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Reicht die völkerrechtliche Verantwortung des Staates für das Handeln von Privaten?

Titel: Reicht die völkerrechtliche Verantwortung des Staates für das Handeln von Privaten?

Studienarbeit , 2015 , 22 Seiten , Note: 2

Autor:in: Markus Winkler (Autor:in)

Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht
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Im Rahmen dieser Seminararbeit soll behandelt werden, inwieweit Staaten im völkerrechtlichen Sinne für die Handlungen Einzelner verantwortlich gemacht werden können und ob diese Verantwortung genügt, um einen ausreichenden Schutz etwa der völkerrechtlich verankerten Grundrechte zu gewährleisten. Darüber hinaus sollen in dieser Arbeit auch die Voraussetzungen für eine angedachte Verantwortung juristischer Personen, insbesondere von multinationalen Unternehmen, im Rahmen des Völkerrechts besprochen werden.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

  • Vorwort
  • Einleitung
  • Das Recht der Staatsverantwortlichkeit
    • Primäre Verantwortung nach den Artikeln zur Staatsverantwortlichkeit
    • Anknüpfungspunkt einer Verantwortlichkeit des Staates für das Handeln Privater: Schutz- & Sorgfaltspflichten
      • Entwicklung der Schutz & Sorgfaltspflichten anhand Judikatur-Beispielen
      • Grenzen der Schutz & Sorgfaltspflichten
    • Über die Staatsverantwortlichkeit hinausgedacht
      • Nicht-Imperative Ansätze
      • Verbindlichkeit durch Völkergewohnheitsrecht
      • Private als menschenrechtsverpflichtete Völkerrechtssubjekte
    • Conclusio
    • Literatur und Judikaturquellen
      • Literatur
      • Judikatur

    Zielsetzung und Themenschwerpunkte

    Die vorliegende Seminararbeit beschäftigt sich mit der Frage, inwieweit Staaten im Völkerrecht für Handlungen von Einzelpersonen verantwortlich gemacht werden können und ob diese Verantwortlichkeit ausreichend ist, um Grundrechte zu schützen. Darüber hinaus werden die Voraussetzungen für eine mögliche Verantwortlichkeit juristischer Personen, insbesondere multinationaler Unternehmen, im Völkerrecht untersucht.

    • Völkerrechtliche Verantwortung des Staates für Handlungen von Privaten
    • Schutz von Grundrechten durch das Völkerrecht
    • Entwicklung der Schutz- und Sorgfaltspflichten
    • Drittwirkung von Grundrechten
    • Verantwortlichkeit juristischer Personen im Völkerrecht

    Zusammenfassung der Kapitel

    Das erste Kapitel erläutert die Bedeutung des internationalen Menschenrechtsregimes und die traditionellen Ansätze der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit. Im zweiten Kapitel wird die Entwicklung des Rechts der Staatsverantwortlichkeit im Zusammenhang mit Handlungen Privater beleuchtet, wobei insbesondere die Schutz- und Sorgfaltspflichten des Staates im Fokus stehen. Der dritte Teil der Arbeit geht über die Staatsverantwortlichkeit hinaus und befasst sich mit nicht-imperativen Ansätzen, der Verbindlichkeit durch Völkergewohnheitsrecht sowie der möglichen Verpflichtung von Privaten als Menschenrechtsverpflichtete.

    Schlüsselwörter

    Völkerrechtliche Staatsverantwortung, Schutz- und Sorgfaltspflichten, Grundrechte, Drittwirkung, multinationale Unternehmen, Völkergewohnheitsrecht, Menschenrechtsverpflichtete.

    Häufig gestellte Fragen

    Kann ein Staat für Handlungen von Privatpersonen völkerrechtlich verantwortlich gemacht werden?

    Grundsätzlich haften Staaten für ihr eigenes Organhandeln. Eine Verantwortlichkeit für Private entsteht jedoch dann, wenn der Staat seine Schutz- und Sorgfaltspflichten verletzt hat, um Verletzungen durch Private zu verhindern.

    Was versteht man unter den Schutz- und Sorgfaltspflichten eines Staates?

    Staaten sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um die Grundrechte ihrer Bürger vor Übergriffen durch Dritte (z. B. Unternehmen oder andere Einzelpersonen) zu schützen. Unterlässt der Staat dies, wird er völkerrechtlich haftbar.

    Welche Verantwortung tragen multinationale Unternehmen im Völkerrecht?

    Die Arbeit untersucht Ansätze, Unternehmen direkt als menschenrechtsverpflichtete Völkerrechtssubjekte einzustufen, da die bloße Staatsverantwortung oft nicht ausreicht, um globale Konzerne zu regulieren.

    Was bedeutet die „Drittwirkung“ von Grundrechten?

    Es bezeichnet die Ausstrahlung von Grundrechten auf das Verhältnis zwischen Privaten untereinander. Im Völkerrecht wird diskutiert, inwieweit Menschenrechte auch von nicht-staatlichen Akteuren beachtet werden müssen.

    Gibt es verbindliche Regeln für Private durch Völkergewohnheitsrecht?

    Die Seminararbeit beleuchtet, ob sich über das Gewohnheitsrecht bereits Normen etabliert haben, die Private direkt zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichten, über die staatliche Ebene hinaus.

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Details

Titel
Reicht die völkerrechtliche Verantwortung des Staates für das Handeln von Privaten?
Hochschule
Wirtschaftsuniversität Wien  (Institut für Österreichisches und Europäisches Öffentliches Recht)
Note
2
Autor
Markus Winkler (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2015
Seiten
22
Katalognummer
V354771
ISBN (eBook)
9783668408616
ISBN (Buch)
9783668408623
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Staatsverantwortlichkeit Schutz- und Sorgfaltspflichten Völkerrechtssubjekte Menschenrechte Grundrechte
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Markus Winkler (Autor:in), 2015, Reicht die völkerrechtliche Verantwortung des Staates für das Handeln von Privaten?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354771
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Leseprobe aus  22  Seiten
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