Nach Durchsicht der einschlägigen Literatur wurde offenbar, dass bereits durch die Rechtsprechung verschiedenen Rechtsinstitute geschaffen wurden, die sich mit dem Themenkomplex Verhandlung beschäftigen. Dieses ist zunächst jenes der tatsächlichen Verständigung. In diesem Zusammenhang wird zuerst ein Rechtsprechungsrückblick gegeben, um die Wurzeln dieses Rechtsinstitutes aufzudecken. Im folgenden wird der Frage nachgegangen, die die entscheidende in diesem Zusammenhang darstellt. Nämlich die Frage, ob vor dem Hintergrund der geforderten Gleichmäßigkeit der Besteuerung überhaupt ein Verständigung oder ähnliches Bestand haben kann. Bevor auf die Voraussetzungen der tatsächlichen Verständigung eingegangen wird, erscheint es notwendig, sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob es sich bei der tatsächlichen Verständigung um eine Art des öffentlich-rechtlichen Vertrages handelt oder aber um ein Rechtsgeschäft mit Bindungswirkung. Aus diesem Grund wird der öffentlich-rechtliche Vertrag an dieser Stelle genauer untersucht. Dieser Untersuchung wird sich die Darstellung der Voraussetzungen und im Anschluss daran der Grenzen einer tatsächlichen Verständigung anschließen. Schließlich sollen noch die denkbaren Bindungswirkungen, namentlich die sich aus dem Grundsatz von Treu und Glauben ergebende Bindungswirkung und jene aufgrund des allgemeinen Vertragstreuegrundsatzes „pacta sunt servanda“ ergebende, untersucht werden. Im Anschluss daran wird die Möglichkeit untersucht, von der Finanzbehörde eine verbindliche Auskunft über in der Zukunft zu realisierende Sachverhalte zu erhalten. Der erste Blick gilt dabei den wesentlichen formellen, also kodifizierten Regelungen. Dieses sind zum einen die Lohnsteueranrufungsauskunft i.S.d. § 42e EStG sowie die verbindliche zusage im Anschluss an eine Außenprüfung gem. der §§ 204-207 AO 1977. In diesen beiden Fällen wird jeweils der Kontext dargestellt, in den die beiden Regelungen einzuordnen sind, im Anschluss werden Überlegungen zur jeweiligen Bindungswirkung angestellt und schließlich die die entscheidende Frage nach der praktischen Bedeutung gestellt. Im Anschluss daran ist die informelle Auskunft aufgrund des BMF Schreibens vom Dezember 2003 Untersuchungsgegenstand. Es wird dargestellt, warum überhaupt eine die formellen Auskünfte ergänzende Regelung notwendig ist, weiterhin die Voraussetzungen und eventuelle Ausschlussgründe dargestellt. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Die Tatsächliche Verständigung
- Rechtsprechungsrückblick
- Rechtsprechung bis zum 11.12.1984 (BFH VIII R 131/76)
- Rechtsprechung nach dem 11.12.1984
- Gleichmäßigkeit der Besteuerung und Verständigung – ein Widerspruch?
- Die tatsächliche Verständigung als öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Einführung
- Der öffentlich-rechtliche Vertrag
- Begriffsbestimmung
- Mögliche Rechtsgrundlage
- Allgemeine Einführung
- Positivistische Grundlagen
- Abgabenordnung 1977
- Subsidiäre Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes?
- Negativistische Grundlagen
- Zusammenfassung
- Voraussetzungen der tatsächlichen Verständigung
- Der Kooperationsgrundsatz der AO
- Erhöhter und unverhältnismäßiger Zeitaufwand bei der Sachverhaltsaufklärung
- Verwaltungsökonomie und Verhältnismäßigkeit im Bereich der Sachverhaltsaufklärung?
- Verschulden des Steuerpflichtigen als Rechtfertigung?
- Beteiligung der entscheidungsbefugten Personen / Institutionen
- Auf Seiten der Finanzverwaltung
- Seitens des Steuerpflichtigen
- Formerfordernis
- Einbettung in den zeitlichen Ablauf des Besteuerungsverfahrens
- Verständigung während des Besteuerungsverfahrens
- Verständigung im Rechtsbehelfsverfahren
- Grenzen der tatsächlichen Verständigung
- Verständigung nur über Tatsachen?
- Einleitung
- Verständigung über reine Sachverhaltsfragen
- Verständigung über reine Rechtsfragen
- Verständigung über gemischte Fragen
- Verbot gesetzesumgehender Regelungen
- Ausschluss einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung
- Verbot der Einflussnahme seitens der Finanzverwaltung
- Kein bestehendes Steuerrechtsverhältnis
- Bindungswirkung einer tatsächlichen Verständigung
- Einleitung
- Bindung nach Treu und Glauben
- Bindung aufgrund des Grundsatzes „pacta sunt servanda”
- Einordnung
- Fazit
- Verbindliche Auskunft und Zusage
- Einleitung
- Formelle Regelungen
- Die Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung (§§ 204 - 207 AO)
- Kontext
- Bindungswirkung
- Praktische Bedeutung
- Die Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG)
- Kontext
- Bindungswirkung
- Praktische Bedeutung
- Informelle Auskünfte
- Erfordernis einer ergänzenden Regelung
- Auskünfte im Rahmen des BMF-Schreibens v. 29.12.2003
- Voraussetzungen
- In der Zukunft liegender Sachverhalt
- Form und Inhalt des Antrags
- Zuständigkeit
- Zusageinteresse
- Ausschlussgründe
- Die Erzielung eines Steuervorteils
- Keine anderweitige Beantragung einer anderen verbindlichen Auskunft
- Begründung der Bindungswirkung
- Allgemeine Bindung
- Widerruf
- Aufhebung
- Rechtsnatur und Rechtsbehelf
- Die Auskunft
- Das Nichterteilen der Auskunft
- Bewertung
- Mediation und Steuerrecht
- Einführung
- Grundsätze der Mediation
- Der Allparteiliche Vermittler
- Freiwillige Teilnahme
- Ergebnisoffenheit
- Beurteilung der Mediation als Instrument der Verständigung im Steuerverfahren
- Schlussbetrachtung
- Tatsächliche Verständigung als öffentlich-rechtlicher Vertrag
- Verbindliche Auskünfte und Zusagen der Finanzverwaltung
- Grenzen und Bindungswirkung von Verständigungsformen
- Mediation als alternatives Konfliktlösungsinstrument im Steuerrecht
- Gleichmäßigkeit und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung im Kontext von Verständigungsformen
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit untersucht die Verständigungsformen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen in Deutschland. Ziel ist es, die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung verschiedener Verständigungsformen zu analysieren und deren Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Gleich- und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung zu prüfen.
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der Verständigungsformen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen ein und skizziert den Gang der Untersuchung. Es wird die Relevanz des Themas im Kontext von Steuergerechtigkeit und effizientem Verwaltungshandeln herausgestellt. Der Fokus liegt auf der Analyse, inwieweit verschiedene Verständigungsformen den Grundsatz der Gleich- und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung erfüllen oder verletzen.
Die Tatsächliche Verständigung: Dieses Kapitel untersucht die tatsächliche Verständigung als informellen Weg der Konfliktlösung zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen. Es wird ein umfassender Rechtsprechungsüberblick gegeben und die tatsächliche Verständigung im Detail als öffentlich-rechtlicher Vertrag analysiert. Dabei werden die Voraussetzungen, Grenzen und die Bindungswirkung dieser Verständigungsform erörtert. Der Schwerpunkt liegt auf der Frage, ob und unter welchen Bedingungen solche Vereinbarungen mit dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen vereinbar sind. Es werden verschiedene Fallkonstellationen und deren juristische Bewertung untersucht.
Verbindliche Auskunft und Zusage: Dieses Kapitel befasst sich mit formellen und informellen Auskünften und Zusagen der Finanzverwaltung. Es werden die rechtlichen Regelungen zu verbindlichen Auskünften im Steuerrecht detailliert analysiert, darunter die Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung und die Lohnsteueranrufungsauskunft. Die Kapitel analysiert die Voraussetzungen für die Bindungswirkung dieser Auskünfte, deren Grenzen und mögliche Rechtsbehelfe im Falle von fehlerhaften Auskünften. Der Unterschied zwischen formellen und informellen Auskünften wird deutlich herausgestellt und deren jeweilige Rechtsfolgen im Kontext der Steuerpflicht beleuchtet.
Mediation und Steuerrecht: Das Kapitel widmet sich der Mediation als einem alternativen Instrument zur Konfliktlösung im Steuerrecht. Es werden die Grundprinzipien der Mediation erläutert und deren Eignung als Verständigungsinstrument im Steuerverfahren bewertet. Die Analyse konzentriert sich darauf, wie Mediation dazu beitragen kann, Konflikte zwischen Steuerpflichtigen und Finanzverwaltung außergerichtlich und effizient zu lösen, und inwiefern dies mit den Prinzipien der Steuergerechtigkeit vereinbar ist.
Schlüsselwörter
Verständigung, Finanzverwaltung, Steuerpflichtiger, Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Gesetzmäßigkeit der Besteuerung, öffentlich-rechtlicher Vertrag, verbindliche Auskunft, Zusage, Mediation, Konfliktlösung, Steuerrecht, Abgabenordnung, Rechtsprechung, Verwaltungsverfahren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Diplomarbeit: Verständigungsformen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen
Was ist der Gegenstand dieser Diplomarbeit?
Die Diplomarbeit untersucht verschiedene Verständigungsformen zwischen der Finanzverwaltung und Steuerpflichtigen in Deutschland. Im Mittelpunkt stehen die rechtlichen Grundlagen und die praktische Anwendung dieser Formen, insbesondere im Hinblick auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundsatz der Gleich- und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung.
Welche Verständigungsformen werden untersucht?
Die Arbeit analysiert die „tatsächliche Verständigung“ als informellen Vertrag, verbindliche Auskünfte und Zusagen der Finanzverwaltung (formale und informelle), und die Mediation als alternatives Konfliktlösungsinstrument.
Wie wird die „tatsächliche Verständigung“ definiert und behandelt?
Die „tatsächliche Verständigung“ wird als öffentlich-rechtlicher Vertrag analysiert. Die Arbeit untersucht ihre Voraussetzungen, Grenzen, Bindungswirkung und Vereinbarkeit mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz. Ein umfassender Rechtsprechungsüberblick ist enthalten.
Welche Arten von verbindlichen Auskünften und Zusagen werden betrachtet?
Die Arbeit behandelt die Zusage im Anschluss an eine Außenprüfung (§§ 204 - 207 AO) und die Lohnsteueranrufungsauskunft (§ 42e EStG) als formelle Auskünfte. Informelle Auskünfte, insbesondere im Kontext des BMF-Schreibens v. 29.12.2003, werden ebenfalls analysiert, inklusive Voraussetzungen, Ausschlussgründe und Rechtsfolgen.
Welche Rolle spielt die Mediation im Steuerrecht?
Die Arbeit bewertet die Mediation als alternatives Konfliktlösungsinstrument. Sie erläutert die Grundprinzipien der Mediation und untersucht ihre Eignung zur außergerichtlichen Konfliktlösung im Steuerrecht, unter Berücksichtigung der Steuergerechtigkeit.
Wie werden die Grenzen und die Bindungswirkung der Verständigungsformen bewertet?
Die Arbeit untersucht kritisch die Grenzen der Verständigungsformen, z.B. die Verständigung über reine Rechtsfragen oder gesetzesumgehende Regelungen. Die Bindungswirkung wird im Kontext von Treu und Glauben und „pacta sunt servanda“ analysiert.
Wie wird die Vereinbarkeit der Verständigungsformen mit der Gleich- und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung geprüft?
Die Arbeit stellt die Vereinbarkeit der verschiedenen Verständigungsformen mit den Grundsätzen der Gleich- und Gesetzmäßigkeit der Besteuerung in den Mittelpunkt der Analyse. Sie untersucht, ob und unter welchen Bedingungen diese Formen mit dem Prinzip der Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen vereinbar sind.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit umfasst Kapitel zu Einleitung, Tatsächlicher Verständigung, Verbindlicher Auskunft und Zusage, Mediation und Steuerrecht, sowie eine Schlussbetrachtung. Jedes Kapitel bietet eine detaillierte Analyse des jeweiligen Themas.
Welche Schlüsselwörter beschreiben den Inhalt der Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Verständigung, Finanzverwaltung, Steuerpflichtiger, Gleichmäßigkeit der Besteuerung, Gesetzmäßigkeit der Besteuerung, öffentlich-rechtlicher Vertrag, verbindliche Auskunft, Zusage, Mediation, Konfliktlösung, Steuerrecht, Abgabenordnung, Rechtsprechung, Verwaltungsverfahren.
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- Dipl.-Kfm. Philip Eugen Deubner (Author), 2004, Verständigungsformen zwischen Finanzverwaltung und Steuerpflichtigem, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35719