Betrachtet man die Verwaltungsreformen des 21. Jahrhunderts genauer, so scheint insgesamt eine Tendenz in Richtung größerer Verwaltungseinheiten beobachtbar zu sein. Das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern hat sich aufgrund der strukturellen Herausforderungen im Jahre 2006 mit dem Verwaltungsmodernisierungsgesetz – in seinem Kernstück bestehend aus gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Kreisstruktur und einer Funktionalreform – für einen gesamtheitlichen Reformansatz entschieden.
Unter anderem hat der Gesetzgeber des deutschlandweit am dünnsten besiedelten Bundeslands mit der Bildung von fünf Regional- bzw. Großkreisen als erstes Bundesland versucht, solch ein Reformvorhaben durchzusetzen. Dabei ist er allerdings am Urteil seines Landesverfassungsgerichts in Greifswald mit Urteil vom 26. Juli 2007 gescheitert, in dem das Gesetz für verfassungswidrig erklärt wurde. So kritisierten die Greifswalder Verfassungsrichter in ihrem in der Wissenschaft sehr kontrovers diskutierten Urteil, dass das Verwaltungsmodernisierungsgesetz wegen des Verstoßes gegen das kommunale Selbstverwaltungsrecht verstoßen würde. Darüber hinaus habe der Gesetzgeber keine schonenderen Alternativen in einem notwendigen Abwägungsprozess berücksichtigt.
Es kann überdies konstatiert werden, dass der Faktor „Raum“ bzw. „Größe“ in Bezug auf die Neugliederung von Territorialeinheiten (hier den Landkreisen) einen besonderen Faktor einnimmt. Bei sämtlichen Eingriffen in das zuvor erwähnte Selbstverwaltungsrecht dürfe der Fokus nicht alleinig auf der Verbesserung bzw. Einführung von effizienten und effektiven Strukturen liegen, sondern muss das Wesensmerkmal der bürgerschaftlich-demokratischen Entscheidungsfindung ebenso in den Abwägungsprozess miteinbeziehen.
Diese kurzen einführenden Worte lassen bereits anklingen, dass Verwaltungsreformen „nicht unbedingt das einfachste Geschäft einer Landesregierung dar[stellen]“. Gleichermaßen herausfordernd ist es, einen dermaßen von Komplexität geprägten Reformprozess ganzheitlich zu analysieren, sodass eine Einschränkung des Analysefokus auf die Bildung von Regionalkreisen sinnvoll erscheint.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung (S. 3)
2. Der Status quo in Mecklenburg im 21. Jahrhundert: Probleme und grundlegender Handlungsbedarf (S. 4)
3. Reformoptionen: Vier Modelle als Idealtypen von Veränderungen (S. 6)
3.1. Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) als Kooperationsansatz (Modell 1) (S. 6)
3.2. Reformvarianten mit Gebietsveränderung: Punkt-, Paar- und Regionalmodell (S. 7)
3.2.1. Punktmodell / Punktuelle Anpassung (Modell 2) (S. 8)
3.2.2. Paarmodell / Reform mittlerer Reichweite (Modell 3) (S. 8)
3.2.3. Regionalmodell (Modell 4) (S. 9)
4. Mecklenburg-Vorpommern: Regionalmodell – Urteil – Paarmodell?! (S. 10)
4.1. Der erste Anlauf in Mecklenburg-Vorpommern: Die Regionalkreisbildung (S. 10)
4.2. Das Scheitern der Regionalkreisbildung: Begründungen des Urteils von 2007 (S. 12)
4.3. Der zweite Anlauf in Mecklenburg-Vorpommern: Lehren aus dem Urteil? (S. 15)
5. Fazit: Haben Regionalkreise eine Zukunft in Deutschland? (S. 16)
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern zwischen 2006 und 2011 und analysiert, warum der erste Versuch einer Bildung von Regionalkreisen am Landesverfassungsgericht scheiterte und welche Lehren daraus für künftige Strukturreformen gezogen wurden.
- Analyse des demografischen Wandels und des Handlungsbedarfs in der Kreisverwaltung.
- Theoretische Einordnung von Reformmodellen (von IKZ bis zum Regionalmodell).
- Aufarbeitung des verfassungsrechtlichen Scheiterns der Regionalkreisbildung von 2007.
- Evaluation des zweiten Reformanlaufs und der Etablierung des Paarmodells.
- Diskussion der zukünftigen Zukunftsfähigkeit von Regionalkreisen in Deutschland.
Auszug aus dem Buch
3.2.3. Regionalmodell (Modell 4)
Die Bildung von Groß- bzw. Regionalkreisen stellt den weitestgehenden Eingriff in die Gebietsstrukturen dar und bedarf daher eines noch größeren Begründungszwangs als die vorherigen Modelle. Als Merkmal wird insbesondere aufgeführt, dass Regionalkreise zu „multifunktionalen Einheiten“ (i.ü.S. Bogumil / Grohs 2010: 90) würden und sie „in Fläche, Einwohnerzahl und Verhältnis zur Landesgröße vergleichbare Strukturen anderer Bundesländer deutlich übersteigen“ (Hesse 2009: 194). Dieser „Grenzfall“ (ebd.: 160) verspricht bis zu einem gewissen Punkt unter finanziellen Aspekten die höchsten Verbund- und Größenvorteile, läuft allerdings Gefahr, die bürgerschaftlich-demokratische Komponente aufgrund der erheblichen Flächenausmaße zu vernachlässigen und durch die Gerichte als unverhältnismäßig eingestuft zu werden (siehe dazu insbesondere Kapitel 4.2.).
Die territoriale „Verschmelzung von […] Verwaltungsräumen“ (i.ü.S. Büchner / Franzke / Tessmann 2008: 24) orientiert sich gerade bei diesem Modell an größerräumigen Zusammenhängen, wozu mitunter die bestehenden Planungsräume und Pendlerbewegungen (sprich: Verflechtungszusammenhang zwischen Zentrum und dazugehöriger Peripherie) gezählt werden können (vgl. Tessmann 2012: 205). Um das Zentrum herum, in welchem sich idealerweise die Kernstadt als Oberzentrum und zentrale Bündelungsinstanz befindet, bilden sich mit zunehmender Entfernung in Richtung des peripheren Raumes Mittel- und Grundzentren.
Hingegen bildet ein solch großes Reformvorhaben auch die Chance, eGovernment-Strukturen flächenmäßig zu etablieren, um die Verwaltung im Bezug zu ihren „Kunden“ zu modernisieren und ggf. die weite Entfernung zu kompensieren. Hierfür bietet sich ebenso die Einrichtung von Bürgercentern an, die als dezentrale Organisationen als Anlaufstelle des Bürgers gelten können (vgl. u.a. Büchner / Franzke / Tessmann 2008: 22), um dort „aufgabenorientiert zu dezentralisieren“ (Bogumil / Jann 2009: 230).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Verwaltungsreformen des 21. Jahrhunderts ein und stellt den Fokus auf die gescheiterte Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern dar.
2. Der Status quo in Mecklenburg im 21. Jahrhundert: Probleme und grundlegender Handlungsbedarf: Das Kapitel beleuchtet den demografischen Wandel und die finanzielle Situation als zentrale Treiber für den Verwaltungsmodernisierungsbedarf.
3. Reformoptionen: Vier Modelle als Idealtypen von Veränderungen: Hier werden theoretische Strategien zur Strukturreform im Spannungsfeld zwischen Kooperation und Fusion detailliert vorgestellt.
3.1. Die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) als Kooperationsansatz (Modell 1): Dieser Abschnitt analysiert die IKZ als eher risikoloses Modell der Zusammenarbeit, das jedoch bei der Bewältigung größerer Strukturdefizite an Grenzen stößt.
3.2. Reformvarianten mit Gebietsveränderung: Punkt-, Paar- und Regionalmodell: Das Kapitel führt die drei Kategorien von Gebietsreformen ein, die eine tatsächliche Veränderung des Zuschnitts der Verwaltungseinheiten beinhalten.
3.2.1. Punktmodell / Punktuelle Anpassung (Modell 2): Es wird die punktuelle Zusammenlegung von Einheiten zur Stärkung der regionalen Verwaltung durch Kooperation einer Kernstadt mit ihrem Umland diskutiert.
3.2.2. Paarmodell / Reform mittlerer Reichweite (Modell 3): Dieses Kapitel beschreibt das Paarmodell als den "Gebietsreformklassiker", bei dem benachbarte Kreise mit ähnlichem Profil zu einer neuen Einheit verschmelzen.
3.2.3. Regionalmodell (Modell 4): Das Regionalmodell wird als "Grenzfall" mit weitreichenden Eingriffen und hohen Ambitionen zur Effizienzsteigerung analysiert.
4. Mecklenburg-Vorpommern: Regionalmodell – Urteil – Paarmodell?!: Dieser Hauptteil analysiert konkret den ersten Versuch der Regionalkreisbildung, dessen juristisches Scheitern und den daraus resultierenden zweiten, erfolgreicheren Anlauf.
4.1. Der erste Anlauf in Mecklenburg-Vorpommern: Die Regionalkreisbildung: Hier wird der Prozess der Gesetzgebung im Jahr 2006 beschrieben, der durch den "großen Wurf" der Regionalkreise geprägt war.
4.2. Das Scheitern der Regionalkreisbildung: Begründungen des Urteils von 2007: Das Kapitel befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Bedenken des Gerichts bezüglich der Verletzung des Selbstverwaltungsrechts und der mangelnden Abwägung von Alternativen.
4.3. Der zweite Anlauf in Mecklenburg-Vorpommern: Lehren aus dem Urteil?: Der Abschnitt erläutert, wie das Land nach dem Scheitern durch ein ergebnisoffenes Leitbild zum Paarmodell und schließlich zur heutigen Struktur fand.
5. Fazit: Haben Regionalkreise eine Zukunft in Deutschland?: Das Fazit bündelt die Erkenntnisse über die Notwendigkeit von Bürgerbeteiligung und sorgfältiger Prozessplanung bei Verwaltungsreformen.
Schlüsselwörter
Kreisgebietsreform, Mecklenburg-Vorpommern, Verwaltungsmodernisierung, Kommunale Selbstverwaltung, Regionalkreise, Paarmodell, Landesverfassungsgericht, Demografischer Wandel, Funktionalreform, Gebietsreform, Effizienz, Skaleneffekte, Verwaltungsaufbau, Partizipation, Bürgernähe
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Versuche des Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern, seine Verwaltungsstrukturen durch eine Kreisgebietsreform zu optimieren, und untersucht dabei die rechtlichen und politischen Hürden.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen sind Verwaltungsmodernisierung, kommunale Selbstverwaltung, der demografische Wandel sowie die verfassungsrechtlichen Anforderungen an staatliche Gebietsreformen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, den gescheiterten Reformanlauf von 2006 mit dem erfolgreichen zweiten Anlauf zu vergleichen, um die Frage zu beantworten, ob Regionalkreise ein zukunftsfähiges Modell für Deutschland darstellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Der Autor nutzt eine politikwissenschaftliche und verwaltungswissenschaftliche Analyse, die auf theoretischen Idealtypen (Hesse) basiert und mit der Auswertung von Gerichtsentscheidungen sowie Fachliteratur kombiniert wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil befasst sich detailliert mit vier Reformmodellen, dem Prozess der ursprünglichen Regionalkreisbildung, dem Urteil des Landesverfassungsgerichts von 2007 und der späteren Implementierung des Paarmodells.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zu den prägenden Begriffen gehören insbesondere Kreisgebietsreform, kommunale Selbstverwaltung, Regionalkreise, Landesverfassungsgericht sowie demografischer Wandel.
Warum ist das Urteil des Landesverfassungsgerichts so wichtig für die Arbeit?
Das Urteil von 2007 fungiert als Wendepunkt der Reformgeschichte in Mecklenburg-Vorpommern. Es zwingt den Gesetzgeber, das Subsidiaritätsprinzip und die Partizipationsrechte der Bürger künftig stärker bei der Gebietsplanung zu berücksichtigen.
Was unterscheidet das Regionalmodell vom Paarmodell?
Das Regionalmodell zielt auf die Bildung sehr großer multifunktionaler Verwaltungseinheiten ab, während das Paarmodell als "Gebietsreformklassiker" durch die Zusammenlegung zweier Kreise eine mittlere Reichweite anstrebt und somit weniger in die kommunale Identität eingreift.
- Citation du texte
- Ricardo Hoffmann (Auteur), 2015, Die Kreisgebietsreform in Mecklenburg-Vorpommern (2006/2011). Der gescheiterte Versuch der Bildung von Regionalkreisen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354610