Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland und dessen Einfluss auf das Parteiensystem


Trabajo Escrito, 2003

15 Páginas, Calificación: 2,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Wahlen – der Bürger als Souverän
- Verhältniswahl
- Mehrheitswahl

Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland
- Die gesetzliche Grundlage
- Vor der Wahl
- Die Einteilung der Wahlkreise
- Erst- und Zweitstimme
- Das Auszählverfahren
- Die Überhangmandate
- Die Fünf-Prozent-Klausel
- Die Durchführung der Wahl

Die Auswirkungen des Wahlsystems auf das Parteiensystem

Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Einleitung

Die Hausarbeit befasst sich mit dem Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland. Der Focus liegt auf den Wahlen zum Deutschen Bundestag. Zunächst einmal wird das Wahlsystem detailliert beschrieben. Es wird auf den Unterschied zwischen Mehrheits- und Verhältniswahl eingegangen. Die gesetzliche Grundlage für Wahlen in Deutschland wird dargestellt und der Rahmen für die Wahlen (Wahlkreiseinteilung, Zwei-Stimmen-System) wird erklärt. Abschließend werden die Auszählung und die Besonderheiten der Sitzverteilung aufgezeigt.

Die leitende Fragestellung soll beleuchten, inwieweit das Wahlsystem zur Wahl des Deutschen Bundestages das Parteiensystem beeinflusst. Es wird geprüft, ob die einzelnen speziellen Faktoren des bundesdeutschen Wahlsystems bei der Bildung der Parteienlandschaft eine Rolle spielen und wie diese zu bewerten sind.

Wahlen - Der Bürger als Souverän.

Wahlen und die Art ihrer Durchführung sind ein wesentliches Merkmal und ein notwendiger Bestandteil jeder Demokratie. Anders als in Ländern mit totalitären Regimen, in denen keine Wahlmöglichkeit zwischen verschiedenen politischen Richtungen besteht, beruht die demokratische Ordnung in der Bundesrepublik auf dem Recht des Volkes, durch Wahlen regelmäßig über die Machtverteilung im Staat zu entscheiden. In einer Demokratie übt der mündige Bürger die Staatsgewalt aus, wenn er wählen geht, „seine Stimme in der Urne deponiert“[1], also von seinem aktiven Wahlrecht gebraucht macht. „Der ursprüngliche Sinn des Wahlrechts ist: die im Volk als Souverän liegende politische Kraft in legitime umzuwandeln“.[2] Rein technisch betrachtet sind Wahlen ein Mittel zur Bestellung von Personen in ein Amt. Dazu bedarf es eines vorher bestimmten Verfahrens, also eines Wahlsystems. Diese müssen durch eine gesetzliche oder eine verfassungsrechtliche Regelung beschlossen werden. Das Verfahren und das Ergebnis müssen transparent sein, damit der Wähler die Rechtmäßigkeit einer Wahl auch anerkennt. Nur dann sind die Entscheidungen legitimiert. Es ist also wichtig, dem Wähler nahe zu bringen, was seine Stimme eigentlich wählt und bewirkt.[3]

Grob zu unterscheiden sind zunächst einmal die Verhältniswahl und die Mehrheitswahl. Die Mehrheitswahl kann außerdem in die relative Mehrheitswahl und die absolute Mehrheitswahl unterscheiden werden.

Bei Anwendung der Verhältniswahl geht es zunächst einmal darum „eine politische Landkarte der Gesellschaft zu bilden“[4]. Die Anzahl der Sitze, die jede Partei erhält ist proportional zur Anzahl ihrer Stimmen. So wird die Zusammensetzung des Parlamentes genau dem politischen Willen der Bevölkerung angepasst. Einzelne Personen stehen bei diesem Verfahren nicht zur Wahl. Man unterscheidet weiter die absolut proportionale Stimmen-Mandate Relation, die unreine Verhältniswahl, in welchem, wie in Spanien die Stimmen-Mandate Relation unrein ist und außerdem das Sperrklauselwahlsystem, wie es in der Bundesrepublik Deutschland angewandt wird.

Die absolute Mehrheitswahl wird, unter anderem, in Frankreich verwendet. Hierbei kommt es zu einem Wahlgang, in dem der Wähler in einem Einpersonenwahlkreis wählt. Ein Kandidat schafft den Einzug in das Parlament nur, wenn er die absolute Mehrheit (also mehr als 50 Prozent) der Stimmen erhält. Dies gelingt nur selten und es kommt gewöhnlich zu einem zweiten Wahlgang. Parteien, die im ersten Wahlgang nur wenige Stimmen erhalten haben und demnach nur geringe Chancen haben den zweiten Wahlgang zu gewinnen, ziehen sich von der Wahl zurück und empfehlen eine andere Partei, welche am ehesten ihren politischen Zielen entspricht. Also kann es durchaus sein, dass eine Partei, welche im ersten Wahlgang klar vorne lag, den zweiten Wahlgang verliert, da die politische Richtung der zwei anderen Parteien sich ähnelt, und deshalb die Stimmen der abgeschlagen unterlegenen Partei an die Zweitgrößte gehen.

Die relative Mehrheitswahl wird zum Beispiel in Großbritannien angewendet. Ein Land wird in so viele Wahlkreise eingeteilt, wie Abgeordnete zu wählen sind. Ein Wahlkreis wählt also direkt einen Abgeordneten. Hierbei reicht schon die relative Mehrheit aus um einen Wahlkreis zu gewinnen. Die restlichen Stimmen gehen verloren. Dieses Wahlsystem ist für den Wähler leicht zu durchschauen. Er weiß genau, was seine Stimme bewirkt und wie sie die Zusammensetzung des Parlamentes beeinflusst.

Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland.

Die gesetzliche Grundlage wurde1948/1949 mit Aufnahme des Artikels 30 im Grundgesetz festgelegt. Es soll in Deutschland gleiche, geheime, freie, allgemeine und unmittelbare Wahlen der Abgeordneten geben.

Dieser Abschnitt im Grundgesetz garantiert die demokratische Durchführung von Wahlen. Im Einzelnen bedeutet das:

allgemein: Alle Staatsbürger unabhängig von Geschlecht, Rasse, Sprache, Einkommen, Besitz, Beruf, Stand, Bildung, Konfession oder politischer Überzeugung sind wahlberechtigt und wählbar (aktives und passives Wahlrecht).

unmittelbar: Die Wähler bestimmen selbst den Mandatsträger (Erststimme).

frei: Es darf auf Wählerinnen und Wähler von keiner Seite ein irgendwie gearteter Druck ausgeübt werden, zugunsten oder zuungunsten des einen oder anderen Kandidaten, oder zu einer Wahlenthaltung.

gleich: Das Stimmgewicht aller Wähler ist gleich und wird nicht nach Besitz, Einkommen, Steuerleistung, Bildung, Religion, Rasse, Geschlecht oder politischer Einstellung differenziert.

geheim: Die Entscheidung des Wählers darf nicht von anderen erkennbar sein. Allenfalls dürfen Wählerin oder Wähler selbst bekannt geben, wem sie ihre Stimme gegeben haben. Die geheime Wahl muss rechtlich und organisatorisch gewährleistet sein[5]

Es wurde noch hinzugefügt, dass Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat (Art. 38 Abs. 2 GG). Art. 30 geht aus dem Art. 20 GG hervor, wonach alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, und dem Art. 28 GG, der aussagt, dass In Bund, Ländern und Gemeinden das Volk eine Vertretung haben muss. Art. 30 GG ist jedoch keine Festlegung auf ein spezielles Wahlsystem, sondern stellt nur den Rahmen dafür auf. Der Parlamentarische Rat wollte damals dem Gesetzgeber die Entscheidung überlassen, wie das konkrete Wahlsystem für die Bundesrepublik Deutschland auszusehen hat.

[...]


[1] Hennis, Wilhelm: Auf dem Weg in den Parteienstaat, Reclam Verlag, Stuttgart 1998, S. 140.

[2] Ebd. S. 137.

[3] http://www.bundestag.de/info/wahlen/wahlverfahren/wahlen2.html

[4] Korte, Karl-Rudolf: Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 1999, S. 29.

[5] Vgl. Pötzsch, Horst: Die deutsche Demokratie. 3. Auflage, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2003, S. 32.

Final del extracto de 15 páginas

Detalles

Título
Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland und dessen Einfluss auf das Parteiensystem
Universidad
University of Bonn
Calificación
2,0
Autor
Año
2003
Páginas
15
No. de catálogo
V35880
ISBN (Ebook)
9783638356695
ISBN (Libro)
9783638749411
Tamaño de fichero
462 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Wahlsystem, Bundesrepublik, Deutschland, Einfluss, Parteiensystem
Citar trabajo
David Parkmann (Autor), 2003, Das Wahlsystem der Bundesrepublik Deutschland und dessen Einfluss auf das Parteiensystem, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/35880

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