Betrachtung zweier Theorien der Sozialen Arbeit und ihre Einflussnahme. Das Handlungsfeld der sozialpädagogischen Familienhilfe


Hausarbeit, 2017

31 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

0. Einleitung

1. Fragestellung der Hausarbeit
1.1. Aufbau der Arbeit
1.2. Die Familie im Wandel der Zeit

Zwischenfazit zu „der Familie“

2. Handlungsfeld
Rechtliche Grundlage der SPFH
Entwicklungsgeschichte der SPFH
Nutzer_innen von SPFH
Zwang vs. Freiwilligkeit der Familien
Doppelmandat der SPFH
Hilfeplanung
Professionelles Handeln in der SPFH
Nutzen für die Familie
Theoriegestütztes Vorgehen in der SPFH
Zwischenfazit zum Handlungsfeld der SPFH

3. Die Lebensweltorientierte Theorie nach Hans Thiersch
Überblick der Lwo. Theorie
Historische Konzeptentwicklung
Bezug zu den Wissenschaftskonzeptionen
Aspekte lebensweltlicher Bezugspunkte
Dimensionen in der Analyse der Lebenswelt
Handlungs- und Strukturmaxime für die Soz. Arb

4. Die reflexive Sozialpädagogik nach Hans-Uwe Otto und Bernd Dewe
Frage nach der Professionalisierung
Zusammenarbeit von Hans-Uwe Otto und Bernd Dewe
Die Theorie und ihre historische Anknüpfung
Professionalisierung der Sozialen Arbeit
Umsetzung mit Reflexionswissen
Zusammenfassung wichtiger Aspekte der reflexiven
Sozialpädagogik
Gemeinsamkeiten der Lwo. Theorie und der reflexiven
Sozialpädagogik
Zwischenfazit zu den vorgestellten Theorien

5. Lebensweltorientierte Theorie und Professionstheorie der reflexiven Sozialpädagogik im Handlungsfeld
Kritische Würdigung der Lebensweltorientierten Theorie
Im Handlungsfeld der SPFH
Kritische Würdigung der Reflexiven Sozialpädagogik
Im Handlungsfeld der SPFH
Zwischenfazit zum Vergleich der Theorien

6. Erkenntnistheoretischer Teil JES-Studie
Soz.päd. Familienhilfe aus der Sicht der Klientinnen und
Klienten ⎯ Forschungsergebnisse und offene Fragen

7. Fazit (Einfluss der Theorien auf die SPFH)

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

0. Einleitung

Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) wird laut den Zahlen der statistischen Landes- und Bundesämter in immer stärkerem Maß im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt. Allein in Baden-Württemberg nahmen im Jahr 2015, 13 349 Familien mit etwas mehr als 27 000 Kindern SPFH in Anspruch (Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, 2015). Aus den Daten des Statistischen Bundesamt geht hervor, dass die Inanspruchnahme der Hilfe in Deutschland seit dem Jahr 1991 mit 9 089 Familien bis zum Jahr 2014 mit 70 745 Familien, drastisch gestiegen ist (Statistisches Bundesamt, 2016). Diese Erhebungen weisen deutlich darauf hin, dass die SPFH einen ständig wachsenden Bedarf an Unterstützung von Familien aufweist.

Wie aus dem 14. Kinder- und Jugendbericht des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Bmfsfj) von 2013 hervorgeht, hat der steigende Einsatz von SPFH´s mehrere Gründe. Ein wesentlicher Aspekt ist der finanzielle. Ambulante Hilfemaßnahmen sind günstiger als außerfamiliäre Hilfen. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt wird der günstige Verlauf von innerfamiliärer Hilfe genannt. „Eine vergleichsweise gute Wirksamkeit“ (Bmfsfj, 2013, S. 338) der installierten Hilfen wird der durchschnittlichen Verweildauer einer SPFH in der Familie zugeschrieben. So wurden 61 % der Hilfen nach § 31 SGB VIII planmäßig beendet. Ein planmäßiges Ende der Hilfemaßnahme liegt dem Bericht zur Folge, bei einer Dauer von 12 bis 15 Monaten Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, (vgl. Bmfsfj., 2013, S. 338). Im § 31 SGB VIII der Gesetzgebung wird hingegen kein konkreter Zeitraum für die Hilfe einer SPFH benannt. Dort steht lediglich, dass die Hilfe auf längere Dauer ausgelegt ist (vgl. Nomos, 2017, S. 1805).

Ein weiterer Gesichtspunkt für die steigende Nachfrage SPFH wird im 14. Kinder- und Jugendbericht mit einem verstärkten Schutz- und Kontrollauftrag der Jugendpolitik begründet. Weiter heißt es, dass eine Zunahme an strukturellen, materiell prekären und individuellen Problemen der Familien zu verzeichnen ist (vgl. Bmfsfj, 2013 S. 338). Die Zahlen und Fakten deuten darauf hin, dass es sich um ein höchst aktuelles, wie brisantes Handlungsfeld der Sozialen Arbeit (Soz. Arb.) handelt. Dieses wird in der nachfolgenden Hausarbeit genauer betrachtet.

1. Fragestellung der Hausarbeit

In der nachfolgenden Hausarbeit werde ich unter Bezugnahme der Lebensweltorientierten (Lwo.) Theorie nach Hans Thiersch sowie der Professionstheorie der reflexiven Sozialpädagogik (Soz.päd.) nach Hans-Uwe Otto und Bernd Dewe der Frage nachgehen, ob die ausgewählten Theorien auf die Soz. Arb. und das Handlungsfeld der SPFH Einfluss haben. Meine Arbeitsgrundlage bildet eine Auswahl an einschlägiger Fachliteratur, die durch Fachbeiträge als auch Statistiken und Daten aus dem Internet ergänzt werden.

1.1. Aufbau der Arbeit

Im ausgewählten Handlungsfeld steht die Familie im Mittelpunkt der Soz. Arb.. Die Familie ist als solche keine eindeutig festzulegende Lebensform, weshalb zum Beginn dieser Arbeit „die Familie“ ab den 1960er Jahren genau betrachtet wird. Anschließend wird das Handlungsfeld der SPFH vorgestellt. Das Augenmerk liegt hier auf den Herausforderungen der Sozialpädagogen_innen (Soz.päd.)1 welche in einer Vielfalt von Aufgabenfeldern mit den Familien an Verbesserungen arbeiten. Darauf folgt eine Analyse der Lwo. Theorie der Soz. Arb. von Hans Thiersch, die bedeutend zur Etablierung der SPFH beigetragen hat. Zur Kontrastierung wird die Professionstheorie der reflexiven Sozialpädagogik behandeln. Abschließend werden beide Theorien auf das Handlungsfeld der SPFH bezogen. Daran knüpft der erkenntnistheoretische Teil mit zwei auf das Thema bezogene Studien an. Im Fazit wird die Frage nach dem Einfluss der Theorien auf die Soz. Arb. und das Handlungsfeld beantwortet. Die Reflexion bezieht sich auf die besuchten Vorlesungen „Theorien der Sozialen Arbeit“ und den dort erworbenen Erkenntnissen.

1.2. Die Familie im Wandel der Zeit

In einer Gesellschaft gibt es unterschiedliche Vorstellungen vom Zusammenleben, der Aufgabenverteilung und Kindererziehung. In China lebt z.B. das Volk der „Na“ in einem Clan von 14-50 Personen zusammen. Der Clan lebt matriarchalisch zusammen. In Folge sind die Männer und ihre Sippen von der Kindererziehung ausgeschlossen (vgl. Uhlendorff, et al., 2014, S. 28-29).

I n D e u t s c h l a n d g e l t e n a n d e r e g e s e l l s c h a f t l i c h e S t r u k t u r e n . L e b t e i n erziehungsberechtigter Erwachsener mit einem Kind zusammen, handelt es sich um eine Familie. Die Familie ist einer ständigen Wandlung unterworfen. In den 1960er Jahren gab es eine gesellschaftliche Übereinstimmung, dass das Normativ einer Familie aus zwei verheirateten, heterogenen Eltern und einem, bis mehreren, i.d.R. eigenen Kindern besteht. Obwohl bis heute die Idee einer bürgerlichen Kleinfamilie als Norm in ihrem Grundsatz überlebt hat, haben sich vielfältige andere Lebensformen entwickelt, welche auch als Familie bezeichnet werden.

Die Institution Ehe ist als rechtliche Grundlage für die Familiengründung nicht mehr vorrangig. Dennoch wird in Deutschland immer noch häufig geheiratet, sobald Kinder geplant oder unterwegs sind. Erkennbar ist, unabhängig ob eine Beziehung rechtlich eingetragen wurde oder nicht, eine steigende Trennungsrate. Aus den Beziehungen gehen nach Trennung und Scheidung, Ein-Eltern Familien hervor. Gehen die ehemaligen Partner neue Partnerschaften ein, kommt es zu Stief- oder Fortsetzungsfamilien. Diese können je nach neuer Bindung, Drei- oder Vier- Elternfamilien hervorbringen. Zunehmend gibt es gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, in welchen von einem oder beiden

Sozialpädagogen_innen beinhalten im gesamten Textverlauf auch die Sozialarbeiter_innen mit dem Habitus professionell Tätiger Partnern ein bis mehrere Kinder mit in die Lebensgemeinschaft gebracht werden (vgl. ebd., S. 30-40). Aus den neuen Lebensgemeinschaften gehen wiederum (Halb-) Geschwister hervor, die hinzukommen oder von den Geschwistern getrennt leben, weil sie beim anderen Erziehungsberechtigten wohnen (vgl. Moch, et al., 2016, S. 78). Eine nach wie vor untergeordnete Rolle spielt bei hetero- wie homogenen Lebensgemeinschaften die Adoptiv- und Inseminationsfamilie (vgl. Uhlendorff, et al., 2014, S. 38-39). Zusätzlich zur Entwicklung vielfältiger Formen des familiären Zusammenlebens, kam es zu innerfamiliären Veränderungen. War in den 60er Jahren die Idee vorherrschend, dass der Mann nach der Geburt eines Kindes als Alleinverdiener die Familie ernährt, so geht die Tendenz heute dahin, dass beide Erziehungsberechtigte berufstätig sind und zuhause bleiben. In seltenen Fällen bedeutet dies für beide erwerbsfähigen Erziehungsberechtigten, dass sie im gleichen Umfang arbeiten. Meistens reduzieren die Frauen ihre Erwerbstätigkeit und übernehmen den größeren Anteil bei der Versorgung von einem oder mehreren Kindern sowie den Haushalt (vgl. ebd., S. 40-42). Mit der familiären Vielfalt und deren Veränderungen, geht ein Ringen um die Beschreibung und Deutung von Familie hervor. Eine Möglichkeit Familie zu beschreiben wäre anhand einer Definition. Uwe Uhlendorff et. al. greift eine Definition aus Sicht der Soz. Arb. auf und bezieht sich dabei, auf Ecarius, Brückner und Bengtson (vgl. ebd., S. 43).

In dieser Definition bildet die informelle Sorge innerhalb einer Familie den Mittelpunkt der Betrachtung. Diese findet innerhalb einer Familie unentgeltlich und dauerhaft, meist ein Leben lang statt. Die Beziehungen zwischen dem Sorgendem und dem zu Versorgendem, sind emotional stark ausgeprägt. Die Sorge innerhalb einer Kleinfamilie schließt auch die der Eltern untereinander mit ein. Sie erstreckt sich zudem bei den Aufgaben der Betreuung und Pflege der Kinder auf die Großeltern, welche der vorhergehenden Generation angehören. Die Betreuung und Pflege umfasst sowohl die körperliche, als auch das emotionale und geistige Wohl der Kinder, sowie deren Sozialisation. Wenn auch in untergeordneter Weise, so spielt doch das Abstammungsverhältnis bei der Frage wer zu welcher Familie gehört, ebenfalls eine wichtige Rolle. Bei der genannten Definition wird davon ausgegangen, dass es sich um eine „potenziell auf Dauer gestellte Lebensgemeinschaft“ (vgl. ebd., S. 43) handelt. Neben dieser Definition gibt es weitere Definitionen wie z.B. aus den Wissenschaften der Soziologie, Psychologie und den Geisteswissenschaften (vgl. ebd., S. 42).

Eine andere Auseinandersetzung mit der Erscheinungsform Familie, findet sich im Fachlexikon der Sozialen Arbeit. Andreas Lange schreibt, dass häufig nach Definitionen gesucht wird, um, wie bei der eben beschriebenen Definition auch geschehen, Kernelemente und Komponenten von Familie wissenschaftlich gegeneinander abzuwägen. Der wissenssoziologische Zugang rekonstruiert dabei die Familie, wie sie im öffentlichen Diskurs konstruiert wird, womit bewiesen werden kann, dass es „ die Familie “ nicht gibt (vgl. Lange, 2017, S. 282). Mit der Einführung des Begriffes der Familienrhetorik, kann das Konstrukt Familie folgendermaßen beschrieben werden:

„Familienrhetorik ist ein Ausdruck von Interpretation der Situation von Familie als gesellschaftliche Institution, eben dessen, was Familie heißen soll und darf“ (Lange, 2017, S. 282).

Zwischenfazit zu „der Familie“

Aus dieser Darstellung schließe ich, dass es sich bei der Familie um ein sich beständig veränderndes Konstrukt handelt, welches sowohl praxistheoretisch wie wissenssoziologisch, innerhalb des gesellschaftlichen Kontext neu gedacht werden muss und gleichzeitig an ihre traditionell geprägte normative Deutung der Gesellschaft angebunden bleibt.

2. Handlungsfeld

Rechtliche Grundlage der SPFH

Das Handlungsfeld der SPFH gehört zu den ambulanten Kinder- und Jugendhilfen. Die rechtliche Grundlage für die SPFH ist im § 31 SGB VIII des Sozialgesetzbuches geregelt. Es trat 1990/1991 in Kraft (vgl. Rehder, 2016, S. 80) und weist darauf hin, dass es sich um eine intensive Betreuung und Begleitung von Familien handelt, die „in der Regel auf längere Dauer“ (Nomos, 2017, S. 1775) angelegt ist. Sie soll Familien bei der Bewältigung ihrer Erziehungs- und Alltagsprobleme unterstützen, ebenso wie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Bei Konflikten und Krisen soll sie Lösungen, sowie Hilfe zur Selbsthilfe anbieten. Bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bedarf es der Mitarbeit der Familie (vgl. ebd., S. 1775).

Entwicklungsgeschichte der SPFH

Die Entwicklungsgeschichte der SPFH wird von Klaus Wolf in drei Phasen eingeteilt. Die erste Phase datiert er auf die 60er Jahre, als die Kinderheime in einer Legitimationskrise steckten. Zu der Zeit war der Einsatz von SPFH ein Versuch, durch rechtzeitigen Einsatz einer Familienhilfe, die Heimunterbringung zu vermeiden. Dieser Einsatz führte zu einer positiven Entwicklung, wodurch die SPFH in den 70er Jahren häufiger zum Einsatz kam. Es wurde davon ausgegangen, dass eine Hilfedauer von ungefähr zwei Jahren angemessen sei. Familien welche von der Hilfemaßnahme in dieser Zeit nicht profitieren konnten, wurden als Familien mit chronischer Strukturkrise bezeichnet, für die SPFH keine geeignete Hilfe war. Es gab auch Ausschlusskriterien bei der Hilfemaßnahme für Familien mit Sucht- und psychischen Erkrankungen. Erst mit der Zeit und den Praxiserfahrungen wuchs das Vertrauen in die Hilfemaßnahme, wodurch sich das Einsatzspektrum der SPFH erweiterte.

Die zweite Phase setzt mit dem „Inkrafttreten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes“ (Wolf, 2012, S. 141) im Jahr 1991 ein. Ab diesem Zeitpunkt expandierte die SPFH. Familien, die zuvor ausgeschlossen waren, wurden nun in die Hilfen einbezogen. Hinzu kamen Clearingaufträge zur Sammlung wichtiger Informationen für die Hilfeplanung, sowie Delegationen von Aufgaben durch den ASD, welcher zunehmend überlastet war (vgl. ebd., S 142).

Die SPFH kommt je nach Kinderanzahl und Problemlage für einige Stunden in der Woche. Die Zeitstrukturen sind sehr flexibel. Im Handbuch der SPFH wird davon ausgegangen, dass auf eine Vollzeitstelle die Betreuung von drei Familien kommt (vgl. Helming, et al., S. 1-7).

Auf diesen dem „Handbuch Sozialpädagogische Familienhilfe“ entnommene Abschnitt von 1999 bezieht sich Klaus Wolf (2015). Er schreibt die Arbeit der SPFH sei inzwischen in der dritten Phase der Erosion angekommen. Aus drei zu betreuenden Familien für eine Vollzeitstelle, sind mittlerweile acht oder mehr Familien pro Fachkraft geworden. Obwohl der Betreuungsbedarf enorm gestiegen ist, sind die Fachkräfte nahezu gleich geblieben, was die Mehraufnahme an Familien pro Fachkraft erklärt. Hinzu kommt, dass pro Familie ein Zeitbudget von vier bis fünf Stunden in der Woche zur Verfügung steht, auch wenn dies im Einzelfall zu wenig ist. Der qualitative Anspruch an die Arbeit eine fundierte sozialpädagogische Diagnose zu erstellen, sowie durch Interventionsplanung und Teilhabe aller Familienmitglieder zum Gelingen der angestrebten Veränderungen beizutragen, wird dadurch deutlich reduziert. Diese Rahmenbedingungen haben die Auflösung fachlicher Standards an manchen Orten zu beklagen. Zudem verändert sich die Arbeit inhaltlich, wenn SPFH vermehrt als Krisenintervention genutzt wird oder als Absicherung bei Kindeswohlgefährdung (vgl. Wolf, 2012, S. 142).

Nutzer_innen von SPFH

Die SPFH soll Familien unterstützen, wenn das Wohl eines oder mehrerer Kinder in einer Familie nicht mehr gewährleistet ist. Der Bedarf wird bei den Eltern verortet. Durch die Hilfemaßnahme sollen Eltern Selbstkompetenz erwerben, so dass sich ihre Bedürftigkeit aufhebt. Der Bedarf umfasst neben der Beratung und intensiven Begleitung bei der Erziehung alle weiteren Lebensbereiche, wie die Arbeit, das Einkommen, die Finanzen, das Wohnen, die Gesundheit, die Ehe/Lebensgemeinschaft und, die Bildung von sozialer Partizipation. In diesem komplexen Handlungsfeld ist die gesamte Familie und ihr soziales Umfeld eingeschlossen. Meistens nutzen arme und oft kinderreiche Familien die SPFH (vgl. Helming, et al., S. 1,6).

Zu dieser umfassenden familiären Unterstützung gehört, dass die Soz.päd._innen die Qualität ihrer Arbeit nachweisbar zu halten haben. Sie müssen wissen was sie wann, mit wem, unter welchen Bedingungen und zu welchen Kosten anbieten (vgl. ebd., S. 3).

Zwang vs. Freiwilligkeit der Familien

Manchmal fordern Familien selbst Hilfe an, wenn sie merken, dass sie in hohem Maß überfordert sind. Meistens kommt der Impuls Unterstützung anzufordern aus dem Umfeld der Kinder. Von Erzieher_innen, Lehrer_innen oder Sozialarbeiter_innen und vom ASD.

Sie alle können darauf hinweisen und der ASD im Auftrag des Staates darauf drängen, dass die Familie eine Veränderung, im Sinne von Verbesserung, herbeiführen soll oder muss (vgl. ebd., S. 6).

Doppelmandat der SPFH

Die Soz.päd._innen stehen bei der Ausübung der Hilfe einer besonderen Herausforderung gegenüber (vgl. Schrapper, 2008, S. 467). Der Staat erteilt ihnen den Auftrag nach § 1 Abs. 1 SGB VIII, dass jedes Kind ein Anrecht auf Erziehung und Förderung seiner Entwicklung hat. Erziehung und Förderung sollen dazu beitragen, zu einer gemeinschaftsfähigen und eigenverantwortlichen Persönlichkeit heranzureifen. Gleichzeitig haben die Eltern ein Recht nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB VIII bei ihrer Erziehung durch die SPFH beraten und unterstützt zu werden (vgl. Wolf 2012, S. 136). Dies bedeutet, dass die Eltern unterstützt werden und zugleich die Kinder vor den Eltern geschützt werden. Daraus resultiert für die SPFH ein doppelter Auftrag, der ein Spannungsfeld zwischen Kontrolle und Hilfe erzeugt (vgl. Schrapper, S. 468). Die Nöte und Entwicklungseinschränkungen des Kindes im Blick zu haben, ohne den meist verursachenden Eltern feindselig und moralisierend zu begegnen, ist die Voraussetzung für eine sozialpädagogische Zusammenarbeit (vgl. Wolf, 2012, S. 243).

Hilfeplanung

Unabhängig davon ob die Hilfe unter Freiwilligkeit oder Zwang aufgenommen oder angeordnet wurde, muss in beiden Fällen ein Antrag beim Jugendamt (JA) auf Hilfe zur Erziehung (HzE) gestellt (§ 27 SGB VIII) werden. Die zuständigen Mitarbeiter des ASD nehmen sich der Anfragen an und entscheiden welche Maßnahme am geeignetsten ist (vgl. Rehder, 2016, S. 82). Entscheidet der ASD aufgrund der Sachlage, dass eine SPFH die geeignetste Maßnahme ist, kommt es zu einer Hilfeplanung. Dabei wird der Bedarf der Familie erfasst und die daraus resultierenden Ziele definiert. Die beteiligten Partner sind die Familie, der ASD und die SPFH. Im Hilfeplan werden zudem andere flankierende Hilfeangebote vereinbart und festgehalten. Der Beginn der Hilfen sowie ein vorläufiger zeitlicher Rahmen werden festgelegt. In der Regel findet alle sechs Monate ein weiteres Hilfeplangespräch statt, in welchem überprüft wird, ob die Hilfen geeignet sind, ob Ziele erreicht wurden oder sich verändert haben und ob die zeitliche Rahmenplanung passend ist. Der Hilfeplan soll Transparenz und Überprüfbarkeit zwischen der SPFH (meist vom freien Träger), dem ASD und der Familie schaffen (vgl. Rothe, 2015, S. 19-23). Die Hilfe findet meistens in den Wohnungen (Geh-struktur) der Familien statt (vgl. Helming, et al., S. 7).

Professionelles Handeln in der SPFH

Es können durch die Hilfemaßnahmen neue Möglichkeiten eröffnet werden die Verbesserungen bei den Lebens- und Entwicklungsbedingungen einer Familie nachweisbar machen. Es können jedoch durch die Hilfemaßnahmen auch schwerwiegende Belastungen verursacht werden. Damit Risiken vermieden und Chancen genutzt werden können, gibt es die Arbeit der Soz.päd._innen. Hierfür bedarf es einiger sozialpädagogischer Grundlagen (vgl. Wolf, 2012, S. 241).

Zur Profession gehört eine intersubjektive Gültigkeit, welche aus der inneren Haltung der Soz.päd._innen erwächst. Dafür wird ein reflektiertes Wissen um die eigenen normativen wie biographischen Prägungen erwartet. Ein fundiertes Wissen über die menschliche Entwicklung zu haben ist ein weiterer Bestandteil. Erst dadurch wird es möglich Lebensbedingungen unter dem Aspekt von Entwicklungserfordernissen und nicht mehr auf der Grundlage des Normalitätsvergleichs zu beurteilen. Dieses Wissen mit konsequentem Handeln einzufordern, ohne zu bagatellisieren, ist Prämisse (vgl. ebd, S. 241)

Sich bewusst sein, dass jeder Mensch individuellen sozialen wie materiellen Umständen unterliegt und dabei das Ineinanderwirken von psychischen wie gesellschaftlichen Prozessen ein Rolle spielt, ist Grundvoraussetzung. Ebenso wie die Erkenntnis, dass jeder Mensch ein fühlender, ein denkender und handelnder Mensch ist, der sich ein Leben lang entwickelt und lernt (vgl. ebd., S. 242).

Beim eigenen Handeln erst mal abzuwarten und den Fokus auf das Verstehen der Familien mit ihren eigenen Erklärungs- und Deutungsstrukturen zu legen, ist grundlegend. Denn über das Verstehen können biographische Prozesse und daraus folgende Sinnkonstruktionen sozialer Verhältnisse erkannt werden. Um zu verstehen, braucht es Interesse und Geduld. Im Mittelpunkt soll die gemeinsame Aufgabenbewältigung stehen und die dafür notwendigen Kompetenzen. Das primäre Ziel ist auf das Problem, nicht auf die Personen gerichtet, wodurch neue Entwicklungen angestoßen werden können. Dadurch kann ein individuelles Gefühl entstehen, Hilfe erfahren zu haben. Die Selbstreflexion der Soz.päd._innen hilft, Miss- und Gelingen nicht in Gegen-Parteien aufzuteilen. Nach dem Prinzip wenn die Hilfe gelingt, war die Soz.päd._in gut und wenn sie misslingt, war die Familie schlecht. Vielmehr verhilft selbstkritisches Nachdenken zu neuen Handlungsmöglichkeiten. Deutlich weißt Wolf darauf hin, dass ein beratendes, deutendes und kontrollierendes Team unabdingbar ist für die Arbeit der Einzelnen in den Familien. Ebenso wichtig sind Kenntnis und Einhaltung rechtlicher Regelungen (vgl. ebd., S. 242-244).

Nutzen für die Familie

Gelingt es, dass sich die Lebens- und Entwicklungsbedingungen nachhaltig verändert haben, weil die Familie den äußerlich gegebenen Impuls verinnerlichen und umsetzen konnte, ist Nachhaltigkeit gegeben. Hierzu gehört auch die Erfahrung einer Steigerung von Selbstwirksamkeit (vgl. ebd., S. 242).

Theoriegestütztes Vorgehen in der SPFH

Wolf geht bei der Frage nach den konzeptionellen Leitideen auf den Umstand ein, dass es kein einheitliches methodisches wie theoriegestütztes Vorgehen gibt. Vielmehr handelt es sich bei dieser Arbeit um eine Kombination aus Theorien, welche gemeinsame theoriegestützte wie methodische Elemente aufweisen. Wolf nennt fünf konzeptionelle Leitideen. Die Resilienzförderung, die erst in den letzten Jahren Gehör fand, sowie die bereits etablierten: Die familientherapeutische Intervention, die Intervention welche sich auf Sozialraumgestaltung bezieht, dem systemischen Zugang, sowie dem Lwo. Zugang (vgl. ebd., S. 142-143).

[...]

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Betrachtung zweier Theorien der Sozialen Arbeit und ihre Einflussnahme. Das Handlungsfeld der sozialpädagogischen Familienhilfe
Hochschule
Hochschule Esslingen
Note
1,3
Autor
Jahr
2017
Seiten
31
Katalognummer
V356615
ISBN (eBook)
9783668424012
ISBN (Buch)
9783668424029
Dateigröße
476 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Theorien, Reflexive Sozialpädaogik, Lebensweltorientierte Theorie, Hans Thiersch Dewe/Otto, qualitative und quantitative Studie
Arbeit zitieren
Renate Dertinger (Autor:in), 2017, Betrachtung zweier Theorien der Sozialen Arbeit und ihre Einflussnahme. Das Handlungsfeld der sozialpädagogischen Familienhilfe, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/356615

Kommentare

  • Gast am 5.4.2022

    Hab mir die Arbeit für den Teil zur reflexiven Professionalität von Dewe und Otto gekauft. Diesbezüglich kann ich die Hausarbeit nicht weiterempfehlen (Für meine Zwecke zu oberflächlich).

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Titel: Betrachtung zweier Theorien der Sozialen Arbeit und ihre Einflussnahme. Das  Handlungsfeld der sozialpädagogischen Familienhilfe



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