Die demokratischen Rechte der Bürger im Königreich der Niederlande und in der Bundesrepublik Deutschland


Term Paper, 2000

20 Pages, Grade: 2+

Anonymous


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Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort

2. Geschichte der Grundrechte
2.1 Deutschland
2.2 Niederlande

3. Grundrechte heute
3.1 Deutschland
3.2 Niederlande

4. Vergleich des Gleichheitsprinzipes

5. Wahlrecht
5.1 Deutschland
5.2 Niederlande

6. Fazit

7. Literaturverzeichnis

1. Vorwort

Art. 19, Abs. 2 des Grundgesetzes besagt: „In keinem Fall darf ein Grundrecht in seinem Wesensinhalt angetastet werden.“1Die Grundrechte haben somit einen innersten Kern, der ihr eigentliches „Wesen“ ausmacht. Aber was genau ist dieses „Wesen“?

Die Grundrechte gelten als Regelungen der Beziehungen zwischen Menschen. Thomas von Aquin formulierte dies folgendermaßen: „ Ordnung ist nicht Substanz, sondern Beziehung. “ (Summa Theologica I, 116, 2). Damit soll gesagt werden, dass Grundrechte ihre Beziehung nicht als Gut erhalten, das dem Einzelnen zugeschrieben wird, sondern aus ihrer ordnungsstiftenden Wirkung zwischen Individuen und Gruppen von Menschen.2Die Freiheit, das Eigentum oder die Gleichheit werden erst zu einem bedeutungsvollen Recht, indem sie die Beziehungen zwischen Menschen regeln und hieraus definiert werden. Eine Definition des Grundrechtes lautet: „Die Grundrechte des Grundgesetzes sind die die Ausübung der staatlichen Gewalt verfassungskräftig verpflichtenden subjektiven Rechte des Einzelnen.“3

In dieser Arbeit soll untersucht werden, wie das Grundgesetz in Deutschland und in den Niederlanden aufgebaut und entstanden ist. Zunächst wird die Geschichte der Grundrechte in beiden Ländern erörtert, bevor auf die heutigen Grundrechte eingegangen wird. In Abschnitt vier wird das Gleichheitsprinzip beider Länder behandelt, Abschnitt fünf beschäftigt sich mit dem Wahlrecht in Deutschland und in den Niederlanden. Gemeinsamkeiten und Unterschiede in den Ländern sollen so aufgezeigt werden.

2. Geschichte der Grundrechte

Der Gedanke von unverzichtbaren Freiheitsrechten des Einzelnen ist so alt wie die Geschichte der Unterdrückung des Menschen durch den Menschen.4Dieser Gedanke wurde erstmals in der Antike von Alkadamas ausgesprochen. Er erklärte, dass niemand zum Sklaven gemacht werden dürfe.

Im Mittelalter wandelte sich der Gedanke zu einem Widerstandsrecht gegen einen seine Macht missbrauchenden Herrscher. Bei der mittelalterlichen Geschichte der Grundrechte muss man differenzieren zwischen der theoretischen und der politisch- praktischen Entwicklung.5In den Zeiten der Religionskämpfe und -wirren entstand die Forderung nach Glaubensfreiheit, die sich jedoch nur schwer verwirklichen ließ.

In der Philosophie des 17. und 18. Jahrhunderts gewann die „Grundrechtsthematik“, nach der Erfahrung der besonderen Spannung zwischen individuellem Freiheitsbedürfnis und staatlichem Herrschaftsanspruch in absolutistischen Zeiten eine neue Bedeutung. In dieser Zeit entstand ein neues Menschenbild; die philosophischen Überlegungen dieser Zeit wirken noch bis in die Gegenwart. Dieser Prozeß verlief nicht einheitlich. Historische Besonderheiten , z.B. der Calvinismus in den Niederlanden und die Religionskriege in Deutschland, führten zu unterschiedlichen Formen des im Entstehen begriffenen „modernen Staates“.6Zwei wichtige Konzepte dieser Periode wurden von Jean-Jaques Rousseau (1712- 1778) und John Locke (1632- 1704) entwickelt. Rousseau veröffentlichte 1762 „ Du Contrat Social “, hier waren Volkssouveränität, Widerstandsrecht und Demokratie die wesentlichen Inhalte. Locke thematisierte vorstaatliche Bindungen, Grundrechte und die Entwicklung der Auffassung von der sittlich begründeten Autonomie und dem Eigenwert des Individuums zur Forderung einer der Staatsgewalt entzogenen Rechts- und Freiheitssphäre für den Einzelnen. Sein Werk „ Two Treatises of Government “ erschien 1690. In dieser Zeit entstand die Vorstellung eines „Naturrechtes“, das bedeutet den Schutz der persönlichen Freiheit vor willkürlichen Eingriffen der Staatsgewalt und Schutz des Eigentums.

2.1 Deutschland

Im folgenden sollen die Entwicklungen in Bezug auf das Grundrecht seit dem deutschen Konstitutionalismus des 19. Jahrhunderts erläutert werden. Das Jahr 1848 hatte eine besondere Bedeutung. In der damals stattfindenden Paulskirchenversammlung wurden die Grundrechte auf den Gedanken der Volkssouveränität gegründet. Dies beruhte auf demokratischem Verfassungsdenken.7So wurde erst 1848 der Anschluss an die bisher dargestellte Entwicklung der Grundrechte in der westlichen Welt erreicht.8Wichtige geschichtliche Verbindungslinien führten von 1848 direkt zu den Grundrechten der Weimarer Reichsverfassung von 1918. Im 19. Jahrhundert waren die Rechte in die konstitutionelle Monarchie eingebettet. Die Legitimität der Staatsgewalt erwuchs nicht aus dem Volk und aus Menschenrechten, sondern wurde auf Gott und die überkommene Ordnung gegründet. Dies zeigte absolutistische Gedankengänge.9Es fand jedoch ein Anpassungsprozess der absoluten Monarchie an die wirtschaftlichen Bedürfnisse des Bürgertums statt.10Die rechtliche Wirkung der Grundrechte blieb durch monarchische Reformen trotzdem begrenzt; die gesamte Rechtsordnung musste erst langsam den Grundrechten angepasst werden. Eine Fortentwicklung der Grundrechte war 1850 durch die Preu ß ische Verfassungsurkunde zu verzeichnen.11Diese Verfassungsurkunde blieb bis 1918 gültig. Die Gesetze aber wurden vom König, dem Herrenhaus und einem Abgeordnetenhaus festgelegt, das aufgrund des „Drei- Klassen- Wahlrechtes“ zusammengesetzt war. Die Norddeutsche Bundes- bzw. Reichsverfassung von 1867/71 verzichtete ganz auf einen Grundrechtskatalog: es wurden nur die Niederlassungs- und die Gewerbefreiheit garantiert. Hier lässt sich bereits erkennen, dass die Grundrechte bereits als Allgemeingut angesehen wurden, obwohl für den Gedanken der Volkssouveränität in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts noch kein Raum war.12In dieser Zeit ging es nicht mehr nur um die Verwirklichung von Freiheit durch Gesetze, sondern schon um den Schutz der Freiheit vor Gesetzen. Dies beinhaltete die Abwehr von Eingriffen der monarchischen Verwaltung in die bürgerliche Wirtschafts- und Verkehrsgesellschaft.13

Die Weimarer Verfassung von 1919 begründete dann die erste deutsche Republik. Grundrechte und Grundpflichten verkündeten das Programm der demokratischen und sozialen Republik und bestanden aus fünf Abschnitten.14Die Grundrechte sollten nicht nur der Verteidigung des Status Quo im Interesse des Bürgertums dienen, sondern zugleich entstandene Ungleichheiten und Herrschaftsverhältnisse in einer neuen demokratisch- sozialen Staatsordnung aufheben. Den Grundrechtsnormen wurde eine verstärkte Geltungskraft zuteil in Bezug auf individuelle Freiheitspositionen. Die Weimarer Reichsverfassung wurde 1933 durch die nationalsozialistische Machtergreifung außer Kraft gesetzt. Erst nach 1945 war ein Neubeginn möglich: man knüpfte an die Weimarer Verfassung an, allerdings nicht im Fall der sozialen und ökonomischen Rechte. Hier war Weimar ein negatives Vorbild. Die geschichtliche Entwicklung der Grundrechte lässt sich in zwei Unterteilungen gliedern. Erstens die dem Staat vorausliegenden Rechte: dies beinhaltet die Freiheit und Gleichheit der Individuen als legitimierende Bedingung. Zudem begrenzen die Freiheits- und Gleichheitsrechte die Ausübung staatlicher Gewalt. Zweitens gelten die Grundrechte als Rechte, die dem Individuum nicht schon als Menschen, sondern erst als Glied des Staates zukommen. Diese Rechte müssen also vom Staat gewährt werden. Der gemeinsame Begriff der Grundrechte hat zum Inhalt, dass die Rechte des Individuums den Staat gleichzeitig verpflichten. Sie verlangen dem Staat Rechtfertigung ab und liegen ihm insofern voraus.15

2.2 Niederlande

Erste Grundrechtsentwürfe fand man in den Niederlanden bereits im 14. Jahrhundert: die Joyeuse Entr é e aus dem Jahre 1356 war ein Schritt in die Richtung des Grundrechtgedankens. Sie galt jedoch nur für einen Teil des Herzogtums Brabant. Viel später, im Jahre 1579, fand man einen Grundrechtgedanken für die gesamten Niederlande in der Unie van Utrecht. Sie bestand aus einem Zusammenschluss der sieben nördlichen Provinzen Gelderland, Holland, Zeeland, Utrecht, Friesland, Overijssel und Groningen. Hier lag ein Verfassungsdokument für den Freiheitskampf gegen Philipp II von Spanien vor: dieser unterdrückte die protestantische Religion und verletzte traditionelle Rechte und Freiheiten.16

Die Herausbildung zu einem souveränen Staat fand ihren Höhepunkt in der Unabhängigkeitserklärung vom 26. Juli 1581. In diesem Plakkaat van Verlatinge wurden die Werte Freiheit, Privilegien und Gebr ä uche behandelt.17Dies hatte eine feierliche Lossagung von der spanischen Krone wegen der Verletzung der Landesgesetze und des natürlichen Rechts zur Folge. Jedoch besaßen diese Dokumente noch keinen den heutigen Grundgesetzen vergleichbaren Grundrechtskatalog. Im Jahre 1609 kam es zum Waffenstillstand zwischen den nördlichen Niederlanden und Spanien. Die südlichen Niederlande waren katholisch und wurden deshalb auch „spanische Niederlande“ genannt.

[...]


1Bundeszentrale für politische Bildung (BpB): Grundrechte, Bd. 239, Bonn 1998, S. 11

2Ebd.

3Pieroth/ Schlink: Grundrechte, Staatsrecht II, 13. völlig neu überarbeitete Auflage, Heidelberg 1997, S. 16

4BpB, Grundrechte, 1998, S. 6

5Ebd.

6Ebd., S. 7

7BpB: Grundrechte 1998, S. 8f.

8Pieroth/ Schlink, 1997, S. 16

9Ebd., S. 8

10BpB: Grundrechte 1998, S. 7

11Pieroth/ Schlink, 1997, S. 8

12Pieroth/ Schlink, 1997, S. 9

13Bundeszentrale für politische Bildung (BpB): Der Rechtsstaat, Bd. 200, Bonn 1983, S. 8f.

14BpB, 1998, S. 10

15Pieroth/ Schlink, 1997, S. 13f.

16Vgl.: Van Berk, Michael J.: Das Grundverst ä ndnis der niederl ä ndischen Verfassung von 1983 im Verh ä ltnis zum deutschen Grundrechtsverst ä ndnis, Diss., Köln o.J. (ca. 1992-93) , S. 10

17Ebd., S. 11

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Details

Title
Die demokratischen Rechte der Bürger im Königreich der Niederlande und in der Bundesrepublik Deutschland
College
University of Münster  (Zentr. f. NL-Studien)
Grade
2+
Year
2000
Pages
20
Catalog Number
V3565
ISBN (eBook)
9783638122030
File size
395 KB
Language
German
Notes
Die demokratischen Rechte der Bürger im Königreich der Niederlande und in der Bundesrepublik Deutschland - Grundrechte - Wahlrecht 175 KB
Keywords
Rechte, Bürger, Königreich, Niederlande, Bundesrepublik, Deutschland
Quote paper
Anonymous, 2000, Die demokratischen Rechte der Bürger im Königreich der Niederlande und in der Bundesrepublik Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/3565

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