Bilanzierung und Bewertung von Finanzanlagen nach HGB und IAS/IFRS


Mémoire (de fin d'études), 2005

83 Pages, Note: 2,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

I. Problemstellung und Aufbau der Arbeit
1. Problemstellung
2. Aufbau und der Schwerpunkt der Arbeit

II. Internationale Harmonisierung der Rechnungslegung
1. Notwendigkeit vergleichbarer Informationen
2. Historie nationaler und internationaler Rechnungslegungsnormen
3. Aufbau und Aufgaben der IAS/IFRS

III. Kategorisierung und Erläuterung von Finanzinstrumenten
1. Begriff der Finanzinstrumente
1.1 Eigenkapitalinstrument
1.2 Finanzielle Verbindlichkeiten
1.3 Finanzielle Vermögenswerte
1.3.1 Held-to-Maturity
1.3.2 Held-for-Trading
1.3.3 Loans and Receivables
1.3.4 Available-for-Sale
2. Derivative Finanzinstrumente
2.1 Finanztermingeschäfte
2.1.1 Forward
2.1.2 Future
2.2 Optionen
2.2.1 Aktienoptionen
2.2.2 Indexoption
2.2.3 Caps
2.2.4 Floors
2.3 Swaps
2.3.1 Zinsswap
2.3.2 Devisenswap
3. Hedging Activities
3.1 Micro-Hedge
3.2 Macro-Hedge
3.3 Portfolio-Hedge
3.4 Fair Value Hedge
3.5 Cash Flow Hedge
3.6 Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation
4. Darstellung der Wertmaßstäbe
4.1 Beizulegender Zeitwert nach IAS
4.2 Effektivzinsmethode
4.3 Anschaffungskosten
4.4 Fortgeführte Anschaffungskosten

IV. Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach HGB und IAS/IFRS
1. HGB
1.1 Ansatz und Bewertung von Finanzanlagen
1.1.1 Anlagevermögen
1.1.1.1 Beteiligungen
1.1.1.2 Anteile an verbundenen Unternehmen
1.1.2 Umlaufvermögen
1.2 Derivative Finanzinstrumente
1.2.1. Strenge Einzelbewertung
1.2.2 Kompensatorische Bewertung
1.2.2.1 Globale Festbewertung
1.2.2.2 Eingeschränkte Marktbewertung
1.2.2.3 Marktbewertung
1.3 Offenlegungsvorschriften
2. IAS/IFRS
2.1 Anwendungsbereich
2.2 Ansatz und Bewertung
2.2.1 Erfassung bei Kassakauf und -verkauf
2.2.2 Bewertung
2.3 Folgebewertung
2.3.1 Finanzielle Vermögenswerte
2.3.2 Finanzielle Verbindlichkeiten
2.3.3 Umwidmung in eine andere Kategorie
2.4 Ausbuchung
2.5 Derivative Finanzinstrumente
2.5.1 Hedge Accounting
2.5.1.1 Fair Value Hedge
2.5.1.2 Cash-Flow-Hedge
2.5.1.3 Hedge of a Net Investment in a Foreign Operation
2.6 Offenlegungsvorschriften für Finanzinstrumente

V. Zusammenfassung

Literaturverzeichnis

Ehrenwörtliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: IAS-Rechnungslegungssystem

Abbildung 2: Standard-Setting-Process des IASC

Abbildung 3: Hierarchischer Aufbau der IAS

Abbildung 4: Bilanzierungsverbot in der Kategorie „Held-to-Maturity“

Abbildung 5: Originäre und derivative Finanzinstrumente

Abbildung 6: Aufgliederung der Finanzanlagen nach § 266 Abs. 2 A. III

Abbildung 7: Bewertung der Kategorie „Available-for-Sale“

Abbildung 8: Erfassung der Wertänderungen von Finanzinstrumenten in den Folgeperioden

Abbildung 9: Umwidmung zwischen den Kategorien

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Beispiel Effektivzins

Tabelle 2: Beispiel globale Festbewertung

Tabelle 3: Beispiel eingeschränkte Marktbewertung

Tabelle 4: Beispiel Bilanzierung der Kategorie „Held-to-Maturity“

I. Problemstellung und Aufbau der Arbeit

1. Problemstellung

Die Kommission der Europäischen Union (EU) hat im Juni 2000 in einer Mitteilung an den Rat der EU und das Europäische Parlament ihre künftige Rechnungslegungsstrategie bekannt gegeben, die börsennotierte Unternehmen im EU-Raum ab 2005 zur Anwendung von International Accounting Standards (IAS) im Konzernabschluss verpflichten soll.[1] Diese vom International Accounting Standards Committee (IASC) bzw. International Accounting Standards Board (IASB) entwickelten IAS und die sie in Zukunft ersetzenden IFRS (International Financial Reporting Standards) werden die Rechnungslegung in Europa wesentlich verändern und die nationalen Regelungen prägen.[2]

Die Internationalisierung der Rechnungslegung ist unter anderem eine Folge der Schaffung supranationaler Wirtschaftsräume (z.B. EU, NAFTA), der Globalisierung der Kapitalmärkte und der zunehmenden internationalen Verflechtungen von Unternehmen und ihrer Leistungsbeziehungen.[3] So agieren immer mehr Unternehmen in der heutigen Zeit nicht nur auf nationalen Güter- und Dienstleistungsmärkten, sondern breiten ihre Aktivitäten auch auf internationalen Märkten aus.[4]

Jene fortschreitende Globalisierung der operativen Unternehmenstätigkeit führt auch bei deutschen Unternehmen zu einem höheren Kapitalbedarf. Da der wachsende Kapitalbedarf mittlerweile nicht nur vom Bankensektor und den nationalen Kapitalmärkten im Inland gedeckt werden kann, versuchen Kapitalgesellschaften diesen auch durch internationale Kapitalmärkte zu decken, wobei vor allem für Aktiengesellschaften die Eigenfinanzierung eine geeignete Finanzierungsform darstellt. Im Zuge dieser Entwicklung gewinnen die Finanzinstrumente der Unternehmen und internationale Finanzplätze, allen voran die wichtigste internationale Börse, die NYSE (New York Stock Exchange), immer mehr an Bedeutung.[5]

Mit der Bedeutungzunahme internationaler Kapitalmärkte zur Finanzierung und der damit verbundenen Anonymisierung der Finanzbeziehungen gewinnt der Schutz der Investoren immer stärker an Relevanz.[6] Jedoch haben internationale Kapitalgeber, deren Investitionsentscheidungen auf den Informationen der Jahresabschlüsse basieren, bisher das Problem, dass Jahresabschlüsse von Unternehmen weltweit durch unterschiedliche Bilanzierungs- und Bewertungsregeln zu Stande kommen und erhebliche Unterschiede aufweisen können.[7] Auf dem Weg zur internationalen Vereinheitlichung der Rechnungslegungsvorschriften stellen die sich grundlegend von der Rechnungslegung nach HGB unterscheidenden IAS und US-GAAP die wichtigsten Rechnungslegungsstandards dar.

2. Aufbau und der Schwerpunkt der Arbeit

In der vorliegenden Diplomarbeit werden zunächst in Kapitel II die Gründzüge der internationalen Rechnungslegung aufgezeigt.

Kapitel III beinhaltet die allgemeinen Grundlagen sowie die Begriffserläuterungen und -definitionen um im Kapitel IV auf die Bilanzierung und Bewertung von Finanzinstrumenten nach HGB und IAS/IFRS einzugehen. Außerdem beschäftigt sich das Kapitel III mit den Wertmaßstäben und bildet somit einen wichtigen Bestandteil für die spätere Bilanzierung und Bewertung.

Das Kapitel IV bildet das Kernstück dieser Arbeit und geht auf die bilanzielle Behandlung von Finanzinstrumenten nach dem HGB und den IAS/IFRS ein.

Der Schwerpunkt dieser Arbeit bildet die Bilanzierung und Bewertung nach den International Accounting Standards. Gründe hierfür finden sich vor allem in der aktuellen Umsetzungsphase für börsennotierte Unternehmen. Jedoch beschäftigen sich nicht nur börsennotierte Unternehmen mit der Bilanzierung nach den IAS. Laut einer durch die Prüfungsgesellschaft Ernst & Young durchgeführten Umfrage, tun dies bereits auch 63 % der mittelständischen nicht börsennotierten Unternehmen.[8]

II. Internationale Harmonisierung der Rechnungslegung

1. Notwendigkeit vergleichbarer Informationen

Die Rechnungslegung in Deutschland steht vor massiven Veränderungen: Um die Abschlüsse europaweit besser vergleichbar zu machen, hat die Europäische Union im Juni 2002 eine Verordnung verabschiedet, der zufolge alle kapitalmarktorientierten Konzernabschlüsse ab dem 1. Januar 2005 zwingend nach den International Accounting Standards (IAS) aufgestellt werden müssen.

Die zunehmende Internationalisierung der Wirtschaft und die Globalisierung der Kapitalmärkte definieren neue Rahmenbedingungen des wirtschaftlichen Handels, deren Konsequenzen auch die Rechnungslegung der Unternehmen betrifft. So setzt das Funktionieren internationaler Kapitalmärkte die grenzüberschreitende Vergleichbarkeit und Transparenz der Jahresabschlüsse und damit das Bestehen einheitlicher bzw. vergleichbarer, international anerkannter Rechnungslegungs- und Publizitätsvorschriften voraus, was einen entsprechenden Harmonisierungsbedarf begründet.[9]

In der Literatur werden verschiedene Argumente für eine internationale Harmonisierung der Rechnungslegung aufgeführt. In der Regel werden sie aus Partialbetrachtungen abgeleitet und konzentrieren sich meist auf die Unternehmensführung und die potenziellen Eigen- und Fremdkapitalgeber. Als Ausgangspunkt der Argumentation wird grundsätzlich die Globalisierung der Weltwirtschaft mit den damit einhergehenden grenzüberschreitenden Kapitalmarkttransaktionen angesehen.[10]

Ausgehend von diesem Hintergrund werden folgende Argumente genannt:

- Eine internationale Harmonisierung der Rechnungslegung erleichtert den Zugang der deutschen Unternehmen zum ausländischen, insbesondere zum US – amerikanischen, Kapitalmarkt.
- International tätige Konzerne profitieren von einer Rechnungslegungs-harmonisierung bei der Konzernabschlusserstellung. Bei der Aufbereitung und Anpassung der Einzelabschlüsse der Tochterunternehmen entfallen zuvor notwendige Maßnahmen bezüglich der Umstellung der Rechnungslegungsdaten auf das Rechnungslegungsrecht des Mutterunternehmens.
- International agierende Investoren und Finanzanalysten erhalten vergleichbare Rechnungslegungsinformationen. Die für ihre Anlageentscheidung notwendige Aufbereitung und Analyse von Rechnungslegungsinformationen ist bei harmonisierten Rechnungs-legungssystemen mit geringeren Transaktionskosten verbunden.
- Von der stärkeren Angleichung von Rechnungslegungssystemen profitieren nicht nur international agierende Investoren und Finanzanalysten sondern auch die Gläubiger und Ratingagenturen. Sie sind in der Lage die Rechnungslegungsinformationen mit geringen Transaktionskosten für ihre Zwecke auszuwerten.[11]
- Es kann die Kommunikationsverbesserung zwischen den Unternehmen und internationalen Jahresabschlussinteressenten auf Grund einer einheitlichen Kommunikationsbasis geschafft werden.
- Durch eine internationale Harmonisierung der Rechnungslegung wird die Arbeit der internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften erleichtert, da die Komplexität in den Arbeitsanforderungen reduziert wird.
- Als ein weiteres Argument wird meist die erleichterte und kostengünstigere Börsenzulassung ausländischer Unternehmen genannt.[12]

2. Historie nationaler und internationaler Rechnungslegungs-normen

Die Ursprünge des HGB finden sich im frühen 20. Jahrhundert. Das Handelsgesetzbuch trat am 1. Januar 1900 in Kraft.[13] In dieser Zeit wurde die Geldpolitik vom Staat gesteuert, was eine beliebige Veränderung der Geldmenge zuließ. Dadurch kam es zur Inflation. Der Gesetzgeber sah sich insbesondere zum Schutz der Kreditgeber gehalten. Deswegen war sehr wichtig die inflationäre Tendenzen aus den Bilanzen herauszuhalten. So wurde die Philosophie des Gläubigerschutzes geboren.[14]

Das International Accounting Standards Committee (IASC) hingegen wurde am 29.06.1973 in London durch eine Vereinbarung von sich mit der Rechnungslegung befassenden Berufsverbänden aus Australien, Deutschland, Großbritannien und Irland, Japan, Mexiko, den Niederlanden und den USA als eine unabhängige privatrechtliche Organisation gegründet.[15] Die Initiative zur Gründung des IASC ging vor allem von angelsächsischer Seite aus.[16] Diese Länder folgen zwei unterschiedlichen Rechtstraditionen:

- Angelsächsisches System („Case Law“): Australien, Großbritannien, Irland, Kanada, Mexiko, Niederlande und USA. Sechs Länder – Mehrheit.
- Kontinental – europäisches System („Code Law“): Deutschland, Frankreich und Japan. Drei Länder – Minderheit.

Diese ursprüngliche Zusammensetzung des IASC war entscheidend für die Struktur der IAS. Da die angelsächsisch geprägten Länder bereits bei der Gründung des IASC über die Mehrzahl der Stimmen verfügten, folgen die IAS diesem Rechtsystem und stehen in der Tradition des Case Law-Systems.[17]

3. Aufbau und Aufgaben der IAS/IFRS

Die International Accounting Standards (IAS) gelten als ein wesentliches Instrument der weltweiten Harmonisierung der Rechnungslegung. Sie werden vom International Accounting Standards Committee (IASC) herausgegeben.[18] Die festgelegten Ziele des IASC waren:

- „die Formulierung und Veröffentlichung von Rechnungslegungs-grundsätzen im Interesse der Öffentlichkeit, die bei der Aufstellung und Darstellung der Abschlüsse anzuwenden sind, und die Förderung deren weltweiter Akzeptanz und Einhaltung sowie
- allgemein das Bemühen um die Verbesserung und Harmonisierung der Vorschriften, Rechnungslegungsgrundsätze und Verfahren in Verbindung mit der Aufstellung und Darstellung von Abschlüssen.“[19]

Im April 2001 übernahm das International Accounting Standards Board (IASB) mit Sitz in London von seinem Vorgänger, dem IASC, die Aufgabe eine weltweite Konvergenz im Bereich internationaler Finanz-Berichterstattung zu erreichen. Im Rahmen dieser Umstrukturierung wurde die International Accounting Standards Committee Foundation (IASCF) mit Sitz in Delaware, U.S.A., neu gegründet. Die Stiftung wurde durch Einlagen führender Wirtschaftsprüfergesellschaften, privater Finanzinstitutionen und Industrieunternehmen aus der ganzen Welt, von Zentral- und Entwicklungsbanken und anderen internationalen Organisationen finanziert.[20]

Als Rahmenkonzept für die Gestaltung der IAS gilt das 1989 verabschiedete Framework for the Preparation and Presentation of Financial Statements (kurz: Framework - Rahmenwerk).[21] In diesem werden die maßgeblichen Ziele, Grundsätze und Methoden der IAS-Rechnungslegung beschrieben. Ihre Bedeutung erlangen die IAS dadurch, dass die International Organisation of Securities Commissions (IOSCO) plant, diese Rechnungslegungsstandards weltweit als Voraussetzung für Börsenzulassungen anzuerkennen. Das Framework wird den Standards vorangestellt. Zusammen mit den Interpretations ergibt sich das IAS–Rechnungslegungssystem, in dessem Mittelpunkt die Standards stehen.[22] Abbildung 1 zeigt das IAS‑Rechnungslegungssystem.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: IAS-Rechnungslegungssystem

(Quelle: Buchholz, R. 2004, Seite 20)

Wie schon oben gezeigt wurde, sind die Inhalte des Frameworks nicht direkt verbindlich. Sie haben einen Empfehlungscharakter. Wenn ein Sachverhalt weder durch einen Standard noch durch eine Interpretation geregelt wird, hilft oft die Auslegung im Sinne der theoretischen Grundlagen des Frameworks.[23]

Das Framework umfasst inhaltlich folgende Rechnungslegungsbereiche:

1. Zielsetzung von Jahresabschlüssen
2. Qualitative Merkmale der Rechnungslegung
3. Definition, Ansatz und Bewertung der Abschlusselemente
4. Ansatz und Bewertung von Jahresabschlusspositionen und Konzept der Kapitalerhaltung.[24]

Die Standards regeln die Bilanzierung spezieller Sachverhalte. Nominell existieren Zurzeit 41 Standards. Da bereits einige ersetzt wurden, liegen weniger als 41 Standards vor.[25]

Die Entwicklung von Standards folgt einem genau festgelegten, formalisierten Prozess („Due process“) und umfasst folgende Schritte:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Standard-Setting-Process des IASC

(Quelle: Pellens, B. 2001, Seite 424)

Wenn irgendwelche Standards nicht klar genug sind, werden diese Mängel durch Verabschiedung von Interpretations beseitigt. Die Interpretations wurden bisher vom Standing Interpretations Committee verabschiedet und als SIC bezeichnet. Dieses Gremium wurde vom International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) abgelöst. Seine wesentlichen Aufgaben sind die Auslegung und Ergänzung von Standards.[26]

Das Regelwerk des IASB hat einen dreistufigen Aufbau:

- Stufe 1: die Einzelstandards (IAS/IFRS), von denen IAS 1 Ausweis- und Gliederungsfragen behandelt und IAS 2 bis 41 und IFRS 1 ff. Einzelfragen der Rechnungslegung,
- Stufe 2: Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee zu den IAS/IFRS (IFRIC, früher SIC),
- Stufe 3: ein Framework, in dem Ziele und Anforderungen der Rechnungslegung beschrieben sowie die Elemente der Rechnungslegung, insbesondere Aktiva, Passiva, Erträge und Aufwendungen, definiert werden.

Hierbei gehen die IAS/IFRS und die IFRIC/SIC als speziellere Regelungen im Konfliktfall dem Framework vor.[27] Die folgende Abbildung zeigt den hierarchischen Aufbau des IAS-Systems.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 3: Hierarchischer Aufbau der IAS

(Quelle: In Anlehnung an: Buchholz, R. 2004, Seite 22)

III. Kategorisierung und Erläuterung von Finanzinstrumenten

1. Begriff der Finanzinstrumente

Eine Aufteilung der Finanzinstrumente kann in originäre und derivative Finanzinstrumente vorgenommen werden. Bei den originären Finanzinstrumenten erfolgt weitere Unterteilung in:

- eigenkapitalbezogene, (wie z.B. Aktien oder stille Einlagen) und
- fremdkapitalbezogene, (wie z.B. Forderungen, Verbindlichkeiten oder Zerobonds) Finanzinstrumente.

Der Begriff derivative Finanzinstrumente ist hingegen nicht exakt definiert. Hierunter werden aber vor allem Optionen, Finanztermingeschäfte und Swaps verstanden, deren Grundlage häufig originäre Finanzinstrumente sind. Auf die derivativen Finanzinstrumente wird nachfolgend noch näher eingegangen und die verschiedenen Einsatzmöglichkeiten aufgezeigt.[28]

Neben den bereits genannten Formen werden hybride Finanzinstrumente, welche sich aus der Kombination von originären und derivativen Finanzinstrumenten ergeben, immer populärer. Ein Beispiel hierfür ist die Wandelanleihe, bei der der Investor die Wahl hat, sich die Anleihe auszahlen zu lassen oder in eine vorweg festgelegte Anzahl von Aktien zu tauschen.[29] Auf die bilanzielle Behandlung von hybriden Finanzinstrumenten wird in dieser Arbeit nicht weiter eingegangen.

Nach IAS 32.11 handelt es sich um ein Finanzinstrument, wenn ein Vertrag geschlossen wird, der bei einem Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei einem anderen Unternehmen gleichzeitig zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt.

1.1 Eigenkapitalinstrument

Der Begriff des Eigenkapitalinstruments wird ebenso im IAS 32.11 definiert. Ein Eigenkapitalinstrument ist ein Vertrag, der einen Residualanspruch an den Vermögenswerten eines Unternehmens nach Abzug aller dazugehörigen Verbindlichkeiten begründet.[30]

Zu den Eigenkapitalinstrumenten gehören z.B. Aktien und GmbH-Anteile des Emittenten, sowie die Options- und Bezugsrechte, die bei der Ausübung eine Lieferung eigener Anteile vorsehen.[31]

Ein Eigenkapitalinstrument sind auch die Optionsscheine oder geschriebenen Optionen die es dem Inhaber erlauben, für einen Festbetrag oder einen anderen finanziellen Vermögenswert eine festgelegte Anzahl von Aktien des emittierenden Unternehmens zu zeichnen oder zu erwerben.[32]

Nach IAS 39 sind Eigenkapitalinstrumente nur vom Erwerber zu bilanzieren, nicht jedoch vom Emittenten.

1.2 Finanzielle Verbindlichkeiten

Um eine Finanzielle Schuld handelt es sich, wenn eine vertragliche Verpflichtung regelt, dass liquide Mittel oder andere Vermögenswerte, wie sie nachfolgend definiert werden, an ein anderes Unternahmen abzugeben sind oder Finanzinstrumente unter potentiell nachteiligen Bedingungen auszutauschen sind.[33] Potentiell nachteilige Bedingungen können z.B. bei Swaps oder Termingeschäften entstehen, wo die Abgabe eines Vermögenswertes in einem zukünftigen Zeitpunkt geregelt ist.

Die folgenden Bilanzposten (§ 266 Abs. 3 HGB) enthalten finanzielle Verbindlichkeiten:

- Anleihen,
- Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten,
- Verbindlichkeiten gegenüber Kunden,
- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen,
- Verbindlichkeiten aus der Annahme gezogener Wechsel und der Ausstellung eigener Wechsel,
- Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen oder
- Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

1.3 Finanzielle Vermögenswerte

Neben den Eigenkapitalinstrumenten und den finanziellen Schulden sind auch die finanziellen Vermögenswerte in IAS 32.11 geregelt, welche folgende Charaktere aufweisen:

- Bestand an liquiden Mitteln oder das Recht auf Erhalt von liquiden Mitteln von einem anderen Unternehmen oder
- den Tausch von finanziellen Vermögenswerten unter potenziell vorteilhaften Bedingungen oder
- ein auf der Aktivseite der Bilanz auszuweisendes Eigenkapitalinstrument eines anderen Unternehmens.[34]

Es werden vier Kategorien unterschieden, die nachfolgend erklärt werden.

1.3.1 Held-to-Maturity

Bei der Kategorie „Held-to-Maturity“ handelt es sich um bis zur Endfälligkeit zu haltende finanzielle Vermögenswerte. Diese Kategorie stellt, durch die Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten, eine Abweichung von dem Fair Value-Prinzip dar. Diese Abweichung ist ausschlaggebend für die strengen Anforderungen an die Vermögenswerte, um diese bis zur Endfälligkeit zu bilanzieren. So müssen vertragliche Vereinbarungen über die Höhe und den Zeitpunkt der Zahlungen bestehen und eine feste Laufzeit geregelt sein.

Die bereits oben angesprochenen Eigenkapitalinstrumente können nie in diese Kategorie fallen, da sie über keine feste Laufzeit verfügen und die künftigen Cashflows nicht genau bestimmbar sind.

Eine feste Absicht den finanziellen Vermögenswert bis zur Endfälligkeit zu halten, muss beim Erwerb und bei jedem nachfolgenden Bilanzstichtag gegeben sein. Jedoch reicht eine feste Absicht nicht aus, wenn nicht auch die Fähigkeit gegeben ist, den Vermögenswert bis zur Endfälligkeit zu halten.[35]

Folgende Kriterien haben nach IAS zur Folge eine Umgliederung in eine andere Kategorie:

- Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens.
- Bestimmte Steuervorteile für die Erträge aus Wertpapieren entfallen.
- Durch Unternehmenszusammenschlüsse sich ändernde Rahmenbedingungen des Unternehmens (Kreditrisiko, Zinsänderungsrisiko).
- Veränderungen satzungsmäßiger oder vertraglicher Vorschriften, hinsichtlich der Obergrenze bzw. Zulässigkeit bestimmter Anlagen.
- Reduzierung des Bestandes an Vermögenswerten aufgrund einer Erhöhung der Eigenkapitalausstattung durch die Aufsichtsbehörde.[36]

Ein schädlicher Verstoß der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Vermögenswerte liegt dann vor, wenn die feste Absicht oder Fähigkeit den Vermögenswert zu halten nicht mehr erkennbar ist oder das Unternehmen Vermögenswerte aus dieser Kategorie frühzeitig veräußert. Bei einem schädlichen Verstoß der bis zur Endfälligkeit zu haltenden Finanzinstrumente wird dem Unternehmen, für einen Zeitraum von zwei, auf den Vorfall, folgenden Geschäftsjahren, untersagt, weitere Finanzinstrumente in dieser Kategorie zu bilanzieren.[37]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Bilanzierungsverbot in der Kategorie „Held-to-Maturity“

(Quelle: In Anlehnung an: PricewaterhouseCoopers 2000, S. 35)

Aus der Abbildung 4 wird ersichtlich, dass bei einem Verstoß am 15. Juni 2003 das Unternehmen erst ab dem 01. Januar 2006 wieder zu Anschaffungskosten bilanzieren darf. Die Anschaffungskosten ergeben sich aus dem beizulegenden Zeitwert des Vermögenswertes zum 01. Januar 2006.

Durch die Sanktion erfolgt eine Umgliederung in die Kategorie „Available-for Sale“, was die bereits angesprochene Bewertung zu Zeitwerten erforderlich macht.[38]

Eine Umbuchung in die Kategorie „Available-for-Sale“ bzw. ins Umlaufvermögen (Current Assets) findet im Geschäftsjahr der Veräußerung des Vermögenswertes statt.[39]

Ein unschädlicher Verstoß liegt beispielsweise dann vor, wenn der Verkauf des Vermögenswertes so nahe am Fälligkeitstermin liegt, dass sich keine wesentlichen Änderungen des beizulegenden Zeitwertes ergeben.

Vermögenswerte, die eine Eigenschaft der Endfälligkeit besitzen könnten, sind nach IAS beispielsweise: festverzinsliche Wertpapiere, rückzahlbare Vorzugsaktien und selbst hochspekulative, endfällige Anlagen, sofern sie den oben genannten Anforderungen entsprechen.[40]

1.3.2 Held-for-Trading

Unter die Kategorie „Held-for-Trading“ fallen zu Handelszwecken gehaltene finanzielle Vermögenswerte und Schulden, bei denen das Unternehmen bereits beim Erwerb auf kurzfristige Preisveränderungen spekuliert, um Gewinne zu realisieren. Insbesondere sind dies verzinsliche Wertpapiere, Eigenkapitalinstrumente, Forderungen und Kredite. Der Begriff „kurzfristig“ ist nicht definiert, zielt aber auf ein Halten von Stunden bzw. Tagen ab, was in Abhängigkeit zu der Handelsaktivität steht.[41]

Eine Umwidmung von der Kategorie „Held-for-Trading“, in eine andere Kategorie ist nach IAS nicht zulässig. Die Finanzinstrumente müssen somit verkauft und erneut erworben werden um diese in einer anderen Kategorie auszuweisen.[42]

[...]


[1] Vgl. Hayn, S./Waldersee, G.G. 2003, S. 5

[2] Vgl. Federmann, R. 2004 S. 9

[3] Vgl. Federmann, R. 2004, S. 82

[4] Vgl. Kremin-Buch, B. 2002, S. 1

[5] Vgl. Buchholz, R. 2003, S. 1

[6] Vgl. Küting, K./Harth, H.-J./Leinen, M. 2001, S. 681

[7] Vgl. Kremin-Buch, B. 2002, S. 1

[8] Vgl. Schaudwet, C./Handschuch, K. 2003, S. 68

[9] Vgl. Thielemann, F./Keller, G. 2004, S. 171

[10] Vgl. Pellens, B. 2001, S. 388

[11] Vgl. Pellens, B. 2001, S. 389

[12] Vgl. Thielemann, F./Keller, G. 2004, S. 172 f.

[13] Vgl. Born, K. 2001, S. 20

[14] Vgl. Thielemann, F./Keller, G. 2004, S. 173

[15] Vgl. Born, K. 2001, S. 2

[16] Vgl. Pellens, B. 2001, S. 415

[17] Vgl. Buchholz, R. 2003, S. 7 f.

[18] Vgl. Thielemann, F./Keller, G. 2004, S. 188

[19] Born, K. 2001, S. 2

[20] Vgl. o.V.

[21] Vgl. Buchholz, R. 2003, S. 20

[22] Vgl. o.V.(a)

[23] Vgl. Buchholz, R. 2003, S. 20

[24] Vgl. Pellens, B. 2001, S. 437

[25] Vgl. Buchholz, R. 2003, S. 21

[26] Vgl. Buchholz, R. 2003, S. 22

[27] Vgl. Lüdenbach, N. 2004, S. 42

[28] Vgl. Coenenberg 2003, S. 238

[29] Vgl. Ernst & Young 2002, S. 21 ff.

[30] Vgl. International Financial Reporting Standards 2003, S. 32-8

[31] Vgl. Ernst & Young AG 2004, S. 34

[32] Vgl. Ernst & Young AG 2004, S. 35

[33] Vgl. International Financial Reporting Standards 2003, S. 39-18

[34] Vgl. Ernst & Young AG 2004, S. 33

[35] Vgl. Ernst & Young AG 2004, S. 45 ff.

[36] Vgl. Ballwieser, W. 2000, S. 212 und PricewaterhouseCoopers 2000, S. 34

[37] Vgl. PricewaterhouseCoopers 2000, S. 33 ff.

[38] Vgl. Ernst & Young AG 2004, S. 46

[39] Vgl. Pellens, B. 2001, S. 184

[40] Vgl. Ernst & Young AG 2004, S. 47

[41] Vgl. Förschle, G./Holland, B./Kroner, M. 2001, S. 226

[42] Vgl. Ernst & Young AG 2004, S. 46

Fin de l'extrait de 83 pages

Résumé des informations

Titre
Bilanzierung und Bewertung von Finanzanlagen nach HGB und IAS/IFRS
Université
University of Applied Sciences Darmstadt
Note
2,3
Auteur
Année
2005
Pages
83
N° de catalogue
V35568
ISBN (ebook)
9783638354479
Taille d'un fichier
807 KB
Langue
allemand
Mots clés
Bilanzierung, Bewertung, Finanzanlagen, IAS/IFRS
Citation du texte
Olesja Poljanski (Auteur), 2005, Bilanzierung und Bewertung von Finanzanlagen nach HGB und IAS/IFRS, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35568

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