Die Sozialpädagogische Familienhilfe im Spannungsfeld von privatem und beruflichem Kontext


Tesis (Diplomatura), 2004

66 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Formale Definitionsbeschreibung des SPFH
2.1. Rechtliche Einbindung

3. Entstehung und seine historischen Vorläufer

4. Das Klientel
4.1 Merkmale des Klientel
4.2 Wer erhält einen SPFH?

5. Die Sozialpädagogische Familienhilfe
5.1 Aufgaben
5.1.1 Anforderungen
5.1.2 Qualifikationen
5.2 Arbeitsbedingungen und Formen der Hilfe
5.3 Pädagogisches Handeln im Arbeitsfeld
5.4 Schwierigkeiten im Hinblick auf Supervision als wichtige Vorraussetzung
5.5 Ein Beispiel wie man in einer Gefahrensituation handeln kann

6. Die Methoden mit denen ein SPFH arbeiten kann (theoretische Betrachtungsweise)

7. Die Phasen des Hilfeplanprozesses
7.1 Anfangsphase
7.2 Hauptphase
7.3 Abschlussphase

8. Zeitliche Intensität/ Dauer der Hilfe

9. Erfolge des SPFH

10. Das Spannungsverhältnis

11. Familie W aus L. als Beispiel für die Arbeit in der SPFH

12. Zusammenfassung/ Fazit

13. Literaturverzeichnis

14. Anhang (Interview mit einem SPFH)

1. Einleitung

Wenn es um Probleme von Kindern, Jugendlichen und deren Familien geht, verfügt die Jugendhilfe über Hilfen zur Erziehung, die zu den individuellen Unterstützungen des KJHG gehören. Eltern haben darauf einen Anspruch, wenn sie nicht aus eigener Kraft das Wohl des Kindes sichern können. Die intensivste ambulante Hilfe zur Erziehung die im KJHG verankert ist, ist die Sozialpädagogische Familienhilfe.

Aufgrund dessen, dass die SPFH als ein Arbeitsfeld eines Sozialpädagogen in Betracht kommen könnte, werde ich nun in den folgenden Abschnitten versuchen, diese näher zu beschreiben. Das Ziel dieser Arbeit hat ihren Schwerpunkt in der Frage wie das Spannungsfeld, von privatem und beruflichem Kontext in der sich die Sozialpädagogische Familienhilfe bewegt, bestmöglich bearbeitet werden kann. Dahingehend möchte ich auf dem Kontext der Entwicklung der SPFH, auf verschiedene Spannungsfelder, aber auch durch die unterschiedlichen Merkmale eines Klientel und die verschiedenen Perspektiven hinsichtlich der Arbeitsweise, versuchen auf ein allgemeingültiges Resultat zu kommen, wie man es erreichen kann das Spannungsfeld zu bearbeiten und mit welchen Problemen dabei zu rechnen ist. Die Sozialpädagogische Familienhilfe werde ich an vielen Stellen, durch die allgemein anerkannte Abbreviation der SPFH verkürzen. Im Anhang befindet sich ein von mir durchgeführtes, relativ offenes, aber dennoch problemzentriertes Interview mit einem Mitarbeiter der SPFH, Uwe K.. Einfließen lasse ich dies an einigen Stellen, wenn es darum geht, praktisch die versuchten Erklärungen und Darstellungen näher in Zusammenhang zu bringen und vielleicht zu einer Schlussfolgerung zwischen theoretischem und praktischem Teil zu erlangen.

2. Formale Definitionsbeschreibung des SPFH

Der Ausgangspunkt für das Einsetzen eines Sozialpädagogischen Familienhelfers (SPFH) ist im §31 Kinder- und Jugendhilfegesetz determiniert. „ Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in Ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie“. (Sozialgesetzbuch, 2003, S.1066)

Die SPFH strebt demzufolge darauf ab, die Ressourcen der Familie und ihre Selbsthilfekräfte zu mobilisieren. Dabei sind die komplexen Problemlagen der Familie von umfangreicher Wichtigkeit bei der mittel-, aber auch längerfristig angesetzten Hilfe. Die primäre Aufgabenstellung in der SPFH ist es, die Fähigkeiten der Familienmitglieder zu entwickeln, um ihre Erziehungsschwierigkeiten, Alltagsprobleme, Krisen und Konflikte, aber auch den Umgang mit Ämtern, Behörden und anderen Institutionen zu bewältigen. Sie sollen zudem auch lernen, sich bei praktikablen Problemen um eine Unterstützung autonom zu sorgen. (vgl. Bringewat, 2000, S.17)

Die SPFH verschafft demnach eine lebensnahe Begleitung, um Konstellationen zu lösen, die geartet sind von Kontroversen im Alltag der Familie. Die SPFH nimmt die Familie keineswegs nur als System wahr, sondern bezieht zudem auch die Vernetzung des sozialen Milieus bei der Problematik und somit auch bei der Hilfe mit ein. (vgl. Woog,1998, S.27)

Diese Form der Hilfe ist in Ihrer Besonderheit eine Soll-Leistung. Das bedeutet, die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind im Regelfall, bei Erfüllung der Vorraussetzungen, pflichtschuldig, diese Hilfe anzubieten und zu bewilligen. (vgl. Frings u.a., 1993, S.20)

Die SPFH hat die Besonderheit, als eine der intensivsten ambulanten Hilfen, dass sie grundsätzlich auf die Modifikation der Familie als Gesamtsystem ausgerichtet ist. Sie hat sich aus der Familienfürsorge und dem Allgemeinen Sozialen Dienst entwickelt und in ihr werden verschiedene Formen psychosozialer Arbeit assoziiert. ( vgl. Helming u.a,1999,S.7)

Die SPFH ist eine fakultative Offerte welches zudem die Kooperationsbereitschaft der Eltern bedeutend beeinflusst. Auch falls die Hilfeempfehlung von außen kommt, so bleibt dem ungeachtet der Anspruch der Freiwilligkeit unerlässlich. (vgl. Chasse` u.a.., 2002,S.164)

Die Sozialpädagogische Familienhilfe gehört demnach zu den Familien- und Erziehungshilfen. Sie ist einer der quantitativ und qualitativ bedeutsamsten Bereiche innerhalb der Sozialpädagogik.

Im folgenden werde ich nun kurz auf die rechtliche Einbindung des Arbeitens eingehen, da jedes soziale Arbeiten auch immer eine rechtliche Betrachtungsweise haben sollte.

2.1 Rechtliche Einbindung

„Sozialpädagogische Familiehilfe ist in Ihrer Zielsetzenden Dimension vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlichen Rahmens des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland zu sehen.“ (Artikel 2 und 6 GG)“ (Schuster, 1997, S.36)

Die Vorschrift des §31KJHG muss immer in Zusammenhang des § 27 KJHG wahrgenommen werden. Denn hier basieren die allgemeinen Vorraussetzungen um eine Hilfe zur Erziehung in Anspruch nehmen zu können. Erst wenn diese Tatbestandsmerkmale eingetreten sind, kann auch die Sozialpädagogische Familienhilfe, als eine Form der Hilfen zur Erziehung, bewilligt werden.

Die Eltern erhalten einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn die Erziehung der Eltern zum Wohle ihres Kindes nicht garantiert werden kann. Dies drückt demzufolge aus, daß ein erzieherischer Bedarf vorhanden sein muss, welches ein unbestimmter Rechtsbegriff ist. (vgl. Kreuzer, 2001, s.246)

Damit kann man sagen, das die SPFH unter den ambulanten Hilfen zur Erziehung, im Verständnis des §§27ff SGB VIII eine Sonderstellung einnimmt. Sie orientiert sich in ihrer Zielstellung nicht an einzelne Familienmitglieder sondern an die Familie als Gesamtsystem. (vgl. Bringewat, 2000, S. 17)

Wie auch für die anderen Hilfen zur Erziehung ist auch für die SPFH ein Hilfeplanverfahren nach §36 KJHG vorgeschrieben. Dieses soll die aktive Beteiligung der Betroffenen, die Kooperation von Fachkräften aber auch die Fachlichkeit hinsichtlich der Entscheidung dieser Hilfe und derer Realisierung sicherstellen. Vorab geht diesem Hilfeplan ein Prozess der Beratung, der sich auf die unterschiedlichen Interessen und Bedarfslagen der Betreffenden bezieht. Auch Anliegen seitens der Hilfeempfänger können hier mit eingearbeitet werden. Integriert sind alle die im Rahmen der Hilfe einbezogen sind. Das heißt die Eltern, die Fachkräfte aber auch die Kinder. Der Familienhelfer hat in diesem Prozess die Aufgabe, dieses zu moderieren und die Familie dazu ermutigen eigene Bedürfnisse auszusprechen und ihre Problemlage konkret zu formulieren. ( vgl. Chasse`, u.a., 2002, S.163f)

„Also, um deine Frage mal konkret auf einen Nenner zu bringen. Nach welchen Grundlagen arbeite ich? Die rechtliche Basis, von welcher Seite gearbeitet wird, wird von den Jugendämtern festgelegt. Verankert sind diese im KJHG, wo es zum Beispiel um Anspruchsvorrausetzungen und dergleichen geht. Außerdem ist es in der Verfassung verankert, Hilfe anzubieten, Hilfe zur Erziehung und Sozialpädagogische Hilfe. Aber diese ganzen Schritte kennst du ja selbst aus deinem Studium. Welche Möglichkeiten usw. es da gibt. Inwieweit du dich aber als Familienhelfer auf rechtliche Seiten einlässt, zu arbeiten, das ist natürlich ne andere Schiene. Ich habe ganz am Anfang mal angedeutet, das man manche Dinge, auch im Interesse der Familien, damit man drinnen bleibt und damit sie nicht das Gefühl haben, du hast sie verraten, was es auch immer sei, du siehst es vielleicht als Sozialarbeiter lapidar an, ... Aber was ist lapidar?..., Bei dem einem ist die Kotzgrenze erreicht, und da lacht der andere noch darüber,...man muss da immer ganz feinfühlig vorwärts gehen, ... Rechtlich gesehen gibt es für mich nur in 2 Dingen Abstriche, wo ich auch im Interesse meiner Kinder oder Menschen die sich nicht wehren können, handle. Wo ich nicht um das Recht frage, ob ich das machen darf bei meinen Leuten. Wenn es um das Leben und die Gesundheit von Kindern geht und sowohl auch Straftaten.“ (Anhang Seite 9)

Aufgrund dieser formalen Definitionsbeschreibung und der rechtlichen Betrachtungsweise werde ich nun in den kommenden Abschnitten genauer auf die SPFH eingehen, da dies meines Erachtens wichtig ist, um imstande sein zu können ein exakteres Verständnis über das Arbeitsfeld eines Familienhelfers zu erhalten aber auch um das Spannungsfeld in das sich ein sozialpädagogischer Familienhelfer begibt, besser aufgreifen zu können. Denn schon die formale Begriffsbestimmung deutet auf das Spannungsfeld der SPFH hin, da sie sehr intensiv ist und die Arbeit unmittelbar in der Familie stattfindet.

Im folgenden Abschnitt werde ich nun kurz auf die geschichtliche Entwicklung und die maßgeblichsten Ausgangspunkte der SPFH eingehen.

3. Entstehung und seine historischen Vorläufer

Die SPFH entstand ungefähr 1960 in Berlin als präventives Mittel, um eine Heimunterbringung von Kindern und Jugendlichen zu vermeiden. Auf diese Weise wurde sie als eine Alternative zur Fremdunterbringung verstanden. Außerdem wurde sie in der damaligen Zeit eingesetzt, wenn eine Rückführung von Kindern und Jugendlichen in das familiäre Umfeld bevorstand. (vgl. Günder, 1997, S.73)

Man kann sagen, dass die Entwicklung dieses besonderen Arbeitsfeldes durch 4 integrierende Faktoren favorisiert wurde. 1. Dass im Jahre 1968 alle Heime in (West) Berlin überfüllt waren, 2. dass eine so genannte Heimkampagne initiiert wurde, die neue Erziehungsformen entwickelte und sich somit gegen veraltete Methoden orientierte, 3. dass die Berliner Gesellschaft für Heimerziehung gegründet wurde, und 4. dass Martin Bonhoefer, der es als kontraproduktiv ansah, wenn Kinder aus dem familiären Umfeld herausgenommen wurden, als Leiter ernannt wurde für die vom Berliner Senat verwalteten Heime. ( vgl. Schuster,1997, S.20f)

Einen weiteren Hintergrund des SPFH kann man durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1982 erkennen. Dahingehend legte man fest, dass sich das Herausnehmen eines Kindes aus seiner vertrauten familiären Umgebung nur dadurch begründen lässt, wenn der Gefährdung nicht anders begegnet werden kann. Daraus lässt sich schließen, das mit diesem Urteil die geeigneten Maßnahmen der Jugendhilfe erstrangig sind und man erst mit diesen Mitteln versuchen muss, eine Hilfe zur Verfügung zu stellen. Erst wenn alle Maßnahmen fehlschlagen, ist eine Herausnahme aus dem Familienumfeld für zulässig zu explizieren. (vgl. Frings u.a.,1993,S.15)

Der wesentliche Zielgedanke, durch das Einführen der SPFH, nämlich Fremdplatzierungen zu dezimieren, hat auch heute noch seine Legitimität. Zu jener Zeit als auch heute hat der finanzielle Aspekt als Begründung für die Einführung dieser Hilfeform eine bedeutende Rolle dargestellt. Aber dies sollte nicht nur negativ betrachtet werden. Gerade auch die finanziellen Überlegungen haben dazu geführt, das sich die Maßnahme schnell über das ganze Bundesgebiet ausbreitete und im KJHG als Pflichtaufgabe der Jugendämter festgehalten wurde.(vgl. Kreuzer, 2001, S. 248) Den Kindern sollte so die sehr belastende Fremdunterbringung erspart werden, indem ein Familienhelfer in der Familie temporär die Elternfunktion übernahm. (vgl. Oswald, 1988, S.129)

Die Erziehungshilfen waren ein Reflex auf den Strukturwandel innerhalb der Familien.

Der Sozialpädagogische Familienhelfer ist seit 1. Januar 1991 im VIII Buch des Sozialgesetzbuches verankert. Dies war nicht immer so. Zu den Zeiten, als das JWG noch an der Stelle des Kinder- und Jugendhilfegesetzes stand, gab es noch keinerlei juristische Festschreibung der SPFH. (vgl. Frings u.a.,1993, S.13)

Durch diese rechtliche Einbindung hatte nun diese familienbezogene Erziehungshilfe ihren festen Platz im Jugendhilfesystem. (vgl. Günder, 1997, S.73)

Der Gesetzgeber hat heute die Kinder- und Jugendhilfe dem Sozialgesetzbuch zugewiesen und damit lässt sich erkennen, dass es zu einer Abkehr der bis dahin immer noch vertretenden Markierung eines ordnungsstaatlichen Verständnis der Kinder- und Jugendhilfe gekommen ist. So kann man sagen, daß es nun mehr um den präventiven Gedanken innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe und damit auch der SPFH geht, als um depressive und reaktive Interventionen des Staates. (vgl. Bringewat, 2000, S. 17)

Das Wesen dieser Hilfe entsprach überwiegend der 1893 eingeführten „Hilfe im Haushalt“. Danach entwickelte dieses sich als sozialpädagogische Maßnahme und etablierte sich in seinem Namen nachfolgend in der Fachwelt unter „Sozialpädagogischer Familienhilfe" (vgl. Schuster, 1997,S. 22)

Die besondere Stärke innerhalb der Hilfe, welche von Beginn der Initiierung an vorhanden war, liegt in der Kontinuität und dem Zeitumfang der Betreuung. Die SPFH soll ein verlässlicher Partner für Familien in Not und Krisen sein, und ist somit eine alltags-, und lebensweltorientierte Hilfe für die Familie. (vgl. Kreuzer, 2001, S. 250)

Heute haben sich in der Sozialpädagogischen Familienhilfe die verschiedensten Formen psychosozialer Arbeit zu einer besonderen Hilfeform miteinander verknüpft. Demgemäß wurden geschichtliche Evolutionen, also wie man mit den armen Familien gesellschaftlich umging und neuen Formen der Psychotherapie miteinander verknüpft und kam zu einem systemischen Beratungsansatz innerhalb der SPFH. Darunter kann man unter anderem die Familienfürsorge, den Erziehungsbeistand, das Social Casework, die soziale Gruppenarbeit oder aber auch die Entwicklung der Armenhäuser, als erste Prägungen dieser Hilfe, und somit als so genannte Vorformen, nennen. Die heutigen erneuerteren Ausgangspunkte schließen unter anderem die Einbeziehung von Psychotherapie, Familientherapie, Erziehungsberatung aber auch Formen therapeutischer Arbeit mit armen Familien ein. (vgl. Helming, u.a.,1999 S.132)

Im nachstehenden Abschnitt werde ich nun explizit das Klientel innerhalb der SPFH aufzeigen und wie Familien dazu kommen, eine Hilfe im Sinne des §31 SGBVIII bzw. KJHG in Anspruch zu nehmen.

4.Das Klientel

Der Sozialpädagogische Familienhelfer greift in seiner Auffassung her auf alle Domänen des Familielebens.

Durch die Veränderung der Familien ist es einerseits in den letzten Jahrzehnten zu einer Pluralisierung der Lebensformen und andererseits zu einer Verbindung mit diesen Pluralisierungsprozessen gekommen. (vgl. Chasse` u.a., 2002, S.161)

Die AdressatInnen der SPFH sind Familien mit ausgeprägten Problemstellungen in verschiedenen Bereichen des Lebens. Diese Familien befinden sich oftmals in Lebenssituationen die durch massive materielle Probleme und familiäre Belastungen gekennzeichnet sind. Diese Problembereiche liegen oft in Addition vor, und überschneiden sich häufig. Dadurch kommt es auch zu dem großen Handlungsspektrum des Sozialpädagogischen Familienhelfers. Die Zielgruppen sind Familien die sich schon lange und/ oder voraussichtlich noch für einen längeren Zeitraum in sozialen Problemlagen befinden.(vgl. Günder, 1997, S.76)

Häufig anzutreffen sind Alleinerziehende, kinderreiche oder zusammengesetzte Zweitfamilien, die durch zahlreiche Schwierigkeiten in etlichen Lebenslagen belastet sind. Gerade auch Familien mit jüngeren Kinder stellen die größte Zielgruppe der SPFH dar. (vgl. Chasse` u.a., 2002, S.164)

Das Klientel umfasst ein breites Spektrum von verschiedenen Problemlagen (so genannte Multiproblemfamilien und Arme) und der Familienhelfer hat die Aufgabe eine lebensweltorientierte, ganzheitliche, vertrauensvolle und alltagsnahe Hilfeleistung zu gewähren. Dies umfasst die verschiedensten Bereiche des Lebens seines Klientel. Dabei sollte es zu einer Verbesserung der Familiendynamik und der materiellen Grundlagen, der Förderung von Außenkontakten und der Kinder sowie auch die Unterstützung in allen praktischen Bereichen des Lebens, wie zum Beispiel der Umgang mit Ämtern, kommen. ( vgl. Helming,1999,S.93)

Die Belastungen, in denen sich Familien befinden, die eine Hilfe nach § 31 KJHG beanspruchen, lassen sich kumulativ 3 Bereichen zuordnen. Dies sind 1. wirtschaftliche Probleme, wie geringes Einkommen, oder Verschuldung, 2. gesellschaftliche Probleme, wie zum Beispiel Folgeprobleme, die aus den ökonomischen Problemen resultieren, das Leben in sozialen Brennpunkten, oder aber auch Defizite in der Bewältigung von Forderungen durch Institutionen, und 3. Schwierigkeiten die aus der Biographie des Einzelnen heraus resultieren, wie zum Beispiel belastende Lebensereignisse, Probleme durch Alkohol oder Gewalt, oder aber auch die Gefahr der Fremdunterbringung einzelner Familienmitglieder. (vgl. Chasse` u.a., 2002, S.165)

Gerade aufgrund dieser verschiedenen ökonomischen und sozialen Erschwernisse kommen Risikobiographien zustande. Bei einer Belastung der Familie sind diese weitestgehend mit unzureichenden Mitteln ausgestattet und wenn sie die Krise dann nicht mehr aus eigenen Kräften bewältigen können eskaliert somit auch die spezifische Situation. Deswegen setzt die Familienhilfe in ihren Phasen auch am ersten Punkt bei der Verminderung der Eskalation an, welches ich im Abschnitt über die Phasen des Hilfeprozesses ( Abschnitt 7) näher erläutern werde.

Zudem kann man auch sagen, dass gerade, wenn Familien von Armut betroffen sind, es zu einer Häufung von Unterversorgungslagen kommt. Die Familien die eine SPFH erhalten, stammen überwiegend aus armen Konstellationen.(vgl. Helming, u.a.,1999 S.74)

Nach Aussagen meines Interviewpartners ist ein Merkmal der Familien, dass diese sozial verwildert sind.(Anhang Seite 4)

„Der Erziehungsbeistand ist mehr für Kinder und Jugendliche ausgerichtet, wegen Generations- und anderer Konflikte oder eine SPFH, die die ganze Familie integriert, weil es da Defizite wie Verschuldung, Alkohol, Arbeitslosigkeit, Gewaltbereitschaft und sexueller Missbrauch gibt.“ (Anhang Seite 1)

Um eine Gesamtproblematik zu erkennen, in der sich die Familien befinden, war die Aussage meines Interviewpartners: „Die Situationen in den Familien, die um Hilfe beim Jugendamt bitten, sind eigentlich Generationskonflikte. Das heißt, dass massive Spannungsfelder existieren zwischen Eltern und Kindern, die Eltern teilweise nicht mehr wissen, wie sie mit ihren Kindern umgehen können, weil die Kinder eigentlich auch nie gelernt haben mit ihren Eltern umzugehen. Das sollte man nie vergessen. Man erwartet immer irgendetwas von Eltern und die Kinder erwarten irgendetwas von den Eltern und die haben es gar nicht gelernt. Das ist das eine. Also um es konkret auszudrücken, sind meistens die Generationskonflikte massiv...“(Anhang Seite 12).

Daraufhin stellt sich für mich die Frage, ob dies dadurch zu stande kommt, wenn durch mehrere Generationen hinweg, und den immer wieder auftretenden Problemen, die Kinder keine Lösungsmechanismen erlernt bekommen haben, und sie dadurch auch, wenn sie selbst Eltern werden, diese nicht an die Kinder weitergeben können? Und irgendwann kommt es zu so einem schlechten Aufbau und eigener schlechter Selbstkontrolle, dass es zu solch gravierenden Problemen kommt, die dann nur noch von außen reguliert werden können?

Er antworte mir daraufhin: „Ja, das ist genau das was ich meine. So ist auch die Anamnese zu verstehen, ...Sie haben es nicht gelernt, die Eltern und deren Eltern auch nicht, und deren Eltern wiederum auch nicht. Ganz einfach ausgedrückt.

Wie gesagt, die Problemlagen sind eigentlich in jeder Familie gleich, bloß anders strukturiert, ...je nachdem wo das individuelle Augenmerk liegt. Es gibt Familien die mehr Wert auf die finanzielle Absicherung legen, dann solche die, wie schon gesagt, Generationskonflikte haben, Verschuldungsprobleme, Partnerschaftsprobleme in den Familie, und jeder weiß, wenn es zwischen den Ehepartnern nicht klappt, dann bleibt dies auch nicht ohne Folgen für die Kinder. Kinder sind das schwächste Glied in der Familie, und müssen dies dann auch noch abfangen. (Anhang Seite 14)

Dennoch stelle ich damit in Frage, da es viele Familien gibt, gerade in der heutigen Gesellschaft, mit derartigen Problemen, ohne das gleich Hilfe von außen notwendig ist, was genau die Ursache für dies komplexe Problematik ist. Sehe ich das jetzt richtig, dass es zwar ein großes Problem gibt, welches man vielleicht als Hauptursache sehen kann, aber nur durch das Zusammenwirken mit spezifischen und anderen Problemen, wird es zu solch einem, welches nicht mehr durch die eigenen erlebbaren Ressourcen abgedeckt werden kann.

Interviewter: „Das ist richtig, ich sehe das so ähnlich, du hast es mir eben fast aus dem Mund genommen. Aber man sollte. Anlehnend an einen Spruch von Kästner, den ich nur inhaltlich wiedergeben kann, man sollte bei den Problemlagen von Kindern, ...also was ist eigentlich ein Problem? ..über die Sensibilität Probleme aufzufassen, und das nicht als involvierter oder freistehender Beobachter, lapidar abtun. Man sollte jedes noch so kleine Problem, ...als wichtiges Problem sehen und dieses nicht runter spielen, und so tun als wäre es gar nicht existent. Denn man hat ja nicht ohne Grund damit einen Konflikt, und man kommt nicht ohne Grund nicht zurecht damit. Denn dadurch würdest du ansonsten deine Vertrauensbasis verlieren zu dem Menschen dem du gerade versuchst, zu helfen. (Anhang Seite 12)..., es ist egal über was ein Kind weint, über eine verlorene oder kaputte Puppe oder einen Freund. In dem Moment wo es dem Menschen schlecht geht, geht es ihm auch schlecht. Und da ist das Problem was er vor Augen hat, auch das was alles kaputt macht. Und daran sollte man anknüpfen. Es erfolgt eine Verknüpfung. Es sind meistens Steigerungsformen da. Von kleinen Problemen die später immer wieder auftauchen, durch Eltern weil sie eigentlich nicht die Zeit die Lust oder aber auch nicht die Intelligenz besitzen, dieses als Problem zu sehen. Sondern auch aufgrund das sie das von ihren Eltern auch nicht gelernt haben , und diese wiederum nicht von ihren Eltern Probleme als solche zu erkennen und zu bearbeiten. Wenn über Generationen hinweg alles nur klein gemacht wird, ist es klar das irgendwann einmal die Probleme so groß sind, durch die Anhäufung, das derjenige dann nicht mehr klar kommt damit. Und das ist Grundfalsch. Und dieses wirkt sich dann zu einem „Urknall“ aus, und wenn dieser passiert ist, ist es meistens schon zu spät. Teilweise. Man kann eigentlich nicht konkret sagen, um welche Problemlagen es sich handelt. Aber in den meisten Familien handelt es sich nicht nur um ein Problem, wenn man in die Familie reinkommt, gibt es halt eine offizielle Version, wie zum Beispiel Verschuldungsprobleme, Schulbummelei , Erziehungsprobleme oder die falsche Erziehung oder sonstiges, aber diese greifen meistens ineinander. Und du wirst auch nie einen Erziehungsbeistand erleben, wo du die Eltern außen vorlässt. Und du wirst auch nie ne SPFH erleben, wo du nur die Eltern bearbeiten sollst, und die Kinder außen vor bleiben. Das ist eigentlich quatsch. Diese Trennung.“ (Anhang Seite 13)

4.1 Merkmale des Klientel

Die Problemlagen in denen sich die Klienten der SPFH befinden können, kann durch verschiedene Schwierigkeiten typisiert werden aber auch durch unterschiedliche Definitionsmöglichkeiten. Eine Form ist die Unterscheidung von Einzelkrisen, Strukturkrisen und den chronischen Strukturkrisen. Befindet sich ein Familie in einer Einzelkrise so ist oftmals ein einzelner Vorfall, beispielsweise Scheidung, Krankheit, Rückkehr eines Kindes in die Familie, der Auslöser dieser Krise. Dennoch bewältigt die Familie ihren Lebensalltag weitestgehend ohne fremde Hilfe, und kann dann nur diese bestimmte Situation nicht aus eigenen Kräften heraus überwinden. Die familiäre Gesamtsituation wird aber von dieser Krise nicht berührt und grundsätzliche Versorgungsleistungen werden mit der Krise nicht angegangen. Strukturkrisen sind von Belastungen gekennzeichnet die über längere Dauer anhalten. Die Probleme mit dem Partner, Sucht, Erziehung oder Gewalt bestehen schon seit längerer Zeit, teilweise seit mehreren Jahren. Oft sind die Familien sozio- ökonomisch benachteiligt. Dennoch äußern sich diese Krisen nicht in einer fortwährenden Krise. Man spricht dann von einer Strukturkrise wenn effektive Bewältigungsmechanismen zur Überwindung negativer Einzelereignisse entwickelt werden müssen. Die Familien sind aber trotz dessen in der Lage, bestimmte Gebiete ihres Alltags zu meistern, auch wenn eine Störung innerhalb des Familiensystems meist auch in andere Bereiche hineinreicht. (vgl. Oswald, 1988, S.129) Von chronischen Strukturkrisen spricht man dann, wenn es zu einem kontinuierlichen Verlauf dieser Phasen kommt.

Durch die SPFH werden überwiegend Familien mit niedrigen Bildungsabschlüssen, niedrigem Einkommensniveau und Verschuldung betreut. (vgl. Kreuzer, 2001, S. 249)

Gerade auch Familien aus „armen“ Verhältnissen sind das häufigste Klientel in der SPFH. Dabei muss man die Definition über „Armut“ zwischen Deutschland und beispielsweise den Entwicklungsländern unterscheiden. Unter Verarmung versteht man in Deutschland, die Häufung von mindestens 2 Unterversorgungslagen in Bezug auf Einkommen, Bildung, Gesundheit, Wohnung, Arbeit, fehlende Partizipationsmöglichkeiten oder aber auch die mangelnde Verfügbarkeit sozialer und gesundheitlicher Dienste. Damit kann man sagen, daß diese „armen“ Familien nicht so sehr von objektivem Hunger bedroht sind, sondern es meist zu einem Ausschluss aus dem sozialen Leben kommt. Also die Empfindung nicht „dazu zu gehören“. (vgl. Kreuzer, 2001, S. 249f)

„Das Konzept von Armut als Häufung von Unterversorgungslagen bzw. von armen Familien in gravierenden Unterversorgungslagen korrespondiert besser als der Begriff der „Multiproblemfamilien“ mit einer grundsätzlichen Haltung in der Arbeit der sozialpädagogischen Familienhilfe, die durch „Ressourcenorientierung“ gekennzeichnet werden kann“ (Helming, u.a.,1999 S.74) Denn der Begriff der Multiproblemfamilie umfasst eher das Spektrum auf Richtung des Familiensystems und blendet dabei die soziale Benachteiligung der Familie, die unter Umständen über Generationen hinweg weiter gegeben wurde, aus. Wenn man von „armen“ Familien spricht, unterstützt dies auch die Forderung der Gesellschaft, dass Deutschland ein Sozialstaat ist, mit der Aufgabe Chancengleichheit für alle zu schaffen. (vgl. Helming, u.a.,1999 S.74) In der heutigen Gesellschaft ist Armut nicht mehr als Randphänomen zu betrachten, sondern kann fast alle betreffen wenn sich die Lebensumstände durch verschiedenste äußerliche Einflüsse derart verschlechtern, dass es somit zu Unterversorgungslagen kommt.

„...das Klischee, was unsere Familien größtenteils haben, die sozial Schwachen, muss ich nicht erläutern. Das sind eh größtenteils und überwiegend Randgruppen...“.(Anhang Seite 3)

Als ich damals zu der Familie kam, das war auch ein älterer ASD- Mitarbeiter, der die Familie bis dahin betreut hatte. ...Es fand sich vor: Das unterste soziale Niveau, das heißt die Kinder fast alle GB-Schule, Verschuldung, kriminell, die Polizei ging bei der Frau mehr ein und aus, als der Zahnarzt, und die Kinder verweigerten den Schulbesuch, Ladendiebstähle waren an der Tagesordnung. Und das ist nur ein kleiner Ausschnitt der komplexen Familiensituation. Warum dies so kam, habe ich bereits vorhin kurz angedeutet. Die Frau hatte meistens Partner, die geistig behindert waren und Alkoholkrank gewesen sind, sie selbst hatte massivste Schläge als Frau erhalten, und ich hatte das Glück, dass der Mann der jetzt ihr Ehemann ist, damals in der Kennenlernphase wo ich auftauchte auch mitkam. Wo ich diesen Mann das erste mal gesehen habe, habe ich gemerkt, dass auch ich teilweise noch Vorurteile habe..., ich dachte es wäre ein Zuhälter so nach der Beurteilung seines Aussehens. Draußen vor der Tür stand ein dicker amerikanischer Van. ... Aber das war falsch, das war nicht seiner. Und dieser Mann hat es geschafft, das durchzusetzen was ich an Ressourcen in der Familie entdeckt habe. Es war ein harter Kampf. Da ging es drunter und drüber. Mit „halt die Fresse“, Du kriegst eine“ und was weiß ich. Und die Kinder, aufgrund, dass die Mutter nie Strukturen durchsetzten konnte und nie konditionieren, sie war einfach zu gut, und sie sagte die Dresche die ich bekommen hatte, gebe ich nicht an meine Kinder weiter, machten was sie wollten. Um mal kurz auf das Stichwort Anamnese zu sprechen zu kommen, wenn du das Rückbild siehst, sie hatten eigentlich keine Chance und die Ehegatten die sie hatte, waren unterste „Schublade“. Gerade auch den letzten Ehemann habe ich persönlich kennen gelernt...“ (Anhang Seite 11)

4.1 Wer erhält einen SPFH?

„Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist ein intensiv begleitendes Angebot für allein erziehende, Familien, Familien bei und nach Trennung und Scheidung, sowie für junge Eltern.“ (Günder, 1997, S.77) Dadurch kann man sagen, das generell die Leistungsadressaten, Eltern mit Kindern und/oder Jugendliche sind.

„Wenn eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Eignung und Erziehung nicht gewährleistet ist und die Notwendigkeit einer Hilfe nach §31 KJHG besteht, sind die Vorraussetzungen zur Bewilligung grundsätzlich gegeben.“ Dies lässt erkennen, dass es sich grundsätzlich um Problematiken handelt, die in besonders schwierigen Lebenslagen verankert sind. (vgl. Frings u.a., 1993, S.22f)

Nach §27 KJHG haben die Eltern einen Rechtsanspruch auf Hilfen zur Erziehung, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Das heißt, es muss der Tatbestand des erzieherischen Bedarfes vorliegen, welche das Jugendamt oder aber auch der allgemeine Dienst examinieren müssen. Diese Prüfung muss immer im Einzelfall geschehen. Aufgrund dieses Klärungsprozesses erfordert es von Seiten der Fachkräfte diagnostische als auch kommunikative Kompetenzen. Denn ob ein erzieherischer Bedarf vorliegt, kann nur festgestellt werden, wenn die betroffenen Personen in die Entscheidung mit einbezogen werden. (vgl. Kreuzer, 2001, S. 246) Hat das Jugendamt den Bedarf nach Hilfe zur Erziehung festgestellt, so wird mit allen beteiligten Personen in einem Hilfeplanverfahren die spezielle Hilfe initiiert. „Sowohl für die individuelle Gewährung der Hilfe als auch für die Erstellung und Fortführung des Hilfeplans sind Bezirkssozialarbeit, SPFH und die Klientel auf Kooperation angewiesen.“ (Kreuzer, 2001, S. 248)

„Kannst du bestimmte Familienstrukturen für solch eine Hilfe ausschließen? Bzw. Gibt es gem. Kennzeichen, innerhalb der Strukturen in denen sich die Familien befinden, bei denen solch eine Hilfe angebracht wäre?“ (Anhang Seite 13)

Antwort: „Prinzipiell, schließe ich keine Hilfe als solches aus. Das einschätzen zu können, muss ich die Familie erstmal kennen lernen, und dann entscheide ich ob ich ausschließen kann oder auch nicht. Ob ich das aus meiner eigenen Befindlichkeit heraus mache, weil ich es nicht kann, weil ich da vielleicht selber privat ein Problem damit hätte wenn’s jetzt zum Beispiel sexueller Missbrauch wäre 1. wäre ich da falsch in dem Bereich um mit dem arbeiten zu können musst du mit allem arbeiten können. Was ein Ausschließungskriterium für mich ist das, wenn wir als Sozialarbeiter als Alibifunktion missbraucht werden, was wir vorhin aber ja schon mal kurz besprochen haben. Das heißt konkret, ich habe die Erfahrung gemacht, bei den vielen vielen Familien die ich betreue das ich vielleicht 10 oder 12 Familien hatte, die mir vom Intellekt her gleich standen. Mit diesen Leuten zusammenzuarbeiten ist verdammt schwierig. Warum ist das schwierig? Ganz einfach, weil diese Leute, das waren teilweise Beamte, Ärzte, Lehrer, nach außen hin ein bestimmtes Klischee vertreten. Bei uns ist alles intakt. Das Thema Partnerschaft, Liebe, Ehe, lieber allein zu sein als zu zweit und allein. Alles unter den Tisch zu kehren. Mit diesen Leuten hab ich selbst auch schon Hilfen einstellen müssen, denn da war ich nur eine Alibifunktion gewesen. In diesen Bereichen, und da musst du aber aufpassen ist es sehr gefährlich über bestimmte Dinge der Sexualität zu reden. Also wenn es Sexualitätsprobleme gibt, nicht zwischen den Eheleuten sondern wenn die Kinder auffällig werden. Wenn Kinder auffällig geworden sind, weißt du wie, wenn sie in der Schule was gesagt haben oder so. Da habe ich halt die Erfahrung gemacht, dass es schwierig ist, mit solchen Leuten zu arbeiten, weil die anonym bleiben wollen nach außen. Nach außen hin gute Familie, nach innen scheiße. Und die kippen die Hilfe auch, wenn du zu tief rein schaust. Und du kommst an Informationen. Ich frage meine Leute nie direkt wo das Problem ist, ich spreche mit meinen Erwachsenen über ganz lapidare Alltagsdinge, werfe mal dann von mir irgendwo was rein, wo ich mal nen Fehler gemacht habe. Und Ich beobachte und sehe viel. Das ist eine Erfahrung, die kannst du nicht studieren. Diese Erfahrung das, du aus dem nicht Gesagten das Wichtigste bekommst, merkst du nur indem du viele Jahre in diesem Bereich gearbeitet hast. Und das ist ne Sache die ich dann bewusst einsetze. Weil wenn ich Frage:... „hat der Onkel dir den Finger in den Arsch gesteckt?“... würde ich nie eine Antwort bekommen. Oder: „Hat der Mann dich vergewaltigt, du kleines Mädchen?“ oder ich hatte das mal: „HO ich konnte ja gar nichts dafür, die ist mir beim Baden auf den Pimmel gerutscht. Da konnte ich nichts dafür“. ...Ja, was willste da sagen? ...Und es war seine eigene Tochter. Aber unterste Schiene des sozialen Niveaus und der ist auch nicht verurteilt wurden. Das hat nichts damit zu tun, das wollte ich nur mal als Beispiel bringen. Wie gesagt, du hast Schwierigkeiten wo du Grenzen stecken musst, mit diesen intellektuellen Familien. Die unterstützen die auch nicht, teilweise. Manche schon, aber da möchte ich sagen die wenigsten. Denn sie haben Angst ihr Gesicht nach außen zu verlieren. Und das ist traurig. Das Kinder verheizt werden, für Unzulänglichkeiten für die sie nichts können, von ihren Eltern heraus. Aufgrund persönlicher Eitelkeit, die Stellung oder ihr Gesicht zu verlieren, bei Arbeitskollegen, beim Amt oder der Familie gegenüber. Da werden Kinder so oft verheizt, gerade in dem Bereich. Die anderen Kinder die in den schwach- strukturierten Familien aufwachsen, die sind Gewalt gewöhnt. Die stecken das weg. Die haben mehr so, sagen wir mal Anpassungsprobleme, Aber bei solchen intelligenten Familien zerbrechen die Kinder meistens seelisch“. (Anhang Seite 13f)

Dabei kann man sich fragen, ob es Ausschlusskriterien oder so genannte Mindestanforderungen bei der Hilfe geben kann und sollte. Grundsätzlich lässt sich sagen, das es zu einer Veränderung hinsichtlich von Ausschlusskriterien gekommen ist. In älteren Konzepten waren diese „härter“ und klarer formuliert. Man sprach dann von Familien die für diese Form der Hilfe nicht geeignet wären. In den jüngeren Konzepten werden nun weichere Aussagen bevorzugt, und dies fordert immer eine individuelle Prüfung des Einzelfalls, ob die Familien dafür geeignet sind, oder nicht. Gerade bei Familien mit massiver Suchtproblematik oder aber auch bei Vorhandensein psychischer Erkrankungen sollte diese einzelfallbezogene Prüfung erfolgen. Dennoch verneint des Konzept eigentlich Ausschlusskriterien, da auch bei schwerwiegenden Krisen ein umfassende Hilfe durch die SPFH gegeben sein sollte und sich der Mitarbeiter dann mit seinem Arbeits- und Zeitangebot darauf einstellen soll. Dies resultiert daraus, weil Familien oftmals über Jahre hinweg nicht die richtige und/oder ausreichende Hilfe zur Verfügung gestellt bekommen haben, und es aufgrund dessen zu einer Verankerung der Krisen und Verfestigung der Verhaltensweisen gekommen ist. Das einzigste Aufnahmekriterium ist eigentlich die Bereitschaft der Familie und seinen Mitgliedern. (vgl. Helming, u.a.,1999 S.81)

Um dies kurz zusammen zu fassen kann man sagen, dass die SPFH nicht nur an die Familie adressiert ist, sie sich sondern auch in der Familie und ihren sozialen Nahraum vollzieht. Somit findet die Hilfe meistens unmittelbar in dem privaten Lebensbereich, der häuslichen Umgebung und in dem intimen Binnenraum der Familie statt. Dadurch ist derjenige, der sozialpädagogische Familienhilfe leistet in differenzierter Art und Weise in das Beziehungsgefüge der Familie mit einbezogen und nimmt dadurch auch zeitweise an der Alltagswirklichkeit der Familie mit teil, welches meines Erachtens ein 2. stichhaltiger Beweis für das Spannungsfeld des Familienhelfers ist. Aufgrund dessen kommt es nun in dem folgenden Abschnitt zu der Beschreibung, den Anforderungen und verschiedenen anderen Betrachtungsweisen über den SPFH.

5. Der Sozialpädagogische Familienhelfer

Dass der Sozialpädagogische Familienhelfer mit in die Familie integriert ist, lässt sich aus der gesetzlichen Formulierung über die Hilfe entnehmen aber auch anhand der Anforderungen die durch das Klientel der Familienhilfe resultieren.

Ohne einen individuell- persönlichen Zugang zu dem alltäglichen Leben innerhalb der Familie würde sich das Ziel der SPFH niemals realisieren lassen können. (vgl. Bringewat, 2000, S. 69) Dahingehend lässt sich anmerken, daß sich das Aufgabenfeld aus der Geschichte der SPFH heraus weiterentwickelte, und sich somit mit den spezifischen Problemlagen der Familien weiterentwickelte.

5.1 Aufgaben

Die Aufgabenstellungen eines Sozialpädagogischen Familienhelfers liegen in der jeweiligen aktuellen Problemlagen der Familien begründet, die sich aus dem gesellschaftlichen Wandel und den Belastungen für sie ergeben, und mit denen sie nicht zurecht kommen.(vgl. Chasse`, u.a., 2002, S.161)

Die Aufgaben und somit auch die Haupteinsatzgründe des SPFH waren und sind vorwiegend der Abbau bestehender und die Verhinderung drohender Fehlentwicklungen. Hierzu zählen Elternkonflikte, Paarkonflikte, Erziehungsschwierigkeiten ebenso wie die Berücksichtigung der Problemhintergründe wie unzureichender Wohnraum, Arbeitslosigkeit, Überschuldung, sowie schulischer und beruflicher Qualifikation. (vgl. Schuster, 1997, S.22)

Man kann den SPFH auch als so genannten Helfer bezeichnen, da er die Familien nicht direkt entlastet, sondern ihnen vermittelt, wie sie sich selbst entlasten können. Aufgrund dessen sind sie arbeitsmäßig als Entwickler-, Betreuer-, Förderer-, Koordinator-, Vermittler-, Moderator-, Familienarbeiter-, und TrainerInnen zu bezeichnen. (vgl. Woog,1998, S. 27)

Interviewter: „Meine Aufgabe ist es die Ressourcen meiner Familien kennen zu lernen und dort einzuhaken und den Leuten auch irgendwo das Gefühl der Wichtigkeit und das Selbstwertgefühl aufzubauen, dies ist besonders wichtig in meinen Familien, weil es nichts bringt, eine Kopie von mir zu erstellen.“

„Meine Aufgabe ist es nicht meine Familien nach meinen Wertvorstellungen umzuerziehen.“(Anhang Seite 1)

Die Anforderungen und somit auch das geforderte Profil eines Mitarbeiters der SPFH ergeben sich einerseits aus der gesetzlichen Definition, aus Studien über erfolgreich ausgewiesene Aspekte zu dem Helferprofil in der SPFH welches unter anderem anhand der Phasen im Hilfeprozess analysiert worden ist und dem methodischen Vorgehen. Aufgrund dessen werde in diesem Abschnitt auf die Anforderungen an einen SPFH eingehen, im Abschnitt 6 auf die Methoden mit denen ein Mitarbeiter der SPFH arbeiten kann, und im Abschnitt 7 auf die Phasen des Hilfeprozesses.

5.1.1 Anforderungen

Das Profil eines SPFH ist festgeschrieben im § 72 KJHG. Dahingehend wird veranschaulicht, dass die öffentliche Jugendhilfe nur Personen als SPFH einstellen soll, die eine geeignete Persönlichkeit besitzen und die eine entsprechende Ausbildung haben (also Fachkräfte) oder aufgrund besonderer Erfahrungen innerhalb der sozialen Arbeit dazu fähig sind, diese Anforderungen zu erfüllen. (vgl. Frings u.a., 1993, S.122) Dies gilt sowohl für öffentliche als auch freie Träger. Zudem kommt, dass nur durch das gesetzlich vorgeschriebene Leistungsprofil der SPFH, die Familie intensiv zu betreuen und zu beraten, es zu einer erfolgreichen Hilfe kommen kann. (vgl. Bringewat, 2000, S. 69)

Das Anforderungsprofil kann wie folgt beschrieben werden. Aufgrund dessen, dass der SPFH innerhalb einer schwerwiegenden Lebenslage die Familie unterstützt, stellen sich erhebliche Ansprüche an seine fachlichen und persönlichen Kompetenzen als auch an die Beweglichkeit. Der SPFH benötigt Kenntnisse in der Sozialarbeit, als auch Sozialpädagogik, sowie in den Fächern Erziehungswissenschaften, Psychologie, Soziologie und Recht. Auch sollte er Kenntnisse haben in verschiedenen therapeutischen Behandlungssystemen, um gegebenenfalls bei auffälligen Störungen eines oder mehrerer Familienmitglieder, diese fachlich beraten und unterstützen zu können. Aufgrund dessen, dass es ein Ziel des SPFH ist, den Ausbau der Fähigkeiten der Familie in der alltäglichen Lebensgestaltung und Erziehung zu erreichen, muss es zu einer Veränderung innerhalb des Gesamtsystems der Familie kommen. Weitere Vorraussetzungen sind das bewegliche Agieren und Reagieren, der Aufbau tragfähiger Beziehungen, um durch das aktive Mitarbeiten eine Akzeptanz der Familienmitglieder zu erreichen. Des Weiteren sind aber auch persönliche Kompetenzen von größter Bedeutung. Die folgend aufgezählten sollte aber jeder Sozialarbeiter aufweisen und sie sind nicht nur spezifisch für den SPFH. Dies sind unter anderem Geduld, Akzeptanz, gute Selbsteinschätzung, psychische als auch physische Belastbarkeit, Engagement, aber auch Fähigkeiten im hauswirtschaftlichen Bereich. (vgl. Frings u.a., 1993, S.125f)

Aufgrund dessen, dass an den Familienhelfer auch die Anforderung gestellt wird sich flexibel an seinen Arbeitsplatz als auch an die Arbeitszeit anzupassen, liegt hier für mich ein Spannungsverhältnis vor. Dies resultiert daraus, das sich ja der SPFH in die Familie begibt und auch aufgrund der jeweiligen Situation und Bedürftigkeit er an Ort und Stellen sein muss. Es ist meines Erachtens schwierig mit der eigenen Lebenssituation zu vereinbaren, in der sich ein SPFH befindet.

Ob die Hilfe erfolgreich ist hängt demnach, unter anderem, von der professionellen Kompetenz des sozialpädagogischen Familienhelfers ab. Dieser muss also über psychosoziale Grundkenntnisse verfügen, Grundkenntnisse in der Methodik hinsichtlich des Handelns besitzen, und fähig sein, dieses auf die jeweilige Situation innerhalb der Familie zu übertragen. Er muss in der Lage sein, auf die Bedürfnislagen der Familien eingehen zu können, und die Fähigkeit besitzen in diffusen und chaotischen Alltagen zurecht zu kommen, ohne jedoch die Übersicht zu verlieren. (vgl. Bringewat, 2000, S. 70f)

Dahingehend kann man sagen, aus welchem Weg heraus der Familienhelfer auch seine Haltung findet, welche Weltanschauung er hat, die Grundlage für sein Handeln hat immer auch etwas mit seiner Haltung zu tun. In dieser muss die Gleichwertigkeit aller Menschen verankert sein. Und nur so kann eine echte Beziehung zwischen ihm und den Klienten entstehen, die die Andersartigkeit des anderen achtet, ohne von dem anderen Besitz ergreifen zu wollen. ( vgl. Rothe, 1990, S. 8)

Die Anforderungen gehen einher mit Basiskompetenzen die ein Mitarbeiter der SPFH haben sollte. Diese werden aber eher in idealtypischer weise genannt, dennoch ist die Notwendigkeit dieser zu beachten. Die Mitarbeiter der Sozialpädagogischen Familienhilfe sollten ein lösungs- und ressourcenorientiertes Denken in ihre Arbeit mit einbeziehen. Dies ist zudem auch der Ausgangspunkt der Arbeit bei Familien mit den vorher genannten ( im Abschnitt 3.1 über die Merkmale des Klientel) Notlagen. Außerdem sollte der Familienhelfer den Familien mit Achtung und Respekt begegnen, um eine Hilfe erfolgreich beenden zu können. Die nächste Vorrausetzung ist, dass der Familienhelfer strukturiert handeln kann, da er eher, wie auch schon genannt, in umfangreichen und chaotischen Lebensweisen sein Handeln ausübt. Er muss über systemisches Wissen und Denken verfügen, um die Familie innerhalb größerer sozialer Systeme wahrnehmen zu können und somit die Familie als System zu begreifen. Infolgedessen ist auch ein kontextuelles Denken unerlässlich. Ferner sollte er die Fähigkeit besitzen zur Reflexion und Evaluation seines Denkens und Handelns, er muss Hypothesen bilden, diese auch überprüfen, aber auch die aufgestellten wieder negieren können. Zum Schluss ist es eine besondere Anforderung an den SPFH, dass er kooperationsbereit ist und Aushandlungskompetenzen in vielerlei Hinsichten besitzt, da sich die Hilfe auf unterschiedlichste Ebenen der Problemfelder beziehen kann. (vgl. Helming, u.a.,1999 S.97)

Auch rechtliche Kenntnisse des Familienhelfers zur Unterstützung der Familie sind notwendig, aufgrund der verschiedenen Problemlagen in denen sich die Familien befinden können. Dies fordert ein Rechtsverständnis auf einer multimedialen Ebene, um die Familien bestmöglichst betreuen zu können.

Aufgrund dieses sehr hoch angesetzten Profil eines Sozialpädagogischen Familienhelfers, der mit den besonderen Schwierigkeiten in unterschiedlichen Familiensituationen zurecht kommen muss, wird heute aus fachlichen Gründen davon ausgegangen das am besten Sozialarbeiter und Sozialpädagogen für diesen Einsatz geeignet sind. Gegenwärtig werden lediglich im Ausnahmefall Personen mit anderen Qualifikationen beauftragt diese Form der Hilfe durchzuführen.. Meistens benötigen sie aber dann, für die Erfüllung dieser vielfältigen Anforderungen, eine Zusatzausbildung. (vgl. Frings u.a., 1993, S.127)

Daher kann man letztendlich sagen, dass wenn es um die Frage geht, wer Familien- und Erziehungshilfe leisten kann, es vorwiegend Sozialarbeiter/ Sozialpädagogen, Psychologen und Erzieher mit Erfahrungen in der Familien- und Erziehungshilfe sind. Gerade diejenigen eignen sich für die Arbeit mit großen Familien, die eine komplexe Problematik aufweisen. Zudem kann man hervorbringen, dass sich die Berufsanfänger apart für die Arbeit mit jüngeren Familien eignen oder aber auch für die Jugendlichen, da sie für sie eine Identifikation und Orientierung bieten können. ( vgl. Rothe, 1990, S. 5f)

In den Anforderungen an einen SPFH lässt sich meines Erachtens ein Spannungsverhältnis erkennen. Der SPFH muss als Ziel haben, von der Familie angenommen zu werden. Aber er darf nicht Teil des Familiensystems werden, weil er dann die notwendige Öffnung nach außen nicht mehr bewirken könnte. ( vgl. Rothe, 1990, S. 9)

Die Einstellung meines Interviewpartners zu diesem Thema: „Meine Anforderungen an mich selbst sind die, dass ich für mich eigentlich keine Grenzen in meiner SPFH habe. Ich habe ein gleitendes Arbeitszeitverhältnis, d.h. ich kann mir meine Arbeitszeit so einteilen, wie ich das möchte. Man muss davon ausgehen, dass man mit Menschen arbeitet und nicht mit irgendwelchen Konsumgütern. Meine private Sache ist die, dass ich nach den ganzen 6 Jahren gelernt habe, abzuschalten wenn ich nach Hause komme und nicht die Probleme mit nach Hause nehme, weil dann kann ich nicht mehr objektiv genug sein und meinen Familien nicht helfen kann. Zu Anforderungen an mich selbst, möchte ich noch mal sagen, dass man in diesem Bereich sehr spontan sein muss, eine sehr große Schmerzgrenze haben muss, d.h. auf einem Level von 0-10 arbeiten können muss, man muss in der Lage sein, hoch intelligent mit Jugendämtern und Gerichten reden zu können man muss auch in der Lage sein Slang zu sprechen, obwohl das auch ein Problem bei mir ist, weil ich öfters auch bei Jugendämtern in den Slang rein rutsche.“( Anhang Seite 1)

5.1.2 Qualifikationen

„Der Sozialpädagogische Einsatz in Familien mit größeren Schwierigkeiten und Problemen stellt erhebliche professionelle Anforderungen an die FamilienhelferInnen. Sie müssen die Gewichtung von Nähe und Distanz beachten, zur kritischen Selbstreflexion fähig sein, ausgleichen, motivierend und anregend wirken sowie Rückschläge analysieren und ertragen können.“ (Günder, 1997, S.79) Dahingehen kann man sagen das am besten für diese Arbeit SozialarbeiterInnen und SozialpädagogInnen geeignet sind. Am besten wäre es, wenn sie sich zu Ihrer Ausbildung über eine Zusatzqualifikation verfügen (vgl. Günder, 1997, S.79)

Die Palette der Mitarbeiter ist dennoch sehr breit. So können neben den vorher genannten Mitarbeitern auch Erzieher, Lehrer, Kinderkrankenschwestern oder Arzthelfer in dieser Hilfe zur Erziehung sich betätigen. Demgleich muss man aber sagen, dass die Qualifikation des Sozialpädagogischen Familienhelfers einen deutlichen Schwerpunkt ausmacht, wenn es um die Frage nach den Erfolgen der SPFH geht. Dahingehend sollte man lieber auf Laien verzichten, und professionelle Sozialarbeiter als auch Sozialpädagoginnen einstellen, um den Familien die bestmöglichsten Chancen zu ermöglichen, aus ihrer Notlage wieder heraus zu kommen. (vgl. Günder, 1997, S.80)

Die Qualität der Arbeit wird durch organisatorische Rahmenbedingungen und die Finanzierung entscheidend beeinflusst. Aufzählen lassen sich dabei die unterschiedlichen Strukturen in denen die SPFH eingebunden sein kann, beispielsweise die Art des Trägers, das Beschäftigungsverhältnis die Supervision aber auch die Fortbildung. Durch die unterschiedlich gestalteten Organisationsformen und Beschäftigungsverhältnisse ergeben sich aber auch Qualitäts- und Fachlichkeitsprobleme. Dennoch kann man sagen, das aufgrund der langen Entwicklungsgeschichte der SPFH sich anerkannte fachliche Standards entwickelt haben und diese sich auch in der Praxis umsetzt haben. (vgl. Chasse` u.a., 2002, S.165) Auf diesen Punkt, welcher nützlich ist, um Erfolge innerhalb der Arbeit zu bewerkstelligen werde ich im Abschnitt über die Erfolge eines SPFH ( Abschnitt 9) näher eingehen.

Demnach fragte ich auch meinen Interviewpartner, welche Qualifikationen er besitzt, und wie er zu der Arbeit in der SPFH gekommen ist.

„Vom Stammberuf bin ich Werkzeugmacher. dann kam die Wende und habe ich eine Ausschreibung vom Jugendamt gelesen ( suchen SPFH ) und ich wusste damals überhaupt nicht was das beinhaltet. Dann habe ich dort angefangen, wir waren 6 Kolleginnen und ein Mann, nämlich meiner einer. Dann haben wir eine direkte 1-jährige Ausbildung gemacht, die vom Jugendamt finanziert worden ist, Einführung in die Sozialarbeit. Dies sind also die Grundprinzipien gewesen der Sozialarbeit ( Suchtberatung, Schuldnerberatung, Drogenberatung, Pädagogik, Psychologie, Freizeitgestaltung und und und ). Das haben wir dann gemacht. Dann habe ich anderen Bereichen ( SPFH ) 4 Jahre gearbeitet, Dann habe ich gewechselt und habe in den verschiedensten Einrichtungen von therapeutischen Gruppen gearbeitet, d.h. in Therapiefällen, die Jugendlichen hatten meist Knasterfahrung, Psychiatrieerfahrung und gewaltbereites Potential. Danach 3 Jahre OT Arbeit, d.h. Jugendclubarbeit. Ich habe dort mit Hooligans, Glatzen, Hipp Hoppern, Tackern gearbeitet, also das ganze Gehopse und habe in diesem Zeitraum immer wieder sporadisch zyklische Weiterbildungsmaßnahmen in Anspruch genommen in pädagogischen Bereichen, therapeutischen Bereichen und so weiter...“.(Anhang Seite 2)

Im Zusammenhang über das geforderte Fachkräfteprivileg innerhalb der SPFH befragte ich meinen Interviewpartner inwieweit er dieses einschätzt.:

„Also ich finde in diesem Bereich ist Fachlichkeit in Ordnung. Aber es kann aufgewogen werden, wenn wirklich schon viele Jahre Berufserfahrung vorhanden ist. Ich kenne Leute die auch in der Szene waren. Ich hab auch Streetwork ne Zeit lang gemacht. Von der Fachlichkeit möchte ich sagen, Diplomer, das theoretische Wissen was man auf der Uni oder der Fachhochschule bekommt, ist Ok. Und was danach der restliche ausschlaggebende Punkt ist, ist die Berufserfahrung, dass man sich nicht auf ein Gebiet festsetzt, sondern alles durchläuft, um für sich selbst raus zu kriegen, was einem liegt (zum Beispiel: therapeutischer Bereich, Streetwork oder ich sitze im Büro und berate Leute) Also wenn man in den Familien arbeitet ist man an der Front und da ist die Praxis unheimlich wichtig“.( Anhang Seite 2)

Dahingehend kann man meines Erachtens erkennen, dass zwar auf der einen Seite ein Fachkräfteprivileg für die Arbeit in der SPFH besteht, aber auch Menschen, die vielleicht keine Psychologen oder Sozialpädagogen sind, aber mit Erfahrung in diesen Sozialen Bereichen, in Ihrer Arbeit als SPFH sehr erfolgreich sein können.

Im folgenden werde ich nun auf den Kontext der Arbeit kurz eingehen.

5.2 Arbeitsbedingungen und Formen der Hilfe

Die Sozialpädagogische Familiehilfe ist in ihrem operationalen Sinne darauf zugeschnitten die Familie mit ihren Problemen ganzheitlich und mehrdimensional in ihren gesamten Lebensalltag zu betreuen und zu begleiten. Unterschieden wird je nach Ausmaß und Art der familiären Krisen-, Konflikt-, und Problemlagen, welcher Hilfeansatz der optimalste wäre. Dies kann von einer Verbesserung der sozialen Kompetenzen, einer Veränderung und Vermittlung von Lösungen bei vorhandenen Problemen, bei einer neuen Entwicklung der vorhandenen Strategiemuster im Umgang mit Streit und Konflikten, aber auch bis hin zu einer Verbesserung von Außenkontakten oder aber auch die lebenspraktische Hilfe wie zum Beispiel die Verbesserung der Haushaltstätigkeiten, reichen. (vgl. Bringewat, 2000, S. 70)

Die Hilfe eines SPFH erfordert, aufgrund der vielfältigen Problemlagen in denen sich die Familie befindet, ein hohes Handlungsspektrum. Die Tätigkeitsfelder beziehen sich im wesentlichen auf die Gesundheit, den Haushalt, die Finanzen, die Beziehungen zum sozialen Umfeld, die Arbeit und wenn vorkommend die Arbeitslosigkeit, die Interaktionsprozesse in der Familie, Verhaltensauffälligkeiten bei den Kindern, die Beziehung der Eltern aber auch die Regelsysteme, die in der Familie herrschen. (vgl. Chasse` u.a., 2002, S164)

Hierbei möchte ich nun auch kurz auf die Hilfe vs. Kontrolle wenn mit der Durchführung sozialpädagogischer Hilfe sachbezogene Kontrollaspekte verbunden sind, eingehen. Der Familienhelfer hat als wichtige Aufgabe für Rollenklarheit in seinem Handeln zu sorgen. Da gerade diese Form der Hilfe oftmals dafür eingesetzt wird, um zu vermeiden, dass die mitbetreuten Kinder fremd untergebracht werden, kommt die SPFH oftmals ohne Kontrollelemente nicht aus. (vgl. Bringewat, 2000, S. 71f)

„...Ich habe nur 3 Inohutnahmen machen müssen. Das heißt, nicht ich selber, ich darf das nicht rein rechtlich, sondern ich habe den zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes der die Familie betreut, darauf hingewiesen, dass die Gesundheit von Kindern gefährdet ist. Dies ist aber zum Beispiel auch wieder differenziert zu betrachten. Manche sagen... Ja, was ist das, „Zum Wohle des Kindes“?... Wenn ich eine Familie habe, wo der Strom abgeklemmt ist, und die Heizung nicht funktioniert, und da lebt ein Säugling drinnen, und es kann keine Babynahrung hergestellt werden, da ist für mich der Straftateffekt Leben und Gesundheit eines Kindes für mich gefährdet. Ich informierte das Jugendamt und es wurde auch sofort reagiert, und der Säugling wurde aus der Familie herausgenommen. Denn man muss sich als Sozialarbeiter absichern, denn rein rechtlich gesehen, wenn etwas passiert, dann bist du dran, und niemand anderes. Fazit, in Sechseinhalb Jahren nur 3 Innobhutnahmen ist sehr wenig.“ ( Anhang Seite 9)

Dennoch muss man anmerken, dass die SPFH keine Aufsichts- oder Ermittlungsperson ist. Vielmehr kann man beispielsweise Kontrolle innerhalb dieses Hilfesystems als Verhinderung von Rechtsgutverletzungen bei bereits vorhandenen Anhaltspunkten der Kindeswohlgefährdung sehen. Diese entwickelten Vorgaben sollten dann in ihrer Einhaltung kontrolliert und durchgesetzt werden. Damit kann man sagen, dass es sich um eine funktionale Kontrolle des Hilfesuchenden und des Hilfeprozesses handelt. Auch besteht der Sache nach kein Gegensatz zwischen der Hilfebezogenen Kontrolle und der zu leistenden Erziehungshilfe. Die funktionale Kontrolle stellt in ihrer Verwirklichung nur ein Element der Hilfe dar. Dies schließt aber eine Ambivalenz der Hilfe und der helfenden Kontrolle nicht aus. Beachtet werden muss aber dabei, dass die für den Hilfeerfolg erforderliche Zuwendungsnähe und das partnerschaftliche Vertrauen zwischen der Familie, ihren Mitgliedern und der Familiehelferin nicht verloren geht. Um dies zu vermeiden, muss der Mitarbeiter seine Rolle nach Art und Ausmaß der Kontrolle verdeutlichen und diese auch im Verlauf der Hilfe transparent gestalten. (vgl. Bringewat, 2000, S. 71f)

„Wie schätzt du das Verhältnis von Hilfe und Kontrolle ein?“

„Also ich habe,... ich gewöhne es mir an, dass ich auch bei angemeldeten Hausbesuchen da bin, und dass ich auch... manchmal mache ich aber auch unangemeldete Hausbesuche Nicht um zu sehen, wie es wirklich ist wenn ich nicht da bin, sondern um auch den Familien das Gefühl zu geben, für sie da sein zu wollen, und nicht das Gefühl der Kontrolle, denn wenn sie das Gefühl haben, dass ich sie kontrollieren will, verschließen sie sich mir, weil sie Angst haben durch meine Reaktion, die ich gegenüber meiner Stellung und die ich gegenüber dem Jugendamt habe, dass sie dann mit Sanktionen seitens der Behörden und Ämter rechnen müssen. Das vermeide ich eigentlich. Spannungen die in der Familie bestehen, nicht offen ausgesprochen werden, sensibilisiere ich damit, dass ich feinfühlig daran gehe. Um nicht der Familie das Gefühl zu geben, dass ich sie unter Druck setzten möchte.“ (Anhang Seite 16)

„Wie regulierst du dieses? Stört dies das Vertrauensverhältnis?“

Wie ich vorhin schon kurz angedeutet habe, dass ich mir zur Gewohnheit gemacht habe, dass ich zu unangemeldeten Hausbesuchen komme, hat damit eigentlich nur zu tun um den Leuten das Gefühl zu geben immer da zu sein. Wie reguliere ich dieses? Es gibt da kein regulieren. In meinem Fall ist es so, wenn ich das für mich regulieren würde, würde ich, könnte ich bei manchen Familien aufgrund meines Verhältnisses was ich aufbauen möchte, ein Feldbett aufstellen. Ich könnte dort wohnen bleiben. Die meisten möchten das. Sie empfinden diese unangemeldeten Hausbesuche nicht als Kontrolle, sondern sie freuen sich einfach, dass ich komme. Es ist ja nicht so, das ich jedes Mal da bin, und mich mit Ihnen über irgendwelche Probleme unterhalte. Sondern wir setzen uns einfach auch nur mal hin auch reden über Gott und die Welt. Auch mal über ihre sexuellen Aktivitäten, und so weiter. In meinem Fall, und ich kann es nur aus meiner Sichtweise sagen, es stört nicht das Vertrauessverhältnis. Weil wie gesagt ich bin ein anderer Familienhelfer als die anderen, und ich arbeite sicher auch teilweise anderes. Nicht besserer nur anders. Darauf möchte ich noch mal hinweisen, dass ich nicht besser bin. Es geht um den Sinn, es geht um das Ziel und es geht nicht um persönliche Befindlichkeiten.“ (Anhang Seite 16f)

„Sprichst du auch mit der zu- betreuenden Familie über deine Kontrollfunktion?“

„Seitens die ich habe, vom Jugendamt?“

„Ja.“

„Also, ich lasse meine Familie bei nichts außen vor. Überhaupt nicht. Meine Familien lesen mit mir gemeinsam den Situationsbericht, den Entwicklungsbericht den ich der zuständigen Behörde zu gebe,. Dem zuständigen Jugendamt oder dem ASD der den Fall bearbeitet. Weil wenn man das nicht tut, ...manche machen das, dass sie das ihren Familie nicht zeigen,... die klatschen das dem Mitarbeiter auf den Tisch, und so das ist es dann.. Davon würde ich abraten, weil man damit dann eventuell den Familien die Möglichkeit gibt, Misstrauen aufkommen zu lassen. Ich sage das meinen Familie Ich schreibe das Ding, und dann mach ich ne Abschrift für sie, für mich und das Original kommt zum Jugendamt. So sind, meine Familie, auch wenn herbe Kritik manchmal drinnen steht, was hätte besser sein können, können sie damit besser umgehen, als wenn sie nur raten können, was hätte ich denn sagen können. Das stört das Vertrauensverhältnis, es wäre ein Knick und das würde ich nicht tun. Also immer arbeiten, da setz ich mich eben mit meinen Familie auseinander wenn die das anders sehen und das mehr...Es gibt 3 Meinungen, Kristin. Deine, meine und die richtige. Und die sollte man finden.“ (Anhang Seite 17)

Das heißt, die Arbeit eines Sozialpädagogischen Familiehelfers ist mit einer so genannten Doppelfunktion verbunden. Diese müssen einerseits beraten und andererseits kontrollieren. Dennoch müssen die Arbeiter ihre kontrollierende Funktion akzeptieren und möglichst auch bearbeiten. „Je klarer diese Funktion und mögliche Konflikte mit der beratenden Funktion sehen, desto selbstbewusster und offener können sie im Umgang mit den Familien sein. Das Interesse von SozialarbeiterInnen kann nicht vorrangig darin bestehen, die Familien zu sanktionieren, sondern vielmehr darin, Unterstützung anzubieten.“ (Fritzsche u.a., 1994, S.209) Dennoch muss man auch anmerken das nicht nur die SozialarbeiterInnen kontrollieren sondern auch sie kontrolliert werden. (vgl. Fritzsche u.a., 1994, S.211) Macht eine andere Institution, beispielsweise der Kindergarten, auf eine bestimmte Situation aufmerksam, so gerät der SPFH unter Handlungsdruck. Ändert sich nichts an der Situation, ist er dann als erstes der an den Pranger gestellt wird. Um dieses Spannungsverhältnis bestmöglich zu gestalten sollte der SPFH mit der Familie gemeinsam das Anliegen darstellen, die Erwartungshaltungen abklären (auf beiden Seiten) und gegebenenfalls Aufträge abgeben. Ich denke je ehrlicher und offener er mit seiner Funktion umgeht, umso besser kann man dieses Problem im Umgang mit der Familie bearbeiten.

Zu den Formen der Arbeit und den Arbeitsbedingungen, wollte ich die Beziehung des Jugendamtes und die praktische Arbeit in den Familien von meinem Interviewpartner erfahren:

„Prinzipiell legen Jugendämter keine Vorgaben fest. Rechenschaft brauche ich noch nicht mal den Jugendämtern in jeder Art und Weise geben, weil ich zum Datenschutz verpflichtet bin, im Interesse meiner Familien.“ (Anhang Seite 1)

„...Wo Rechenschaft von den Jugendämtern verlangt wird, sind die halbjährlichen Hilfepläne. Da wird fest verankert, wo die Familien Hilfe erwünschen oder auch nicht und wie wir die erreichen können, welchen Zeitabschnitt. Die erste Zeit ist sowieso erst mal eine Kennlernphase, so die ersten 3 Monate Probe, ob man miteinander auskommt oder auch nicht. So hab ich den Freiraum zu sagen, nein mit den Leuten komme ich nicht klar und anders rum die Familie genauso. Die Kostenzusage erfolgt über das zuständige Jugendamt in dem Landkreis, wo die Familie lebt und es wird abgerechnet nach Fachleistung oder wenn ein Festsatz festgelegt worden ist.“ (Anhang Seite 2)

„...Sonst Vorgaben vom Arbeitsstil, vom Inhalt meiner Arbeit bekomme ich nicht, auch nicht von meinem Träger und die Jugendämter fordern als solches nur aller viertel Jahre Situationsberichte, wie es in der Familie vorgegangen, ist um das Fortschreiten der Hilfepläne gewährleisten zu können.“(Anhang Seite 1)

Aufgrund der oben aufgeführten Merkmale des Klientel und die Anforderungen an einen sozialpädagogischen Familienhelfer ist es meines Erachtens ersichtlich, das die Interventionen der Hilfe pädagogisches Handeln erfordern. Aufgrund dessen wird dies im folgenden Abschnitt näher beschrieben.

5.3 Pädagogisches Handeln im Arbeitsfeld

Die grundlegendste Obliegenheit eines SPFH ist die Unterstützung der Familie in ihrem Alltag, welche sich aus dem Gesetzeslaut erschließen lässt. „Betreuung und Begleitung, Hilfestellung bei der Lösung von Konflikten und Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und Institutionen sind die ausdrücklich erwähnten Hauptaufgaben, die der Gesetzgeber für diesen Dienst vorgesehen hat.“ (Frings u.a., 1993, S.24) Der SPFH wird Partner der Familie, daraus erschließt sich meines Erachtens das Spannungsverhältnis des SPFH.

Die häufigsten Ziele innerhalb der SPFH sind das Problemlösungspotential der Familie zu stärken, praktische Hilfe bei der selbstständigen Bewältigung von Lebenssituationen zu geben und aber auch die Vermeidung von Fremdunterbringung. Weitere Ziele können sein, dass die Familien ihr Selbstwertgefühl (wieder)gewinnen, die Beziehungen innerhalb der Familie gestärkt werden, die ökonomische Situation gestärkt wird, ein geregelter Tagesablauf aufgestellt wird, dass es auch zu einer Entstigmatisierung der Familie kommt bzw. der SPFH dazu beiträgt. ( vgl. Christmann, 1986, S. 58f)

Dabei kann man sagen, dass es sich um eine alltagsorientierte Sozialpädagogik handelt, mit dem Ziel, eines gelingenderes Leben zu erreichen. Am Anfang der Arbeit sind verschiedene Perspektiven zu betrachten. Der vorfindbare Zustand soll durch die Arbeit mit dem Adressaten verändert werden. Dabei muss es zu einer Modifikation der Lebenswelt, der Adressaten und des gegebenen Systems kommen. Die Lebenswelt eines jeden Mensches setzt sich unter anderem zusammen aus der Kultur, den Netzwerken, den Rahmenbedingungen, in den Erfordernissen an eine Anpassung aber auch der sozialen Infrastruktur. Der Adressat, mit seinen Schwächen und Stärken, seinem Eigen- und Lebenssinn, seinen Hoffnungen, Träumen spielt zudem im pädagogischen Handeln eine entscheidende Rolle, da ja mit ihm gemeinsam ein besseres Leben ermöglicht werden soll.

Innerhalb dieser verschiedenen Ebenen muss der Familienhelfer versuchen, durch pädagogisches Handeln, beispielsweise der Ressourcenfindung, dem Neustrukturieren, dem Mitleben und Mitverstehen aber auch durch das Freisetzen neuer Optionen in dem Prozess der Veränderung mitwirken und dazusteuern. Das pädagogische Handeln kann auf vielerlei verschiedenen Dimensionen geschehen, beispielsweise durch Beobachten, Angehen von Konflikten, Grenzensetzung oder aber auch durch das Stabilisieren von Stärken. Am Ende des pädagogischen Handelns, soll es dann zu einem veränderten Verhalten kommen, indem die Möglichkeiten des Adressaten als auch der Lebenswelt mit einbezogen werden. (vgl.Woog,1997, S.203)

Dadurch kann man zu der Schlussfolgerung kommen, dass die SPFH „...Lernprozesse in Gang setzt, die im alltäglichen Zusammenleben ablaufen. Die Familienmitglieder übernehmen Verhaltensweisen, die sie beim Familienhelfer beobachtet haben, lassen sich in konkreten Situationen beraten, setzen sich anlässlich aktueller Schwierigkeiten mit den Meinungen des Familienhelfers auseinander. Auf diese Weise lernen sie Konflikte angemessener zu beurteilen und sich konstruktiver zu verhalten.“ (Oswald, 1988, S.131)

Interviewer: „Also siehst du es als besonders wichtig an, in der SPFH mit anderen Fachkräften zusammen zu arbeiten?“

Antwort: „Es ist ein grundlegender Baustein dafür, wenn man eine Vernetzung aufbaut. Mein Arbeitsstil ist wie gesagt, dass ich erst mal die Familien checke, die Problematiken checke, das dauert bestimmt wenigstens erst mal 3 Monate, bis ich an die Substanz ran komme.“ (Anhang Seite 3)

Interviewer: „Wie sieht konkret die Arbeit in einer Familie aus. Wie erreichst du es, gesteckte Ziel durchzusetzen?“

Antwort: „Ich sage, mein Aufgabengebiet ist nicht meinen Leuten die ganze Arbeit abzunehmen, sondern meine Leute dahin zu bringen ihre Behördengänge, Familienprobleme, Verschuldungsprobleme durch Erstellung von Haushaltsplänen selbstständig auf die Reihe zu bekommen. Wir sprechen Probleme an, d.h. das ist schon in der Phase, wo man akut hilft, langsam die Leute zu stabilisieren, d.h. wir decken die Probleme auf. Ich frage sie, wo sie einhaken können, was verständlich wäre und schicke meine Leute spontan los und sage ihr kümmert Euch drum, ihr ruft den Rechtsanwalt an oder ihr ruft die Schule an, bittet um Termine, sprecht die Termine ab. Sollte es haken, hänge ich mich rein. Ich halte mich ziemlich außen vor, um die Verselbstständigung nicht zu gefährden. Und außerdem hat das zweierlei Effekte. Einmal werden unsere Leute sicherer, auch im äußerem Umfeld, denn aufgrund ihrer sozialen Situation und Isolation die sie nun mal haben aufgrund weil sie Klischee behaftet sind und in eine Schublade geschoben werden ( soziale Versager ) ist ihr Selbstwertgefühl ziemlich unten und deswegen nach außen aggressiv, weil das ist die einzige Schutzmöglichkeit, die sie haben.“ (Anhang Seite 4)

[...]

Final del extracto de 66 páginas

Detalles

Título
Die Sozialpädagogische Familienhilfe im Spannungsfeld von privatem und beruflichem Kontext
Universidad
University of Applied Sciences Jena
Calificación
1,3
Autor
Año
2004
Páginas
66
No. de catálogo
V36066
ISBN (Ebook)
9783638358057
ISBN (Libro)
9783638724036
Tamaño de fichero
827 KB
Idioma
Alemán
Notas
Im Anhang befindet sich ein von mir durchgeführtes Interview mit einem Mitarbeiter der SPFH (22 Seiten)
Palabras clave
Sozialpädagogische, Familienhilfe, Spannungsfeld, Kontext
Citar trabajo
Kristin Brauer (Autor), 2004, Die Sozialpädagogische Familienhilfe im Spannungsfeld von privatem und beruflichem Kontext, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36066

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