Der deutsche Bundespräsident nimmt als Staatsoberhaupt im politischen System unserer Bundesrepublik eine primär repräsentative und zeremonielle Stellung ein. Er stellt somit weniger eine machtpolitische Persönlichkeit als vielmehr eine moralische Instanz dar, die einen bedeutsamen Fixpunkt im bundesdeutschen Regierungssystem bildet. Das Staatsoberhaupt der zweiten deutschen Demokratie unterscheidet sich in seinen Kompetenzen deutlich von denen des Reichspräsidenten der Weimarer Republik, dem Staatsoberhaupt der ersten deutschen Demokratie, mit dessen maßgeblicher Beteiligung ebenjene Republik unterging.
Doch hatte dieses "Trauma" tatsächlich einen Einfluss auf die Gründungsphase der BRD? Beeinflussten die Erfahrungen der Mitglieder des Parlamentarischen Rates mit dem Weimarer System die Grundgesetzerarbeitungen? Wie wurde das politische System der Weimarer Republik im retrospektiven Diskurs des Parlamentarischen Rates von 1948/49 bewertet und welche möglichen Lehren zogen die Mitglieder für die Kompetenzgestaltung des Staatsoberhauptes? Wie fällt der Kompetenzvergleich zwischen dem Reichspräsidenten der Weimarer Reichsverfassung und dem Bundespräsidenten des Grundgesetzes aus? Die Beantwortung jener Fragen soll im Fokus dieser Arbeit stehen.
Um jene Nachwirkungen der Weimarer Reichsverfassung auf die Arbeit des Parlamentarischen Rats zu eruieren, werden unter anderem Auszüge ausgewählter Reden einiger Abgeordneter herangezogen, die den verfassungsrechtlichen Diskurs von 1948/49 exemplarisch skizzieren sollen. Es wird versucht, einen Einblick in das Meinungsspektrum des Parlamentarischen Rates über das politische System der ersten deutschen Republik zu gewinnen, da dieser Einblick als Schlüssel für die Frage dient, inwieweit das politische Erbe der Weimarer Demokratie die Entscheidungen über die Autoritätsvergabe des Bundespräsidentenamtes mitprägten und was sie im Vergleich zum Amt des Reichspräsidenten veränderten.
Inhaltsverzeichnis
A. Die Überwindung eines „Traumas“?
B. Quellenverzeichnis
C. Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Das Ziel der Arbeit ist es, den Einfluss des politischen Erbes der Weimarer Reichsverfassung auf die Kompetenzgestaltung des Amtes des Bundespräsidenten im Rahmen der Arbeit des Parlamentarischen Rates von 1948/49 zu analysieren.
- Vergleich der Kompetenzen des Reichspräsidenten mit denen des Bundespräsidenten.
- Analyse des verfassungspolitischen Diskurses im Parlamentarischen Rat bezüglich der Weimarer Erfahrungen.
- Untersuchung der Entstehung des Prinzips der „wehrhaften Demokratie“.
- Bewertung des Einflusses des Konvents von Herrenchiemsee auf die Grundgesetzerarbeitung.
- Reflexion des Grundgesetzes als „Gegenverfassung“ versus „modifizierte Neubelebung“.
Auszug aus dem Buch
A. Die Überwindung eines „Traumas“?
Der deutsche Bundespräsident nimmt als Staatsoberhaupt im politischen System unserer Bundesrepublik eine primär repräsentative und zeremonielle Stellung ein. Er stellt somit weniger eine machtpolitische Persönlichkeit als vielmehr eine moralische Instanz dar, die einen bedeutsamen Fixpunkt im bundesdeutschen Regierungssystem bildet. Das Staatsoberhaupt der zweiten deutschen Demokratie unterscheidet sich in seinen Kompetenzen deutlich von denen des Reichspräsidenten der Weimarer Republik, dem Staatsoberhaupt der ersten deutschen Demokratie, mit dessen maßgeblicher Beteiligung ebenjene Republik unterging. Doch hatte dieses „Trauma“ tatsächlich einen Einfluss auf die Gründungsphase der BRD?
Übten die Erfahrungen der Mitglieder des Parlamentarischen Rates mit dem Weimarer System ein Gewicht auf die Grundgesetzerarbeitungen aus? Wie wurde das politische System der Weimarer Republik im retrospektiven Diskurs des Parlamentarischen Rates von 1948/49 bewertet und welche möglichen Lehren zogen die Mitglieder für die Kompetenzgestaltung des Staatsoberhauptes? Wie fällt der Kompetenzvergleich zwischen dem Reichspräsidenten der Weimarer Reichsverfassung und dem Bundespräsidenten des Grundgesetzes aus? Die Beantwortung jener Fragen soll im Fokus dieser Arbeit stehen.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Die Überwindung eines „Traumas“?: Diese Einleitung und Hauptanalyse untersucht die Auswirkungen des Weimarer Systems auf die Konzeption des Bundespräsidentenamtes im Grundgesetz durch den Parlamentarischen Rat.
B. Quellenverzeichnis: Diese Sektion listet alle primären Dokumente und Reden auf, die für die Argumentation der Arbeit herangezogen wurden.
C. Literaturverzeichnis: Hier werden die wissenschaftlichen Sekundärquellen und historischen Fachwerke aufgeführt, die den theoretischen Rahmen der Analyse bilden.
Schlüsselwörter
Parlamentarischer Rat, Weimarer Reichsverfassung, Grundgesetz, Bundespräsident, Reichspräsident, wehrhafte Demokratie, Herrenchiemsee, Kompetenzgestaltung, Staatsoberhaupt, politische Geschichte, Bonn, Weimar, Verfassungsdiskurs, Präsidialdiktatur, Gewaltenteilung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit untersucht, inwieweit das „Trauma“ des Zusammenbruchs der Weimarer Republik und die Erfahrungen der Mitglieder des Parlamentarischen Rates mit der dortigen Verfassungspraxis die Gestaltung des Amtes des Bundespräsidenten im Grundgesetz beeinflusst haben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die Schwerpunkte liegen auf dem Kompetenzvergleich zwischen Reichspräsident und Bundespräsident, dem historischen Diskurs während der Beratungen des Parlamentarischen Rates sowie der Frage der „wehrhaften Demokratie“.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Arbeit?
Das Ziel ist es, zu eruieren, ob das Grundgesetz als direkte „Gegenverfassung“ zu Weimar zu verstehen ist oder vielmehr eine modifizierte Fortführung unter Einbeziehung historischer Lehren darstellt.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer vergleichenden Analyse verfassungsrechtlicher Bestimmungen sowie der Auswertung historischer Quellen, insbesondere von Protokollen und Reden aus dem Parlamentarischen Rat und dem Konvent von Herrenchiemsee.
Welche Aspekte werden im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?
Der Hauptteil behandelt die institutionellen Änderungen (z.B. Amtszeit, Wahlmodus, Notverordnungsrecht), die Auseinandersetzungen der Abgeordneten mit der Weimarer Vergangenheit und die Entwicklung des Prinzips der „wehrhaften Demokratie“.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit lässt sich maßgeblich über Begriffe wie Parlamentarischer Rat, Weimarer Reichsverfassung, Grundgesetz, Bundespräsident und wehrhafte Demokratie definieren.
Welche Rolle spielte der Konvent von Herrenchiemsee für die Arbeit?
Der Konvent von Herrenchiemsee lieferte als bedeutende Vorstation des Parlamentarischen Rates wichtige „Richtlinien“ für das Grundgesetz, insbesondere im Hinblick auf die Schwächung des präsidialen Einflusses.
Warum wird die Weimarer Verfassung in der Arbeit als „Trauma“ bezeichnet?
Der Begriff referenziert die Erfahrung der Mitglieder des Parlamentarischen Rates mit der Machtfülle des Reichspräsidenten, die maßgeblich zur Aushöhlung des Parlamentarismus und zum Scheitern der ersten deutschen Demokratie beigetragen hatte.
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- Alexander Koch (Author), 2015, Die Überwindung eines Traumas? Folgerungen des Parlamentarischen Rates aus der Weimarer Reichsverfassung am Fall des Staatsoberhauptes, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354576