcen- und die Parteiendifferenztheorie (Schmidt/Ostheim 2007: 21-23). Dies soll aber nur der Vollständigkeit halber angesprochen und in dieser Arbeit nicht weiter behandelt werden.

3. Esping-Andersen: „The Three Worlds of Welfare Capitalism“

Gøsta Esping-Andersen erklärt in seiner wegweisenden Studie „The Three Worlds of Welfare Capitalism“ die Entstehung unterschiedlicher Wohlfahrtsstaatstypen anhand von Machtressourcen unterschiedlicher sozialer und ökonomischer Gruppen (Ostheim/Schmidt 2007: 42). Wie andere Wohlfahrtsstaatsforscher vertritt Esping-Andersen die Ansicht, dass die Höhe von Sozialausgaben als einziger Indikator für die Ausprägung von Wohlfahrtsstaatlichkeit unzureichend ist. Stattdessen schlägt er in seinem Werk zunächst drei Kriterien vor: Dekommodifizierung, Stratifizierung und das Verhältnis zwischen Staat, Markt und Familie. Im Laufe seiner Arbeit konzentriert er sich dann aber fast hauptsächlich auf die beiden ersten Kriterien. Letztendlich entstehen in „The Three Worlds of Welfare Capitalism“ dem Titel entsprechend drei unterschiedliche Typen von Wohlfahrtsstaaten: der liberale, der konservative und der sozialdemokratische. Mit seiner Typologie knüpft Esping-Andersen an die Arbeit des Wissenschaftlers Richard Titmuss an. Bereits 1974 hatte dieser drei grundlegende Wohlfahrtsstaatsmodelle unterschieden: den residualen Wohlfahrtsstaat, welcher lediglich Grundleistungen für Bedürftige bereitstellt, den leistungsbasierten (meritokratischen), in denen die Sozialversicherung dominiert und Leistungsansprüche nur für Erwerbstätige bestehen und zuletzt den institutionellen Wohlfahrtsstaat mit starken Eingriffen in den Markt, starker Umverteilung und universalen Sozialrechten. Diese Skizzierung unterschiedlicher Typen hat Richard Titmuss im Gegensatz zu Esping-Andersen allerdings nie weiter zu einer umfangreicheren empirisch und theoretisch fundierten Typologie ausgearbeitet (Ullrich 2005: 43-44).

3.1 Bestimmungsgrößen

In diesem Abschnitt sollen die von Gøsta Esping-Andersen herausgearbeiteten Kriterien der Dekommodifizierung und Stratifizierung genauer erläutert werden um so einen Eindruck zu erlangen, wie diese Vorgehensweise auf den eigenen Fall angewendet werden kann.

Dekommodifizierung

Mit der Industrialisierung wurde der Arbeiter in der kapitalistischen Gesellschaft zunehmend abhängig von den Kräften des Marktes. Diese Abhängigkeit und der Wandel der Arbeitskraft des Einzelnen zu einem reinen Produktionsfaktor bezeichnet man als Kommodifizierung. Als Gegenstück dazu impliziert die Bezeichnung Dekommodifizierung das Ende der Definition der menschlichen Arbeitskraft als Ware durch die Einführung moderner sozialer Menschenrechte. Hinter dem Begriff der Dekommodifizierung verbergen sich z.B. Leistungen oder Versicherungen seitens des Staates, die den Bürger von der Abhängigkeit vom Markt befreien (Esping-Andersen 1990: 21-22). In einem Staat mit einem hohen Grad an Dekommodifizierung können Staatsbürger „freely, and without potential loss of job, income or general welfare, opt out of work when they themselves consider it necessary“ (Esping-Andersen 1990: 23). Allein die Existenz von Sozialleistungen reicht nach Esping-Andersen allerdings nicht aus, um eine dekommodifizierende Wirkung zu erzielen. Ebenso wenig könne das Ausmaß der Dekommodifizierung einfach am jeweiligen Ausgabenniveau eines Landes abgelesen werden (Ullrich 2005: 44-45). Als Schlüsselgrößen für die Berechnung des jeweiligen Grades der Dekommodifizierung eines Landes macht Esping-Andersen deshalb folgende Indikatoren aus:

- Großzügig geregelter Zugang zu Versicherungsleistungen statt strenger Zugangsvoraussetzungen wie z.B. Bedürftigkeitstest, vorab entrichtete Sozialbeiträge oder vorherige längere Beschäftigung
- Schwache oder fehlende ökonomische Abschreckung wie z.B. fehlende Karenztage oder das Recht, Sozialleistungen über einen längeren Zeitraum zu beziehen
- Annäherung von Sozialleistungen an das durchschnittliche Erwerbseinkommen
- Die relative Größe des vom jeweiligen Sozialprogramms erfassten Personenkreises

Aus diesen Daten konstruiert Esping-Andersen einen Dekommodifizierungsindex, jeweils separat für die verschiedenen Stränge der Sozial(ver-)sicherung (Schmidt 2005: 220-221).

Stratifizierung

Laut Esping-Andersen ist lange Zeit davon ausgegangen worden, dass der Wohlfahrtsstaat eine egalitäre Gesellschaft schafft. Seiner Meinung nach fördert unterschiedliche Sozialpolitik allerdings verschiedene Systeme der Stratifizierung. So ist der Wohlfahrtsstaat keineswegs ein Instrument zur Beseitigung von Ungleichheitsstrukturen, sondern stellt selbst ein System der Stratifizierung dar, indem er soziale Beziehungsmuster ordnet (Esping-Andersen 1990: 23). Von unterschiedlichen Sicherungssystemen gehen also auch qualitativ unterschiedliche Wirkungen auf die soziale Ungleichheit innerhalb einer Gesellschaft aus. Während Modelle der Sozialversicherung den Erhalt bestehender Statusunterschiede fördern, verstärken bedürftigkeitsgeprüfte Fürsorgeleistungen diese sogar zusätzlich. Lediglich universalistische Sozialsysteme, bei denen einheitliche Leistungsberechtigung besteht, zielen auf Statusgleichheit und allgemeine Solidarität ab (Ullrich 2005: 45).

Die zwei genannten Bestimmungsgrößen Dekommodifizierung und Stratifizierung bilden durch ihre jeweils unterschiedlichen Ausprägungen und Kombinationen verschiede Arrangements zwischen den Institutionen Staat, Markt und Familie (Esping-Andersen 1990: 26). Anhand dieser unterschiedlichen Ausprägungen und den damit verbundenen Arrangements macht Gøsta Esping-Andersen seine Typologie der drei verschiedenen Typen von Wohlfahrtsstaaten aus, welche im folgenden Abschnitt näher erläutert werden soll.

3.2 Typologie

Der liberale Wohlfahrtsstaat

Das liberale Wohlfahrtsstaatsregime ist dadurch gekennzeichnet, dass Sozialleistungen den armen, von staatlichen Leistungen abhängigen Bürgern bestimmt sind. Die sehr niedrigen Leistungen sind an strikte Bedürftigkeitstests gebunden und werden oft von privaten Trägerschaften gestellt. Die Konsequenz daraus ist, dass Dekommodifizierungseffekte minimiert werden und die stratifizierende Wirkung in diesen Staaten besonders hoch ist. Die Entstehung zweier Klassen, die ihre Wohlfahrt aus unterschiedlichen Quellen beziehen, wird gefördert. Auf der einen Seite die bedürftige Bevölkerungsgruppe, die auf die Wohlfahrtsleistungen des Staates angewiesen sind und auf der anderen Seite die Gruppe derer, die ihre Wohlfahrt aus den Mechanismen des Marktes bezieht. Typische Beispiele für den liberalen Wohlfahrtsstaat sind die Vereinigten Staaten sowie Großbritannien (Esping-Andersen 1990: 26-27; Schmidt 2005: 223).

Der konservative Wohlfahrtsstaat

Typische Beispiele für den konservativen Wohlfahrtsstaat sind Länder wie Deutschland oder Frankreich. In diesen Regimen bietet der Staat soziale Leistungen, die jedoch nur bedingt dekommodifizierend wirken. In erster Linie stehen in diesen Staaten traditionell Familienstrukturen im Mittelpunkt der sozialen Absicherung. Erst wenn die Kapazitäten dieser familiären Unterstützung an ihre Grenzen geraten, wird seitens des Staates interveniert. Eine stratifizierende Wirkung findet nur in geringem Ausmaße statt, da traditionelle Statusunterschiede innerhalb der Gesellschaft erhalten bleiben sollen. Dies wird besonders dadurch deutlich, dass der Erhalt von Sozialleistungen abhängig ist vom Einkommen, der Dauer der Erwerbstätigkeit und somit auch vom jeweiligen Berufsstand (Baum-Ceisig/Busch/Hacker/Nospickel 2008: 41-42).

Der sozialdemokratische Wohlfahrtsstaat

Im sozialdemokratischen Wohlfahrtsregime ist die Gleichberechtigung, im Vergleich zu den zwei vorherigen Typen, ein besonders hohes Gut. Abhängigkeit besteht hier weder vom Marktgeschehen noch von den familiären Strukturen. Stattdessen steht die Unabhängigkeit des Einzelnen im Vordergrund. Der Zugang zu Sozialleistungen steht demnach allen Staatsbürgern gleichberechtigt und in gleichem Maße offen. Diese werden vom Staat bereitgestellt und durch Steuereinnahmen finanziert. Statusunterschiede werden somit durch weitreichende Umverteilungsmechanismen eingeebnet (Baum-Ceisig/Busch/Hacker/Nospickel 2008: 42). Ein klassisches Beispiel für einen solchen Wohlfahrtsstaat ist Schweden.

3.3 Kritik und Alternativen

Trotz der beachtlichen Resonanz und breiten Rezeption des Werkes „The Three Worlds of Welfare Capitalism“, gibt es auch viel Kritik und Verbesserungs- bzw. Erweiterungsvorschläge innerhalb der Forschungsgemeinde. Einige davon sollen in diesem Abschnitt kurz vorgestellt werden.

Ein wichtiger und grundlegender Kritikpunkt an Esping-Andersens Studie lautet, dass die zum Vergleich angewandten Indikatoren Dekommodifizierung und Stratifizierung nicht ausreichend sind, um sozialstaatliche Aktivitäten umfassend zu messen und zu bewerten (Baum-Ceisig/Busch/Hacker/Nospickel 2008: 43). Des Weiteren wird oft bemängelt, dass Esping-Andersen bei seiner Typologie zwischen den Vorgehensweisen einer Typologisierung von Real- und Idealtypen schwankt (Siegel 2007: 262). Von Anfang an wird außerdem auch kritisiert, dass die Reduzierung auf nur drei unterschiedliche Typen eine viel zu vereinfachte Darstellung sei. Dabei merkt Esping-Andersen in seinem Werk eindeutig an, dass „we must recognize that there is no single pure case“ (Esping-Andersen 1990: 28). Trotzdem nahmen viele Wissenschaftler diesen Kritikpunkt zum Anlass, Esping-Andersens Typologie zu modifizieren oder zu erweitern, um die in der Realität vorhandene Komplexität und Vielfalt besser abzubilden. Denn ganze Gruppen von Wohlfahrtsstaaten ließen sich oft weder als idealtypisch noch als Mischtyp der Typologie zuordnen. Diese Kritik mündete häufig in dem Vorschlag einer Erweiterung der Typologie, meist um einen vierten Wohlfahrtsstaatstypus. Solche Vorschläge wurden z.B. für die europäischen Mittelmeerstaaten, ostasiatische Wohlfahrtsstaaten und auch für die neuen postkommunistischen Wohlfahrtsstaaten Osteuropas, denen auch Polen zugeordnet wurde, gemacht. Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt an der Wohlfahrtsstaatstypologie Esping-Andersens ist, dass der gender-Aspekt nicht berücksichtig wird. So wird nicht unterschieden, wie sich wohlfahrtsstaatliche Strukturen auf die Situation von Frauen auswirken (Ullrich 2005: 48-49). Diesen Kritikpunkt nimmt Esping-Andersen in einer späteren Überarbeitung seines Werkes auf.

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Details

Title
Wohlfahrtsstaatlichkeit in mittelosteuropäischen Staaten
Subtitle
Eine Analyse am Beispiel der Republik Polen
College
University of Bremen
Grade
2,0
Year
2016
Pages
20
Catalog Number
V354225
ISBN (eBook)
9783668403826
ISBN (Book)
9783668403833
File size
1011 KB
Language
German
Keywords
wohlfahrtsstaatlichkeit, staaten, eine, analyse, beispiel, republik, polen
Quote paper
Anonymous, 2016, Wohlfahrtsstaatlichkeit in mittelosteuropäischen Staaten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354225

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