Die Steuerpolitik der EU. Politikfelder und aktuelle Entwicklungen der Europäischen Union


Trabajo, 2015

24 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Steuerpolitik der EU im Überblick
2.1 Was ist Steuerpolitik ?
2.2 Rechtsgrundlage
2.3 Strategische Ziele der EU hinsichtlich der Steuerpolitik.

3. Aktueller Stand der Steuerharmoniserung in der EU
3.1 direkte Steuern.
3.2 indirekte Steuern.
3.3 Entwicklungen nach der Finanzkrise

4. Vertiefungsmöglichkeiten der EU in Steuerpolitik
4.1 Gründe für die Vergemeinschaftung der Steuerpolitik
4.2 Herausforderungen bei der Harmonisierung
4.3 Ausgestaltung der EU-Steuerpolitik in der Zukunft

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

I. Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die vorliegende Seminararbeit mit dem Titel „Die Steuerpolitik der EU“, entstand im Rahmen des Seminars „ Europapolitik II - Politikfelder und aktuelle Entwicklungen der Europäischen Union“, das vom Herrn Achim Ladwig im Sommersemester 2015 angeboten wurde.

Erkenntnisinteresse und Forschungsfrage

Im Mittelpunkt dieser Arbeit, liegt die Beantwortung der Forschungsfrage, ob eine vertiefte Integration der EU-Steuerpolitik (mit oder ohne eine Vertragsänderung1 ) möglich ist. Um die Forschungsfrage angemessen und zutreffend beantworten zu können, wurden auf die Grundlagen (Rechtsgrundlagen, der aktuelle Stand der Harmonisierung) der EU-Steuerpolitik eingegangen. Nachdem die grundlegenden Hintergrundinformationen hinreichend beschrieben wurden, wird es im 4. Kapitel und im Fazit auf die möglichen Lösungsvorschläge für die weitere Harmonisierung der EU-Steuerpolitik analytisch Bezug genommen.

Methodik

Die Hausarbeit ist sowohl (vor allem in den Kapiteln 2 und 3) deskriptiv2 als auch analytisch (Kapitel 4 und das Fazit) ausgelegt. Im Kapitel 2 und 3 werden vordergründig auf das Primärrecht und Sekundärrecht sowie auf die offiziellen Veröffentlichungen der EU- Institutionen Bezug genommen. Darüber hinaus werden wichtige Nachschlagwerke und Monographien als zusätzliche Literaturquellen verwendet. Über die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich der EU-Steuerpolitik werden Beiträge und Nachrichten aus dem Internet verwendet.

Kurze Vorstellung der Kapitel

Im 2. Kapitel geht es hauptsächlich um die EU-Steuerpolitik. Zuerst wird auf die rechtlichen Grundlagen der EU-Steuerpolitik Bezug genommen. Die steuerrechtlich relevanten Artikel aus dem Vertrag von Lissabon werden identifiziert und kommentiert. Auch das steuerrelevante Sekundärrecht wird an dieser Stelle Erwähnung finden. Darüber hinaus wird darauf eingegangen, wie die Zuständigkeit hinsichtlich der Steuerpolitik zwischen der EU und den Mitgliedstaaten rechtlich geregelt und praktiziert wird. Im letzten Abschnitt des 2. Kapitels geht es um die Darlegung der Strategischen Ziele der EU im Hinblick auf die Steuerpolitik.

Im 3. Kapitel wird die aktuelle Situation hinsichtlich der Steuerharmonisierung in der EU vorgestellt. Damit verbunden wird zunächst einmal zwischen direkter und indirekter Steuern unterschieden und auf die jeweiligen Steuertypen eingegangen. Im Abschnitt 3.1, der sich mit den indirekten Steuern auseinandersetzt, werden die folgenden sechs Besteuerungsarten gründlich untersucht: Kapitalverkehrs-Richtlinie, Mutter-Tochter- Richtlinie, Fusions-Richtlinie, Zins- und Lizenzgebühren-Richtlinie bei verbundenen Unternehmen, Zinsertrags-Richtlinie bei Privatpersonen und Amtshilfe- und Beitreibungs- Richtlinie. Der letzte Abschnitt des 3. Kapitels setzt sich mit den aktuellen Entwicklungen der EU-Steuerpolitik nach der Finanzkrise. Im Mittelpunkt wird das EU-Gesetz stehen, mit dem der automatische Austausch von Bankdaten zwischen EU-Mitgliedstaaten geregelt wird.

Das 4. Kapitel, bestehend aus 3 Unterabschnitten, setzt sich grundsätzlich mit den Vertiefungsmöglichkeiten der EU-Steuerpolitik auseinander. Im Kapitel 4.1 werden auf die Gründe der Steuerharmonisierung eingegangen. Hierbei gilt es herauszuarbeiten, welche Institutionen und Akteure die weitere Vertiefung der Steuerharmonisierung aus welchen Beweggründen und Motivationen befürworten. Die möglichen Hindernisse und Herausforderungen sowie die Reaktionen der EU-Mitgliedsstaaten bei einer möglichen Vertiefung der Steuerpolitik werden den Gegenstand des Kapitels 4.2 bilden. Im letzten Kapitel werden auf die möglichen Szenarien eingegangen, auf welcher Weise sich die EU- Steuerpolitik in der Zukunft entwickeln wird.

Das abschließende Fazit beinhaltet Schlussfolgerungen und Resultate, die während der Erarbeitung des Themas gewonnen wurde. Darüber hinaus wird die Forschungsfrage erneut aufgegriffen und diese Anhand erworbener Ergebnisse kommentiert. In diesem Kapitel wird auch die persönliche Einschätzung des Verfassers zum Thema in Kürze dargelegt.

2. Steuerpolitik der EU im Überblick

2.1 Was ist Steuerpolitik?

Bevor man sich mit dem Thema EU-Steuerpolitik auseinander setzt, wäre es sinnvoll und auch notwendig, die in der Seminararbeit häufig verwendeten Terminologien zu definieren.

Unter dem Begriff „Steuern“ versteht man eine „ Zwangsabgabe, die der Staat von seinen Bürgerinnen und Bürgern und von Unternehmen erhebt.“3 Dabei muss berücksichtigt werden, dass Steuern die Haupteinnahmequelle des Staates sind und zur Bezahlung seiner vielfältigen Ausgaben dienen.4 Der Staat hat das Recht, Steuern zu erheben, weshalb auch von der „Steuerhoheit“ des Staates gesprochen wird.5 Darüber hinaus wird zwischen direkten (z.B. Lohn und Einkommenssteuer, die FKZ-Steuer, die Erbschaftssteuer etc.) und indirekten (Mineralölsteuer, Tabak-, Sekt- oder Kaffeesteuer) Steuern unterschieden. Die direkten Steuern werden als sichtbare und indirekte Steuern als unsichtbare Steuern genannt. Bei direkten Steuern weiß der Steuerzahler darüber Bescheid, dass ein Betrag in bestimmter Höhe bezahlt werden muss. Bei indirekten Steuern steckt der jeweilige Steuerbetrag im Preis des jeweiligen Produkts.6 Da die Bundesrepublik Deutschland ein Bundesstaat ist, „ wird das Steueraufkommen nach komplizierten Regeln zwischen Bund, Ländern und Gemeinden verteilt. “ 7 Daraus resultiert die Tatsache, dass bestimmte Steuern dem Bund, andere allein den Ländern und wieder andere lediglich den Gemeinden zustehen.8

Der Begriff Steuerpolitik fasst die gesamten staatlichen Maßnahmen im steuerlichen Bereich zusammen. Die Ziele der Steuerpolitik können vielschichtig sein. Beispielsweise können notwendige Maßnahmen ergriffen werden, um die Steuereinnahmen des Staates zu erhöhen. Beabsichtigt der Staat, dass das Einkommen der Bürger erhöht wird, werden Steuern gesenkt. Um die Familien zu fördern, kann der Staat die Erhöhung der Kinderfreibeträge als eine steuerliche Maßnahme verfolgen. Hat der Staat das Ziel, die Gesundheit seiner Bürger zu schützen, können gesundheitsschädigende Produkte wie Zigaretten und Alkohol durch Erhöhung von Tabak- bzw. Alkoholsteuern erhöht werden.

Da innerhalb der EU 28 verschiedene Steuersysteme vorhanden ist, kann nicht von einer harmonisierten Steuerpolitik gesprochen werden. Diese unterschiedlichen Besteuerungshöhen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten führen dazu, dass Steueroasen entstehen. Man spricht von einer Steueroase, wenn Steuerpflichtige ihre Einkünfte durch Steuerflucht in ein Land mit niedriger oder keiner Besteuerung verlagert.

Ein weiterer Begriff, der im Rahmen dieser Seminararbeit des Öfteren Erwähnung finden wird, nennt sich „Steuerharmonisierung“. Obwohl dieser Begriff häufig verwendet wird, ist in der Literatur keine einheitliche Definition vorhanden. Anstelle von Steuerharmonisierung wird auch der Begriff Steuerkoordination verwendet. Prest hält die Steuerkoordination als ein essentiell geringes Niveau von Harmonisierung, da die Koordination nur gemeinsame Ziele und Instrumente impliziert.9 Bei der Steuerkoordination geht es zum einen um die Beibehaltung der steuerpolitischen Entscheidungsfreiheit der Mitgliedsländer und zum anderen um die Beseitigung aller Beeinträchtigungen von innergemeinschaftlichen Handels und Einkommensströme.10

Die Steuerharmonisierung bedeutet „ Vereinheitlichung oder zumindest die Anpassung der Steuersätze und/oder der Bemessungsgrundlage auf der Grundlage europarechtlicher Vorschriften. “ 11 Im Vordergrund steht das Streben, die durch unterschiedliche steuerliche Vorschriften in den EU-Mitgliedsstaaten hervorgerufenen ökonomischen Verzerrungen möglichst abzubauen. Darüber hinaus soll die räumliche Allokation von Gütern und Produktionsfaktoren nicht von einer differierenden steuerlichen Behandlung beeinflusst werden.12 Zur Erreichung dieses Ziels sollten die gesamten Steuersysteme der EU-Mitgliedsländer angeglichen werden (gleiche Steuertarife und gleiche Bemessungsgrundlagen).13

2.2 Rechtsgrundlage

Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWGV) vom 23. März 1957 bildet die Grundlage für das europäische Steuerrecht, der in den letzten 58 Jahren mehrfach durch neue Verträge geändert wurde (Einheitliche Europäische Akte (1987), EG-Vertrag von Maastricht (1993), EG-Vertrag von Amsterdam (1999), EG-Vertrag von Nizza (2003)). Mit dem Vertrag von Lissabon über die Europäische Union (EUV) und die Arbeitsweise der Europäischen Union (AUEV) hat die EU den aktuellen Vertragsstand erreicht.14

Es ist wichtig anzumerken, dass die Steuerhoheit trotz zunehmender europäischer Integration bei den EU-Mitgliedsstaaten liegt. Der Vorbehalt der Mitgliedstaaten hinsichtlich des Steuerrechts lässt sich im Vertrag von Lissabon im Art. 65 Abs. 1 lit. A und b. AUEV (ex- Artikel 58 EGV) finden. Beispielsweise liegt die Zuständigkeit für die Besteuerung von Kapitalverkehrsvorgängen bei den Mitgliedsstaaten, jedoch müssen diese bei der Ausübung ihrer Zuständigkeit die Grundfreiheiten beachten (EuGHE, C319/02, 2004, I-7477 - Manninen, Rn. 19).15

Im Kapitel über steuerliche Vorschriften (Art. 110 bis 113) des AEUV geht es um die Harmonisierung der Rechtsvorschriften über Umsatzsteuern, Verbrauchsabgaben und sonstige indirekten Steuern.16 Im Art. 110 wird jegliche Steuerliche Diskriminierung verboten. Der Art. 113 fordert die Harmonisierung der Rechtsvorschriften hinsichtlich der indirekten Steuern. Dabei sollte geachtet werden, dass für die direkten Steuern keine eigene Rechtsgrundlage besteht.17 Es wurde zwar auf dem Ratsgipfel von Nizza versucht, „die Harmonisierung der direkten Steuern durch eine Ausweitung des Mehrheitsprinzips voranzubringen.“18 Da einige Staaten sich für den Einstimmigkeitsgrundsatzes ausgesprochen haben, wurde dieses Gesetzgebungsverfahren beibehalten und im Art. 113 AUEV festgehalten:

„ Der Rat erlässt gem äß einem besonderen Gesetzgebungsverfahren und nach Anh ö rung des Europäischen Parlaments und des Wirtschafts- und Sozialausschusses einstimmig die Bestimmungen zur Harmonisierung der Rechtsvorschriftenüber die Umsatzsteuern, die Verbrauchsabgaben und sonstige indirekte Steuern, soweit diese Harmonisierung für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts und die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen notwendig ist. “ (Art. 113 AEUV)

Bezüglich der Steuerpolitik relevant ist noch das Kapitel über die Angleichung der Rechtsvorschriften (Art. 114 - 118), welches sich indirekt auf die Verwirklichung des Binnenmarkts auswirkende Steuern erstreckt, wobei Steuervorschriften nicht dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren unterliegen.19

Florian Haase, der als Professor für Steuerrecht an der Hamburg School of Business Administration20 tätig ist, macht darauf aufmerksam, dass der Begriff „Europäisches Steuerrecht“ in der Literatur erst in jüngerer Zeit verwendet wird. Die europarechtlichen Grundfreiheiten (Primärrecht) nehmen Einfluss auf das nationale Steuerrecht und der Europäische Gerichtshof wird als Motor der Harmonisierung bezeichnet. Da der EuGH über das Auslegungspotenzial des Europarechts verfügt, wird das Europäische Steuerrecht als Teildisziplin des Steuerrechts anerkannt.21

Wie vorhin erwähnt, hat der EuGH einen hohen Stellenwert bei der Steuerpolitik, weil sie die Steuerpolitik durch die Rechtsprechung stark beeinflusst. Der EuGH überprüft in ständiger Rechtsprechung nationale Regelungen des direkten Steuerrechts am Maßstab der Grundfreiheiten (Warenverkehrsfreiheit, freie Personenverkehr, frei Dienstleistungsverkehr, freie Kapitalverkehr). Daraus ergibt sich die Tatsache, dass sich die Mitgliedstaaten zu europarechtskonformen Neuregelungen anpassen müssen, obwohl es an einer Harmonisierungskompetenz im Bereich des direkten Steuerrechts fehlt aber hinsichtlich „der erheblichen Auswirkungen der nationalen Steuerregelungen auf den Binnenmarkt folgerichtig ist.22 Da die Grundfreiheiten sehr eng mit der EU-Steuerpolitik verzahnt sind, könnten die Vorschriften über die Freizügigkeit von Personen, Dienstleistungen und Kapital (Art. 45 - 66 AEUV) als steuerpolitisch relevant eingestuft werden.

[...]


1 Gemeint ist hier der Vertrag von Lissabon (unterzeichnet am 13.12.2007 und in Kraft getreten am 01.12.2009).

2 beschreibend

3 Thurich, Eckart (2011): Pocket Politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) S. 107. Onlinepräsenz: http://www.bpb.de/system/files/pdf/RZIJQE.pdf besichtigt am 21.08.2015.

4 Ebd.

5 Pollert, Achim; Kirchner, Bernd; Polzin, Javier Morato (2004): Das Lexikon der Wirtschaft - Grundlegendes Wissen von A bis Z. Bundeszentrale für politische Bildung, 2. Auflage, Mannheim, S. 192.

6 Thurich, Eckart (2011): Pocket Politik. Demokratie in Deutschland. überarb. Neuaufl. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) S. 108.

7 Ebd. S.109.

8 Ebd. S.109.

9 Prest, A.R. (1979): Fiscal Policy in:Coffey, P. (Hrsg.): Economic Policies of the Common Market, Macmillan Verlag, London S.76.

10 Folkers, Cay (1998): Finanz und Haushaltspolitik, in: Klemmer, Paul (Hrsg.): Handbuch Europäische Wirtschaftspolitik, Vahlen Verlag, München, S.622.

11 Neeb, Mathias Friedrich (2008): Der Kodex gegen eine unfaire Unternehmensbesteuerung als Ordnungsrahmen des europäischen Steuerwettbewerbs. Verlag Dr. Kovac, Hamburg, S.7.

12 O.V. (1996): International Tax Glossary. IBFD Publications, 3. Aufl., S.153.

13 James, Simon (2000): Can We Harmonise Our Views on European Tax Harmonisation, in: Bulletin for International Fiscal Documentation Vol. 54, No. 6, S.264.

14 Rehm, Helmut; Nagler, Jürgen (2013): Europäisches Steuerrecht. Springer Gabler, Wiesbaden, S. 13.

15 Ahlt, Michael; Dittert, Daniel (2011): Europarecht. C.H. Beck, 4. neu bearbeitete Auflage, S.256.

16 http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/displayFtu.html?ftuId=FTU_5.11.1.html besichtigt am 24.08.2015.

17 Hobe, Stephan (2012): Europarecht. Academi Iuris - Lehrbücher der Rechtswissenschaft. 7. Auflage, Verlag Franz Vahlen, München, S.250.

18 Ebd. S.250.

19 http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/displayFtu.html?ftuId=FTU_5.11.1.html besichtigt am 26.08.2015.

20 http://www.roedl.de/medien/mitteilungen/florian-haase-professor-steuerrecht-hamburg-school-of-business- administration besichtigt am 26.08.2015.

21 Haase, Florian (2009): Internationales und Europäisches Steuerrecht. 2. Auflage, C.F. Müller Verlag, Heidelberg, S.6.

22 Hobe, Stephan (2012): Europarecht. Academi Iuris - Lehrbücher der Rechtswissenschaft. 7. Auflage, Verlag Franz Vahlen, München, S.250-251.

Final del extracto de 24 páginas

Detalles

Título
Die Steuerpolitik der EU. Politikfelder und aktuelle Entwicklungen der Europäischen Union
Universidad
RWTH Aachen University  (Philosophische Fakultät)
Curso
Europapolitik II
Calificación
2,0
Autor
Año
2015
Páginas
24
No. de catálogo
V354929
ISBN (Ebook)
9783668410961
Tamaño de fichero
807 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Europastudien, Europapolitik, Steuerpolitik der EU
Citar trabajo
Yunus Yildirim (Autor), 2015, Die Steuerpolitik der EU. Politikfelder und aktuelle Entwicklungen der Europäischen Union, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/354929

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