Auf der Grundlage des Rechtsverhältnisses der „legalen Herrschaft“ nach Max Weber wird im Folgenden herausgearbeitet, welches Rechtsverständnis diesem Herrschaftsmodell zugrunde liegt. Im Besonderen wird hierbei auf die Begriffe Rechtspositivismus und Antipositivismus eingegangen sowie Weber mit Autoren, welche seinem Rechtsverständnis nahestehen, verglichen.
Weiterhin soll erörtert werden, ob die Legitimitätsgeltung bei Weber auf moralphilosophisch rechtfertigbaren Gründen beruht, um Webers Modell abschließend mit einem Theorienmodell zu vergleichen, das eine (moral-)philosophische Begründung für unabdingbar hält.
Inhaltsverzeichnis
Einführung
A) Legale Herrschaft und ihr Rechtverständnis
I. Der Herrschaftsbegriff bei Max Weber
1. Legale Herrschaft
2. Legale Herrschaft im Vergleich zur traditionellen Herrschaft
3. Legale Herrschaft im Vergleich zur charismatischen Herrschaft
II. Rechtsverständnis des Herrschaftsmodells
1. Antipositivismus
2. Rechtspositivismus
a) Gesetztes Recht
b) Wirksamkeit des Rechts
3. Interpretation des Rechtsverständnisses der legalen Herrschaft
III. Vergleich zu Luhmann
IV. Vergleich zu Kelsen
B) Begründung der Legitimitätsgeltung
I. Legitimitätsgeltung bei Weber – Moralphilosophische Begründung?
II. Begründung der Legitimitätsgeltung im Vergleich zu der bei Alexy
Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Diese Hausarbeit analysiert das Rechtsverständnis, welches dem Modell der „legalen Herrschaft“ nach Max Weber zugrunde liegt, und untersucht insbesondere die Rolle des Rechtspositivismus und Antipositivismus sowie die moralphilosophischen Grundlagen der Legitimitätsgeltung im Vergleich zu anderen bedeutenden Rechtstheoretikern wie Luhmann, Kelsen und Alexy.
- Charakterisierung der legalen Herrschaft nach Max Weber
- Gegenüberstellung von Rechtspositivismus und Antipositivismus
- Vergleich der Legitimationstheorien von Weber, Luhmann und Kelsen
- Untersuchung der moralphilosophischen Begründbarkeit der Legitimitätsgeltung
- Kontrastierung von Webers Ansatz mit der Geltungstheorie von Robert Alexy
Auszug aus dem Buch
3. Legale Herrschaft im Vergleich zur charismatischen Herrschaft
Der letzte Herrschaftstypus den Weber beschreibt, ist die charismatische Herrschaft. Bei diesem Herrschaftstypus begründet sich die Legitimität auf der affektuellen Hingabe zu einem Führer. Sie unterscheidet sich allein schon dadurch, dass es sich um eine „außeralltägliche“ Herrschaftsform handelt, sie ist vollkommen losgelöst von einer objektiven Bewertung, beruht vielmehr ausschließlich auf dem subjektiven Glauben der Beherrschten, auch „Jünger“ genannt, an das Charisma des Führers. Bei diesem Herrschaftstypus besteht ebenso ein Unterschied in der Auswahl der Vertrauten, die den Verwaltungsstab bilden. Im Gegensatz zur Auswahl der Beamten, die ausschließlich nach Fachqualifikation ausgewählt werden, werden die Vertrauten nach persönlicher Hingabe und Charisma ausgewählt.
Der Verwaltungsbereich wird anders als bei der legalen Herrschaft ausschließlich durch die „Sendung des Herren und seine persönliche charismatische Qualifikation“ bestimmt.
In Kontrast zur legalen Herrschaft wird dem Führer als Person gehorcht. Weiter wird die charismatische Herrschaft im Gegensatz zur legalen Herrschaft nicht durch Vorschriften eingeschränkt. Der Führer kann jegliches Recht und beliebige Regeln schaffen, solange er das Vertrauen seiner „Jünger“ genießt. Dieses Vertrauen seiner Jünger stellt die Grenzen der Beliebigkeit der Herrschaft dar. Der Führer kann nur solange beliebig herrschen, wie seine Jünger in sein Charisma vertrauen. Die Herrschaft kann dem zu Folge ausschließlich Bestand haben, wenn der Führer sein Charisma stets neu unter Beweis stellen kann, sei dies in Form von übernatürlichen Taten, militärischen Erfolgen, Wohlergehen der Jünger oder jeglicher anderer Form. An dem Punkt, an dem der Führer hierzu nicht länger in der Lage ist, ist die Legitimität der Herrschaft gefährdet.
Zusammenfassung der Kapitel
Einführung: Die Einleitung stellt die Zielsetzung dar, das Rechtsverständnis der legalen Herrschaft bei Max Weber zu ergründen und kritisch mit anderen Rechtstheorien zu vergleichen.
A) Legale Herrschaft und ihr Rechtverständnis: Dieses Kapitel erläutert Webers Begriff der Herrschaft und grenzt die legale Herrschaft von traditionellen und charismatischen Herrschaftsformen ab.
I. Der Herrschaftsbegriff bei Max Weber: Dieser Abschnitt definiert den Herrschaftsbegriff Webers als Chance, Gehorsam für Befehle zu finden, und beleuchtet die verschiedenen Legitimationsgründe.
1. Legale Herrschaft: Hier wird die legale Herrschaft als rationale Herrschaft auf Basis gesatzter Ordnungen und bürokratischer Strukturen detailliert beschrieben.
2. Legale Herrschaft im Vergleich zur traditionellen Herrschaft: Der Abschnitt arbeitet die Kontraste heraus, insbesondere die Bindung an eine Ordnung statt an eine Person.
3. Legale Herrschaft im Vergleich zur charismatischen Herrschaft: Hier wird der Gegensatz zwischen der rationalen, ordnungsgebundenen legalen Herrschaft und der persönlichen, affektuellen charismatischen Herrschaft verdeutlicht.
II. Rechtsverständnis des Herrschaftsmodells: Dieses Kapitel verknüpft die legale Herrschaft mit den philosophischen Strömungen des Antipositivismus und Rechtspositivismus.
1. Antipositivismus: Erläuterung des naturrechtlichen Rechtsverständnisses, das übergesetzliche Maßstäbe für das positive Recht ansetzt.
2. Rechtspositivismus: Darstellung der Trennung von Recht und Moral, bei der die Geltung des Rechts primär durch Setzung und Wirksamkeit begründet wird.
a) Gesetztes Recht: Definition von positivem Recht als durch Autorität gesetzte Ordnung.
b) Wirksamkeit des Rechts: Erklärung der Rolle der Anerkennung und Befolgung von Rechtsnormen.
3. Interpretation des Rechtsverständnisses der legalen Herrschaft: Zusammenführung der Erkenntnisse zur Einordnung der legalen Herrschaft in den Rechtspositivismus.
III. Vergleich zu Luhmann: Die Theorie der Legitimation durch Verfahren wird Webers Modell gegenübergestellt, wobei Gemeinsamkeiten und Differenzen in der Systemstabilität analysiert werden.
IV. Vergleich zu Kelsen: Analyse der Parallelen und Unterschiede zwischen Webers legaler Herrschaft und Kelsens reiner Rechtslehre, insbesondere hinsichtlich der Grundnorm.
B) Begründung der Legitimitätsgeltung: Dieses Kapitel fragt nach der moralphilosophischen Rechtfertigbarkeit der Legitimität in Webers Modell.
I. Legitimitätsgeltung bei Weber – Moralphilosophische Begründung?: Untersuchung, ob Webers rein zweckrationale Begründung der Herrschaft auch moralische Aspekte enthält.
II. Begründung der Legitimitätsgeltung im Vergleich zu der bei Alexy: Kontrastierung von Webers zweckrationalem Modell mit Alexys Einbeziehung ethischer Geltungsbegriffe.
Schlussbetrachtung: Zusammenfassendes Ergebnis, dass Webers legale Herrschaft rechtspositivistisch ist und ohne eine primär moralphilosophische Begründung auskommt.
Schlüsselwörter
Rechtsphilosophie, Max Weber, Legale Herrschaft, Rechtspositivismus, Antipositivismus, Legitimität, Legitimitätsgeltung, Niklas Luhmann, Hans Kelsen, Robert Alexy, Reine Rechtslehre, Herrschaftssoziologie, Gesetztes Recht, Zweckrationalität, Normgeltung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit untersucht die rechtsphilosophischen Grundlagen der „legalen Herrschaft“ nach Max Weber und analysiert, welches Rechtsverständnis diesem Modell zugrunde liegt.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die zentralen Themen sind die Herrschaftstypologie Webers, die Unterscheidung zwischen Rechtspositivismus und Antipositivismus sowie die Frage nach der moralphilosophischen Legitimation von Rechtsordnungen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, das Modell der legalen Herrschaft theoretisch einzuordnen und durch Vergleiche mit Luhmann, Kelsen und Alexy zu prüfen, inwieweit Weber eine moralphilosophische Begründung der Geltung von Recht benötigt oder ablehnt.
Welche wissenschaftliche Methode wird in dieser Arbeit verwendet?
Die Arbeit nutzt eine komparative Analyse, bei der Webers theoretisches Modell der Herrschaft mit den Rechtstheorien von Luhmann, Kelsen und Alexy gegenübergestellt und kritisch gewürdigt wird.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der Herrschaftsformen Webers, die Einordnung in den Rechtspositivismus, vergleichende Analysen zu anderen Theoretikern sowie die Untersuchung der Legitimitätsgeltung auf ihre moralphilosophischen Grundlagen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren diese Arbeit?
Die Arbeit wird durch Begriffe wie Legale Herrschaft, Rechtspositivismus, Legitimität, Zweckrationalität und Rechtsphilosophie charakterisiert.
Wie unterscheidet Weber zwischen legaler, traditioneller und charismatischer Herrschaft?
Weber unterscheidet die Typen nach ihren Legitimationsquellen: Die legale Herrschaft stützt sich auf gesatzte Ordnungen, die traditionelle auf überlieferte Traditionen und die charismatische auf die persönliche Ausstrahlung einer Führungsperson.
Warum kommt die Arbeit zu dem Schluss, dass Webers Modell rechtspositivistisch ist?
Weil Webers Modell der legalen Herrschaft die Legitimität aus der formalen Setzung von Recht bezieht und keine zwingende inhaltliche moralische Bewertung für die Geltung des Rechts voraussetzt.
Was unterscheidet Webers Legitimitätsbegriff von dem bei Robert Alexy?
Während Weber primär zweckrationale Argumente für die Geltung von Herrschaft anführt, integriert Alexy den ethischen Geltungsbegriff als essenzielles Element in seine Rechtstheorie.
- Citar trabajo
- Julian Greth (Autor), 2016, Legale Herrschaft, ihr Rechtsverständnis und ihre Legitimitätsgeltung. Theorien von Max Weber, Niklas Luhmann und Hans Kelsen im Vergleich, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/359230