Kann der Krieg gegen den Irak gerechtfertigt werden?


Dossier / Travail, 2003

20 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Klärung der Begriffslage
1.1 Krieg
1.2 Staat
1.3 Recht
1.4 Rechtfertigung

2. Aktuelle Lage

3. Rechtfertigungsgrundlagen
3.1 Grundsätzliche Gedanken zur Auswahl von Rechtfertigungsgrundlagen
3.2 Rechtfertigungsgrundlage: Kant
3.3 Rechtfertigungsgrundlage: Völkerrecht

4. Überprüfung der Rechtfertigbarkeit anhand der Rechtfertigungsgrundlagen
4.1 Kantsche Theorie vs. Krieg gegen den Irak
I. Klärung des Zustandes
II. Präliminarartikel zum ewigen Frieden – Die Verbote
4.2 Völkerrecht vs. Krieg gegen den Irak
4.3 Völkerrechtliche Zulässigkeit des Irakkrieges
I. Verstoß gegen das universelle Gewaltanwendungsverbot
a) Begriff der Gewalt im Sinne des Artikel 2, Ziffer 4 SVN
b) Humanitäre Intervention unterhalb der Schwelle des Artikel 2, Ziffer 4 SVN?
c) Rechtfertigung nach Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen?
d) Rechtfertigung als Repressalie?
e) Rechtfertigung aus Pflichtenkollision
II. Feststellung gemäß Artikel 39 der Satzung der Vereinten Nationen
a) Rechtfertigung aus Resolution 1441?

5. Schwachpunkte und Probleme des gewählten Verfahrens

6. Literaturverzeichnis

1. Klärung der Begriffslage

Um die Grundfrage dieser Arbeit beantworten zu können, erscheint es mir unumgänglich, festzulegen, wie ich wesentliche Begriffe im Folgenden verstehen will.

1.1 Krieg

Krieg soll hier sein:

Das organisierte Bereitstellen und Einsetzen von Kriegswaffen[1] – Geräten also, die ihrem Einsatzzweck nach geeignet und zu diesem Zwecke angeschafft worden sind, andere Waffen soweit zu beschädigen, dass sie nicht oder nur noch unzureichend benutzbar sind, oder die Steuervorrichtungen anderer Waffen außer Betrieb zu setzen vermögen, oder das Systempersonal anderer Waffen nachhaltig an der Wahrnehmung ihrer Funktion zu hindern vermögen, oder die geeignet sind, ziviles Material sowie immobile Einrichtungen zu beschädigen oder zu zerstören oder aber Menschen töten oder verletzen können.

1.2 Staat

Ein Staat ist ein (Völker)rechtssubjekt, das sich durch das Vorhandensein eines Staatsraumes, eines Staatsvolkes und einer Staatsgewalt definieren lässt.[2] Es ist unerheblich, wie flächengroß der Staatsraum, wie personenstark Staatsvolk oder wie fortschrittlich, demokratisch usw. ein Staatsrecht kodifiziert ist.

1.3 Recht

Recht ist eine Normierung, die für einen Kreis von Personen oder anderen Handlungssubjekten als gültig angenommen wurde. Wesentlich ist, dass das Recht, das angenommen wurde, für die, die es angenommen haben, unbedingt gültig ist.

1.4 Rechtfertigung

Gerechtfertigt soll etwas sein, was nach einer bestimmten Vorstellung als „richtig“ gilt. Eine solche Vorstellung wird eine mehr oder weniger komplexe, jedenfalls aber in sich logische Verknüpfung von Wertvorstellungen sein. Aufgrund der von mir angenommenen Unvollkommenheit des menschlichen Geistes und des gleichzeitigen Nichtvorhandenseins einer uns „Letzte Wahrheiten“ mitteilenden Übermacht, ist es grundsätzlich nicht zulässig, Vorstellungen bzw. deren Verwendbarkeit im Sinne dieser Arbeit an anderen Maßstäben zu messen, als denen der inhärenten Logik und Stringenz.

Die weiter unten erfolgende Selektion ist insoweit dem Umfang der Arbeit geschuldet und sagt nichts über die „Richtigkeit“ bestimmter Vorstellungen aus.

2. Aktuelle Lage

Der Staat Irak, Mitglied der vereinten Nationen, wurde von den Vereinten Nationen aufgefordert, seine Arsenale an A-, B-, und C-Waffen offen zu legen und durch Einheiten der Vereinten Nationen vernichten zu lassen.

Die USA, ebenfalls ein Staat, der Mitglied der VN ist, ordnen den Irak der sog. „Achse des Bösen“ zu und bezeichnen ihn als „Schurkenstaat“, dies sind lediglich US-Amerikanische Kategorien zur „Gut“/“Böse“ Verortung von Staaten. Die USA gehen weiterhin davon aus, dass der Irak versuche, seine Bestände an nichtkonventionellen Waffen zu verschleiern und „heimlich“ an der Fertigstellung einer A-Waffe arbeite, wenn er sie nicht schon entwickelt habe.

Die USA selber sind im Besitz des weltweit größten Potenzials an A-, B- und C-Waffen.

Der Irak verfügt sicher über bislang nicht ausgebeutete Ölverkommen hoher Qualität im Volumen von 113 Milliarden Fass, ernstzunehmende Schätzungen gehen davon aus, dass sich mutmaßlich 250 Milliarden Fass hochwertigen Öls im Erdboden des Staatsgebietes des Iraks befinden.[3]

Die USA verbrauchen pro Kopf und total die größte Menge Öl in der Welt, gleichsam befindet sich die Gesamtfördermenge von Öl in den USA selber „… auf dem Niveau der vierziger Jahre.“[4] Die USA sind dementsprechend besonders angewiesen auf die Einfuhr von Öl aus fremden Ländern.

Zurzeit ziehen die USA im gesamten Nahen Osten und insbesondere um günstige Aufmarschgebiete für eine Operation gegen den Irak herum, ganz erhebliche Mengen an militärischem Gerät und Bedienpersonal zusammen. Gemäß der US-Amerikanischen Militärdoktrin, stehen fliegende bemannte und unbemannte Trägersysteme konventioneller Sprengköpfe in überaus großer Zahl bereit. Beinahe alle amerikanischen Trägersysteme sind so konstruiert, dass sie neben konventionellen Gefechtsköpfen, auch mit Atomsprengköpfen (sowohl im Kilotonnen- als auch im Megatonnenbereich) sowie Chemie- oder Biosprengköpfen bestückt werden können.[5]

Darüber hinaus haben die USA erhebliche nur taktisch wirkende bzw. für den Einsatz auf dem Gefechtsfeld entwickelte Systeme in die Aufmarschräume verbracht.

Außerhalb der Aufmarschräume stehen – im amerikanischen Mutterland – erprobte und bewährte Trägersysteme zur strategischen Flächenzielbekämpfung sowie hochmoderne Trägersysteme zur strategischen Punktzielbekämpfung[6], die selbstverständlich auch geeignet sind, nicht-konventionelle Gefechtsköpfe zum Einsatz zu bringen, bereit.

Der Irak verfügt dem gegenüber über keine nennenswerte Luftwaffe mehr, Trägersysteme hoher Reichweite sind nicht vorhanden, Systeme mittlerer Reichweite sind in geringen Mengen vorhanden, Systeme kurzer Reichweite sind in nicht unbeachtlicher Stärke vorhanden. Darüber hinaus verfügt der Irak über nicht unerhebliche Kräfte für den Erdkampf, deren Wirksamkeit und Zahl freilich weit hinter den von den USA aufgebotenem Material zurücksteht.

Es bleibt zusammenfassend fest zu halten: Es besteht keinerlei Angriffspotenzial des Irak gegenüber den USA, seitens der USA besteht ein enormes Angriffspotenzial gegenüber dem Irak.[7]

3. Rechtfertigungsgrundlagen

3.1 Grundsätzliche Gedanken zur Auswahl von Rechtfertigungsgrundlagen

Die Frage, die sich diese Arbeit zu beantworten anschickt, nämlich ob der Krieg gegen den Irak zu rechtfertigen sei, kommt sprachlich so einfach gewandet daher, dass man meinen könnte, sie sei geschwind und eindeutig zu beantworten.

Das große Problem, das sich aber stellt, liegt darin, dass jede Einschränkung dessen, was als Grundlage einer Rechtfertigung dienen soll, fehlt.

Und selbst wenn diese Arbeit in ein mehrbändiges Werk münden sollte: Die Frage ließe sich so erschöpfend nicht beantworten.

Wohlgemerkt nur, wenn man meine Meinung von den Menschen und ihrer geistigen Unvollkommenheit teilt. Ich sehe keinerlei Befähigung in uns, letzte Wahrheiten zu erkennen, zumindest in den Bereichen, die sich abseits der Mathematik abspielen.

Mehr oder weniger bleibt jedes tapfer gesprochene „Wahr“ oder „Unwahr“ Ausfluss eines Glaubens an das eine oder eben das andere.

Was uns bleibt, ist etwas für uns als „richtig“ oder „falsch“ annehmen, quasi in Ermangelung der letzten Wahrheit also, davon ausgehen, dass es „richtig“ oder „falsch“ ist.

Für jede Behauptung werden sich dafür und dagegen sprechende Argumente finden lassen, wir können die Logik der Begründung einer Behauptung überprüfen und schließlich sagen, dies oder jenes sei unseres Erachtens richtig oder falsch, wir können allgemeiner davon sprechen, dass eine These z.B. faszinierend oder interessant sei, wir können z.B. auch feststellen, dass sie menschenverachtend ist – all diese Wertungen können ernsthaft aber nie in „Wahr“ oder „Unwahr“ münden.

Letztendlich muss ich dementsprechend vor der so gestellten Frage kapitulieren, ich werde die Frage der Rechtfertigung anhand zweier von mir ausgewählter Rechtfertigungsgrundlagen überprüfen. Im Ergebnis wird sich dann sagen lassen, ob der Krieg gegen den Irak vermittels dieses Rechtfertigungsgrundlagen zu rechtfertigen ist, mehr auf keinen Fall, weniger hoffentlich nicht. Allein durch die Auswahl der Rechtfertigungsgrundlagen kommt natürlich ein gehöriges Maß an Subjektivität in die Arbeit, dessen bin ich mir bewusst. Mein Versuch wird dahin gehen, einen Theoretiker bzw. seine Ideen in der gebotenen Kürze als Rechtfertigungsgrundlage zu prüfen. Den Bereich der Prüfung abschließen wird das, was man als die „Mischung“ oder das „Ergebnis“ aller der Theorien bezeichnen könnte, die wir am ehesten als „angenommen“ betrachten, zumindest heute: Das Völkerrecht.

3.2 Rechtfertigungsgrundlage: Kant

„Immanuel Kant […] gilt allgemein als der größte moderne Philosoph […][8] weiterhin scheint sich „[n]ur Kant […] vor dem ‚kriegstreiberischen’ Fluch retten zu können, der auf der deutschen Kultur zu lasten scheint…“[9]

Kant wird oftmals wahrgenommen als der Friedentheoretiker schlechthin, er gilt außerdem als Begründer oder Vordenker dessen, was wir heute „Idealismus“ nennen.

Dies führt mich dazu, davon auszugehen, dass die Kantschen Theorien quasi prädestiniert sind heran genommen zu werden, um die Frage nach der Rechtfertigbarkeit des Krieges gegen den Irak zu klären.

[...]


[1] Das momentan gültige Waffenrecht Deutschlands versteht unter Kriegswaffen „..Gegenstände, Stoffe und Organismen […], die geeignet sind, allein, in Verbindung miteinander oder mit anderen Gegenständen, Stoffen oder Organismen Zerstörungen oder Schäden an Personen zu verursachen und als Mittel der Gewaltanwendung bei bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Staaten zu dienen.“ Zitiert nach: Waffenrecht, S. 204; 1998, München

[2] Vgl. I. Seidl-Hohenveldern (Hrsg.), Lexikon des Rechts, S. 23, Neuwied, 2001

[3] Vgl. Der Spiegel, Nr. 3/2003, S. 95, Hamburg, 2003

[4] Der Spiegel, Nr. 3/2003, S. 100, Hamburg, 2003

[5] Dieser Hinweis scheint unbedingt notwendig, da in der hierzulande geführten Diskussion bereits das Bereithalten von Trägersystemen nicht-konventioneller Gefechtsköpfe regelmäßig problematisiert wird – siehe dazu die Entwicklung von Raketen mittlerer oder hoher Reichweite durch Pakistan, China, Nordkorea usw.

[6] Die USAF verfügt nach wie vor über erhebliche Mengen der B-52, diese Systeme wurden in den letzten Jahren durch Neuanschaffung der F-117A und B-2 Systeme ergänzt

[7] Hierbei berücksichtigt sind nur herkömmliche Varianten der Kriegsführung; ein etwaiger Selbstaufopferungseinsatz irakischer Personen in den USA ist zwar möglich, nicht ernsthaft aber stellt ein solcher Einsatz eine Gefahr für den fortbestand der USA dar.

[8] B. Russel, Philosophie des Abendlandes, S. 713; Wien, 2000

[9] D. Losurdo, Hegel und das deutsche Erbe, S. 456; Köln, 1989

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Kann der Krieg gegen den Irak gerechtfertigt werden?
Université
University of Leipzig  (Institut f. Politikwissenschaft)
Cours
Kriegstheorien
Note
2,0
Auteur
Année
2003
Pages
20
N° de catalogue
V36095
ISBN (ebook)
9783638358248
ISBN (Livre)
9783640319107
Taille d'un fichier
549 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Frage der Rechtfertigbarkeit wird in dieser Arbeit über die Rechtfertigungsgrundlagen "Kant" resp. seine Theorie und "Völkerrecht" beantwortet.
Mots clés
Kann, Krieg, Irak, Kriegstheorien
Citation du texte
Dennis Hickethier (Auteur), 2003, Kann der Krieg gegen den Irak gerechtfertigt werden?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/36095

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Kann der Krieg gegen den Irak gerechtfertigt werden?



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur