Die Geschichte der Lehrerinnen zur Zeit der NS-Diktatur


Trabajo Escrito, 2016

12 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1 Zeitgeschichtlicher Hintergrund

2 Das Bild der Frau im Nationalsozialismus

3 Die Verdrängung der Frau aus dem Lehrer(innen)beruf

4 Ideologische Vorstellung und Alltagswirklichkeit

5 Fazit

6 Literaturverzeichnis

1 Zeitgeschichtlicher Hintergrund

In der Weimarer Republik wurde die Gleichberechtigung der Geschlechter in Artikel 119 I des zweiten Abschnitts der Weimarer Verfassung festgelegt. Es wurde proklamiert, dass die Ehe unter besonderem Schutze der Verfassung stehe und dabei auf der Gleichberechtigung beider Geschlechter beruht. Die Weimarer Verfassung hatte den Frauen also endlich gleiche staatsbürgerlichen Rechte verliehen und ihnen sogar den Zugang zu allen Ämtern geöffnet, in dem unter anderem die Zölibatsklausel abgeschafft wurde.1

Die somit langsam voranschreitende Emanzipation der Frau wurde durch den Nationalsozialismus also nicht nur gestoppt, sondern sogar rückgängig gemacht.

Der Nationalsozialismus löste die republikanisch-demokratische Staatsform der Weimarer Republik ab und bestimmte von 1933-1945 die deutsche Politik. Die Niederlage des ersten Weltkrieges 1918 und die Versailler Friedensbestimmungen führten zu Spannungen im deutschen Volk. Zudem waren die durch die Inflation hervorgerufene Verarmung des Mittelstandes, sowie die Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise, Voraussetzungen für das Aufkommen des Nationalsozialismus.2Die parteipolitische Bewegung wurde im Jahr 1921 durch Adolf Hitler in Aufschwung gebracht. Er nahm die Parteiführung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei in die Hand und verschaffte sich dadurch diktatorische Vollmacht. Mit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933 gelang den Nationalsozialisten schließlich die Machtübernahme.3Ab diesem Zeitpunkt galt ein Verbot für alle weiteren Parteien und Gewerkschaften, folglich waren auch alle eigenständigen Organisationen im Bereich der Schule betroffen. Das Ziel dieser Gleichschaltung war die Reorganisation von Politik, Gesellschaft und Kultur nach nationalsozialistischen Vorstellungen.4

Die Schule galt dabei als eines der wichtigsten Instrumente des nationalsozialistischen Herrschaftssystems. Sie wurde zum ausführenden Organ der NSDAP, indem sie sich als bedeutendste Bildungsinstanz des nationalsozialistischen Grundsatzes annahm. Dieser besagte: Das Volk ist alles, das Individuum nichts.5

Wie die Situation der Frauen, insbesondere der Lehrerinnen, zu dieser Zeit aussah, soll im Folgenden behandelt werden.

2 Das Bild der Frau im Nationalsozialismus

Dass die Nationalsozialisten mit den Zielen und Ergebnissen der Frauenemanzipation nicht übereinstimmten, wurde durch die propagierte ideologische Vorstellung immer wieder betont.

Die häufig zitierte Aussage Hitlers „[das] Ziel der weiblichen Erziehung hat unverrückbar die kommende Mutter zu sein“6belegt klar, „dass die Theorie der Geschlechterpolarität für die Bestimmung des weiblichen Lebensbereichs […] im Nationalsozialismus wieder eine entscheidende Rolle spielte.“7

Während der Mann dem Staat auf unterschiedliche Art und Weise dienen konnte, wurde die Frau auf ihre Rolle als Mutter und Hüterin der Rasse reduziert. Ihre völkische Pflicht lag ausschließlich im Gebären und Aufziehen von Kindern. „Entsprechend wurde die Familie als Grundlage und Keimzelle des völkischen Gemeinschaftslebens, die der Reinhaltung und Vermehrung der deutschen Rasse dienen sollte, aufgefaßt (sic).“8Das Ehegesetz der Gleichberechtigung aus der Weimarer Verfassung wurde dementsprechend geändert.

Kurz nach der Machtergreifung betonte Reichspropagandaminister Joseph Goebbels, „[den] ersten, besten und ihr gemäßesten Platz hat die Frau in der Familie, und die wunderbarste Aufgabe, die sie erfüllen kann, ist die, ihrem Volk Kinder zu schenken.“9Die NSDAP-Ideologie verbreitete also die Meinung, dass Frauen erst im völkischen Staat wieder „echte Frauen“ sein könnten, die in ihrer „kleinen Welt“ das Fundament für die „große Welt“ der Männer legten. Entsprechend sollte die Frau ihre wahre Bestimmung in der Verantwortung für Familie, Haus und Rasse finden und dem Mann dabei gern Bereiche wie Politik, Gemeinschaft und Erwerb überlassen.10„Die Nationalsozialisten griffen also nicht nur die Auffassung von der „wesensmäßigen Bestimmung“ der Frau und der „natürlichen“ Arbeitsteilung zwischen den Geschlechtern wieder auf, sondern überhöhten vor allem das Bild der Mutter.“11

Um nochmals auf die Frage der Emanzipation einzugehen, ist erneut ein Zitat Hitlers zu erwähnen. In einer Ansprache vor der NS-Frauenschaft am 8. September 1943 betonte er seine klare Einstellung zu diesem Thema: „Das Wort der Frauenemanzipation ist ein nur vom jüdischen Intellekt erfundenes Wort, und der Inhalt ist von demselben Geist geprägt.“12Insgesamt lässt sich also festhalten, dass es für eine Frau undenkbar war, in die Welt des Mannes einzudringen.

Da die meisten Frauen mit der „männlichen Welt“ nur Enttäuschung und Ablehnung assoziierten, hielten viele von ihnen an den weiblichen Räumen fest und nahmen sich ihrer vermeintlich einzigen Aufgabe an. Es galt also, die Welten der Männer und Frauen strikt getrennt zu halten und die Emanzipation der Frau zu stoppen.

3 Die Verdrängung der Frau aus dem Lehrer(innen)beruf

Obwohl sich die Auffassung der „natürlichen“ Arbeitsteilung der Geschlechter inzwischen etabliert hatte, setzten sich einige Frauen weiterhin für die Emanzipation ein. Andere waren auf ihren Beruf, beispielsweise als Lehrerin, angewiesen und wollten nach wie vor in diesem arbeiten. Diese Frauen galt es nun aus der Arbeitswelt zu isolieren.

„Mit der Verpflichtung auf die Mutterrolle wurde die Frau aus dem öffentlichen Leben herausgedrängt und der hart umkämpfte Arbeitsmarkt entlastet.“13Diese Verdrängung der Frau war in den akademischen Berufen am stärksten Ausgeprägt. Dafür spricht beispielsweise auch der §28 des deutschen Beamtengesetztes von 1937, in dem die Voraussetzung für eine Verbeamtung auf Lebenszeit bei männlichen Beamten die Vollendung des 27. Lebensjahres war, während bei weiblichen Beamten die Altersgrenze bei 35 Jahren lag.14Begründet wurde diese Differenz zwischen Männern und Frauen von dem NS-Beamtenrechtsexperte Arthur Brand mit folgendem Zitat.

„Diese Vorschrift … bezweckt […] die weiblichen Beamten tunlichst auf den Beruf als Frau und Mutter hinzuweisen und sie erst dann in den öffentlichen Dienst zu übernehmen, wenn nach den Erfahrungen des Lebens eine Aussicht auf Heirat nur noch in geringem Maße besteht. Es entspricht dies der Grundauffassung des Nationalsozialismus, dass die Frau in das Haus und die Familie gehört und nur in Ausnahmefällen sich im öffentlichen Leben betätigen soll.“15

Die Nationalsozialisten gingen also davon aus, dass Frauen, die mit 35 Jahren noch nicht verheiratet waren, vermutlich nicht mehr heiraten werden. Somit würden sie auch keine Kinder gebären und erfüllten nicht den „Zweck“, denn sie für die Gesellschaft erfüllen sollten. Aus diesem Grund war es ihnen gestattet, eine Arbeitsstelle anzunehmen, damit sie nicht auf eine staatliche Versorgung angewiesen waren. Gerade dort, wo Staat, Länder und Kommunen als Arbeitgeber auftraten, also auch in Schulen, wurden Frauen mit Hilfe neugeschaffener Gesetzte aus dem öffentlichen Dienst entlassen. Auch eine niedrigere Bezahlung sowie die Sperrung von gehobenen Positionen und Aufstiegsmöglichkeiten wurden für weibliche Beamte vorgeschrieben.16„Um einen weiteren Überfluss des akademischen Arbeitsmarktes vorzubeugen und um Frauen unmißverständlich (sic) klarzumachen, daß ihr Zugang zu privilegierten beruflichen Positionen nur in Maßen erwünscht war, verfügte Reichsminister Frick […] einen geschlechtsspezifischen Numerus clausus.“17Mit Hilfe dieses NCs wurde die Zahl der weiblichen Studentinnen auf 10% hinuntergeschraubt.

Schon in ihrer Wahlpropaganda war es ein Ziel der Nationalsozialisten, verheiratete Frauen von dem Arbeitsmarkt zu verdrängen. Dabei kam der Begriff des „Doppelverdienertums“ immer wieder auf, bis in der sogenannten Doppelverdienerkampagne im Jahr 1933 vorgeschrieben wurde, dass bei ausreichendem Einkommen des Mannes, die verheirateten Beamtinnen verpflichtend zu entlassen seien.18Begründet wurde dieses Vorgehen mit folgender Argumentation: „Entlassungsgrund ist die gesicherte wirtschaftliche Versorgung der Frau durch ihren Ehemann.“19Allerdings sollten auch ledige Frauen nicht mit Männern um die gleichen Arbeitsplätze konkurrieren. Somit wurden auch diese mit der Begründung entlassen, dass sie durch ihre Familie versorgt werden könnten.

Ein weiteres Gesetz, ebenfalls aus dem Jahr 1933, sorgte für die erneute Entlassung von Frauen aus dem Schuldienst. Das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April sollte ursprünglich die Beamtenschaft von nicht- regimetreuen und rassisch nicht geeigneten Angestellten säubern. Gleichzeitig wurden, wie bereits erwähnt, auch viele Frauen aus dem Schuldienst entlassen.20Dieser erneute Abbau der Frauenstellen begann zunächst im höheren Schulwesen. Anfangs wurden die Oberschulrätinnen, dann die Schulleiterinnen und schließlich die Studienrätinnen entlassen. Auffallend hierbei ist, dass es sich um begehrte Stellen handelte, die anschließend von Männern besetzt wurden.21Obwohl alle Schularten gleichermaßen betroffen waren, hatte das Gesetz, verglichen mit den männlichen Kollegen, deutlich mehr Auswirkungen auf die Lehrerinnen. Sie wurden aus Leitungsposten verdrängt, von höheren Mädchenschulen an Volksschulen versetzt und das Verhältnis zwischen männlichen und weiblichen Studienassessoren wurde auf 4:1 festgesetzt.22„In der am besten gestellten Gruppe, den vollbeschäftigten Assessoren, waren die Frauen deutlich unterrepräsentiert, in den anderen Gruppen, den stundenweise Beschäftigten, den beurlaubten und den ‚unentgeltlich Beschäftigten‘ […] waren sie jeweils relativ häufiger als die Männer vertreten.“23Das Vorgehen der Nationalsozialisten lässt darauf schließen, dass die Entlassung der Frauen aus akademischen Berufen und die prozentuale Beschränkung der studierenden Frauen nicht nur dazu dienten, die Überfüllung des Arbeitsmarktes zu regulieren, sondern auch, um ihre ideologischen Vorstellungen durchzusetzen.

Im Jahr 1935 wurde die Anstellungssperre jedoch aufgehoben. Nachdem sich die Lage auf dem Lehrerarbeitsmarkt entspannte, änderten sich die Einstellungsbedingungen zugunsten der weiblichen Assessorinnen deutlich.

[...]


1Vgl. Schaefer 1990, S. 185.

2Vgl. Fuchs 2015, S. 76f.

3Vgl. Ebd., S. 30f.

4Vgl. Ebd., S. 48.

5Vgl. Brechtken 2004, S. 76f.

6Hitler 1943, S. 460.

7Enzelberger 2001, S. 184.

8Schaefer 1990, S. 185.

9Zitiert nach Frevert 1986, S. 201.

10Vgl. Ebd., S. 201.

11Enzelberger 2001, S. 184.

12Zitiert nach Frevert 1986, S. 200.

13Enzelberger 2001, S. 185.

14Vgl. Ebd., S. 185.

15Brand 1937, S. 301.

16Vgl. Frevert 1986, S. 211.

17Ebd., S. 211.

18Vgl. Enzelberger 2001, S. 185.

19Conradt 1985, S. 131.

20Vgl. Ebd., S. 129.

21Vgl. Enzelberger 2001, S. 185f.

22Vgl. Frevert 1986, S. 211.

23Huerkamp 1996, S. 190.

Final del extracto de 12 páginas

Detalles

Título
Die Geschichte der Lehrerinnen zur Zeit der NS-Diktatur
Universidad
University of Education Ludwigsburg
Calificación
1,0
Autor
Año
2016
Páginas
12
No. de catálogo
V356769
ISBN (Ebook)
9783668425101
ISBN (Libro)
9783668425118
Tamaño de fichero
417 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
geschichte, lehrerinnen, zeit, ns-diktatur
Citar trabajo
Jessica Rothmann (Autor), 2016, Die Geschichte der Lehrerinnen zur Zeit der NS-Diktatur, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/356769

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